API src

Found 1658 results.

Related terms

Pilz des Jahres 2014 ist der Tiegelteuerling

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie möchte mit der Wahl des Tiegelteuerlings zum Pilz des Jahres 2014 auf die große Bedeutung der Pilze in den natürlichen Stoffkreisläufen aufmerksam machen. Es sind in erster Linie die oft im Verborgenen wirkenden Fadenwesen, die mit ihren Enzymen abgestorbene, organische Stoffe wie Holz, Blätter, Nadeln u. v. m. remineralisieren und somit wieder für die Pflanzenwelt verfügbar machen. Ohne diese Ökosystemleistung der Pilze würde in kürzester Zeit die gesamte Nahrungskette zusammenbrechen.

Vereinten Nationen eröffnen das Internationale Jahr der Wälder In New York

Am 2. Februar 2011 wurde auf der neunten Sitzung des Waldforums der Vereinten Nationen (United Nations Forum on Forests, UNFF) in New York das Internationale Jahr der Wälder eröffnet. Das Jahr 2011 soll der Resolution der Vereinten Nationen zufolge auf die besondere Verantwortung der Menschen für die weltweit rund vier Milliarden Hektar Wald (entspricht 31 Prozent der weltweiten Landfläche) hinweisen. Die Wälder der Erde sind von elementarer Bedeutung für die globalen Wasser- und Stoffkreisläufe, das Klima und die Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Zukunft made in Germany: Deutschland wächst immer nachhaltiger

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt veröffentlichen den Umweltwirtschaftsbericht 2011 Mit dem Umweltwirtschaftsbericht 2011 wird zum zweiten Mal nach 2009 ein Bericht über den Stand, die Herausforderungen und die Perspektiven der Umweltwirtschaft in Deutschland vorgelegt. Er zeigt, dass Deutschland auf dem Weg zu neuem, umweltverträglichem Wachstum schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Heute werden zum Erwirtschaften der gleichen Erträge deutlich weniger Rohstoffe, Flächen und Energie benötigt und weniger Schadstoffe ausgestoßen als noch vor zehn Jahren. Die Umweltwirtschaft ist eine Querschnittsbranche, die Unternehmen umfasst, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen produzieren und anbieten. Der Bericht dokumentiert ihre kontinuierlich zunehmende Bedeutung innerhalb der deutschen Wirtschaft und bestätigt die Vorreiterrolle deutscher Unternehmen auf diesem Gebiet. Die Produktion von Umweltschutzgütern in Deutschland ist weiter überdurchschnittlich gewachsen und erreicht inzwischen ein Produktionsvolumen von fast 76 Milliarden Euro. Mit einem Welthandelsanteil von 15,4 Prozent liegt Deutschland auf einem Spitzenplatz beim Export von Umweltschutzgütern. Nach jüngsten Berechnungen gibt es knapp 2 Millionen Beschäftigte in der Umweltwirtschaft - ein neuer Höchststand. Bundesumweltminister Norbert Röttgen ist sich sicher: „Diesen Trend wird die Energiewende noch deutlich beschleunigen“. Der Bericht, so Röttgen, sei auch ein Beleg für die Gestaltungskraft von Politik auf dem Weg in eine nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschafts- und Lebensweise: „Die Innovationskraft der Umweltwirtschaft ist auch ein Erfolg von Rahmensetzungen in der Umwelt- und Energiepolitik.“ Zugpferd dieser dynamischen Entwicklung waren und bleiben die erneuerbaren Energien. Auch während der weltweiten Wirtschaftskrise legte dort die Güterproduktion zu - und zwar gegen den allgemeinen Trend. Der Weltmarkt für umweltfreundliche Energietechnologien soll sich nach einer ⁠ Prognose ⁠ von Roland Berger bis 2020 fast vervierfachen, für die erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogasanlagen und Windenergie werden jährlich weltweite Wachstumsraten des Umsatzes von 15 bis über 30 Prozent erwartet - eine große Chance für deutsche Unternehmen. Die Zukunftsdynamik nachhaltiger Produktion wird durch ein weiteres interessantes Ergebnis unterstrichen: In der Umweltwirtschaft wird außergewöhnlich häufig, intensiv und kontinuierlich geforscht. Fast 80 Prozent der Produktionsbereiche in der Umweltbranche sind besonders forschungs- und wissensintensiv. Ziel ist, Innovations- und Umweltpolitik sinnvoll zu verzahnen und gleichzeitig neue Märkte für Umwelttechnologien zu erschließen - ein wichtiges Thema im Wissenschaftsjahr 2012. Der Umweltwirtschaftsbericht zeigt: Deutschland hat bei der ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft schon viel erreicht: Zwischen 1990 und 2010 stieg die Energieproduktivität um 38,6 Prozent, die Rohstoffproduktivität sogar um 46,8 Prozent. Erfreuliche Entwicklungen gab es auch bei den Luftschadstoffemissionen: Gegenüber 1990 konnten sie im Berichtzeitraum um 56,4 Prozent verringert werden. Bei der Verwertung von Abfällen und seiner umweltfreundlichen Beseitigung ist Deutschland ebenfalls Vorbild: Rund 90 Prozent der Bauabfälle und 63 Prozent der Siedlungs- und Produktionsabfälle werden bereits recycelt. Bundesumweltminister Röttgen bilanziert: „Deutschland wächst immer nachhaltiger“. Der Umweltwirtschaftsbericht 2011 zeigt die Dynamik und das Potential dieser Entwicklung. Deutschland gelingt es immer besser, umweltschädliche Emissionen kontinuierlich zu reduzieren, Stoffkreisläufe so weit wie möglich zu schließen und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Energiewende ist die wichtigste strategische Weichenstellung auf diesem Weg. Sie stärkt die Leistungsfähigkeit unserer Umweltwirtschaft und ist die Grundlage für eine weitere Beschleunigung des nachhaltigen Umbaus unserer Energieversorgung, unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Deutschland will Industrieland bleiben. Aber eines, das technologisch modern, wettbewerbsfähig, und zukunftsorientiert ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Ressourceneffizienzprogramm sind nächste konkrete Schritte auf diesem Weg.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Der Umweltwirtschaftsbericht belegt, dass Umweltschutz in Deutschland eine außerordentliche wirtschaftliche Erfolgsgeschichte ist. Ohne den Wirtschaftsmotor Umweltschutz wäre Deutschland schlechter über die Krise gekommen. Große Beschäftigungschancen liegen auch künftig vor allem beim ⁠ Klimaschutz ⁠ und der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch die Perspektiven beim Export von Umwelt- und Effizienztechnologien sind hervorragend, weil die globalen Märkte für diese Technologien in den nächsten Jahrzehnten weit überdurchschnittlich wachsen werden. Deutschland sollte daher den Weg in eine Green Economy auch aus wirtschaftlichen Gründen entschlossen fortsetzen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil andere Länder wie China oder Südkorea die im Umweltschutz liegenden Chancen ebenfalls erkannt haben.“

EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠ Stoff ⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter ⁠ REACH ⁠, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das ⁠ UBA ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

Protecting natural resources by creating material cycles in the construction sector

In its brochure "Protecting natural resources by creating material cycles  in the construction sector ", the Commission for Sustainable Construction Agency (KNBau) explains how material cycles in the construction sector can be better implemented. The KNBau identifies two fields of action: the recovery of secondary raw materials from existing structures and the planning of resource-conserving structures recyclable in the future. Among other things, it recommends to the public sector how to achieve high recycling rates for construction and demolition waste -  by supporting innovative technologies and by promoting the acceptance among construction specialists, e.g. through further training courses.

Bundestag übernimmt Änderungsmaßgaben des Bundesrats zur Klärschlammnovelle

Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag am 29. Juni 2017 billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Die neugefasste Klärschlammverordnung verpflichtet vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen. Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung; Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten müssen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen. Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als bisher.

Stickstoff - lebensnotwendiger Nährstoff und gefährlicher Schadstoff

UBA veröffentlicht neue Broschüre "Stickstoff - Zuviel des Guten?" Stickstoff hat zwei Gesichter: Er ist zum einen - als Grundbaustein der Natur - ein lebensnotwendiger Nährstoff, zum anderen ein gefährlicher Schadstoff für Menschen und Ökosysteme. Hauptverursacher so genannter reaktiver Stickstoffemissionen in alle Umweltmedien ist die Landwirtschaft mit mehr als 50 Prozent. Doch auch Emissionen aus dem Verkehr, aus Industrie und Energiegewinnung sowie aus Abwässern tragen jeweils mit annähernd 15 Prozent bei. In der neuen Broschüre „Stickstoff - Zuviel des Guten?“ stellt das Umweltbundesamt (UBA) die verschiedenen Wirkungen des Stickstoffs vor, benennt die wichtigsten Quellen und zeigt Möglichkeiten auf, schädliche Stickstofffreisetzungen zu reduzieren. Stickstoff ist für die Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung - seine Verfügbarkeit bestimmt die Erträge auf den Feldern. Die Verwendung stickstoffhaltiger Düngemittel ist daher in der Landwirtschaft gängige Praxis. So nützlich reaktiver Stickstoff auf den Feldern ist, so schädlich kann er sich in anderen Bereichen auswirken. Reaktive Stickstoffverbindungen gefährden die menschliche Gesundheit (Stickstoffoxide), vermindern die Qualität unseres Grundwassers (Nitrat) und verschärfen den ⁠ Klimawandel ⁠ (Lachgas); sie führen zur ⁠ Versauerung ⁠ und Überdüngung naturnaher Ökosysteme und damit zu einem Verlust an biologischer Vielfalt (Ammoniak). Zudem fördern sie auch die Zerstörung von Bauwerken. ⁠ UBA ⁠-Präsident Jochen Flasbarth sagt dazu: „Die Reduktion der Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft kommt zu langsam voran. Wir brauchen deshalb weitergehende Maßnahmen, um die damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsgefahren zu vermindern. Längerfristig muss es das Ziel sein, regionale Stoffkreisläufe zu schließen.“ Das Umweltbundesamt stellt die neue Broschüre „Stickstoff - Zuviel des Guten?“ in Berlin auf der Grünen Woche, der Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau, vor.

