Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie
Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Dies betrifft Strahlenschutzbeauftragte, Human-, Zahn- und Tiermedizinerinnen und -mediziner sowie Medizinphysik-Expertinnen und -experten. Diese nach Strahlenschutzrecht erforderliche Fachkunde dient dazu, die Sicherheit der eigenen Person und anderer Personen zu gewährleisten. Die notwendigen Fertigkeiten und Berechtigungen werden in Form einer Bescheinigung durch die zuständige Stelle erteilt. Dies gilt für verschiedene Branchen wie Medizin, Technik und Industrie sowie Forschung und Entwicklung. Im medizinischen Bereich gibt es auch Personen, die nicht eigenverantwortlich, sondern unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich anwenden. Diese benötigen nach § 49 Absatz 1 StrlSchV die erforderlichen Kenntnisse . Die Bedingungen für den Erwerb und die Aktualisierung von Kenntnissen im Strahlenschutz entsprechen denen der Fachkunde. Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erlangen, müssen Antragsteller bei der zuständigen Stelle folgende Nachweise einreichen, die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlich sind: Ausbildungsnachweise in Form von Urkunden Sachkundezeugnisse, die praktische Erfahrungen belegen. Bei der Ausstellung des Sachkundezeugnisses sind die Anforderungen gemäß § 47 Absatz 2 StrlSchV zu berücksichtigen. Bescheinigungen über erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Grund- und Spezialkursen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die für die Erteilung der Fachkunde zuständige Stelle prüft die vorgelegten Unterlagen und stellt eine Bescheinigung zum Erwerb der Fachkunde aus. Es ist zu berücksichtigen, dass die vom Kursanbieter ausgehändigten Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen nicht als Fachkunde gilt. In einigen Fällen wird die Fachkunde mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die Anforderungen nach § 47 Absatz 5 StrlSchV erfüllt sind. Die zuständige Behörde kann im Ausland erworbene Qualifikationen im Strahlenschutz anerkennen, wenn sie mit den Anforderungen nach deutschem Strahlenschutzrecht vergleichbar sind. Dafür müssen entsprechende Ausbildungsnachweise sowie Nachweise über relevante Berufserfahrung und Qualifikationen vorgelegt werden. Für Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie gilt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde durch die Erlaubnis gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MT-Berufe-Gesetzes (Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie) als erbracht. Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 StrlSchV alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen geeigneten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. In Ausnahmefällen kann die Fachkunde auch auf andere Weise aktualisiert werden, vorausgesetzt, dass der Wissensstand dem eines anerkannten Kurses entspricht. Die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Stelle. Für die Aktualisierung der Fachkunde ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an anerkannten Aktualisierungsmaßnahmen ausreichend; eine erneute Prüfung und Bestätigung durch die zuständige Stelle ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Nachweis ist jedoch dieser auf Anordnung vorzulegen. Die zuständige Stelle ist berechtigt gemäß § 50 StrlSchV die Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz zu widerrufen oder Auflagen hinzuzufügen, wenn Fortbildungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden oder Zweifel an den Kenntnissen bestehen. Bei begründeten Zweifeln kann eine erneute Überprüfung angeordnet werden.
Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sicherheit von radioaktiven Strahlenquellen in Deutschland In Deutschland werden in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft etwa 100.000 umschlossene radioaktive Strahlenquellen (Strahler) angewendet. Die Benutzung radioaktiver Strahlenquellen unterliegt gemäß dem deutschen Atomgesetz (AtG) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) grundsätzlich der staatlichen Aufsicht und erfordert eine Genehmigung. Der genehmigungsfreie Umgang ist nur für Strahler möglich, deren Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt, oder für Strahler, die fest in bauartzugelassene Geräte eingefügt sind. Seit 2005 sind Abgabe und Erwerb einer hochradioaktiven Strahlenquelle dem zentralen Register über hochradioaktive Strahlenquellen ( HRQ -Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) zu melden. Etwa 100.000 umschlossene radioaktive Strahlenquellen (Strahler) werden in Deutschland in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft angewendet. Einsatzgebiete und rechtliche Grundlagen Häufige Einsatzbereiche für Strahler in der Industrie sind die Kalibrierung von Messgeräten, die Werkstoffprüfung, die Produktbestrahlung und -sterilisation sowie die Füllstands- und Dichtemessung. In der Medizin werden Strahlenquellen zumeist in der Strahlentherapie und bei der Blutbestrahlung eingesetzt. Die hierbei dominierenden Radionuklide sind Kobalt-60, Iridium-192, Cäsium-137 , Strontium-90 und Americium-241. Die eingesetzten Aktivitäten variieren von einigen Kilobecquerel für Prüf- und Kalibrierstrahler bis zu einigen Terabecquerel bei Strahlenquellen für Bestrahlungsanlagen. Blutbestrahlungsanlage Quelle: Identification of Sources and Devices - Reference Manual, IAEA Nuclear Security Series, 2007 Die Benutzung radioaktiver Strahlenquellen unterliegt gemäß dem deutschen Atomgesetz (AtG) grundsätzlich der staatlichen Aufsicht und erfordert gemäß dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz - StrlSchG ) eine Genehmigung, die in Deutschland durch die zuständige Länderbehörde nach Prüfung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erteilt wird. Der genehmigungsfreie Umgang ist nur für Strahler möglich, deren Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt, oder für Strahler, die fest in bauartzugelassene Geräte eingefügt sind. Die Freigrenzen sind durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt und stimmen mit den Grenzwerten der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und den europäischen Grenzwerten ( EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM ) überein. Mit dem Begriff Freigrenze wird eine Aktivität bezeichnet, von der bei üblicher Nutzung der Radioaktivität nur eine vernachlässigbar geringe Gefährdung ausgeht. Pflichten der Quelleninhaber, behördliche Kontrolle Gammaradiographie-Gerät Quelle: Identification of Sources and Devices - Reference Manual, IAEA Nuclear Security Series, 2008 Die Annahme und Weitergabe eines Strahlers unterliegt der behördlichen Meldepflicht. Der ordnungsgemäße Umgang während des Einsatzes einer Strahlenquelle wird durch die von der Behörde bestellten Strahlenschutzbeauftragten überwacht. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde jederzeit die aus ihrer Sicht bei einem Genehmigungsinhaber erforderlichen Kontrollen durchführen. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse beim Umgang mit der Strahlenquelle , wie technische Fehlfunktionen des Gerätes, Bedienungsfehler oder ein Diebstahl des Strahlers, sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Bei der Abgabe eines Strahlers ist sicherzustellen, dass der Empfänger über eine entsprechende Genehmigung zum Umgang mit der Strahlenquelle verfügt. Dem Empfänger ist zu bescheinigen, dass der Strahler dicht und kontaminationsfrei ist. Die Beförderung von radioaktiven Strahlenquellen unterliegt dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Eine Beförderung ohne staatliche Kontrolle ist nur für Strahler mit Aktivitäten unterhalb der Freigrenze (siehe oben) und sogenannte freigestellte Versandstücke erlaubt. Die Verpackung der zu befördernden Strahlenquellen muss den Anforderungen des "Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter" (ADR) entsprechen. Die Lebensdauer der eingesetzten Strahlenquellen variiert aufgrund der stark