Dargestellt wird der idealisierte Flächenbedarf für eine Versickerung von Regenwasser, das im öffentlichen Straßenland anfällt, anteilig an der abflusswirksamen versiegelten Fläche. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis flächenhaft verfügbarer Geodaten. Der tatsächliche Flächenbedarf kann hiervon abweichen.
Je nach Art der Verschmutzung (bei Strassen anders als bei Gewerbeflaechen usw.) sollen, dem Standort angepasst, unterschiedlich aufwendige technische Reinigungsstufen einem Schoenungsteich, in dem die biologische Reinigung stattfindet, vorgeschaltet werden. - Das Kanalisationssystem wird entlastet und der Schoenungsteich wertet als oekologisch wertvolles Biotop die Umgebung auf. - Bei diesem Projekt kooperieren Landschaftsplaner, Tiefbaubetrieb und Gartenbaubetrieb.
ID: 4861 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Straßenentwässerung SR12 (neu) ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 12.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH { "type": "FeatureCollection", "features": [ { "type": "Feature", "properties": {}, "geometry": { "coordinates": [ 12.708597706473086, 48.88484793954538 ], "type": "Point" } } ] } Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 12.03.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Dem Leitbild der wasserbewussten Stadtentwicklung folgend, soll auch das Regenwasser der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Berlin dezentral bewirtschaftet werden. Bewährt haben sich die sogenannten „blau-grünen“ Lösungen wie bepflanzte Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und die flächenhafte Versickerung in angrenzenden Grünflächen. Das Regenwasser steht so für die Versorgung der Stadtbäume und Vegetation zur Verfügung, trägt zur Grundwasserneubildung bei und beugt Hitzestressrisiken vor. Die Kanalisationen, Kläranlagen und Gewässer werden entlastet und urbane Überflutungsrisiken minimiert. Die dezentrale Straßenentwässerung stellt einen notwendigen und effektiven Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel dar und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Um den vielfältigen Ansprüchen in Bezug auf Nutzung und Gestaltung im öffentlichen Raum gerecht zu werden, haben sich integrierte und dialogorientierte Planungsverfahren bewährt. Erste Anlaufstelle sind die „Jahresgespräche“ zu Straßenbaumaßnahmen, die zwischen den Straßenbaulastträger*innen, den Berliner Wasserbetrieben und der Wasserbehörde sowie der für Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung stattfinden. Hier werden projektbezogen frühzeitig die Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen verbindlich für den anschließenden Planungsprozess zwischen den Bedarfsträger*innen abgestimmt und die Grundlage für eine erfolgreiche Planung geschaffen. Planende Stellen können sich mit Fragen jederzeit an Wasserwirtschaft und Wasserbehörde in der Senatsverwaltung sowie die Berliner Wasserbetriebe und die Regenwasseragentur wenden. Allgemeine Informationen zur Umsetzung einer dezentralen Straßenentwässerung sind im Folgenden als Download verfügbar. Von entscheidender Bedeutung für die integrative Planung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum sind die aktuell gültigen Leitlinien und Aufgabenbeschreibungen der Berliner Wasserbetriebe, die im Jahresgespräch zur Verfügung gestellt werden. Einige Lösungsvorschläge, die 2018 in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Straßenräumen für verschiedene Straßentypen und Bodenverhältnisse zusammengestellt wurden, sind hier abrufbar: Die erforderlichen Flächen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum sind i.d.R. im Vorfeld nicht exakt bestimmbar und z.B. abhängig von der angeschlossenen Fläche, der Art der Bewirtschaftung und den hydrogeologischen Gegebenheiten. Eine erste Orientierung für den Flächenbedarf einer Versickerung in den Berliner Straßen ist hier als Karte verfügbar: Flächenbedarf zur Regenwasserversickerung im öffentlichen Straßenland (Karte im Geoportal Berlin) Eine Vielzahl von naturnahen aber auch technischen Verfahren zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser –im öffentlichen (Straßen-)Raum stehen zur Verfügung. Informationen zu praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext finden Sie in der Toolbox des Forschungsvorhabens Blue-Green-Streets. Toolbox des Forschungsvorhabens Blue-Green-Streets
