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Wohlfahrts- und Beschaeftigungseffekte oekologischer Steuerreformen

Ziel des Projektes ist es, Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen oekologische Steuerreformen wohlfahrtssteigernde bzw. beschaeftigungssteigernde Wirkungen haben. Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, ob es eine doppelte Dividende oekologischer Steuerreformen gibt.

Ökologische Fiskalreform auf kontonaler Ebene

Untersuchung zum Potential einer ökologischen Steuerreform auf kantonaler Ebene.

Go-digital-Vorhaben Bioenergie Icking

Blockchainbasiertes dezentrales Energiemarktdesign und Managementstrukturen, Teilvorhaben: Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Strommarktbietersystems

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben F0

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung bei der Bewertung von Unternehmenssachverhalten im Rahmen der Evaluierung der Anforderung des Bundes als Gesellschafter einer Forschungsgesellschaft

Privatisierung der kommunalen Abfallwirtschaft nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Darstellung und Analyse der Neuregelung des Systems oeffentlicher und privater Entsorgung durch das KrW-/AbfG (Vergleich der Privatisierungsmoeglichkeiten nach altem Abfallgesetz und neuem KrW-/AbfG; Systematisierung der Privatisierungsformen; Untersuchung der Vereinbarkeit der Neuregelung mit hoeherrangigem Recht, insbesondere der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und dem europaeischen Recht; Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die fuer Privatisierungen im Bereich der Abfallentsorgung eine Rolle spielen - insbesondere oeffentliches Organisationsrecht, Gebuehrenrecht, Kartell-, Gesellschafts- und Steuerrecht; Versuch einer rechtspolitischen Bewertung der Neuregelung hinsichtlich der Steuerungsfaehigkeit der Regelungen selbst und der Auswirkungen auf die Steuerungsmoeglichkeiten der oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraeger).

Responsive Steuerung von Innovationsverhalten für Nachhaltigkeit (RESINA), Teilprojekt: Innovation und Recht bei Nano-Materialien

Status quo der dezentralen Ölgewinnung - bundesweite Befragung

Problemstellung: Die Zahl dezentraler Ölsaatenverarbeitungsanlagen in Deutschland stieg bis zum Jahr 2007 stetig an. Rund 600 dezentrale Ölmühlen waren bekannt. Haupterzeugnisse sind das Eiweißfuttermittel Presskuchen und Rapsölkraftstoff. Bedingt durch niedrige Mineralölpreise sowie steigende Energiesteuerabgaben auf reine Biokraftstoffe verminderte sich die Wettbewerbsfähigkeit von Rapsölkraftstoff. Der starke Rückgang des Absatzes am Kraftstoffmarkt führte dazu, dass dezentrale Ölmühlen ihre Produktion stark drosselten oder ganz stilllegten. Die Umsetzung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und die höheren Anforderungen der DIN 51605 haben für dezentrale Ölmühlen weitere finanzielle Belastungen zur Folge, die die Betreiber vor große Herausforderungen stellen. Zielsetzung: Ziel der Befragung ist es, die aktuelle Anzahl in Produktion befindlicher dezentraler Ölmühlen zu erheben, Massenströme der Rohstoffe und der erzeugten Produkte zu erfassen und Aussagen über die Bedeutung des Erwerbszweigs 'Dezentrale Ölsaatenverarbeitung in Deutschland' abzuleiten. Abgefragt werden neben den allgemeinen Daten zum Betreiber bzw. Betrieb, grundlegende Informationen zur technischen Ausstattung sowie Daten zur Qualität von Saat und Öl, zu Preisen und Erlösen, aber auch zum Absatz, Vertrieb und Logistik. Außerdem werden Informationen zur Anlagenkonzeption bei der Produktion von Rapsölkraftstoff gemäß der neuen DIN 51605, zum Qualitätsmanagement bei der Produktion sowie über Vorkehrungen zur Einhaltung steuerrechtlicher Anforderungen erfasst. Arbeitsschwerpunkte: Aktualisierung der Adressendatenbank über Standorte dezentraler Ölmühlen - Überarbeitung und Aktualisierung des Fragebogens in Abstimmung mit der UFOP - Durchführung der schriftlichen Befragung - Durchführung telefonischer Interviews bei ausgewählten Adressaten - Datenauswertung - Schriftliche Berichtabfassung - Veröffentlichung der Ergebnisse in der Schriftenreihe des TFZ.

Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit einer Mehrwertsteuerhalbierung allein für den Schienenfernverkehr vor dem Hintergrund der Auslegung der MwSt-RL durch den EuGH (Rs. C-109/02)

A) Problemstellung: Der Koalisationsvertrag 2002 sieht die Einführung einer Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für den Schienenfernverkehr vor. Auf diese Weise soll die Attraktivität der Bahn gegenüber anderen Verkehrsträgern gestärkt werden. In der derzeitigen Diskussion beruft sich insbesondere das BMF auf ein Urteil des EuGH (C-109/02 vom 23.10.2003), das einer derartigen Begünstigung der Bahn im Verhältnis zu konkurrierenden Verkehrsträgern entgegenstehen soll. Nach dortigem Verständnis des EuGH-Urteils kann aufgrund des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit eine Mehrwertsteuerreduzierung nur dann vorgenommen werden, wenn sie gleichzeitig auf konkurrierende Verkehrsträger - also den Inlandsflugverkehr und Omnibussysteme erstreckt wird. Die beabsichtigte Verbesserung der Wettbewerbssituation der Bahn ließe sich dann allerdings nicht erreichen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aus Sicht des BMU ist eine Mehrwertsteuerreduktion ein wichtiges Instrument, um über eine Steigerung der Attraktivität der Bahn zu einer verstärkten Verlagerung des Individualverkehr auf die Schiene beizutragen. BMU hat sich daher in der bisherigen Diskussion für eine Umsetzung des Koalitionsziels - sofern Gegenfinanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden - ausgesprochen. Für die weitere Diskussion muss die bisherige BMU-Position auf Grundlage einer rechtlichen Stellungnahme einer Überprüfung unterzogen werden und eventuell einer Anpassung erfahren. C) Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die weitere Positionierung des BMU zur dargestellten Problematik. Im Rahmen des Gutachtens ist zu prüfen, ob eine Mehrwertsteuersenkung allein für den Schienenfernverkehr auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (insbesondere C-109/02 vom 23.10.2003) mit dem europäischen Steuerrecht (Mehrwertsteuerrichtlinie) vereinbar ist.

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