Ziel des Projektes ist es, Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen oekologische Steuerreformen wohlfahrtssteigernde bzw. beschaeftigungssteigernde Wirkungen haben. Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, ob es eine doppelte Dividende oekologischer Steuerreformen gibt.
Untersuchung zum Potential einer ökologischen Steuerreform auf kantonaler Ebene.
Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“
Liebe Leser*innen, Online-Shopping ist nicht grundsätzlich schlecht für die Umwelt – es kann sogar klimafreundlicher sein, als mit einem Auto zu einem Geschäft zu fahren. Doch was und wie wir online einkaufen, beeinflusst die CO ₂ -Bilanz erheblich. Wir stellen Ihnen unsere neuesten Studienergebnisse für einen klimafreundlicheren Onlinehandel vor und was Handel, Logistikunternehmen, Politik und Verbraucher*innen konkret tun können. Außerdem geht es um die neuesten Daten zu den Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2022 sowie um die wichtigsten Erkenntnisse aus dem kürzlich erschienenen Synthesebericht des Weltklimarates, an dem das UBA mitgewirkt hat. Ein weiteres Thema: der unter anderem vom UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereichte Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS). Sofern die Beschränkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, wird die Verwendung der für Umwelt und Gesundheit bedenklichen PFAS in vielen Produkten, für die es bereits Alternativen gibt, nicht mehr erlaubt sein. Etwa in beschichtetem Kochgeschirr, Textilien und Nahrungsmittelverpackungen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Wie der Onlinehandel klimafreundlicher werden kann Beim Onlineshoppen kann viel CO2 gespart werden. Etwa, indem Retouren vermieden werden. Quelle: Gorodenkoff / Adobe Stock Ob online oder im Laden – wer nur das wirklich Nötige kauft und ansonsten auf umweltfreundliche Produkte achtet, spart am meisten klimaschädliche Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus liegen die größten Potenziale für einen klimafreundlicheren Onlinehandel bei Versandverpackungen, Retouren und Logistik, so eine Studie des UBA. Würden in diesen drei Bereichen alle identifizierten Optimierungspotenziale genutzt, könnten die Treibhausgasemissionen pro beispielhaftem Onlineeinkauf zwischen 18 und 98 Prozent sinken. Hierfür sind alle Akteure gefragt: Politik, Handel, Logistikunternehmen und auch die Kundinnen*Kunden. Beispiel Retouren: Das Zurücksenden von Waren schlägt nicht nur mit dem zusätzlichen CO ₂ -Ausstoß des Rücktransports zu Buche, sondern teils auch mit den gesamten Emissionen der Herstellung, wenn die zurückgegebenen Waren vernichtet werden. Helfen könnte zum Beispiel, wenn Händler bessere Informationen zu ihren Produkten bereitstellen, um Retouren zu vermeiden. Die Politik könnte durch Anpassungen im Steuerrecht fördern, dass Händler zurückgesandte Waren spenden statt vernichten. Beispiel Versandverpackungen: Viele Produkte sind in ihrer Produktverpackung bereits gut geschützt. Sie können ohne zusätzliche Versandverpackung verschickt werden, so dass weniger Verpackungsmaterial verbraucht wird. Auch Mehrwegsysteme bei Versandverpackungen sollten in Zukunft stärker genutzt werden. Beispiel Logistik: 80 Prozent der Treibhausgasemissionen je Lieferung auf der letzten Meile könnten durch eine Elektrifizierung der Lieferfahrzeuge und durch Lieferkonzepte mit Zwischenlagern (Micro Hubs) und Liefer-Fahrrädern gespart werden. Die Politik kann hier fördernd eingreifen und zum Beispiel Ladeinfrastruktur und Raum für Micro Hubs bereitstellen. Unternehmen, die bereits Lieferdienstleistungen möglichst umweltschonend auf der letzten Meile anbieten, können ihr Umweltengagement mit dem Umweltzeichen Blauer Engel kennzeichnen. Umweltbundesamt-Chef: Wärmepumpe ist nur Teil der Lösung UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit der FUNKE Mediengruppe über Maßnahmen zum Klimaschutz Tempolimit 120: Warum es mehr bringt als gedacht Tagesspiegel Background zur neuen UBA-Studie zu den Klimawirkungen eines Tempolimits Wie viel Energie können wir noch sparen? Energie