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Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E‑Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein

Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E‑Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein Umfangreiche Magnetfeld -Messungen in und an elektrischen Pkw und Krafträdern Ausgabejahr 2025 Datum 09.04.2025 Quelle: Halfpoint/stock.adobe.com In einer Strahlenschutz -Studie haben alle untersuchten Elektroautos die Empfehlungen zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern eingehalten. Außerdem ist man in reinen Elektroautos nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder hybridem Antrieb. Das zeigen aufwendige Messungen und Computersimulationen im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) und des Bundesumweltministeriums ( BMUV ). Unabhängig von der Antriebsart unterschritten alle untersuchten Fahrzeuge die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte. Diese Höchstwerte begrenzen die elektrischen Ströme und Felder, die von Magnetfeldern im menschlichen Körper verursacht werden können, auf ein unschädliches Maß. Für die Untersuchung wurden die Magnetfelder an den Sitzplätzen von vierzehn verschiedenen Pkw-Modellen der Baujahre 2019 bis 2021 in unterschiedlichen Betriebszuständen gemessen und bewertet. "Zwar wurden in einigen Fällen – lokal und zeitlich begrenzt – vergleichsweise starke Magnetfelder festgestellt. Die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in den untersuchten Szenarien aber eingehalten, sodass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitlich relevanten Wirkungen zu erwarten sind" , unterstreicht BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Die Studienergebnisse sind eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits ein Elektroauto fahren oder über einen Umstieg nachdenken." Die Studie wurde von einem Projektteam aus Mitarbeitenden der Seibersdorf Labor GmbH , des Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik RWTH Aachen und des Technik Zentrums des ADAC e.V. durchgeführt. Fahrzeughersteller waren an der Untersuchung nicht beteiligt. Magnetfelder treten in allen Kraftfahrzeugen auf Magnetfeldquellen nur in Elektroautos und Hybriden Magnetfelder entstehen, wenn elektrische Ströme fließen. In modernen Kraftfahrzeugen gibt es daher viele Quellen magnetischer Felder. Dazu gehören zum Beispiel Klimaanlagen, Lüfter, elektrische Fensterheber oder Sitzheizungen. Bei Elektrofahrzeugen kommen vor allem eine größere und leistungsstärkere Batterie, die Hochvoltverkabelung und der Inverter (Wechselrichter) für den Antriebsstrom sowie der elektrische Antrieb selbst hinzu. Die Untersuchung nahm alle in den Autos auftretenden Magnetfelder in den Blick und ordnete sie – wo möglich – der jeweiligen Ursache zu. Höchste Werte meist im Fußbereich Dummy mit Messsonden im Fond eines Elektroautos Die Auswertung der Messungen und Simulationen zeigte, dass die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder in allen erfassten Szenarien eingehalten wurden. Im Detail ergab sich allerdings ein differenziertes Bild: Die gemessenen Magnetfeldwerte variierten zwischen den untersuchten Fahrzeugen, räumlich innerhalb der einzelnen Fahrzeuge sowie abhängig vom Betriebszustand deutlich. So traten die stärksten Magnetfelder in erster Linie im Fußbereich vor den Sitzen auf, während die Magnetfelder im Kopf- und Rumpfbereich meist niedrig waren. Motorleistung ist kein Indikator für