Seit 1919 ist Röttgers Ketten ein anerkannter Hersteller von Güteketten. Am Standort in Iserlohn in Nordrhein-Westfalen fertigt das Familienunternehmen unter anderem Förderketten, Schlachthausketten, Anschlagketten, Pumpenketten, Hebezeugketten, Ankerketten, Schlossketten sowie Ketten für Spielplätze. Jährlich verlassen insgesamt 2 Millionen Meter Ketten die Iserlohner Fertigung im Sauerland. Im Rahmen des UIP-Projekts wurde erstmalig eine Anlagenkombination bestehend aus servobetriebener Rollbiegemaschine und Widerstand-Pressstumpfschweißmaschine zur Fertigung von Ketten auf Basis von Drähten mit einem Durchmesser zwischen 10 Millimetern und 18 Millimetern umgesetzt. Durch diese innovative Anlagenkombination ergeben sich Einsparpotenziale im Materialbereich, deutlich geringere Rüstzeiten, eine bessere Oberflächenqualität und eine prozesssichere Fertigung auf Basis von Drähten mit einer Festigkeit bis 1.000 Newton pro Quadratmillimeter. Zwar konnten die im Projekt angestrebte Verarbeitung von Drähten mit Festigkeiten von bis zu 1.300 Newton pro Quadratmillimeter nicht prozesssicher umgesetzt werden, wodurch die erhofften zusätzlichen Umweltentlastungen durch eine Substitution großer Kettendurchmesser durch geringere Kettendurchmesser bei gleicher Tragfähigkeit nicht realisiert werden konnten. Allerdings konnten die angestrebten Umweltentlastungen in der Fertigung, durch die Reduktion von Werkzeuggewichten und Ausschuss sowie durch einen geringeren Nachbearbeitungsaufwand der gefertigten Ketten erreicht werden. Insgesamt belaufen sich die durch die Umsetzung des Vorhabens erzielten jährlichen Umweltentlastungen auf 12 Tonnen Stahl sowie 48 Megawattstunden Energie, dies entspricht einem CO 2 -Äquivalent von rund 47,6 Tonnen. Die realisierte Fertigungslinie demonstriert das Potenzial der innovativen Anlagenkombination für die Kettenfertigung auf Basis von Drähten mit einem Durchmesser zwischen 10 und 18 Millimetern. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Röttgers Ketten GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2021 - 2025 Status: Abgeschlossen
Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH betreibt in Dormagen (Nordrhein-Westfalen) einen Shredder zur Aufbereitung von Aluminiumschrott. Aluminium-Altschrotte werden derzeit nicht zu qualitativ hochwertigen Knetlegierungen sondern überwiegend zu unspezifischen Gusslegierungen verschmolzen. Damit findet ein systematisches Downcycling statt. Zur Erzeugung hochwertiger Aluminiumknetlegierungen müssen den Schrotten derzeit mindestens 50 Prozent ressourcenintensives Primäraluminium in der Schmelze hinzugegeben werden. Bisher konnten nach dem Schredderprozess zwar verschiedene Metalle (z. B. Aluminium, Kupfer, Stahl) voneinander getrennt werden, es war jedoch nicht möglich, einzelne Aluminiumlegierungen sortenrein zu separieren. Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH hat eine innovative Röntgentransmissions-Sortieranlage für ihre Aluminium-Schredderanlage installiert. Mit Hilfe der neuartigen, vom Unternehmen selbst entwickelten Prozesskette und Software können erstmals sortenreine Aluminiumlegierungen nach Europäischer Norm (EN) aus dem Schreddergut erzeugt werden. Diese können dann ohne Zugabe von Primäraluminium zu hochwertigen Neuprodukten weiterverarbeitet werden. Die neue Sortiertechnik ermöglicht es, bestimmte Aluminiumknetlegierungen voll-ständig aus Sekundärmaterialien herzustellen. Dabei wird nur ca. 1 Prozent der Energie des konventionellen Verfahrens benötigt. Durch die Substitution von ca. 50 Prozent Primäraluminium durch legierungssortenreine Schrotte ergibt sich, bezogen auf eine jährliche Produktionsmenge von 36.000 Tonnen Knetlegierungen, eine indirekte CO 2 -Einsparung von 232.933 Tonnen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: WMR Recycling GmbH / Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2013 - 2014 Status: Abgeschlossen
Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
<p> Was Sie bei der Verschrottung Ihres Altfahrzeugs beachten sollten <ul> <li>Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge.</li> <li>Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen.</li> <li>Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann.</p> <p><strong>Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben?</strong></p> <p>Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb.</p> <p>In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehören der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmenetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc. <br>Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (<a href="https://hilfe.gadsys.de/fbrwiki/gesa-info/">GESA)</a>, in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft.</p> <p>Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Altfahrzeugs vorzulegen haben.</p> <p><strong>Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden:</strong></p> <p>Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/16819">Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen</a>. Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> und zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22420">Autokauf</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong></p> <p>Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen:</p> <ol> <li>Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847">Lithium-Ionen-Akkus</a> enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig.</li> <li>Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei.</li> </ol> <p>Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoffkraftwerken energetisch verwertet beziehungsweise nach spezieller Aufbereitung im Bergversatz oder im Deponiebau eingesetzt.</p> <p>Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14614">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“</a> veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Emissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong></p> <p>Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung.</p> <p>Für Busse, Lkws und Motorräder gilt die spezielle Altfahrzeuggesetzgebung (Altfahrzeugverordnung) bisher nicht. Jedoch sind auch sie nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. Aus fachlicher Sicht ist es im Sinne des Ziels der umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen sinnvoll und zielführend, die entsprechenden technischen Demontage- und Verwertungsvorgaben wie für Pkw grundsätzlich analog anzuwenden, die die anerkannten Altfahrzeugverwerter sicherstellen. Ein Anspruch, dass ein Verwertungsnachweis ausgestellt wird, besteht für diese Fahrzeuge jedoch nicht.