Die Firma Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Bertramstraße 9, 59557 Lippstadt beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Abfallbehandlungsanlage) gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf ihrem Grundstück in 59557 Lippstadt, Bertramstraße 9, Gemarkung Lippstadt, Flur 43, Flurstücke 170, 187 und 229. Im Rahmen des derzeitigen Anlagenbetriebes beschäftigt sich die Betreiberin mit der Behandlung von Abfällen aus Öl- und Fettabscheidern sowie aus Sandfängen. Kanalräumgut und Straßenkehricht werden ebenfalls behandelt. Die neu konzipierte Abfallbehandlungsanlage soll die bestehende Anlage im Sinne einer Neuanlage ersetzen. Die entwickelten Verfahren sollen eine umweltschonende Abfallbehandlung gewährleisten, bei der die verwertbaren Anteile aus den Abfällen zurückgewonnen wer-den und das in den Abfällen enthaltene Wasser so aufbereitet wird, dass es dem natürlichen Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zusätzlich soll eine anaerobe Behandlungsstufe errichtet und betrieben werden. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in der Halle 2 als Betriebseinheit (BE) 1 2. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle (Fettabscheiderinhalte) in der Halle 2 als BE 2 3. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Containern in der Halle 2 als BE 3 4. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (statische Entwässerung) von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 3 5. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 4 6. Errichtung und Betrieb eines Biofilters zur Reinigung der gefassten Abluft aus den Betriebseinheiten 1 - 3 7. Errichtung und Betrieb einer anaeroben Behandlungsstufe für die in der BE 2 abgetrennten Fette als BE 5 8. Errichtung un Betrieb eines Blockheizkraftwerkes mit einer Leistung von 2 x 150 KW als BE 5 9. Errichtung und Betrieb einer Behandlungsanlage (Entwässerung) für Kanalreinigungsrückstände und Straßenkehricht als BE 6
Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz Welche Umweltwirkungen haben andere Auftau- und Flugzeugenteisungsmittel? HarnstoffDie Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und EtherWassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßi… weiterlesen Welche Umweltwirkungen haben andere Auftau- und Flugzeugenteisungsmittel? HarnstoffDie Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und EtherWassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßi… weiterlesen Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten? Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu B… weiterlesen Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten? Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu B… weiterlesen Erhöht der Einsatz von Streusalzen und abstumpfenden Streumitteln die Feinstaubbelastung? Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäi… weiterlesen Erhöht der Einsatz von Streusalzen und abstumpfenden Streumitteln die Feinstaubbelastung? Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäi… weiterlesen Wie wird Streusalz im staatlichen und kommunalen Winterdienst verwendet? Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d. h. je nach Witterung, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden… weiterlesen Wie wird Streusalz im staatlichen und kommunalen Winterdienst verwendet? Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d. h. je nach Witterung, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden… weiterlesen Zu welchen Schäden führt Streusalz in Gewässern? Grundwasser Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquel… weiterlesen Zu welchen Schäden führt Streusalz in Gewässern? Grundwasser Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquel… weiterlesen Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee. Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar). Gewusst wie Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten. Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig. Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden: Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel . Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde. Was Sie noch tun können: Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder. Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen. Hintergrund Umweltsituation: Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet. Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen. Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann. Gesetzeslage: In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht. Marktbeobachtung: Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der Witterung ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen. Quelle: Öko-Institut (2004): Ökobilanz des Winterdienstes in den Städten München und Nürnberg.