Magnetfeldstärke Zwischen der Motorisierung und den Magnetfeldern im Innenraum der Elektrofahrzeuge zeigte sich kein eindeutiger Zusammenhang. Größeren Einfluss als die Leistungsstärke des Motors hatte die Fahrweise. Bei einer sportlichen Fahrweise mit starken Beschleunigungs- und Bremsvorgängen waren kurzzeitig deutlich stärkere Magnetfelder zu verzeichnen als bei einem moderaten Fahrstil. Kurzzeitige Spitzenwerte von unter einer Sekunde Dauer traten unter anderem beim Betätigen des Bremspedals, beim automatischen Zuschalten von Motorkomponenten wie auch – unabhängig von der Antriebsart – beim Einschalten der Fahrzeuge auf. Der höchste lokale Einzelwert wurde beim Einschalten eines Hybridfahrzeugs ermittelt. Spitzenwerte senken BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk "Die großen Unterschiede zwischen den Fahrzeugmodellen zeigen, dass Magnetfelder in Elektroautos nicht übermäßig stark und auch nicht stärker ausgeprägt sein müssen als in herkömmlichen Pkw" , sagt Paulini. "Die Hersteller haben es in der Hand, mit einem intelligenten Fahrzeugdesign lokale Spitzenwerte zu senken und Durchschnittswerte niedrig zu halten. Je besser es zum Beispiel gelingt, starke Magnetfeld-Quellen mit Abstand von den Fahrzeuginsassen zu verbauen, desto niedriger sind die Felder, denen die Insassen bei den verschiedenen Fahrzuständen ausgesetzt sind. Solche technischen Möglichkeiten sollten bei der Entwicklung von Fahrzeugen von Anfang an mitgedacht werden." Über die Studie Die Studie stellt nach Kenntnisstand des BfS die bislang umfangreichste und detaillierteste Untersuchung zum Auftreten von Magnetfeldern in Elektrofahrzeugen dar. Die erhobenen Daten beruhen auf systematischen Feldstärkemessungen in aktuellen, für den deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugmodellen auf Rollenprüfständen, auf einer abgesperrten Test- und Versuchsstrecke und im realen Straßenverkehr. Insgesamt wurden elf rein elektrisch angetriebene Pkw, zwei Hybridfahrzeuge sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor untersucht. Mit einem E-Roller, zwei Leichtkrafträdern und einem Elektro-Motorrad wurden erstmals auch elektrische Zweiräder berücksichtigt. Ähnlich wie bei den Pkw traten die stärksten Magnetfelder im Bereich der Füße und der Unterschenkel auf. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in allen untersuchten Szenarien eingehalten. Folglich ist das Auftreten nachgewiesenermaßen gesundheitsrelevanter Feldwirkungen in den untersuchten Fahrzeugen als insgesamt sehr unwahrscheinlich einzuschätzen. Messverfahren Durch die Anwendung ausgefeilter Messtechnik ließen sich in der Studie auch kurzzeitige Magnetfeld -Spitzen von unter 0,2 Sekunden Dauer zuverlässig erfassen und bewerten. Die aktuell gültigen Messvorschriften lassen solche kurzzeitigen Schwankungen, die bei der Aktivierung von elektrischen Fahrzeugkomponenten auftreten können, außer Acht. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass sie in relevantem Umfang vorkommen. Eine entsprechende Erweiterung der Messnormen erscheint aus Sicht des BfS deshalb geboten. Der Studienbericht "Bestimmung von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität. Ergebnisbericht – Teil 1" ist im Digitalen Online Repositorium und Informations-System DORIS unter der URN https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2025031250843 abrufbar. Weitere Informationen über den Strahlenschutz bei der Elektromobilität gibt es unter https://www.bfs.de/e-mobilitaet . Stand: 09.04.2025

