Krebs durch CT-Untersuchungen? - Bewertung einer US-amerikanischen Studie zum Krebsrisiko durch CT-Untersuchungen " Projected Lifetime Cancer Risks From Current Computed Tomography Imaging " von Smith-Bindman et al. in JAMA International Medicine, 2025 Forschende aus den USA haben in einer im April 2025 veröffentlichten Studie versucht, über Modellierungen vorherzusagen, wie viele Krebserkrankungen als Folge der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen zu erwarten sind. 2023 wurden in den USA bei geschätzt 61,5 Millionen Personen 93 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Die Modellierungen in der Studie ergaben, dass als Folge dieser CT -Untersuchungen 103.000 der untersuchten Personen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden. Die Berücksichtigung verschiedener Unsicherheiten ergab einen Bereich von 96.400 bis 109.500 Krebsfällen (90 %-Unsicherheitsintervall). Die Autor*innen der Studie folgern daraus, dass bei Fortführung dieser Praxis der Anteil der durch CT -Untersuchungen verursachten Krebsfälle an der Gesamtzahl der jährlich in den USA neu diagnostizierten Krebsfälle 5 % betragen könnte. Modellierungen wie in der vorliegenden Studie beinhalten zahlreiche Einflussgrößen, deren Werte nicht bekannt sind und für die lediglich möglichst plausible Annahmen getroffen werden können. Ihre Ergebnisse sind daher sehr unsicher. Computertomographien ( CT ) spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Diagnostik. Sie können für die untersuchten Personen einen großen Nutzen haben, da sie die Diagnose von Krankheiten erleichtern und die Behandlungsmöglichkeiten verbessern können. Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat in den letzten zehn Jahren in Deutschland um ca. 20 % zugenommen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 15 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Bei CT -Untersuchungen wird Röntgen-Strahlung, also ionisierende und damit besonders energiereiche Strahlung, eingesetzt. Die Strahlendosis, die auf die Untersuchten einwirkt, ist bei CT -Untersuchungen deutlich höher als bei konventionellen Röntgenaufnahmen. Da ionisierende Strahlung grundsätzlich das Risiko für Krebserkrankungen erhöhen kann, stellt sich die Frage, welche Gefahr mit CT -Untersuchungen verbunden ist. Was weiß man zum Krebsrisiko durch CT -Untersuchungen? Die Strahlendosis durch eine oder auch mehrere CT -Untersuchungen fällt im Allgemeinen in den Niedrigdosisbereich. Aussagen zum Krebsrisiko durch solche sehr niedrigen und niedrigen Strahlendosen sind generell schwierig zu treffen. Beobachtungsstudien, in denen der Zusammenhang zwischen im Erwachsenenalter durchgeführten CT -Untersuchungen und bei diesen Personen aufgetretenen Krebserkrankungen direkt untersucht wird, sind selten und liefern keine eindeutigen Ergebnisse. Ergebnisse aus Studien zu CT -Untersuchungen, die bei Kindern oder Jugendlichen durchgeführt worden sind, deuten auf einen leichten Anstieg des Risikos für bestimmte Krebserkrankungen und mit steigender Strahlendosis durch CT -Untersuchungen hin. Was hat die amerikanische Studie untersucht? Forschende aus den USA haben in einer im April 2025 veröffentlichten Studie versucht, über Modellierungen vorherzusagen, wie viele Krebserkrankungen als Folge der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen zu erwarten sind. Die Gesamtzahl der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen in der Studie stammt aus einer Marktanalyse zur Verbreitung von Bildgebungstechniken in den USA . Da sich das strahlenbedingte Krebsrisiko für verschiedene Altersgruppen, Geschlechter und betroffene Körperregionen unterscheidet, wurden diese CT -Untersuchungen in entsprechende Kategorien eingeteilt. Basis für diese Einteilung waren ein nationales Register zu Radiologie-Daten und ein Dosisregister der University of California San Francisco , das detaillierte Daten zu 120.000 Untersuchungen aus den Jahren 2018 bis 2020 enthält. Letzteres wurde auch dazu genutzt, um typische Organdosen für die verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter und Körperregionen abzuschätzen, die dann auf die Untersuchungen aus dem Jahr 2023 übertragen wurden. Über verfügbare Modelle zum Krebsrisiko durch Strahlung haben die Forschenden anhand dieser Datenbasis berechnet, wie viele durch die Strahlung bedingte Krebsfälle zu erwarten sind. Diese Modelle beruhen weitgehend auf Daten von Personen, die relativ hohen Dosen ausgesetzt waren, insbesondere den japanischen Atombomben-Überlebenden sowie Personen, die aus medizinischen Gründen strahlenexponiert wurden. In den Modellen werden die Erkenntnisse zum Krebsrisiko bei höheren Strahlendosen auf den Niedrigdosisbereich übertragen. Damit wird bis hin zu sehr niedrigen Dosiswerten von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Strahlenrisiko ausgegangen ( Linear-No-Threshold (LNT) Hypothese ). Was hat die Studie ergeben? 