Ein wesentlicher Beitrag, um die Folgen der Verdichtung der Stadt und des Klimawandels bewältigen zu können, ist ein neuer konsequenter Umgang mit dem Regenwasser. Minimierung des Versiegelungsgrades, Nutzung von wasserdurchlässigen Belägen, Bewirtschaftung des Regenabflusses möglichst nah am Ort des Entstehens, Begrenzung des abzuleitenden Regenwassers auf ein „natürliches“ Maß. Eine Vielzahl von naturnahen aber auch technischen Verfahren zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser stehen zur Verfügung. Informationen zu praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext finden Sie in der folgenden Monographie. Lösungsvorschläge in enger Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dezRWB) in Straßenräumen für verschiedene Straßentypen und Bodenverhältnisse sind im folgenden zu finden. Bild: H. Sieker Dezentrale Straßenentwässerung Die öffentlichen Straßen und Plätze machen knapp die Hälfte der versiegelten Flächen Berlins aus. Durch eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung können diese Flächen einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Klimafolgenanpassung leisten. Weitere Informationen Bild: Gruppe F Grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung Überall dort, wo dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist oder zusätzliches Regenwasser benötigt wird, kommt eine grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung in Frage. Weitere Informationen Bild: Berliner Regenwasseragentur Versickerung auf der Barnim-Hochfläche Auf der Barnim-Hochfläche liegen besondere wasserwirtschaftliche Bedingungen vor. Hier finden sich im Untergrund häufig hoch anstehende, schwebende Grundwasserkörper, die bei der Planung von Versickerungsanlagen berücksichtigt werden müssen. Weitere Informationen Dezentrale Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen bewirken nicht nur eine Entlastung des Kanalnetzes und der Gewässer, sondern bringen auch günstige stadtklimatische und stadtökologische Effekte mit sich. Im Verbundforschungsvorhaben KURAS wurde modellhaft untersucht, wie durch intelligent gekoppeltes Regenwasser- und Abwassermanagement die zukünftige Abwasserentsorgung, die Gewässerqualität, das Stadtklima und die Lebensqualität einer Stadt verbessert werden kann. Berlin strebt eine konsequente Neuausrichtung im Umgang mit dem Regenwasser an, sowohl bei Neubauvorhaben als auch im Bestand. vgl. Koalitionsvertrag In Berlin ist bei Bauvorhaben die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln . Die Umsetzung von Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist auch für Bestandsflächen und -gebäude anzustreben. Bei einer Reduzierung der angeschlossenen versiegelten Fläche oder einer vollständigen Abkopplung von der öffentlichen Regenentwässerung ist eine anteilige oder vollständige Befreiung vom Niederschlagswasserentgelt möglich ( Berliner Wasserbetriebe ). Die Orientierungshilfe »Wassersensibel planen in Berlin« zeigt, wie sich die Regenwasserbewirtschaftung nutzbringend in die städtebauliche Planung sowie konkrete Vorhaben integrieren lässt. Sie beinhaltet, wie und wann die Planung der Regenwasserbewirtschaftung im Prozess verankert werden kann und wessen Einbindung dabei hilfreich ist. Sie enthält praktische Hilfestellungen in Form von Tabellen, Abbildungen, Muster-Textbausteinen für Leistungsbeschreibungen, Checklisten und Exkursen für einen schnellen Überblick. Entstanden ist die Orientierungshilfe als Gemeinschaftsprodukt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, verschiedener bezirklicher Stadtentwicklungsämter und Planungsbüros sowie der Berliner Wasserbetriebe unter Federführung der Berliner Regenwasseragentur. Sie steht online und als PDF-Download zur Verfügung unter https://www.regenwasseragentur.berlin/wassersensibel-planen/ Hinweise zu möglichen Förderungen von dezentralen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen in Schwerpunktquartieren finden Sie im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), Förderschwerpunkt 6 . Beispiele für ausgewählte stadtökologische Projekte in Berlin finden Sie im ökologischen Stadtplan .
Dargestellt wird der idealisierte Flächenbedarf für eine Versickerung von Regenwasser, das im öffentlichen Straßenland anfällt, anteilig an der abflusswirksamen versiegelten Fläche. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis flächenhaft verfügbarer Geodaten. Der tatsächliche Flächenbedarf kann hiervon abweichen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 09.10.2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der NLStBV vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen der L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen. Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ist der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss am 28.06.2024 ergangen. Der Beschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt (Az. 9 A 15.24); die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) bleibt abzuwarten.
Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt) im östlichen Bereich, im Streckenabschnitt von der DB-Brücke (Bau-km 4+110) bis Riedrode (Bau-km 6+861) auf einer Länge von 2,92 km) (Beginn: Netzknoten NK 6316 012 nach NK 6316 019, Stat. – km 0+745; Ende: NK 6316 019 nach NK 6316 026, Stat. – 0+831) hier: Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und 73 HVwVfG betreffend • Anpassung der Planung an die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie Lärmschutz in Form von Rückbau und Neubau höherer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutz mit verbesserter Lärmschutzwirkung, • Anpassung der Planung an die aktuellen naturschutzrechtlichen Vorgaben, • Straßenentwässerung durch Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden bzw. dem Bau eines neuen Kanals im Mittelstreifen und • Bau einer Feuerwehrausfahrt auf dem straßenbegleitenden Forst-/ Wirtschaftsweg zusätzlich zur früheren Planung an der direkten Rampe der AS Bürstadt Ost einschließlich trassennaher Kompensationsmaßnahmen sowie verschiedener Ökokontomaßnahmen in Form von Ankauf von Biotopwertpunkten
Je nach Art der Verschmutzung (bei Strassen anders als bei Gewerbeflaechen usw.) sollen, dem Standort angepasst, unterschiedlich aufwendige technische Reinigungsstufen einem Schoenungsteich, in dem die biologische Reinigung stattfindet, vorgeschaltet werden. - Das Kanalisationssystem wird entlastet und der Schoenungsteich wertet als oekologisch wertvolles Biotop die Umgebung auf. - Bei diesem Projekt kooperieren Landschaftsplaner, Tiefbaubetrieb und Gartenbaubetrieb.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Sinnvolle Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung trennen die Regenabflüsse von gering und stark verschmutzten Flächen. Abflüsse von stärker verschmutzten Flächen bedürfen einer Behandlung, die den örtlichen Anforderungen an den Gewässerschutz entspricht. Die bestmögliche Reinigung und Zwischenspeicherung stärker verschmutzter Niederschlagsabflüsse ist die wesentliche Aufgabe eines Retentionsbodenfilters. Im Forschungsvorhaben sollte ein semizentraler Bodenfilter entwickelt werden, der mit geringem Flächenbedarf eine bestmögliche Reinigung stark verschmutzter Regenabflüsse von Verkehrsflächen leistet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem bisherigen Forschungsstand kommt bei der Adsorption von Inhaltsstoffen dem Bodensubstrat in den Bodenfilteranlagen eine entscheidende Rolle zu. Die Auswahl und Entwicklung eines geeigneten Substrates erfolgte in einem dreistufigen Vorgehen. Über einer Literaturrecherche wurden Anforderungen an Bodensubstrate zur Regenwasserreinigung formuliert. Daraufhin wurden in Schüttelversuchen verschiedene Substrate ausgewählt und ihre Adsorptionseigenschaften gegenüber Schwermetallen, PAKs und Mineralölen ermittelt. Ausgehend von diesen Vorversuchen wurden verschiedene Bodenfilteraufbauten entwickelt und in halbtechnischen Lysimetern untersucht. Dazu wurden die Lysimeter in einem einjährigen Messprogramm mit stark verunreinigten Straßenabflüssen belastet. Die Gesamtfrachten an Inhaltsstoffen im Zulauf zu den Lysimetern wurden ermittelt. An Einzelereignissen wurde die Reinigungsleistung der verschiedenen Bodenfilteraufbauten ermittelt. Die Lysimeter wurden mit einer hohen hydraulischen und somit auch stofflichen Belastung beaufschlagt, die über den bisher bei der Bemessung von Bodenfilteranlagen üblichen Belastungen lagen. Aus den Messergebnissen wurden Rückschlüsse für den Einsatz von Bodenfiltern mit hoher hydraulischer Belastung bei beengten Platzverhältnissen gezogen und Empfehlungen für die Bemessung gegeben. Über die Messung der aufgebrachten Feststoffbelastung und der Durchlässigkeit der Lysimeter wurde eine eventuell eintretende Kolmation der Bodensubstrate erfasst. Fazit: Die untersuchten halbtechnischen Bodenfilter (Lysimeter) führten im Untersuchungszeitraum zu einer deutlichen Reduzierung der straßenspezifischen Schmutzstoffe geführt. Aussagen über den Langzeitbetrieb können auch mit einem Stofftransportmodell nicht gemacht werden. Insgesamt führen adsorptionsstarke Substrate zu einem höheren Rückhalt gelöster Inhaltsstoffe (Schwermetalle). Die Empfehlung des ATV-DVWK-Merkblatt 153 zum Einsatz der Bodenfilter zur Straßenentwässerung kann nach den bisherigen Untersuchungen bestätigt werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Belastbarkeit der eingebauten Substrate gegenüber der Chloridbelastung, die bei der Straßenentwässerung als Regelfall anzusehen ist. ...
