<p> Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben <ul> <li>Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973).</li> <li>Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial.</li> <li>Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet.</li> <li>Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.</li> </ul> Gewusst wie <p>Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p><strong>Bleileitungen – kaum noch ein Problem:</strong> In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen.</p> <p><strong>Bleileitungen erkennen:</strong> Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:</p> <ul> <li>Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.</li> <li>Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind.</li> <li>Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches Gesundheitsamt berät Sie zur der Probenentnahme.</li> </ul> <p><strong>Bleileitungen nicht mehr zulässig: </strong>Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen.</p> <p><strong>Bleihaltiges Wasser nicht trinken:</strong> Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.</p> <ul> <li>Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft.</li> <li>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich.</li> </ul> 11.07.2019 Erklärfilm: Trinkwasserinstallation - Auf die letzten Meter kommt es an Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft).</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten.</p> <p>In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.</p> </p><p> Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben <ul> <li>Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973).</li> <li>Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial.</li> <li>Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet.</li> <li>Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p><strong>Bleileitungen – kaum noch ein Problem:</strong> In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen.</p> <p><strong>Bleileitungen erkennen:</strong> Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:</p> <ul> <li>Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.</li> <li>Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind.</li> <li>Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches Gesundheitsamt berät Sie zur der Probenentnahme.</li> </ul> <p><strong>Bleileitungen nicht mehr zulässig: </strong>Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen.</p> <p><strong>Bleihaltiges Wasser nicht trinken:</strong> Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.</p> <ul> <li>Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft.</li> <li>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich.</li> </ul> 11.07.2019 Erklärfilm: Trinkwasserinstallation - Auf die letzten Meter kommt es an </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft).</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten.</p> <p>In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Seit 1919 ist Röttgers Ketten ein anerkannter Hersteller von Güteketten. Am Standort in Iserlohn in Nordrhein-Westfalen fertigt das Familienunternehmen unter anderem Förderketten, Schlachthausketten, Anschlagketten, Pumpenketten, Hebezeugketten, Ankerketten, Schlossketten sowie Ketten für Spielplätze. Jährlich verlassen insgesamt 2 Millionen Meter Ketten die Iserlohner Fertigung im Sauerland. Im Rahmen des UIP-Projekts wurde erstmalig eine Anlagenkombination bestehend aus servobetriebener Rollbiegemaschine und Widerstand-Pressstumpfschweißmaschine zur Fertigung von Ketten auf Basis von Drähten mit einem Durchmesser zwischen 10 Millimetern und 18 Millimetern umgesetzt. Durch diese innovative Anlagenkombination ergeben sich Einsparpotenziale im Materialbereich, deutlich geringere Rüstzeiten, eine bessere Oberflächenqualität und eine prozesssichere Fertigung auf Basis von Drähten mit einer Festigkeit bis 1.000 Newton pro Quadratmillimeter. Zwar konnten die im Projekt angestrebte Verarbeitung von Drähten mit Festigkeiten von bis zu 1.300 Newton pro Quadratmillimeter nicht prozesssicher umgesetzt werden, wodurch die erhofften zusätzlichen Umweltentlastungen durch eine Substitution großer Kettendurchmesser durch geringere Kettendurchmesser bei gleicher Tragfähigkeit nicht realisiert werden konnten. Allerdings konnten die angestrebten Umweltentlastungen in der Fertigung, durch die Reduktion von Werkzeuggewichten und Ausschuss sowie durch einen geringeren Nachbearbeitungsaufwand der gefertigten Ketten erreicht werden. Insgesamt belaufen sich die durch die Umsetzung des Vorhabens erzielten jährlichen Umweltentlastungen auf 12 Tonnen Stahl sowie 48 Megawattstunden Energie, dies entspricht einem CO 2 -Äquivalent von rund 47,6 Tonnen. Die realisierte Fertigungslinie demonstriert das Potenzial der innovativen Anlagenkombination für die Kettenfertigung auf Basis von Drähten mit einem Durchmesser zwischen 10 und 18 Millimetern. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Röttgers Ketten GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2021 - 2025 Status: Abgeschlossen
Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Hauptziel des beantragten Projektes Hybrid-Fire ist, eine neue Methode zur hybriden Beheizung von Ofenanlagen zu entwickeln die es ermöglich CO2-arm bzw. CO2-frei zu Arbeiten. Die Grundlagen hierfür soll umweltfreundlich erzeugter H2 sowie Elektroenergie darstellen. Durch Kombination eines Erdgas-Brenners, dessen Brenngas teilweise durch H2 ersetzt wird, mit einem bzw. mehreren Mikrowellenplasmabrennern soll durch gezielte Steuerung dies ermöglicht werden. Am Beispiel von ausgewählten keramischen Massenerzeugnissen aus dem Bereich Feuerfest (MgO-Stein), Technischer Keramik (ZrO2) sowie Baukeramik (Ziegel, Fließe) sowie am Beispiel Stahlschmelze aus dem Metallurgiesektor, soll gezeigt werden, dass diese zurzeit stark CO2-lastige Verfahren CO2-arm bzw. -neutral betrieben werden können. Hierzu wird an den ausgewählten Erzeugnissen (keram. Werkstoff sowie Stahl) umfangreiche Forschungsarbeit in mikrowellenplasmabeheizten Ofen, in elektrisch beheizten sowie in industriell oft gasbeheizten Öfen zur Eigenschaftsentwicklung betrieben. Im Lauf des Projektes ist geplant einen hybrid-beheizten Demonstrator zu konzipieren und für umfangreiche Versuche mit den genannten Produktgruppen zu bauen. Aufgrund der Änderungen in der Beheizungsart ist damit zu rechnen, dass geänderte Anteile an H2O-dampf bzw. H2-gehalte u.a. Abgasbestandteile die Eigenschaften beeinflussen. Hierzu können Änderungen in der Sinter- bzw. Schmelztechnologie bzw. auch am Werkstoff erforderlich werden. Im letzten Teil des Projektes sollen die gewonnenen Erkenntnisse im Industrieeinsatz (Feuerfesthersteller, Stahlgießerei) zum Einsatz unter industriellen Bedingungen kommen und erprobt werden. Am Ende des Projektes soll es möglich sein die Erkenntnisse auch auf weitere Ofenanlagen zu übertragen bzw. auch auf andere Industriezweige mit ähnlichen temperaturintensiven Technologien zu adaptieren.
Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH betreibt in Dormagen (Nordrhein-Westfalen) einen Shredder zur Aufbereitung von Aluminiumschrott. Aluminium-Altschrotte werden derzeit nicht zu qualitativ hochwertigen Knetlegierungen sondern überwiegend zu unspezifischen Gusslegierungen verschmolzen. Damit findet ein systematisches Downcycling statt. Zur Erzeugung hochwertiger Aluminiumknetlegierungen müssen den Schrotten derzeit mindestens 50 Prozent ressourcenintensives Primäraluminium in der Schmelze hinzugegeben werden. Bisher konnten nach dem Schredderprozess zwar verschiedene Metalle (z. B. Aluminium, Kupfer, Stahl) voneinander getrennt werden, es war jedoch nicht möglich, einzelne Aluminiumlegierungen sortenrein zu separieren. Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH hat eine innovative Röntgentransmissions-Sortieranlage für ihre Aluminium-Schredderanlage installiert. Mit Hilfe der neuartigen, vom Unternehmen selbst entwickelten Prozesskette und Software können erstmals sortenreine Aluminiumlegierungen nach Europäischer Norm (EN) aus dem Schreddergut erzeugt werden. Diese können dann ohne Zugabe von Primäraluminium zu hochwertigen Neuprodukten weiterverarbeitet werden. Die neue Sortiertechnik ermöglicht es, bestimmte Aluminiumknetlegierungen voll-ständig aus Sekundärmaterialien herzustellen. Dabei wird nur ca. 1 Prozent der Energie des konventionellen Verfahrens benötigt. Durch die Substitution von ca. 50 Prozent Primäraluminium durch legierungssortenreine Schrotte ergibt sich, bezogen auf eine jährliche Produktionsmenge von 36.000 Tonnen Knetlegierungen, eine indirekte CO 2 -Einsparung von 232.933 Tonnen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: WMR Recycling GmbH / Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2013 - 2014 Status: Abgeschlossen
