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Basic principles for the development of a concept for environmental exposure assessments of single substances released from multiple uses under REACH

The ECHA Guidance Documents R.12 to R.18 include detailed provisions on how to conduct an exposure assessment as part of the Chemical Safety Report. The guidance documents, however, only restrictedly address the consideration of a substance’s emissions into the environment, if the local releases from various uses of the same substance result in a cumulative exposure. In a situation where a chemical has a number of applications in one site, it may however occur that the emissions of several uses which only have a low risk if considered separately will sum up and cause an unacceptable risk to the environment. Veröffentlicht in Texte | 63/2011.

Advanced materials: Overview of the field and screening criteria for relevance assessment

The report describes activities within the project “Advanced materials - Thematic conferences: Assessment of needs to act on chemical safety” to provide discussion input on approaches to describe, cluster and prioritize advanced materials. The report presents a structuring of the field of advanced materials by screening existing definitions and classifications as well scientific activities related to advanced materials. It presents potential clusters of advanced materials by brief characterisation of identified clusters in the format of factsheets. Furthermore, the report proposes a set of criteria to assess the relevance of advanced materials regarding chemical safety. Veröffentlicht in Texte | 132/2020.

Why are nanomaterials different and how can they be appropriately regulated under REACH?

Background<P>For nanomaterials, not only their chemical composition but also their morphological properties and surface properties determine their characteristics. These properties do not only differ in comparison to the corresponding bulk material but also between different nanoforms of the same substance. Changes in these physico-chemical characteristics can cause changes in chemical properties, reactivity, (photo-) catalytic activities and energetic properties and in turn alter their (eco-) toxicity, fate and behaviour in environmental media and toxico-kinetics. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) deals with chemical substances in general and although there are no special provisions that explicitly refer to nanomaterials, they are principally covered by REACH. In October 2012, the European Commission published the Second Regulatory Review on Nanomaterials. In February 2013, the REACH Review from the European Commission was published. Both papers address questions about the regulation of nanomaterials in REACH. The Commission proposes to improve the future situation by adaptation of the REACH Regulation. However, the European Commission plans to revise the annexes only and not the main text of the regulation. <P>Results and conclusions<P>In this publication, the authors present their considerations and recommendations on how REACH can adequately be adapted to nanomaterials. In the author's view, the bulk form and nanoforms of the same chemical composition should be treated as the same substance in the context of REACH. However, the regulation of nanomaterials under REACH has to meet specific requirements. Taking into account the plurality of physico-chemical characteristics and resulting changes in the hazard profile, an approach must be found to adequately cover nanomaterials under REACH. Accordingly, the REACH information requirements have to be adapted. This includes lower tonnage thresholds for different REACH obligations (e.g. registration, chemical safety report) which are justified by highly dispersed use together with low mass application, linked with the uncertainties regarding (eco-) toxicity, environmental fate and exposure. If the physico-chemical characteristics of different nanoforms of the same substance differ in a relevant manner they have to be considered separately for further test performance and REACH requirements.<BR>Quelle: http://www.enveurope.com/