Rüdel, Heinz; Reher, Stephan Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie Mit dem verstärkten Einsatz von Abgaskatalysatoren in Kraftfahrzeugen (Kfz) seit den 1980er Jahren ist ein Eintrag der Katalysator-Metalle aus der Gruppe der Platinelemente (Platingruppenelemente [PGE]; dazu gehören insbesondere Pt, Pd und Rh) in die Umwelt verbunden. Vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Untersuchungen von Staubproben ergaben im Raum Frankfurt/Main und Offenbach in den Jahren 1988-1998 Konzentrationen von 47-1038 ng/g Pt und 3-65 ng/g Rh im Staub [ZEREINI et al. , 2001]. Im Straßenkehrgut der Bundesautobahn A5 konnten folgende maximale PGEGehalte ermittelt werden: 477 ng/g Pt, 85 ng/g Rh und 53 ng/g Pd [CLAUS et al. , 1999]. In experimentellen Studien wurde nachgewiesen, dass die Emissionsrate von Dreiwegekatalysatoren des Monolithtyps zwischen 9-124 ng/km beträgt [ARTELT et al. , 1999]. Die Kfz-emittierten PGE-haltigen Partikel werden mit dem Wind und über den Wasserpfad in der Umwelt verbreitet und treten somit in Kontakt mit der Biosphäre. Bislang gibt es kaum Informationen zum Verbleib sowie zu Bioverfügbarkeit und möglicher Bioakkumulation der eingetragenen PGE. Von großer Bedeutung ist auch die Untersuchung der unterschiedlichen Spezies der PGE, da sich je nach vorhandener Spezies unterschiedliche Wirkungen und damit Risiken für Organismen, die damit in Kontakt kommen, ergeben. Die vorliegende Literaturstudie gibt einen Überblick über die recherchierten Informationen zu Vorkommen, Bioverfügbarkeit, Bioakkumulation, Bioabbau, Gesamtanalytik und Speziesanalytik der PGE, zeigt geeignete Analysenstrategien für PGE und PGE-Spezies auf und gibt Hinweise auf Möglichkeiten zur Nutzung der Umweltprobenbank des Bundes (UPB) zur Untersuchung der retrospektiven und aktuellen Belastung von Biotaproben mit PGE. Zur Literaturstudie Verbleib von Platingruppenelementen in der Umwelt (PDF, 788 KB)
Bild: SenMVKU Alttextilien Secondhand-Mode ist im Trend und kann Umweltauswirkungen bei der Herstellung von Bekleidung vermeiden. Allerdings ist bei der Sammlung von Alttextilien für die Wiederverwendung einiges zu beachten. Weitere Informationen Bild: Inga Bresser - Fotolia.com Siedlungsabfall Als Siedlungsabfall werden Abfälle wie Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle und Straßenkehricht bezeichnet. Im Folgenden werden die Daten betrachtet, die Grundlage der abfallwirtschaftlichen Planung im Land Berlin sind. Weitere Informationen Bild: licht75 - Fotolia.com Straßenreinigung Dem Land Berlin obliegt die Durchführung der Straßenreinigung als öffentliche Aufgabe, die allerdings durch das Straßenreinigungsgesetz den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übertragen wurde. Weitere Informationen Bild: www.e-schrott-entsorgen.org Elektroaltgeräte In Elektro- und Elektronikgeräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten, aber auch wertvolle Ressourcen, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Weitere Informationen Bild: Gudella / Depositphotos.com Batterien Batterien können gefährliche Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten. Deshalb sind sie getrennt von anderen Abfallströmen zu erfassen. Weitere Informationen Bild: roibu / Depositphotos.com Entsorgung von Altfahrzeugen Das Altfahrzeuggesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Im Folgenden werden die Entsorgung von Altfahrzeugen sowie Listen von Demontagebetrieben, Annahmestellen und Sachverständigen vorgestellt. Weitere Informationen
