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Überprüfung der Berechnung charakteristischer Grenzen nach DIN EN ISO 11929 in verbreiteter Spektrometrie-Software : Vorhaben 3622S22320

Die charakteristischen Grenzen von Methoden der Kernstrahlungsmessung gemäß DIN ENISO 11929 (Erkennungs- und Nachweisgrenze, Grenzen des Überdeckungsintervalls) sind eine bedeutende Information dafür, die Eignung einer Methode und die Zuverlässigkeit der Messergebnisse für die jeweilige Aufgabenstellung zu bewerten. Für die verschiedenen Anwender*innen von Computer-Software zur Auswertung ist es daher wichtig zu wissen, inwieweit sie sich auf die berechneten Werte der charakteristischen Grenzen verlassen können und ob sie vergleichbare und valide Ergebnisse liefern. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde die Berechnung der charakteristischen Grenzen in Computerprogrammen, die für die Auswertung von Inkorporationsmessungen in Deutschland am meisten verwendet werden, überprüft. Die Ergebnisse der Softwareprodukte wurden dabei mit denen der vom Thünen-Institut entwickelten Software UncertRadio sowie einer eigenen Berechnung nach DIN EN ISO11929 verglichen. Betrachtet wurden die Messverfahren Alphaspektrometrie, Flüssigszintillationsspektrometrie und Gammaspektrometrie. Je Verfahren wurden UncertRadio und zwei unterschiedliche Produkte je Methode in diesem Vorhaben untersucht. Für jedes Verfahren wurden dafür bis zu 20 verschiedene realistische Messszenarien formuliert. Diese Szenarien deckten sowohl einfache (z. B: einzelne, getrennte Peaks im Spektrum) als auch komplexe Messaufgaben (z. B. Peaküberlappungen bzw. Multipletts und kontaminierter Spike) ab. Darüber hinaus wurden alle relevanten Unsicherheitsbeiträge berücksichtigt und variiert. Es stellte sich heraus, dass die untersuchten Programme sowie UncertRadio die charakteristischen Grenzen im Wesentlichen konform zu DIN EN ISO 11929 berechneten. Allerdings wurden bei allen Methoden speziellere Szenarien identifiziert, bei denen es durchaus zu bedeutenden Abweichungen kommt. Die Ergebnisse dieses Vorhabens können den Softwareherstellern zur Verbesserung ihrer Produkte dienen und darüber hinaus einen Beitrag zur deutschlandweiteinheitlichen Berechnung von Messergebnissen von Personen- und Ringversuchsmessungen in der Inkorporationsüberwachung leisten, wie sie in einer neuen „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 2“ (Riphyko) unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 11929 vorgesehen sein könnte.

Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 verabschiedet im März 2007

Durch die vorliegenden neuen Empfehlungen für ein System des Strahlenschutzes werden die früheren Empfehlungen der Kommission von 1990 formell ersetzt und die nach 1990 herausgegebenen zusätzlichen Empfehlungen zur Kontrolle der Exposition durch Strahlenquellen aktualisiert, konsolidiert und weiterentwickelt.

Schutz des Ungeborenen bei beruflicher Strahlenexposition der Mutter

Die Strahlenschutzkommission hat eine Empfehlung zum Schutz des Ungeborenen bei Strahlenexpositionen der beruflich strahlenexponierten Mutter am Arbeitsplatz verabschiedet. Es ist vorgesehen, in die neue Richtlinie Physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil II (innere Exposition) schon jetzt Hinweise auf die SSKEmpfehlung für die Fälle aufzunehmen, in denen die Behörden die Dosisbestimmung für das ungeborene Kind abweichend von der in Anlage VI Teil B Nr. 5 StrlSchV vorgesehenen Methode bei innerer Exposition der Mutter festlegen wollen. Ziel des Vorhabens ist die Feststellung der Anzahl der betroffenen Personen, der Art der Arbeitsplätze, bei denen spezielle Regelungsnotwendigkeiten auftreten können, sowie eine Analyse der einzelnen Arbeitsschritte inkl. Dosisabschätzung pro Arbeitsgang. Darauf aufbauend sollen die praktischen Auswirkungen der Übernahme der SSK Empfehlung auf Verordnungsebene sowie der neu geschaffenen Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung in der RiPhyKo, Teil II untersucht werden.

