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WFS Gräben und Mähflächen der Straßenunterhaltung – MR Hamburg-Mitte

Web Feature Service (WFS) zum Thema Gräben und Mähflächen der Straßenunterhaltung – MR Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Gräben und Mähflächen der Straßenunterhaltung – MR Hamburg-Mitte

Web Map Service (WMS) zum Thema Gräben und Mähflächen der Straßenunterhaltung – MR Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Gräben und Mähflächen der Straßenunterhaltung - MR Hamburg-Mitte

Dieser Datensatz zeigt die Straßengräben und die zu mähenden Flächen, die sich in der Zuständigkeit der Straßenunterhaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befinden. Abgebildet werden zum einen die Flächentypen Bankette, Böschung und Wirtschaftsweg, und zum anderen die Straßengräben, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Die Straßengräben enthalten die Informationen: Stadtteil, Adresse, Zuständigkeit, Länge in m, Grundräumung und Bemerkung. Die Flächen beinhalten folgende fachliche Informationen: Stadtteil, Adresse, Flächentyp, Zuständigkeit, Fläche in m² sowie eventuelle Bemerkungen. Hinweis zur Datenvollständigkeit: Dieser Datensatz ist derzeit nicht vollständig. Einzelne Datenbestände oder Attribute fehlen oder sind noch nicht erfasst. Die Daten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an den unter Kontakt genannten Ansprechpartner.

Hecken - der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte

In diesem Dienst werden die zu pflegenden Hecken des Bezirks Hamburg-Mitte in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der behördlichen Grünunterhaltung gepflegt werden. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Hecke, Gehölzfläche, Pyracantha-Gehölz/Hecke, Weide/Hängebirke)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegekategorie: Wie wird die Fläche/ das Objekt geschnitten (Hecken-/Gehölzschnitt, Weiden-/Hängebirkenschnitt, Seitenprofil) - Schnittmaßnahme: Spezifische Schnittangaben - Angestrebte Höhe in Metern der zuschneidenden Fläche/ des zuschneidenden Objektes - Umfang der Fläche/des Objekts - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

WMS Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte-in Arbeit

Web Map Service (WMS) zum Thema Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Baumkataster der Stadt Springe

Im Baumkataster werden die Positionen der städtischen Bäume dargestellt und mit weiteren Daten z.B. hinsichtlich ihrer Art, ihres Alters und ihres Zustandes hinterlegt.

Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

Koordinierung der Erarbeitung des Alleenentwicklungsprogramms für die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern

Übersicht der Pilotprojekte – Handbuch Gute Pflege (HGP)