</p> <p>Ab dem 1.9.2031 werden auch Fahrzeuge der Klassen M2, M3 (Busse) und N2, N3 (größere Lkw), O (Anhänger) und Klasse L (Zweiräder und ähnliche Fahrzeuge) in den Anwendungsbereich der Altfahrzeugverordnung (EU) 2026/1738 aufgenommen.</p> <p><strong>Unbekannter Fahrzeugverbleib</strong></p> <p>Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altfahrzeugverwertung-fahrzeugverbleib#verbleib-von-endgultig-ausser-betrieb-gesetzten-fahrzeugen">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib</a>“ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/56069">Studie</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden.</p> <p>Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden.</p> <p>Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt.</p> <p><strong>Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren?</strong></p> <p>Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits- und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png"> </a> <strong> Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 </strong> Quelle: GENESIS-Online u. a. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png">Bild herunterladen</a> (368,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (718,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (614,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (347,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Was Sie bei der Verschrottung Ihres Altfahrzeugs beachten sollten <ul> <li>Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge.</li> <li>Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen.</li> <li>Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann.</p> <p><strong>Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben?</strong></p> <p>Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb.</p> <p>In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehören der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmenetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc. <br>Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (<a href="https://hilfe.gadsys.de/fbrwiki/gesa-info/">GESA)</a>, in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft.</p> <p>Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Altfahrzeugs vorzulegen haben.</p> <p><strong>Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden:</strong></p> <p>Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/16819">Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen</a>. Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> und zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22420">Autokauf</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong></p> <p>Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen:</p> <ol> <li>Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847">Lithium-Ionen-Akkus</a> enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig.</li> <li>Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei.</li> </ol> <p>Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoffkraftwerken energetisch verwertet beziehungsweise nach spezieller Aufbereitung im Bergversatz oder im Deponiebau eingesetzt.</p> <p>Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14614">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“</a> veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Emissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong></p> <p>Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung.</p> <p>Für Busse, Lkws und Motorräder gilt die spezielle Altfahrzeuggesetzgebung (Altfahrzeugverordnung) bisher nicht. Jedoch sind auch sie nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. Aus fachlicher Sicht ist es im Sinne des Ziels der umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen sinnvoll und zielführend, die entsprechenden technischen Demontage- und Verwertungsvorgaben wie für Pkw grundsätzlich analog anzuwenden, die die anerkannten Altfahrzeugverwerter sicherstellen. Ein Anspruch, dass ein Verwertungsnachweis ausgestellt wird, besteht für diese Fahrzeuge jedoch nicht.</p> <p>Ab dem 1.9.2031 werden auch Fahrzeuge der Klassen M2, M3 (Busse) und N2, N3 (größere Lkw), O (Anhänger) und Klasse L (Zweiräder und ähnliche Fahrzeuge) in den Anwendungsbereich der Altfahrzeugverordnung (EU) 2026/1738 aufgenommen.</p> <p><strong>Unbekannter Fahrzeugverbleib</strong></p> <p>Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altfahrzeugverwertung-fahrzeugverbleib#verbleib-von-endgultig-ausser-betrieb-gesetzten-fahrzeugen">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib</a>“ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/56069">Studie</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden.</p> <p>Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden.</p> <p>Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt.</p> <p><strong>Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren?</strong></p> <p>Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits- und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png"> </a> <strong> Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 </strong> Quelle: GENESIS-Online u. a. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png">Bild herunterladen</a> (368,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (718,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (614,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (347,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
The continuous agricultural soil monitoring program (BDF) by the Saxon State Office for Environment, Agriculture, and Geology (LfULG) is operational since 1995, collecting and analysing samples periodically from 60 monitoring sites across Saxony, Germany. This dataset contains additional soil physical data for 441 samples collected during a sampling campaign in September 2023. Samples were collected from four sites across Saxony using different sampling devices (split spoon push core, steel syringe, sampling spade, soil rings) to evaluate their suitability for true-to-volume sampling. Total bulk density, fine soil bulk density and the fine soil stock were calculated using both air-dry and oven-dry weights. Particle size distribution was determined by wet sieving and the integral suspension pressure method (ISP+) using the Meter Pario+ system. This dataset is part of a mid-infrared soil spectral library for agricultural soils in Saxony, Germany.