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 011/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 011/10 Magdeburg, den 1. Februar 2010 Abfallbilanz 2008 für Sachsen-Anhalt liegt vor Aeikens: Aufkommen kommunaler Abfälle sinkt weiter Magdeburg. In Sachsen-Anhalts Kommunen fällt seit Jahren immer weniger Abfall an. Das weist die nun vorliegende Abfallbilanz 2008 aus. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens dazu: ¿Seit 1992 sinkt das Aufkommen fester kommunaler Abfälle kontinuierlich.¿ So betrug es 2008 nur noch 212 Kilogramm pro Einwohner und Jahr (kg/E*a). 2007 waren es noch 223 und 1992 sogar 705 kg/E*a. Gründe für den Rückgang sieht Aeikens im gestiegenen Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, Gebührensystem und in den geschaffenen Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen. So hat sich das Bioabfallaufkommen seit Beginn der Getrenntsammlung kontinuierlich von 27 (1992) auf 91 kg/E*a erhöht. Allein 53 Prozent davon werden aus Haushalten über die Biotonne und 47 Prozent über die Sammlung von Grünabfällen aus privaten Haushalten und Garten- und Parkanlagen erfasst. Zum festen kommunalen Abfall zählen Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Sperrmüll, Marktabfall und Straßenkehricht. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) haben die Pflicht, ihre Abfallbilanzen über die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle jährlich zu erstellen. Die Angaben dazu sind Grundlage für die Gesamtschau der Abfallbilanz in Sachsen-Anhalt. Die Abfallbilanz Sachsen-Anhalt wird jährlich durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) erstellt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 070/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 070/05 Magdeburg, den 12. Mai 2005 Sachsen-Anhalts Bürger produzieren immer weniger Müll / Abfallbilanz 2003 im Internet Sachsen-Anhalts Bürger produzieren immer weniger Müll. Waren es im Jahr 1992 noch 1.982.354 Tonnen an festen kommunalen Abfällen (dazu gehören Haus-, Geschäfts-, Gewerbe-, Sperrmüll und Marktabfälle sowie Straßenkehricht), sind es im Jahr 2003 nur noch 670.160 Tonnen. Das geht aus der aktuellen Abfallbilanz 2003 hervor, die vom Landesamt für Umweltschutz erarbeitet und jetzt im Internet veröffentlicht wurde. Im Durchschnitt produzierte jeder Einwohner im Jahr 2003 rund 180 Kilogramm Hausmüll. Zum Vergleich: Zu Beginn der Erstellung von Abfallbilanzen im Jahr 1992 waren das 439 Kilogramm pro Einwohner. Die spezifische Menge an festen kommunalen Abfällen hat sich von rund 282 Kilogramm je Einwohner im Jahr 2002 auf nunmehr etwa 265 Kilogramm verringert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 276 Kilogramm pro Kopf. Das Wertstoffaufkommen blieb nahezu konstant. Insgesamt sammelten Sachsen-Anhalts Bürger im Jahr 2003 fast 360.000 Tonnen Wertstoffe wie Papier, Glas und Leichtverpackungen in Wertstoffcontainern oder gelben Säcken. Das sind 141 Kilogramm je Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 151 Kilogramm je Einwohner. In die Biotonne wirft jeder Einzelne im Jahr rund 41 Kilogramm Abfälle. Auch das entspricht fast dem Bundesdurchschnitt. Das Aufkommen so genannter besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist 2003 gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. Mehr als 1,1 Millionen Tonnen Sonderabfall wurden registriert. Den größten branchenbezogenen Anteil hat der Bereich Abwasser-/ Abfallbeseitigung mit etwa 40 Prozent des Gesamtaufkommens. Mit etwa 21 Prozent stammt der zweitgrößte Teil des Sonderabfalls aus der Chemischen Industrie, allerdings weniger verursacht durch produktionsspezifisch anfallende Abfälle, sondern vor allem als eine Folge der immer noch intensiven Bau- und Abbruchtätigkeit in diesem Bereich. Die Abfallbilanz 2003 ist im Landesportal auf den Seiten des Umweltministeriums unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A-Z / Abfallbilanz) einzusehen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
