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Privathaushalte

Bild: SenMVKU Alttextilien Secondhand-Mode ist im Trend und kann Umweltauswirkungen bei der Herstellung von Bekleidung vermeiden. Allerdings ist bei der Sammlung von Alttextilien für die Wiederverwendung einiges zu beachten. Weitere Informationen Bild: Inga Bresser - Fotolia.com Siedlungsabfall Als Siedlungsabfall werden Abfälle wie Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle und Straßenkehricht bezeichnet. Im Folgenden werden die Daten betrachtet, die Grundlage der abfallwirtschaftlichen Planung im Land Berlin sind. Weitere Informationen Bild: photo_pw / Depositphotos.com Straßenreinigung Alle Informationen zu den Grundlagen der Straßenreinigung im Land Berlin. Weitere Informationen Bild: licht75 - Fotolia.com Winterdienst Alle Informationen zu den Grundlagen des Winterdienstes im Land Berlin. Weitere Informationen Bild: www.e-schrott-entsorgen.org Elektroaltgeräte In Elektro- und Elektronikgeräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten, aber auch wertvolle Ressourcen, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Weitere Informationen Bild: Gudella / Depositphotos.com Batterien Batterien können gefährliche Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten. Deshalb sind sie getrennt von anderen Abfallströmen zu erfassen. Weitere Informationen Bild: roibu / Depositphotos.com Entsorgung von Altfahrzeugen Das Altfahrzeuggesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Im Folgenden werden die Entsorgung von Altfahrzeugen sowie Listen von Demontagebetrieben, Annahmestellen und Sachverständigen vorgestellt. Weitere Informationen

Aufbereitung von Straßenkehricht von Außerortsstraßen

Straßenkehricht fällt aufgrund der Straßenverkehrsinfrastruktur unvermeidbar als Infrastrukturabfall an, indem er im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen vom Straßenbetriebsdienst gesammelt wird. Als Infrastrukturabfälle sind sie keinem konkreten Verursacher zuzuordnen, da sie durch die Einrichtung und den Betrieb dieser Infrastruktur zwangsläufig anfallen. Straßenkehricht von Außerortsstraßen, um den es in diesem Forschungsvorhaben geht, wird im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes von den Straßen- und Autobahnmeistereien gesammelt und entsorgt. Zu den von den Meistereien zu unterhaltenden Außerortsstraßen gehören Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nimmt die Straßenmeistereien in die Verantwortung, Abfälle so umweltverträglich wie möglich zu entsorgen. Es fordert einen Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung, sofern die Verwertung die umweltverträglichere Entsorgungsvariante darstellt und wirtschaftlich und technisch zumutbar ist. In diesem Sinne sollen mit dem vorliegenden Forschungsprojekt umweltverträgliche, technisch machbare und kostengünstige Wege für die Verwertung von Straßenkehricht aufgezeigt werden. Aufgrund der Schadstoffbelastung von Straßenkehricht ist eine der Verwertung vorgeschaltete Aufbereitung erforderlich. Eine Deponierung ist nur noch von inertem Abfall möglich. Eine Behandlung vor der Ablagerung wird für Straßenkehricht aufgrund seines organischen Gehaltes spätestens ab 2005 zwingend. Die Notwendigkeit einer Aufbereitung ergibt sich somit sowohl für den Verwertungs- als auch für den Beseitigungspfad Deponierung. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, auf der Basis der anfallenden Menge an Straßenkehricht eine Entsorgungskonzeption unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erstellen. Schwerpunktmäßig sollen dafür Aufbereitungsmöglichkeiten eruiert und deren Eignung in verschiedenen Untersuchungen überprüft werden.