Messgeräte zur Bestimmung der Radon-Aktivitätskonzentration oder der Radonexposition : Vergleichsprüfung 2012

Die Vergleichsprüfungen umfassen die Organisation, Durchführung und Bewertung von Messungen der Messgrößen Radon-Aktivitätskonzentration oder Radonexposition3, die unter festgelegten Referenzbedingungen mit den von den Messstellen eingesandten Geräten durchgeführt werden. Die Prüfungen sind Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Messungen von Strahlenexpositionen durch Radon und Radonzerfallsprodukte und sollen einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherstellen. Art und Umfang der Vergleichsprüfungen orientieren sich an Verfahren, die in anderen Gebieten der physikalischen Strahlenschutzkontrolle, insbesondere in der Personendosimetrie externer Strahlung, durchgeführt werden

Messgeräte zur Bestimmung der Radon-222-Aktivitätskonzentration oder der Radon-222-Exposition: Vergleichsprüfung 2018

Die Vergleichsprüfungen sind Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Messungen von Strahlenexpositionen durch Radon und Radonzerfallsprodukte und sollen einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherstellen. Art und Umfang der Vergleichsprüfungen orientieren sich an Verfahren, die in anderen Gebieten der physikalischen Strahlenschutzkontrolle, insbesondere in der Personendosimetrie externer Strahlung, durchgeführt werden. //The interlaboratory comparisons are a component part of the measures for quality assurance in measurements of radiation exposure from radon and radon decay products and should ensure a consistent quality standard. The type and scope of the intercomparison laboratory are oriented towards procedures that are carried out in other areas of physical radiation protection monitoring, in particular in the personal dosimetry of external radiation [

Messgeräte zur Bestimmung der Radon-222- Aktivitätskonzentration oder der Radon-222-Exposition : Vergleichsprüfung 2015

Die Vergleichsprüfungen umfassen die Organisation, Durchführung und Bewertung von Messungen der Messgrößen Radon-Aktivitätskonzentration oder Radonexposition, die unter festgelegten Referenzbedingungen mit den von den Messstellen eingesandten Geräten durchgeführt werden. Die Prüfungen sind Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Messungen von Strahlenexpositionen durch Radon und Radonzerfallsprodukte und sollen einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherstellen. Art und Umfang der Vergleichsprüfungen orientieren sich an Verfahren, die in anderen Gebieten der physikalischen Strahlenschutzkontrolle, insbesondere in der Personendosimetrie externer Strahlung, durchgeführt werden. Die Vergleichsprüfungen werden jährlich von der Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt.

Kalenderwochen 5 und 6/2018

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 5 und 6/2018 Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die Optimierung von  Planungsunterlagen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) schließt Ultraschallmessungen am Versuch zur Abdichtung von Strecken im Steinsalz ab. Die Messungen sollen weitere Erkenntnisse über die Beschaffenheit der Abdichtung liefern. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Das Landesamt für Umweltschutz entnimmt Proben im näheren Umfeld des Endlagers. Dies dient der unabhängigen radiologischen Überwachung des Endlagers. In der Schachtanlage Marie wird auf der 3. Ebene (Sohle) der Bau (Auffahrung) einer Bohrkammer vorbereitet. Dort wird mit einer Bohrung der Verlauf einer neuen Strecke erkundet. Diese soll als zusätzlicher Fluchtweg dienen. Der Strahlenschutz nimmt, entsprechend der betrieblichen Planungen, Proben des Abwassers im Endlager. Die Proben werden einmal im Quartal untersucht. Sie dienen der radiologischen Überwachung des Endlagers. Mit Zustimmung der atomrechtlichen Aufsicht, des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), werden  nach einer radiologischen Kontrolle durch den betrieblichen Strahlenschutz unterschiedliche Materialien aus dem Kontrollbereich freigegeben. Die Kabeltrommeln, Rohre und Textilien sind nicht radiologisch belastet. An der Lösungszutrittsstelle im Abbau 1a, 1. Ebene wird die Nutzung ein neues Messsystems zur Messung der Dichte der aufgefangenen Lösungen eingerichtet. Im Kontrollbereich wird die Technik zur Messung der Raumluft überprüft. Dies geschieht 1/4-jährlich. Im Kontrollbereich wird die Entlüftung einer Einlagerungskammer (Abbau 2 im Südfeld) umgebaut. Der Umbau dient als Vorbereitung für die abschließende Verfüllung des restlichen Hohlraums. Dies ist in der Dauerbetriebsgenehmigung vorgeschrieben. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Im Norden des Bergwerks (Schachtanlage Marie) wird eine Strecke mit einer  Maschine (Teilschnittmaschine) nachgeschnitten. Ziel ist es, die Infrastruktur und Zugänglichkeit dieses entlegenen Teils des Bergwerks zu verbessern. Öffentlichkeitsarbeit Die Mitarbeiter der BGE stehen im Dialog mit der Bevölkerung und anderen Gruppen um die Inhalte des Projektes zu vermitteln. In der Infostelle Morsleben besuchen 70 Gäste die  Informationsveranstaltung „Betrifft: Morsleben – Der Weg aus der Offenhaltung in die Stilllegung. Wie geht es weiter?“ . Einblick Aufgenommen im Januar 2018 Streckennachschnitt im Norden des Bergwerks: Die Maschine (Teilschnittmaschine vom Typ SM 130) fährt ihren Schwenkarm an die Decke (Firste). Am Ende des Arms rotieren Meißel. Sie fressen sich durch das Salzgestein, das als Grus zu Boden fällt. Immer wieder muss ein Radlader das Salz abtransportieren. Eine Entstaubungsanlage vermindert die Staubsammlung am Arbeitsort. Die Maschine schafft rund zwei bis sieben Meter Strecke am Tag. Der Nachschnitt der Strecken ist notwendig, um die Infrastruktur und Zugänglichkeit dieses entlegenen Teils des Bergwerks zu verbessern. Langfristig soll dort eine Lösungszutrittsstelle (Lager H) dauerhaft gesichert werden. Über die Aktuellen Arbeiten Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Aktuellen Arbeiten im Überblick Meldung: „Betrifft: Morsleben – Der Weg aus der Offenhaltung in die Stilllegung. Wie geht es weiter?“ – Nachbereitung (14. Februar 2018) Blogbeitrag: Wenn zwei „Verwaltungstraditionen“ zusammentreffen. Aus der Betrifft: Morsleben vom 9. Februar 2018 (14. Februar 2018)

