API src

Found 37 results.

Related terms

GDI-SBV: Lieferwerke für Straßenbaustoffe in Sachsen (SN)

Dieser Datensatz wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Er enthält güteüberwachte Lieferwerke für Gesteinskörnungen und Asphaltmischwerke für den Straßen- und Ingenieurbau. Die Lieferwerke für Gesteinskörnungen umfassen natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, RC-Baustoffe sowie Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel. Bei den Asphaltmischwerken sind nur diejenigen enthalten, die auf der Grundlage der Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle für die einzelnen Asphaltmischgutarten nach TL Asphalt-StB ihr Produktionsprogramm veröffentlichen lassen wollen. Als Datenformat stehen Esri-Shapefile, GeoJSON und GeoPackage, in ETRS89/UTM 33N (25833) zur Verfügung.

GDI-SBV: Lieferwerke für Straßenbaustoffe in Sachsen (SN) ATOM Service Feed

Dieser Dienst wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Der Downloaddienst enthält Geodaten zu güteüberwachten Lieferwerken für Gesteinskörnungen und Asphaltmischwerke für den Straßen- und Ingenieurbau. Die Lieferwerke für Gesteinskörnungen umfassen natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, RC-Baustoffe sowie Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel. Bei den Asphaltmischwerken sind nur diejenigen enthalten, die auf der Grundlage der Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle für die einzelnen Asphaltmischgutarten nach TL Asphalt-StB ihr Produktionsprogramm veröffentlichen lassen wollen. Als Datenformat stehen Esri-Shapefile, GeoJSON und GeoPackage, in ETRS89/UTM 33N (25833) zur Verfügung.

GDI-SBV: Lieferwerke für Straßenbaustoffe in Sachsen (SN) (WMS)

Dieser Darstellungsdienst wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Die Dienste sind Bestandteil der Geodateninfrastruktur der Straßenbauverwaltung Sachsen (GDI-SBV). Der WMS-Dienst zeigt güteüberwachte Lieferwerke für Gesteinskörnungen und Asphaltmischwerke für den Straßen- und Ingenieurbau. Die Lieferwerke für Gesteinskörnungen umfassen natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, RC-Baustoffe sowie Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel. Bei den Asphaltmischwerken sind nur diejenigen enthalten, die auf der Grundlage der Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle für die einzelnen Asphaltmischgutarten nach TL Asphalt-StB ihr Produktionsprogramm veröffentlichen lassen wollen.

Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung

Der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH beantragt den Kies- und Sand-abbau zur Herstellung von Straßenbaustoffen in der Gemeinde und Gemarkung Mözen, Flur 005, Flurstücke 33/4, 36/1, 37/2 (tlw.), 44/1, 46/1, 47/1, 52/1, 54/1, 58/1, 61/1, 68/1, 76/1, 78/1, 77, 79, 123, 124 und 127. Die Antragsfläche liegt nördlich der Gemeinde Leezen/ Krems I (1.500 m Entfer-nung), südlich von Mözen (1.500 m Entfernung), östlich der Gemeinde Kükels (800 m Entfernung) und westlich an der B 432. Das Vorhabensgebiet umfasst ca. 20 ha, wobei nur rund 18 ha Abbaufläche sind. Die Differenz bilden die Abstandflächen und die Betriebsfläche. Der Kiesabbau soll innerhalb von maximal 25 Jahren abgeschlossen sein. Der Kies wird in einer Tiefe von ca. 24,40 bis 27,00 m über Normalhöhennull überwiegend im Trockenabbau gewonnen. In einigen Bereichen ist zudem das Verfahren der Nassauskiesung geplant. Nach der Wiederverfüllung auch mit Fremdböden wird eine extensive Grünlandnutzung mit neuen Knickstrukturen als Ausgleich hergestellt.

