Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Dies betrifft Strahlenschutzbeauftragte, Human-, Zahn- und Tiermedizinerinnen und -mediziner sowie Medizinphysik-Expertinnen und -experten. Diese nach Strahlenschutzrecht erforderliche Fachkunde dient dazu, die Sicherheit der eigenen Person und anderer Personen zu gewährleisten. Die notwendigen Fertigkeiten und Berechtigungen werden in Form einer Bescheinigung durch die zuständige Stelle erteilt. Dies gilt für verschiedene Branchen wie Medizin, Technik und Industrie sowie Forschung und Entwicklung. Im medizinischen Bereich gibt es auch Personen, die nicht eigenverantwortlich, sondern unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich anwenden. Diese benötigen nach § 49 Absatz 1 StrlSchV die erforderlichen Kenntnisse . Die Bedingungen für den Erwerb und die Aktualisierung von Kenntnissen im Strahlenschutz entsprechen denen der Fachkunde. Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erlangen, müssen Antragsteller bei der zuständigen Stelle folgende Nachweise einreichen, die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlich sind: Ausbildungsnachweise in Form von Urkunden Sachkundezeugnisse, die praktische Erfahrungen belegen. Bei der Ausstellung des Sachkundezeugnisses sind die Anforderungen gemäß § 47 Absatz 2 StrlSchV zu berücksichtigen. Bescheinigungen über erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Grund- und Spezialkursen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die für die Erteilung der Fachkunde zuständige Stelle prüft die vorgelegten Unterlagen und stellt eine Bescheinigung zum Erwerb der Fachkunde aus. Es ist zu berücksichtigen, dass die vom Kursanbieter ausgehändigten Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen nicht als Fachkunde gilt. In einigen Fällen wird die Fachkunde mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die Anforderungen nach § 47 Absatz 5 StrlSchV erfüllt sind. Die zuständige Behörde kann im Ausland erworbene Qualifikationen im Strahlenschutz anerkennen, wenn sie mit den Anforderungen nach deutschem Strahlenschutzrecht vergleichbar sind. Dafür müssen entsprechende Ausbildungsnachweise sowie Nachweise über relevante Berufserfahrung und Qualifikationen vorgelegt werden. Für Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie gilt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde durch die Erlaubnis gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MT-Berufe-Gesetzes (Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie) als erbracht. Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 StrlSchV alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen geeigneten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. In Ausnahmefällen kann die Fachkunde auch auf andere Weise aktualisiert werden, vorausgesetzt, dass der Wissensstand dem eines anerkannten Kurses entspricht. Die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Stelle. Für die Aktualisierung der Fachkunde ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an anerkannten Aktualisierungsmaßnahmen ausreichend; eine erneute Prüfung und Bestätigung durch die zuständige Stelle ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Nachweis ist jedoch dieser auf Anordnung vorzulegen. Die zuständige Stelle ist berechtigt gemäß § 50 StrlSchV die Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz zu widerrufen oder Auflagen hinzuzufügen, wenn Fortbildungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden oder Zweifel an den Kenntnissen bestehen. Bei begründeten Zweifeln kann eine erneute Überprüfung angeordnet werden.