2023 wurden in den USA bei geschätzt 61,5 Millionen Personen 93 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Die Modellierungen in der Studie ergaben, dass als Folge dieser CT -Untersuchungen 103.000 der untersuchten Personen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden. Die Berücksichtigung verschiedener Unsicherheiten ergab einen Bereich von 96.400 bis 109.500 Krebsfällen (90%-Unsicherheitsintervall). Die Autor*innen der Studie folgern daraus, dass bei Fortführung dieser Praxis der Anteil der durch CT -Untersuchungen verursachten Krebsfälle an der Gesamtzahl der jährlich in den USA neu diagnostizierten Krebsfälle 5 % betragen könnte. Bewertung der Studie Modellierungen wie in der vorliegenden Studie beinhalten zahlreiche Einflussgrößen, deren Werte nicht bekannt sind und für die lediglich möglichst plausible Annahmen getroffen werden können. Ihre Ergebnisse sind daher sehr unsicher. Eine Stärke der Studie ist, dass bei den Modellierungen Unterschiede im strahlenbedingten Krebsrisiko zwischen verschiedenen Altersgruppen, Geschlechtern und Organen berücksichtigt wurden. Zudem wurden die relevanten Organdosen und ihre Unsicherheiten aufwendig geschätzt. Jedoch wurden diese Unsicherheiten der Organdosiswerte nicht bei der Gesamtschätzung der Unsicherheit der Risikoabschätzung berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen Unsicherheiten könnte die in der Studie vorhergesagte Anzahl an Krebsfällen überschätzt sein, da CT -Untersuchungen häufig bei älteren Personen und Personen mit schweren Grunderkrankungen durchgeführt werden. Bei diesen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Laufe ihres verbleibenden Lebens eine durch die CT bedingte Krebserkrankung entwickeln, deutlich geringer als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Denn die Latenzzeit – also der Zeitraum zwischen der Einwirkung von Strahlung und dem möglichen Auftreten einer dadurch verursachten Krebserkrankung – kann viele Jahre oder sogar Jahrzehnte betragen. Zwar wurde in der Studie rechnerisch versucht, CT -Untersuchungen, die im letzten Lebensjahr durchgeführt wurden, aus der Analyse auszuschließen. Doch dieser Zeitraum von nur einem Jahr ist in Anbetracht der langsamen Entwicklung von Krebserkrankungen deutlich zu kurz. Es ist zudem fraglich, wie gut die in der Studie verwendeten Risikomodelle aus RadRAT für die Abschätzung des strahlenbedingten Krebsrisikos nach Röntgen-Strahlung geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen die CT -Untersuchung in der Kindheit stattfand. Von den in der Studie berücksichtigten CT -Untersuchungen entfallen zwar nur 4,2 % auf Kinder, bei der Interpretation der damit verbundenen Studienergebnisse ist jedoch besondere Vorsicht angebracht. Sind die Ergebnisse auf Deutschland übertragbar? Die CT -Praxis in Deutschland unterscheidet sich deutlich von der in den USA . Während in Deutschland im Jahr 2023 nur 175 Untersuchungen pro 1000 Einwohner durchgeführt wurden, lag dieser Wert mit 270 Untersuchungen pro 1000 Einwohner in den USA um fast 50 % höher. Insbesondere ist der Anteil der CT -Untersuchungen, die bei Kindern durchgeführt wurden, in den USA mit 4,2 % wesentlich höher als in Deutschland, wo er unter 1 % liegt. In Deutschland gelten im Vergleich zu den USA besonders hohe Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung. Laut Strahlenschutzrecht darf eine Röntgenuntersuchung – einschließlich CT – nur durchgeführt werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde zuvor festgestellt hat, dass der diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko deutlich überwiegt (rechtfertigende Indikation). Darüber hinaus gibt es sogenannte diagnostische Referenzwerte für die Strahlendosis, die möglichst eingehalten oder unterschritten werden soll. Die Strahlendosis ist grundsätzlich so niedrig zu wählen, wie es unter Wahrung einer ausreichenden Bildqualität möglich ist (Prinzip der Dosisoptimierung). Die Einhaltung dieser zentralen Strahlenschutzprinzipien wird regelmäßig durch die sogenannten Ärztlichen Stellen überprüft, die in der Regel bei den Landesoberbehörden angesiedelt sind. Die Berechnungen der amerikanischen Studie – insbesondere der Anteil von 5 % an den Krebsneuerkrankungen – lassen sich daher nicht auf Deutschland übertragen. Bedeutung für den Strahlenschutz Trotz der bestehenden Unsicherheiten verdeutlichen Abschätzungen wie in der vorliegenden Studie von Smith-Bindman et al., wie wichtig es ist, dass die geltenden strahlenschutzrechtlichen Vorgaben für die Durchführung von CT -Untersuchungen sorgfältig eingehalten werden. Bei der Kommunikation solcher projizierten Zahlen ist jedoch darauf zu achten, die Bevölkerung nicht zu verunsichern – insbesondere, um zu verhindern, dass medizinisch sinnvolle CT -Untersuchungen unbegründet abgelehnt werden. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sollten, wann immer möglich, bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlung erwogen werden. Ist die Durchführung einer CT -Untersuchung jedoch medizinisch indiziert und steht keine gleichwertige Alternative zur Verfügung, so sollte sie auch konsequent durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema und Tipps, wie man als Patient seine Strahlenbelastung niedrig halten kann finden Sie in der Broschüre Röntgen Nutzen und Risiken . Stand: 02.02.2026
Eine Voraussetzung für die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz des ärztlichen und zahnärztlichen Personals (§ 83 Absatz 3 Satz 1 StrlSchG). Die Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) konkretisiert die Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Sie trifft zudem Festlegungen zu der für das jeweilige Anwendungsgebiet (Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik, zahnmedizinische Röntgendiagnostik) geeigneten Ausbildung, dem Umfang der praktischen Erfahrung und dem Umfang des durch anerkannte Kurse zu vermittelnden Wissens. Die FK-RL Medizin ergänzt die grundsätzlichen Festlegungen der Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL FK). Mit Rundschreiben vom 30. Juni 2026 wurde die FK-RL Medizin bekannt gegeben. Sie ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen. Die neugefassten Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen ersetzen die diesbezüglichen Festlegungen der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (siehe Rundschreiben vom 22.12.2005 (GMBl. 2006, Nr. 22, S. 414), geändert durch Rundschreiben vom 27.06.2012 (GMBl. 2012, Nr. 40, S. 724) sowie durch Rundschreiben vom 28.11.2012 (GMBl. 2012, Nr. 61, S. 1204)) und der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" (siehe Rundschreiben vom 26.05.2011 (GMBl 2011, Nr. 44-47, S. 867), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 11.07.2014 (GMBl 2014, Nr. 49, S. 1020)). Die Rundschreiben vom 25.01.2013 (RS II 4 – 11603/01) zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin (hier: paralleler Erwerb), vom 08.12.2014 (RS II 4 – 11603/01) zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin (hier: Verkürzung der Sachkundezeiten), vom 18.06.2015 (RS II 4 – 15174) zur Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten – Partikeltherapie, vom 20.12.2022 (S II 4 – 1530/002-2022.0001) zur Durchführung des Praktikumsteils von Kursen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und vom 05.12.2024 (S II 4 – 1512/004-2024.0002) zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz als Voraussetzung für den Erwerb der praktischen Erfahrung (Sachkunde) im Rahmen des Fachkundeerwerbs werden infolge der vorliegenden Neufassung durch dieses Rundschreiben aufgehoben. Die Vorgaben im Rundschreiben vom 08.12.2022 (GMBl 2022, S. 1010) zum Vorgehen bei der Anerkennung von Kursen für die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV werden für die Belange des Erwerbs und der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz des ärztlichen und zahnärztlichen Personals bei der Anwendung am Menschen aufgehoben. Die in den Richtlinien "Strahlenschutz in der Medizin" sowie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" enthaltenen Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben bis zur Integration dieser in die FK-RL Medizin weiterhin Bestand. Ebenso gelten bis zur Integration der Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten sowie für die ärztliche Überwachung in die FK-RL Medizin die beiden Rundschreiben zu den jeweiligen Richtlinienmodulen fort (Rundschreiben vom 04.02.2021 (GMBl. 2021, S. 428 sowie Rundschreiben vom 11.09.2023 (GMBl. 2023, S. 1005). Die Vorgaben im Rundschreiben vom 08.12.2022 (GMBl 2022, S. 1010) zum Vorgehen bei der Anerkennung von Kursen für die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV sind diesbezüglich weiterhin anzuwenden.