API src

Found 1821 results.

Related terms

Bauschuttwaschanlage mit integrierter Prozesswasserregeneration

Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG betreibt am Standort Hittfeld ein Kieswerk mit Deponie und Recyclingplatz. Um bei der Verwertung von mineralischen Bauabfällen ein Downcycling zu vermeiden, errichtete OTTO DÖRNER eine Bauschuttwaschanlage zur Rückgewinnung von Gesteinskörnungen für eine hochwertige Wiederverwendung. Die Anlage steigert das Recycling und die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle deutlich und leistet einen wesentlichen Beitrag zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Bisher wurden Rückbaumassen wie z.B. Bauschutt, Beton und Asphalt trocken aufbereitet. Mit dieser Methode entstehen überwiegend Recyclingtragschichten, die ihren Weg in den Straßen und Tiefbau finden. Hochbauanwendungen können so allerdings in der Regel nicht bedient werden. Dieses Verfahren ist zudem nicht für alle Stoffströme geeignet. Dazu ist die Nachfrage nach Gesteinskörnung insgesamt höher als mit den bestehenden Mitteln im Recycling gedeckt werden können. Angesichts begrenzter Abbauflächen und steigender Transportkosten stieg der Anreiz, hochwertige Recyclingprodukte für den Hoch- und Tiefbau zu entwickeln. Nach einer Vorbehandlung aus Sieb und Brecher wird das gesamte Material unter Zugabe von Wasser und Energie (Wäscher, Attritionszellen) aufgeschlossen. Sand und andere Stoffe werden vom Grobkorn gelöst und getrennt. Das Grobkorn wird in mehreren Stufen nach Dichte und optischen Eigenschaften sortiert und anschließend klassiert und so über den Stand der Technik hinaus aufbereitet. Die Weiterbehandlung der Sandbestandteile geschieht mittels eines Attritionsverfahrens. In den Attritionszellen werden durch Rotationswerkzeuge starke Spannungen an den Materialoberflächen erzeugt, die eine Ablösung von Anhaftungen bewirkt. Im Anschluss durchläuft der nun mittels Wasser geführte Massenstrom mehrere Separationsstufen, in denen der Sand nach Dichte und Korngröße getrennt und anschließend entwässert wird. Für diese Aufgaben kommen Zyklone, ein Aufstromsortierer und Siebe zum Einsatz. Der gewaschene RC-Sand wird anschließend mit einem Freifallklassierer auf das richtige Kornband eingestellt. Das anfallende Prozesswasser wird einer Wasser-/Schlammbehandlung zugeführt und im Anschluss durch eine chemisch-physikalische Aufbereitung mit mehreren Stufen geführt und als Waschwasser wiedereingesetzt. Diese Prozesswasserregeneration erlaubt weitgehend eine Schadstoffausschleusung und damit die Schließung des Wasserkreislaufs. Bei einer Aufgabenleistung von 150.000 Tonnen Bauschutt jährlich werden ca. 120.000 Tonnen Gesteinskörnung in hoher Qualität zurückgewonnen, davon rund 60.000 Tonnen an Sand, die nicht in Tagebauen als Primärrohstoff abgebaut werden müssen. Dies vermeidet jährlich 1 bis 2 ha Flächenverbrauch. Dabei kann auf Ausgangsmaterial zurückgegriffen werden, das unter anderen Umständen auf Deponien abgelagert werden muss. Diese Menge an mineralischen Abfällen muss somit nicht deponiert werden. Die ORCA gewinnt mit dem neuen Verfahren aus gemischtem Bauschutt marktfähige Sekundärrohstoffe, die Primärmaterialien wie Kies und Sand ersetzen können. Durch die Herstellung von normgerechten RC-Sanden und RC-Splitten wird der Einsatz von Recyclingbaustoffen im Hochbau gestärkt und die Akzeptanz für ressourcenschonende Bauweisen erhöht. Branche: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Otto Dörner Kies- und Deponien GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2023 - 2025 Status: Abgeschlossen

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Sektorübergreifende Klimaschutzmaßnahmen auf Basis nachhaltiger Abfallbewirtschaftung und Kreislaufwirtschaft für die EU und darüber hinaus

