<p>Alle Wirtschaftsbereiche zusammen verbrauchen fast drei Viertel der in Deutschland benötigten Primärenergie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche lag 2022 bei rund 46 Prozent. Der Energiebedarf dieses Gewerbes blieb im Zeitraum 2010 bis 2022 etwa konstant, der spezifische Energieverbrauch pro Tonne Stahl, Glas oder Chemikalien ging aber zurück.</p><p>Der Energiebedarf Deutschlands</p><p>Der gesamte Primärenergiebedarf Deutschlands betrug im Jahr 2022 nach dem Inländerkonzept rund 11.854 Petajoule (PJ). Dabei wird der Verbrauch inländischer Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt in die Berechnung des Gesamtverbrauchs einbezogen, während der Verbrauch gebietsfremder Einheiten im Inland unberücksichtigt bleibt. Die privaten Haushalte in Deutschland verbrauchten rund 30 % der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>. Die Wirtschaft mit ihren vielen Produktionsbereichen benötigte die übrigen 70 %. Zu diesen Bereichen zählen das Herstellen von Waren, das Versorgen mit Energie und der Warentransport. All diese Produktionsbereiche verbrauchten im Jahr 2022 zusammen mehr als 8.170 PJ Primärenergie (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch 2022 (Inländerkonzept)“).</p><p>Zur Begriffsklärung: Mit der Präposition „primär“ betonen Fachleute, dass der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergiegewinnung-importe">“Primär“-Energiebedarf</a> sowohl den realen Energiebedarf bei Energieverbrauchern erfasst als auch die Energieverluste, die bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie entstehen. Und diese Verluste sind hoch: Mehr als ein Drittel aller Primärenergie geht bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie verloren <a href="https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEMonografie_monografie_00003790">(Statistisches Bundesamt 2006)</a>.</p><p>Der Energiebedarf des verarbeitenden Gewerbes</p><p>Die Firmen, die Waren herstellen, werden als „verarbeitendes Gewerbe“ bezeichnet. Sie hatten von allen Produktionsbereichen im Jahr 2022 mit circa 3.768 PJ den größten Primärenergiebedarf. Das ist ein Anteil von rund 46 % am Energieverbrauch aller Produktionsbereiche. Der nächstgrößte Energieverbraucher war die Energieversorgung mit 1.594 PJ (oder 19,5 % Anteil am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>), gefolgt vom Verkehr mit 1.121 PJ (oder 13,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch) (siehe Abb. „Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche 2022“).</p><p>Primärenergienutzung des verarbeitenden Gewerbes</p><p>Die Primärenergienutzung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes verteilt sich auf verschiedene Produktionssektoren (siehe Abb. „Anteile der Sektoren am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a> des verarbeitenden Gewerbes 2022“). Ein wichtiger Sektor ist dabei die Chemieindustrie. Sie benötigte im Jahr 2022 mit rund 1.592 PJ von allen Sektoren am meisten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a> zur Herstellung ihrer Erzeugnisse. Das ist ein Anteil von 42,3 % am Energieverbrauch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a>. Weitere wichtige Energienutzer sind die Metallindustrie mit einem Anteil von 14,7 % sowie die Hersteller von Glas, Glaswaren, Keramik, verarbeiteten Steinen und Erden mit 7,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe.</p><p>Die Energie wird Unternehmen dabei als elektrischer Strom, als Wärme (etwa als Dampf oder Thermoöl) sowie direkt in Form von Brennstoffen (wie Erdgas, Kohle oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>) zur Verfügung gestellt.</p><p>Gleichbleibender Primärenergieverbrauch</p><p>Seit dem Jahr 2010 blieb der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a> in fast allen Produktionssektoren relativ konstant (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“).