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Flächenbedarf zur Regenwasserversickerung im öffentlichen Straßenland

Dargestellt wird der idealisierte Flächenbedarf für eine Versickerung von Regenwasser, das im öffentlichen Straßenland anfällt, anteilig an der abflusswirksamen versiegelten Fläche. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis flächenhaft verfügbarer Geodaten. Der tatsächliche Flächenbedarf kann hiervon abweichen.

Wissenschaftliche Begleitung eines naturnahen Verfahrens zur Behandlung der Regenabflüsse stark verschmutzter Verkehrsflächen

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Sinnvolle Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung trennen die Regenabflüsse von gering und stark verschmutzten Flächen. Abflüsse von stärker verschmutzten Flächen bedürfen einer Behandlung, die den örtlichen Anforderungen an den Gewässerschutz entspricht. Die bestmögliche Reinigung und Zwischenspeicherung stärker verschmutzter Niederschlagsabflüsse ist die wesentliche Aufgabe eines Retentionsbodenfilters. Im Forschungsvorhaben sollte ein semizentraler Bodenfilter entwickelt werden, der mit geringem Flächenbedarf eine bestmögliche Reinigung stark verschmutzter Regenabflüsse von Verkehrsflächen leistet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem bisherigen Forschungsstand kommt bei der Adsorption von Inhaltsstoffen dem Bodensubstrat in den Bodenfilteranlagen eine entscheidende Rolle zu. Die Auswahl und Entwicklung eines geeigneten Substrates erfolgte in einem dreistufigen Vorgehen. Über einer Literaturrecherche wurden Anforderungen an Bodensubstrate zur Regenwasserreinigung formuliert. Daraufhin wurden in Schüttelversuchen verschiedene Substrate ausgewählt und ihre Adsorptionseigenschaften gegenüber Schwermetallen, PAKs und Mineralölen ermittelt. Ausgehend von diesen Vorversuchen wurden verschiedene Bodenfilteraufbauten entwickelt und in halbtechnischen Lysimetern untersucht. Dazu wurden die Lysimeter in einem einjährigen Messprogramm mit stark verunreinigten Straßenabflüssen belastet. Die Gesamtfrachten an Inhaltsstoffen im Zulauf zu den Lysimetern wurden ermittelt. An Einzelereignissen wurde die Reinigungsleistung der verschiedenen Bodenfilteraufbauten ermittelt. Die Lysimeter wurden mit einer hohen hydraulischen und somit auch stofflichen Belastung beaufschlagt, die über den bisher bei der Bemessung von Bodenfilteranlagen üblichen Belastungen lagen. Aus den Messergebnissen wurden Rückschlüsse für den Einsatz von Bodenfiltern mit hoher hydraulischer Belastung bei beengten Platzverhältnissen gezogen und Empfehlungen für die Bemessung gegeben. Über die Messung der aufgebrachten Feststoffbelastung und der Durchlässigkeit der Lysimeter wurde eine eventuell eintretende Kolmation der Bodensubstrate erfasst. Fazit: Die untersuchten halbtechnischen Bodenfilter (Lysimeter) führten im Untersuchungszeitraum zu einer deutlichen Reduzierung der straßenspezifischen Schmutzstoffe geführt. Aussagen über den Langzeitbetrieb können auch mit einem Stofftransportmodell nicht gemacht werden. Insgesamt führen adsorptionsstarke Substrate zu einem höheren Rückhalt gelöster Inhaltsstoffe (Schwermetalle). Die Empfehlung des ATV-DVWK-Merkblatt 153 zum Einsatz der Bodenfilter zur Straßenentwässerung kann nach den bisherigen Untersuchungen bestätigt werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Belastbarkeit der eingebauten Substrate gegenüber der Chloridbelastung, die bei der Straßenentwässerung als Regelfall anzusehen ist. ...

