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Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE View-Service (WMS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE View Service beinhaltet Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Der Dienst gliedert sich in vier Gruppenlayer: Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Straßen und c) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Weitere Details zu den jeweiligen Lärmkartierungen sind in den Beschreibungen der einzelnen Gruppenlayer zu finden. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam (die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de Jeder Layer (außer Lärmschutzbereich) verfügt, neben der Standardvisualisierung nach DIN 18005-2: 1991, über ein alternatives Farbschema (style=barrierefrei). Zugang http://inspire.brandenburg.de/services/laerm_wms? Layerstruktur: Lärmschutzbereich für Großflughäfen (flug_ls) - Tag-Schutzzonen 1 und 2 Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2013 (LAeq_Tag) (flug_LAeq_Tag_2013_zonen) - Nacht-Schutzzone Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2013 (LAeq_LAmax_Nacht) (flug_LAeq_LAmax_Nacht_2013_zone) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen (flug) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin-Schönefeld (EDDB), 2007 Tag (LDEN) (flug_lden2007) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin-Schönefeld (EDDB), 2007 Nacht (LNight) (flug_lnight2007) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2012 Tag (LDEN) (flug_lden2012) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2012 Nacht (LNight) (flug_lnight2012) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2017 Tag (LDEN) (flug_lden2017) - Umgebungslärmkartierung Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB), 2017 Nacht (LNight) (flug_lnight2017) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) (ballungsraum) - Ballungsraum Potsdam mit Sachdaten zur Lärmbelastung (pdm_betroffen) - Straßenverkehrslärm Potsdam Tag (LDEN) (pdm_strasse_lden) - Straßenverkehrslärm Potsdam Nacht (LNight) (pdm_strasse_lnight) - Industrie- und Gewerbelärm Potsdam Tag (LDEN) (pdm_industrie_lden) - Industrie- und Gewerbelärm Potsdam Nacht (LNight) (pdm_industrie_lnight) - Schienenverkehrslärm Potsdam Tag (LDEN) (pdm_schiene_lden) - Schienenverkehrslärm Potsdam Nacht (LNight) (pdm_schiene_lnight) - Strategische Lärmkarten für Straßen (bb_strasse) - Straßenverkehrslärm Brandenburg Tag (LDEN) (bb_strasse_lden) - Straßenverkehrslärm Brandenburg Nacht (LNight) (bb_strasse_lnight)

Umweltministerkonferenz beschließt Berliner Initiativen zu „Lärmblitzern“ sowie Einweg- und Mehrwegverpackungsmüll

Die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern hat am Freitag in Saarbrücken zwei Initiativen der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf den Weg gebracht. Dabei geht es zum einen um die Einführung von „Lärmblitzern“, mit denen dem unnötig lauten Fahren von Kraftfahrzeugen entgegengewirkt werden soll. Zum anderen geht es um einheitliche und neue Regelungen beim Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungsmüll. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich freue mich, dass meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder unseren Vorschlägen gefolgt sind und unsere Initiativen für ‚Lärmblitzer‘ gegen zu laute Motorräder und ‚Kfz-Poser‘ sowie für ein einheitliches Mehrwegsystem für Essen und Getränke ‚to go‘ unterstützen. Wir machen Umwelt- und Klimaschutzpolitik, die Wirkung zeigt. Vermüllte Parks und zu viel unnötiger Straßenlärm nerven die Menschen. Wir handeln.“ Die Umweltministerkonferenz bittet – dem Berliner Vorstoß folgend – den Bund, die Voraussetzungen zu verbessern, um gegen unnötig lautes Fahren im Straßenverkehr wie bei sogenannten „Profilierungsfahrten“ vorgehen zu können. Angeregt wird die Objektivierung des Bußgeldtatbestandes „unnötiger Lärm“ im Sinne des § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung durch konkrete maximale Schalldruckpegel. Vergleichbar mit technischen Geschwindigkeitskontrollen könnten auf dieser Grundlage automatisierte Messsysteme, sogenannte „Lärmblitzer“ zum Einsatz kommen, um sehr laute Fahrzeuge zu erfassen. In Frankreich existiert bereits eine vergleichbare Gesetzesgrundlage. Zudem folgt die Umweltministerkonferenz der Berliner Beschlussvorlage zum Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungsmüll . Hintergrund: Die an die Europäische Kommission übermittelten Meldungen für das Referenzjahr 2022 zeigen einen deutlich höheren Verbrauch von Einwegbechern und Einweglebensmittelverpackungen als bislang auf nationaler Ebene angenommen. Danach wurden im Jahr 2022 rund 36 Milliarden Einwegkunststoffgetränkebecher und Einweglebensmittelverpackungen in den Verkehr gebracht. Vor diesem Hintergrund fordert die Umweltministerkonferenz vom Bund eine schnellere und wirkungsvollere Umsetzung der EU Vorgaben, um Mehrweg und Wiederbefüllungssysteme flächendeckend und nachhaltig zu stärken. Die Umweltministerkonferenz bittet den Bund erneut, eine Pfand- und Rücknahmepflicht für standardisierte Mehrwegalternativen im To Go Bereich (Essen und Getränke zum Unterwegsverzehr) einzuführen. Dieser Schritt würde die Rückgabebereitschaft erhöhen und die Mengen an Verpackungsabfall vermindern. Die Umweltministerkonferenz stellt außerdem fest, dass einzelne Kommunen bereits örtliche Verbrauchssteuern auf Einwegverpackungen eingeführt haben, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt. Dies erschwert die Umsetzung einheitlicher Maßnahmen und schafft Unsicherheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den Handel. Deshalb fordert die Umweltministerkonferenz – dem Berliner Vorstoß folgend – eine bundeseinheitliche Regelung, nach der Einwegverpackungen im To-Go-Bereich nicht mehr kostenlos abgegeben werden dürfen . Eine solche Regelung soll auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Handel erfolgen. Zudem spricht sich die Umweltministerkonferenz für eine einheitliche Besteuerung des Pfandsatzes von Mehrwegverpackungen in Höhe von 7 Prozent aus. Bislang werden für identische Mehrwegbehälter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze erhoben – beispielsweise 19 Prozent bei Snacks und Kaffee, aber 7 Prozent bei Grundnahrungsmitteln und Kaffee mit überwiegendem Milchanteil. Bei der Rückgabe der Behälter ist eine Differenzierung nach dem ursprünglichen Inhalt jedoch nicht mehr möglich. Diese steuerliche Uneinheitlichkeit stellt ein wesentliches Hemmnis für die Verbreitung von Mehrweglösungen dar und erfordert eine Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes.

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (Download/WFS)

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3.000.000 Fahrzeugbewegungen pro Jahr, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (INSPIRE View/WMS)

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3.000.000 Fahrzeugbewegungen pro Jahr, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

<p>In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.</p><p>Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2024 fühlen sich rund 58 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 31 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen.&nbsp;</p><p>Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht.</p><p>Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert.</p><p>Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.&nbsp;</p>

Basisdaten der Haupteisenbahnstrecken zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (Datensatz)

Enthalten sind Haupteisenbahnstrecken, mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Umweltgerechtigkeit 2021/2022 (Umweltatlas)

Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".

Basisdaten der Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (Datensatz)

Enthalten sind Hauptverkehrsstraßen, mit mehr als 3.000.000 Fahrzeugbewegungenpor Jahr, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Lärm in Ballungsräumen - IED-Anlagen - Pegelraster LDEN - Kartierung 2022

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.

Lärm in Ballungsräumen - Straßenverkehr - Pegelraster LNight - Kartierung 2022

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.

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