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Green Budgeting: Haushaltspolitik als Instrument der Umweltlenkung

Das Projekt "Green Budgeting: Haushaltspolitik als Instrument der Umweltlenkung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut.Unter dem Begriff des Green Budgeting adressiert der European Green Deal die öffentliche Finanzpolitik. Mit dem Begriff geht es darum, auch über die bekannte Umweltlenkung qua Einnahmeinstrumente hinaus die öffentliche Haushaltspolitik auf ökologische Nachhaltigkeit und auf umwelt- und klimapolitische Ziele auszurichten. In einem ersten Arbeitsschritt sollen die Bereiche öffentlicher Haushaltspolitik identifiziert werden, in denen sich die Frage einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung stellt: (langfristige) Haushaltsplanung, öffentlichen Investitionen/Konjunkturprogrammen, Subventionen und Steuervergünstigungen und öffentliche Beschaffung. Dabei sind sowohl die unterschiedlichen föderalen Ebenen der Bundesrepublik als auch die verschiedenen Behördenebenen zu berücksichtigen. Sodann sind in einem zweiten Arbeitsschritt die Bereiche zu identifizieren, die durch eine ökologische Steuerung zu einer vergleichsweisen großen Umweltentlastung führen können, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausgabenzwecks. Dabei sind gerade auch Zielmarken zu berücksichtigen, an die sich die Bundesrepublik in internationalen Abkommen oder durch nationale Gesetze gebunden hat (Paris Agreement, SDGs, Klimaschutzgesetz).In einem dritten Arbeitsschritt sind schließlich konkrete, praktisch anwendbare Nachhaltigkeitskriterien und Indikatoren zu entwickeln, die es den jeweiligen Entscheidungsträgern erleichtern ökologisch nachhaltige Haushalte aufzustellen und zu vollziehen. Es sind ökologische Steuerungsinstrumente zu prüfen und zu entwickeln, die ein Greening der Haushalte erreichen können. Dieser Arbeitsschritt stellt den Kern des Projektes dar und soll im Ergebnis zu konkreten Politikvorschlägen führen. In einem vierten Arbeitsschritt sind die möglichen Hemmnisse bei der praktischen Implementation der vorgeschlagenen Kriterien/Indikatoren zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