Krebs durch CT-Untersuchungen? - Bewertung einer US-amerikanischen Studie zum Krebsrisiko durch CT-Untersuchungen " Projected Lifetime Cancer Risks From Current Computed Tomography Imaging " von Smith-Bindman et al. in JAMA International Medicine, 2025 Forschende aus den USA haben in einer im April 2025 veröffentlichten Studie versucht, über Modellierungen vorherzusagen, wie viele Krebserkrankungen als Folge der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen zu erwarten sind. 2023 wurden in den USA bei geschätzt 61,5 Millionen Personen 93 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Die Modellierungen in der Studie ergaben, dass als Folge dieser CT -Untersuchungen 103.000 der untersuchten Personen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden. Die Berücksichtigung verschiedener Unsicherheiten ergab einen Bereich von 96.400 bis 109.500 Krebsfällen (90 %-Unsicherheitsintervall). Die Autor*innen der Studie folgern daraus, dass bei Fortführung dieser Praxis der Anteil der durch CT -Untersuchungen verursachten Krebsfälle an der Gesamtzahl der jährlich in den USA neu diagnostizierten Krebsfälle 5 % betragen könnte. Modellierungen wie in der vorliegenden Studie beinhalten zahlreiche Einflussgrößen, deren Werte nicht bekannt sind und für die lediglich möglichst plausible Annahmen getroffen werden können. Ihre Ergebnisse sind daher sehr unsicher. Computertomographien ( CT ) spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Diagnostik. Sie können für die untersuchten Personen einen großen Nutzen haben, da sie die Diagnose von Krankheiten erleichtern und die Behandlungsmöglichkeiten verbessern können. Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat in den letzten zehn Jahren in Deutschland um ca. 20 % zugenommen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 15 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Bei CT -Untersuchungen wird Röntgen-Strahlung, also ionisierende und damit besonders energiereiche Strahlung, eingesetzt. Die Strahlendosis, die auf die Untersuchten einwirkt, ist bei CT -Untersuchungen deutlich höher als bei konventionellen Röntgenaufnahmen. Da ionisierende Strahlung grundsätzlich das Risiko für Krebserkrankungen erhöhen kann, stellt sich die Frage, welche Gefahr mit CT -Untersuchungen verbunden ist. Was weiß man zum Krebsrisiko durch CT -Untersuchungen? Die Strahlendosis durch eine oder auch mehrere CT -Untersuchungen fällt im Allgemeinen in den Niedrigdosisbereich. Aussagen zum Krebsrisiko durch solche sehr niedrigen und niedrigen Strahlendosen sind generell schwierig zu treffen. Beobachtungsstudien, in denen der Zusammenhang zwischen im Erwachsenenalter durchgeführten CT -Untersuchungen und bei diesen Personen aufgetretenen Krebserkrankungen direkt untersucht wird, sind selten und liefern keine eindeutigen Ergebnisse. Ergebnisse aus Studien zu CT -Untersuchungen, die bei Kindern oder Jugendlichen durchgeführt worden sind, deuten auf einen leichten Anstieg des Risikos für bestimmte Krebserkrankungen und mit steigender Strahlendosis durch CT -Untersuchungen hin. Was hat die amerikanische Studie untersucht? Forschende aus den USA haben in einer im April 2025 veröffentlichten Studie versucht, über Modellierungen vorherzusagen, wie viele Krebserkrankungen als Folge der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen zu erwarten sind. Die Gesamtzahl der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen in der Studie stammt aus einer Marktanalyse zur Verbreitung von Bildgebungstechniken in den USA . Da sich das strahlenbedingte Krebsrisiko für verschiedene Altersgruppen, Geschlechter und betroffene Körperregionen unterscheidet, wurden diese CT -Untersuchungen in entsprechende Kategorien eingeteilt. Basis für diese Einteilung waren ein nationales Register zu Radiologie-Daten und ein Dosisregister der University of California San Francisco , das detaillierte Daten zu 120.000 Untersuchungen aus den Jahren 2018 bis 2020 enthält. Letzteres wurde auch dazu genutzt, um typische Organdosen für die verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter und Körperregionen abzuschätzen, die dann auf die Untersuchungen aus dem Jahr 2023 übertragen wurden. Über verfügbare Modelle zum Krebsrisiko durch Strahlung haben die Forschenden anhand dieser Datenbasis berechnet, wie viele durch die Strahlung bedingte Krebsfälle zu erwarten sind. Diese Modelle beruhen weitgehend auf Daten von Personen, die relativ hohen Dosen ausgesetzt waren, insbesondere den japanischen Atombomben-Überlebenden sowie Personen, die aus medizinischen Gründen strahlenexponiert wurden. In den Modellen werden die Erkenntnisse zum Krebsrisiko bei höheren Strahlendosen auf den Niedrigdosisbereich übertragen. Damit wird bis hin zu sehr niedrigen Dosiswerten von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Strahlenrisiko ausgegangen ( Linear-No-Threshold (LNT) Hypothese ). Was hat die Studie ergeben? 