Überwachung von Umweltmedien

1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Das Überwachungsnetz besteht aus rund 1.800 ortsfesten Messsonden des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) 40 Messstationen des Bundesamtes für Gewässerkunde 48 Messstationen des BfS und des Deutschen Wetterdienstes 13 Messstellen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie Das Hauptaugenmerk liegt auf der Kontrolle der Radioaktivität in der Luft. Es wird davon ausgegangen, dass eine Einwirkung von außen in der Luft zuerst festgestellt werden kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreibt für den Ernstfall, der Kontamination der Umwelt mit radioaktiven Stoffen, Messstrategien im Notfall . Diese dienen dazu Auskunft darüber zu geben, wie sich z.B. ein Ernte- oder Verzehrsverbot auswirken würde. Im IMIS haben die Bundesländer die Aufgabe, die Radioaktivität in Proben von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futterpflanzen und anderem zu bestimmen. Die Ergebnisse werden ins System eingestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz mit den Berechnungen der Entscheidungshilfemodelle verglichen. Die gesammelten und geprüften Daten des IMIS gehen in die Berichte der Leitstellen und die Jahresberichte des Bundes zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung ein. Im Normalbetrieb werden so neben der Unterstützung der Entscheidungshilfemodelle Daten zur Qualitätssicherung gewonnen und es wird gleichzeitig der Zustand der Umwelt dokumentiert. Der Intensivbetrieb, der im Ereignisfall ausgerufen würde, musste bisher, außer für Übungszwecke, noch nie angeordnet werden. Ausführlichere Informationen zum Integrierten Mess- und Informationssystems können Sie dem nachstehenden PDF-Dokument entnehmen: Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt.

BfS-02-13-V-RoeVb1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 02/13 V RöV Vom 04. Juni 2013 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 Nummer 3 der Röntgenverordnung (RöV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Verordnung vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2000) geändert worden ist, wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen: Bauartzeichen:BfS 02/13 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung:Röntgengerät zur Produktkontrolle Vollschutzgerät (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung:Röntgeneinheit auf Kapsellfüllmaschine GKF1700 Inhaber der Zulassung/Hersteller der Vorrichtung: Robert Bosch GmbH Stuttgarter Straße 130 71332 Waiblingen Zugelassene Verwendung:Das Vollschutzgerät ist zur Kontrolle bei der Füllung von pharmazeutischen Kapseln zugelassen. Befristung der Zulassung:04. Juni 2023 Technische Angaben: In der Röntgeneinrichtung befinden sich zwei gleichartige Röntgenröhren mit jeweils maximalen Betriebswerten: Röhrenspannung 45 KV (Gleichspannung) Röhrenleistung 22,5 W Röntgenröhren: Typ: 0.080 MBC FF24 Anodenmaterial: Wolfram (W) Z=74 Hersteller: Petrick GmbH, 07422 Bad Blankenburg, Deutschland oder alternativ mit Typ: Anodenmaterial: Hersteller: Apogee, Series 6000 Wolfram (W) Z=74 Oxford Instruments X-Ray Technology, Inc., Scotts Valley, CA 95066, U.S.A. Salzgitter, den 04. Juni 2013 Z 5-57502/2-2011-011-N Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Häusler