Dezentrale Straßenentwässerung

Dem Leitbild der wasserbewussten Stadtentwicklung folgend, soll auch das Regenwasser der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Berlin dezentral bewirtschaftet werden. Bewährt haben sich die sogenannten „blau-grünen“ Lösungen wie bepflanzte Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und die flächenhafte Versickerung in angrenzenden Grünflächen. Das Regenwasser steht so für die Versorgung der Stadtbäume und Vegetation zur Verfügung, trägt zur Grundwasserneubildung bei und beugt Hitzestressrisiken vor. Die Kanalisationen, Kläranlagen und Gewässer werden entlastet und urbane Überflutungsrisiken minimiert. Die dezentrale Straßenentwässerung stellt einen notwendigen und effektiven Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel dar und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Um den vielfältigen Ansprüchen in Bezug auf Nutzung und Gestaltung im öffentlichen Raum gerecht zu werden, haben sich integrierte und dialogorientierte Planungsverfahren bewährt. Erste Anlaufstelle sind die „Jahresgespräche“ zu Straßenbaumaßnahmen, die zwischen den Straßenbaulastträger*innen, den Berliner Wasserbetrieben und der Wasserbehörde sowie der für Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung stattfinden. Hier werden projektbezogen frühzeitig die Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen verbindlich für den anschließenden Planungsprozess zwischen den Bedarfsträger*innen abgestimmt und die Grundlage für eine erfolgreiche Planung geschaffen. Planende Stellen können sich mit Fragen jederzeit an Wasserwirtschaft und Wasserbehörde in der Senatsverwaltung sowie die Berliner Wasserbetriebe und die Regenwasseragentur wenden. Allgemeine Informationen zur Umsetzung einer dezentralen Straßenentwässerung sind im Folgenden als Download verfügbar. Von entscheidender Bedeutung für die integrative Planung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum sind die aktuell gültigen Leitlinien und Aufgabenbeschreibungen der Berliner Wasserbetriebe, die im Jahresgespräch zur Verfügung gestellt werden. Einige Lösungsvorschläge, die 2018 in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Straßenräumen für verschiedene Straßentypen und Bodenverhältnisse zusammengestellt wurden, sind hier abrufbar: Die erforderlichen Flächen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Raum sind i.d.R. im Vorfeld nicht exakt bestimmbar und z.B. abhängig von der angeschlossenen Fläche, der Art der Bewirtschaftung und den hydrogeologischen Gegebenheiten. Eine erste Orientierung für den Flächenbedarf einer Versickerung in den Berliner Straßen ist hier als Karte verfügbar: Flächenbedarf zur Regenwasserversickerung im öffentlichen Straßenland (Karte im Geoportal Berlin) Eine Vielzahl von naturnahen aber auch technischen Verfahren zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser –im öffentlichen (Straßen-)Raum stehen zur Verfügung. Informationen zu praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext finden Sie in der Toolbox des Forschungsvorhabens Blue-Green-Streets. Toolbox des Forschungsvorhabens Blue-Green-Streets