Antrag der Firma Hanebutt Erdarbeiten & Straßenbaustoffe GmbH auf Erteilung einer Genehmigung für den Trockenabbau von Sand und Kies mit nachfolgender Wiederverfüllung in der Gemeinde Leezen, Gemarkung Krems I, Flur 1, Flurstück 17/1

Die Firma Hanebutt Erdarbeiten & Straßenbaustoffe GmbH aus Leezen beantragt gemäß § 11a des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) die Genehmigung für einen Kies- und Sandabbau in der Gemeinde Krems I. Der betroffene Bereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Krems I, Flur 1, Flurstücke 17/1. Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Kreis Segeberg, untere Naturschutzbehörde, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. Für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen besteht gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Schleswig-Holstein (LUVPG) nach Nr. 4.1.2 der Anlage 1 in Verbindung mit § 11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Erdzwischenlager Heßheim

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissions-schutzrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung des Erdaushubzwischenlagers der Fa. Herbert Willersinn Straßenbaustoffe GmbH & Co.KG am Standort Willersinnstraße 1, 67258 Heßheim, Flurstück 1637/1 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Die Firma Herbert Willersinn Straßenbaustoffe GmbH & Co.KG hat gemäß § 16 BImSchG beantragt, ihr bestehendes Erdaushubzwischenlager, welches für die Herstellung der Rekultivierungsschicht der Oberflächenabdichtung der Deponie – nach deren Stilllegung – Material bevorratet, um weitere 15 Jahre bis zum 31.12.2036 zu betreiben. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Verlängerung der Lagerdauer für ein bestehendes und genehmigtes Erdaushublager um weitere 15 Jahre bis zum 31.12.2036. Es erfolgt keine Einlagerung mehr, da die maximale Lagermenge erreicht ist. Die längere Betriebsdauer lässt laut dem „Fachbeitrag Naturschutz“ vom 22.10.2021 keine Auswirkungen erwarten, die zu Beeinträchtigungen des bestehenden Lebensraumgefüges führen oder die anschließende Rekultivierung in Frage stellen. Eventuell mögliche Staubemissionen werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Befeuchtung) auf ein Mindestmaß begrenzt, so dass keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Aufgrund der geplanten Tätigkeiten und der Entfernung relevanter Immissionsorte ist davon auszugehen, dass die zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten eingehalten sind. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen ist nicht zu erwarten, da nur noch eine Umlagerung der Erdmassen auf die benachbarte Deponie Heßheim vorgesehen ist. Das Vorhaben dient der Lagerung und anschließenden Wiederverwertung nicht verunreinigter Erdmassen (= nicht gefährlicher Abfall). Es entstehen keine neuen Abfälle. Negative Auswirkungen auf den unter dem Lager befindlichen natürlichen Boden so-wie das Grundwasser sind daher nicht zu besorgen. Die Unfallgefahr bei Transporten oder Umlagerungsvorgängen wird als geringes Risiko für die Umwelt angesehen. Negative Auswirkungen auf die Umgebung und die Bevölkerung sind daher insgesamt betrachtet nicht zu besorgen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann. Insbesondere ist aufgrund der Größenordnung, der zum Einsatz kommenden Technik und der örtlichen Lage mit keinen Auswirkungen zu rechnen, die schwer und komplex sind und gar grenzüberschreitenden Charakter haben. Die Wahrscheinlichkeit, Dauer und Häufigkeit von Auswirkungen sind als gering einzustufen. Die Reversibilität der Auswirkungen ist gegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Erdzwischenlager Heßheim

Die Firma Herbert Willersinn Straßenbaustoffe GmbH & Co.KG, Willersinnstraße 1 67258 Heßheim, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 22.04.2024 und Ergänzungen vom 29.07.2024 eine Genehmigung nach §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, in der Gemarkung Heßheim, Flurstück 1637/1 ein bestehendes Erdaushubzwischenlager, welches für die Herstellung der Rekultivierungsschicht der Oberflächenabdichtung der Deponie – nach deren Stilllegung – 500.000 t bevorratet, bis zum 31.12.2036 zu betreiben.

