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Dynamisches Koordinierungsnetz Hamburg

Dynamisches Koordinierungsnetz Der Erhalt der Infrastruktur ist von elementarer Bedeutung für die Entwicklung im Hamburger Großraum. Daher gehören Baustellen im Straßenraum zum normalen Bild - zum Leidwesen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern. Vielfach sind es jedoch nicht Arbeiten an der Straße selbst, die zu Behinderungen führen, sondern die vielen Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenkörper oder die Bauvorhaben Privater. Ca. 25.000 Arbeitsstellen pro Jahr im Hamburger Straßennetz, davon über 3.700 auf den wichtigen Hauptverkehrsstraßen, erfordern daher eine sorgfältige Koordinierung, um Behinderungen für den Verkehrsfluss auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das ist die Aufgabe der Stabsstelle „Verkehrsflussverbesserung“ im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer. Hier werden die eingehenden Informationen aller Straßenbaudienststellen, Leitungsunternehmen und privaten Bauherren gesammelt und ausgewertet. Die so aufbereiteten Informationen werden für die wichtigsten Baustellen auf dem dynamischen Koordinierungsnetz in Hamburg erfasst. Bei der Baustellenkoordinierung ist es das Ziel, zeitgleiche Baustellen z. B. auf wichtigen parallelen Straßen zu verhindern, so dass dem Verkehr störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen. Allerdings kann eine noch so gute Koordinierung natürlich keine Staus absolut verhindern. Das Hamburger Straßennetz ist teilweise hoch ausgelastet und in der morgendlichen, wie abendlichen Rushhour auch streckenweise überlastet. Um eine nachhaltige, Koordinierung in der Freien und Hansestadt Hamburg erreichen zu können, werden zusätzlich zu den Hauptverkehrsstraßen alle Bezirksstraßen von besonderer verkehrlicher Bedeutung in das Koordinierungsnetz der Baustellenkoordinierung aufgenommen. Das zusätzlich zu koordinierende Netz wird in Abstimmung mit den Bezirksämtern, der Straßenverkehrsbehörde und weitere Beteiligten festgelegt und dynamisch angepasst.

Bäume

Dieser Datensatz umfasst die Bäume des Baumkatasters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Gattung, Art, Status als Alleebaum, Höhe in der Einheit Meter, Stammdurchmesser in der Einheit Zentimeter, Stammumfang in der Einheit Zentimeter, Kronendurchmesser in der Einheit Meter und Baumpatenschaft. Die Ressourcen werden in der Regel in folgendem Zeitabstand aktualisiert: 30 Tage.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

Baumkataster der Hansestadt Lübeck

Im digitalen Baumkataster des Bereichs „Stadtgrün und Verkehr“ der Hansestadt Lübeck und der Lübeck Port Authority sind Bäume erfasst, die im Zuständigkeitsbereich der beiden Bereiche stehen und eine Mindestgröße erreicht haben. Unterschieden wird im Baumkataster zwischen Einzelbäumen, die jeweils digital verortet sind und eine eigene Nummer haben und zwischen Bäumen in flächigen Gehölzbeständen. Flächige Gehölzbestände werden nur mit einer Nummer für die Fläche gekennzeichnet und können ganz unterschiedlich viele Bäume enthalten. Eine Einzelbaumerfassung ist wegen dem engen, z.T. waldartigen Bestand nicht sinnvoll und nicht erforderlich. Im Einzelnen enthält der zur Verfügung gestellte Datensatz die folgenden Variablen: - Baumnummer, - Hochwert im Koordinatenreferenzsystem EPSG:25832, - Rechtswert im Koordinatenreferenzsystem EPSG:25832, - Gattung (kurz), - Gattung (lang), - Straße, - Standort (Hinweise in Textform), - Pflanzjahr. ## Weitere Informationen zum Baumkataster Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem u.a. Straßenbäume und Bäume in Grünanlagen, auf Friedhöfen, an Schulen und Kitas und sonstigen Flächen in der jeweiligen Zuständigkeit verwaltet werden. Das Verzeichnis kann mit Papier-Formularen oder EDV-gestützt geführt werden. Alle erfassten Bäume müssen eindeutig identifiziert werden. Dies geschieht überwiegend durch eine Baumnummer, die am Baum angebracht wird. Im digitalen Baumkataster werden zusätzlich GNSS-Koordinaten für die eindeutige Identifizierung genutzt. Da die Hansestadt Lübeck als Baumeigentümerin für die Verkehrssicherheit (wozu auch z.B. die Standsicherheit von Bäumen gehört) verantwortlich ist, ist das Baumkataster ein notwendiges Werkzeug, um dieser Aufgabe nachkommen zu können. Neben dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht haben Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen im Siedlungsbereich notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen, auszuschreiben und zu dokumentieren. Eine Online-Karte des Baumkataster der Hansestadt Lübeck und weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.luebeck.de/de/stadtleben/freizeit/gruenanlagen-spielplaetze/gruen-in-der-stadt/baeume-in-der-stadt/baumpflege/.

Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 49 Hamburg

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamburg-Altstadt, unmittelbar südwestlich des Hauptbahnhofs am südöstlichen Rand der Hamburger City. Es beinhaltet im Süden Teile des Deichtorplatzes, grenzt im Westen an den Platzbereich Burchardstraße an und reicht bis zur Mitte des Straßenraums Johanniswall. Im Norden reicht das Plangebiet bis zur Mitte des Straßenraums Steindamm, im Osten bis zur Mitte des Straßenraums Klosterwall. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von ca. 18.450 m² die Flurstücke 100 (derzeit sog. City-Höfe) sowie 74, 1497, 1970, 1977 und 2320 tlw. (Straßenverkehrsflächen) in der Gemarkung.

Straßenbaumkataster Hamburg

Das Straßenbaumkataster umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken als Grundlage der Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit und der Planung. Wesentliche Datenfelder sind: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronenumfang, Stammdurchmesser, biologische Parameter und Schadensmerkmale. Die schnelle grafische Visualisierung der Baumstandorte und Hintergrundkarten leistet eine integrierte GIS-Komponente. Die Sachdaten liegen in einer SQL Server- Datenbank vor. Erfasst wird im Rahmen fortlaufender Vermessungsgänge und Aktualisierungen. Die Fortschreibungen erfolgen auch im Rahmen der vorgeschriebenen Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit. Das - Online-Straßenbaumkataster - umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken mit wesentlichen Stammattributen sowie die Daten der Hamburger Port Authority, die in einer eigenen Datenbank gespeichert werden. Jedem Baum sind die folgenden Datenfelder zugeordnet: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronendurchmesser und Stammumfang. Diese im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen erfassten Daten werden für das Internet jährlich mit Stand 1. Januar aktualisiert. Sie stehen als WMS- u. WFS-Dienst sowie im Format GML als Download zur Verfügung.

Straßenbäume der Stadt Elmshorn (GDIMRH)

Stadteigenen Bäume der Stadt Elmshorn Koordinatensystem: EPSG Code 25832

Straßenbäume der Stadt Elmshorn (GDIMRH)

Stadteigenen Bäume der Stadt Elmshorn Koordinatensystem: EPSG Code 25832

Baumbestand in den Liegenschaften der Grün Berlin GmbH (Anlagenbäume)

Darstellung der Bäume in den Liegenschaften der Grün Berlin GmbH und eines Teils der Bäume im Straßenraum im direkten Umfeld dieser Liegenschaften. Datenquelle für den Anlagenbaumbestand der landeseigenen Grün Berlin GmbH im Geoportal ist das Baumkataster des Grünflächeninformations- und -managementsystems (GRIS) der Grün Berlin ? außerhalb des Bestandes des GRIS Berlin, in dem die Bäume und Grünflächen verwaltet werden, die sich in der Zuständigkeit der Grün Berlin GmbH befinden. Im Baumkataster der Grün Berlin sind etwa 25.000 aktive Bäume mit ihren Daten erfasst.

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