reGIOcycle Abschlussveranstaltung

Nach fast fünfjähriger Laufzeit wird das vom Umweltcluster Bayern koordinierte Projekt "reGIOcycle" 2025 abgeschlossen. Bei der Abschlussveranstaltung am 12. November 2024 im Umweltbildungszentrum Augsburg, an der rund 50 Personen teilnahmen, wurden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Zudem entwickelten die Teilnehmenden in einer „Zukunftswerkstatt“ Ideen für ein plastikfreies Augsburg bis zum Jahr 2050. Ein zentraler Programmpunkt war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Laforsch, der die Problematik von Mikroplastik in der Umwelt und mögliche Lösungsansätze darstellte. Im Rahmen des Projekts wurden in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen und der lokalen Wirtschaft Fortschritte bei der Vermeidung, Substitution und Verwertung von Kunststoffen erzielt. Ein wesentlicher Bestandteil war der „Augsburger Becher“, ein Mehrwegbechersystem für Kaltgetränke, das in der Innenstadt sowie bei Veranstaltungen wie der Kanu-WM 2022, dem Modular Festival und den Augsburger Nächten genutzt wurde. Ergänzend wurde eine Variante des Bechers aus biobasiertem Kunststoff entwickelt. Auch auf dem Augsburger Stadtmarkt wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Mülltrennung umgesetzt. Ein weiterer Fokus lag auf der Teilnahme der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg sowie Aichach-Friedberg an der bundesweiten #biotonnenchallenge 2023. Diese hatte die Reduzierung von Fremdstoffen im Bioabfall zum Ziel. Der Landkreis Aichach-Friedberg konnte hierbei die bundesweit größte Verbesserung erreichen. Landrat Klaus Metzger vom Landkreis Aichach-Friedberg erklärte: „Die Zusammenarbeit im Projekt hat uns wertvolle Erkenntnisse geliefert, insbesondere beim Umgang mit Biomüll und Kunststoffen. Diese Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage, um die Abfallwirtschaft im Landkreis weiterzuentwickeln.“ Hubert Kraus, stellvertretender Landrat des Landkreises Augsburg, ergänzte: „Die Ergebnisse des Projekts bieten uns hilfreiche Ansätze, um unsere Abfallwirtschaft effizienter und nachhaltiger zu gestalten.“ Reiner Erben, Umweltreferent der Stadt Augsburg, stellte fest: „Das Projekt hat durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure praxisnahe Lösungen hervorgebracht. Es zeigt, dass regionale Ansätze einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten können.“ Die Ergebnisse der „Zukunftswerkstatt“ wurden per Grafik Recording dokumentiert. Die Auswertung der Protokolle ergab folgendes: - Eine Vision für Augsburg im Jahr 2050 Die Teilnehmer:innen entwarfen eine Zukunft, in der Kunststoffe in geschlossenen Kreisläufen zirkulieren und keinerlei Abfälle mehr entstehen. Modernste Technologien wie künstliche Intelligenz sollen Abfalltrennung optimieren, während Bildung für nachhaltige Entwicklung das Bewusstsein der Bevölkerung stärkt. Produkte werden langlebig, reparierbar und vollständig recycelbar gestaltet, Einwegprodukte durch intelligente Mehrwegsysteme wie den „Augsburger Becher“ ersetzt. - Strategien und Maßnahmen Die Zukunftswerkstatt identifizierte zentrale Handlungsfelder, um die Vision einer nachhaltigen Region Augsburg zu verwirklichen. Im Fokus standen Ansätze zur Reduzierung von Kunststoffabfällen, zur Förderung alternativer Materialien sowie zur Optimierung von Recyclingprozessen. Ein übergreifendes Ziel war die Etablierung geschlossener Materialkreisläufe, unterstützt durch technologische Innovationen und interkommunale Kooperationen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit und Bildungsinitiativen soll die Bevölkerung für nachhaltiges Verhalten sensibilisiert werden. Interaktive Formate wie Workshops oder digitale Plattformen bieten eine anschauliche Vermittlung von Wissen über Kreislaufwirtschaft. Kreative Kommunikationsstrategien, wie gezielte Kampagnen und Formate, stellen Recycling und Wiederverwertung in ein positives Licht. Sie nutzen emotionale Ansprache, um die gesellschaftliche Akzeptanz zu steigern und eine aktive Beteiligung zu fördern. Ein ganzheitlicher Ansatz verbindet regulatorische Maßnahmen wie Steueranreize und das Verbot unnötiger Verpackungen mit einer verstärkten Förderung von Mehrwegsystemen. Neue Materialien, darunter biologisch abbaubare Kunststoffe, stellen nachhaltige Alternativen für den Ersatz fossiler Kunststoffe dar. Einheitliche Abfallsysteme und innovative Kommunikationsstrategien fördern effektives Recycling und eine verstärkte Wiederverwertung. Die regionale Zusammenarbeit wird durch kommunale Netzwerke und Zweckverbände gefördert, die Synergien zwischen verschiedenen Akteuren ermöglichen. Nachhaltige Transformation durch Zusammenarbeit „Die Zukunftswerkstatt hat verdeutlicht, wie wichtig den Teilnehmer:innen ein menschenzentriertes Vorgehen ist, das durch technologische Innovationen ergänzt wird. Während modernste Technologien wie KI eine Schlüsselrolle spielen, ist es von gleicher Bedeutung, die Bevölkerung durch gezielte Aufklärungsarbeit und kreative Kommunikationsansätze einzubinden. Nur so lassen sich nachhaltige Lösungen schaffen, die Technologie, Gesellschaft und Umwelt gleichermaßen voranbringen.“, betonte Viktor Klein, Projektkoordinator des reGIOcycle Projekts. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Vernetzung zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame Vision für die Zukunft zu verwirklichen. Mit der Zukunftswerkstatt wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die Region Augsburg auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft zu unterstützen.

Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „In Sachsen-Anhalt fließen die EU-Direktzahlungen noch in diesem Jahr“

Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur: Trotz des schwierigen Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können EU-Direktzahlungen an die Betriebe im Land noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden. „Anders als in einigen anderen Bundesländern können die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Dezember 2023 mit Zahlungen von insgesamt rund 258 Millionen Euro auf ihren Konten rechnen“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze. In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage in vielen Betrieben infolge des Ukraine-Krieges und der aktuellen Herausforderungen durch die Energiekrise sei es besonders wichtig, die Agrarbetriebe bestmöglich zu unterstützen, so Minister Sven Schulze. „Die Direktzahlungen werden noch in diesem Jahr auf den Konten der Landwirtinnen und Landwirte verbucht sein. Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung Steuervergünstigungen für Agrardiesel und der Kfz-Steuerbefreiung durch die Bundesregierung freue ich mich ganz besonders, unseren Landwirten weiterhin Planungssicherheit bieten zu können. Wir halten unser Wort“, so Minister Schulze weiter. „Mein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die durch ihren hohen persönlichen Einsatz die pünktlichen Auszahlungen unter den neuen Rahmenbedingungen für die Direktzahlungen ermöglicht haben." Diese Zahlungen werden über die Bundeskasse an etwa 4.000 landwirtschaftliche Betriebe überwiesen, wobei etwa 43 Millionen Euro den sogenannten Ökoregelungen zugeordnet sind. Erstmalig erfolgt auch die Auszahlung einer gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Für Landwirte in benachteiligten Gebieten ist eine Ausgleichszulage vorgesehen, die in diesem Jahr circa 5,5 Millionen Euro beträgt. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der aktuellen Energiekrise von großer Bedeutung. Hintergrund: Direktzahlungen als Kernelement der EU-Agrarförderung Direktzahlungen sind ein entscheidendes Element der EU-Agrarförderung und dienen der Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Zahlungen sollen die Auswirkungen der Agrarpreisschwankungen abfedern. Ab 2023 gibt es in Deutschland ein neues Umsetzungsmodell für Direktzahlungen, das eine Kombination aus garantierten Stützungszahlungen und freiwilligen Maßnahmen (Ökoregelungen) sowie eine gekoppelte Einkommensstützung für Tiere vorsieht. Die Direktzahlungen umfassen: Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (7 freiwillige Ökoregelungen)

CDR: Politik und Ethik der CO2-Entnahme, Teilprojekt 2: Co-Verbundkoordination, Politikinstrumente und Fallstudien BECCS und DACCS

Das Projekt "CDR: Politik und Ethik der CO2-Entnahme, Teilprojekt 2: Co-Verbundkoordination, Politikinstrumente und Fallstudien BECCS und DACCS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Perspectives Climate Research gGmbH.

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B.  fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠ Erosion⁠ vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.

Wirkung staatlicher Fördermaßnahmen auf die Umsetzung von Radonsanierungsmaßnahmen im Wohnbereich ‐ eine Potenzialanalyse