</p><p>Gesunkene und gestiegene Primärenergieintensität </p><p>Die Primärenergieintensität beschreibt, wie viel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a> bezogen auf die erzielte Bruttowertschöpfung eines Produktionsbereichs oder Wirtschaftszweigs verbraucht wird. Die Entwicklung dieser Energieintensität über mehrere Jahre kann einen Hinweis darauf geben, ob in einem Wirtschaftszweig energieeffizient gearbeitet wird.</p><p>Die Primärenergieintensität einzelner Wirtschaftszweige entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2021 unterschiedlich (siehe Abb. „Primärenergieintensität ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“):</p><p>Begrenzte Aussagekraft der Primärenergieintensität</p><p>Schwankende Preise für Rohstoffe und Produkte sowie andere äußere Wirtschaftsfaktoren oder ggf. auch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie beeinflussen zwar die Bruttowertschöpfung, nicht aber die Energieeffizienz eines Prozesses. Die Primärenergieintensität eignet sich daher nur eingeschränkt, um die Entwicklung der Energieeffizienz in den jeweiligen Herstellungsprozessen zu beschreiben. Dies ist unter anderem deutlich bei den Kokerei- und Mineralölerzeugnissen zu sehen.</p>
Die Erforschung der Land-Atmosphären-Rückkopplung für heterogene Landoberflächen benötigt die Erfassung biophysikalisch bedeutsamer Wärme- und Impulsbilanzen nahe der Unterlage, die das Projekt motivieren. Dieser Energie- und Massenaustausch ist eine essenzielle Komponente in der Prozesskette der Rückkopplungen. Trotz beachtlicher Fortschritte im Verständnis und Quantifizierung der Auswirkungen einfacher Heterogenitätssprünge bei orthogonaler und paralleler Anströmung besteht eine Wissenslücke für die am häufigsten auftretenden Queranströmungen. Weder der Prozess selbst, noch die Auswirkungen der Queranströmung auf den turbulenten Transport sind momentan verstanden oder quantifiziert. Das Zentralziel ist, diese Queranströmungen zu detektieren und ein konzeptionelles Verständnis durch Messungen über den landwirtschaftlichen LAFO-Flächen zu erlangen. Die Zentralhypothese ist, dass Queranströmung zu einer Zone systematisch erhöhten turbulenten Austausches innerhalb einer Übergangsgrenzschicht führt, in der die Land-Oberflächen-Rückkopplung verstärkt ist. Die Forschung wird durch 4 Unterhypothesen und -ziele geleitet. Mithilfe der hochauflösenden (Sekunden und Dezimeter) Fiber-Optic Distributed Sensing (FODS) Technik erfolgen räumlich kontinuierliche Messungen der Lufttemperatur in der Bodenschicht und im Pflanzenbestand, sowie der turbulenten Windgeschwindigkeit und Turbulenter Kinetischer Energie über Hunderte Meter hinweg. FODS misst ebenfalls (10er-Sekunden, Dezimeter) Bodentemperaturen und -feuchtigkeit nahe der Oberfläche, sowie die solare Lichtverteilung kombiniert mit Netzwerken klassischer Punktsensoren über der Winterweizen- und Maisparzelle von LAFO. Unter der Leitung von P5 baut das LAFI-Team die FODS-Glasfaserharfen auf und P1 betreibt sie. Das wissenschaftliche Programm besteht aus 4 eng verzahnten Arbeitspaketen (WP): WP1 führt eine Post-field Kalibration mithilfe unserer eigens entwickelten Kalibriersoftware durch. WP2 erforscht die in den Raum-Zeit-Daten enthaltenen Strukturen und Flüsse abhängig vom Anströmwinkel. Ergänzt durch die verbesserte Energiebilanz (P6), die fernerkundlichen Daten zur Landoberfläche (P2) und Verdunstung (P4) wird die Zentralhypothese überprüft. Die Lidarmessungen aus P1 schaffen einzigartige Beobachtungssynergien. In WP3 werden die Erkenntnisse u.a. mit der Hilfe von Deep Learning zu einem konzeptionellem Gesamtrahmen zusammengefügt. Für die zweite Phase sehen wir Erweiterungen hin zu anderen Landoberflächenheterogenitäten, der Kohlenstoffbilanz und messtechnische Weiterentwicklungen des FODS vor. Dieses Projekt befasst sich mit den zentralen LAFI-Zielen O1 bis O3, OS und OE im Falle eines klimatischen Extremums. Zusätzlich zu den oben genannten projektübergreifenden Kooperationen stehen wir im engen Austausch mit P11 wegen der Licht- und Temperaturvertikalprofile.
