Die Covid-19-Pandemie verursacht weltweit erhebliche Verwerfungen in Gesellschaft und Wirtschaft. Kurz- und mittelfristigen Finanzhilfen zur Abmilderung der akuten Folgen von Corona müssen so ausgerichtet werden, dass sie gleichzeitig den langfristig nötigen Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft befördern. Das UBA -Positionspapier schlägt einen Aktionsplan für Deutschland vor, der sowohl die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise als auch konkrete Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Gebäude in den Blick nimmt. Als zentrales Dach dieser Maßnahmen gilt, auf europäischer Ebene den European Green Deal ambitioniert umzusetzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Stellungnahme zum Entwurf einer Direktive zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels, COM(2001) 581" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. Im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt und Verkehr wurde der Direktivenentwurf der Europäischen Kommission zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels (COM(2001) 581) analysiert. Dabei wurde auf folgende Punkte eingegangen: Allokation/Erstvergabe, Freiwilligkeit versus obligatorische Teilnahme und Öffnungsklauseln, projektbasierte Instrumente, Berücksichtigung weiterer Treibhausgase, Regulierungsüberlagerungen sowie Einbeziehung des Stromersektors. Der Entwurf ist zeitlich adäquat in den durch das Kioto-Protokoll vorgegebenen internationalen Rahmen eingepasst. Wie das Protokoll sieht der Vorschlag ab dem Jahr 2008 fünfjährige Budgetperioden vor. Der Richtlinienvorschlag strebt einen Kompromiss zwischen den vier - zum Teil konkurrierenden - Kriterien Einfachheit, Effektivität, Subsidiarität und Transparenz an. Aufgrund des sich erst langsam abzeichnenden internationalen Rahmens und der Vielfalt unterschiedlichster involvierter Interessen ist dies eine erhebliche Aufgabe, deren Bewältigung in weiten Teilen als geglückt angesehen werden kann. Als wichtige Ergänzungsvorschläge zum vorliegenden Entwurf sind herausgefiltert worden: 1) Konkretisierung von Annex III: Die Kriterien für die nationalen Allokationspläne sind sehr allgemein gehalten. Insgesamt erscheint das Verhältnis zwischen Subsidiarität und Transparenz an diesem Punkt zulasten der Transparenz nicht ganz ausgewogen. Hinsichtlich der Anrechnung frühzeitiger Vermeidungsleistungen könnte der Kriterienkatalog z. B. dahingehend konkretisiert werden, dass von der Kommission der Zeitraum eingegrenzt wird, auf den sich die Zuteilung bezieht, und bestimmte Anforderungen an die verfügbaren Daten bzw. Verfahren für die Festlegung der Werte im Falle fehlender Daten gestellt werden. Die Einbeziehung von Neuemittenten wurde ebenfalls weitestgehend offen gelassen. Die Anwendung von EU-weiten Benchmarks (einheitliche Emissionsfaktoren) würde die Spielräume für potenzielle Wettbewerbsverzerrungen einschränken und eine bessere Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen gewährleisten. 2) Berücksichtigung von Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Der gegenwärtige Richtlinienentwurf kann zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition von KWK-Anlagen auf dem Wärmemarkt führen, da sie dort möglicherweise mit Angeboten konkurrieren, die nicht vom Emissionshandelssystem erfasst sind (z. B. gasbefeuerte Brennwertkessel). Deshalb sollte der Richtlinienentwurf hinsichtlich der Erfassung von KWK-Anlagen angepasst werden. Denkbar wäre etwa, dass der Anteil des Brennstoffs in KWK-Anlagen, der zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wird, von der Nachweisverpflichtung für Emissionszertifikate befreit wird.