2023 wurden in den USA bei geschätzt 61,5 Millionen Personen 93 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Die Modellierungen in der Studie ergaben, dass als Folge dieser CT -Untersuchungen 103.000 der untersuchten Personen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden. Die Berücksichtigung verschiedener Unsicherheiten ergab einen Bereich von 96.400 bis 109.500 Krebsfällen (90%-Unsicherheitsintervall). Die Autor*innen der Studie folgern daraus, dass bei Fortführung dieser Praxis der Anteil der durch CT -Untersuchungen verursachten Krebsfälle an der Gesamtzahl der jährlich in den USA neu diagnostizierten Krebsfälle 5 % betragen könnte. Bewertung der Studie Modellierungen wie in der vorliegenden Studie beinhalten zahlreiche Einflussgrößen, deren Werte nicht bekannt sind und für die lediglich möglichst plausible Annahmen getroffen werden können. Ihre Ergebnisse sind daher sehr unsicher. Eine Stärke der Studie ist, dass bei den Modellierungen Unterschiede im strahlenbedingten Krebsrisiko zwischen verschiedenen Altersgruppen, Geschlechtern und Organen berücksichtigt wurden. Zudem wurden die relevanten Organdosen und ihre Unsicherheiten aufwendig geschätzt. Jedoch wurden diese Unsicherheiten der Organdosiswerte nicht bei der Gesamtschätzung der Unsicherheit der Risikoabschätzung berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen Unsicherheiten könnte die in der Studie vorhergesagte Anzahl an Krebsfällen überschätzt sein, da CT -Untersuchungen häufig bei älteren Personen und Personen mit schweren Grunderkrankungen durchgeführt werden. Bei diesen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Laufe ihres verbleibenden Lebens eine durch die CT bedingte Krebserkrankung entwickeln, deutlich geringer als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Denn die Latenzzeit – also der Zeitraum zwischen der Einwirkung von Strahlung und dem möglichen Auftreten einer dadurch verursachten Krebserkrankung – kann viele Jahre oder sogar Jahrzehnte betragen. Zwar wurde in der Studie rechnerisch versucht, CT -Untersuchungen, die im letzten Lebensjahr durchgeführt wurden, aus der Analyse auszuschließen. Doch dieser Zeitraum von nur einem Jahr ist in Anbetracht der langsamen Entwicklung von Krebserkrankungen deutlich zu kurz. Es ist zudem fraglich, wie gut die in der Studie verwendeten Risikomodelle aus RadRAT für die Abschätzung des strahlenbedingten Krebsrisikos nach Röntgen-Strahlung geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen die CT -Untersuchung in der Kindheit stattfand. Von den in der Studie berücksichtigten CT -Untersuchungen entfallen zwar nur 4,2 % auf Kinder, bei der Interpretation der damit verbundenen Studienergebnisse ist jedoch besondere Vorsicht angebracht. Sind die Ergebnisse auf Deutschland übertragbar? Die CT -Praxis in Deutschland unterscheidet sich deutlich von der in den USA . Während in Deutschland im Jahr 2023 nur 175 Untersuchungen pro 1000 Einwohner durchgeführt wurden, lag dieser Wert mit 270 Untersuchungen pro 1000 Einwohner in den USA um fast 50 % höher. Insbesondere ist der Anteil der CT -Untersuchungen, die bei Kindern durchgeführt wurden, in den USA mit 4,2 % wesentlich höher als in Deutschland, wo er unter 1 % liegt. In Deutschland gelten im Vergleich zu den USA besonders hohe Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung. Laut Strahlenschutzrecht darf eine Röntgenuntersuchung – einschließlich CT – nur durchgeführt werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde zuvor festgestellt hat, dass der diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko deutlich überwiegt (rechtfertigende Indikation). Darüber hinaus gibt es sogenannte diagnostische Referenzwerte für die Strahlendosis, die möglichst eingehalten oder unterschritten werden soll. Die Strahlendosis ist grundsätzlich so niedrig zu wählen, wie es unter Wahrung einer ausreichenden Bildqualität möglich ist (Prinzip der Dosisoptimierung). Die Einhaltung dieser zentralen Strahlenschutzprinzipien wird regelmäßig durch die sogenannten Ärztlichen Stellen überprüft, die in der Regel bei den Landesoberbehörden angesiedelt sind. Die Berechnungen der amerikanischen Studie – insbesondere der Anteil von 5 % an den Krebsneuerkrankungen – lassen sich daher nicht auf Deutschland übertragen. Bedeutung für den Strahlenschutz Trotz der bestehenden Unsicherheiten verdeutlichen Abschätzungen wie in der vorliegenden Studie von Smith-Bindman et al., wie wichtig es ist, dass die geltenden strahlenschutzrechtlichen Vorgaben für die Durchführung von CT -Untersuchungen sorgfältig eingehalten werden. Bei der Kommunikation solcher projizierten Zahlen ist jedoch darauf zu achten, die Bevölkerung nicht zu verunsichern – insbesondere, um zu verhindern, dass medizinisch sinnvolle CT -Untersuchungen unbegründet abgelehnt werden. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sollten, wann immer möglich, bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlung erwogen werden. Ist die Durchführung einer CT -Untersuchung jedoch medizinisch indiziert und steht keine gleichwertige Alternative zur Verfügung, so sollte sie auch konsequent durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema und Tipps, wie man als Patient seine Strahlenbelastung niedrig halten kann finden Sie in der Broschüre Röntgen Nutzen und Risiken . Stand: 24.06.2025
Die bisherigen Vorstellungen ueber die Hoehe des Strahlenkrebsrisikos muessen anhand neuerer und neuester Erkenntnisse revidiert werden. Dies sollte bei einer Novellierung der Strahlenschutzgesetzgebung Beruecksichtigung finden.