Wirkung staatlicher Fördermaßnahmen auf die Umsetzung von Radonsanierungsmaßnahmen im Wohnbereich ‐ eine Potenzialanalyse Forschungs-/Auftragnehmer: IZT ‐ Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gGmbH , Berlin Projektleitung: Dr. L. Illge Beginn: 01.09.2020 Ende: 31.05.2021 Finanzierung: 117.493,78 Euro Maßnahmen gegen Radonzutritt ins Haus Radon in Innenräumen ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs. Das Ausmaß der gesundheitlichen Wirkungen von Radon lässt sich nur durch eine Verringerung der Radon -Konzentration in Innenräumen senken. Das Strahlenschutzgesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon -Vorkommen zu schützen. Bei privat genutzten Bestandsgebäuden setzen Bund und Länder auf Eigenverantwortung der Bevölkerung. Der Referenzwert gibt dafür einen Maßstab zur Einordnung der Radon -Situation im privaten Umfeld. Die Erfahrungen sowohl in Deutschland als auch international zeigen jedoch mangelnde Aufmerksamkeit der Bevölkerung gegenüber dem Thema Radon und eine geringe Bereitschaft, sich im privaten Umfeld damit auseinanderzusetzen. Die Risikowahrnehmung sowie die Motivation, selbst in Form von Radon -Messungen oder Radon -Sanierungen aktiv zu werden, sind wenig ausgeprägt. Insgesamt führt nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung Sanierungsmaßnahmen durch mit dem Ziel, die Radonkonzentration in Innenräumen zu senken. Zielsetzung Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für ein Förderprogramm zur Sanierung von Wohngebäuden mit erhöhten Radonaktivitätskonzentrationen in der Innenraumluft, insbesondere in Radonvorsorgegebieten, zu prüfen. Dabei war zu prüfen, ob Synergieeffekte mit anderen Förderprogrammen erreicht werden können. Es war eine konkrete Aussage darüber zu treffen, in welcher Form ein staatliches Förderprogramm zur Sanierung von Wohngebäuden (Art und Höhe der Förderung, Adressat der Förderung) zu zusätzlichen Sanierungen von Gebäuden mit erhöhten Radonaktivitätskonzentrationen in der Innenraumluft führen würde. Methodik und Durchführung Literaturrecherche Im ersten Arbeitspaket wurde mittels einer Literaturrecherche der vorliegende Stand der bisherigen Erkenntnisse zur Wirkung von Fördermaßnahmen allgemein und speziell im Bereich Radon , auch international, aufgearbeitet. Interviews mit Expert*innen aus relevanten Themenbereichen rundeten die Literaturrecherche ab und stellten die Aktualität, Relevanz und Korrektheit der gefundenen Ergebnisse sicher. Leitfadengestützte Interviews Im zweiten Arbeitspaket wurden leitfadengestützte Interviews mit 35 Eigentümer*innen von Wohngebäuden geführt. Mit den Interviews wurde die Bedeutung einer staatlichen Fördermaßnahme für die Entscheidung, das Wohngebäude zu sanieren, untersucht. Für die Interviews wurden die Bundesländer Baden‐Württemberg und Sachsen ausgewählt. In beiden Bundesländern gibt es sowohl Gemeinden, die als Radonvorsorgegebiete identifiziert wurden, als auch Gemeinden, die keine Radonvorsorgegebiete sind. Damit konnten Wohngebäudeeigentümer*innen in und außerhalb von Radonvorsorgegebieten interviewt werden. Fachgespräch und Auswertung Im Arbeitspaket drei wurde abschließend ein Fachgespräch mit dem Titel "Wirkungspotential eines möglichen Förderprogramms für Radonsanierungen in Wohngebäuden" durchgeführt. Darin wurden die Ergebnisse aus AP 1 und AP 2 und die daraus vorläufig abgeleiteten Erkenntnisse vorgestellt. Sie wurden mit den eingeladenen Expert*innen diskutiert und fachlich bewertet. Dabei wurden auch die Erfolgsbedingungen und Herausforderungen eines möglichen Förderprogramms thematisiert. Außerdem wurde eine quantitative Abschätzung der Wirkungen eines möglichen Förderprogramms für Radonsanierungen vorgenommen, die auf der Veranstaltung zur Diskussion gestellt wurde. Die Diskussionen auf dem Fachgespräch wurden schriftlich dokumentiert und im Anschluss thematisch ausgewertet. Ergebnisse Dies sind die zentralen Ergebnisse des Forschungsvorhabens. Ausgestaltung des Förderprogramms Ob und in welchem Ausmaß ein Förderprogramm für Radonsanierungen wirksam ist, hängt maßgeblich von seiner Ausgestaltung ab. Essentiell ist eine einfache ("unbürokratische" und gut verständliche), zeitnahe und transparente Umsetzung des Förderprogramms aus Sicht der Fördernehmer*innen (Antragstellung, ggf. erforderliche Kostennachweise, Wirkungsnachweise der Radonsanierung). Die Interviews geben Hinweise darauf, dass Kostenzuschüsse auf eine große Akzeptanz stoßen würden, während dies bei Steuererleichterungen und einem kostengünstigen Kredit nur eingeschränkt der Fall zu sein scheint. Dennoch erscheint es sinnvoll, alle drei Optionen im Förderprogramm anzubieten, um so eine Wahlfreiheit zu ermöglichen. Erfahrungen aus Radonprogrammen und dem Bereich der energetischen Sanierung verweisen auf Förderquoten von 20 Prozent bis hin zu 100 Prozent, jeweils versehen mit einem Deckelbetrag, der bei den erwartbaren/üblichen Kosten einer Radonsanierung liegt (500 bis 5.000 Euro). Mit Blick auf die Förderquote wäre denkbar, je nach Höhe der Radonbelastung unterschiedliche Förderquoten anzusetzen (da der Handlungsbedarf unterschiedlich dringend erscheint). Stand: 18.09.2024

