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Bundesrat stimmt Strahlenschutzgesetz zu

Am 12. Mai 2017 stimmte der Bundesrat dem Strahlenschutzgesetz zu. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.

Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz

Am 25. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes. Bisher war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.

Bundesregierung verabschiedet Einzelgesetze statt Umweltgesetzbuch

Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Die vier Gesetzentwürfe werden dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.

Notfallschutzbestimmungen des Strahlenschutzgesetzes treten in Kraft

Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, der Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Folgeänderungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und anderen Bundesgesetzen in Kraft getreten.

Richtlinie zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Dezember 2013 die neue Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung verabschiedet. Die Richtlinie berücksichtigt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezweckt einen umfassenden Strahlenschutz. Gleichzeitig wurden die Euratom-Richtlinien über den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und von Arbeitskräften, den Patientenschutz, den Schutz externer Arbeitskräfte, die Information der Bevölkerung bei radioalogischen Notstandssituationen und zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen aufgehoben. Die Richtlinie muss innerhalb der nächsten vier Jahre in nationales Recht umgesetzt werden.

Leitfaden zum Einsatz von Dosismanagementsystemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen und Einhaltung von Referenzwerten - Vorhaben 3616S42432

Ein Dosismanagementsystem (DMS) ist sinnvoll und dringend empfehlenswert für Betreiber von Röntgeneinrichtungen, wenn eine größere Anzahl von Röntgeneinrichtungen ordnungsgemäß nach neuem Strahlenschutzrecht betrieben werden sollen. Es ist auch ein sehr wichtiges Handwerkszeug des Medizinphysik-Experten, damit dieser die ihm in §132 StrlSchV zugewiesenen Aufgaben erledigen kann. In einer Anwendungsstudie (Kennzeichen BfS AG-R - 08313 / 3616S42432) wurde festgestellt, dass sich die zusätzlich notwendigen Eigenschaften eines DMS nicht über die Instituts-bzw. Klinikgröße definieren lassen. In der Regel ist eine Bewertung der jeweilig spezialisierten Fachrichtungen obligat, um ein individuelles Anforderungsprofil zu erstellen. Beginnend mit der Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur gilt es erforderliche Schnittstellen zu den übergeordneten Systemen (Krankenhausinformationssystem (KIS) oder Radiologieinformationssystem (RIS) zu schaffen, um einen zuverlässigen Datenbestand zu erhalten. Die Einrichtung und Pflege auf dieser Ebene ist optimaler Weise den IT-Fachabteilungen zu überlassen. Die Integration der Modalitäten ist mithilfe der Geräte- und PACS-Hersteller zu vereinbaren. Es wird nicht empfohlen diese Arbeiten rein abteilungsintern zu verteilen. Die Anbindung sollte auf Grundlage von RDSR und MPPS erfolgen. Es wird größeren Instituten empfohlen die Daten aus dem PACS-System zu importieren. Kleinere Einrichtungen können wahlweise ein Gerät direkt anbinden.

Messgeräte zur Bestimmung der Radon-222-Aktivitätskonzentration oder der Radon-222-Exposition - Vergleichsprüfung 2017

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 [1] legt die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung fest. Das neue deutsche Strahlenschutzgesetz [2] tritt schrittweise bis Ende 2018 in Kraft und wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen1. Wie in den bisherigen Regelungen sollen beruflich strahlenexponierte Personen anhand individueller Messungen radiologisch überwacht werden. // European Council Directive 2013/59/EURATOM of 5 December 2013 [1] lays down basic safety standards for protection against the dangers arising from exposure to ionising radiation. The new German radiation protection law [2] will come into force on a step-by-step basis by the end of 2018 and will implement the EU directive in national law3. As in the current regulations, persons exposed occupationally to radiation are to be monitored radiologically by means of individual measurements.