2. Europäischer Kongress der Chemieregionen in Halle: Ministerpräsident Böhmer fordert unternehmensfreundlichere EU-Chemikalienpolitik/ ?Hallenser Erklärung? an Umweltkommissarin Wallström übergeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 053/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 053/04 Magdeburg, den 5. Februar 2004 2. Europäischer Kongress der Chemieregionen in Halle: Ministerpräsident Böhmer fordert unternehmensfreundlichere EU-Chemikalienpolitik/ ¿Hallenser Erklärung¿ an Umweltkommissarin Wallström übergeben Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat heute in Halle beim 2. Europäischen Kongress der Chemieregionen eine unternehmensfreundlichere EU-Chemikalienpolitik gefordert. Trotz positiver Signale enthalte der Entwurf der EU-Kommission einer neuen Chemikalien-Verordnung (REACH) aus der Sicht Sachsen-Anhalts noch wesentliche verbesserungswürdige Punkte. Am Rande des Kongresses übergab Böhmer die ¿Hallenser Erklärung¿, die Anregungen der Chemiebranche, der IG Chemie, Bergbau und Energie sowie der Landesregierung zusammenfasst, an EU-Umweltkommissarin Margot Wallström. Zwar sei zu begrüßen, dass die besondere Situation der Chemieparks Berücksichtigung finde, so der Regierungschef. So sollten für Stoffe, die innerhalb der Chemieparks hergestellt und verwendet werden, dieselben Regelungen wie für Zwischenprodukte gelten. Auch seien z.B. die Anforderungen an den Chemikaliensicherheitsbericht gesenkt worden. Demgegenüber stünden allerdings gravierende Defizite des Kommissionsvorschlags, betonte Böhmer. Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Betriebe seien gefährdet. Der Ministerpräsident verwies auf die Ergebnisse eines ¿Planspiels¿ mehrerer Institute im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Danach kämen im Falle der Umsetzung des Entwurfs erhebliche zeitliche, personelle und finanzielle Belastungen auf die Unternehmen zu. Die geplanten Regelungen seien insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen weder praktikabel noch erfüllbar. Er vermisse eine umfassende Vereinfachung und Modernisierung des nur noch für Experten nachvollziehbaren EU-Stoff- und Produktrechtes, sagte Böhmer. Europa laufe durch REACH Gefahr, gegenüber den USA und Japan weiter ins Hintertreffen zu geraten. Bereits in den vergangenen 15 Jahren seien in Japan drei- bis viermal und in den Vereinigten Staaten immer noch doppelt so viele Stoffe zugelassen worden wie in der EU ¿ und das trotz auch dort hoher Sicherheitsstandards. REACH müsse so gefasst werden, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen gerecht werden könnten, forderte Böhmer. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger unterstrich auf dem Kongress die Bedeutung der Chemieindustrie der Region: "Nach der politischen Wende wurden in den Chemieparks Mitteldeutschlands rund 16 Milliarden Euro investiert. Im Chemiedreieck arbeiten heute wieder rund 30.000 Menschen in der Chemie und in damit zusammenhängenden Branchen. Seit Jahren wächst die ostdeutsche Chemie kontinuierlich, nicht nur mit Blick auf den Umsatz, sondern auch bei der Beschäftigung. Sachsen-Anhalt ist im ostdeutschen Vergleich ein richtiges Schwergewicht, was die Chemie angeht. Hier wird rund die Hälfte des Umsatzes der Branche erwirtschaftet, die Hälfte der Beschäftigten arbeitet hier. Im europäischen Vergleich ist es dennoch unser Ziel, an Bedeutung zu gewinnen und zu einer der führenden zehn Chemieregionen zu werden." Umweltministerin Petra Wernicke sprach sich dafür aus, beim Emissionsrechtehandel grundsätzlich alle Vorleistungen zu berücksichtigen. Für den Klimaschutz sei es völlig unwesentlich, aus welchen Gründen der Schadstoffausstoß gemindert wurde, sagte die Ministerin. Nach Darstellung des Bundes will die EU bei der Erstzuteilung von Emissionsrechten nur solche Vorleistungen anerkennen, die konkret aus Gründen des Klimaschutzes und damit unabhängig oder zusätzlich zur normalen Geschäftsentwicklung durchgeführt wurden. Wernicke sagte dazu: ¿Dies würde ostdeutsche Unternehmen extrem benachteiligen, weil Anlagenmodernisierungen, Stilllegungen oder Verfahrensumstellungen, wie sie typisch für die neuen Bundesländer waren, keine Berücksichtigung fänden.¿ Zugleich stellte Wernicke die Umweltallianz zwischen Landesregierung und Wirtschaft als ein Beispiel für gedeihliche Zusammenarbeit im Interesse von Ökonomie und Ökologie vor. Sie sagte: ¿Wir setzen auf Deregulierung und Entbürokratisierung, ohne den Umweltschutz aufzuweichen. Die Unternehmen haben das Angebot zur Freiwilligkeit als Chance genutzt und setzen Umweltnormen in großer Selbstverantwortung um. Die Umweltallianz ist der lebendige Beweis dafür, dass effektiver Umweltschutz mehr ist als die Summe von Gesetzen und Verordnungen.