Die EU-Methanstrategie, das Circular Economy Package, der Green Deal, der Global Methan Pledge oder die jüngste G7 Erklärung werfen in ein neues Schlaglicht auf die Kreislaufwirtschaft. Eine klimaschutzwirksame Kreislauf- und Abfallwirtschaft wirkt sektorübergreifend in die Bereiche Industrie, Landwirtschaft und Energie hinein und ist ein Element der nachhaltigen Transformation und Dekarbonierung (u.a. durch energetische und stoffliche Verwertung) und deshalb nicht beschränkt auf für die Klimaberichterstattung relevante Bereiche (Methan-/Lachgas-Emissionen aus Deponien, Bioabfallbehandlung etc). Die kommunale und regionale Hoheit im Siedlungsabfall und das Zusammenspiel von öffentlichem und privatem Sektor benötigen gezielte und übergreifende klimaschutzorientierte Strategien, Regelungen, Markt- und strukturellen Rahmenbedingungen sowie flankierenden Förderung der nationalen Ebene in Europa, vor allem im europäischen Süden und (Süd)-Osten. Das Vorhaben soll (klimaschutz)politische sektorübergreifende Maßnahmen, Instrumente und Programme zur Treibhausgas-Minderung aufzeigen, die eine Beschleunigung der Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerungen in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen, und dabei auch die Entwicklungschancen für die Wirtschaft ins Auge fassen. Im Wesentlichen ist der Output ein Bericht, eine kurze Broschüre und eine Hybridveranstaltung in Brüssel zu konkreten Empfehlungen für Rahmenbedingungen, Maßnahmen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Anreize, Instrumente u.a., die eine Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerung durch die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen mit einem Fokus auf regionale und andere Charakteristika der EU.

DATIpilot - Community CirTex - NuCollect: Das Sammelsystem der Zukunft: Der Weg zu einer textilen Kreislaufwirtschaft

Großverbraucher Wärme und Gas - kommunale Wärmeplanung Hamburg

Der Datensatz zeigt die Standorte von Verbrauchern, die große Mengen an Wärme aus Wärmenetzen nutzen, ebenso wie Großverbraucher von Gas, sowohl zur Wärmeerzeugung als auch für stoffliche Verwertung.

Entwicklung eines innovativen Sammelsystems mit einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne im Stadtgebiet Kassel - Untersuchung der Chancen und Risiken

Für das Stadtgebiet Kassel wird derzeit die Ablösung des Tennsystems aus Restabfalltonne, Bioabfalltonne und Gelbem Sack durch ein vereinfachtes Trennsystem diskutiert, in dem nur zwei Fraktionen unterschieden werden. Ein Grund dafür sind die hohen Fehlwurfquoten im Gelben Sack von durchschnittlich 45 Prozent. so dass die Inhalte von Restabfalltonne und Gelbem Sack fast gleich sind. Diese Fehlwürfe verringern die erfassten Wertstoffmengen im Gelben Sack. Ein weiteres Problem sind die nicht erfassten Wertstoffe anderer Herkunft durch den Gelben Sack und die Nichterfassung der Wertstoffe aus dem Restabfall. Ein weiterer Grund für ein vereinfachtes System ist die abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen aufgrund fehlender Sauberkeit und mangelndem Komfort. Das für die haushaltsnahe Sammlung zurzeit in Kassel angewandte - und in Deutschland überwiegende - System von Restabfall- und Bioabfalltonne sowie Gelbem Sack soll durch zwei Abfalltonnen, nämlich einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne, abgelöst werden. Die Abfälle aus der trockenen Tonne sollen sortiert und verwertet und die Abfälle aus der nassen Tonne einer Vergärung zugeführt werden. Mit diesem System können mehr Wertstoffe aus den Abfällen gewonnen, die Sammelquoten verbessert und der Komfort für die Bürger verbessert werden. Altglas, PPK. Sperrabfall, Baum- und Heckenschnitt 1 Grünabfuhr und Altkleider werden weiterhin separat gesammelt. Bevor dieses System in der Stadt Kassel eingeführt werden kann, sind vor allem Untersuchungen zu der Umsetzung bei der Trennung und der Sammlung, der Verwertung der nassen und trockenen Restabfälle und den Erfolgsaussichten des Systems nötig. Diese Untersuchungen sollen mittels eines lang angelegten Versuches unter wissenschaftlicher Leitung und Begleitung des Fachgebietes Abfalltechnik der Universität Kassel durchgeführt werden. Für die praktische Umsetzung sind Abstimmungen mit den Betreibern der Dualen Systeme vorzunehmen.