%C3%9Cbersicht_steuerliche_F%C3%B6rderung_web.pdf

STEUERLICHE FÖRDERUNG ENERGETISCHER GEBÄUDESANIERUNGEN (ESTG §35C) Förderungen für das energieeffiziente Sanieren von Wohnhäusern? FÖRDERFÄHIGE EINZELMASSNAHMEN FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN HEIZUNGSANLAGE Wärmedämmung von Dächern, Wänden, oberenmit Einbindung Erneuerbarer Energien (EE) Geschoss- und Kellerdecken▪Solarkollektoranlagen ▪Erneuerung von Fenstern und Außentüren▪Biomasseanlagen (z.B. Holzpelletheizungen) ▪Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes▪Wärmepumpen ▪Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (z.B. elektronische Heizkörper- / Raumthermostate, Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte)▪Brennstoffzellen ▪EE Hybridheizungen (EE-Hybride) ▪innovative Heiztechnik auf Basis EE ▪Gebäudenetze ▪Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ▪ ▪Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage ▪Optimierung bestehender Heizungsanlagen FÖRDERBEDINGUNGEN ▪Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre sein. ▪Gebäude oder Eigentumswohnung wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. ▪Sanierungsmaßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. ▪Technische Mindestanforderungen aus der Verordnung sind einzuhalten. ▪Ausstellung einer Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen durch Fachunternehmen oder Energieberater/in. RECHTSGRUNDLAGE ▪ Einkommenssteuergesetz § 35c + Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV v.19.12.2022 ERMÄSSIGUNG DER EINKOMMENSSTEUER max. 200.000 € anrechenbare Kosten je Gebäude oder Eigentumswohnung Von der Einkommensteuer sind: 20 % der anrechenbaren Kosten abzugsfähig (max. 40.000 €). Diese Steuerermäßigung von 20 % ist auf 3 Jahre zu verteilen: 7 % - maximal 14.000 € - im 1. Jahr 7 % - maximal 14.000 € - im 2. Jahr 6 % - maximal 12.000 € - im 3. Jahr 50 % der Kosten Baubegleitung durch Energieberater/innen anrechenbare Kosten ▪ energetische Sanierungsmaßnahmen ▪Energieberater/innen ▪Erteilung der Bescheinigung Hinweis ▪ keine zusätzliche Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen § 35a Absatz 3 EStG ▪ keine gleichzeitige BEG - Förderung

Energieminister werben für Absenkung der Stromsteuer und die Einführung eines Industriestrompreises