Daten und Fakten zur Stadtsauberkeit

Wir haben für Sie einige zentrale Zahlen und Fakten zusammengestellt: Das Sauberkeitsempfinden von Berlinerinnen und Berliner in statistische Zahlen übersetzt, die Beschwerdelage zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum sowie die tatsächlichen Mengen von Abfall und illegalen Ablagerungen. Wahrnehmung: So schätzen Berlinerinnen und Berliner die Stadtsauberkeit ein Beschwerdelage: Müllmeldungen über Ordnungsamt-Online Abfallmengen im öffentlichen Raum Spezielle Informationen zur Berliner Stadtsauberkeit Hinweis: Vom 16.06. bis 31.07.2025 fand eine Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung statt. Bürgerinnen und Bürger konnten hier den Zustand der Stadt und die aktuellen Maßnahmen bewerten. Mehr Informationen finden Sie unter Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung . Die zentralen Ergebnisse der Befragung werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Beschwerdelage in Berlin zum Thema Sauberkeit/ Vermüllung wird unter anderem über die Möglichkeit von Meldungen an die bezirklichen Ordnungsämter abgebildet. Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Anliegen über die Ordnungsamt-App oder Ordnungsamt-Online melden. Abfallmeldungen machen dabei bei weitem den größten Anteil der Meldungen aus. Die Meldungen dienen als Hinweisgeber auf Entwicklungen und Hotspots, unter anderem für die Unterstützung der Kontrolltätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter sowie der Planung von Entsorgungsfahrten durch die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die Meldezahlen sind seit 2019 stark angewachsen. Aus der Steigerung der Müllmeldungen lässt sich jedoch nicht 1:1 ein entsprechender Zuwachs illegaler Müllablagerung ableiten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Steigerungen entstehen dadurch, dass die Ordnungsamt-App sich grundsätzlich einer besseren Bekanntheit erfreut und somit die Zahl der Meldenden angestiegen ist. Zudem melden engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen illegale Müll-Ablagerungen zunehmend häufiger. Auch die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes (AOD) sowie Mitarbeitende der BSR melden über das System. Wenn Sie künftig auch Müll oder illegale Abfälle melden möchten, können Sie dies tun über: Ordnungsamt-Online Ordnungsamt-App Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes in Ihrem Bezirk Ein erster Blick auf die Zahlen verschreckt zunächst. ABER: Hinter den Zahlen verstecken sich Gesetzesänderungen, Zuständigkeitenwechsel mit einer verbesserten gesamtstädtischen Lösung, eine viel schnellere Beseitigung – vor allem der häufig belasteten Bauabfälle – und damit auch eine Ausweitung auf mehr Abfallfraktionen. Das heißt, es wird in kürzerer Zeit mehr mitgenommen und vor allem die gefährlichen Abfälle können direkt beseitigt werden. Durch die Änderungen lässt sich eine wirkliche Vergleichbarkeit der Mengenentwicklung erst ab 2024 herstellen. Grundsätzlich wurden jedoch Prozesse in den Berliner Behörden verschlankt und Beseitigungsprozesse beschleunigt! Wie? Nach Pilotprojekten in einigen Bezirken hat die BSR zum 1. Mai 2023 den gesetzlichen Auftrag für die Entsorgung illegaler Ablagerungen erhalten. Hierfür wurden das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG Bln) sowie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert. Dieser gesetzliche Auftrag hat die bisherige, fallweise Beauftragungspraxis abgelöst. Dadurch können die BSR nun ganze Straßenzüge von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten und Bauschutt befreien. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für alle gewidmeten Berliner Grün- und Erholungsanlagen und die landeseigenen Waldflächen. Die Bezirke müssen sich um die Beseitigung von illegalen Ablagerungen nicht mehr kümmern, das heißt insbesondere die bezirklichen Grünflächenämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten können sich wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Um die Effizienz zu steigern und die Entsorgung nachhaltiger zu entsorgen, orientiert sich die Entsorgung durch die BSR nicht an Bezirksgrenzen. Aus diesem Grund können keine bezirks- oder gar ortsteilscharfe Aufschlüsselungen von Mengen oder Kosten erfolgen. Die Kosten für illegale Ablagerungen trägt das Land Berlin über die Stadtabrechnung (Haushaltsplan 1330 SenWiEnBe, Titel 52136, Tz 3). Grundlage für die Kostenabrechnung sind die für die Einbringung von illegalen Ablagerungen aufgewendeten Personal- und Fahrzeugressourcen. Circa 45.000 Tonnen Straßenkehricht werden von den BSR pro Jahr zusammengefegt. Über 27.000 Abfalleimer werden von den BSR geleert. Pro Herbstsaison werden ca. 36.000 Tonnen Laub von den BSR eingesammelt. Weitere Informationen Häufig ist die Berliner Stadtsauberkeit Gegenstand von Berichterstattung und Abfragen durch politische Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Hinweise hierzu finden Sie im Suchportal