Berechnung der 50-Jahre-Folgeaequivalentdosis fuer Organe und Gewebe, der effektiven Aequivalentdosis und der daraus resultierenden Grenzwerte der Jahresaktivitaetszufuhr fuer beruflich strahlenexponierte Personen. Ueberpruefung der metabolischen Daten, die in der Publikation ICRP 30 vorgeschlagen werden und eventuelle Unterbreitung eines Vorschlages. Vergleichsrechnungen mit alternativen metabolischen Daten. Sensitivitaetsanalyse fuer ausgewaehlte Verbindungen. Untersuchung der Relevanz kritischer Einwaende gegen die Anwendung des ICRP 30 Konzepts. Modellberechnungen der normierten Dosisleistung bei externer Bestrahlung.
Das Strahlenschutzgesetz legt zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest. Diese stellen sicher, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung erforderlich. Strahlenbelastungen können zum einen von außen auf den Körper wirken, wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung (äußere Strahlenbelastung). Zum anderen kann es zu einer inneren Strahlenbelastung kommen, beispielsweise durch radioaktive Stoffe, die mit der Atemluft in den Körper gelangt sind. Die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (RL Inkorporationsüberwachung) ersetzt die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)" (GMBl 2007, Seite 623) sowie die "Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung" (GMBl. 2004, Seite 418). Anpassungen an das geltende Strahlenschutzrecht und eine Harmonisierung mit internationalen Empfehlungen und Normen erforderten eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie. Der RL Inkorporationsüberwachung enthält die grundlegenden Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung beruflich exponierter Personen. Diese Anforderungen beinhalten insbesondere Festlegungen zum Erfordernis der Überwachung, zur Art und Häufigkeit der Messungen, zu den Verfahren für die Berechnung der Körperdosis aus den Messwerten der Ausscheidungsproben oder aus der Raumluftüberwachung sowie an die Ausstattung und die Analyse- und Auswerteverfahren der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition sind: Ersetzen der bisherigen Akkreditierung der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen durch zukünftig vier Alternativen: i) Akkreditierung (nach DIN EN ISO/IEC 17025) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle, ii) Überprüfung der organisatorischen und fachlichen Kompetenz durch das BfS (Leitstelle Inkorporationsüberwachung), iii) Zertifizierung plus Überprüfung der fachlichen Kompetenz durch das BfS sowie iv) Überprüfung durch die die Messstelle bestimmende Behörde. Vorgaben für die Überwachung der besonderen Grenzwerte für gebärfähige Personen und ungeborene Kinder, Aktualisierung der Biokinetik- und Dosimetrie-Werte, Wegfall der Berechnung der Organdosen, Dosimetrie für das ungeborene Kind und für gebärfähige Frauen (die neu berechneten Dosiskoeffizienten wurden bereits veröffentlicht unter BAnz AT 10. Mai 2023 B6 und BAnz AT 10. Mai 2023 B7), Vorgaben für die Qualitätssicherung in der Raumluftüberwachung, ein neues Verfahren zur Berechnung der Inkorporationsfaktoren im Rahmen der Berechnung des Erfordernisses einer regelmäßigen Inkorporationsüberwachung, angelehnt an die Veröffentlichung Radiation Protection 188 der Europäischen Kommission, eine Berechnung der charakteristischen Grenzen der Messungen (Erkennungs- und Nachweisgrenze, Unsicherheit) gemäß DIN ISO 11929, Vorgaben zur Durchführung von Inkorporationsmessungen an Notfalleinsatzkräften, Aufnahme der 2009 publizierten Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung in der Nuklearmedizin und Aktualisierung hinsichtlich neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren. Diese Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug des Strahlenschutzrechtes spätestens ab dem 1. Mai 2026 zugrunde zu legen.