Die Energieministerinnen und Minister der Länder haben am Donnerstag in Merseburg im Rahmen der ersten Energieministerkonferenz zahlreiche Beschlüsse gefasst. Im Zentrum der Beratungen standen die anhaltend hohen Energiekosten, der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien sowie der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Digital aus Berlin zugeschaltet hatte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Als Gäste nahmen darüber hinaus der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sowie Vertreter der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber teil. „Wir haben uns heute in Merseburg in wichtigen energiepolitischen Fragen auf gemeinsame Positionen verständigt“, erklärte der Vorsitzende der Energieministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „So haben sich die Energieministerinnen und Minister angesichts anhaltend hoher Energiepreise darauf verständigt, dass der Bund die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß prüfen soll. Darüber hinaus haben wir uns dafür ausgesprochen, energieintensive Industrien in der Transformation mit einem Industriestrompreis zu unterstützen.“ Sachsen-Anhalt hatte zur Konferenz einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht. Der Industriestrompreis soll es der energieintensiven Industrie ermöglichen, während der Transformation zur Klimaneutralität wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen sollen von ihm profitieren, wenn sie Maßnahmen zur Dekarbonisierung und/oder grünen Strom nutzen. Die Energieministerinnen und Minister begrüßten auch entsprechende Überlegungen auf Bundesebene. Beschleunigen wollen die Energieministerinnen und Minister der Länder auch den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, ein entsprechender Antrag aus Sachsen-Anhalt wurde angenommen. Danach soll die Bundesregierung sichere rechtliche Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau schaffen. Zudem soll der Bund zeitnah konzeptionelle Überlegungen für ein Wasserstoffstartnetz sowie den weiteren Ausbau vorlegen. Thema der Konferenz waren auch die anhaltend hohen Netzentgelte. Die Energieministerinnen und Minister halten eine Neuregelung der Netzentgeltsystematik für erforderlich. Ziel soll die gerechte Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende sein. Angesichts der hohen Transformationskosten in den Netzen halten sie den Einsatz auch öffentlicher Bundesmittel für gerechtfertigt. Einen Zwischenbericht soll die Amtschefkonferenz bis zum 3. Juli 2023 vorlegen. Schwung für den Ausbau der Solarenergie Weiteren Schwung soll der Ausbau der Solarenergie erhalten. So fordern die Energieministerinnen und Minister der Länder vom Bund, die Rahmenbedingungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu verbessern und die Hürden für die Installation von Steckersolargeräten zu senken. Darüber hinaus soll die Bundesregierung den Wiederaufbau der Solarindustrie in Deutschland beispielsweise mit Förderprogrammen und Steuererleichterungen unterstützen. „In Ländern wie Sachsen-Anhalt könnte die Solarindustrie ein Comeback feiern, wenn auch der Bund die notwendigen Anreize setzt“, erklärte Willingmann. Die Ansiedlung von Meyer Burger im Mai 2021 sei bereits ein ermutigendes Signal gewesen. Nachdem viele Stadtwerke in Deutschland im vergangenen Jahr durch Verwerfungen an den Energiemärkten Einbußen zu verzeichnen hatten, fordern die Energieministerinnen und Minister der Länder den Bund auf, Hilfen für die Energieversorger zu prüfen und im Bedarfsfall allen Unternehmen entlang der Strom- und Gaslieferketten bereitzustellen. „Stadtwerke sind systemrelevante Grundversorger. Ich halte es daher für geboten, rechtzeitig möglichen Liquiditätsengpässen vorzubeugen“, erklärte Willingmann hierzu. Alle weiteren Beschlüsse der Energieministerinnen und Minister sind unter folgendem Link abrufbar: https://lsaurl.de/enmk23merseburgbeschluss Hintergrund zur Energieministerkonferenz (EnMK) Die EnMK ist ein wichtiges Instrument der Bundesländer für die Abstimmung zu energiepolitischen Fragen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 hat Sachsen-Anhalt den EnMK-Vorsitz übernommen. Neben der aktuellen Tagung in Merseburg wird es eine weitere Konferenz im Bundesland geben: Ende September in Wernigerode (Landkreis Harz). Darüber hinaus soll am 3. Juli 2023 erstmals ein Treffen mit den zuständigen Landesministerinnen und Ministern für Wirtschaft und Umwelt in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt in Berlin stattfinden, um zentrale Querschnittsthemen zu erörtern. Fotos von der EnMK können hier herunterladen werden: https://lsaurl.de/EnMK23Fotos (Bildnachweis: MWU Sachsen-Anhalt/Nilz Böhme). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