Die LSH Lübecker Schrotthandel GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen, das in Lübeck eine Großschredderanlage mit 35 Mitarbeitenden betreibt. Es werden Metallschrotte zerkleinert und in unterschiedliche Fraktionen sortiert. Der mittels Magnetscheidung abgetrennte Schredderschrott (Stahl) stellt hierbei die Hauptfraktion dar. Des Weiteren wird über Siebe und Wirbelstromscheider eine Schredderschwerfraktion (SSF) gewonnen, die Nichteisenmetalle enthält (Kupfer, Aluminium, VA-Stahl). Die leichte nichtmetallische Fraktion wird als Schredderleichtfraktion (SLF) abgetrennt und in eine feine und eine gröbere Fraktion gesiebt. Derzeit gehen bei der Post-Schredder-Behandlung immer noch Wertstoffe, insbesondere ein Teil der Metalle Aluminium, Stahl, Kupfer sowie edelmetallhaltige Platinen, für eine Verwertung verloren. Dieses bisher ungenutzte Potenzial soll nunmehr gehoben werden. Im Vergleich zu herkömmlichen Nachbehandlungsanlagen werden in diesem Vorhaben aus den Schredderresten umfangreichere Wertstofffraktionen deutlich energieeffizienter gewonnen. Ziel dieses Projektes ist die weitergehende Aufbereitung der am Standort anfallenden Schredderleicht- und -schwerfraktionen (Durchsatz in Summe ca. 28.000 Tonnen pro Jahr) mit Hilfe von fortschrittlichen Sortierverfahren und Maschinen direkt vor Ort, um daraus einerseits die darin enthaltenen Metalle möglichst vollständig und gut verwertbar zu separieren und andererseits eine weitestgehend metall- und mineralikfreie Fraktion zu gewinnen, die solchen Qualitätsanforderungen entspricht, dass sie perspektivisch als Input zur Gewinnung von wasserstoffreichem Syngas verwendet werden könnte. Durch innovative Lösungen wie die sensorgestützte Separation aus einer Kombination aus Induktion und Kamera sowie diverse innovative Kombinationen von Aggregaten, wie z.B unterschiedlich starker Magnete, können Metallfraktionen in relativ hoher Reinheit für das Recycling gewonnen werden. Dabei richtet sich die Kombination der jeweils durchlaufenen Aggregate nach dem Materialstrom. Es sollen etwa 10 neue Klassier-, Sortier- und Zerkleinerungsaggregate sowie die zugehörigen Aggregate wie Förderbänder, Vibrorinnen, Klappen, Schurren, Kompressor so kombiniert werden, dass sowohl SLF als auch SSF effizient und flexibel aufbereitet werden können. Die neue Anlage soll in den Bestand der bisher bestehenden Schredder- und Post-Schredder-Anlage eingepasst werden. Somit können auch die Vorteile einer an einem Standort integrierten Behandlungskette - im Gegensatz zu extern angesteuerten Post-Schredder-Anlagen - genutzt werden. Die vielfältigen Umweltentlastungen werden in diesem Projekt erreicht durch: die fast vollständige Metallabtrennung aus den Schredderrückständen und die Verringerung der Metallverluste, die bisher deponiert wurden oder in die Abfallverbrennung gelangten, die Möglichkeit, auch (edelmetallhaltige) Leiterplatten und dünnere Kupferkabel und Kabellitzen für das Recycling zu separieren, die vertiefte Gewinnung von Metallfraktionen, z.B. VA-Edelstähle, Metallverbunde, NE-Metalle, von relativ hoher Reinheit, sodass der Bedarf an Folgeaufbereitung stark reduziert wird, die verbesserte Energieeffizienz, welche durch den Einsatz von IT-basierten Regelungssystemen („intelligenter“ Bunker) und die dadurch erreichte Durchsatzglättung zusammen z.B. mit einem optimierten Druckluftmanagement (Einsparung 50 Prozent) und kaskadenartigen Separationsprozessen erreicht wird. Konkret sollen durch dieses Projekt folgende Mengen für das Recycling zusätzlich zurückgewonnen werden: Aluminium: 900 Tonnen pro Jahr VA-Stahl: 60 Tonnen pro Jahr Stahl: 351 Tonnen pro Jahr Kupfer: 66 Tonnen pro Jahr Platinen: 70 Tonnen pro Jahr Dabei ist insgesamt mit Treibhausgas-Einsparungen von etwa 7.295 Tonnen CO 2 -Äq. pro Jahr zu rechnen. Somit trägt das Projekt sowohl zur Kreislaufwirtschaft, Verbesserung der Rohstoffsicherung und zum Klimaschutz bei. Die innovativen Techniken wie die sensorgestützte Sortierung durch Induktionsmessung und Kamera lassen sich sowohl auf zentralisierte Postschredderanlagen als auch direkt am Schredderstandort befindliche Postschredderprozesse übertragen. Auch eine Übertragung auf andere Recyclingbranchen, in denen andere Abfallströme sortiert werden, ist denkbar. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Abfall Fördernehmer: LSH Lübecker Schrotthandel GmbH Bundesland: Schleswig-Holstein Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