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Herstellung einer Eisenbahnüberführung über Straße K 3506 Bau einer Grundwasserwanne als Trogbauwerk für die drei Zufahrtstrecken zur Eisenbahnüberführung Neubau der Saalbachbrücke als Straßenüberführung Eisenbahnüberführung über einen Geh- und Radweg Bau einer Straßenbrücke über das Trogbauwerk als Zufahrt für Straße Neuer Weg Bau einer Geh- und Radwegbrücke über das Trogbauwerk zur verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Schlossbuckel Pumpwerk der Straßenentwässerung des Trogbauwerks über Straße und Stauraumkanal mit Drosselbauwerk Neuanlage der Straße Neuer Weg im Baufeld (Zufahrt zum Tennisplatz) sowie der Zufahrt für das Schloss Gondelsheim Herstellung von Parkplatz-, Rad- und Gehwegflächen Um- und Neubau der Bushaltestellen Gondelsheim Bahnhof Umlegung der öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen Hochwasserschutzeinrichtungen am Saalbach Anpassung der Oberleitungsanlage, Signalanlage, Kabelkanäle und Gleislängsentwässerung der DB-Strecke Verschiebung der Bahnsteige des Haltepunkts Gondelsheim Bf nach Süden mit barrierefreiem Ausbau.
Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieurbauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Dem Leitbild der wasserbewussten Stadtentwicklung folgend, soll auch das Regenwasser der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Berlin dezentral bewirtschaftet werden. Bewährt haben sich die sogenannten „blau-grünen“ Lösungen wie bepflanzte Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und die flächenhafte Versickerung in angrenzenden Grünflächen. Das Regenwasser steht so für die Versorgung der Stadtbäume und Vegetation zur Verfügung, trägt zur Grundwasserneubildung bei und beugt Hitzestressrisiken vor. Die Kanalisationen, Kläranlagen und Gewässer werden entlastet und urbane Überflutungsrisiken minimiert. Die dezentrale Straßenentwässerung stellt einen notwendigen und effektiven Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel dar und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Um den vielfältigen Ansprüchen in Bezug auf Nutzung und Gestaltung im öffentlichen Raum gerecht zu werden, haben sich integrierte und dialogorientierte Planungsverfahren bewährt. Erste Anlaufstelle sind die „Jahresgespräche“ zu Straßenbaumaßnahmen, die zwischen den Straßenbaulastträger*innen, den Berliner Wasserbetrieben und der Wasserbehörde sowie der für Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung stattfinden. Hier werden projektbezogen frühzeitig die Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen verbindlich für den anschließenden Planungsprozess zwischen den Bedarfsträger*innen abgestimmt und die Grundlage für eine erfolgreiche Planung geschaffen. Planende Stellen können sich mit Fragen jederzeit an Wasserwirtschaft und Wasserbehörde in der Senatsverwaltung sowie die Berliner Wasserbetriebe und die Regenwasseragentur wenden. Allgemeine Informationen zur Umsetzung einer dezentralen Straßenentwässerung sind im Folgenden als Download verfügbar. Von entscheidender Bedeutung für die integrative Planung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum sind die aktuell gültigen Leitlinien und Aufgabenbeschreibungen der Berliner Wasserbetriebe, die im Jahresgespräch zur Verfügung gestellt werden. Einige Lösungsvorschläge, die 2018 in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Straßenräumen für verschiedene Straßentypen und Bodenverhältnisse zusammengestellt wurden, sind hier abrufbar: Die erforderlichen Flächen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum sind i.d.R. im Vorfeld nicht exakt bestimmbar und z.B. abhängig von der angeschlossenen Fläche, der Art der Bewirtschaftung und den hydrogeologischen Gegebenheiten. Eine erste Orientierung für den Flächenbedarf einer Versickerung in den Berliner Straßen ist hier als Karte verfügbar: Flächenbedarf zur Regenwasserversickerung im öffentlichen Straßenland (Karte im Geoportal Berlin) Eine Vielzahl von naturnahen aber auch technischen Verfahren zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser –im öffentlichen (Straßen-)Raum stehen zur Verfügung. Informationen zu praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext finden Sie in der Toolbox des Forschungsvorhabens Blue-Green-Streets. Toolbox des Forschungsvorhabens Blue-Green-Streets
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 71 |
| Kommune | 4 |
| Land | 40 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 30 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 68 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 20 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 70 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 96 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 60 |
| Webseite | 25 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 98 |
| Lebewesen und Lebensräume | 98 |
| Luft | 50 |
| Mensch und Umwelt | 98 |
| Wasser | 98 |
| Weitere | 96 |