Nachhaltige Bekleidung – Mehr Fokus auf eine lange Nutzung

Um die Umweltwirkungen des Textilsektors zu verringern, ist der Fokus auf die Lieferkette und die Kreislaufführung nicht ausreichend. Es bedarf auch langlebiger Bekleidung, Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer sowie eines verringerten Konsums. Eine neue Studie des UBA zeigt, warum Unternehmen und Verbraucher*innen der Langlebigkeit von Bekleidung mehr Bedeutung zumessen sollten. Fokus auf Kreislaufführung nicht ausreichend Zur Unterstützung eines nachhaltigeren Umgangs mit Bekleidung standen in den letzten Jahren vor allem die Produktionsbedingungen in der Lieferkette und die Kreislaufführung von Textilien im Vordergrund vieler Aktivitäten. Dies sind wichtige Ansatzpunkte für mehr ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ im Textilsektor. Um die Umweltauswirkungen der Bekleidungsproduktion, -nutzung und -entsorgung zu verringern, bedarf es jedoch auch langlebiger Bekleidung, Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer und Nutzungsintensivierung sowie insgesamt eines verringerten Konsums. Die ⁠ UBA ⁠-Studie „ Die Rolle der Langlebigkeit und der Nutzungsdauer für einen nachhaltigen Umgang mit Bekleidung “ führt den aktuellen Stand der Forschung und Praxis zu den Themen Langlebigkeit und Nutzungsdauer von Bekleidung zusammen. Die Studie systematisiert aktuell bestehende Definitionen, Kriterien und Messnormen für Langlebigkeit, stellt die Einflüsse auf die Nutzungsdauer entlang des Lebenszyklus eines Kleidungsstücks dar, zeigt bestehende Best-Practice-Beispiele und formuliert aufbauend auf den Erkenntnissen Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Verbraucher*innen. Es fehlt an einer einheitlichen Definition Die Begriffe Qualität und Langlebigkeit sind im Bereich Bekleidung bislang nicht einheitlich definiert. Je nach Produkt und Akteur können die Begriffe unterschiedlich interpretiert werden. Dies erschwert sowohl die Kommunikation für Unternehmen als auch die Orientierung für Verbraucher*innen beim Einkauf. Die geplanten Ökodesign-Vorschriften der EU haben das Potenzial, diese Lücke zu schließen. Denn auch die gängigen Umwelt- und Sozial-Siegel lassen keine automatischen Rückschlüsse auf die Langlebigkeit eines Kleidungsstücks zu. Hat sich die Langlebigkeit unserer Kleidung verändert? Es gibt derzeit keine eindeutigen Daten, die belegen, dass sich die produktbezogene Langlebigkeit von Bekleidung in den letzten Jahrzehnten verschlechtert hat. Die Zunahme der Bekleidungsproduktion, derzeit vorherrschende Geschäftsmodelle und auch Aussagen aus der Recyclingwirtschaft über eine sinkende Qualität der Sammelware deuten jedoch darauf hin. Zusätzlich wird die Nutzungsdauer von Bekleidung durch bestehende Konsumstrukturen negativ beeinflusst. Hierzu zählen der schnelle Austausch der Bekleidung in den Geschäften, ständige Konsumanreize, Überproduktion, niedrige Preise und der intransparente Umgang der Anbieter mit nicht-verkaufter Ware. Handlungsbedarfe für Politik, Wirtschaft und Verbraucher*innen Die Förderung von Langlebigkeit bei Bekleidung als Unterstützung der Transformation des gesamten Textilsektors hin zu einer kreislauffähigen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Industrie verlangt ein Zusammenwirken unterschiedlicher Akteursgruppen. Für die Politik gilt, dass Langlebigkeit im Rahmen der Aktivitäten zur EU-Textilstrategie berücksichtigt wird, Rahmenbedingungen (z. B. Steuererleichterungen für Reparatur) geschaffen werden, die die Langlebigkeit und Nutzungsdauer fördern und dass Forschung unter anderem zur Nutzungsphase von Bekleidung finanziert wird. Die Wirtschaft sollte vor allem neue Geschäftsmodelle (z. B. Leihen, Reparatur) integrieren und diese erproben, zirkuläre Designstrategien in den Produktionsprozess aufnehmen und nachgewiesene Langlebigkeit aktiv als Verkaufsargument nutzen. Verbraucher*innen können beim Einkauf die Qualität stärker berücksichtigen (z. B. durch Prüfen der Haltbarkeit von Nähten und ob das Gewebe für den Einsatzzweck eine ausreichende Festigkeit besitzt) sowie auf alternative Konsumformen wie Tauschen, Leihen oder Gebraucht-Kaufen zurückgreifen, Kleidung möglichst lange tragen und Modetrends hinterfragen sowie Kleidung bei Abnutzung, Defekten und neuen modischen Ansprüchen reparieren oder ändern (lassen).

Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten

Das Projekt "Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Birkholz Varadinek Asmus.Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.

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