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Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550 mm langjähriges Niederschlagsmittel

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

WFS Nitratbelastet Gebiete §13aDüV

Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Daten zur Umwelt 2017: Mehr Engagement für den Klimaschutz nötig

Zum Weltumwelttag am 5. Juni zeigt das Umweltbundesamt (UBA) mit den „Daten zur Umwelt 2017“ eine Gesamtschau auf alle Umweltbereiche und plädiert für ein noch stärkeres Engagement Deutschlands für den Klimaschutz. „Der Ausstieg der USA aus dem Pariser Abkommen ist keine gute Nachricht. Mehr denn je brauchen wir eine gemeinsame Aufbruchsstimmung für den Klimaschutz, Deutschland muss und kann weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen. In allen Sektoren müssen die Emissionen sinken, wenn wir unser Klima schützen wollen. Dazu gehört, dass wir schrittweise aus der Kohleverstromung aussteigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen. Und neben der Energiewende brauchen wir endlich eine Verkehrswende“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Zwischen 1990 und 2016 sanken die Gesamtemissionen zwar um rund 28 Prozent. Das nationale Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken, wird so jedoch nicht erreicht. Dies liegt auch am Verkehr, dem einzigen Sektor, in dem die Treibhausgasemissionen seit 1990 nicht gemindert wurden. „Der Verkehrssektor liegt nach neuesten Berechnungen sogar leicht über dem Niveau von 1990. Die Effizienzsteigerungen bei Fahrzeugen sind durch den Trend zu größeren Fahrzeugen und das Verkehrswachstum auf der Straße verpufft“, so Krautzberger. Auch in punkto Luftschadstoffe muss der Verkehrssektor nachziehen: Die Daten zeigen zwar, dass der Ausstoß insgesamt seit dem Jahr 2000 sinkt – gemessen als Index von fünf Luftschadstoffen. Problematisch ist aber nach wie vor der hohe Ausstoß von Stickoxiden in den Städten. 2016 wurde der Grenzwert für die mittlere jährliche NO2-Konzentration an 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Schuld sind hier vor allem Dieselfahrzeuge. Besser sieht es beim Wasser aus: 98 Prozent der deutschen Badegewässer erfüllten auch 2016 die Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Außerdem hat das Trinkwasser nahezu überall eine sehr gute Qualität. Dagegen ist der ökologische Zustand vieler Gewässer in Deutschland weniger gut: Nur rund 26 Prozent der deutschen Seen erreichten 2015 das Prädikat „gut“ oder „sehr gut“ nach der EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠; bei den Flüssen und Bächen waren es nur sieben Prozent – kein einziges der Übergangs- und Küstengewässer an Nord- und Ostsee war 2015 in gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand. Auch ist an 18 Prozent der Grundwasser-Messstellen der Grenzwert für Nitrat überschritten. Zum Problem wird hier vor allem der Stickstoff, der durch zu viel Dünger aus der Landwirtschaft in die Gewässer gelangt. Maria Krautzberger: „Der Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft ist ein Umweltproblem großen Ausmaßes. Maßnahmen wie die Vorschriften der Düngeverordnung greifen noch nicht in erforderlichem Maße.“ Mit dem Indikatorenbericht „ Daten zur Umwelt 2017 “ gibt das ⁠ UBA ⁠ einen umfassenden Überblick über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt in Deutschland. Die Daten zeigen, wo wir auf dem Weg zur Erreichung unserer umweltpolitischen Ziele stehen. Damit stellt das System der Umweltindikatoren gleichzeitig eine Bilanz der Umweltpolitik dar. In Erinnerung an die Eröffnung der Konferenz der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt am 5. Juni 1972 in Stockholm haben die Vereinten Nationen und später auch die Bundesrepublik Deutschland den 5. Juni zum jährlichen „Tag der Umwelt“ erklärt. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Umwelt macht natürlich glücklich“.

Stickstoff-Flächenbilanzen für Deutschland mit Regionalgliederung Bundesländer und Kreise – Jahre 1995 bis 2017

Die Stickstoffflächenbilanz wurde als Teilgröße der Gesamtbilanz auf regionaler Ebene aktualisiert. Die Wirkung der Biogaserzeugung wurde systematisch erfasst. 2017 kamen ca. 574.000 Tonnen Stickstoff als Gärreste aus Biogasanlagen auf die Felder. Das sind rund 18 Prozent der in der Landwirtschaft umgesetzten Stickstoffmenge. Durch Gülletransport aus Hochlastgebieten verschieben sich die Stickstoffüberschüsse in die angrenzenden Aufnahmegebiete. Die Untersuchung zeigt, dass der Stickstoffüberschuss und die Ammoniakemissionen mit einfachen Maßnahmen vermindert werden könnten. Die Landwirtschaft müsste vor allem den Stickstoff in Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen besser ausnutzen und damit synthetischen Stickstoffdünger einsparen. Veröffentlicht in Texte | 131/2019.

Chem-anorg\Dünger-N-DE-2000

Bereitstellung von durchschnittlichem N-Dünger. Düngemittelverbrauch Deutschland 1993; Produktion in D, EU, Osteuropa; Bereitstellung bis Feldrand. #1 (technische Kenndaten #2) Nutzungsgradangabe, nachträgliche Änderung von BaP zu PAH durch UF / Ökoinstitut Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 25a Leistung: 40t/h Nutzungsgrad: 182% Produkt: Grundstoffe-Chemie

Chem-anorg\Dünger-N-DE-2020

Bereitstellung von durchschnittlichem N-Dünger. Bereitstellung bis Feldrand nach #1, technische Kenndaten nach #2 Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 25a Leistung: 40t/h Nutzungsgrad: 182% Produkt: Grundstoffe-Chemie

Chem-anorg\Dünger-N-DE-2030

Bereitstellung von durchschnittlichem N-Dünger. Bereitstellung bis Feldrand nach #1, technische Kenndaten nach #2 Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 25a Leistung: 40t/h Nutzungsgrad: 182% Produkt: Grundstoffe-Chemie

Chem-anorg\Dünger-N-DE-2015

Bereitstellung von durchschnittlichem N-Dünger. Bereitstellung bis Feldrand nach #1, technische Kenndaten nach #2 Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2015 Lebensdauer: 25a Leistung: 40t/h Nutzungsgrad: 182% Produkt: Grundstoffe-Chemie

Chem-anorg\Dünger-N-DE-2005

Bereitstellung von durchschnittlichem N-Dünger. Bereitstellung bis Feldrand nach #1, technische Kenndaten nach #2 Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 25a Leistung: 40t/h Nutzungsgrad: 182% Produkt: Grundstoffe-Chemie

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