CT -Untersuchungen vor der Schwangerschaft: Negative Auswirkungen auf Verlauf der Schwangerschaft und Gesundheit des Kindes? Bewertung der kanadischen Studie Exposure to computed Tomography before pregnancy and risk for pregnancy loss and congenital anomalies von Simard et al. in Annals of Internal Medicine, 2025 Forschende aus Kanada haben in einer im September 2025 veröffentlichten Studie einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen, die bei einer Frau vor der Empfängnis durchgeführt wurden, und dem Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft ( z. B. wegen einer Fehlgeburt) bzw. dem Risiko für angeborene Fehlbildungen beobachtet. Die Studie verfügt über eine sehr große Datenbasis von mehr als fünf Millionen Schwangerschaften in Ontario zwischen 1992 und 2023. Eine Vielzahl von Erkrankungen trat bei Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger auf als bei den Frauen ohne CT -Untersuchung. Sie hatten zudem häufiger Übergewicht und rauchten häufiger. Dies wurde von den Autoren bei der Auswertung der Daten berücksichtigt. Die Anlässe für die CT -Untersuchungen und Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder eventuelle Kinderwunschbehandlungen wurden in der Studie jedoch nicht berücksichtigt. Daher sind die Ergebnisse schwierig zu interpretieren. Ein erhöhtes Risiko für ungünstige Schwangerschaftsverläufe und angeborene Fehlbildungen durch CT -Untersuchungen vor der Empfängnis lässt sich aus der Studie nicht überzeugend ableiten. Ein Patient liegt in einem Computertomographie-Scanner Quelle: Johnny Greig via Getty Images Computertomographien ( CT ) können die Diagnose von Krankheiten erleichtern und die Behandlungsmöglichkeiten von Patienten und Patientinnen verbessern. Sie sind jedoch mit einem gewissen Risiko verbunden, da dabei Röntgen- Strahlung eingesetzt wird, also ionisierende und damit besonders energiereiche Strahlung . Es ist bekannt, dass ionisierende Strahlung das Krebsrisiko erhöhen kann, und wenn eine schwangere Frau einer relativ hohen Strahlenexposition ausgesetzt ist, kann es bei dem ungeborenen Kind zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen kommen; zudem besteht für das Kind ein erhöhtes Risiko , an Krebs oder Leukämie zu erkranken . Eine Anfang September 2025 erschienene Studie aus Kanada untersuchte, ob sich auch CT -Untersuchungen vor Empfängnis auf eine spätere Schwangerschaft und die Gesundheit des geborenen Kindes auswirken. Fragestellung und Ergebnis der Studie Die Forschenden untersuchten, ob zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen, die bei einer Frau vor der Empfängnis durchgeführt worden waren, und dem Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft sowie angeborenen Fehlbildungen ein Zusammenhang besteht. Sie nutzten dazu eine umfangreiche Datenbasis, die mehr als fünf Millionen Schwangerschaften in Ontario zwischen 1992 und 2023 umfasste. Zu den abgebrochene Schwangerschaften zählten Fehlgeburten, Eileiterschwangerschaften, Abtreibungen und Totgeburten im Krankenhaus. Laut Studie Risikozunahme sowohl für Schwangerschaftsabbruch als auch Fehlbildungen Die Studie ergab, dass sowohl das Risiko für einen Abbruch der Schwangerschaft als auch das Risiko für angeborene Fehlbildungen statistisch signifikant mit der Anzahl der CT -Untersuchungen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Empfängnis durchgeführt worden waren, zunahm. Berücksichtigung Erkrankungen der Frauen Eine Reihe von Erkrankungen, die bei den Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger auftraten als bei den Frauen ohne CT -Untersuchung, wurden bei der Auswertung berücksichtigt. Dies waren Diabetes, sexuell übertragbare Krankheiten, Endometriose, entzündliche Beckenerkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen und psychische Erkrankungen. Zusätzlich wurden Übergewicht und Rauchen berücksichtigt, die ebenfalls bei Frauen mit CT -Untersuchungen häufiger waren. Die Berücksichtigung dieser Erkrankungen und Faktoren führte dazu, dass der Zusammenhang zwischen der Anzahl der CT -Untersuchungen und den Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlbildungen deutlich abnahm. Er blieb aber signifikant. Frauen mit CT -Untersuchungen litten auch häufiger an Bluthochdruck, was jedoch nicht in die Auswertung einging. Bewertung der Studie Eine Stärke der Studie ist, dass für alle Frauen in der Studie individuelle Informationen zur Häufigkeit von CT -Untersuchungen und zu Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlbildungen verfügbar waren. Diese stammen aus einer Datenbank mit Daten aus der allgemeinen Gesundheitsversorgung von Ontario. Studienergebnis schwer zu interpretieren – wesentliche Informationen fehlen Indikation für Untersuchung Das Ergebnis der Studie ist jedoch schwierig zu interpretieren, weil Information über die Indikationen für die CT -Untersuchungen, also deren Anlässe, nicht berücksichtigt wurden. Daher ist unklar, inwiefern diese Anlässe selbst mit den Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlbildungen zusammenhängen könnten (so genanntes " confounding by indication "). Es ist durchaus denkbar, dass zumindest bei einem Teil der Frauen, bei denen bereits in jungem Alter eine oder sogar mehrere CTs durchgeführt wurden, gesundheitliche Bedingungen vorlagen, die sich ungünstig auf eine Schwangerschaft auswirken könnten. Andere gesundheitliche Faktoren Auch wurden andere gesundheitliche Faktoren, wie zum Beispiel eine Kinderwunschbehandlung nicht berücksichtigt, welche das in der Studie beobachtete Risiko beeinflussen könnten. Ebenfalls ging Bluthochdruck als relevante Vorerkrankung nicht in die Berechnungen ein. Bluthochdruck ist ein bekannter Risikofaktor für Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen und bestand mehr als doppelt so häufig in der CT -Gruppe als in der Vergleichsgruppe. Schädigung von Eizellen durch ionisierende Strahlung ? – Kein eindeutiger Nachweis beim Menschen Die Möglichkeit, dass ionisierende Strahlung Eizellen schädigt, ist biologisch plausibel. Solche so genannten erblichen oder genetischen Effekte wurden jedoch bislang nur in Tierstudien nachgewiesen. In Beobachtungsstudien am Menschen wurden bisher keine belastbaren Belege für solche Effekte gefunden – auch nicht nach relativ hohen Strahlendosen, z. B. bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob der in der kanadischen Studie beobachtete Zusammenhang zwischen der Anzahl an CT -Untersuchungen vor der Empfängnis und dem Risiko von Schwangerschaftsabbrüchen bzw. Fehlbildungen ursächlich auf die Strahlenexposition durch die CT -Untersuchungen zurückzuführen ist. Dies gilt umso mehr, da die Anzahl an CT -Untersuchungen ein sehr ungenaues Maß für die Strahlendosis darstellt. Die Studie unterscheidet lediglich nach Anzahl und Körperbereich der CT -Untersuchungen, nicht jedoch nach der tatsächlich erhaltenen Strahlendosis . Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich über mehr als 30 Jahre. In dieser Zeit hat sich die CT -Technik grundlegend weiterentwickelt, sodass die Strahlenexposition heutiger Untersuchungen im Durchschnitt deutlich geringer ist als zu Beginn des Erhebungszeitraums. Die in der Studie teilweise beobachtete Erhöhung des Risikos auch nach CT -Untersuchungen des Kopfes verstärkt die Zweifel an einem ursächlichen Zusammenhang. Solche Untersuchungen führen zu keiner nennenswerten Strahlendosis für die Eierstöcke. Frauen mit Kopf- CT könnten vielmehr andere Risikofaktoren, etwa neurologische Erkrankungen, hormonelle Störungen oder Traumata, gehabt haben, die die eigentliche Ursache für das schlechtere Schwangerschaftsergebnis darstellen könnten. Ergebnis der Studie statistisch messbar – kausale Zuschreibung des beobachteten Effekts fraglich Zusammenfassend muss das Ergebnis dieser Studie daher sehr vorsichtig interpretiert werden. Auch wenn die gefundenen Risiken in der Studie statistisch messbar sind, ist die kausale Zuschreibung des beobachteten Effekts auf die Strahlung fraglich. Die Autor*innen der Studie weisen auch selbst darauf hin, dass das Fehlen von Angaben zur Indikation eine Einschränkung der Studie darstellt und dass die ursächlichen