Ein wesentlicher Beitrag, um die Folgen der Verdichtung der Stadt und des Klimawandels bewältigen zu können, ist ein neuer konsequenter Umgang mit dem Regenwasser. Minimierung des Versiegelungsgrades, Nutzung von wasserdurchlässigen Belägen, Bewirtschaftung des Regenabflusses möglichst nah am Ort des Entstehens, Begrenzung des abzuleitenden Regenwassers auf ein „natürliches“ Maß. Eine Vielzahl von naturnahen aber auch technischen Verfahren zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser stehen zur Verfügung. Informationen zu praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext finden Sie in der folgenden Monographie. Lösungsvorschläge in enger Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dezRWB) in Straßenräumen für verschiedene Straßentypen und Bodenverhältnisse sind im folgenden zu finden. Bild: H. Sieker Dezentrale Straßenentwässerung Die öffentlichen Straßen und Plätze machen knapp die Hälfte der versiegelten Flächen Berlins aus. Durch eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung können diese Flächen einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Klimafolgenanpassung leisten. Weitere Informationen Bild: Gruppe F Grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung Überall dort, wo dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist oder zusätzliches Regenwasser benötigt wird, kommt eine grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung in Frage. Weitere Informationen Bild: Berliner Regenwasseragentur Versickerung auf der Barnim-Hochfläche Auf der Barnim-Hochfläche liegen besondere wasserwirtschaftliche Bedingungen vor. Hier finden sich im Untergrund häufig hoch anstehende, schwebende Grundwasserkörper, die bei der Planung von Versickerungsanlagen berücksichtigt werden müssen. Weitere Informationen Dezentrale Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen bewirken nicht nur eine Entlastung des Kanalnetzes und der Gewässer, sondern bringen auch günstige stadtklimatische und stadtökologische Effekte mit sich. Im Verbundforschungsvorhaben KURAS wurde modellhaft untersucht, wie durch intelligent gekoppeltes Regenwasser- und Abwassermanagement die zukünftige Abwasserentsorgung, die Gewässerqualität, das Stadtklima und die Lebensqualität einer Stadt verbessert werden kann. Berlin strebt eine konsequente Neuausrichtung im Umgang mit dem Regenwasser an, sowohl bei Neubauvorhaben als auch im Bestand. vgl. Koalitionsvertrag In Berlin ist bei Bauvorhaben die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln . Die Umsetzung von Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist auch für Bestandsflächen und -gebäude anzustreben. Bei einer Reduzierung der angeschlossenen versiegelten Fläche oder einer vollständigen Abkopplung von der öffentlichen Regenentwässerung ist eine anteilige oder vollständige Befreiung vom Niederschlagswasserentgelt möglich ( Berliner Wasserbetriebe ). Die Orientierungshilfe »Wassersensibel planen in Berlin« zeigt, wie sich die Regenwasserbewirtschaftung nutzbringend in die städtebauliche Planung sowie konkrete Vorhaben integrieren lässt. Sie beinhaltet, wie und wann die Planung der Regenwasserbewirtschaftung im Prozess verankert werden kann und wessen Einbindung dabei hilfreich ist. Sie enthält praktische Hilfestellungen in Form von Tabellen, Abbildungen, Muster-Textbausteinen für Leistungsbeschreibungen, Checklisten und Exkursen für einen schnellen Überblick. Entstanden ist die Orientierungshilfe als Gemeinschaftsprodukt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, verschiedener bezirklicher Stadtentwicklungsämter und Planungsbüros sowie der Berliner Wasserbetriebe unter Federführung der Berliner Regenwasseragentur. Sie steht online und als PDF-Download zur Verfügung unter https://www.regenwasseragentur.berlin/wassersensibel-planen/ Hinweise zu möglichen Förderungen von dezentralen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen in Schwerpunktquartieren finden Sie im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), Förderschwerpunkt 6 . Beispiele für ausgewählte stadtökologische Projekte in Berlin finden Sie im ökologischen Stadtplan .
