Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands Ausführungsvorschriften (AV) zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formular Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Datenschutzerklärung der VISS-Geschäftsstelle
Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieurbauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen: Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten, die Straßeninfrastruktur ausgebaut, Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt, Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut, oder Hochbauten errichtet werden. Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen. Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Übergeordnetes Straßennetz Berlin (Karte im Geoportal) Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Die Anordnung regelt im Einzelfall: wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist. Sie enthält: Verkehrszeichenpläne, ggf. Umleitungspläne sowie evtl. Pläne für Lichtsignalanlagen, und berücksichtigt: die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen. Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat der Bauherr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abt. VI (Verkehrsmanagement) vorzulegen. Hier finden Sie Online-Formulare zur Beantragung von Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Ihre Baumaßnahme. Formulare im Bereich Mobilität
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Das Thema beinhaltet das Bestandsnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dargestellt werden die Hauptrouten, die derzeit befahren werden können. Es sind jedoch weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Radfahrende zu verbessern, siehe auch die Themen "Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes 2017" und "Maßnahmen zusätzlich zum Radverkehrskonzept 2017". Teilweise sind künftig veränderte Routenführungen und Netzlückenschlüsse vorgesehen, Informationen dazu gibt das Thema "Hauptrouten - Zielnetz".
Das Thema beinhaltet das Bestandsnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dargestellt werden die Hauptrouten, die derzeit befahren werden können. Es sind jedoch weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Radfahrende zu verbessern, siehe auch die Themen "Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes 2017" und "Maßnahmen zusätzlich zum Radverkehrskonzept 2017". Teilweise sind künftig veränderte Routenführungen und Netzlückenschlüsse vorgesehen, Informationen dazu gibt das Thema "Hauptrouten - Zielnetz".
Das Thema beinhaltet das Bestandsnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dargestellt werden die Hauptrouten, die derzeit befahren werden können. Es sind jedoch weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Radfahrende zu verbessern, siehe auch die Themen "Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes 2017" und "Maßnahmen zusätzlich zum Radverkehrskonzept 2017". Teilweise sind künftig veränderte Routenführungen und Netzlückenschlüsse vorgesehen, Informationen dazu gibt das Thema "Hauptrouten - Zielnetz".
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 38 |
| Kommune | 18 |
| Land | 72 |
| Zivilgesellschaft | 31 |
| Type | Count |
|---|---|
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 19 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 80 |
| unbekannt | 35 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 44 |
| offen | 91 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 136 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 63 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 29 |
| Webseite | 56 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 28 |
| Lebewesen und Lebensräume | 121 |
| Luft | 56 |
| Mensch und Umwelt | 131 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 137 |