Ersatzneubau der Pyramidenbrücke in Berlin-Köpenick

Ausführungsphase Die Pyramidenbrücke befindet sich im Stadtbezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick und überführt aus Richtung Nordwesten die Straße An der Wuhlheide sowie aus Südosten die Lindenstraße über die Wuhle. Im Zuge der vorhandenen Brücke verläuft eine zweigleisige Straßenbahntrasse der Berliner Verkehrsbetriebe sowie diverse Leitungen der unterschiedlichsten Versorgungsunternehmen. Die Brücke liegt im direkten Einzugsbereich des Stadions “Alte Försterei”. Sie bildet die Nord-Süd-Verbindung zwischen Oberschöneweide und Köpenick und gehört als übergeordnete Straßenverbindung zu den stark frequentierten Straßen mit Großraum- und Schwertransporte. Bei dem 1939 erbauten Bestandsbauwerk handelt es sich um eine einfeldrige Plattenbalkenbrücke in Stahlbetonbauweise mit insgesamt drei massiven Querträgern zur Lastverteilung, wodurch ein Trägerrostsystem entsteht. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Bauablauf Zahlen und Daten Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes ist der Ersatzneubau des vorhandenen Bauwerks zwingend erforderlich. Mit dem Ersatzneubau wird neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung weiterhin die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der zu beplanenden Verkehrsanlage unter Berücksichtigung des Mobilitätsgesetztes insbesondere des Fuß- und Radverkehrs angestrebt. Der Planungsbereich des Ersatzneubaus der Brücke umfasst das Ingenieurbauwerk sowie die grundhafte Erneuerung der jeweils ca. 30 m an die Widerlagerbereiche nördlich und südlich anschließende Verkehrsanlage. Voraussichtliche Bauzeit: 2022 bis 2027 Aufgrund von bauzeitlichen Verschwenkungen der Fahrbahnen sowie der Straßenbahngleise kommt es zu räumlichen Einschränkungen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Um während der Bauzeit eine sichere Führung der Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten, sind beidseitig der Bestandsbrücke Behelfsbrücken geplant. Diese überführen sowohl den Fuß- und Radverkehr als auch die diversen Versorgungsleitungen, deren Betrieb aufrechterhalten werden muss. Für die Behelfsbrückenkonstruktionen sind Systemelemente vorgesehen, welche mit Konsolen für die Leitungsüberführung ausgestattet werden. Die erforderlichen Spannweiten an den gewählten Standort ergeben sich mit ca. 18,0 m auf der Ostseite und ca. 21,0 m auf der Westseite. Die Behelfsbrücke auf der Ostseite benötigt eine nutzbare Mindestbreite von 5,0 m und kann sich in maximal zwei Laufstege mit Breiten von ca. 2,5 m teilen. Die westliche Behelfsbrücke muss eine Mindestbreite von 3,0 m aufweisen. Die Herstellung der Behelfsbrücken, die Herstellung der Wegeverbindungen sowie die Umverlegungen der Versorgungsleitungen sind als vorlaufende Maßnahme zum Ersatzneubau der Pyramidenbrücke geplant. Die Ausführung der Bauleistungen hat wie geplant begonnen. Im Rahmen des 100-Tage-Programm erfolgte am 23.03.2022 durch Senatorin Bettina Jarasch im Beisein der Bezirksstadträtin Dr. Claudia Leistner der erste Spatenstich. Pressemitteilung vom 23.03.2022 Das Brückenbauwerk besteht aus drei Teilbauwerken (TBw 1, TBw 2 und TBw 3), die auf getrennten Überbauten jeweils zwei Richtungsfahrbahn sowie die Straßenbahntrasse (TBw 2) überführen. Die Teilbauwerke werden in getrennten Bauabschnitten erneuert. Das Brückenbauwerk wird als gelenkig gelagertes Bauwerk mit Betongelenk ausgeführt und als mehrstegige Stahlbetonplattenbalken ausgebildet. Zur Verkürzung der Bauzeit kommen Halbfertigteile mit Ortbetonergänzung zur Anwendung. Der Neubau überspannt hierbei ohne Zwischenunterstützungen die vorhandene Wuhle. Die Brücke bleibt in ihrer Lage im Wesentlichen unverändert, wird allerdings verbreitert, um den Anforderungen des Mobilitätsgesetztes gerecht zu werden. Der auf dem Bestandsbauwerk vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg wird beim ersatzneubau getrennt ausgeführt. Der Radweg wird im Bauwerksbereich auf Fahrbahnniveau abgesenkt und als Radfahrstreifen ausgebildet. Hinsichtlich der Bedeutung der Verkehrsachse ist geplant, die Verkehrsführung während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten. Die Baumaßnahme ist aufgrund der Verkehrskonzeption, den statisch konstruktiven Randbedingungen und der Abhängigkeiten zu zeitgleich laufenden Arbeiten (Auslaufbauwerke der BWB) in sechs Bauphasen unterteilt. Bauphase 1: Herstellung der Behelfsbrücke West mit Wegeverbindung , Verkehrsführung und temporären Geh- und Radweg einrichten; Baustelle einrichten, Baumfällungen, Umsetzen von Oberleitungsmasten der BVG, Einheben und Montieren der Behelfsbrücke, Einrichten des Geh- und Radweges, Rückbau Verkehrsführung Bauphase 2: Herstellung der Behelfsbrücke Ost , Verkehrsführung und temporären Geh- und Radweg einrichten, Baustelle einrichten, Umsetzen der Oberleitungsmaste der BVG, Einheben und Montieren der Behelfsbrücke, Umverlegung der Versorgungsleitungen, Einrichten des Geh- und Radweges, Herstellen von Auslaufbauwerken der Berliner Wasserbetriebe Bauphase 3: Herstellung Teilbauwerk 1 (Ost) , Verkehrsführung einrichten, Baustelle einrichten, Herstellung Bohrpfahlgründung, Abbruch Überbau, Baugrubenaushub, Abbruch Widerlager, Herstellung Widerlager, Flügelwände und Überbau, Verlegung der Versorgungsleitungen, Verfüllen der Baugruben, Herstellung Abdichtung, Kappen, Geländer, teilweise der Fahrbahn- und des Gehwegbelags Bauphase 4: Herstellung Teilbauwerk 2 Straßenbahn West und Teilbauwerk 3 Gehweg/Fahrbahn , Verkehrsführung einrichten, Umverlegung Straßenentwässerung, Rückbau Straßenbahnaufbau, Herstellung Bohrpfahlgründung, Abbruch Überbau, Baugrubenaushub, Abbruch Widerlager und Auslaufbauwerke, Herstellung Widerlager und Überbau, Verlegung der Versorgungsleitungen, Verfüllen der Baugruben, Herstellung Abdichtung, Kappe, teilweise Straßen- und Gehwegbelag Bauphase 5: Herstellung Teilbauwerk 1 Fahrbahn und Teilbauwerk 2 Straßenbahn Ost , Verkehrsführung einrichten, Herstellung Bohrpfahlgründung, Abbruch Überbau, Baugrubenaushub, Abbruch Widerlager, Herstellung Widerlager und Überbau, Verlegung der Versorgungsleitungen, Verfüllen der Baugruben, Herstellung der Abdichtung, Kappen, kompletten Straßen- und Gehwegbelag, Herstellung Straßenbahnaufbau Bauphase 6: Rückbau der Behelfsbrücken , Einrichten Verkehrsführung, Rückbau der Wegeverbindungen Ost und Westseite, Rückbau Versorgungsleitungen, Landschaftsbau und Rekultivierung, Baustelle räumen, Rückbau Verkehrsführung Für kurze Bauzeitfenster z. B. Kranmontage, Ein- bzw. Aushub der Überbaufertigteile, Ein- und Aushub Behelfsbrücke sind einseitige Vollsperrung der Lindenstraße / An der Wuhlheide unabdingbar. Hierzu werden Umleitungen des Kfz-Verkehrs eingerichtet. Bauwerksdaten Gesamtkosten (Land Berlin + BVG): ca. 6,9 Mio. Euro Das Bauvorhaben wird gefördert durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW). Der Baubeginn für die Behelfsbrücken war Anfang 2022. Die Ausführung des Ersatzneubaus soll Ende 2022 beginnen. Die voraussichtliche Bauzeit der Gesamtbaumaßnahme beträgt nach aktueller Planung sechs Jahre.

Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra - Ergänzendes und Planänderungsverfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/ L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen de L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen.

Biologische Reinigung von Oberflaechenwasser, das von versiegelten Flaechen abfliesst

Je nach Art der Verschmutzung (bei Strassen anders als bei Gewerbeflaechen usw.) sollen, dem Standort angepasst, unterschiedlich aufwendige technische Reinigungsstufen einem Schoenungsteich, in dem die biologische Reinigung stattfindet, vorgeschaltet werden. - Das Kanalisationssystem wird entlastet und der Schoenungsteich wertet als oekologisch wertvolles Biotop die Umgebung auf. - Bei diesem Projekt kooperieren Landschaftsplaner, Tiefbaubetrieb und Gartenbaubetrieb.

"B 172 Ortsumgehung Pirna, 3. Bauabschnitt, 6. Änderung (Straßenentwässerung Bereich Viehleite/Sonnenstein"

Das Änderungs¬vorhaben betrifft die Entwässerung der B 172 (neu) im Bereich Viehleite/Sonnenstein (Entwässerungsabschnitt 3). Anstelle der vorgesehenen Versickerung des Straßenoberflächenwassers über eine Versickerungsmulde in das Grundwasser soll nunmehr eine Zwischenspeicherung in einem erweiterten Stauraumkanal, der unterhalb der Fahrbahn der B 172 (neu) eingeordnet wird, erfolgen. Von dort aus wird das Oberflächenwasser – wie bisher bereits für den geringeren Anteil des nicht versickerbaren Oberflächenwassers vorgesehen – über eine längs in der B 172 (neu) verlegte Straßenentwässerungsleitung dem Regenrückhaltebecken an dem Vorflutgewässer Seidewitz zugeleitet. Das Regenrückhaltebecken bleibt unverändert. Die maximal zugelas¬senen Einleitmengen in die Seidewitz werden nicht erhöht.

Bauwasserhaltung Siel Straßenentwässerung SR12 (neu)

ID: 4861 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Straßenentwässerung SR12 (neu) ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 12.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH { "type": "FeatureCollection", "features": [ { "type": "Feature", "properties": {}, "geometry": { "coordinates": [ 12.708597706473086, 48.88484793954538 ], "type": "Point" } } ] } Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 12.03.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

WaX: Auswirkungsbasierte Vorhersage von Starkregen und Sturzfluten auf verschiedenen Skalen: Potentiale, Unsicherheiten und Grenzen, Teilprojekt 2

Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens ("RH1") am Freybach in Neukirchen b. Hl. Blut

Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Freybach. Der geplante Standort liegt im Bereich des Zusammenflusses von Kaltenbach und Schicherbach südöstlich des Ortes Neukirchen b. Hl. Blut. Das Becken ist als ungesteuertes Trockenbecken vorgesehen, bei dem der Stauraum nur im Hochwasserfall gefüllt ist. Zur Herstellung des Beckens wird ein ca. 355 m langer Damm durch den Talraum errichtet, durch den bis zu 107.000 m3 Wasser zurückgehalten werden können. Im Bemessungsfall wird eine Abflussreduzierung von 21,9 m3/s auf 9,8 m3/s erreicht. Die oberhalb des Dammes gelegenen Wiesen werden dadurch im Hochwasserfall vorübergehend eingestaut. Der Damm wird mit einem Grundablass, einer Hochwasserentlastung (Überlaufschwelle) sowie Kronen- und Betriebswegen ausgestattet. In den Bereichen unmittelbar vor und nach dem Dammbauwerk werden die Bachläufe an die neuen Verhältnisse angepasst. Anpassungen erfolgen auch an bestehenden Entwässerungsanlagen (Gräben, Straßenentwässerung, Regenrückhaltebecken). Für den Bau des Grundablasses wird eine bauzeitliche Wasserhaltung (Absenkung von Grundwasser) erforderlich. Die beschriebenen Baumaßnahmen sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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