Das Projekt "Globalansatz Vor- und Nachbereitung der COP-10 und Vorbereitung der COP-11 der CBD" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. siehe Antrag und fachliche Stellungnahme
Das Projekt "HABITAT III - New Urban Agenda Konkret - Fallbeispiele aus deutscher Sicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Urban Catalyst studio durchgeführt. Anlässlich der bevorstehenden UN-Weltsiedlungskonferenz HABITAT III beschließen die UN-Mitgliedstaaten im Oktober 2016 in Quito (Ecuador) die New Urban Agenda als globale Richtschnur in der Stadtentwicklung für die nächsten 20 Jahre. Kernbotschaft ist die Stärkung und Befähigung von Städten als lebenswerte Orte des überwiegenden Teils der Weltbevölkerung. Ausgangslage: Deutschland war und ist auf vielen Ebenen in der Entwicklung und Umsetzung der New Urban Agenda engagiert. Vor allem inhaltliche Beiträge, wie das anlässlich des 9. Bundeskongresses der Nationalen Stadtentwicklungspolitik im September 2015 in Leipzig angenommene Positionspapier (BMUB, BMZ), stehen dabei im Mittelpunkt. Unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft erarbeitete der hierfür eingerichtete Beirat ein Positionspapier aus deutscher Sicht, das als deutsche Position in den HABITAT-Prozess eingespeist wurde. Die hierin enthaltenen konkreten Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der New Urban Agenda dienen als inhaltliche Grundlage für die Projektbearbeitung. Ziel: Ziel der Studie ist es, den deutschen Beitrag für den HABITAT III-Prozess mit konkreten Fallstudien sowie übertragbaren Instrumenten und Werkzeugen aus dem deutschen Kontext zu unterstützen. Die Ergebnisse der Studie wird eine Broschüre in drei Sprachfassungen (Deutsch, Englisch und Spanisch) dokumentieren, die bis zur HABITAT III-Konferenz in Quito (Ecuador) im Oktober 2016 vorliegen wird. Die Adressaten sind hierbei in erster Linie ausländische Partner: lokale städtische Akteure und Stadtverwaltungen außerhalb von Deutschland, nationale Ministerien für Planungsebenen sowie multilaterale Akteure wie UN-Habitat. Gleichzeitig soll die Studie aber auch den offenen Dialog und Austausch zwischen deutschen Städten und internationalen Partnerkommunen als Entwicklungspartnerschaften bei der Umsetzung der New Urban Agenda befördern. In diesem Sinne wirbt die Studie nicht nur für eine dialogische Planungs- und Prozesskultur in Deutschland, sondern versteht sich auch als Beitrag zur Internationalisierung deutscher Planung.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berliner Wasserbetriebe durchgeführt. Berlins Bevölkerung ist bereits zu 98 Prozent an die Abwassernetze und Klärwerke angeschlossen. Die damit erreichten Umwelt- und Hygienestandards sind hoch. In den kommenden Jahren wird das Abwassersystem durch die demografischen und klimatischen Veränderungen auf eine harte Probe gestellt. Gleichzeitig steigen gesetzliche Anforderungen an die Abwasserreinigung weiter. Um gegenüber den zukünftigen Herausforderungen auf die Abwasserinfrastruktur im Bestand den wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, methodische und technische Ansätze für deren Anpassung und Flexibilität rechtzeitig zu erarbeiten. Ziel ist eine erhöhte Anpassungsfähigkeit des Gesamtsystems. Überlast- und Unterlastsituationen bedürfen betrieblicher Verbesserungen - insbesondere in Hinblick auf den Gewässerschutz und die Kosten - wie z. B. die intelligente Vernetzung aller Teilsysteme der Infrastruktur. Weiterhin sind für den Bereich Stadtquartier kombinierte Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung angedacht, wie Multifunktionsflächen (z. B. Sportplätze und Parks) oder auch Gründächer. Sie sollen u. a. Einfluss auf das Stadtklima in den Sommermonaten nehmen. Das Forschungsprojekt KURAS bearbeitet diese Themen in den Schwerpunkten 'Abwassersysteme' und 'Regenwasserbewirtschaftung'. Ergebnisse des Projekts: Übergeordnetes Projektziel ist die Erarbeitung und modellhafte Demonstration von integrierten Konzepten eines nachhaltigen Umgangs mit Abwasser und Regenwasser für urbane Standorte. Bislang wurden im Schwerpunkt 'Abwassersysteme' über 25 Maßnahmen untersucht. Für den Status quo (Ausbau Stand 2020) und für das Jahr 2050 wurden szenarienbasierte Simulationen durchgeführt. Ein Maßnahmenkatalog mit den Ergebnissen wird veröffentlicht. Im Schwerpunkt 'Regenwasserbewirtschaftung' wurden 25 Maßnahmen untersucht, die in Steckbriefen festgehalten sind. Ein Leitfaden wird in Zusammenarbeit mit dem Senat veröffentlicht. Die Strategie zum Umgang mit Regenwasser setzt auf integrierte Konzepte: viele kleine im Stadtquartier verteilte dezentrale Maßnahmen, wie z. B. Gründächer und Muldenrigolen, mit zentralen Maßnahmen, wie z. B. Mischwasserspeicher.