¿ Die Umweltallianz war 1999 ins Leben gerufen worden und startete im Sommer 2003 in eine zweite Runde. Derzeit nehmen 127 Firmen, Verbände und Institutionen der Wirtschaft an der Umweltallianz teil. An dem von Sachsen-Anhalt organisierten 2. Kongress der europäischen Chemieregionen in Halle (5.-6. Februar) nehmen rund 200 Vertreter aus 20 Industriezentren Europas teil, die durch die Chemiebranche geprägt sind. Auf dem Kongress wird die Frage diskutiert, wie sich die Ziele von sauberer Umwelt, hoher Innovationskraft und großer Wettbewerbsfähigkeit in einer sich erweiternden Union sinnvoll miteinander verbinden lassen. Dabei spielt vor allem auch die künftige Ausgestaltung der europäischen Chemikalienpolitik eine herausragende Rolle. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Kongress in Halle beendet Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04 Magdeburg, den 06. Februar 2004 Kongress in Halle beendet Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung Der Kongress der europäischen Chemieregionen in Halle ist heute mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zu Ende gegangen. In der Erklärung, auf die sich die mehr als 250 Teilnehmer der Konferenz verständigten, ist gefordert, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung der europäischen Chemikalienpolitik sein müssen. ¿Die Vielfalt chemischer Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie kann nur  gewahrt bleiben, wenn die Prüfanforderungen vor allem auch für kleinvolumige Produkte auf das notwendige Minimum reduziert werden¿, sagte der neu gewählte Präsident des Regionen-Netzwerkes, Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, in seiner Abschlusserklärung. Die Innovationsfähigkeit werde gestärkt werden können, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH sei so auszugestalten, dass insbesondere auch mittelständische Unternehmen und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können. Rehberger: ¿Wir haben das Ziel, als Vereinigung der Chemieregionen in Europa als Interessenvertreter für die Belange dieser Regionen in Europa aufzutreten und wahrgenommen zu werden. Dafür werden wir in den kommenden zwölf Monaten die notwendigen Voraussetzungen schaffen,¿ sagte Rehberger. Dem europäischen Netzwerk der Chemieregionen gehörten 13 der wichtigsten Chemieregionen Europas an. Zu ihnen zählen Regionen aus Großbritannien, Italien, Polen, den Niederlanden und weitere deutsche Regionen wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Auf dem Kongress waren rund 20 Regionen vertreten. Neben Wirtschaftsminister Rehberger wurden noch folgende Personen in das Gründungspräsidium des Netzwerkes der europäischen Chemieregionen berufen: · Councillor Tony Richmond, Darlington Borough Council, Grossbritannien/ Councillor Dr. John Fraser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Regionalrat Cheshire (United Kingdom) · Vize-Marshall Boguslaw Kowalski, Wojewodschaft Massowien,  Polen · Wirtschaftsminister Martin Eurlings, Provinz Limburg, Niederlande · Karl-Uwe Bütof, Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Nordrhein-Westfalen · Giampaolo Amadori, Generaldirektor für Forschung, Mittelstand und Innovation, Lombardei, Italien · Dr. Eduardo Figuerola, Leiter der Dienste für Industrieansiedlungen, Katalonien (Spanien) Anlage: Erklärung des 2. Europäischen Kongresses der Chemieregionen Erklärung des 2. Europäischen Kongresses der Chemieregionen vom 5./6.02.04 in Halle/Saale 1.   Chemieregionen in Europa Chemieregionen in Europa werden zunehmend als wichtige Akteure in der Entwicklung und Umsetzung von Politiken für die Chemieindustrie vor Ort anerkannt. Ihnen kommt dabei oftmals die Rolle zu, europäische Vorgaben auf regionaler Ebene umzusetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen mit den betroffenen Unternehmen zu finden. Das Europäische Netzwerk der Chemieregionen zielt darauf ab, die regionale Dimension stärker in das Bewusstsein der europäischen Akteure bei der Ausgestaltung von Politikbereichen zu rücken. Der große Erfolg des ersten Kongresses europäischer Chemieregionen am 21.05.03 in Brüssel, an dem mehr als 250 Vertreter aus über 20 europäischen Chemieregionen teilnahmen, hat deutlich gemacht, dass sehr wohl Platz und Bedarf für ein europäisches Netzwerk von Chemieregionen vorhanden ist. Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen werden die Chemieregionen in den nächsten 12 Monaten die notwendigen Strukturen und Regelungen schaffen, damit das Netzwerk seine Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann. Die europäischen Chemieregionen fordern gleichzeitig die Europäischen Institutionen auf, dieses Netzwerk künftig als ¿europäischer Stakeholder¿ für die regionalen Belange anzuerkennen. 2.   