Für den allgemeinen Güterzugdienst wurde 1938/39 diese flexibel einsetzbare, relativ sparsame Baureihe entwickelt und damit eine Standardisierung der vielen Baugruppen und Ersatzteile erreicht. Die Einheits-Güterzuglokomotiven fanden ihren Einsatz bei Güter-, Personen und Eilzügen. “50” bedeutet die Baureihe, 3707 die Ordnungsnummer. Die Baureihe wurde auch im Hinblick auf die Kriegsvorbereitungen des Hitler-Regimes konstruiert. Die Deutsche Bahn musterte die letzten Lokomotiven dieser Baureihe 1977 aus, die Reichsbahn 10 Jahre später. Die im Natur-Park Südgelände 1997 aufgestellte Dampflokomotive wurde 1940 in Kassel gebaut und von der Reichsbahn erworben. Nach dem Krieg verblieb sie in der DDR, wurde modernisiert und beendete Mitte der 80er Jahre ihren Dienst. Nach der Wende kaufte sie ein Eisenbahnfreund aus Celle. Seit 1997 ist die Grün Berlin GmbH Eigentümer. Die gewaltige schwarze Lok mit ihrem roten Fahrwerk ist ca. 23 m lang und 4,5 m hoch. Im Eisenbahnwesen wurden Drehscheiben bereits Mitte des 19.Jahrhunderts entwickelt, um Dampflokomotiven platzsparend in verschiedene Gleise fahren zu können. Der Antrieb erfolgte zunächst im Handbetrieb, später elektrisch. Sie sind konstruiert als eine Brücke, die in der Mitte ein sehr stabiles Drehlager – den sogenannten Königsstuhl – und an den Enden jeweils Laufräder besitzt. Die im Gelände erhaltene und restaurierte Drehscheibe hat einen Durchmesser von circa 23 Metern. Die ursprünglich U-förmige Installation stammt aus der Ausstellung „Sieben Hügel – Bilder und Zeichen des 21.Jahrhunderts“. Die von den Berliner Festspielen im Martin-Gropius-Bau Berlin im Jahr 2000 organisierte Schau versuchte das Wissen der Gegenwart mit einem ahnungsweisen Ausblick in die Zukunft zu vermitteln. Die Installation wurde nach der Ausstellung demontiert und im Natur-Park Südgelände in zwei L-förmigen Hälften wiederaufgebaut. Eine der rostroten Röhren befindet sich im Moosgarten, die andere vor der Pergola. Jede Röhre ist etwa 10 Meter lang, 2,70 Meter hoch und auf einem Riffelblech begehbar. Die tunnelartigen Röhren fokussieren den Blick und verbinden verschiedene Landschaftsräume miteinander. Der 50 Meter hohe Wasserturm aus Stahl entstand 1927 während der Erweiterung der vorhandenen Bahnanlagen zu einem leistungsfähigen Rangierbahnhof. Auf dem rostroten Turmgestell thront ein Behälter mit fünfeckiger Grundfläche und halbkugelförmigem Kuppel-Dach. Dampflokomotiven hatten einen hohen Verbrauch an Wasser. Um die nötigen Wasservorräte schnell ergänzen zu können, wurden an wichtigen Eisenbahn-Betriebsstellen Wasserkräne mit dickrohrigen Zuleitungen aufgestellt. Sie erhielten ihr Wasser per Schwerkraft aus Wassertürmen. In deren Hochbehälter wurde kontinuierlich Wasser gepumpt. Technische Details Der architektonische Entwurf des stählernen Wasserturms geht auf den Architekten Hugo Röttcher zurück, der zu seiner Zeit Reichsbahnoberrat der Eisenbahndirektion Berlin war. Eine Besonderheit ist die Zahl der fünf Stützen, die den kugelförmigen Behälter mit 9,5 Meter Durchmesser tragen. Darüber hinaus verhindern fünf an die Stützen angeschlossenen Querriegel, dass sich die Stützen seitlich verformen und stabilisieren so das Bauwerk auch bei hohen Wind- und Wasserlasten. Dieses Konstruktionsprinzip nennt man Vierendeel-Träger. Die Höhe des Turms sorgte automatisch für den notwendigen Wasserdruck zur gleichzeitigen Versorgung mehrerer Dampflokomotiven. Um den Behälter des Turms regelmäßig mit Wasser zu befüllen war eine leistungsstarke Pumpe notwendig. Das Fassungsvermögen