Regional and local optimisation of material flows and cycles

On the basis of five case studies, the brochure "Regional and local optimization of material flows and cycles" shows how municipalities can contribute to resource conservation by optimising regional material cycles, which challenges they face and which framework conditions are necessary for successful implementation. The brochure was developed as part of the "RegioRess" project, which shows that although resource efficiency is not yet a priority topic in most municipalities, municipal actors are already implementing various projects and measures for optimising material flows, above all on a sectoral basis. Veröffentlicht in Broschüren.

Planspiel Mantelverordnung: Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.

Erstmals Blauer Engel für Betonwaren mit recycelten Gesteinskörnungen

Der Betonsteinhersteller Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG erhält als erstes Unternehmen für seine Beton-Pflastersteine das neue Umweltzeichen für „Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien“ (DE-UZ 216). Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, verlieh heute im Beisein des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier die Urkunde. Der Bausektor gehört zu den materialintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Ziel des neuen Umweltzeichens ist es, Baumaterialien gezielt in den Wertstoffkreislauf zu führen und damit nicht erneuerbare Primärrohstoffe zu ersetzen. So trägt der Blaue Engel für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen dazu bei, die natürlichen Ressourcen Kies und Sand sowie Deponiekapazitäten zu schonen. „In der Baupraxis werden Recycling-Baustoffe nach wie vor wenig eingesetzt, obwohl aus technischer Sicht nichts gegen den vermehrten Einsatz spricht“ erläutert Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt. „Der Blaue Engel leistet hier einen wichtigen Beitrag, den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern.“ „Die Anforderungen für das Umweltzeichen Blauer Engel zu erfüllen, war ein „Muss“ für uns, um allen Bauherren, denen die Verwendung von ökologisch wertvollen Produkten wichtig ist, eine sehr gute Lösung anzubieten“, so Christian Rinn, Geschäftsführer des Familienunternehmens mit Sitz in Heuchelheim bei Gießen. Die Pflastersteine Passee und Lukano Smart mit jeweils 25 Prozent Recycling-Anteil, Lukano mit 40 Prozent Recycling-Anteil, sowie die wasserdurchlässigen Ökopflaster Hydropor Lukano und Siliton mit jeweils 40 Prozent Recycling-Anteil erfüllen die Anforderungen des Blauen Engel und bieten eine sehr gute Alternative für umweltgerechtes Bauen im ⁠ Außenbereich ⁠. Produkte aus Beton können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Daher beziehen sich die Anforderungen des Blauen Engel für Betonwaren sowohl auf die bei der Herstellung und Oberflächenbehandlung eingesetzten Materialien, als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Hinzu kommt, dass Betonwaren wie Pflastersteine teilweise großflächig so verbaut werden, dass sie in Kontakt mit Boden oder Regenwasser kommen, weshalb eine möglichst geringe Schadstofffreisetzung, insbesondere von Bioziden, aus diesen Produkten für die Verringerung der Umweltbelastung sicherzustellen ist. Zudem soll der natürliche Wasserkreislauf bei Einleitung von Regenwasser in Böden mittels einer guten Versickerungsfähigkeit der Pflastersteine und Platten nicht gestört werden. Betonwaren für versickerungsfähige Deckschichten sind deshalb mit dem Hinweis „den natürlichen Wasserhaushalt fördernd“ versehen. Mit diesem Umweltzeichen sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus unter Einsatz von Materialien hergestellt werden, die die Umwelt weniger belasten als üblich. Darüber hinaus in der Umwelt aus ökotoxikologischer Sicht unbedenklich sind sowie keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören. Ein weiteres wichtiges Ziel des Umweltzeichens ist es, dass die Kriterien klimaschonende Lösungen für Herstellung von Betonwaren fördern. Eine neue Anforderung, die erstmals in einem Umweltzeichen mit dem Blauen Engel gefordert wird, ist die Kompensation von nicht vermeidbaren und nicht mehr reduzierbaren Emissionen, die bei der Herstellung und beim Transport der Produkte entstehen. Der Kompensation vorausgehen muss, dass Treibhausgase vermieden beziehungsweise reduziert werden. Vorteile des Umweltzeichens für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien (DE-UZ 216): Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel Der Blaue Engel ist seit über 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten. Informationen zur Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG Rinn Beton- und Naturstein ist ein 1900 gegründetes, mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz im hessischen Heuchelheim bei Gießen und wird in der 4. und 5. Generation geführt. 545 MitarbeiterInnen sind an den drei Standorten Heuchelheim bei Gießen, Fernwald-Steinbach und Stadtroda bei Jena beschäftigt. Das Sortiment an Betonsteinprodukten kommt im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Stadtgestaltung zum Einsatz. Im Dezember 2017 erhielt Rinn den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 in der Kategorie „mittelgroße Unternehmen“.

1 2 3 4 5164 165 166