Das Projekt "Zusammenstellung und Aufbereitung der Daten von Bund und Ländern für den nationalen FFH-Bericht 2013" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Luftbild Brandenburg GmbH, Planer + Ingenieure durchgeführt. Mit dem Nationalen Bericht gemäß Art. 17 der Richtlinie 92/43/EWG im Jahr 2007 erfolgte erstmals ein umfassender Bericht im Sinne einer Erfolgskontrolle des Erhaltungszustands für alle gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) und Arten der FFH-Richtlinie. Im Jahr 2013 ist der nächste nationale Bericht für die Berichtsperiode 2007-2012 an die EU-Kommission zu liefern. Erstmals werden dabei auch die im Rahmen des Monitorings nach Art. 11 der Richtlinie erhobenen Daten auszuwerten und in den Bericht zu integrieren sein. Diese kommen aus verschiedenen Quellen (u.a. Bundeswaldinventur). Darüber hinaus ist das nationale Verfahren der Berichtserstellung an neue formale und inhaltliche EU-Vorgaben anzupassen, die derzeit erarbeitet werden und bis Mitte 2011 vorliegen sollen. Laut fachlicher Stellungnahme vom 02.03.2011 i.d.F. vom 30.03.2011sollen im Rahmen des geplanten Vorhabens die Daten aus dem Monitoring nach Art. 11 der Richtlinie 92/43/EWG ('FFH-Richtlinie'), die Berichtsdaten für die AWZ sowie die Daten der 16 Bundesländer als Grundlage für den Nationalen Bericht 2013 gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie zusammengestellt, vereinheitlicht, aggregiert und öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden. Darüber hinaus soll der Forschungsnehmer bei der Konzeptentwicklung für die Integration der z.T. heterogenen Monitoring-Daten in die Berichterstellung, bei der Analyse des Änderungsbedarfs hinsichtlich der Erstellung des nationalen Berichts durch neue EU-Vorgaben sowie dem Vergleich der Nationalen Berichte 2007 und 2013 mitwirken.
Das Projekt "Unterstützung der Bundesländer bei der Erarbeitung der von Ramsar Information Sheets (RIS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. durchgeführt. Im Rahmen der COP11 der Ramsar-Konvention haben alle Mitgliedsstaaten ein verbindliches Format für die Ramsar-Informationsdatenblätter (RIS) vereinbart (Resolution XI.8). Die Umstellung auf das neue Format sollte bis zum 1. Januar 2015 erfolgen. Das RIS ist das Formular, das für die Zusammenstellung von Informationen über neue Ramsar-Gebiete als auch zur Aktualisierung von Daten bereits bestehender Ramsar-Gebiete verwendet wird. Bis 2014 erfolgte die Eingabe in ein Microsoft-Word-Dateiformat. Die RIS sind inzwischen in ein Online-Formular innerhalb des neuen Ramsar Sites Information Service (RSIS) überführt worden. Das Vorhaben dient dazu, die Eingabe von Daten vorzubereiten und mit Hilfe der Bundesländer, die über die erforderlichen Kenntnisse und Daten ihrer Gebiete verfügen, in das neue Format zu übertragen. Die Angaben sind in englischer Sprache zu machen. Auch darin sollen die Bundesländer unterstützt werden.