der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses in Berlin . Hier finden Sie zudem eine Auswahl Schriftlicher Anfragen (Stand: Juni 2025): S19-22627 vom 20. Mai 2025: Müllorgien zum 1. Mai in Parkanlagen und kein Ende abzusehen (Alexander Bertram, AfD) S19-22623 vom 20. Mai 2025: World Cleanup Day am 20. September 2025 – Wer macht mit? (Tommy Tabor und Alexander Bertram, AfD) S19-22547 vom 12. Mai 2025: Vermüllung und Reinigungsmaßnahmen rund um den 1. Mai in Berlin – Transparenz herstellen (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-22494 vom 29. April 2025: Vermüllung im Wedding – Ein unlösbares Dauerproblem? (Mathias Schulz, SPD) S19-22388 vom 14. April 2025: BSR Kieztage im Bezirk Treptow-Köpenick II (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21632 vom 11. Februar 2025: BSR-Kieztage (Sperrmüllentsorgung der BSR) im Bezirk Treptow-Köpenick (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21391 vom 20. Januar 2025: Das große Müllproblem. Entsorgung von illegalem Abfall. (20. Januar)(Alexander Bertram, AfD) S19-21267 vom 09. Januar: Regelung und Verwertung der Hundekotentsorgung nach Kündigung des Toilettenvertrages mit der Wall AG (9. Januar) (Frank-Christian Hansel, AfD) S19-21119 vom 13. Dezember 2024: Illegale Vermüllung in Reinickendorf (Niklas Graßelt, CDU) S19-21049 vom 03. Dezember 2024: Illegale Müllentsorgung mit Videotechnik verhindern. (Prof. Dr. Martin Pätzold und Danny Freymark, CDU) S19-21030 vom 02. Dezember 2024: BSR-Kieztage im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. (Dr. Hugh Bronson, AfD) S19-20891 vom 14. November 2024: BSR-Kieztage in Lichtenberg: Planungen für 2025 transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20596 vom 08. Oktober 2024: Kehrenbürger – Ehrenbürger? Wie geht der Senat mit ehrenamtlichem Engagement beim Thema Sauberkeit in unserer Stadt um? (Dr. Maja Lasić und Linda Vierecke, SPD) S19-20450 vom 25. September 2024: Ergebnis der BSR-Kiez-Tage transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20323 vom 13. September 2024: Müllberge am Weddinger Schillerpark (Sven Rissmann, CDU) S19-19933 vom 06. August 2024: Müll und Umweltverschmutzung am Dorfanger in Bohnsdorf. (Lisa Knack, CDU) S19-19534 vom 24. Juni 2024: Müllberge im Görlitzer Park nach Protest-Konzert. (Alexander Bertram, AfD) S19-19407 vom 11. Juni 2024: Schrotträder vermüllen Berlin. (Alexander Bertram, AfD) S19-18876 vom 17. April 2024: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-18622 vom 18. März 2024: Wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: warum eine Bußgelderhöhung allein die Parks und Straßen nicht sauber hält. (Julia Schneider, GRÜNE) S19-18559 vom 12. März 2024: Aus dem Späti in den Park – Einhaltung der Pfandverpflichtung bei Einweg-Getränkeverpackungen kontrollieren? (Stefan Häntsch, CDU) S19-18528 vom 07. März 2024: Reinigung von Spielplätzen durch die BSR. (Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg, LINKE) S19-17758 vom 08. Januar 2024: Sperrmülltage für alle Bezirke Berlins. (Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU). S19-17628 vom 13. Dezember 2023: BSR und illegaler Müll auf öffentlichem Straßenland – Wie wirksam ist die Rechtsänderung der Zuständigkeiten (Michael Dietmann, CDU) S19-17437 vom 23. November 2023: BSR: Arbeitsbedingungen, Aufklärung, Sperrmüll (Ferat Koçak und Katalin Gennburg, LINKE) S19-17326 vom 08. November 2023: BSR-Kieztage im Bezirk Lichtenberg: Transparenz herstellen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-16971 vom 09. Oktober 2023: Maßnahmen aus dem Berliner Sicherheitsgipfel. (Elif Eralp, Ferat Koçak, Niklas Schrader und Tobias Schulze, LINKE) S19-16927 vom 04. Oktober 2023: Saubere (Spiel-)Plätze (Julia Schneider, GRÜNE) S19-16879 vom 27. September 2023: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-16648 vom 06. September: Sauberkeit im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger/ Falkenberger Feldflur sicherstellen. (Danny Freymark, CDU) S19-16545 vom 24. August 2023: Sauberkeit auf den Straßen in Moabit und im Brüsseler Kiez (Taylan Kurt, GRÜNE) S19-15486 vom 09. Mai 2023: Bilanz des 1. Mai 2023 (Vasili Franco, GRÜNE) S19-15432 vom 04. Mai 2023: Abfallberge im Schlesischen Busch (Alexander Bertram, AfD) S19-14720 vom 24. Januar 2023: illegale Müllablagerung (Danny Freymark, CDU) S19-14136 vom 01. Dezember 2022: Kiezhausmeister (Tommy Tabor, AfD) S19-13621 vom 17. Oktober 2022: Was unternimmt das Land Berlin gegen die Vermüllung? (Holger Krestel, FDP) S19-13227 vom 08. September 2022: Entsorgung illegaler Abfälle und Kosten (Tommy Tabor, AfD) S19-11983 vom 25. Mai 2022: Berlin – Hauptstadt der Verwahrlosung? (Danny Freymark, CDU) S19-10996 vom 15. Februar 2022: Hauptstadt der Müllsünder? (Stefan Evers, CDU) Wir arbeiten an mehr Transparenz und werden Ihnen weitere Daten zum Sauberkeitszustand und der Wahrnehmung zur Verfügung stellen. Weitere Daten werden regelmäßig ergänzt.

