Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: SenUMVK/Patrick Kutschat Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Verkehrsinformation Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) bietet umfassende und aktuelle Verkehrsinformationen für alle Verkehrsteilnehmer und alle Verkehrsmittel in Berlin an. In einer Public-Private-Partnership arbeitet die VIZ eng mit der Senatsverwaltung zusammen. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf X (Twitter) unter @VIZ_Berlin mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen
Der Staatssekretär für Mobilität und Verkehr, Johannes Wieczorek, hat am Samstag, den 10. Mai 2025, im Rahmen der Messe VELOBerlin den Engagementpreis „Fahrrad Berlin“ verliehen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zeichnet mit dem undotierten Preis seit 2007 jährlich Projekte und Initiativen aus, die sich um die Radmetropole Berlin verdient gemacht haben. In diesem Jahr war „Fahrradfahren? Aber sicher!“ das Leitthema. Gewürdigt wurden Personen und Projekte, die mit außerordentlichem Engagement Kindern und Jugendlichen das Radfahren beibringen und sie auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten. Den Engagementpreis „Fahrrad Berlin“ erhielten in diesem Jahr: Staatssekretär Wieczorek: „Ich freue mich sehr über die zwei Auszeichnungen, die auf unterschiedliche Weise dieselben Ziele verfolgen. Schon von Kindheit an werden Sicherheit und Unabhängigkeit mit dem Fahrrad im Straßenverkehr erlernt und trainiert. Sie zeigen auch, wie vielfältig die Wege zur Mobilitätswende sein können und dass es unterschiedlicher Ansätze bedarf, um das Ziel einer für alle Verkehrsteilnehmer sicheren und nachhaltigen Mobilität in der Stadt zu erreichen.“
Der Kartendienst (WMS-Dienst) stellt Daten des Landesbetriebes für Straßenbau – Saarland dar.:Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage auf der Bundesautobahn BAB A 620. Hier liegen auf jeden Fall Zusatzinformationen vor. Der Name der Standorte ist in dem Feld „BEZ_“ enthalten.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage auf der Bundesautobahn BAB A 620. Hier liegen auf jeden Fall Zusatzinformationen vor. Der Name der Standorte ist in dem Feld „BEZ_“ enthalten.
Die Sommerferien sind vorbei und die Schülerinnen und Schüler machen sich wieder auf den Weg in die Schule – häufig tun sie dies selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn (ÖPNV). Ganz besonders die bald eingeschulten Kinder sind noch unerfahren auf ihren neuen Wegen, kennen mögliche Konfliktstellen und Aufmerksamkeitspunkte noch nicht gut genug und sind somit verstärkt auf die Rücksicht aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer angewiesen. Kritische Situationen, insbesondere mit dem Kfz-Verkehr, entstehen häufig beim Überqueren der Fahrbahn. Die Aktionsveranstaltung „Sichtbar mobil zur Schule“ auf dem Tempelhofer Feld setzt zum Schulstart ein deutliches Zeichen für mehr Rücksichtnahme und erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und wurde heute von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, Dr. Torsten Kühne, Staatssekretär für Schulbau und Schuldigitalisierung, Dr. Andrea Grebe, Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung Berlin und Polizeivizepräsident Marco Langner eröffnet. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Kinder und Jugendliche sind eine ganz wichtige Zielgruppe in der Verkehrssicherheitsarbeit und bedürfen eines besonderen Schutzes. Hierbei obliegt allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine große Verantwortung, vor allem gegenüber den Kleinsten im Straßenverkehr. Mit Maßnahmen wie dieser Veranstaltung wollen wir mehr Sicherheit schaffen, damit wir alle besser und insbesondere unsere Kinder sicher ans Ziel kommen können.“ Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Mir ist wichtig, dass die Schulkinder die Möglichkeit haben, durch Mitmachangebote in einem geschützten Umfeld Erfahrung im Straßenverkehr zu sammeln. Dafür ist die heutige Veranstaltung vorbildhaft, und dafür danke ich der veranstaltenden Bürgerstiftung Berlin, der Polizei Berlin und allen Partnern sehr. Unsere Polizei wird auch in diesem Jahr wieder mit zahlreichen Angeboten die Kinder auf den Straßenverkehr vorbereiten. Dazu gehört das Schulweg-Training ebenso wie die Radfahrausbildung. Vor allem wird sie auch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zur besonderen Rücksichtnahme auf Schulkinder auffordern – in Informationsgesprächen ebenso wie bei Verkehrskontrollen vor den Schulen.“ Dr. Torsten Kühne, Staatssekretär für Schulbau und Schuldigitalisierung: „Mit dem Aktionstag ‚Sichtbar mobil zur Schule‘ möchten wir das Bewusstsein dafür schärfen, dass Kinder im Straßenverkehr besonders geschützt werden müssen. Das gilt ganz besonders für die Kleinsten, unsere Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Helle Kleidung und Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit, vor allem in der dunkleren Jahreszeit. Grundsätzlich ist es deshalb ganz wichtig, dass alle Menschen, die im Straßenverkehr unterwegs sind, sich stets umsichtig und rücksichtsvoll verhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, bündeln wir bei Veranstaltungen wie diesem Aktionstag unsere Kräfte.