Das Projekt "Planspiel zur Durchführung der UVP in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Mit dem geänderten Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird die UVP ins Baugesetzbuch eingeführt und Europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. In einem kommunalen Praxistest wurde geprüft, ob die neuen Regelungen im Gesetzesentwurf, die die Bauleitplanung betreffen, verständlich und praktikabel sind. Zielsetzung des Projekts: Mit dem Planspiel sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen für den Bereich der Bebauungsplanung praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme der Planspielerinnen und Planspieler zum Gesetzentwurf auf der Basis ihrer bisherigen Verwaltungspraxis. Die Grundsatzentscheidung, die Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig in das Recht der Bauleitplanung zu integrieren, wurde von allen Planspielstädten und -gemeinden ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der kommunalen Praxis ist die Konzentration aller verfahrensrechtlichen Bestimmungen im für die Bebauungsplanung maßgeblichen Kerngesetz vorteilhaft, da jeder Verweis auf Vorschriften in anderen Gesetzen das Verständnis der Anforderungen erschwert und den Normvollzug behindert. Bei der Überprüfung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie musste allerdings beachtet werden, dass der Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers eingeschränkt ist. Die EG-Richtlinie definiert bereits Ziele und mögliche Wege zu Umsetzung in das nationale Recht, an die sich der deutsche Gesetzgeber halten muss. Vorschläge und Kritik, die sich auf zwingende europarechtliche Vorgaben beziehen, wurden deshalb im Rahmen des Planspiels nicht vertiefend diskutiert.
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der GBEP Sustainability Task Force (STF) für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. BMU und UBA, bemüht sich in der Sustainability Task Force (STF) der Global Bio-Energy Partnership (GBEP) durch eigene Beiträge und über gezielte Unterstützung des GBEP-Sekretariats aktiv um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis. Hierzu beantragen Öko-Institut in Kooperation mit IFEU und UNEP Paris, die deutsche Regierung bei dieser Aktivität zu unterstützen. Die Arbeiten haben zum Ziel, einerseits die fachliche Begleitung der STF über Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitstreffen sicherzustellen, wobei diese Treffen durch die Bearbeiter-AG inhaltlich vor- und nachbereitet werden; andererseits sollen fachliche Beiträge und Inputs in den Arbeitsprozess der STF geleistet werden, um ein fundiertes und global akzeptables Ergebnis der STF zu ermöglichen; hierbei wird auch das GBEP-Sekretariat in Rom aktiv bei der Ausgestaltung der STF-Aktivitäten unterstützt. Als Input in die STF ist die Erstellung von Positionspapieren und Arbeitsmaterialien für BMU/UBA zu einzelnen Fragen sowie von Input-Papieren für BMU/UBA vorgesehen (in Englisch). Weiterhin werden Workshops mit Experten organisiert, um Inputs für die STF zu generieren. Die Ergebnisse gehen direkt in die Arbeit der GBEP-STF ein.
Das Projekt "Gemeinsame Stellungnahme des EWI und RWI zum Klimaschutzgesetz NRW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Gemeinsame Stellungnahme des EWI und RWI zum Klimaschutzgesetz NRW
Origin | Count |
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Bund | 336 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 335 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 1 |
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Language | Count |
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Deutsch | 336 |
Englisch | 87 |
Resource type | Count |
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Keine | 288 |
Webseite | 48 |
Topic | Count |
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Boden | 173 |
Lebewesen & Lebensräume | 215 |
Luft | 153 |
Mensch & Umwelt | 336 |
Wasser | 146 |
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