In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: SenUMVK/Patrick Kutschat Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Verkehrsinformation Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) bietet umfassende und aktuelle Verkehrsinformationen für alle Verkehrsteilnehmer und alle Verkehrsmittel in Berlin an. In einer Public-Private-Partnership arbeitet die VIZ eng mit der Senatsverwaltung zusammen. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf X (Twitter) unter @VIZ_Berlin mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.
Dieser Dienst zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Für einiger dieser werden eigene Dienste von anderen Herausgebern angeboten. Jeder Stellplatz bzw. Parkstand ist als einzelnes Polygon dargestellt. Sofern die Parkstände nicht durch bauliche Maßnahmen oder Markierungen gekennzeichnet sind, wird von Standardabmessungen gemäß BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) ausgegangen. Jedes Polygon ist mit einer Reihe von Attributen versehen. Deren Merkmalsausprägung ist abhängig von den realen Gegebenheiten erfasst oder nicht erfasst. Liegt für ein Attribut kein Wert vor, wird es in der Regel auch nicht angezeigt. Die meisten Attribute sind selbsterklärend; für die anderen folgen Erläuterungen: (1) Geltungszeiten der jeweiligen Bewirtschaftung: Diese sind kodiert. Die erste(n) (beiden) Ziffern(en) geben den Tag der Woche oder einen Bereich an: 1 = montags, 2 = dienstags, ... , 7 = sonntags, 15 = montags bis freitags, 16 = werktags, 17 = täglich. Nach dem Doppelpunkt folgen Start- und Endstunde der Geltungsdauer. Das Beispiel 16:8_18 bedeutet also: Bewirtschaftung gilt montags bis samstags (= werktags) von 8 Uhr bis 18 Uhr. Falls es mehhrere diskrete Geltungstage gibt, z. B. bei 2x wöchentlich stattfindendem Wochenmarkt, sind die Geltungszeiten per Semikolon getrennt. (2) Markierung: Ist der Parkstand einzeln bzgl. seiner Größe markiert? Ja / Nein (3) Nummer des zugeordneten Parkautomatenstandorts: derzeit nicht konsistent erfasst (4) Restfläche: Falls das Polygon deutlich kleiner als ein regulärer Parkstand ist, wird es als Restfläche gekennzeichnet. Dies ist bei Auswertungen zur Anzahl verfügbarer Parkstände zu beachten, um eine Überschätzung zu vermeiden. Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Dieser Dienst stellt die in der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestellten und vom Landesbetrieb Verkehr betreuten Parkautomaten bzw. deren Standorte dar. In den Sachdaten sind neben Informationen zum Standort auch u. a. solche zu Bewirtschaftungszeiten, Bewirtschaftungszone, Höchstparkdauer und Handyparkzone enthalten. Nachstehend sind Erläuterungen zu den Attributen zu finden: 1. Block - Adressdaten inkl. Straßenschlüssel 2. Block - Verwaltungszugehörigkeit inkl. Region, Kontrollgebiet gemäß LBV Parkraum-Management 3. Block - Standortangaben inkl. Status 4. Block - Bewirtschaftungsinformationen*) 5. Block - zugeordneter Parkscheinautomat *) Tarifzone: In Hamburg werden vier Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren ausgewiesen. Zone 1: 3,50 € pro Stunde Zone 2: 3,00 € pro Stunde Zone 3: 2,50 € pro Stunde Zone 4: 1,50 € pro Stunde Höchstparkdauer angegeben in Minuten Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Dieser Dienst zeigt die Bewohnerparkgebiete (BWP) Hamburgs. BWP sind in Zonen unterteilte Bereiche weitgehend einheitlicher Parkraumbewirtschaftung, in denen Bewohner:innen bevorrechtigt werden. Dazu können diese für sich einen Bewohnerparkausweis bzw. für ihre Gäste Besucherparkausweise beantragen (siehe hierzu https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BPARKEN2). In bestimmten Bereichen, sog. Überlappungszonen, sind die Inhaber:innen von Parkausweisen mehrerer, benachbarter BWP zum Parken berechtigt. Die Bewirtschaftung erfolgt meistens monetär + zeitlich (über Parkgebühren mit Parkschein bzw. Handyparken in Verbindung mit Höchstparkdauer), seltener ausschließlich auf zeitlicher Basis (über eine festgelegte Höchstparkdauer mit Parkscheibe). Inhaber*innen von Bewohner-/Besucherparkausweisen sind von diesen Regeln ausgenommen. In einigen Bereichen gelten besondere Bewirtschaftungsregeln. Dort kann z. B. ein Tages- oder Wochenticket erworben werden, oder es gilt für alle eine Höchstparkdauer. Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Reitwege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnete Wege, auf denen nur geritten werden darf.
Hinweis Verkehrsmengenkarten DTVw Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Grundlage ist das im Stadtentwicklungsplan Verkehr dargestellte und regelmäßig fortgeschriebene übergeordnete Straßennetz von Berlin . Dazu gehören insbesondere die Erfassung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf den Straßen und öffentlichen Geländen des Landes Berlin, aber auch Geschwindigkeitsmessungen für statistische Zwecke, Rückstaulängenerfassung. Verkehrserhebungen werden schwerpunktmäßig von zwei Arbeitsbereichen angefordert: den Straßenverkehrsbehörden Die Straßenverkehrsbehörde ist z.B. dazu verpflichtet, den Pegel des Lärms tags und nachts zu ermitteln, bevor sie straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen anordnet (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO; Lärmschutz-Richtlinien-StV). Dazu ist die Angabe von Verkehrsbelastungen für die entsprechenden Straßen erforderlich. Es dürfen nur Daten verwendet werden, die zeitnah das aktuelle Verkehrsgeschehen abbilden. Ähnliche Vorschriften gelten vor der Anordnung von Lichtsignalanlagen / Ampeln, bei Lkw-Fahrverboten etc. den planenden Abteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements ist die Bereitstellung aktueller Daten zur Verkehrsbelastung unabdingbar. Erhebungsschwerpunkte sind dabei: Vorbereitung von Planungsverfahren Erhebungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Unfallschwerpunkten Erhebungen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Busspuren Erhebungen im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung von Lichtsignalanlagen Qualifizierte Fortschreibung der Verkehrsmodelle Standardisierte Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Fortschreibung der Gesamtverkehrsentwicklung verschiedener Verkehrsträger auf der Basis aktueller Verkehrsstärken (durchschnittlicher täglicher Verkehr, DTV-Werte) werden Emissionskataster für Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen aufgestellt Weitere Erkenntnisse aus den Verkehrsdaten des Landes Berlin finden Sie – bezogen auf den DTV – auch hier: Umweltatlas Berlin: Verkehrsmengen DTV Die aktuellen Daten und die Jahresberichte sind auf folgender Seite abrufbar: Zählstellen und Fahrradbarometer: Fahrradverkehr in Zahlen Die Verkehrsmengenkarte DTVw 2019 wurde überarbeitet und enthält im Vergleich zur Vorgängerversion vereinzelt neue Werte. Die einzelnen Änderungen sind in einer Übersicht dargestellt. Die geänderten Werte werden ausschließlich im FIS-Broker auf den aktuellen Stand gebracht. Die PDF-Versionen der Karte und des Ergebnisberichts werden nicht aktualisiert.
Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.
Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands Ausführungsvorschriften (AV) zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formular Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten
Origin | Count |
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Bund | 39 |
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