Siedlungsabfälle Was sind Siedlungsabfälle? Entsorgung von Siedlungsabfällen Sortierhilfe zur Abfalltrennung für ausländische Bürgerinnen und Bürger Kinderbuch "Nachrichten aus der Tonne" Bildungsmaterialien für den Unterricht

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten. Dazu zählen aber auch andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zu den kommunalen Siedlungsabfällen gehören u.a. die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Marktabfälle und Straßenkehricht. Gemischte Siedlungsabfälle fallen als Hausmüll in privaten Haushalten und als hausmüllähnliche Abfälle in Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen an. Sie werden in den jeweiligen Entsorgungsgebieten in dafür zugelassenen Abfallbehältern regelmäßig erfasst und einer Entsorgung zugeführt. Geschäftsmüll aus dem Kleingewerbe (z.B. Praxen oder Dienstleistungs- und Verwaltungseinrichtungen) wird zusammen mit dem Hausmüll gesammelt und ebenfalls entsorgt. Aufkommen und Entsorgungswege werden in der Siedlungsabfallbilanz (Teil I der Abfallbilanz Sachsen-Anhalt ) erfasst. Die Entsorgung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter oder privater Entsorgungsträger bedienen. Gemäß § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt, dass Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder ihre Beauftragten sorgen für die Abholung und umweltgerechte Entsorgung. Dabei sind die Abfälle getrennt zu halten und möglichst stofflich (z.B. Kompostherstellung, Glas- oder Papierrecycling) oder energetisch zu verwerten. Seit dem Juni 2005 dürfen keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Nicht verwertbare Restabfälle sind deshalb vor ihrer Deponierung in Müllverbrennungsanlagen oder Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung vorzubehandeln. Ein Flyer bietet die Möglichkeit, über das Funktionieren der Abfalltrennung mehrsprachig und unter Berücksichtigung der regionalen Sammelsysteme zu informieren. Die entsprechende Anwenderhilfe wurde vom Land Rheinland-Pfalz insbesondere für die Zielgruppe der Flüchtlinge entwickelt. Über die Internet-Seite des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz kann man sich nach einer Anmeldung kostenfrei die spezifischen Informationen selbst zusammenstellen. Das entstandene Informationsblatt ist als pdf-Datei für eine digitale Veröffentlichung geeignet, aber auch als Druckvorlage nutzbar. Das Umweltbundesamt hat ein Kinderbuch zur Abfallthematik herausgegeben. Kindgerecht wird erklärt, woher der Abfall kommt, wo er zu finden ist und wie man ihn vermeidet. Das Buch ist auch in Arabisch und Persisch aufrufbar.