Umfang des Informationsanspruchs gegenüber dem BMU nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz hinsichtlich Daten, die der Bundesaufsicht nach dem Atom- und Strahlenschutzrecht vorliegen, sowie sensibler und sicherheitsrelevanter Daten nach der Störfall-Verordnung

In dem Gutachten werden Rechtsfragen aufgeworfen, analysiert und bewertet, die den Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich,wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), auf den Gebieten des Atom- und Strahlenschutzrechts sowie des Rechts der Störfall-Verordnung (StörfallV) betreffen. In Bezug auf ihre Bedeutung für das Atom- und Strahlenschutz- sowie Störfallrecht wurde auf nachfolgende Problemfelder besonders eingegangen: - Begriffsbestimmungen, insbesondere Informationsbegriff - Anwendungsbereiche der verschiedenen Informationsgesetze in Bund und Ländern -Definition der informationspflichtigen Stellen - Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses - Organisations-und Verfahrensfragen - Ausnahmetatbestände (Schutz öffentlicher Belange; Schutz privater Belange) - Kosten - Rechtsschutz - Weiterverwendung von Informationen - aktive Informationspflichten Den Abschluss des Gutachtens bildet eine Entscheidungshilfe, die als Muster für Handlungsempfehlungen für die Bearbeitung von Informationsanträgen gedacht ist. Wesentliche Kriterien für die Gestaltung der Entscheidungshilfe waren Übersichtlichkeit, Knappheit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit. Die Entscheidungshilfe folgt einem dreistufigen Konzept. Auf einer ersten Stufe gibt sie dem Anwender Ratschläge für bestimmte Fragen und Probleme. Bei komplexeren Fragestellungen soll auf einer zweiten Stufe die im Hause für UIG/IFG-Fragen zuständige Organisationseinheit beteiligt werden. Zusätzlich kann der Anwender zu einzelnen Problemfeldern über entsprechende Links das Gutachten zu Rate ziehen. Auf einer dritten Stufe kann der Anwender weiterführende Fragestellungen mit Hilfe von in dem Gutachten zitierten weiterführenden Quellen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur vertieft bearbeiten.

Analyse und Vermeidung von Fehlern bei medizinischen Strahlenanwendungen: BeVoMed -Jahresberichte