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Radioaktives Cäsium in Wildpilzen: Verzehr-Menge entscheidend

Radioaktives Cäsium in Wildpilzen: Verzehr-Menge entscheidend Ausgabejahr 2024 Datum 10.09.2024 Wildpilze können radioaktives Cäsium enthalten. Quelle: pikselstock/stock.adobe.com Fast 40 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschornobyl (russ. Tschernobyl) stellen sich im Spätsommer und Herbst viele noch immer die Frage: Darf man eigentlich wieder Pilze sammeln? Die Antwort aus Sicht des Strahlenschutzes: Ja, Sie dürfen. In einigen Regionen Deutschlands können Wildpilze zwar noch erhöhte Werte an radioaktivem Cäsium-137 aufweisen. Für die Strahlendosis durch Pilzmahlzeiten ist aber auch die Menge entscheidend: Ein maßvoller Verzehr sei überall in Deutschland unbedenklich, wie das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) anlässlich der Veröffentlichung seines aktuellen Pilzberichts erläuterte. Vor allem im Bayerischen Wald und den angrenzenden Gebieten, im Donaumoos südwestlich von Ingolstadt, in der Region Mittenwald und im Berchtesgadener Land können nach Angaben des Bundesamtes noch einige Pilzarten den Grenzwert für Cäsium-137 überschreiten. Dieser Grenzwert gilt für Pilze im Handel, jedoch nicht für selbst gesammelte Pilze. Er liegt bei 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Hohe Cäsium-137 -Werte gehen in erster Linie auf den Reaktorunfall von Tschornobyl im Jahr 1986 zurück. Damals verteilten sich mit der Luft große Mengen radioaktiver Stoffe über Europa. In den genannten Regionen lagerte sich im deutschlandweiten Vergleich besonders viel Cäsium-137 ab. Darüber hinaus enthalten Wildpilze auch Cäsium-137 , das bei den oberirdischen Kernwaffentests des 20. Jahrhunderts freigesetzt wurde. Messwerte variieren stark In seinem Pilzbericht veröffentlicht das BfS jährlich aktuelle Messwerte. Dafür untersuchen die Fachleute wildwachsende Speisepilze von ausgewählten Standorten auf ihren Gehalt an Cäsium-137 . Je nach Pilzart und Cäsium- Kontamination des Bodens am Sammelort zeigen sich dabei deutliche Unterschiede. Als Spitzenreiter stachen bei den Messungen der vergangenen drei Jahre (2021-2023) Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze heraus. Einzelne Proben dieser Pilze enthielten über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Werte über 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm wies das BfS an den untersuchten Standorten bei verschiedenen Schnecklingsarten, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Maronenröhrlingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Seidigen Ritterlingen, Dickblättrigen Schwärztäublingen und Blassblauen Rötelritterlingen nach. Maßvoller Verzehr führt nur zu geringer Strahlendosis Dr. Inge Paulini "Auch wenn manche selbst gesammelten Pilze immer noch den Grenzwert überschreiten können, der für den Verkauf von Pilzen zum Beispiel auf dem Markt oder im Supermarkt gilt: Solange man sie in Maßen verzehrt, führen sie nur zu einer geringen zusätzlichen Strahlendosis" , erläutert BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Denn neben der Höhe der Cäsium-Kontamination der Pilze spielt die Menge, die man isst, eine wesentliche Rolle." Welche zusätzliche Strahlendosis man als akzeptabel erachte, sei eine ganz persönliche Entscheidung, betont die Behördenchefin. Eine Beispielrechnung könne dabei helfen: "Eine erwachsene Person, die jede Woche eine Mahlzeit aus 200 Gramm Pilzen mit 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm verzehrt, erhält pro Jahr eine zusätzliche Strahlendosis von 0,27 Millisievert. Das ist etwa so viel wie bei rund 20 Flügen von Frankfurt am Main nach Gran Canaria." Auf potenziell hoch belastete Pilzarten kann man verzichten "Wer seine zusätzliche Strahlendosis durch selbst gesammelte Pilze möglichst klein halten möchte, sollte in den von Tschornobyl besonders betroffenen Gebieten Deutschlands auf potenziell stark belastete Pilzarten verzichten" , rät Paulini. "Es gibt viele schmackhafte Alternativen." Zum Beispiel blieben im Untersuchungszeitraum selbst an den am stärksten kontaminierten Probenahme-Orten alle Messwerte der folgenden Arten unter 5 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse: Braunschuppiger Riesenchampignon, Dunkelfaseriger Champignon, Hasenröhrling, Judasohr und Riesenporling. Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,41 ermitteln. Messwerte weiterer Pilzarten kann man im Pilzbericht des BfS nachlesen. Er informiert außerdem darüber, welche Regionen Deutschlands heute noch vom Reaktorunfall von Tschornobyl besonders betroffen sind. Der Bericht steht unter www.bfs.de/pilzbericht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System – kurz DORIS – des BfS zum Download bereit. Kaum Cäsium-137 in Zuchtpilzen Alle Pilze im Handel müssen den Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm einhalten. Pilze aus gewerblichen Pilzzuchten wie Champignons, Austernseitlinge und Shiitake enthalten generell wenig Cäsium-137 . Sie werden auf Substraten angebaut, die kaum radioaktives Cäsium aufweisen. Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht natürlich vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken . Seine Halbwertszeit beträgt etwa 30 Jahre. Das bedeutet, dass sich die Menge an Cäsium-137 , die sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, bis heute mehr als halbiert hat. Stand: 10.09.2024

Native plants and mycorrhizal fungi in wind erosion control in the Kailash-Manasarovar region (Tibet, China)