des Behälters ist mit 400m³ typisch für größere Bahnwassertürme und entsprach etwa der Füllmenge von zehn Vorratsbehältern für Lokomotiven, auch Schlepptender genannt. Durch den hohen Wasserdruck konnten die Tender, alleine durch Aufdrehen eines Wasserkrans, in nur wenigen Minuten befüllt werden. Insgesamt 4 Wasserkräne auf dem Gelände sorgten für eine kontinuierliche Versorgung der Dampflokomotiven mit den benötigten Wassermengen. Zentral führt innerhalb des Wasserturms ein großes Haupt-Wasserrohr für den Zu- und Ablauf aus der Pumpstation nach oben in den Wasserspeicher. Ein weiteres kleineres Rohr führt vom Keller in den Behälter und regelte den Überlauf. Ein mittelgroßes Rohr für den Zu- und Ablauf wurde vermutlich nachträglich eingebaut und leitete Brauchwasser ein. Um die Rohre herum schlängelt sich eine steile Wendeltreppe aus 200 Stufen aufwärts in den sogenannten Tropfboden, wo zusätzlich Absperrschieber ein Abriegeln der Leitungen ermöglichten. Zur Kontrolle konnten die Bahnmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch einen mittigen zylindrischen Schacht in den Behälter einsteigen, den Füllstand einsehen und durch eine Luke nach außen klettern. Über einen umlaufenden Steg konnte die Behälterwand von außen untersucht werden. Die Inbetriebnahme erfolgte Anfang Juli 1929. Während des 2. Weltkrieges wurde das Bauwerk trotz olivgrünen Tarnanstrichs durch Einschüsse schwer geschädigt. Nach dem Krieg erhielt der Turm seine rote Farbgebung. Infolge der hydrologischen Veränderungen nach dem Bau eines Tiefbrunnens bei der Schultheiss-Brauerei 1964, gab die Bahn ihre eigenständige Wasserversorgung auf dem Gelände auf, so dass der Turm außer Betrieb genommen wurde. Bei der Sanierung des denkmalgeschützten Turms 2019 hat man sich dafür entschieden, alle Phasen der Bauwerkshistorie zu zeigen. So wurden beispielsweise kleinere, durch Kriegsbeschuss entstandene Löcher, nicht beseitigt. Eine der wichtigsten Maßnahmen der Sanierung bestand im Einbau von zwei 750 kg schweren Federdämpfern. Diese wirken der Bewegung des Turms bei starken Winden entgegen und sorgen so für die nötige Stabilität des Bauwerks. Diese Maßnahme ermöglicht den Erhalt des Wasserturms bis ins nächste Jahrhundert. Der Wasserturm ist für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglich. Dennoch hat er seit Jahrzehnten einen natürlichen Bewohner: Ein Turmfalke wählte sich bereits vor Jahren ein großes Granateinschussloch als Nistplatz aus. Nach der Sanierung 2019 bekam er einen Nistkasten. Mit ein wenig Glück können die Besucher*innen im Frühsommer die jungen Turmfalken bei Ihren ersten Flugversuchen beobachten.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1663 |
| Kommune | 3 |
| Land | 127 |
| Weitere | 92 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 396 |
| Zivilgesellschaft | 66 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 83 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 1386 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 384 |
| Umweltprüfung | 30 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 259 |
| Offen | 1463 |
| Unbekannt | 188 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1739 |
| Englisch | 259 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 233 |
| Bild | 28 |
| Datei | 46 |
| Dokument | 314 |
| Keine | 978 |
| Webseite | 597 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1243 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1290 |
| Luft | 1096 |
| Mensch und Umwelt | 1892 |
| Wasser | 956 |
| Weitere | 1910 |