Analyse und Vermeidung von Fehlern bei medizinischen Strahlenanwendungen: BeVoMed -Jahresberichte Bei Strahlenanwendungen am Menschen zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, kann es zu unbeabsichtigten Expositionen kommen, oder zu Fehlexpositionen, die nur durch Zufall verhindert werden konnten (beinahe-Expositionen). Sind bestimmte Kriterien erfüllt, so handelt es sich um bedeutsamen Vorkommnisse, die nach dem neuen Strahlenschutzrecht den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer zu melden sind. Diese Behörden prüfen und bewerten die Meldungen und leiten die zugehörigen Informationen an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weiter. Das BfS führt eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Meldungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse sowie daraus abgeleitete Empfehlungen für den Strahlenschutz mit dem Ziel, vergleichbare Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Medizinische Strahlenanwendungen kommen immer häufiger zum Einsatz, um Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Technische Innovationen verbessern diese Anwendungen stetig, machen sie teilweise aber auch komplexer. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern sowie von Unfällen, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Um den Schutz dieser Personen zu gewährleisten und weiterzuentwickeln ist es unabdingbar, Fehlexpositionen und Unfälle zu erfassen. Damit etwaige Fehler in medizinischen Einrichtungen in Zukunft vermieden werden können, sind sie im Detail aufzuarbeiten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu verbreiten. Das BfS analysiert Vorkommnisse bundesweit Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erfüllt hierbei eine wichtige Aufgabe: Es führt eine regelmäßige, systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der sogenannten bedeutsamen Vorkommnisse in der Medizin durch. Die rechtliche Grundlage bildet § 111 Abs. 6 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ). Dafür analysiert das BfS die Informationen, die es von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer erhält, an die bedeutsame Vorkommnisse in medizinischen Einrichtungen zu melden sind. Die Ergebnisse veröffentlicht das BfS unter anderem in Form von Jahresberichten. Darin sind auch Empfehlungen für den medizinischen Strahlenschutz enthalten, die das BfS aus seiner Auswertung ableitet. Die meisten Meldungen kommen aus dem Bereich Röntgendiagnostik, insbesondere der Computertomographie Für den Jahresbericht 2023 wurden 209 bedeutsame Vorkommnisse ausgewertet. Wie auch im Vorjahr stieg die Anzahl an Meldungen deutlich an, insbesondere aus der Röntgendiagnostik. Am häufigsten wurden hier bedeutsame Vorkommnisse im Zusammenhang von CT-Angiographien und Bolus-Tracking gemeldet. Etliche Vorkommnisse aus der Röntgendiagnostik gingen auch mit nicht optimierten Protokollen bzw. Geräteparametern einher. Konstant blieb die Zahl der Meldungen aus der Strahlentherapie, die unverändert an zweiter Stelle der Häufigkeit stand. Hier dominierten diesmal Planverwechslungen. Personenverwechslungen zeigten sich tendenziell rückläufig. Aus dem Bereich der Nuklearmedizin sind die Meldungen mit acht an der Zahl weiterhin spärlich, im Vergleich zum Vorjahr aber zunehmend. Insgesamt acht Meldungen bezogen sich auf beinahe eingetretene Vorkommnisse, was aus Sicht des BfS auf ein zunehmendes Problembewusstsein hindeutet. Aufgrund der noch immer niedrigen Gesamtanzahl an Meldungen können verallgemeinernde Schlüsse zu spezifischen Strahlenanwendungen nur eingeschränkt gezogen werden. Jedoch lässt sich erkennen, dass allgemeine Faktoren wie Zeitdruck, Unterbesetzung und daraus resultierend Überlastung und Unkonzentriertheit das Eintreten von bedeutsamen Vorkommnissen häufig begünstigen. Um insbesondere in solchen Situationen die Fehleranfälligkeit gering zu halten, empfiehlt das BfS die Arbeitsprozesse detailliert im Vorfeld zu definieren, diese schriftlich festzuhalten und die Mitarbeitenden regelmäßig darin zu schulen sowie technische Hilfsmittel zu implementieren, wo dies sinnvoll möglich ist. Elektronisches Melderegister Zur bundeseinheitlichen Erfassung und Auswertung von bedeutsamen Vorkommnissen hat das BfS ein webbasiertes IT -System " BeVoMed " (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet. Ob es sich bei einem Ereignis um ein meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis handelt, ist durch die in Anlage 14 der StrlSchV aufgeführten anwendungsspezifischen Meldekriterien geregelt. Fragen zur richtigen Anwendung der Kriterien der Anlage 14 StrlSchV werden mittels dieser FAQ-Liste auf der Homepage des BfS beantwortet. Stand: 05.12.2024