<p>Autoreifen: Auf Rollgeräusch, Reifendruck und Abrieb achten</p><p>So gelingt ein umweltschonender Umgang mit Autoreifen</p><p><ul><li>Kaufen Sie Reifen mit geringem Rollwiderstand und geringem Rollgeräusch (siehe EU-Label).</li><li>Achten Sie auf den korrekten Reifendruck.</li><li>Entsorgen Sie Altreifen sachgerecht.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Autoreifen verursachen Straßenlärm. Dieser wird ganz wesentlich von den Rollgeräuschen der Reifen bestimmt. Des Weiteren haben Autoreifen einen relevanten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, der wiederum anteilig die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bestimmt. Der Abrieb von Reifen ist zudem eine der weltweit größten Mikroplastikquellen und verursacht Feinstaub.</p><p><strong>Geringer Rollwiderstand: </strong>Je größer der Rollwiderstand, desto höher ist der Kraftstoffverbrauch und desto höher sind auch die CO2-Emissionen beim Autofahren. Das EU-Reifenlabel bietet hier eine gute Orientierung. Ein Fahrzeug, ausgerüstet mit Reifen der besten Kategorie A, kann im Vergleich zur Ausstattung mit Reifen der schlechtesten Kategorie G bis zu 7,5 Prozent weniger Kraftstoff verbrauchen.</p><p><strong>Lärmarme Reifen: </strong>Bei modernen Pkw-Reifen gibt es große Unterschiede bei den Abrollgeräuschen. Geräuschoptimierte Reifen können daher einen wirksamen Beitrag zur Minderung des Straßenlärms leisten. Angaben zum Abrollgeräusch finden Sie auf dem EU-Label.</p><p><strong>Abriebarme Reifen: </strong>Langlebige Reifen schonen Geldbeutel und Umwelt. In seinen <a href="https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifentest/">Reifentests</a> bestimmt der ADAC seit 2023 neben einer prognostizierten Laufleistung auch den Abrieb für Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen. Lesen sie die einschlägigen Testberichte (Stiftung Warentest, ADAC etc.) und achten Sie bei Sommerreifen auf die UTQG-Angabe (Uniform Tire Quality Grade) auf der Seitenwand des Reifens. Die Zahl hinter dem Wort „TREADWEAR“ sollte nach Möglichkeit nicht unter 300 liegen – größere Werte sind besser. Für den Abrieb selbst wird auf internationaler Ebene derzeit eine Messmethode entwickelt. Die Aufnahme einer Angabe zum Abrieb in das EU-Reifenlabel ist zukünftig vorgesehen.</p><p><strong>Korrekter Reifendruck: </strong>Ein um 0,5 bar zu niedriger Reifendruck erhöht den Kraftstoffverbrauch um etwa fünf Prozent. Informationen des Herstellers zum passenden Reifendruck finden Sie entweder auf der Innenseite der Tankklappe oder im Türrahmen der Fahrertür. Außerdem stellt ein falscher Reifendruck auch ein Sicherheitsrisiko dar und führt zu vorzeitigem Reifenverschleiß.</p><p><strong>Hinweis zur Sicherheit: </strong>Umweltfreundliche Reifen können genauso sicher sein wie weniger umweltfreundliche Reifen. Lesen sie die einschlägigen Testberichte (Stiftung Warentest, ADAC, etc.) und vergleichen Sie auch die Angaben auf dem EU-Reifenlabel.</p><p><strong>Sachgerechte Entsorgung: </strong>Reifen bestehen aus einer Vielzahl teilweise gesundheits- und umweltbelastender Materialien. Sie müssen deshalb sachgerecht entsorgt werden. Eine Entsorgung im Haus- oder Sperrmüll ist nicht zulässig. Geben Sie Ihre Altreifen deshalb im Reifenfachhandel ab.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Autoreifen sind aus umweltpolitischer Perspektive in vielerlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen verursachen sie Straßenlärm. Dieser wird ganz wesentlich von den Rollgeräuschen der Reifen bestimmt. Die EU-Verordnung 2019/2144 legt Grenzwerte für das Rollgeräusch von Reifen fest. Zum anderen haben Autoreifen einen relevanten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch, der wiederum die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bestimmt. Diese sind in der EU zwischen 1990 und 2005 um 26 Prozent gestiegen. Gegenwärtig sind sie für etwa ein Viertel des gesamten CO2-Ausstoßes verantwortlich.</p><p>Der Reifenabrieb wiederum ist eine bedeutende Feinstaub- und Mikroplastikquelle und enthält gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe wie zum Beispiel krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>) (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe">UBA-Themenseite PAK</a>). Der Abrieb, d.h. der Masseverlust pro gefahrene Strecke, hängt im Allgemeinen mit der maximalen Laufleistung eines Reifens zusammen. Allerdings können neben dem Abrieb noch andere Faktoren (z. B. die Profilstruktur) einen Einfluss auf die Laufleistung haben, sodass Reifen mit gleichem Abriebverhalten verschieden hohe Laufleistungen haben.</p><p>Schließlich bereitet die Verwertung und Entsorgung der jährlich bundesweit anfallenden 600.000 Tonnen Altreifen einige Probleme. Das Recyclingverfahren ist aufgrund der verschiedenen Materialien (Gummi, Stahl, textile Komponenten sowie umweltgefährdende Stoffe) aufwendig und kann nur von spezialisierten Firmen durchgeführt werden. Seit 2003 ist in der Bundesrepublik laut EU-Richtlinie 99/31/EG die Deponierung von gebrauchten Reifen gesetzlich verboten. Aktuell liegt die Verwertungsquote von Altreifen in Deutschland bei 95 Prozent. Der Export von Altreifen ist problematisch, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Reifen nach Gebrauch in den Empfängerstaaten sachgerecht entsorgt werden.</p>
Die Beförderung von Treibladungspulver und Munition in kleinen Mengen [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Werden Versandstücke der gleichen Beförderungskate-
gorie befördert, müssen ihre entsprechenden Massen
addiert werden, wobei die Freigrenze nicht überschrit-
ten werden darf.