We study the effects of plants and root-associated fungi on wind erosion within the alpine environment of Tibet. China is one of the countries most affected by desertification processes and Tibet, in particular, a key region in desertification combat. The presented project focuses on the Barkha Plain surrounded by Mount Kailash and the Lake of Manasarovar (Ngari Prefecture). This Western Tibet region experienced little scientific attention but, nowadays, faces rapidly increasing touristic activities and expanding local settlements associated with socio-economic changes that are serious threats to the delicate ecological balance and potential triggers of desertification. It exists almost unanimous agreement that revegetation is the most efficient and promising strategy to combat wind erosion and desertification in the long term. However, re-colonising success is often poor, mainly under extreme environmental conditions. Compared to conventional practices, the approach of the presented project attains better accordance with natural succession processes and promises acceleration of both plant and soil development and, conclusively, more efficient desertification control. The project assesses the potential of native plants and symbiotic fungi to control wind erosion and desertification processes. It aims to identify key plants and fungi that increase soil aggregate stability and efficiently drive succession into a natural and self-maintaining cycle of the ecosystem. Furthermore, it provides crucial information for implementing environmentally compatible and cost-effective measures to protect high-elevation ecosystems against desertification. Within three successional stages (early, intermediate, late), field investigations are performed on the basis of Modified-Whittaker plots. Classic methods of vegetation analysis and myco-sociology are combined with analysis of distribution patterns at different scales (patchiness, connectivity). Comprehensive soil analysis is performed comprising grain size distribution, aggregate stability, pH as well as water and nutrient contents. Additionally, important parameters of wind erosion are measured concurrently and continuously to assess their magnitude and variability with respect to vegetation and soil at different levels of development. The parameters addressed, include sediment transport, air temperature, radiation, precipitation, relative humidity as well as speed and direction of wind. Surface moisture is recorded periodically and roughness described. Species and environmental parameters are checked for spatial correlation. Cutting edge technologies are applied in laboratory work, comprising molecular methods for fungal species identification and micro-tomography to analyse soil structure. Furthermore, successfully cultivated fungi and plants are subject of synthesis experiments and industrial propagation in view of practical implementation in restoration measures.

Strahlendosis durch natürliche Radioaktivität in der Nahrung

Strahlendosis durch natürliche Radioaktivität in der Nahrung Mit dem Verzehr von Nahrungsmitteln nehmen wir Menschen immer auch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe zu uns. In welchem Maße wir dadurch Strahlung ausgesetzt sind, lässt sich errechnen – aus dem Radionuklidgehalt, seiner altersabhängigen biologischen Wirkung im Organismus sowie den Verzehrsraten. Bei durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten ergibt sich eine natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Nahrungsaufnahme von etwa 0,27 Millisievert pro Jahr. Alle unsere Nahrungsmittel enthalten natürliche Radioaktivität Alle Nahrungsmittel (Lebensmittel) enthalten natürlich vorkommende radioaktive Stoffe. Pflanzen und Tiere nehmen sie aus Böden oder Gewässern auf. So gelangen sie in die menschliche Nahrungskette. Mit dem Verzehr ( Ingestion ) von pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln nehmen wir Menschen daher immer auch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe zu uns - fachlich auch Radionuklide genannt. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in verschiedenen Studien untersucht, in welchen Mengen natürliche radioaktive Stoffe in unserer Nahrung vorkommen. Aus den Studienergebnissen lässt sich ableiten, welcher Strahlendosis wir dadurch ausgesetzt sind. Untersuchungen zu natürlicher Radioaktivität in Nahrungsmitteln Wie wird die Strahlendosis durch natürliche Radionuklide in der Nahrung ermittelt? Bei durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten liegt die natürliche Strahlenbelastung durch Nahrungsaufnahmen bei etwa 0,27 Millisievert pro Jahr. Das Maß für die Wirkung der ionisierenden Strahlung , die auf menschliche Organe und Gewebe einwirkt, wenn man etwas isst oder trinkt ( Ingestion ), ist die effektive Dosis . Sie wird in der Einheit Sievert angegeben. Die verschiedenen Arten und Energien von Strahlung wirken unterschiedlich auf menschliche Organe und Gewebe. Ionisierende Strahlung ist besonders energiereich. Um die durchschnittliche jährliche Strahlendosis (genauer: die mit den Nahrungsmitteln aufgenommene Aktivität pro Jahr) zu berechnen, benötigt man die mit dem Nahrungsmittel aufgenommene spezifische Aktivität eines Radionuklid s, die Verzehrsmenge des Nahrungsmittels sowie die für das Radionuklid geltenden Dosiskoeffizienten (diese Koeffizienten geben die effektive Folgedosis pro Becquerel aufgenommener Aktivität in Abhängigkeit vom Alter der Personen in der Einheit " Sievert pro Becquerel " an). Daraus lässt sich die ernährungsbedingte Strahlendosis für verschiedene Altersgruppen der Bevölkerung errechnen, aus der sich ein jährlicher Durchschnittswert bilden lässt. Bei durchschnittlichen Ernährungsgewohnheiten ergibt sich eine natürliche Strahlendosis von etwa 0,27 Millisievert pro Jahr durch Strahlung, der unser Körper durch Nahrungsaufnahme von innen ausgesetzt ist. Strahlung aus natürlich und zivilisatorisch bedingten Strahlenquellen ist jeder Mensch ausgesetzt. Zum Vergleich: In Deutschland erhalten wir durch Strahlung aus natürlichen Quellen insgesamt eine Strahlendosis von durchschnittlich 2,1 Millisievert pro Jahr. Die Strahlendosis durch natürliche Strahlung, der unser Körper von außen ausgesetzt ist, beträgt circa 0,7 Millisievert im Jahr. Das Einatmen des natürlich vorkommenden radioaktiven Gases Radon mit seinen Folgeprodukten bewirkt im Durchschnitt pro Jahr eine Strahlendosis von 1,1 Millisievert. Die Strahlendosis durch Nahrungsaufnahme ist natürlicherweise durch die Eigenschaften der Gesteine und Böden bedingt, auf denen landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden. Die Lebensmitteleigenschaften unterscheiden sich regional nur geringfügig und sind unveränderlich. Stand: 14.02.2025