Matthias Heyer Straßenbaustoffe GmbH (2007 - 2014)

Berichtsjahr: 2014 Adresse: Gladbacher Straße 2 41844 Wegberg Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Maas Betreiber: Matthias Heyer Straßenbaustoffe GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Leitfaden für den Umgang mit Bodenmaterial und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung

Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN FÜR DEN UMGANG MIT BODEN­ MATERIAL UND UNGEBUNDENEN/GEBUNDENEN STRASSENBAUSTOFFEN HINSICHTLICH VERWERTUNG ODER BESEITIGUNG Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Friedrich-Ebert-Ring 14-20 • 56068 Koblenz Tel.: 0261 3029-0 www.lbm.rlp.de Titelbild:Bodenstabilisationsfräse, LBM Layout:LfU/LBM 3. Auflage überarbeitet © LfU/LBM Juli 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Mitglieder der Arbeitsgruppe zu vorbereitenden Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung Sven ElberskirchLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Obmann) Gerrit GeutingStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord Kevin HandkeLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dirk LorigSAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria MeiserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Sascha Müller Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Dr. Thomas MüllerBaustoffprüfstelle Bingen (beim LBM Rheinland-Pfalz) Dr. Wilhelm NonteLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Marc RauhutLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Magnus ReutterLandesbetrieb Mobilität Speyer Christoph SchladtMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Axel Schröder Landesbetrieb Mobilität Worms Uwe Schroeder Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Carsten WeingartenLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 3 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis6 1Vorwort zur 3. Auflage8 2Geltungsbereich8 3Glossar8 4Regelwerke und Zuständigkeiten14 4.1Allgemeines14 4.2Anwendungsbereiche der Verordnungen 4.2.1 Technische Bauwerke 4.2.2 Bodenähnliche Anwendung14 14 14 4.3Zuständigkeiten 4.3.1 Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des LBM RP 4.3.2 Zuständigkeiten außerhalb des Geschäftsbereichs des LBM RP 4.3.3 Gemeinsame Zuständigkeiten15 15 15 15 4.4Vorgehensweise15 5 6 7 Aufgabenstellung der Planung und Bauausführung16 5.1Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Planung 5.1.1 Verdachtsfälle für mögliche Bodenbelastungen/belastete Straßenbaustoffe16 16 5.2Art und Vorgehensweise der Untersuchung 5.2.1 Probenahme Planung17 18 Einstufung der im Straßenbau anfallenden Abfälle22 6.1Ersatzbaustoffverordnung22 6.2Abgrenzung gefährlich / nicht gefährlich22 6.3Abfallverzeichnisverordnung23 Verbleib von Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen als unangetastete Schicht vor Ort 7.1 7.2 4 23 Verbleib von „nicht gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (≤ Klasse 3)23 Verbleib von „gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (> Klasse 3)23 8Verwendung von Bodenmaterial (BM, BM-F) am Herkunftsort24 9Verwertung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken25 9.1Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 0 (BM-0, BG-0)26 9.2Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 326 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 9.3Alternative Einbaumaßnahmen mit behördlicher Erlaubnis28 9.4Anzeigepflichten29 10Sonstige Verwertung von Bodenmaterial30 11Beseitigung von Ausbaustoffen31 12 11.1Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse ≤ 332 11.2Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse > 332 Zeitweilige Lagerung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen (inkl. Bodenmaterial)33 12.1Zeitweilige Lagerung bis zur Einsammlung von Ausbaustoffen33 12.2Behandlung von Ausbaustoffen am Entstehungsort33 13Oberboden („Mutterboden“)34 14Hinweise zum Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer35 15Besonderheiten im Leistungsverzeichnis36 16Dokumentations-, Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung von Abfällen36 16.1Dokumentationspflichten bei Verwendung nach EBV36 16.2Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV36 16.3Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV38 Überwachung der Abfalltransporte durch den AG (LBM RP)39 17 Vorschriften, Technische Regelwerke, Literatur 40 Anlagenverzeichnis41 Anlage 1: Auszug aus der BBodSchV (Vorsorgewerte)42 Anlage 2a: Untersuchungsumfang nach EBV und Zuordnungswerte43 Anlage 2b: FAQ Deponien47 Anlage 2c: Abgrenzung gefährlicher / nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer Bauabfall – Vollzug der Abfallverzeichnisordnung Schreiben des MKUEM vom 11.01.202349 Anlage 2d: Entscheidungshilfe des LfU für die Festlegung von Feststoffwerten bei der Entsorgung von Boden bzw. mineralischem Bauabfall auf Deponien der Klassen I und II 55 Anlage 3: Beispiele zur Abfalleinstufung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)59 Anlage 4: Erleichterung bei der Führung von Registern für nicht gefährliche Abfälle62 Anlage 5: Schaubilder Einbauweisen64 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV96 Anlage 7: Leitfaden Grundwasser EBV – BBodSchV97 Anlage 8: Positionspapier „Zukünftige Entsorgung von teerhaltigen Sraßenaufbruch in Rheinland-Pfalz“108 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 5