unterschiedlichen Halbwertszeiten der verwendeten Radionuklide . Wenn die Strahlenquellen nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht unmittelbar vom Betreiber entsorgt werden, werden die Einrichtungen mitsamt der in ihnen verbleibenden Strahlenquellen vom Betreiber an den Gerätehersteller zurückgegeben. Dieser prüft gegebenenfalls eine weitere Verwendung der Strahler oder gibt sie zurück an den Hersteller. Die nicht mehr verwendbaren Strahler werden bei den Landessammelstellen abgegeben. Bisher keine Gefährdung durch illegal entsorgte und verlorene Strahlenquellen in Deutschland Trotz der staatlichen Kontrolle beim Umgang mit radioaktiven Stoffen kann der Verlust eines Strahlers oder der Fund einer herrenlosen Strahlenquelle nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Fälle sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und werden bundesweit erfasst und ausgewertet. Die in Deutschland gemeldeten Vorkommnisse mit Strahlenquellen werden jährlich im Jahresbericht " Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht. So wurden in den Jahren 2009 bis 2017 bundesweit 226 Meldungen über den Verlust beziehungsweise Fund von Strahlern aufgezeichnet. Gefunden wurden diese, in der Regel wegen Unkenntnis entsorgten, Strahlenquellen häufig in Schrott- oder Müll-Containern, da die meisten der in diesem Bereich in Deutschland tätigen Unternehmen über entsprechende Strahlenmesseinrichtungen verfügen. Die Aktivität der gefundenen oder verloren gegangenen Strahlenquellen ist in den meisten Fällen gering (zum Beispiel bei unwissentlich entsorgten Ionisationsrauchmeldern), so dass bei missbräuchlicher Nutzung keine hohe Gefährdung zu erwarten ist. Zentrales Register ermöglicht lückenlose Rückverfolgung hochradioaktiver Strahlenquellen In den Jahren 2009 bis 2017 wurden in Deutschland sechs Funde von Strahlenquellen mit einer Aktivität größer als 1 GBq gemeldet, wovon zwei als hochradioaktive Strahlenquellen einzustufen sind. Diese Funde von Strahlenquellen führten nicht zu Unfällen. Welche Gefahr jedoch mit Strahlern dieser Art verbunden sein kann, zeigt ein Unfall in Thailand im Jahr 2000 , bei dem eine Kobalt-60- Strahlenquelle aus einer Teletherapie -Anlage irrtümlich auf einen Schrottplatz verbracht und unwissentlich geöffnet wurde. Als Folge dieser Öffnung entstanden erhebliche Expositionen, so dass einige Personen an Strahlenkrankheit erkrankten beziehungsweise starben. Dieses Beispiel verdeutlicht die Gefahr, die von radioaktiven Strahlenquellen ausgehen kann, wenn sie durch mangelnde Überwachung herrenlos werden. Derartige Unfälle mit Strahlenquellen sind in Deutschland noch nicht vorgekommen. Strahlenquelle aus einer Teletherapie-Anlage, die bei dem Unfall in Thailand gefunden wurde Quelle: The Radiological Accident in Samut Prakarn, IAEA, 2002 Vor dem Hintergrund möglicher Unfälle werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Strahlenquellen bereits seit den 1990er Jahren international von der IAEA diskutiert. Insbesondere durch die veränderte Sicherheitslage nach den Anschlägen am 11. September 2001 wurde das internationale Regelwerk deutlich verschärft. In Deutschland wurden im Jahr 2005 gesetzliche Regelungen für die Kontrolle von "hochradioaktiven Strahlenquellen" ( HRQ ), das heißt von Strahlern, deren Aktivität so hoch ist, dass eine missbräuchliche Nutzung mit einer hohen Gefährdung verbunden sein kann, erlassen. Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen ist seit 2005 Abgabe und Erwerb einer hochradioaktiven Strahlenquelle auch dem zentralen Register über hochradioaktive Strahlenquellen ( HRQ -Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) zu melden. Das HRQ -Register ermöglicht eine lückenlose Verfolgung des Verbleibs hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb Deutschlands. Mit der Einführung dieser Regelungen wurde auch die Pflicht zur Rücknahme einer hochradioaktiven Quelle durch den Hersteller der Strahlenquelle gesetzlich verankert. Internationales Informationssystem zu verloren gegangenen Strahlenquellen Da die Verbringung radioaktiver Stoffe durch den globalen Schrotthandel ein länderübergreifendes Problem ist, besteht seit einigen Jahren ein von der IAEA betriebenes Informationssystem zur Übermittlung von Daten zu weltweit verloren gegangenen Strahlenquellen. Durch dieses Informationssystem konnte beispielsweise ein im Jahr 2003 aufgetretener Fall von zwei in Deutschland gefundenen Strahlenquellen, die in Nigeria gestohlen worden waren, geklärt werden. Um Vorkommnisse dieser Art noch mehr einzudämmen beziehungsweise um deren Folgen zu minimieren, sind zukünftig weitere Verbesserungen der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Stand: 25.03.2026
Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Radon-Exposimeter (passive Messgeräte) Qualitätssicherung für Radon-Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß § 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Vortrag Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Entdeckungstour Strahlenschutz bei elektromagnetischen Feldern Kostenlose Buchung einer mobilen Ausstellung über die Wirkungen elektromagnetischer Felder. Kommunen oder Bildungseinrichtungen Stand: 15.07.2025
Wie können die bei der Beantragung von SSR -Nummern angelegten Stammdaten im SSR korrigiert werden? Wurden bei der Beantragung einer SSR -Nummer Eingabefehler begangen oder haben sich zu einer strahlenschutzüberwachten Person Datenänderungen ergeben, so können Sie diese über das Portal zur Beantragung einer SSR -Nummer (https://ssr.bfs.de/ssrportal) korrigieren. Dies ist auch dann möglich, wenn die SSR -Nummer bereits von einem früheren Arbeitgeber beantragt wurde. Anschließend können Sie das korrigierte SSR -Zertifikat nach kurzer Bearbeitungszeit über das Portal abrufen. Dabei bleibt die ursprüngliche SSR -Nummer erhalten. Achtung : Zur Durchführung von Korrekturen sind (ebenso wie zur Beantragung von SSR -Nummern) nur Strahlenschutzverantwortliche bzw. entsprechend Verpflichtete, Verantwortliche sowie Strahlenschutzbeauftragte (SSB) bzw. sonstige beauftragte Personen berechtigt. Falls Sie zur letztgenannten Personengruppe gehören, ist es sehr wichtig, dass Sie die für Sie zuständige Person des betrieblichen Strahlenschutzes (in der Regel SSB) über die Korrekturen informieren, damit die Änderungen dann durch den SSB allen weiteren zuständigen Stellen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung (Dosismessstellen, ggf. Strahlenpassregistrierbehörden) mitgeteilt werden können. Geschieht dies nicht, würde es später bei der Datenübertragung von der Messstelle an das Strahlenschutzregister beim automatisierten Abgleich der Personendaten zu Fehlermeldungen kommen.
Strahlendosis der Hände steigt bei nuklear-medizinischem Personal Auswertung des Strahlenschutzregisters zeigt gegenläufige Trends Durchschnittliche Entwicklung der Ganzkörper- und Teilkörperdosis (Hand) zwischen 1997 und 2021 Medikamente, die radioaktive Stoffe enthalten, ermöglichen Untersuchungen verschiedener Organe wie Schilddrüse oder Herzmuskel und helfen Tumore zu finden oder zu bekämpfen. Die Bandbreite der eingesetzten radioaktiven Stoffe und der Anwendungsmöglichkeiten erweitert sich ständig. Wie wirkt sich dieser Trend auf die Strahlendosis des medizinischen Personals aus, das die Untersuchungen und Behandlungen durchführt? Ein Team aus Wissenschaftlern unter Leitung des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ) ist dieser Frage nachgegangen. Für ihre Untersuchung nutzten die Forscher Daten des Strahlenschutzregisters ( SSR ) des BfS . In dem Register erfasst das BfS die Strahlendosen von allen Personen in Deutschland, die der beruflichen Strahlenschutz-Überwachung unterliegen. 2021 waren das etwa 418.000 Personen aus unterschiedlichsten Berufsgruppen. In der Kategorie Nuklearmedizin – also der medizinischen Fachrichtung, die mit radioaktiven Arzneimitteln arbeitet – waren im Jahr 2021 etwa 11.400 Personen registriert. Mehrheitlich keine oder niedrige Strahlendosen Bei der Auswertung der Daten konzentrierten sich die Forscher auf die Jahre 1997 bis 2021. In der Kategorie Nuklearmedizin war in diesem Zeitraum etwas mehr als die Hälfte der strahlenschutz-überwachten Personen keiner oder keiner messbaren Strahlendosis ausgesetzt. Unter den Personen, für die eine Strahlendosis nachgewiesen wurde, wies die Mehrzahl niedrige Werte auf. Vereinzelt wurden allerdings Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte registriert. Eine genauere zeitliche Analyse der nachgewiesenen Strahlendosen zeigte zwei gegenläufige Trends: Die durchschnittliche Ganzkörperdosis ( effektive Dosis ) pro Person ging erkennbar zurück – von 1,4 Millisievert pro Jahr zu Beginn des Auswertungszeitraum auf 0,75 Millisievert pro Jahr am Ende des Zeitraums. Zugleich stieg die Teilkörperdosis ( Organ-Äquivalentdosis ) der Hand stetig an. Lag sie 1997 noch bei durchschnittlich 11,1 Millisievert pro Jahr und Person, waren es 2021 im Durchschnitt 29,5 Millisievert . Strahlendosis der Hände in der klinischen Praxis reduzieren Dass die durchschnittliche Ganzkörperdosis im Untersuchungszeitraum abnahm, interpretieren die Wissenschaftler als Ergebnis der kontinuierlichen Optimierung des beruflichen Strahlenschutzes in den vergangenen Jahrzehnten. Für den Anstieg der durchschnittlichen Teilkörperdosis der Hände sehen sie mehrere mögliche Erklärungsansätze. So könnten die Ursachen in einer mangelhaften Strahlenschutzkultur liegen oder darin, dass mit größeren Mengen an radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Die Forscher empfehlen Aufsichtsbehörden, Strahlenschutzbeauftragten und medizinischem Personal, diese Entwicklung sorgfältig zu beobachten und möglichen Ursachen nachzugehen. Verschiedene Hilfsmittel zum Schutz des medizinischen Personals vor Strahlung Es sei damit zu rechnen, dass die Anwendung radioaktiver Arzneimittel sowie die Menge ( Aktivität ) der eingesetzten Substanzen weiter zunähmen. Die Forscher raten daher dazu, in der klinischen Praxis noch stärker als bisher auf Maßnahmen zur Reduzierung der Dosis der Hände zu setzen. Wichtig seien neben technischen Maßnahmen unter anderem regelmäßige Risikobewertungen, Kontrollen von Arbeitsplätzen mittels Checklisten sowie vorbereitende Trainings mit nicht- radioaktiven Stoffen , bevor mit radioaktiven Medikamenten gearbeitet wird. Vollständige Auswertung im Journal of Radiological Protection Die Untersuchung wurde im Journal of Radiological Protection publiziert . Neben der Strahlendosis von nuklearmedizinischem Personal analysierten die Wissenschaftler die Strahlendosen von Personen, die in der Produktion und Auslieferung von radioaktiven Stoffen arbeiten. Auch hier ging die durchschnittliche Ganzkörperdosis zurück. Für die Teilkörperdosis der Hand war kein klarer Trend erkennbar. Stand: 27.02.2024
Die Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen wurde den zuständigen obersten Landesbehörden durch Schreiben des BMUB vom 20. Februar 2014 bekannt gegeben und am 10. April 2014 im Gemeinsamen Ministerialblatt 2014 auf Seite 289 veröffentlicht. Inhalt und Zweck der Richtlinie Gemäß Paragraf 31 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung müssen Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde besitzen. Die Richtlinie konkretisiert diese Anforderungen für die Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken und vergleichbaren Anlagen. Die Anforderungen gelten dabei auch für Strahlenschutzbeauftragte von Kernkraftwerken, die sich in Stilllegung befinden. Die Richtlinie enthält sowohl für die Lehrinhalte der entsprechenden Fachkundekurse als auch für die Ausbildung in den Anlagen detaillierte Vorgaben. Des Weiteren werden Regelungen für die Erhaltung der Fachkunde festgelegt. Überarbeitung der Richtlinie Die Richtlinie ersetzt die bisherige Fassung der "Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken und sonstigen Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen" vom 10. Dezember 1990 (GMBl 1991, Nummer 4, Seite 56). Die wesentlichen Punkte der Überarbeitung der Richtlinie betrafen dabei die Anpassung der Richtlinie an die aktuelle Fassung der Strahlenschutzverordnung, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf die Stilllegung von Anlagen, die Einführung der Abstimmung der Ausbildungsprogramme in den Anlagen mit der zuständigen Behörde und die Erstellung von Vorgaben zur Erhaltung der Fachkunde.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 63 |
| Land | 2 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 3 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 60 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 64 |
| Offen | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 69 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 55 |
| Keine | 11 |
| Webseite | 4 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 11 |
| Lebewesen und Lebensräume | 23 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 68 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 69 |