<p> Was Sie bei der Verschrottung Ihres Altfahrzeugs beachten sollten <ul> <li>Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge.</li> <li>Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen.</li> <li>Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann.</p> <p><strong>Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben?</strong></p> <p>Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb.</p> <p>In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehören der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmenetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc. <br>Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (<a href="https://hilfe.gadsys.de/fbrwiki/gesa-info/">GESA)</a>, in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft.</p> <p>Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Altfahrzeugs vorzulegen haben.</p> <p><strong>Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden:</strong></p> <p>Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/16819">Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen</a>. Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> und zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22420">Autokauf</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong></p> <p>Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen:</p> <ol> <li>Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847">Lithium-Ionen-Akkus</a> enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig.</li> <li>Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei.</li> </ol> <p>Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoffkraftwerken energetisch verwertet beziehungsweise nach spezieller Aufbereitung im Bergversatz oder im Deponiebau eingesetzt.</p> <p>Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14614">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“</a> veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Emissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong></p> <p>Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung.</p> <p>Für Busse, Lkws und Motorräder gilt die spezielle Altfahrzeuggesetzgebung (Altfahrzeugverordnung) bisher nicht. Jedoch sind auch sie nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. Aus fachlicher Sicht ist es im Sinne des Ziels der umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen sinnvoll und zielführend, die entsprechenden technischen Demontage- und Verwertungsvorgaben wie für Pkw grundsätzlich analog anzuwenden, die die anerkannten Altfahrzeugverwerter sicherstellen. Ein Anspruch, dass ein Verwertungsnachweis ausgestellt wird, besteht für diese Fahrzeuge jedoch nicht.</p> <p>Ab dem 1.9.2031 werden auch Fahrzeuge der Klassen M2, M3 (Busse) und N2, N3 (größere Lkw), O (Anhänger) und Klasse L (Zweiräder und ähnliche Fahrzeuge) in den Anwendungsbereich der Altfahrzeugverordnung (EU) 2026/1738 aufgenommen.</p> <p><strong>Unbekannter Fahrzeugverbleib</strong></p> <p>Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altfahrzeugverwertung-fahrzeugverbleib#verbleib-von-endgultig-ausser-betrieb-gesetzten-fahrzeugen">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib</a>“ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/56069">Studie</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden.</p> <p>Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden.</p> <p>Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt.</p> <p><strong>Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren?</strong></p> <p>Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits- und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png"> </a> <strong> Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 </strong> Quelle: GENESIS-Online u. a. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png">Bild herunterladen</a> (368,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (718,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (614,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (347,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Was Sie bei der Verschrottung Ihres Altfahrzeugs beachten sollten <ul> <li>Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge.</li> <li>Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen.</li> <li>Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann.</p> <p><strong>Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben?</strong></p> <p>Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb.</p> <p>In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehören der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmenetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc. <br>Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (<a href="https://hilfe.gadsys.de/fbrwiki/gesa-info/">GESA)</a>, in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft.</p> <p>Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Altfahrzeugs vorzulegen haben.</p> <p><strong>Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden:</strong></p> <p>Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/16819">Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen</a>. Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> und zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22420">Autokauf</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong></p> <p>Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen:</p> <ol> <li>Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30847">Lithium-Ionen-Akkus</a> enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig.</li> <li>Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei.</li> </ol> <p>Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoffkraftwerken energetisch verwertet beziehungsweise nach spezieller Aufbereitung im Bergversatz oder im Deponiebau eingesetzt.</p> <p>Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14614">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“</a> veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Emissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong></p> <p>Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung.</p> <p>Für Busse, Lkws und Motorräder gilt die spezielle Altfahrzeuggesetzgebung (Altfahrzeugverordnung) bisher nicht. Jedoch sind auch sie nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. Aus fachlicher Sicht ist es im Sinne des Ziels der umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen sinnvoll und zielführend, die entsprechenden technischen Demontage- und Verwertungsvorgaben wie für Pkw grundsätzlich analog anzuwenden, die die anerkannten Altfahrzeugverwerter sicherstellen. Ein Anspruch, dass ein Verwertungsnachweis ausgestellt wird, besteht für diese Fahrzeuge jedoch nicht.</p> <p>Ab dem 1.9.2031 werden auch Fahrzeuge der Klassen M2, M3 (Busse) und N2, N3 (größere Lkw), O (Anhänger) und Klasse L (Zweiräder und ähnliche Fahrzeuge) in den Anwendungsbereich der Altfahrzeugverordnung (EU) 2026/1738 aufgenommen.</p> <p><strong>Unbekannter Fahrzeugverbleib</strong></p> <p>Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altfahrzeugverwertung-fahrzeugverbleib#verbleib-von-endgultig-ausser-betrieb-gesetzten-fahrzeugen">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib</a>“ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/56069">Studie</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden.</p> <p>Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden.</p> <p>Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt.</p> <p><strong>Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren?</strong></p> <p>Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits- und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png"> </a> <strong> Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 </strong> Quelle: GENESIS-Online u. a. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.png">Bild herunterladen</a> (368,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (718,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/4_abb_anzahl-anerkannte-altfahrzeugverwertungsbetriebe_2024-03-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (614,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (347,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1657 |
| Kommune | 3 |
| Land | 126 |
| Weitere | 92 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 395 |
| Zivilgesellschaft | 66 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 83 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 1380 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 383 |
| Umweltprüfung | 31 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 259 |
| Offen | 1456 |
| Unbekannt | 188 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1731 |
| Englisch | 259 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 232 |
| Bild | 28 |
| Datei | 45 |
| Dokument | 315 |
| Keine | 973 |
| Webseite | 594 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1232 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1283 |
| Luft | 1092 |
| Mensch und Umwelt | 1885 |
| Wasser | 955 |
| Weitere | 1903 |