Land investiert rund 232.000 Euro / Forschung und Lehre profitieren Hochschule Magdeburg-Stendal: Willingmann weiht Präzisions-Prüfmaschine für Straßenbaustoffe ein

Die Zukunft des Straßenbaus wird auch an der Hochschule Magdeburg-Stendal gestaltet. Forschung und Lehre auf diesem Gebiet haben heute einen starken, zusätzlichen Impuls erhalten. Gemeinsam mit Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy hat Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann ein neues Großgerät eingeweiht. Mit der ?servohydraulischen Präzisionsprüfmaschine? können Forscher künftig direkt an der Hochschule untersuchen, wie Straßenbaustoffe ermüden und sich verformen. Bisher mussten derartige Prüfungen an andere Forschungseinrichtungen vergeben werden. Zudem wird die Prüfmaschine auch im Masterstudium der angehenden Bauingenieure zum Einsatz kommen. In Beschaffung und Einbau hat das Land rund 232.000 Euro investiert.  Minister Willingmann betonte: ?Auch beim Bau von Verkehrswegen sind verstärkt nachhaltige Lösungen gefragt, die ökonomisch und ökologisch Sinn machen. Zudem stellt der Klimawandel neue Anforderungen an zukunftsfähige Baustoffe. Hierfür braucht es Forschung und Lehre auf TOP-Niveau. Ich freue mich, dass wir beide Bereiche an der Hochschule Magdeburg-Stendal durch die neue Präzisions-Prüfmaschine erheblich stärken können.?  Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy unterstrich die verbesserte Ausstattung: ?Als Hochschule für angewandte Wissenschaften stellen wir uns den technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen mit einem stark praxis- und transferorientierten Blickwinkel. Mit dem neuen, vom Land Sachsen-Anhalt geförderten Großgerät erweitern wir unsere moderne Laborausstattung sowie die Forschungs- und Lehrbedingungen an unserer Hochschule. Davon profitieren Studierende sowie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gleichermaßen. Die Ergebnisse kommen aktuellen Produkt- und Innovationsprozessen und damit der gesamten Gesellschaft zugute.?  Das neue Großgerät wird im Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit (WUBS) der Hochschule zum Einsatz kommen. Prodekan Prof. Dr. Sascha Kayser hob die Bedeutung der Prüfmaschine für die Forschung und insbesondere für die Lehre hervor. ?Dem ständigen Zuwachs an Verkehrslasten und dem sich verändernden Klima müssen Bauingenieure mit neuen und innovativen Straßenbaustoffen und Prognoseverfahren entgegentreten. Mit der neuen servohydraulischen Präzisionsprüfmaschine können Straßenbaustoffe viel genauer und zielsicherer charakterisiert werden, als dies bisher in der Praxis üblich ist. Ich freue mich besonders, dass unsere Studierenden nun die Möglichkeit bekommen, sich mit solchen komplexen Prüfverfahren schon während des Studiums auseinanderzusetzen und sich damit praktisch intensiv zu beschäftigen. Dies ist ein Baustein für eine zukunftsweisende und besonders nachhaltige Bauingenieurausbildung im Bereich des Verkehrswegebaus.?  Das Land Sachsen-Anhalt stellt den Hochschulen in diesem Jahr insgesamt rund elf Millionen Euro für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten zur Verfügung. Die Hochschule Magdeburg-Stendal erhielt in den vergangenen zehn Jahren Großgeräte im Volumen von rund 6,7 Millionen Euro.  Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gibt es auch auf dem Twitter-Kanal des Ministeriums unter www.twitter.com/mwsachsenanhalt. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

1 2 3 4