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Sinnvolle Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung trennen die Regenabflüsse von gering und stark verschmutzten Flächen. Abflüsse von stärker verschmutzten Flächen bedürfen einer Behandlung, die den örtlichen Anforderungen an den Gewässerschutz entspricht. Die bestmögliche Reinigung und Zwischenspeicherung stärker verschmutzter Niederschlagsabflüsse ist die wesentliche Aufgabe eines Retentionsbodenfilters. Im Forschungsvorhaben sollte ein semizentraler Bodenfilter entwickelt werden, der mit geringem Flächenbedarf eine bestmögliche Reinigung stark verschmutzter Regenabflüsse von Verkehrsflächen leistet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem bisherigen Forschungsstand kommt bei der Adsorption von Inhaltsstoffen dem Bodensubstrat in den Bodenfilteranlagen eine entscheidende Rolle zu. Die Auswahl und Entwicklung eines geeigneten Substrates erfolgte in einem dreistufigen Vorgehen. Über einer Literaturrecherche wurden Anforderungen an Bodensubstrate zur Regenwasserreinigung formuliert. Daraufhin wurden in Schüttelversuchen verschiedene Substrate ausgewählt und ihre Adsorptionseigenschaften gegenüber Schwermetallen, PAKs und Mineralölen ermittelt. Ausgehend von diesen Vorversuchen wurden verschiedene Bodenfilteraufbauten entwickelt und in halbtechnischen Lysimetern untersucht. Dazu wurden die Lysimeter in einem einjährigen Messprogramm mit stark verunreinigten Straßenabflüssen belastet. Die Gesamtfrachten an Inhaltsstoffen im Zulauf zu den Lysimetern wurden ermittelt. An Einzelereignissen wurde die Reinigungsleistung der verschiedenen Bodenfilteraufbauten ermittelt. Die Lysimeter wurden mit einer hohen hydraulischen und somit auch stofflichen Belastung beaufschlagt, die über den bisher bei der Bemessung von Bodenfilteranlagen üblichen Belastungen lagen. Aus den Messergebnissen wurden Rückschlüsse für den Einsatz von Bodenfiltern mit hoher hydraulischer Belastung bei beengten Platzverhältnissen gezogen und Empfehlungen für die Bemessung gegeben. Über die Messung der aufgebrachten Feststoffbelastung und der Durchlässigkeit der Lysimeter wurde eine eventuell eintretende Kolmation der Bodensubstrate erfasst. Fazit: Die untersuchten halbtechnischen Bodenfilter (Lysimeter) führten im Untersuchungszeitraum zu einer deutlichen Reduzierung der straßenspezifischen Schmutzstoffe geführt. Aussagen über den Langzeitbetrieb können auch mit einem Stofftransportmodell nicht gemacht werden. Insgesamt führen adsorptionsstarke Substrate zu einem höheren Rückhalt gelöster Inhaltsstoffe (Schwermetalle). Die Empfehlung des ATV-DVWK-Merkblatt 153 zum Einsatz der Bodenfilter zur Straßenentwässerung kann nach den bisherigen Untersuchungen bestätigt werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Belastbarkeit der eingebauten Substrate gegenüber der Chloridbelastung, die bei der Straßenentwässerung als Regelfall anzusehen ist. ...
<p>Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz</p><p>Welche Umweltwirkungen haben andere Auftau- und Flugzeugenteisungsmittel?</p><p> HarnstoffDie Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und EtherWassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßi… <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-umweltwirkungen-haben-andere-auftau">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten?</p><p> Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu B… <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-sind-alternative-streumittel-aus-umweltsicht-zu">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Erhöht der Einsatz von Streusalzen und abstumpfenden Streumitteln die Feinstaubbelastung?</p><p> Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäi… <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/erhoeht-der-einsatz-von-streusalzen-abstumpfenden">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Wie wird Streusalz im staatlichen und kommunalen Winterdienst verwendet?</p><p> Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d. h. je nach Witterung, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden… <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-wird-streusalz-im-staatlichen-kommunalen">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Zu welchen Schäden führt Streusalz in Gewässern?</p><p> Grundwasser Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquel… <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/zu-welchen-schaeden-fuehrt-streusalz-in-gewaessern">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen</p><p><ul><li>Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee.</li><li>Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.</p><p><strong>Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen:</strong> Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.</p><p><strong>Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden:</strong> Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/streumittel">Blauen Engel für salzfreie Streumittel</a>. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.</p><p>Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.</p><p>Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.</p><p><strong>Quelle: <br></strong>Öko-Institut (2004): <a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/oekobilanz-des-winterdienstes-in-den-staedten-muenchen-und-nuernberg/">Ökobilanz des Winterdienstes</a> in den Städten München und Nürnberg.</p>
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Das Änderungs¬vorhaben betrifft die Entwässerung der B 172 (neu) im Bereich Viehleite/Sonnenstein (Entwässerungsabschnitt 3). Anstelle der vorgesehenen Versickerung des Straßenoberflächenwassers über eine Versickerungsmulde in das Grundwasser soll nunmehr eine Zwischenspeicherung in einem erweiterten Stauraumkanal, der unterhalb der Fahrbahn der B 172 (neu) eingeordnet wird, erfolgen. Von dort aus wird das Oberflächenwasser – wie bisher bereits für den geringeren Anteil des nicht versickerbaren Oberflächenwassers vorgesehen – über eine längs in der B 172 (neu) verlegte Straßenentwässerungsleitung dem Regenrückhaltebecken an dem Vorflutgewässer Seidewitz zugeleitet. Das Regenrückhaltebecken bleibt unverändert. Die maximal zugelas¬senen Einleitmengen in die Seidewitz werden nicht erhöht.
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|---|---|
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| Förderprogramm | 68 |
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