“ Dr. Andrea Grebe, Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung Berlin: „Bildung ist ein zentraler Schwerpunkt unseres Engagements – dazu gehört in diesen Tagen besonders auch die Verkehrsbildung von Kindern, die im Straßenverkehr zu den Verletzlichsten gehören. Mit der heutigen Veranstaltung möchten wir unterschiedliche Akteure zusammenbringen und gemeinsam für mehr Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema sorgen. So schaffen wir Bewusstsein und leisten einen Beitrag zu mehr Sicherheit auf den Schulwegen in Berlin.“ Marco Langner, Polizeivizepräsident: „Wir engagieren uns mit zahlreichen Institutionen dafür, dass Kinder und Jugendliche gut vorbereitet und vor allem sicher durch den Straßenverkehr kommen. Dazu gehört, insbesondere Grundschülerinnen und Grundschüler frühzeitig für mögliche Gefahren auf ihren Schulwegen zu sensibilisieren. Wir setzen dabei auch große Stücke auf das von unseren Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern mitentwickelte digitale Lernprogramm „Straßenfuchs“, das seit Beginn des Schuljahres 2024 im Einsatz ist. Es vermittelt kindgerecht und anschaulich zentrale Inhalte unserer Präventionsarbeit im Straßenverkehr und hilft meinen Kolleginnen und Kollegen, Kinder noch besser auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vorzubereiten.“ Die Veranstaltung findet jährlich statt und wird von der Bürgerstiftung Berlin nunmehr zum vierten Mal organisiert. Dies gelingt auch durch das Engagement der zahlreichen Akteure und Partner vor Ort, die mit viel Hingabe und Know-How den über 200 eingeladenen Zweitklässlerinnen und Zweitklässlern aus verschiedenen Berliner Schulen praktische Fähigkeiten im Umgang mit Fahrzeugen beibringen, Wissen über sichere Verhaltensweisen vermitteln und über Gefahren im Straßenverkehr aufklären – kindgerecht aufgearbeitet in Angeboten mit Spiel und Spaß. Auch die älteren Kinder kommen wieder zu Wort: Die Hausleitungen der Senatsverwaltungen und der Polizei stellen sich vor Ort den Fragen der eingeladenen Redakteurinnen und Redakteure von Schülerzeitungen in einer Pressekonferenz. Mit der jährlichen Verteilung von rund 38.000 Reflektoren an Berliner Schulen, initiiert durch die Bürgerstiftung Berlin, können zudem die Schulanfängerinnen und Schulanfänger sowie ihre Eltern erreicht werden. Die Reflektoren wurden erstmals von REFLECTIVE Berlin gestaltet und von der Berliner Sparkasse, REFLECTIVE Berlin, der BSK Immobilien GmbH und der Feuersozietät gesponsert.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage auf der Bundesautobahn BAB A 620. Hier liegen auf jeden Fall Zusatzinformationen vor. Der Name der Standorte ist in dem Feld „BEZ_“ enthalten. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage Standorte der Anzeigen der Streckenbeeinflussungsanlage auf der Bundesautobahn BAB A 620. Hier liegen auf jeden Fall Zusatzinformationen vor. Der Name der Standorte ist in dem Feld „BEZ_“ enthalten.
Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) vom 18. August 2023 (BGBl. I Nummer 227) Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 18. August 2022 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB) vom 30. April 2019 (VkBl. 2019, Seite 306) geändert durch Artikel 1 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen1) vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 147) Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)*) § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Zulassung zur Beförderung § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten § 5 Ausnahmen § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung § 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen § 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks § 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders § 18 Pflichten des Absenders § 19 Pflichten des Beförderers § 20 Pflichten des Empfängers § 21 Pflichten des Verladers § 22 Pflichten des Verpackers § 23 Pflichten des Befüllers § 23a Pflichten des Entladers § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU § 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC § 26 Sonstige Pflichten § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr § 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr § 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr § 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr § 32 Pflichten der Reisenden im Eisenbahnverkehr § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt § 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt § 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt § 35 Verlagerung § 35a Fahrweg im Straßenverkehr § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a § 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte § 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate § 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe § 37 Ordnungswidrigkeiten § 38 Übergangsbestimmungen Anlagen 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission vom 15. November 2024 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L, 2025/149, 24.01.2025).
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