Beispiel 1
Güter der Klasse 1Beförderungskategorie 1
UN 0027 Schwarzpulver 1.1D9 kg
UN 0161 NC-Pulver 1.3C7 kg
Freigrenze20 kg
Tatsächliche Masse9 kg + 7 kg = 16 kg
Freigrenze nicht überschritten
Bei Versandstücken mehrerer Beförderungskatego-
rien muss die 1.000 Punkteregel nach Unterabschnitt
1.1.3.6.4 ADR angewendet werden. Dabei wird die
Nettoexplosivstoffmenge der jeweiligen Kategorie
addiert und mit einem Faktor (Faktoren nach Spalte 4
in der modifizierten Tabelle) multipliziert. Die Summe
aller Kategorien darf 1.000 nicht überschreiten (siehe
Beispiel 2).
WICHTIG!
Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände
dürfen nur in der Originalverpackung befördert
und gelagert werden, da die Zuordnung dieser
Stoffe oder Gegenstände in eine Unterklasse
(ADR) bzw. Lagergruppe (Sprengstoffgesetz) ein
Kennzeichen (Merkmal) für ihr Verhalten in ihrer
Verpackung ist.
Beispiel 2
Güter der Klasse 1
Beförderungskategorie
1
UN 0339, Patronen für
Handfeuerwaffen, 1.4C
2
4
20 kg NEM
UN 0027, Schwarz
pulver, 1.1D5 kg NEM
UN 0161, NC-Pulver,
1.3C10 kg NEM
UN 0044, Anzünd
hütchen, 1.4S0,8 kg
UN 0012 Jagd- und
Sportmunition, 1.4S16 kg
Multiplikationsfaktor50
Produkte5 x 50 = 250 20 x 3 = 60 -
10 x 50 = 500
750
Summe der Produkte
3
60
0
750 + 60 = 810 (1000 Punkte werden
nicht erreicht. Die Freistellung kann in
Anspruch genommen werden.)
Impressum
Herausgeber:
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz
www.lfu.rlp.de
Bearbeitung: Frank Wosnitza
Titelbild: prapatsorn - stock.adobe.com
Stand: Januar 2025
Unbe-
grenzt = 0
INFORMATION FÜR SPORT-
SCHÜTZEN UND JÄGER
Die Beförderung von Treibladungspulver und
Munition in kleinen Mengen
INFORMATION
Treibladungspulver (z. B. Nitrocellulosepulver, Schwarz-
pulver) und fertig geladene Munition sind Stoffe und
Gegenstände mit explosiven Eigenschaften, von denen
im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für
Menschen, Tieren sowie Sachen ausgehen können. Sie
sind deshalb Gefahrgüter der Klasse 1 „explosive Stoffe
und Gegenstände mit Explosivstoffen“ und unterliegen
bei der Beförderung den Vorschriften der Gefahr-
gutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt
(GGVSEB) und dem Übereinkommen über die interna-
tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR).
Die Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung sind
sehr umfangreich. Werden bestimmte Mengen aber
nicht überschritten, können Erleichterungen (Freistel-
lungen) in Anspruch genommen werden. Für Sport-
schützinnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und
Jäger sind insbesondere zwei Freistellungen im Teil 1
des ADR interessant:
■■ Freistellung im Zusammenhang mit der Art
der Beförderungsdurchführung nach Abschnitt
1.1.3.1a) ADR
Bei dieser Freistellung sind Privatpersonen von den
Vorschriften des ADR befreit, sofern die transpor-
tierten Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für
den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für
Freizeit und Sport bestimmt sind. Es sind hierbei Maß-
nahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungs-
bedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
Für den innerstaatlichen Transport wird in Anlage 2
Nr. 2.1 a) der GGVSEB die Menge pro Beförderungs-
einheit eingeschränkt. Die Gesamtnettoexplosivstoff-
masse (NEM) darf bei Treibladungspulver 3 kg nicht
überschreiten.