Die künftige Ausgestaltung der Chemikalienpolitik in Europa Die Debatte über die künftige Ausgestaltung der Chemikalienpolitik war ein wichtiger Anstoß der Regionen, sich künftig enger zusammen zu schließen. Mit Blick auf die Ende vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschläge unterstreichen die europäischen Chemieregionen ihre bereits im Mai 2003 aufgestellten Grundsätze, · den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der Arbeitnehmer/innen in Europa · die Verringerung von Risiken und Belastungen für heutige und künftige Ökosysteme, · die Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, · Entwicklung neuer Arbeitsplätze durch Verbesserung der Innovationsfähigkeit, · Planungs- und Rechtssicherheit zur Förderung von Investitionen, · Achtung ethischer Maßstäbe, · Partizipative Ausgestaltung des politischen Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses zur dauerhaften Entwicklungsfähigkeit des Sektors unter Einbeziehung der Regionen. Die europäischen Chemieregionen begrüßen, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen vom 29.10.03 wichtige Forderungen übernommen hat, insbesondere indem · Polymere von der Registrierung und Bewertung ausgenommen wurden, · die Anforderungen für unter strenger Kontrolle transportierte Zwischenprodukte gesenkt wurden, · der Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert wurde, · die besondere Situation der Chemieparks berücksichtigt wurde, kein Zulassungsverfahren auf nationaler Ebene vorgesehen ist, · die Anforderungen an den Chemikaliensicherheitsbericht deutlich verringert wurden, · zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Bereich der möglichen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Agentur erweitert wurde. Es ist unerlässlich, dass diese Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben. Weiter müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen von REACH sorgfältig vor dem Gesetzgebungsverfahren untersucht werden, um negative Folgewirkungen für die europäische Industrie zu vermeiden. Es gilt zu konstatieren, dass wichtige Forderungen sowohl im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes als auch zur Entlastung der Wirtschaft nicht oder nur unkonkret aufgenommen worden sind. Insbesondere fehlt eine umfassende Analyse der bestehenden Regelungen, wie dies vom Ministerrat, Parlament, aber auch in der Gemeinsamen Position angesprochen wurde.  Daher ist wahrscheinlich, dass die vorgesehenen Regelungen für die Betroffenen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, nicht praktikabel und erfüllbar sein werden. Auch für die Behörden werden sie praktisch nur schwer kontrollierbar und durchsetzbar sein. Es fehlt eine umfassende Vereinfachung und Modernisierung des komplexen und nur noch für Experten nachvollziehbaren umfangreichen EU-Stoff- und Produktrechtes.   Die Chemieregionen sind der Meinung, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung von REACH sein sollten. Maßstab für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Herstellung und Verarbeitung chemischer Produkte sind · die Kosten der chemischen Zulieferungen für das Endprodukt, · die Verfügbarkeit eines breiten Angebotes von chemischen Produkten und · der Zeitraum, neue Produkte an den Markt zu bringen. Die Vielfalt chemischer Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie bleibt gewahrt, wenn die Prüfanforderungen insbesondere für kleinvolumige Produkte auf einen Minimaldatensatz reduziert werden. Für weitergehende Prüfungen sollte die Exposition bestimmend sein. Die Innovationsfähigkeit wird weiter gestärkt, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH ist so auszugestalten, dass insbesondere auch KMU und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können. Dabei ist darauf zu achten, dass diesen Anforderungen nicht nur die Hersteller chemischer Produkte, sondern auch ihre Kunden, die Verarbeiter in der Wertschöpfungskette treffen.  Daher sollte vor der Beschlussfassung im Parlament in konkreten Pilotprojekten unter Beteiligung von Unternehmen der Wertschöpfungskette und der Behörden die Wirkung und Praktikabilität von REACH hinreichend erprobt werden. Deswegen unterstützen wir die Anstrengen Nordrhein-Westfalens für die Erprobung ausgewählter Elemente des REACH Verfahrens in der Praxis und fordern die Europäischen Institutionen auf diese Ergebnisse zu beachten. Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes sollte eine Analyse aller stoff- und produktbezogenen europäischen und nationalen Regelungen ausweisen, welche Regelungen künftig entfallen oder geändert werden. 3.   Chemieregionen als Wissensregionen Sowohl Chemieunternehmen als auch Chemieregionen befinden sich derzeit in einer Phase großer Umbrüche. Die neuen globalen Wettbewerbsbedingungen erfordern umfassende Modernisierungsstrategien in den Chemieregionen, um so dauerhaft die eigene Wettbewerbsposition zu sichern. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Service Request on Scoping Study on Safety Data Sheets