Nieder- und zwischenfrequente Felder – Einordnung der SCHEER -Stellungnahme 2024

Nieder- und zwischenfrequente Felder – Einordnung der SCHEER -Stellungnahme 2024 Auf Basis aller berücksichtigten Studien sieht SCHEER für die Allgemeinbevölkerung keine mäßige oder starke Evidenz für gesundheitsschädliche Wirkungen durch nieder- und zwischenfrequente Felder. Es wird eine Reihe von möglichen Wirkmechanismen diskutiert, wie niederfrequente Felder mit Organismen interagieren könnten. Die Studienlage ist in vielen Fällen jedoch nicht geeignet, um die Evidenz zu bewerten. Es werden weiterführende Untersuchungen zu einem möglichen Zusammenhang zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie im Kindesalter empfohlen. SCHEER sieht weiteren Forschungsbedarf insbesondere zu zwischenfrequenten Feldern. Das BfS vertritt hinsichtlich möglicher Risiken der Felder für die Allgemeinbevölkerung und des Forschungsbedarfs grundsätzlich eine ähnliche Position wie SCHEER und verweist auf sein Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ . SCHEER – wissenschaftliche Beratung der EU -Kommission Das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks ( SCHEER ) ist eines von zwei unabhängigen wissenschaftlichen Komitees, die die Europäische Kommission in Sachen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt beraten. Auf Anfrage der Kommission nimmt SCHEER Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretenden Risiken. Der Stellungnahme wird vorangestellt, dass die darin enthaltenen Ansichten nicht zwangsläufig die der Europäischen Kommission widerspiegeln, auch wenn diese der offizielle Auftraggeber ist: "The Opinions of the Scientific Committees present the views of the independent scientists who are members of the committees. They do not necessarily reflect the views of the European Commission." Im Juni 2021 wurde SCHEER durch die EU -Kommission damit beauftragt, eine Stellungnahme vom Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks ( SCENIHR ) aus dem Jahr 2015 zu aktualisieren (der Ausschuss SCENIHR ist der Vorgänger von SCHEER ). Dies sollte in Anbetracht der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf Frequenzen zwischen 1 Hertz ( Hz ) und 100 Kilohertz ( kHz ) erfolgen. Dieser Frequenzbereich umfasst die niederfrequenten Felder , die bspw. bei der Nutzung und Übertragung von elektrischem Strom entstehen, sowie die zwischenfrequenten Felder, die bei Induktionskochherden oder beim Laden von Elektrofahrzeugen auftreten. Expertengruppe analysiert für die Stellungnahme die Fachliteratur Die Stellungnahme erstellte eine Arbeitsgruppe aus SCHEER -Mitgliedern und externen Expert*innen. Diese wurden in einem transparenten Verfahren ausgewählt, das in der Geschäftsordnung von SCHEER beschrieben ist. Auf Basis der SCENIHR Opinion 2015 analysierte die SCHEER -Gruppe die seither neu erschienene wissenschaftliche Literatur daraufhin, ob neue Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen einer Exposition (Ausgesetztsein) gegenüber nieder- und zwischenfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern auf die menschliche Gesundheit oder auf Tiere und Pflanzen bestehen. Es sollte herausgefunden werden, in welchem Maße die Bevölkerung solchen Feldern ausgesetzt ist. Für die Bewertung wurden hauptsächlich systematische Reviews (umfangreiche, qualitativ hochwertige Übersichtsarbeiten) und Meta-Analysen berücksichtigt. Fehlten diese, wurden andere Studienformen, narrative Reviews und Scoping Reviews , herangezogen. Einzelne Studien wurden nur in Ausnahmefällen einbezogen. SCHEER berücksichtigte keine Literatur zu existierenden oder neu auftauchenden medizinischen Anwendungen in der klinischen Praxis, wie etwa kurzzeitige Elektroimpulse oder gepulste elektromagnetische Felder (PEMF). Für die Bewertung der Evidenz für gesundheitsschädliche Wirkungen beruft sich SCHEER auf das Dokument " Memorandum on weight of evidence and uncertainties. Revision 2018 " ( SCHEER , 2018). Mit Evidenz ist dabei gemeint, wie deutlich die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien (in der Gesamtschau) für oder gegen eine bestimmte Annahme sprechen. In dem Dokument wird ein Klassifizierungsschema näher erläutert, das die vorhandenen wissenschaftlichen Daten unterschiedlicher Studientypen anhand ihrer Beweiskraft ( engl. weight of evidence) in fünf verschiedene Gruppen einordnet. Die Evidenz kann stark, mäßig, schwach oder unklar sein. Wenn keine geeigneten Hinweise aus der Literatur vorliegen, kann SCHEER die Evidenz nicht bewerten (fünfte Gruppe). Was SCHEER inhaltlich zu Exposition und Gesundheit feststellt SCHEER hat für die Stellungnahme Reviews und Einzelstudien zu Exposition , zu Wirkmechanismen, zu gesundheitlichen Wirkungen und zu Effekten auf Pflanzen und Tiere bewertet. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus Sicht von SCHEER finden Sie im Folgenden. Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen von SCHEER Die Autor*innen der SCHEER -Stellungnahme kommen zu folgenden Ergebnissen und Empfehlungen: Die Exposition der allgemeinen Bevölkerung in Europa bleibt unter den vom Rat der Europäischen Union empfohlenen Grenzwerten. Die Evidenz für oxidativen Stress und genetische und epigenetische Effekte als mögliche Wirkmechanismen niederfrequenter Magnetfelder wird als schwach eingestuft. Die Evidenz für einen Zusammenhang zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie im Kindesalter wird als schwach eingestuft. Die Evidenz für einen Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und ALS wird als mäßig eingestuft, für Alzheimer als schwach. Die Evidenz für einen Zusammenhang, wenn jemand zuhause niederfrequenten Feldern ausgesetzt ist, und neurodegenerativen Erkrankungen wird als unklar bis schwach eingestuft. Aufgrund sich verändernder Charakteristiken des Ausgesetztseins, etwa durch Ladestationen von Elektroautos, werden Studien zur Erhebung tatsächlicher Expositionen empfohlen. Es gibt wenige Studien zu den gesundheitlichen Effekten durch zwischenfrequente Felder. Die Forschung in diesem Gebiet hat hohe Priorität. SCHEER stellt fest, dass weitere Forschung zu möglichen Wirkmechanismen niederfrequenter Felder notwendig ist. Hinsichtlich Leukämie im Kindesalter werden Studien mit geeigneten Tiermodellen empfohlen sowie hypothesenprüfende Studien zu möglichen Wirkmechanismen in Zellkulturstudien. Es sollen weitere epidemiologische Studien mit angemessener statistischer Aussagekraft zu anderen Krebserkrankungen durchgeführt werden. Es wird weitere Forschung zu möglichen Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie zu neurodegenerativen Erkrankungen empfohlen. SCHEER betont die Wichtigkeit weiterer Untersuchungen zur Erfassung möglicher Einflüsse von niederfrequenten Feldern auf die öffentliche Gesundheit. Dabei sollen Alltagsdaten mit einbezogen werden. Wie das BfS die SCHEER -Stellungnahme einordnet Wie bereits in der Aktualisierung der SCENIHR -Bewertung von hochfrequenten Feldern im Jahr 2023 hat sich die SCHEER -Arbeitsgruppe bei der Aktualisierung zu nieder- und zwischenfrequenten Feldern an systematischen Reviews und Metaanalysen orientiert. In diesen Frequenzbereichen liegen jedoch ebenfalls nicht zu allen bewerteten möglichen Wirkungen und Wirkmechanismen Metaanalysen und systematische Reviews vor. Deshalb hat sich die SCHEER -Arbeitsgruppe auch auf narrative Reviews oder Einzelstudien für eine Bewertung gestützt. In vielen der eingeschlossenen narrativen Reviews fehlen systematische Literaturrecherchen. Zudem werden Qualitätskriterien bei den einbezogenen Studien häufig nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund ist eine Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken allein auf Basis von narrativen Reviews in der Regel mit einer höheren Unsicherheit verbunden. SCHEER stützt sich für die Bewertung der Evidenz gesundheitsschädlicher Wirkungen auf das Dokument " Memorandum on weight of evidence and uncertainties. Revision 2018 ". In der Stellungnahme selber lässt sich allerdings teilweise nicht ausreichend nachvollziehen, wie SCHEER zu seinen Bewertungen kommt. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit wäre eine ausführlichere Begründung wünschenswert gewesen. Gesundheitliche Wirkungen für die Allgemeinbevölkerung SCHEER sieht auf Basis aller berücksichtigten Arbeiten sowohl im Nieder- als auch im Zwischenfrequenzbereich weder eine starke noch eine mäßige Evidenz für mögliche negative gesundheitliche Wirkungen für die Allgemeinbevölkerung. Das BfS kommt bei Betrachtung der Gesamtstudienlage zu einer ähnlichen Einschätzung. Den Empfehlungen von SCHEER hinsichtlich weiterer Forschung, insbesondere zu Leukämie im Kindesalter, schließt sich das BfS an. Durch das Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ werden vom BfS die meisten der Forschungsthemen im Niederfrequenzbereich, die von der SCHEER -Arbeitsgruppe empfohlen werden, bereits abgedeckt. Auch hinsichtlich des Zwischenfrequenzbereichs hat das BfS Forschung initiiert. Berufliche Exposition Bei Betrachtung der beruflichen Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern stuft SCHEER die Evidenz für einen Zusammenhang mit ALS als mäßig ein. Diese Einschätzung beruht hauptsächlich auf Ergebnissen aus epidemiologischen Studien. Aus der SCHEER -Stellungnahme geht nicht hervor, ob und inwiefern die Ergebnisse aus Tierstudien in diese Bewertung eingeflossen sind. Dazu ist anzumerken, dass Tierstudien zu neurodegenerativen Erkrankungen die Beobachtungen aus den epidemiologischen Studien nicht unterstützen. Zusätzlich weist das BfS darauf hin, dass bei der Betrachtung der beruflichen Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern in epidemiologischen Studien häufig Untersuchungen in Elektroberufen ( z.B. Elektriker*in, Telekommunikationstechniker*in, Schweißer*in) durchgeführt wurden. Diese Berufsgruppen wiederum haben ein höheres Risiko für Stromschläge. Stromschläge könnten zu einem progressiven Verlust von Motorneuronen führen und damit ein eigenständiger Risikofaktor für ALS sein. Aus diesen und anderen Gründen sieht das BfS in den vorhandenen wissenschaftlichen Daten keine mäßige oder starke Evidenz für einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition gegenüber Magnetfeldern und ALS . Oxidativer Stress Hinsichtlich möglicher Wirkmechanismen niederfrequenter Magnetfelder sieht SCHEER eine schwache Evidenz für oxidativen Stress und für genetische und epigenetische Effekte. Diese Einschätzung beruht jedoch in beiden Fällen auf je einem narrativen Review. Für genetische und epigenetische Effekte wurden zudem insgesamt nur sehr wenige Einzelstudien durchgeführt. Die Studienergebnisse zu beiden Aspekten sind uneindeutig und teils widersprüchlich. Aus Sicht des BfS ist die Gesamtstudienlage nicht ausreichend belastbar, um daraus eine schwache Evidenz ableiten zu können. Für eine fundierte Bewertung ist es zudem wichtig, die Qualität der Studien zu berücksichtigen. Für oxidativen Stress hat das BfS ein systematisches Review initiiert, um die sehr heterogene Studienlandschaft nach definierten Kriterien zusammenfassen und bewerten zu lassen. Bewertung Auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes sieht SCHEER für die Allgemeinbevölkerung keine mäßige oder starke Evidenz für nachteilige Wirkungen. Das deckt sich mit der Einschätzung des BfS , dass unterhalb der für den Schutz der allgemeinen Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte keine negativen gesundheitlichen Wirkungen nachgewiesenen sind. Insgesamt unterstützt das BfS die Empfehlungen von SCHEER , weitere Forschung durchzuführen, insbesondere hinsichtlich Wirkmechanismen, neurodegenerativen Erkrankungen und Leukämie im Kindesalter. Zukünftige Entwicklungen Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um die Richtlinien zur Begrenzung der Exposition gegenüber nieder- und zwischenfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern (≤10 Megahertz) aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren. ICNIRP wird dabei aktuelle Forschungsergebnisse berücksichtigen. Parallel dazu fördert das BfS die Forschung zu den Wirkungen niederfrequenter Felder durch das Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“. Dieses deckt viele der von SCHEER empfohlenen Forschungsthemen im Niederfrequenzbereich ab. Das im Jahr 2016 initiierte Forschungsprogramm wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Hierzu ist ein Fachgespräch mit Beteiligung externer Behörden und wissenschaftlicher Institutionen vorgesehen, um die Ergebnisse vorzustellen und zu diskutieren. Das BfS wird auch weiterhin die aktuellen internationalen und wissenschaftlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet verfolgen. Wo nötig, wird zusätzliche Forschung zu nieder- und zwischenfrequenten Feldern initiiert, um so die wissenschaftlichen Unsicherheiten weiter zu verringern. Stand: 28.01.2025