Monatsbericht April 2021

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im April 2021 (Kalenderwochen 13 bis 17/2021 ) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen führen im Nordfeld auf der 3. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben vertiefende Versuche mit Sorelbeton durch. Sorelbeton soll als Baustoff im geplanten Demonstrationsbauwerk im Anhydrit verwendet werden. Auftragnehmer errichten ein Zwischenlager für Baustoffe auf der 2. Ebene von Schacht Bartensleben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Das untertägige Brandmeldesystem soll weiter ausgebaut werden. Mitarbeiter*innen bereiten daher die Einrichtung einer Brandmeldeanlage im Abbau 1s auf der 1. Ebene von Schacht Bartensleben vor. Abbau 1s befindet sich in unmittelbarer Nähe des Schachtes und dient als Fahrzeugabstellplatz. Externe Dienstleister führen die halbjährliche Wartung der Strahlenschutzmesstechnik durch. Die Messtechnik wird im Kontrollbereich über und unter Tage sowie für die Umgebungsüberwachung gepflegt. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mitarbeiter*innen erneuern als Modernisierungsmaßnahme die Niederspannungshauptverteilung an der übertägigen Schaltstation auf dem Betriebsgelände von Schacht Bartensleben. Markscheider führen Polygonzugmessungen in der 2. nördlichen Richtstrecke auf der 3. Ebene von Schacht Bartensleben durch. Aufgrund von Nachschneidearbeiten muss der Bereich neu vermessen werden. Die Markscheider unterteilen dabei eine lange und ungerade Strecke mit Hilfe von Fixpunkten in kurze gerade Strecken. Im Ergebnis ist die Summe der kurzen Strecken wesentlich genauer als die Messung der langen Strecke. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Mitarbeiter*innen der Infostelle und des Endlagers beteiligen sich am digitalen Zukunftstag der BGE. Am Standort Morsleben ist die Ausbildung zum/zur Bergbautechnolog*in möglich. Wie die Ausbildung aussieht und warum der Beruf definitiv eine Zukunft hat, erfahren die Schüler*innen direkt vom Ausbilder . Meldepflichtiges Ereignis Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM . Am 29. April 2021 verursacht ein Kurzschluss einen Entstehungsbrand an einem Multicar vom Typ M26. Die anwesenden Personen vor Ort reagieren umgehend: Sie löschen den Brand mit einem Handfeuerlöscher und lösen die Meldekette aus. Ein Grubenwehreinsatz ist aufgrund des schnellen Handelns nicht notwendig. Die Sicherheit aller im Bergwerk befindlichen Personen ist gewährleistet. Das Fahrzeug ist bis auf Weiteres stillgelegt und befindet sich in der Werkstatt auf der 2. Ebene. Das geparkte Fahrzeug befindet sich zum Zeitpunkt der Brandentstehung auf der 3. Ebene von Schacht Bartensleben in einer Verbindungsstrecke zum Nordfeld. Dort befinden sich ebenfalls Elektroleitungen, die sicherheitstechnisch relevante Einrichtungen mit Energie versorgen. Daher ist dieses Ereignis gemäß Meldeordnung des Endlagers Morsleben meldepflichtig. Die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für Geologie und Bergwesen in Sachsen-Anhalt (LAGB) (externer Link) ist informiert. Eine N-Meldung geht per Meldeformular fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link) . Einblick In diesem Bereich wird das Baustoffzwischenlager für das geplante Demonstrationsbauwerk im Anhydrit eingerichtet. Auf der 3. Ebene der Schachtanlage Bartensleben wird der Bau eines Demonstrationsbauwerks im Anhydrit vorbereitet. Dieses ist in Originalgröße geplant, also im Maßstab 1:1. Bevor der Bau beginnt, müssen Vorbereitungen getroffen werden. Im Ausrichtungsquerschlag auf der 2. Ebene von Schacht Bartensleben wird zum Beispiel derzeit das Zwischenlager für die Trockenmischung zur Herstellung von Beton errichtet. Mit Baubeginn wird kontinuierlich eine große Menge an Beton als Baustoffmaterial benötigt, die jederzeit verfügbar sein muss. Damit sich das Baustoffmaterial nicht mit dem Salz des umgebenden Gebirges vermischt, wurde der Streckenabschnitt nachgeschnitten und mit einer Betonfahrbahn ausgestattet. So ist sichergestellt, dass das Mischverhältnis im Beton gleichbleibt. Das Zwischenlager muss noch weitere Anforderungen erfüllen, um sich als betriebssicher zu qualifizieren. Dazu gehört: Die verwendeten Materialien dürfen nicht brennbar sein. Die Einzelteile dürfen eine bestimmte Größe und Gewicht nicht überschreiten, damit sie sicher über den Förderkorb von über Tage zur Baustelle transportiert werden können. Das fertige Konstrukt muss das Gewicht der eingelagerten Materialien halten können. Es muss den Bedingungen unter Tage standhalten können, also dem Salz und dem Betrieb des Fahrladers, wenn der Baustoff eingelagert bzw. entnommen wird. Das Baustoffzwischenlager wird von Bergleuten vor Ort mit Unterstützung eines externen Dienstleisters errichtet. Der Bau des Zwischenlagers läuft fristgerecht: Es wird im Sommer dieses Jahres fertiggestellt. Meldung vom 21. Januar 2021 - Endlager Morsleben: Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben im Jahr 2020 Meldepflichtige Ereignisse nach Atom- und Strahlenschutzrecht Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick

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