zu sparen ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für das Klima. Doch wie können Verbraucher*innen und Unternehmen überhaupt noch effizienter werden? Handelsblatt-Podcast "Green&Energy" unter anderem mit UBA-Experte Matthias Weyland „Es sind keine Steuererhöhungen, über die wir hier reden“ UBA-Präsident Dirk Messner empfiehlt im Interview mit dem Handelsblatt den Abbau umweltschädlicher Subventionen und skizziert Maßnahmen, die aus seiner Sicht auch die FDP überzeugen könnten. Klimaneutrale Produkte – Saubere Sache oder trickreiche Täuschung? Shampoo, Schokolade und selbst Flugreisen nennen sich heute klimaneutral. Doch wer genau hinsieht merkt: Vom angeblich grünen Konsum mit gutem Gewissen bleibt oft kaum etwas übrig. "Zeitfragen Feature" im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Experte Michael Bilharz. Giftfrei leben: Gesundheit schützen, Gefahren minimieren Für 18 untersuchte Stoffe und Stoffgruppen hat das Gesundheitsforschungsprojekt HBM4EU über fünf Jahre hinweg kritische Belastungen in nahezu allen Bevölkerungsgruppen Europas gefunden. In 14 Prozent der Körper von Kindern und Jugendlichen finden sich Werte, „bei denen gesundheitliche Folgen nicht mehr ausgeschlossen werden können“, erläutert UBA-Expertin Dr. Marike Kolossa-Gehring. Podcast "Umwelt aufs Ohr" vom Deutschen Naturschutzring PFAS-Chemikalien: "Bauen sich nicht wirklich ab" "Ewige Chemikalien" sind in und auf einigen Alltagsprodukten enthalten, auch in bestimmten Nahrungsmitteln, sagt UBA-Expertin Marike Kolossa-Gehring. "Wir sind gut beraten, sehr genau hinzugucken, welche Produkte wir kaufen", sagt sie im WDR 5 Morgenecho. UBA-Präsident empfiehlt klimagerechtes Steuersystem Eine Mehrwertsteuer-Senkung für pflanzliche Lebensmittel und Vorteile für die Heizungssanierung: UBA-Präsident Dirk Messner plädiert für zielgerichtete Steuern, um den Klimaschutz voranzubringen. "Interview der Woche" bei BR24
ENERGIEFORUM „Mit neuen Geschäftsmodellen reagieren!?" Dessau, 30. Juni 2022 …reagieren – worauf? Karsten Ahrens MPW Legal & Tax (k.ahrens@mpw-net.de) Partner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht
In der rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis besteht weitgehend Einigkeit, dass zum Zwecke der Luftreinhaltung auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten Energieeffizienzanforderungen an die Anlagenbetreiber gestellt werden können. Unklar sind allerdings die näheren rechtlichen Gestaltungsspielräume, die das geltende Bundes-Immissionsschutzrecht insoweit vorgibt. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen sowohl die Art der zulässigen Maßnahmen (etwa den Inhalt von Vorsorgemaßnahmen jenseits des Standes der Technik), ihren räumlich-funktionalen Bezugsrahmen (etwa die Zulässigkeit von Verbundlösungen im Hinblick auf den klassisch engen Anlagenbegriff des BImSchG) als auch ihr Verhältnis zu Steuerungsinstrumenten anderer Rechtsgebiete (etwa die Anreizregulierung im Steuerrecht zugunsten verbesserter Energieeffizienz oder die treibhausgasbezogene Mengensteuerung des Emissionshandels). Das Vorhaben hat angesichts dieser rechtlichen Unklarheiten das Ziel, die näheren Konturen der Betreiberpflichten des BImSchG im Hinblick auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen darzulegen und den rechtlichen Handlungsrahmen für die Formulierung entsprechender Anforderungen auf Basis dieser Grundpflichten zu verdeutlichen. Auf Grundlage einer Analyse der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis sind eventuelle Entwicklungslinien bei der Auslegung und Anwendung der Betreiberpflichten darzustellen und ggf. Vorschläge für eine Weiterentwicklung von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu formulieren. Dabei ist auch darzulegen, wie sich neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen mit Instrumenten anderer Rechtsgebiete sachgerecht verknüpfen ließen.
Origin | Count |
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Bund | 56 |
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Text | 7 |
Umweltprüfung | 2 |
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