Abfallbilanz 2011 für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor

Nr.: 1/2013 Halle (Saale), 11.01.2013 Abfallbilanz 2011 für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor In Sachsen-Anhalt fällt seit 1992 immer weniger fester kommunaler Abfall, also Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Sperrmüll, Marktabfall und Straßenkehricht, an. Betrug das Aufkommen im Jahr 2000 noch rund 300 kg pro Einwohner, fielen 2011 noch rund 211 kg pro Einwohner an. Diese positive Entwicklung kann auf ein gestiegenes Umweltbewusstsein der Bürger, ein besseres Trennverhalten, angepasste Gebührensysteme und gut organisierte Entsorgungssysteme zurückgeführt werden. So konnte seit Einführung der Getrenntsammlungen das Aufkommen an Wert- stoffen (Papier und Pappe, Glas und Leichtverpackungen) von nur 66 kg pro Einwohner um mehr als das Doppelte auf 133 kg pro Einwohner gesteigert werden. Insbesondere bei den Bioabfällen werden inzwischen 104 kg pro Ein- wohner erfasst, davon werden mit 59 kg pro Einwohner schon 57 % über die Biotonnen der privaten Haushalte eingesammelt. Weitere Möglichkeiten für den Bürger, Grünabfälle zu entsorgen, sind zentrale Sammelstellen oder or- ganisierte Straßensammlungen. Das Aufkommen gefährlicher Abfälle beträgt rund 1,3 Millionen Tonnen. Ge- fährliche Abfälle sind überwiegend Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen so- wie Bau- und Abbruchabfälle. Der Anteil produktionsspezifischer Abfälle be- trägt lediglich 23 %. Die Entsorgung dieser Abfälle erfolgt hauptsächlich im untertägigen Versatz und in Recyclinganlagen, wobei rund 89 % verwertet werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise, kreisfreie Städte) haben die Pflicht, ihre Abfallbilanzen über die Verwertung und Beseitigung der Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Das Aufkommen an festen kommunalen Abfällen wieder gesunken in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle jährlich zu erstellen. Die Abfallbilanz des Landes wird jährlich durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) erstellt und dient der Informati- on, dem Vergleich und der Bewertung abfallwirtschaftlicher Belange im Land. Die Abfallbilanz ist im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de abrufbar. 1/1 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de

Streumittel und Streusalz

<p>Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz</p><p>Welche Umweltwirkungen haben andere Auftau- und Flugzeugenteisungsmittel?</p><p>HarnstoffDie Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und EtherWassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßi…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-umweltwirkungen-haben-andere-auftau">weiterlesen<i></i></a></p><p>Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten?</p><p>Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu B…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-sind-alternative-streumittel-aus-umweltsicht-zu">weiterlesen<i></i></a></p><p>Erhöht der Einsatz von Streusalzen und abstumpfenden Streumitteln die Feinstaubbelastung?</p><p>Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäi…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/erhoeht-der-einsatz-von-streusalzen-abstumpfenden">weiterlesen<i></i></a></p><p>Wie wird Streusalz im staatlichen und kommunalen Winterdienst verwendet?</p><p>Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d.&nbsp;h. je nach ⁠Witterung⁠, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-wird-streusalz-im-staatlichen-kommunalen">weiterlesen<i></i></a></p><p>Zu welchen Schäden führt Streusalz in Gewässern?</p><p>Grundwasser Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquel…<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/zu-welchen-schaeden-fuehrt-streusalz-in-gewaessern">weiterlesen<i></i></a></p><p>Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen</p><p><ul><li>Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee.</li><li>Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.</p><p><strong>Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen:</strong>Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.</p><p><strong>Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden:</strong>Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/streumittel">Blauen Engel für salzfreie Streumittel</a>. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.</p><p>Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.</p><p>Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.</p><p><strong>Quelle:<br>Öko-Institut (2004):<a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/oekobilanz-des-winterdienstes-in-den-staedten-muenchen-und-nuernberg/">Ökobilanz des Winterdienstes</a>in den Städten München und Nürnberg.</p>

