Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?
Die Landwirtschaft verursacht gegenwärtig massive Umweltschäden. Die intensive Tierhaltung ist dabei ein entscheidender Treiber - über ihre direkten Umweltwirkungen und indem sie über den hohen Futtermittelbedarf eine Intensivierung des Ackerbaus notwendig macht. Ein alleiniger Wandel der Nutztierhaltung reicht jedoch nicht aus, da sonst die Gefahr besteht, dass negative Umwelteffekte lediglich verlagert werden. Eine dauerhaft umweltverträgliche Nutztierhaltung daher ist nur in Kombination mit einem korrespondierenden, nachhaltigen Konsum und entsprechenden Veränderungen in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette denkbar. Ziel des Vorhabens ist es anhand politischer Handlungsempfehlungen der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik Orientierung zu geben, wie der nötige Wandel von Landwirtschaft, Verarbeitung, Distribution und Konsum mit Fokus auf eine umweltverträgliche Nutztierhaltung gelingen kann. Zum anderen soll mittels Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachgesprächen direkt in die Gesellschaft und Fachöffentlichkeit hinein gewirkt werden, um nachhaltige Ernährungsweisen und ein gesellschaftliches Umfeld zu unterstützen, das für die Erreichung einer umweltverträglichen Nutztierhaltung zuträglich ist. Dazu werden, verbunden über alle Bereiche und unter Berücksichtigung aktueller Prozesse, konkrete, praktikable und umsetzbare Vorschläge entwickelt, wie wesentliche Instrumente der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik (Ordnungsrecht, Steuern und Abgaben, Subventionen, Kennzeichnungen, Angebotsgestaltung in öffentlichen Kantinen, Informationskampagnen, vielfältige Förderprogramme) ausgestaltet und in Einklang gebracht werden können, um einen Wandel zu ermöglichen. Besondere Bedeutung werden hierbei die gemeinsame Agrarpolitik der EU und wie Weiterentwicklung und Konkretisierung der 'Farm-to-Fork-Strategy' der EU-KOM einnehmen. Hierzu ist vorgesehen, die Einzelaktivitäten der UBA-Facheinheiten im Rahmen eines übergeordneten Ansatzes zusammen zu führen.
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Die Publikation dokumentiert die methodischen Grundlagen und Annahmen zur Ermittlung der Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2026. Ausgangspunkt sind die in den Rahmendaten definierten Brennstoff- und CO₂-Bepreisungspfade. Über Annahmen zu den jeweiligen weiteren Preisbestandteilen werden die entsprechenden Endverbrauchspreise ermittelt und dargestellt. Die Analyse umfasst die Preisbildung von Erdölprodukten, Erdgas, Strom, Fernwärme, Biomasse und Wasserstoff unter Berücksichtigung von Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern, Abgaben sowie Netzentgelten. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Die Publikation dokumentiert die methodischen Grundlagen und Annahmen zur Ermittlung der Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025. Ausgangspunkt sind die in den Rahmendaten definierten Brennstoff- und CO₂-Bepreisungspfade. Über Annahmen zu den jeweiligen weiteren Preisbestandteilen werden die entsprechenden Endverbrauchspreise ermittelt und dargestellt. Die Analyse umfasst die Preisbildung von Erdölprodukten, Erdgas, Strom, Fernwärme, Biomasse und Wasserstoff unter Berücksichtigung von Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern, Abgaben sowie Netzentgelten. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern hat am Freitag in Saarbrücken zwei Initiativen der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf den Weg gebracht. Dabei geht es zum einen um die Einführung von „Lärmblitzern“, mit denen dem unnötig lauten Fahren von Kraftfahrzeugen entgegengewirkt werden soll. Zum anderen geht es um einheitliche und neue Regelungen beim Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungsmüll. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich freue mich, dass meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder unseren Vorschlägen gefolgt sind und unsere Initiativen für ‚Lärmblitzer‘ gegen zu laute Motorräder und ‚Kfz-Poser‘ sowie für ein einheitliches Mehrwegsystem für Essen und Getränke ‚to go‘ unterstützen. Wir machen Umwelt- und Klimaschutzpolitik, die Wirkung zeigt. Vermüllte Parks und zu viel unnötiger Straßenlärm nerven die Menschen. Wir handeln.“ Die Umweltministerkonferenz bittet – dem Berliner Vorstoß folgend – den Bund, die Voraussetzungen zu verbessern, um gegen unnötig lautes Fahren im Straßenverkehr wie bei sogenannten „Profilierungsfahrten“ vorgehen zu können. Angeregt wird die Objektivierung des Bußgeldtatbestandes „unnötiger Lärm“ im Sinne des § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung durch konkrete maximale Schalldruckpegel. Vergleichbar mit technischen Geschwindigkeitskontrollen könnten auf dieser Grundlage automatisierte Messsysteme, sogenannte „Lärmblitzer“ zum Einsatz kommen, um sehr laute Fahrzeuge zu erfassen. In Frankreich existiert bereits eine vergleichbare Gesetzesgrundlage. Zudem folgt die Umweltministerkonferenz der Berliner Beschlussvorlage zum Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungsmüll . Hintergrund: Die an die Europäische Kommission übermittelten Meldungen für das Referenzjahr 2022 zeigen einen deutlich höheren Verbrauch von Einwegbechern und Einweglebensmittelverpackungen als bislang auf nationaler Ebene angenommen. Danach wurden im Jahr 2022 rund 36 Milliarden Einwegkunststoffgetränkebecher und Einweglebensmittelverpackungen