synlab Umweltinstitut GmbH Otto-Hahn-Straße 18 Niederlassung Ettlingen 76275 Ettlingen Telefon+49(0)7243 / 939-1288 Telefax+49(0)7243 / 939-1289 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 uis-ettlingen@synlab.de www.synlab.de 76231 Karlsruhe Ihre Zeichen Ihre Nachricht Bestellnummer 4500121921/35 -- Unsere Zeichen ph/MJ Datum 25.6.2013 Es ist zu Prüfen, ob an den realen Proben eine Korrelation zwischen TOC und AT4 bzw. GB 21 vorliegt. Kann die zentrale Frage: Werden bei mineralischen Abfällen mit TOC-Gehalten bis 6 % (Grenzwert der Ratsentscheidung 2003/33/EG) die Werte für AT4 bzw. GB21 zuverlässig unterschritten? so eindeutig beantwortet werden, dass eine Handlungsempfehlung vorgeschlagen werden kann? Jawohl, es kann die folgende Empfehlung ausgesprochen werden: Die Einhaltung der Randbedingungen , hier die Grenzwerte von AT4 bzw. GB21, unter denen die zuständige Behörde einer Überschreitung bei den Parametern TOC oder Glühverlust zustimmen kann, ohne, dass die Parameter AT4 bzw. GB21 tatsächlich bestimmt wurden, werden bis zu den in der Ratsentscheidung 2003/33/EG genannten Grenzwerten für TOC und GV regelmäßig eingehalten, so dass die EU-Werte gleich als Zuordnungswert verwendet werden können. . Mit freundlichen Grüßen synlab Umweltinstitut GmbH Dr. Michael Jarmer Gliederung: 1. Aufgabenstellung 2. Ausgangssituation DepV 3. Grundlage zu AT4 und GB21 4. Auswertung von Analysenberichten 5. Arbeitshypothese 6. Überprüfung der Arbeitshypothese 7. Zusammenfassung 8. Empfehlung 1. Aufgabenstellung Abfälle, die auf Deponien abgelagert werden sollen, müssen die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung erfüllen. Für den biologisch abbaubaren Anteil lässt eine Ausnahmeregelung die Ablagerung von Abfällen mit einem erhöhten Organik-Gehalt zu, wenn die Einhaltung gewisser Randbedingungen nachgewiesen wird. Hierzu zählen die Begrenzung der Atmungsaktivität (AT4) oder der Gasbildungsrate (GB21). Die Bestimmung von AT4 und GB21 sind langwierig und kostenintensiv. Es ist zu vermuten, dass für leicht erhöhte Organik- Gehalte (etwa bis zu einem TOC von 5-6 Masse %), insbesondere bei mineralischen Abfällen wie z.B. Bauschutt und Boden, die in der DepV vorgegebenen Begrenzungen von AT4 bzw. GB21 keine Rolle spielen. Um dies belegen zu können, ist zu prüfen: 1. Ob sich dieser Eindruck an Hand einer großen und repräsentativen Menge an realen Proben für die Gesamtmenge der Abfallproben bei den genannten Matrices (inklusive nicht zur Genehmigung vorgesehener Proben) bestätigen lässt? 2. Ob bei den realen Proben eine Korrelation zwischen TOC und AT4 bzw. TOC und GB 21 vorliegt? 3. Ob an Hand realer Proben ein vollständiger Satz der Parameter MKW, PAK, TOC, AT4, GB21 und DOC im Eluat jeweils pro Probe erzeugt werden kann, und wie deren Zusammenhang aussieht. Zusammenfassend stellt sich die zentrale Frage: Werden bei mineralischen Abfällen mit TOC-Gehalten bis 6 % (Grenzwert der Ratsentscheidung 2003/33/EG) die Werte für AT4 bzw. GB21 zuverlässig unterschritten? Seite 2 von 17 2. Ausgangssituation DepV In der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 (DepV) sind die Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien im Anhang 3 in Tabelle 2 festgelegt. Bei Deponien der Klassen DK I und DK II sind Abfälle nur dann zur Ablagerung erlaubt, wenn die Parameter für den organischen Anteil gemessen als GV den Wert 3 mg/kg (DK I) bzw. 5 mg/kg (DK II) oder gemessen als TOC den Wert von 1% bzw. TOC 3% eingehalten sind. Sind diese Grenzwerte überschritten, gleichzeitig aber alle anderen Zuordnungswerte und -kriterien eingehalten, dann greift eine Öffnungsklause aber hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf den Parameter DOC mit seinen Grenzwerten 50 mg/l für eine DK I Einstufung bzw. 80 mg/l für eine DK II Einstufung zu werfen. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann eine Ablagerung erfolgen, wenn der Heizwert Ho von 6 MJ/t und gleichzeitig bei einem der beiden folgenden Parameter AT4 oder GB21 deren Grenzwerte unterschritten sind. Diese Grenzwerte sind für den Parameter AT4 der Wert 5 mgO2/g und für den Parameter GB21 der Wert 20 Nl/kgTS. In der Praxis führt dies dazu, dass durch die Anwendung dieser Öffnungsklausel der Parameter TOC weitgehend ausgehebelt wird. Der je nach Deponieklasse abgestufte TOC-Wert wird auf diese Weise für alle Deponieklassen durch eine einheitliche Begrenzung der biologischen Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz ersetzt, ohne dass es eines Nachweises der biologischen Verträglichkeit des Abfalls bedarf. Dies führt zu einer großen Annäherung an die Vorgaben für mechanisch biologisch behandelte Abfälle. Hierzu ist die Tabelle mit realen Prüfwerten aus MBA-Abfällen in Anlage 1 interessant. Anlage 1 zeigt, dass sogar bei den bereits biologisch aktivierten MBA-Abfällen die noch vorhandenen organischen Anteile in den normierten 4 Tagen nicht immer zu nennenswerten AT4 Resultaten führen müssen. Leider liegen keine nennenswerte Datenmengen von realen Proben vor, die analog zu den Proben aus Anlage 1 anstatt auf den Parameter AT4 mit der GB21-Methode untersucht wurden. Betrachtet werden im folgenden Materialien der Matrices Bauschutt, verunreinigte Böden, Bankettschälgut oder Straßenkehricht, welche abgelagert werden sollen, wenn eine Verwertung nicht mehr möglich ist. Für die organischen Parameter PAK bzw. MKW sind für Baden-Württemberg die Annahmekriterien in der „Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKWE-, BTEX-, LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien“ festgelegt. Es stellen sich zunächst folgende Fragen: 1. Welchen Anteil vom festgelegten TOC Grenzwert können die durch einen Grenzwert geregelten organischen Komponenten MKW, PAK und lipophile Stoffe überhaupt ausmachen? 2. Zu wieviel CO2 kann 1% TOC überhaupt verstoffwechselt werden und welcher theoretische AT4 Wert bzw. GB21 Wert resultiert somit maximal aus 1% bzw. 3% TOC? 3. Welchen TOC-Anteil können die maximalen Annahmekriterien der einzelnen Stoffgruppen überhaupt liefern und welchen AT4 Wert bzw. GB21 würde das Maximal ergeben? Diese werden im folgenden beantwortet. Seite 3 von 17
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten. Dazu zählen aber auch andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zu den kommunalen Siedlungsabfällen gehören u.a. die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Marktabfälle und Straßenkehricht. Gemischte Siedlungsabfälle fallen als Hausmüll in privaten Haushalten und als hausmüllähnliche Abfälle in Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen an. Sie werden in den jeweiligen Entsorgungsgebieten in dafür zugelassenen Abfallbehältern regelmäßig erfasst und einer Entsorgung zugeführt. Geschäftsmüll aus dem Kleingewerbe (z.B. Praxen oder Dienstleistungs- und Verwaltungseinrichtungen) wird zusammen mit dem Hausmüll gesammelt und ebenfalls entsorgt. Aufkommen und Entsorgungswege werden in der Siedlungsabfallbilanz (Teil I der Abfallbilanz Sachsen-Anhalt ) erfasst. Die Entsorgung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter oder privater Entsorgungsträger bedienen. Gemäß § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt, dass Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder ihre Beauftragten sorgen für die Abholung und umweltgerechte Entsorgung. Dabei sind die Abfälle getrennt zu halten und möglichst stofflich (z.B. Kompostherstellung, Glas- oder Papierrecycling) oder energetisch zu verwerten. Seit dem Juni 2005 dürfen keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Nicht verwertbare Restabfälle sind deshalb vor ihrer Deponierung in Müllverbrennungsanlagen oder Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung vorzubehandeln. Ein Flyer bietet die Möglichkeit, über das Funktionieren der Abfalltrennung mehrsprachig und unter Berücksichtigung der regionalen Sammelsysteme zu informieren. Die entsprechende Anwenderhilfe wurde vom Land Rheinland-Pfalz insbesondere für die Zielgruppe der Flüchtlinge entwickelt. Über die Internet-Seite des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz kann man sich nach einer Anmeldung kostenfrei die spezifischen Informationen selbst zusammenstellen. Das entstandene Informationsblatt ist als pdf-Datei für eine digitale Veröffentlichung geeignet, aber auch als Druckvorlage nutzbar. Das Umweltbundesamt hat ein Kinderbuch zur Abfallthematik herausgegeben. Kindgerecht wird erklärt, woher der Abfall kommt, wo er zu finden ist und wie man ihn vermeidet. Das Buch ist auch in Arabisch und Persisch aufrufbar.
L a n d e s a n s t a lt f ü r U m w e lt , M e s s u n g e n u n d N a t u r s c h u tz B a d e n - W ü r t t e m b e r g 23 Steckbrief „Straßenkehricht“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsät- ze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“. ABFALLSCHLÜSSEL 20 03 03 (Straßenkehricht) ZUSAMMENSETZUNG Straßenkehricht ist mit Schmutzstoffen und Schadstoffen belastet. Das Schmutzstoffgemisch besitzt aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren wie beispielsweise das Wetter oder Unfälle eine inhomo- gene Zusammensetzung. In Abhängigkeit von der Jahreszeit, kann der aus Laub, Gehölz und Grüngut bestehende Organikanteil ca. 10 - 35 Masse-%, der mineralische Anteil 60 - 80 Masse-% betragen. Laboranalysen zeigen, dass i.d.R. die Schadstoffgehalte vor allem von Blei, Kupfer, Zink, Kohlen- wasserstoffe, PAK, Phenole, Benzo(a)pyren, Sulfat und Chlorid stark erhöhte Werte aufweisen. PROBLEMBESCHREIBUNG Die Zusammensetzung des Straßenkehrichts ist je nach Anfallort und Jahreszeit unterschiedlich. Auf- grund der Zusammensetzung ist i.d.R. eine Deponierung von Straßenkehricht ohne Vorbehandlung seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig. ENTSORGUNGSWEGE Nass-mechanische Aufbereitungsverfahren Voraussetzung: Straßenkehricht mit geringem Anteil an organischen Bestandteilen. Mechanisch biologische Behandlung in einer Anlage nach 30. BImSchV Voraussetzung: Straßenkehricht mit einem hohen Organikanteil. Thermische Behandlung (Drehrohrofen, Wirbelschichtofen, Mitverbrennung mit Sied- lungsabfällen in der MVA) Voraussetzung: Straßenkehricht mit einem hohen Organikanteil. ENTSORGUNGSANLAGEN Die Arbeitsgruppe kommt zum Ergebnis, dass genügend Entsorgungskapazitäten vorhanden sind. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 23 - Stand: 01.01.2017 1 L a n d e s a n s t a lt f ü r U m w e lt , M e s s u n g e n u n d N a t u r s c h u tz B a d e n - W ü r t t e m b e r g EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Straßenkehricht kann i.d.R. ohne eine Vorbehandlung nicht mehr deponiert werden. Die Entsorgung von Straßenkehricht darf nur in dafür zugelassenen Anlagen erfolgen. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 23 - Stand: 01.01.2017 2
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