Verzicht auf Kleiderwechsel im Kontrollbereich des Endlagers Morsleben

Das Betreten und Verlassen des Kontrollbereichs im Endlager Morsleben war bis zum Ende des Jahres 2019 entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung aufwändig geregelt: Neben der Kontrolle jeder Person auf Verunreinigung durch radioaktives Material (Kontamination) beim Verlassen des Kontrollbereichs, musste zusätzlich ein Kleiderwechsel stattfinden. Da der Kleiderwechsel ursprünglich nur für den Einlagerungsbetrieb (bis 1998) notwendig war, hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Verzicht darauf beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE; seit 1. Januar 2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)) beantragt. Dieser Antrag wurde Mitte 2019 genehmigt und ist nun umgesetzt. Damit konnte ein weiterer Schritt  bei der Umrüstung des Endlagers Morsleben auf den Offenhaltungsbetrieb vollzogen werden. Warum kann auf den Kleiderwechsel verzichtet werden? Seit 1998 werden vom Endlager in Morsleben keine radioaktiven Abfälle mehr angenommen. Seitdem zeigt die Erfahrung aus dem betrieblichen Strahlenschutz, dass Verunreinigungen der Arbeitskleidung durch radioaktives Material nicht zu erwarten sind. Durch die Kontrollen, die vor dem Verlassen des Kontrollbereichs durchgeführt werden, kann ein Verschleppen radioaktiver Stoffe ausgeschlossen werden. Was ist neu und wie wird die Sicherheit weiterhin garantiert? Allgemein ist der Ablauf für das Betreten und Verlassen des Kontrollbereichs ähnlich geblieben. Insbesondere die Kontrolle auf radioaktive Verunreinigungen an Händen und Füßen sowie das Tragen eines Gerätes zur Messung der Strahlendosis (Personendosimeter) während des Aufenthaltes im Kontrollbereich, gewährleisten den gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutz. Auch wird eine Verschleppung radioaktiver Stoffe durch eine abschließende radiologische Kontrolle in einer Personenschleuse (Ganzkörpermonitor) beim Verlassen des Kontrollbereiches verhindert. Neu sind zwei Dinge: Es wird darauf verzichtet, einen kompletten Kleiderwechsel vorzunehmen. Personen, die den Kontrollbereich betreten wollten, mussten ihre komplette persönliche Kleidung und Gegenstände in einem speziellen Umkleidebereich (Weißkaue) ablegen. Im Kontrollbereich angekommen wurden sie in einem weiteren Umkleidebereich (Schwarzkaue) mit dafür vorgesehener Arbeitskleidung ausgestattet. Beim Verlassen des Kontrollbereiches musste die Arbeitskleidung im Kontrollbereich bleiben. Zur Reinigung wurde die Kleidung auf radioaktive Verunreinigungen kontrolliert und freigemessen. Die neue Regelung erlaubt es, die Arbeitskleidung, die außerhalb des Kontrollbereiches genutzt wird, auch im Kontrollbereich zu tragen. Des Weiteren wurde im Kontrollbereich vor der abschließenden Kontrolle auf radiologische Verunreinigung (Kontaminationskontrolle) in der Personenschleuse eine Schuhputzreinigungsanlage (siehe Bild) aufgebaut. Sie soll zusätzlich die Verschleppung von radioaktiven Verunreinigungen mit an den Schuhen haftendem Schmutz verhindern. Warum ist der Verzicht eine Vereinfachung? Durch den entfallenden Kleiderwechsel werden die betrieblichen Abläufe stark vereinfacht. Essen ist im Kontrollbereich verboten, Trinken nur an speziellen Getränkestützpunkten erlaubt. Entsprechend müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Schicht einmal den Kontrollbereich verlassen, um eine Pause zu machen. Der Verzicht auf den Kleiderwechsel erspart hierbei pro Mitarbeiter rund 20 Minuten Zeit.

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