Im Jahr 2018 starteten in allen zwölf Bezirken Pilotprojekte mit dem Ziel, die Praxistauglichkeit des “Handbuchs Gute Pflege” zu prüfen, die tatsächlich notwendigen Aufwendungen für eine fachgerechte qualifizierte “Gute Pflege” der Berliner Grün- und Freiflächen festzustellen und die erforderlichen Ressourcen gegenüber Politik und Öffentlichkeit darzustellen. Für die Umsetzung der Pilotprojekte war das jeweilige Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks zuständig, welches eine oder auch mehrere Pilotflächen unterschiedlicher Größe und Ausprägung ausgewählt hatte. Für jede Pilotfläche wurde ein Pflegeplan auf Grundlage des “Handbuchs Gute Pflege” erarbeitet. Es handelte sich ausschließlich um Empfehlungen für die Pflege und Unterhaltung von vegetationsbestandenen Flächen. Die Maßnahmen wurden dokumentiert und ausgewertet. Die Qualitätsanforderungen und Pflegestandards richteten sich nach den verschiedenen Funktionsschwerpunkten der Pilotflächen. Dabei wurde unterschieden nach sozialen (nutzungsbezogenen), ökologischen (natur- und artenschutzrelevanten) und gartenkulturell ästhetischen (gartenkünstlerischen) Ansprüchen. Bei der Umsetzung der fachgerechten “Guten Pflege” sollte auch die Biologische Vielfalt gefördert werden. Die Grünflächen der Stadt müssen angesichts der Folgen klimatischer Veränderungen, aber auch wegen der verstärkten Bautätigkeit aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums einen noch größeren Anteil zur Daseinsvorsorge, Lebensqualität und zum Wohlbefinden beitragen als in der Vergangenheit. Daseinsvorsorge heißt z. B. Kühlung, Schattenspende, aber auch Blütenflor. Blumen regen nicht nur die menschlichen Sinne an, sondern sind vor allem Nahrungsquelle für Insekten, die wiederum für die Ernährungswirtschaft und Selbstversorgung bedeutsame Kulturpflanzen – auch in Berlin – bestäuben. Die Erfahrungen aus der konkreten gärtnerischen Pflege liefern wichtige Hinweise für die Fortschreibung des “Handbuch Gute Pflege”. Zudem werden Empfehlungen zu einer weiteren Anpassung der im Grünflächeninformationssystem (GRIS) hinterlegten Standards und des Berliner Standardtätigkeitenkatalogs für die verschiedenen vegetativen Flächentypen (Gehölzflächen und Flächen mit krautiger Vegetation wie z.B. Rasen oder Wiese) abgeleitet. Im Rahmen der Pilotprojekte standen ausschließlich Mittel für die bislang im Handbuch behandelten vegetativen Flächen und nicht etwa zur Wegesanierung oder Anschaffung von Sitzbänken zur Verfügung, auch wenn natürlich für eine vollständige Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen auch solche Maßnahmen und Beschaffungen wichtig und notwendig sind. Die zum 31.12.2021 beendeten Pilotprojekte wurden durch ein Landschaftsarchitekturbüro extern fachlich begleitet. Die Ergebnisse können in dem als Download veröffentlichen Ergebnisbericht nachgelesen werden. Die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen und deutlich gewordenen Bedarfe sollen bei der geplanten Fortschreibung des „Handbuch Gute Pflege“ berücksichtigt werden. Mitte Park auf dem Nordbahnhof Friedrichshain-Kreuzberg Theodor-Wolff-Park Böcklerpark (Teilfläche) Pankow Ernst-Thälmann-Park (Teilfläche) Grünzug an der Gartenstraße (Teilfläche) Charlottenburg-Wilmersdorf Spandauer Damm (Straßengrün, Teilfläche) Ruhwaldpark (Teilfläche) Spandau Spektegrünzug (Teilfläche Spektegrünzug B) Südpark (Teilfläche Südpark II-intensiv) Steglitz-Zehlendorf Bernkastler Platz Corrensplatz Tempelhof-Schöneberg Gutspark Marienfelde Neukölln Freiflächen Hufeisensiedlung (Hufeisenteich-Grünanlage mit Fritz-Reuter-Allee, Hüsung, Vorplatz) Treptow-Köpenick Freiflächen an Schulen: Anne-Frank-Schule Freiflächen an Schulen: Fritz-Kühn-Schule Freiflächen an Schulen: Schule am Pegasuseck Marzahn-Hellersdorf Stadtgarten Biesdorf Lichtenberg Anton-Saefkow-Platz (Teilfläche: Senkgarten) Reinickendorf Volkspark Wittenau (Teilfläche)