Mechanismen noch geklärt werden müssen. Bedeutung für den Strahlenschutz Ein erhöhtes Risiko für ungünstige Schwangerschaftsverläufe und angeborene Fehlbildungen durch CT -Untersuchungen vor der Empfängnis lässt sich aus der Studie von Simard et al. nicht überzeugend ableiten. Unabhängig davon gilt, dass CT -Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Frauen im gebärfähigen Alter mit besonderer Zurückhaltung und nur bei gesicherter medizinischer Notwendigkeit eingesetzt werden sollten. Wo möglich, sollten aus Sicht des Strahlenschutzes bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlung wie Ultraschall oder Magnetresonanztomographie grundsätzlich bevorzugt werden, sofern sie die gleiche diagnostische Aussagekraft haben und nicht durch Notfallsituationen ausgeschlossen sind. In Deutschland hohe Anforderungen an Strahlenschutz und Qualitätssicherung Generell gelten in Deutschland besonders hohe Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung. Laut Strahlenschutzrecht darf eine Röntgenuntersuchung – einschließlich CT – nur durchgeführt werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde zuvor festgestellt hat, dass der diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko deutlich überwiegt (rechtfertigende Indikation). Darüber hinaus gibt es sogenannte diagnostische Referenzwerte für die Strahlendosis , die möglichst eingehalten oder unterschritten werden soll. Die Strahlendosis ist grundsätzlich so niedrig zu wählen, wie es unter Wahrung einer ausreichenden Bildqualität möglich ist (Prinzip der Dosisoptimierung). Die Einhaltung dieser zentralen Strahlenschutzprinzipien wird regelmäßig durch die sogenannten Ärztlichen Stellen überprüft, die bei unabhängigen Einrichtungen ( z.B. Landesoberbehörden, kassenärztliche Vereinigungen, TÜV) angesiedelt sind. Ist die Durchführung einer CT -Untersuchung jedoch medizinisch indiziert und steht keine gleichwertige Alternative zur Verfügung, sollte sie auch konsequent durchgeführt werden. Stand: 15.09.2025
Kurse für den Erwerb und die Aktualisierung der nach dem Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse werden von der für den Sitz des Kursanbieters zuständigen Stelle anerkannt, wenn sie die für das Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und Wissen im Strahlenschutz vermitteln, qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Lehrmaterialien und angemessene Kursausstattung verwenden, eine Erfolgskontrolle durchführen. Der Kursanbieter muss die für die Kursstätte zuständige Aufsichtsbehörde mindestens vier Wochen vor Kursbeginn informieren und eine Kopie des Anerkennungsbescheids senden. Wenn keine Kursstätte vorhanden ist, gelten die Mitteilungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde am Sitz des Kursanbieters. Das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist für die Anerkennung von Kursen zuständig sowie für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz auf den Gebieten: Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen, Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe, für Medizinphysik-Experten in den Bereichen Strahlentherapie (Teletherapie, Brachytherapie), Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik und Röntgentherapie, überwachungsbedürftige Rückstände und Altlasten. Für die Bescheinigung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz ist zuständig für Ärzte und Medizinische Fachangestellte die Ärztekammer Berlin , zahnmedizinische Fachangestellte die Zahnärztekammer Berlin , tiermedizinische Fachangestellte die Tierärztekammer Berlin und alle anderen Fälle das Referat III A Strahlenschutz des LAGetSi .
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 70 |
| Land | 9 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 35 |
| Gesetzestext | 4 |
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| unbekannt | 18 |
| License | Count |
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| Language | Count |
|---|---|
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| Boden | 23 |
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