InnFo - Innovatives Verfahren zur Rückführung von klebestoffbehandelten Folienresten in den werkstofflichen Materialkreislauf

Die NL4P Compounding GmbH wurde im Februar 2014 zum Recycling von Kunststoffprodukten gegründet. Bei der Produktion von Klebefolien fallen jährlich tausende Tonnen Kunststoffreste an. Diese konnten bisher auf Grund des hohen Klebstoffanteils nur thermisch verwertet (Stand der Technik) und nicht stofflich wiederaufbereitet werden. Ziel des Vorhabens ist es, im Recyclingprozess den Klebstoff von den Kunststoffresten zu separieren und ein homogenes Granulat zu erhalten, welches erneut in die Kunststoffproduktion eingebracht werden kann. Die technische Innovation des Projekts besteht darin, mehr als 20 verschiedene mechanische, werkstoffliche und thermische Prozessschritte erstmalig miteinander zu kombinieren. Zunächst werden die Folienreste zerkleinert. Danach wird auf die porösen Materialklumpen ein Klebkraft reduzierender Stoff aufgetragen. Die Folienklumpen werden erhitzt. Der Kleber beginnt sich aufzuspalten (cracken) und zu entgasen. Die sich dabei bildenden Agglomerate werden abgekühlt und durch Gebläse von Feingut und Staub befreit. Im Extruder wird das Agglomerat vollständig aufgeschmolzen und homogenisiert. Zum Schluss wird der geschmolzene Kunststoff kontinuierlich durch eine Lochmatritze gepresst und von rotierenden Messern abgeschnitten. Das Re-Granulat wird zuerst im Wasserbad, danach im Luftstrom gekühlt und in Big-Bags verpackt. Dieses Verfahren soll für die Kunststoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polyethylenterephtalat (PET) eingesetzt werden. Mit dem Vorhaben werden 4.500 Tonnen Kunststofffolien nicht in die Verbrennung gegeben, sondern einer stofflichen Verwertung zugeführt. Im Vergleich zum Stand der Technik reduzieren sich die CO 2 -Emissionen dadurch um nahezu 85 Prozent. Die absolute CO 2 -Reduzierung beträgt 3.870 Tonnen pro Jahr. Das innovative Verfahren könnte bei erfolgreichem Projektverlauf für Klebefolien aller Art Anwendung finden. Das Vorhaben trägt zur stofflichen Verwertung von klebestoffhaltigen Folienresten und damit zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: NL4P Compounding GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend

Medizinische Einmalgebrauchsprodukte in der Kreislaufwirtschaft - Wege von der Beseitigung zur stofflichen Verwertung, TV: Krankenhaus-Prozessanalyse und Entwicklung nutzerorientierter Umsetzungsstrategien

Medizinische Einmalgebrauchsprodukte in der Kreislaufwirtschaft - Wege von der Beseitigung zur stofflichen Verwertung, TV: Kreislauforientierte Produktgestaltung und Ergebnistransfer

Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung

Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. Vor dem Hintergrund der prozentual hohen Mengen mineralischer Bauabfälle am Gesamtabfallaufkommen ist eine konsequente Einstufung und Trennung der Abfälle unerlässlich, um verwertbare Stoffströme zu sichern und gefährliche Abfälle aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen. Maßgeblich für die Einstufung von Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist die Abfallverzeichnisverordnung. Die zwischen den Abfallbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um. In Anlage V Tabelle 1 umfasst einen verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter. Verantwortlich für die Abfalleinstufung ist zunächst der Abfallerzeuger. Die Abfallbehörde kann zur Beratung bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß § 9a Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Vermischung von gefährlichen Abfällen mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien unzulässig. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung für nicht gefährliche Abfälle rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Weiterführende Hinweise zu selektivem Rückbau entnehmen Sie dem Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes . Informationen zur Umsetzung sind auf der Webseite zur Ersatzbaustoffverordnung zusammengefasst. Die aktuellen Anforderungen zur Entsorgung von Bauabfällen sind den von der Abfallbehörde bereitgestellten Merkblättern zu entnehmen. Diese werden auf der Service-Seite zum Download bereitgestellt. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden, welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, sind dem Merkblatt 2 zu entnehmen. Mit Merkblatt 3, welches Vorgaben zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen enthält, gilt die LAGA M 23 für das Land Berlin als eingeführt. Musterdokumentationen zum Nachweis der Asbestfreiheit sind in Anhang 1 bzw. 2 abrufbar. Der Abfallbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4, Anhang 1) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen (in-situ) sind Merkblatt 7 zu entnehmen. Die Abfalleinstufungen erfolgen durch das mit der Planung und Begleitung der Rasterfeldbeprobung beauftragte, fachkundige Ingenieurbüro, welches der Abfallbehörde die relevanten, damit verbundenen, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen hat. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen von mineralischen Bauabfällen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Vollzugshinweise LAGA-Mitteilung 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98): Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98) (PDF, 879 kB) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung I ist in Teilen für die Umsetzung und den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuständig; gemäß § 47 ist die Gruppe I B 2 u. a. die zuständige Behörde für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauabfällen. Dazu überprüft sie Abfallerzeuger und Entsorger hinsichtlich der Herkunft, Art und Menge von Abfällen, der Einhaltung der Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie der Zulässigkeit von Verwertungs- und Entsorgungswegen. Hinsichtlich der Beräumung von (illegal) abgelagerten Abfällen auf Privatflächen sind Ansprechpersonen dagegen im jeweiligen Bezirksumweltamt zu finden. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung Weiterführende Regelungen, Vollzugshinweise, Merkblätter und Leitfäden werden auf der Service-Seite bereitgestellt. Weitere Informationen