Bauschuttaufbereitungsanlagen: Deutschland, Jahre,Abfallarten

Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Lippstadt - Errichtung und Betrieb Abfallbehandlungsanlage

Die Firma Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Bertramstraße 9, 59557 Lippstadt beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Abfallbehandlungsanlage) gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf ihrem Grundstück in 59557 Lippstadt, Bertramstraße 9, Gemarkung Lippstadt, Flur 43, Flurstücke 170, 187 und 229. Im Rahmen des derzeitigen Anlagenbetriebes beschäftigt sich die Betreiberin mit der Behandlung von Abfällen aus Öl- und Fettabscheidern sowie aus Sandfängen. Kanalräumgut und Straßenkehricht werden ebenfalls behandelt. Die neu konzipierte Abfallbehandlungsanlage soll die bestehende Anlage im Sinne einer Neuanlage ersetzen. Die entwickelten Verfahren sollen eine umweltschonende Abfallbehandlung gewährleisten, bei der die verwertbaren Anteile aus den Abfällen zurückgewonnen wer-den und das in den Abfällen enthaltene Wasser so aufbereitet wird, dass es dem natürlichen Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zusätzlich soll eine anaerobe Behandlungsstufe errichtet und betrieben werden. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in der Halle 2 als Betriebseinheit (BE) 1 2. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle (Fettabscheiderinhalte) in der Halle 2 als BE 2 3. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Containern in der Halle 2 als BE 3 4. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (statische Entwässerung) von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 3 5. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 4 6. Errichtung und Betrieb eines Biofilters zur Reinigung der gefassten Abluft aus den Betriebseinheiten 1 - 3 7. Errichtung und Betrieb einer anaeroben Behandlungsstufe für die in der BE 2 abgetrennten Fette als BE 5 8. Errichtung un Betrieb eines Blockheizkraftwerkes mit einer Leistung von 2 x 150 KW als BE 5 9. Errichtung und Betrieb einer Behandlungsanlage (Entwässerung) für Kanalreinigungsrückstände und Straßenkehricht als BE 6

Reifenabrieb in der Umwelt (RAU), Teilvorhaben: Neue Analysekonzepte zur Untersuchung von Reifenabrieb in UmwelTeilprojekt roben

Studie zur Behandlung und Verwertung biogenen Fraktionen aus Siedlungsabfällen in der VR China

Vor diesem Hintergrund untersucht die Studie Möglichkeiten zur getrennten Erfassung und Verwertung der biogenen Fraktionen der Siedlungsabfälle in der VR China. Dazu wurden zusätzlich zur aktuellen Fachliteratur Ergebnisse aus eigenen Untersuchungen in Zusammenarbeit mit lokalen Experten ausgewertet. Ziel der Studie ist es, die Situation der biogenen Abfälle in China zu beschreiben und zu analysieren sowie geeignete und angepasste Lösungen für deren Verwertung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen Akteuren in China im Rahmen von Workshops vermittelt werden. So soll auf die Bedeutung der biogenen Abfälle und auf die Handlungsnotwendigkeit hingewiesen werden. Gleichzeitig sollen aber auch Lösungen und mögliche Technologien sowie Anbieter bekanntgemacht werden. Die Ergebnisse der Studie können damit eine Grundlage für zukünftige Pilotvorhaben und Abfallverwertungsanlagen bilden. Als Siedlungsabfall werden Abfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll, Sperrmüll, Bioabfall, getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas, Papier, Verpackungen und Metalle, etc.) sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Abfälle aus Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten) bezeichnet. Ferner gehören zu den Siedlungsabfällen auch Marktabfälle, Straßenkehricht, Abfälle von öffentlichen Flächen, Parkabfälle sowie Abfälle aus wasserwirtschaftlichen Maßnahmen (Klärschlämme). Gegenstand der Studie ist die biogene Abfallfraktion aus Siedlungsabfällen außer Klärschlämmen. Zudem werden biogene Abfälle aus Restaurants berücksichtigt, da dieser Abfallstrom in China mengenmäßig sehr bedeutend ist und die bisherige Praxis der Verwertung zukünftig geändert werden soll. In der Studie werden gefährliche Abfälle nicht betrachtet.

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