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Insbesondere wird hier die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Regelungen überwacht und kontrolliert: Eine Person darf PSM beruflich anwenden, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine behördlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen. Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Zu diesen Flächen gehören insbesondere: Öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Öffentliche Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport- und Freizeitplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Spiel- und Liegewiesen Öffentlich zugängliche Gewächshäuser Straßenbegleitgrün Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Auf diesen Flächen halten sich Personen unterschiedlichen Alters und Gesundheitszustands auf, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Deshalb ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in diesen Gebieten so weit wie möglich zu minimieren oder zu verbieten. Die aktuelle Liste der auf diesen Flächen genehmigten Pflanzenschutzmittel finden Sie unter: Pflanzenschutzmittel zur Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind In der Gebrauchsanleitung ist bei jedem Pflanzenschutzmittel ein Hinweis hinsichtlich seiner Wirkung auf Bienen vermerkt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturland), sowie in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern grundsätzlich verboten! Zu befestigten Freilandflächen und sonstigen Freilandflächen, sogenanntes Nichtkulturland, zählen insbesondere: Wirtschafts- und Feldwege, einschließlich der Wegränder, Flächen mit landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich nicht genutzten Pflanzenbeständen, Flächen an oder in oberirdischen Gewässern und Küstengewässern, Böschungen, Feldraine, Feldgehölze, Hecken, die keiner regelmäßigen Pflege unterliegen, nicht bewirtschaftete oder befestigte Flächen: Hof- und Betriebsflächen, Parkplätze, Grundstücks-, Garageneinfahrten, Geh-, Radwege, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze, Gleisanlagen, Tribünen, Treppenanlagen sowie nicht begrünte Flächenanteile von Sportplätzen (z. B. Laufbahnen, Hartplätze), technische, industrielle und verkehrliche Anlagen, im Rahmen der Bekämpfung von wühlenden Nagetieren zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine Zulassung in Deutschland, um hier in Verkehr gebracht oder angewendet zu werden. Sie müssen aber gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen. In Deutschland prüft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, die Anträge auf Genehmigung für den Parallelhandel. Sind die Voraussetzungen gegeben, erteilt das BVL dem Antragsteller einen Bescheid einschließlich einer nur für diesen Bescheid gültigen Nummer für die Genehmigung zum Parallelhandel, GP-Nummer. Die Aufzeichnungspflicht über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt für berufliche Verwender und ist in Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Sie führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind. Gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) sowie der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sind berufliche Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, jede Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren. Auf Grundlage einer neuen EU-Durchführungsverordnung gelten ab dem 1. Januar 2026 erweiterte Anforderungen an den Inhalt dieser Aufzeichnungen: Inhalte der erweiterten Aufzeichnungspflichten gemäß § 11 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2023/ 564 i. V. m Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203: Bisherige Aufzeichnungspflichten Erweiterungen ab 01.01.2026 Bemerkung Bezeichnung Pflanzenschutzmittel Zulassungsnummer Zu finden auf der Pflanzenschutzmittelverpackung, in der Gebrauchsanleitung oder auf der Internetseite des BVL Zeitpunkt der Verwendung Ggf. Uhrzeit Z. B., wenn die Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist wie etwa bei Anwendungsbestimmungen zum Bienenschutz Kulturpflanze EPPO -Code Hierbei handelt es sich um einen 5-stelligen Buchstabencode für jede einzelne Pflanzenart. EPPO-Codes sind abrufbar auf der Internetseite des BVL Kulturpflanze Ggf. BBCH-Stadium der Kulturpflanze Z. B., wenn die Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Entwicklungsstadien beschränkt ist Behandelte Fläche (geodatenbasierte) eindeutige identifizierbare Flächeneinheit Räumlich eindeutig erfasste Fläche, nach Möglichkeit geodatenbasiert Behandelte Fläche Behandelte Flächengröße Größe der tatsächlich behandelten Fläche - Art der Verwendung Z. B. Flächenbehandlung/ Gewächshaus/Nichtkulturland/Beizung Form der Dokumentation Die Pflicht zur ausschließlich elektronischen und maschinenlesbaren Dokumentation wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben: Ab dem 1. Januar 2026 sind sowohl handschriftliche als auch digitale Aufzeichnungen zulässig, sofern sie alle vorgeschriebenen Angaben enthalten . Ab dem 1. Januar 2027 müssen die Aufzeichnungen verpflichtend in elektronischer, maschinenlesbarer Form vorliegen (z. B. Tabellenformate oder digitale Schlagkarteien). Wir empfehlen die frühzeitige Nutzung elektronischer Dokumentationssysteme, um die Einhaltung der ab 2027 verbindlichen Anforderungen sicherzustellen. Als geplante bundesweite digitale Lösung befindet sich die Plattform „DiPAgE“ des JKI in Entwicklung. Bis zum Abschluss dieser Entwicklung stellt das Pflanzenschutzamt Berlin Tabellen für die Bereiche Öffentliches Grün, Zierpflanzenbau, Baumschulwesen und Gemüsebau zum Download zur Verfügung (Bereich Landwirtschaft folgt). Die Tabellen enthalten Drop-Down-Menüs als Hilfestellung zu den EPPO-Codes und den BBCH-Stadien sowie einzelne Reiter zu deren Erläuterung. Die Tabellen erfüllen sowohl die neuen inhaltlichen Vorgaben sowie die Anforderungen an die maschinenlesbare Form. Für die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsbereiche Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschule und Landwirtschaft wird eine Dokumentationsvorlage bereitgestellt, mit der zusätzliche Daten entsprechend der guten fachlichen Praxis, vor allem für die Wirkungskontrolle aufgezeichnet werden können. Die Vorlage enthält spezifische Links zur EPPO-Global-Database, zu PS-Info sowie zur BVL-Pflanzenschutzmitteldatenbank, so dass EPPO-Codes und Zulassungsdetails genutzter Pflanzenschutzmittel komfortabel recherchiert und in die Dokumentation übernommen werden können. Ein Dropdown-Menü enthält ausführliche Angaben zu möglichen BBCH-Stadien, aus dem leicht das korrekte Stadium gewählt werden kann. Verfügungsberechtigte und Besitzer haben ihre im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren durch amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen prüfen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können. Das Pflanzenschutzamt erreichen häufig Anfragen, wie mit alten Pflanzenschutzmitteln, restentleerten Packungen und Brüheresten umzugehen ist. Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe, die nicht unkontrolliert in die Umwelt, besonders nicht in Gewässer gelangen dürfen. Merkblätter, Rat­geber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften

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