Ersatzbaustoffverordnung

Seit dem 01.08.2023 ist mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als Artikel 1 der sogenannten Mantelverordnung die Herstellung, Untersuchung und der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (kurz: MEB) erstmals bundeseinheitlich geregelt. Die Vorgaben der Verordnung ersetzen die Vorgaben der LAGA M 20 “Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen” hinsichtlich des Einbaus von Böden in technischen Bauwerken. Da die ErsatzbaustoffV keine Regelungen hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen enthält, ist die Abfallverzeichnis-Verordnung weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall. Dazu finden in Berlin die „ Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung Anwendung. Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV sind nur nicht gefährliche Abfälle verwertbar. Jährlich werden in Berlin im Tief- und Hochbau bereits 2,2 Millionen Tonnen Primärrohstoffe durch den Einsatz gütegesicherter Sekundärrohstoffe eingespart. Bis 2030 sollen pro Jahr weitere 1,4 Millionen Tonnen Primärrohstoffe durch Sekundärrohstoffe ersetzt werden. Dies kann nur gelingen, wenn die Abfallfraktionen nach erfolgreicher Schadstoffentfrachtung auf der Baustelle konsequent sortenrein erfasst und materialspezifischen Verwertungswegen zugeführt werden. Auf diesem Wege lassen sich Entsorgungskosten deutlich einsparen. In der Ersatzbaustoffverordnung ist neben Recyclingbaustoffen, Gleisschotter, Aschen und Schlacken auch die Verwendung von Bodenmaterial und Baggergut in technischen Bauwerken geregelt. In Abschnitt 3 der ErsatzbaustoffV wird eine verpflichtende Güteüberwachung für die Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe eingeführt. Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in bestimmten Bauweisen des Erd- und Straßenbaus bzw. Bahnbauweisen kann ohne wasserrechtliche Erlaubnis erfolgen. Die dazu erforderlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sind in der Verordnung konkret geregelt. Zudem gibt es Einbaubeschränkungen abhängig von den hydrogeologischen Voraussetzungen am Einbauort. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorgaben beziehungsweise Regelungen der ErsatzbaustoffV nicht einhält sowie den Überwachungs- und Untersuchungsumfang nicht ordnungsgemäß durchführt und dennoch MEB in Verkehr bringt oder verwertet, handelt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungswidrig. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Die aktuelle Version mit weiterführenden Fragen und Antworten ist auf der LAGA Webseite abrufbar. Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) LAGA-FAQ zur ErsatzbaustoffV – Version 3 Im Land Berlin vollzieht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung I Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz das Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG]. Die Ersatzbaustoffverordnung unterliegt den Regelungen des KrWG. Wesentliches Ziel der Verordnung ist die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen im Sinne des § 6 KrWG. Zuständige Behörde für die Umsetzung und den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung ist der Bereich I B 2 Technik der Kreislaufwirtschaft, Bauabfall, gefährliche Abfälle. Ersatzbaustoffverordnung Weiterführende Hinweise zu den folgenden Themen sind im Servicebereich abrufbar: Anzeigepflichten nach § 22, Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle, Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV, Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF). Weitere Informationen

1 2 3 4 5 … 181 182 183