Die DTK 25 ist eine (digitale) topographische Karte im Maßstab 1 : 25 000. Sie wird weitgehend automatisiert aus den Daten des Digitalen Landschaftsmodells NRW und weiteren amtlichen Quellen abgeleitet. Die Karte wird sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß bereitgestellt. Die Topographie der Erdoberfläche wird mit hoher Lagegenauigkeit detailreich wiedergegeben. Die DTK25 steht sowohl blattschnittfrei als auch im Standardblattschnitt mit Kartenrahmen und Legende bezogen werden. Die blattschnittfreien Daten können sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß bereitgestellt werden.
Die ENERPARC Solar Invest 240 GmbH (Vorhabenträger) begehrt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (23,4 ha) in Neulöwenberg auf dem Grundstück der Gemarkung Neulöwenberg (Flur 1, Flurstücke 14/2, 16/4, 33, 34, 35, 153, Flur 6, Flurstücke 21, 23) und hat der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Oberhavel einen Bauantrag (AZ 3658/2025/jah) vorgelegt. Nach Nr. 26 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) i. V. m. Nr. 18.7.1 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine allgemeine Vorprü-fung des Einzelfalls für die Errichtung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage verpflichtend, weil ein städtebauliches Projekt größer als 10 ha realisiert werden soll. Bei der allgemeinen Vorprüfung handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Vorhabenträger hat folgende Unterlagen zur prüfenden Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt: - Landschaftspflegerischer Begleitplan Photovoltaikprojekt Neulöwenberg West (Anlage 5), - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 5), - Blendgutachten PV-Anlage Neulöwenberg 1.2 (Anlage 12) sowie eine - Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Anlage 16). Standort und Merkmale des Vorhabens Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage außerhalb der Ortslage Neulöwenberg auf einer gegenwärtig ackerbaulich genutzten Fläche unmittelbar rückwärtig angren-zend zu den bebauten Grundstücken Neulöwenberger Straße Nr. 10, Nr. 18 und Nr. 26 sowie unmittel-bar westlich angrenzend zu den bebauten Grundstücken Zum Bahnhof Nr. 8 bis Nr. 12 und westlich innerhalb eines 200 m tiefen und ca. 1,7 km langen trassenbegleitenden Korridors entlang der Bahn-strecke Berlin-Neustrelitz (Preußische Nordbahn) sowie des Bahnhofs Neulöwenberg. Westlich und südlich befinden sich weitere ackerbaulich genutzte Flächen. Der Anteil, der mit Modultischen überbauten Fläche, beträgt 11,8 ha (Grundflächenzahl 0,51/Antrags-unterlagen/Anlage 16). Die PV-Module erreichen eine Höhe von 2,97 m und werden mit einer Neigung von 18° installiert. Der Abstand der Modulunterkante zur Geländeoberfläche beträgt 0,8 m. Es sind Rei-henabstände von 2,5 m vorgesehen. Für Batteriespeicher (8) und Trafohäuschen (4) wird eine Ge-samtgrundfläche von 175,68 m² in Anspruch genommen. Die mit einer Schotterschicht teilversiegelte Betriebswege beanspruchen eine Fläche von 17708 m². Dies ergibt eine Grundflächenzahl II von 0,60. Das Gelände wird von einer 2 m (bzw. 2,5 m; Teilbereich Sichtschutzzaun, westlich Grundstücke Zum Bahnhof Nr. 9 bis 12) hohen und 4555 m langen Zaunanlage eingezäunt. Mittig zwischen den Vorhabenflächen D und E ist ein von Ost nach West querender 20 m breiter Wildkorridor vorgesehen. Für das Vorhaben liegen die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 bb) BauGB als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich vor, denn es dient der „Nutzung solarer Strahlungsenergie auf einer Fläche längs von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetztes mit mindestens zwei Hauptgleisen und es liegt in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.
Die Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:50.000 (DTK50) stellt überregionale topographische Zusammenhänge in abstrahierter Form dar.
Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen, auf Fahrradstraßen, auf Fahrradwegen, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, an Haltestellen des ÖPNVs, auf Gehwegen, wo kein Anlieger vorhanden ist, sowie besonderen Fußgängerzonen und Plätzen durch. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Auftaumittel wie Streusalz sind aus Umweltschutzgründen auf Gehwegen verboten. Daher ist der Einsatz von Auftaumitteln auf Gehwegen bußgeldbewehrt. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C (nicht oder ungenügend ausgebaut) aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr der Schneefall oder die Glättebildung eintritt, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR sind bereits umfangreich zuständig. Bei dem mehr als 5.000 Kilometer langen Berliner Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine deutliche Steigerung der Kosten durch höheren Bedarf an Personal und Maschinen bedeuten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur schnelleren Gefahrenabwehr wurde den Anliegern bewusst und explizit der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann hier der Winterdienst zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es diese frei erworben werden können, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) kann das Gesetz heruntergeladen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR ( BSR-Winterdienst ; Winterdienstpflichten ) kann zum Winterdienst nachgelesen werden.