Bei Munition der Unterklasse 1.4 beträgt die Brutto
masse max. 50 kg, bei den Unterklassen 1.1 bis 1.3 5 kg.
WICHTIG!
Werden die vorher genannten Mengen bei der
Beförderung überschritten, gilt nicht mehr die
Befreiung vom ADR. Ab dem 1. Januar 2025 müs-
sen dann auch die Vorschriften für die Sicherung
nach Kapitel 1.10 ADR eingehalten werden. Unter
„Sicherung” versteht das ADR Maßnahmen oder
Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Dieb-
stahl oder den Missbrauch von Treibladungspulver
und Munition zu minimieren. Da es sich bei Treib-
ladungspulver und Munition der Unterklassen 1.1
bis 1.3C um “Gefahrgüter mit hohem Gefahren-
potential” handelt, ist zusätzlich ein „Sicherungs-
plan” zu erstellen, wenn die Transportmenge bei
Treibladungspulver 3 kg und bei Munition der
Unterklassen 1.1 bis 1.3C 5 kg überschreitet. Infor-
mationen zu den Sicherungsbestimmungen des
ADR und einem Muster für einen Sicherungsplan
sind beim Verband der Chemischen Indust-
rie e. V. – VCI im Internet unter: https://www.vci.
de/services/leitfaeden/vci-leitfaden-umsetzung-
gesetzlicher-sicherheitsbestimmungen-fuer-
befoerderung-gefaehrlicher-gueter-adr-rid-adn-
security.jsp
■■ Freistellung im Zusammenhang mit Men-
gen, die je Beförderungseinheit befördert
werden nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR
Sollen größere Mengen befördert werden als
die vorher angegebenen, kann ein vereinfach-
ter Gefahrguttransport nach Abschnitt 1.1.3.6
ADR erfolgen. Hierbei entfallen die meisten
Beförderungsvorschriften.
Einzuhalten sind aber
• bei Treibladungspulver ein Sicherungsplan nach
1.10.3.2 des ADR,
• die Verpackungsvorschriften,
• die Zusammenpackvorschriften,
• die Kennzeichnung der Versandstücke,
• die Zusammenladevorschriften,
• das Verbot von Feuer und offenem Licht,
• die Überwachung des Fahrzeugs beim Abstellen
außerhalb eines abgeschlossenen Geländes. Bei Mu-
nition gilt die Überwachungspflicht ab 50 kg (NEM),
• das Mitführen eines mind. 2 kg Feuerlöschers (ABC),
• das Mitführen eines Beförderungspapiers, wenn die
Güter an Dritte übergeben werden (bei Eigenbedarf
kann innerhalb Deutschlands nach Ausnahme 18 (S)
der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) auf das
Beförderungspapier verzichtet werden).
Die Freistellung in Abschnitt 1.1.3.6 enthält eine Tabel-
le, die in fünf Beförderungskategorien (0 bis 4) einge-
teilt ist. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit enthalten
die gefährlichen Stoffe und Gegenstände ihre Zuwei-
sung in eine Beförderungskategorie und die dazugehö-
rige Höchstmenge (bei Klasse 1 die Nettoexplosions-
masse NEM) je Beförderung.
■■ Modifizierte Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR für Klasse 1
Beförderungs
kategorieStoffe oder Gegenstände Verpackungs-
gruppe oder Klassifizierungscode /-gruppe
oder UN-Nummer
0Klasse 1: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L, UN-
Nummer 0190
Stoffe und Gegenstände der folgenden
Klasse 1: 1.1 B bis 1.1 J a) , 1.2 B bis 1.2
J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a)
a)
Für die UN-Nummern 0081, 0082, 0084,
0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017
sind die höchstzulässigen Gesamtmengen
je Beförderungseinheit (von 20 auf 50)
erhöht
Stoffe und Gegenstände der Klasse 1:
1.4 B bis 1.4 G und 1.6 N
Klasse 1: 1.4 S
1
2
4
Höchstzulässige
Gesamtmenge je
Beförderungs-
einheit
0
Multiplikationsfaktor und
Anmerkungen
20Keine Anwendung der
Erleichterungen möglich
50
5020
3333
unbegrenztEs sind keine
Mengenbeschränkungen
zu beachten