in den Verkehr gebracht. Vor diesem Hintergrund fordert die Umweltministerkonferenz vom Bund eine schnellere und wirkungsvollere Umsetzung der EU Vorgaben, um Mehrweg und Wiederbefüllungssysteme flächendeckend und nachhaltig zu stärken. Die Umweltministerkonferenz bittet den Bund erneut, eine Pfand- und Rücknahmepflicht für standardisierte Mehrwegalternativen im To Go Bereich (Essen und Getränke zum Unterwegsverzehr) einzuführen. Dieser Schritt würde die Rückgabebereitschaft erhöhen und die Mengen an Verpackungsabfall vermindern. Die Umweltministerkonferenz stellt außerdem fest, dass einzelne Kommunen bereits örtliche Verbrauchssteuern auf Einwegverpackungen eingeführt haben, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt. Dies erschwert die Umsetzung einheitlicher Maßnahmen und schafft Unsicherheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den Handel. Deshalb fordert die Umweltministerkonferenz – dem Berliner Vorstoß folgend – eine bundeseinheitliche Regelung, nach der Einwegverpackungen im To-Go-Bereich nicht mehr kostenlos abgegeben werden dürfen . Eine solche Regelung soll auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Handel erfolgen. Zudem spricht sich die Umweltministerkonferenz für eine einheitliche Besteuerung des Pfandsatzes von Mehrwegverpackungen in Höhe von 7 Prozent aus. Bislang werden für identische Mehrwegbehälter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze erhoben – beispielsweise 19 Prozent bei Snacks und Kaffee, aber 7 Prozent bei Grundnahrungsmitteln und Kaffee mit überwiegendem Milchanteil. Bei der Rückgabe der Behälter ist eine Differenzierung nach dem ursprünglichen Inhalt jedoch nicht mehr möglich. Diese steuerliche Uneinheitlichkeit stellt ein wesentliches Hemmnis für die Verbreitung von Mehrweglösungen dar und erfordert eine Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes.
Schätzungsweise bis zu 25 % der neu zugelassenen Pkw in Deutschland sind Dienstwagen, die auch privat genutzt werden. Exakte Daten liegen derzeit nicht vor. Grund für die Attraktivität des Pkw als Gehaltsbestandteil ist die niedrige Besteuerung: Für Arbeitnehmende ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil deutlich günstiger als die entsprechenden Kosten für einen privat angeschafften Pkw. In der Folge entgehen dem deutschen Staat Steuereinnahmen. Der individuelle Vorteil aufseiten der Dienstwagennutzenden hängt stark von der Kombination aus Dienstwagen (Listenpreis, tatsächlicher Kaufpreis), Nutzungsmuster (insbesondere dem Umfang der privaten Fahrleistung) und Grenzsteuersatz (inkl. SV-Beitragssatz), sowie der spezifischen Verhandlungslösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (einschl. Tankkostenübernahme) ab. Derzeit fehlt für einen neutralen, pauschalisierten Besteuerungssatz, die sich an der durchschnittlichen Nutzung des Dienstwagens orientiert, die Datenbasis. Im Rahmen des Vorhabens sollen empirische Daten zu Dienstwagenflotten und den Fahrprofilen der Dienstwagennutzenden erhoben werden. Dabei soll die tatsächliche Nutzung untersucht (Einkommen und Grenzsteuersatz, privater/geschäftlicher Fahranteil, Fahrzeug- und Antriebstyp, Emissionen, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber) und daraus ein Steuersatz abgeleitet werden, die aufkommensneutral gegenüber eines allein durch Privatfahrzeuge dominierten Pkw-Marktes wäre.
en: "The data basis for the final consumer prices of the energy carriers are the fuel and CO2 pricing pathways of the framework data for the greenhouse gas projections 2025. The authors have made further assumptions regarding the individual price components (procurement and distribution costs, taxes, levies and network charges) in order to calculate the final consumer prices. The dataset includes final consumer prices of petroleum products, natural gas, electricity, district heating, biomass and hydrogen (Translated with eTranslation - The European Commission's Machine Translation System, https://commission.europa.eu/resources-partners/etranslation_en).",de: "Die Datengrundlage für die Endverbrauchspreise der Energieträger sind die Brennstoff- und CO2-Bepreisungspfade der Rahmendaten für die Treibhausgas-Projektionen 2025. Die Autoren haben weitere Annahmen in Bezug auf die einzelnen Preisbestandteile (Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern, Abgaben und Netzentgelte) getroffen, um die Endverbrauchspreise zu berechnen. Der Datensatz umfasst die Endverbrauchspreise von Erdölprodukten, Erdgas, Strom, Fernwärme, Biomasse und Wasserstoff."
Sitze der Finanzämter und ihrer Außenstellen, Sitze des Landesamts für Steuern und seiner Dienststellen sowie der Landesfinanzschule.
Zuständigkeitsbereiche der Finanzämter.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 141 |
| Europa | 21 |
| Land | 47 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 29 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 102 |
| Repositorium | 1 |
| Text | 29 |
| Umweltprüfung | 33 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 77 |
| Offen | 111 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 158 |
| Englisch | 59 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 3 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 110 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 67 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 110 |
| Lebewesen und Lebensräume | 159 |
| Luft | 92 |
| Mensch und Umwelt | 195 |
| Wasser | 78 |
| Weitere | 192 |