Berlin baut Brücken! Der Abbau des Instandsetzungsrückstaus wird fortgesetzt. Mit der heutigen Verkehrsfreigabe der Südlichen Blumberger Damm Brücke kann wieder eine wichtige Verkehrsverbindung für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf für den Verkehr bereitgestellt werden. Sie dient insbesondere zur Anbindung des Unfallkrankenhauses Berlin und als wichtige Nord-Süd-Verbindung zwischen Landsberger Allee und der Bundesstraße B1/5. Der Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke war auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und der verbauten Baumaterialien, insbesondere des Hennigsdorfer Spannstahl, zwingend erforderlich. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Heute sehen wir, dass es sich gelohnt hat, groß zu denken. Der komplette Abschnitt wurde grundhaft erneuert – mit neuen Fahrbahnen, modernen Bushaltestellen, erneuerten Leitungen und vor allem mit sicheren, beidseitigen Radverkehrsanlagen. Wir investieren hier in Zukunftsfähigkeit. Und wir haben gezeigt: Wenn alle an einem Strang ziehen, können Bauzeit und Kostenrahmen eingehalten – ja sogar unterschritten werden.“ Juliane Witt, Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste: „Die Brücke am Blumberger Damm ist eine wichtige Verkehrsader in unserem Bezirk. Trotz der umfangreichen Bauarbeiten konnte der Verkehr größtenteils fließen, aber es ist trotzdem eine große Erleichterung, dass der Neubau jetzt fertig ist. Besonders freut mich, dass die Anbindung an die nahegelegenen medizinischen Versorgungszentren – wie das Unfallkrankenhaus Berlin, die Augenklinik und die Geriatrische Klinik – deutlich besser geworden ist. Auch die Radwege und der Gehweg, die vorher eher unsicher und unübersichtlich waren, sind jetzt neugestaltet und sicherer für alle.“ Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wird an vielen Stellen und auch an vielen Brückenbauwerken gebaut. Das bringt eine Vielzahl an Verkehrseinschränkungen mit sich, ist aber auch Zeichen dafür, dass wir die zwingende Notwendigkeit für Investitionen in unsere Infrastruktur erkannt und die notwendigen Schritte eingeleitet haben. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Wirtschaftsförderung zur Verbesserung des regionalen Wirtschaftsverkehrs konnten die Baukosten kofinanziert werden. Neben dem neuen Brückenbauwerk konnte mit dem unterhalb der Brücke verlaufenden Wuhlgartenweg und den beidseitig auf der Brücke angeordneten Radverkehrsanlagen auch ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden. Die angesetzten Baukosten von ca. 19,3 Mio. Euro und die vorgegebene Bauzeit von 2021 bis 2025 wurden eingehalten bzw. unterschritten. Im Zuge des Neubaus wurden die beiden angrenzenden Ampelkreuzungen von GB infraSignal GmbH, einem Tochterunternehmen der Grün Berlin, umgebaut und umprogrammiert. Die Maßnahmen an den Kreuzungen Blumberger Damm/Altentreptower Straße sowie Blumberger Damm/Frankenholzer Weg verbessern die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer. Dazu zählen neue Radfahrstreifen, eigene Fahrradampeln und optimierte Ampelschaltungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Kfz-Verkehr profitiert von einer koordinierten Steuerung auf dem Blumberger Damm. Ein abgerundeter Bordstein an den Bushaltestellen erleichtert zudem den barrierefreien Zugang zum ÖPNV.
Der Datensatz enthält die Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, die sich im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr befinden, sowie die Kreisstraßen die von der NLStBV betreut werden.
Dieser Geodatensatz enthält die Nullpunkte an klassifizierten Straßen, die sich im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr befinden. Die Gliederung des gesamten Straßennetzes in Abschnitte und Äste erfordert eine exakte und eindeutige Festlegung ihrer Anfangs- und Endpunkte, an denen die Stationierung beginnt und endet. Diese Anfangs- und Endpunkte werden als Nullpunkte bezeichnet und sind einem Netzknoten zugeordnet. (ASB Netzdaten Version 2.01)
Dieser Datensatz enthält die Zuständigkeitsbereiche der Straßenmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Datensatz wird halbjährlich aktualisiert.
Dieser Datensatz enthält die Zuständigkeitsbereiche der Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Datensatz wird halbjährlich aktualisiert.
Dieser Datensatz enthält die Zuständigkeitsbereiche der Regionalen Geschäftsbereiche (SBV) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Datensatz wird halbjährlich aktualisiert.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1009 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 47 |
| Land | 510 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 29 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 21 |
| Förderprogramm | 814 |
| Text | 198 |
| Umweltprüfung | 228 |
| unbekannt | 216 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 417 |
| offen | 984 |
| unbekannt | 76 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1392 |
| Englisch | 143 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 32 |
| Bild | 9 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 229 |
| Keine | 850 |
| Webdienst | 92 |
| Webseite | 345 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 731 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1476 |
| Luft | 748 |
| Mensch und Umwelt | 1473 |
| Wasser | 600 |
| Weitere | 1346 |