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Messungen von Bürger*innen zeigen niedrige Werte für elektromagnetische und magnetische Felder Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert. Eine Strahlenexposition von 0,2 Mikrosievert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr weltweit etablierte Kontrolle von Gepäckstücken erfolgt mittels sogenannter Röntgenscanner. Diese Röntgengeräte sind so hergestellt, dass von der im Inneren zur Durchleuchtung des Handgepäcks eingesetzten Röntgenstrahlung außen nur ein sehr geringfügiger Anteil messbar ist. Sowohl bei den Betreibern von Flughäfen als auch bei den zuständigen amtlichen Stellen besteht Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch deren Einsatz erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner. Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen mit Röntgengeräten (Röntgenscanner) auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), das die Verordnung 300/2008 in Verbindung mit 185/2010 der Europäischen Union ( EU ) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in nationales Recht umsetzt. Bezüglich des Strahlenschutzes gelten für Passagiere und Beschäftigte die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung . Vergleichbare rechtliche Vorkehrungen für den Strahlenschutz existieren in allen Staaten der Europäischen Union, da jeder Mitgliedsstaat auch die EU -Richtlinien zum Strahlenschutz in rechtsverbindliche nationale Regelwerke umzusetzen hat. Staaten außerhalb der EU orientieren ihre strahlenschutzrechtlichen Regelwerke an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ). Landesbehörden kontrollieren den Betrieb der Röntgenscanner für Handgepäck in Deutschland Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die eingesetzten Röntgengeräte werden regelmäßig von behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz geprüft. Die Prüfergebnisse müssen belegen, dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv , Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Strahlenschutzbereichs nicht erforderlich. Deshalb gelten die mit Gepäckkontrollen Beschäftigten auch nicht als beruflich strahlenexponierte Personen und müssen daher kein Dosimeter tragen. Strahlendosis bei Gepäckkontrollen ist selbst für Vielflieger unproblematisch Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert (μSv). Diese Strahlenexposition ist selbst bei Personen, die häufig fliegen, weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich während einer Schicht permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist während des Fluges ständig der natürlich bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. So entspricht eine Strahlenexposition von 0,2 μSv in etwa der Dosis , die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Somit beträgt der Anteil der bei der Gepäckkontrolle entstandenen Dosis an der gesamten bei einem Transatlantikflug erhaltenen Strahlendosis maximal einige Promille. Stand: 25.03.2025

Radon - Anzahl der Radonmessungen (langzeit)

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.:Die Daten sind nach Gemeinden aufgeschlüsselt und in vier Radonaktivitätskategorien (0-99 Bq/m³; 100-299 Bq/m³; 300-1000 Bq/m³; > 1000 Bq/m³), sowie nach der Messzeit (kurzzeit = bis zu mehreren Monaten; langzeit = mind. 1 Jahr) eingeteilt. Die Werte in den Kategorien sind die Anzahl der Messungen bis heute.

Radon - Anzahl der Radonmessungen (kurzzeit)

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.:Die Daten sind nach Gemeinden aufgeschlüsselt und in vier Radonaktivitätskategorien (0-99 Bq/m³; 100-299 Bq/m³; 300-1000 Bq/m³; > 1000 Bq/m³), sowie nach der Messzeit (kurzzeit = bis zu mehreren Monaten; langzeit = mind. 1 Jahr) eingeteilt. Die Werte in den Kategorien sind die Anzahl der Messungen bis heute.

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