Das Projekt "Service Request on Scoping Study on Safety Data Sheets" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH durchgeführt.

Bewertung der Persistenz, Mobilität, Toxizität sowie der Emissionen in die Umwelt von 167 REACH-registrierten Stoffen

Das Projekt "Bewertung der Persistenz, Mobilität, Toxizität sowie der Emissionen in die Umwelt von 167 REACH-registrierten Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Bewertung von Chemikalien entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften ist wichtig für die Regulation und die Wissenschaft. Persistente, mobile (im Wasser) und toxische Chemikalien (PMT Stoffe) können kritisch für die Qualität des Rohwassers sein. Im europäischen Projekt PROMOTE wurde eine Bewertung von REACH-registrierten Chemikalien hinsichtlich der Kriterien P, M und Umweltemissionen durchgeführt. Dies führte zu einer Liste von 167 priorisierten Chemikalien. Im vorliegenden Vorhaben wurden die Chemikalien dieser Liste hinsichtlich P, M, T und Emission, basierend auf dem Konzept von Kalberlah et al. (2014), bewertet. Dazu wurden Daten zu physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien recherchiert, und die gewonnenen Daten in eine UBA-interne Software eingepflegt, die für zukünftige Entscheidungsfindungen herangezogen werden kann. Der Vergleich der Ergebnisse aus dem vorliegenden Vorhaben mit der Priorisierung in PROMOTE zeigte eine Übereinstimmung in der Bewertung der Mobilität für die allermeisten der untersuchten Chemikalien. Bei der Persistenz gab es jedoch Abweichungen, die auf die methodischen Ansätze (Modellierung bzw. Verwendung von experimentellen Daten) zurückzuführen sind. Im Ergebnis liegt eine konsolidierte Liste mit Daten aller untersuchter Kriterien und Chemikalien vor. Basierend auf dieser Liste werden Stoffe zur regulatorischen Prüfung empfohlen.

REACH - Überprüfung 2012 - Begleitung der Erarbeitung einer deutschen Position

Das Projekt "REACH - Überprüfung 2012 - Begleitung der Erarbeitung einer deutschen Position" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Aus Anlass der Überprüfung der europäischen Chemikalienverordnung REACH durch die EU-Kommission wurde ein UFOPLAN-Projekt durchgeführt, um den Prozess aus deutscher Sicht zu begleiten. Unter Projektleitung der national zuständigen Bundesstelle für Chemikalien wurden die diesbezüglichen Dokumente der EU-Kommission analysiert, ein nationaler REACH-Kongress durchgeführt und die Ergebnisse einer öffentlichen Online-Befragung bewertet. Der Abschlussbericht des Forschungsnehmers, der ÖKOPOL GmbH, steht nun zur Verfügung.

Verfügbarkeit von Informationen aus existierenden Risikobewertungen für den Stoffsicherheitsbericht unter REACH (Teil des Rahmenvertrags der DG Umwelt zu REACH)

Das Projekt "Verfügbarkeit von Informationen aus existierenden Risikobewertungen für den Stoffsicherheitsbericht unter REACH (Teil des Rahmenvertrags der DG Umwelt zu REACH)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.

REACH Leitfaden für Formulierer bau-chemischer Produkte

Das Projekt "REACH Leitfaden für Formulierer bau-chemischer Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Hintergrund und Aufgabenstellung: Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH ist am ersten Juni 2007 in Kraft getreten. Die Formulierer von Zubereitungen haben als Akteure zwischen den Stoffherstellern / Importeuren und den Anwendern von Chemikalien eine zentrale Position in der Wertschöpfungskette. Sie übernehmen wesentliche 'Übersetzungsarbeit in der Risikokommunikation und haben damit neue und herausfordernde Aufgaben zu bewältigen. Ziel und erwartete Ergebnisse: Ziel des Projektes ist es, einen Leitfaden zu erstellen, der den Formulierern bauchemischer Produkte Hilfestellung bei der effizienten Erfüllung der Vorgaben von REACH gibt. Die ersten Kapitel des Leitfadens Einführung in das REACH-System, Vorbereitung auf REACH im Unternehmen inklusive der Erstellung eines Stoffinventars und Vorregistrierung werden als Vorabversion gedruckt, um die bereits begonnenen Tätigkeiten der Unternehmen zeitnah zu unterstützen. Bestandteil des sog. Startpaketes ist auch ein accessbasiertes Trainingstool anhand dessen die Erstellung eines Stoffinventars geübt werden kann. Die weiteren Kapitel des Leitfadens werden im Wesentlichen die folgenden Themen betreffen: Umsetzung der Vorgaben zur sicheren Handhabung in Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario im eigenen Unternehmen, Erstellung von Informationen (Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenario wo gefordert) für die eigenen Zubereitungen, Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts durch nachgeschaltete Anwender und die Zulassung von Stoffen. Der Leitfaden wird in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Bauchemie e.V. im Rahmen einer Projektgruppe erstellt.

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