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Unterstuetzung des Vollzugs der novellierten europaeischen Stoerfallrichtlinie - Seveso II Richtlinie - Teilvorhaben 1: Anpassung der Datenbank zur Dokumentation und Auswertung von Unfaellen gemaess europaeischen Standards

Sachverhalt: Ende 1996 wurde die europaeische Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfaellen mit gefaehrlichen Stoffen novelliert (RL 96/82/EG des Rates, auch Seveso II RL genannt). Im Rahmen der Novelle wurden bestehende Anforderungen konkretisiert u.a. die nationalen Meldeverpflichtungen nach Art. 15 der Seveso II RL. Die europaeische Stoerfallrichtlinie wird voraussichtlich 1999 in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung wird zu neuen und erweiterten Vollzugsanforderungen u.a. bei den Meldeverpflichtungen fuehren. Ziel: Mit dem Ziel, den Vollzug des dann neuen deutschen Stoerfallrechts und die damit verbundenen nationalen Verpflichtungen reibungslos durchzufuehren und dabei eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen, sollen zur Erfuellung der nationalen Meldeverpflichtungen nach Art. 15 der Seveso II RL die bestehende Datenbank zur Dokumentation und Auswertung von Stoerfaellen an den Standard der europaeischen Meldevorschriften angepasst werden. Im Rahmen des vorgesehenen Forschungsvorhabens soll die Entwicklung einer graphischen und bedienerfreundlichen Oberflaeche fuer die vorhandene Datenbank Dosca erfolgen. Dabei erfolgt die Anpassung der vorhandenen Tabellen und Masken an die MARS- Database (Major Accident Report System) des Joint Research Centre der Europaeischen Kommission. Die Inhalte der Datenbank sollen sowohl der deutschen Stoerfallverordnung als auch der Seveso II-Richtlinie entsprechen. Es soll eine zweisprachige Datenbank (deutsch-englisch) mit geeignetem Transferformat erstellt werden.

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