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Neuberechnung der Anlage IV der Strahlenschutzverordnung

Das Projekt "Neuberechnung der Anlage IV der Strahlenschutzverordnung" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesgesundheitsamt, Institut für Strahlenhygiene.Berechnung der 50-Jahre-Folgeaequivalentdosis fuer Organe und Gewebe, der effektiven Aequivalentdosis und der daraus resultierenden Grenzwerte der Jahresaktivitaetszufuhr fuer beruflich strahlenexponierte Personen. Ueberpruefung der metabolischen Daten, die in der Publikation ICRP 30 vorgeschlagen werden und eventuelle Unterbreitung eines Vorschlages. Vergleichsrechnungen mit alternativen metabolischen Daten. Sensitivitaetsanalyse fuer ausgewaehlte Verbindungen. Untersuchung der Relevanz kritischer Einwaende gegen die Anwendung des ICRP 30 Konzepts. Modellberechnungen der normierten Dosisleistung bei externer Bestrahlung.

Bewertung der Gesundheitsgefaehrdung durch Umweltradioaktivitaet: Eine Herausforderung fuer die gaengigen Untersuchungsmethoden

Das Projekt "Bewertung der Gesundheitsgefaehrdung durch Umweltradioaktivitaet: Eine Herausforderung fuer die gaengigen Untersuchungsmethoden" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Institut für Strahlenbiologie.Die bisherigen Vorstellungen ueber die Hoehe des Strahlenkrebsrisikos muessen anhand neuerer und neuester Erkenntnisse revidiert werden. Dies sollte bei einer Novellierung der Strahlenschutzgesetzgebung Beruecksichtigung finden.

Richtlinien für Sachverständigenprüfungen nach § 172 Strahlenschutzgesetz

Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die Sachverständigenprüfungen festlegen, neu zu strukturieren. Unterhalb einer Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL SV) werden spezifische Anforderungen an die Sachverständigenprüfungen in eigenen Richtlinien festgelegt für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (SV-RL Röntgen) die Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (SV-RL Anlagen), die Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (RL Dichtheitsprüfung). Die Sachverständigenprüfungen dienen dem Ziel, den Strahlenschutz für das Personal, für die Bevölkerung und – bei der Anwendung am Menschen – für zu untersuchende oder zu behandelnde Personen sicherzustellen. Die Ergebnisse der Sachverständigenprüfungen können auch zur Führung des Nachweises herangezogen werden, dass die erforderlichen Ausrüstungen vorhanden und Maßnahmen getroffen sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden. Mit Rundschreiben vom 30.07.2024 wurden die Rahmen-RL SV und die SV-RL Anlagen bekannt gegeben. Diese sind seit dem 15. Oktober 2024 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das SV-RL.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Dosimeter für gepulste Photonenfelder: Baumusterprüfung von Prototypen zur Messung von gesetzlichen Messgrößen

Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Dosimeter für gepulste Photonenfelder: Baumusterprüfung von Prototypen zur Messung von gesetzlichen Messgrößen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden.

Analyse und Vermeidung von Fehlern bei medizinischen Strahlenanwendungen: BeVoMed -Jahresberichte

Analyse und Vermeidung von Fehlern bei medizinischen Strahlenanwendungen: BeVoMed -Jahresberichte Bei Strahlenanwendungen am Menschen zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, kann es zu unbeabsichtigten Expositionen kommen, oder zu Fehlexpositionen, die nur durch Zufall verhindert werden konnten (beinahe-Expositionen). Sind bestimmte Kriterien erfüllt, so handelt es sich um bedeutsamen Vorkommnisse, die nach dem neuen Strahlenschutzrecht den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer zu melden sind. Diese Behörden prüfen und bewerten die Meldungen und leiten die zugehörigen Informationen an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weiter. Das BfS führt eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Meldungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse sowie daraus abgeleitete Empfehlungen für den Strahlenschutz mit dem Ziel, vergleichbare Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Medizinische Strahlenanwendungen kommen immer häufiger zum Einsatz, um Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Technische Innovationen verbessern diese Anwendungen stetig, machen sie teilweise aber auch komplexer. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern sowie von Unfällen, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Um den Schutz dieser Personen zu gewährleisten und weiterzuentwickeln ist es unabdingbar, Fehlexpositionen und Unfälle zu erfassen. Damit etwaige Fehler in medizinischen Einrichtungen in Zukunft vermieden werden können, sind sie im Detail aufzuarbeiten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu verbreiten. Das BfS analysiert Vorkommnisse bundesweit Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erfüllt hierbei eine wichtige Aufgabe: Es führt eine regelmäßige, systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der sogenannten bedeutsamen Vorkommnisse in der Medizin durch. Die rechtliche Grundlage bildet § 111 Abs. 6 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ). Dafür analysiert das BfS die Informationen, die es von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer erhält, an die bedeutsame Vorkommnisse in medizinischen Einrichtungen zu melden sind. Die Ergebnisse veröffentlicht das BfS unter anderem in Form von Jahresberichten. Darin sind auch Empfehlungen für den medizinischen Strahlenschutz enthalten, die das BfS aus seiner Auswertung ableitet. Die meisten Meldungen kommen aus dem Bereich Röntgendiagnostik, insbesondere der Computertomographie Für den Jahresbericht 2023 wurden 209 bedeutsame Vorkommnisse ausgewertet. Wie auch im Vorjahr stieg die Anzahl an Meldungen deutlich an, insbesondere aus der Röntgendiagnostik. Am häufigsten wurden hier bedeutsame Vorkommnisse im Zusammenhang von CT-Angiographien und Bolus-Tracking gemeldet. Etliche Vorkommnisse aus der Röntgendiagnostik gingen auch mit nicht optimierten Protokollen bzw. Geräteparametern einher. Konstant blieb die Zahl der Meldungen aus der Strahlentherapie, die unverändert an zweiter Stelle der Häufigkeit stand. Hier dominierten diesmal Planverwechslungen. Personenverwechslungen zeigten sich tendenziell rückläufig. Aus dem Bereich der Nuklearmedizin sind die Meldungen mit acht an der Zahl weiterhin spärlich, im Vergleich zum Vorjahr aber zunehmend. Insgesamt acht Meldungen bezogen sich auf beinahe eingetretene Vorkommnisse, was aus Sicht des BfS auf ein zunehmendes Problembewusstsein hindeutet. Aufgrund der noch immer niedrigen Gesamtanzahl an Meldungen können verallgemeinernde Schlüsse zu spezifischen Strahlenanwendungen nur eingeschränkt gezogen werden. Jedoch lässt sich erkennen, dass allgemeine Faktoren wie Zeitdruck, Unterbesetzung und daraus resultierend Überlastung und Unkonzentriertheit das Eintreten von bedeutsamen Vorkommnissen häufig begünstigen. Um insbesondere in solchen Situationen die Fehleranfälligkeit gering zu halten, empfiehlt das BfS die Arbeitsprozesse detailliert im Vorfeld zu definieren, diese schriftlich festzuhalten und die Mitarbeitenden regelmäßig darin zu schulen sowie technische Hilfsmittel zu implementieren, wo dies sinnvoll möglich ist. Elektronisches Melderegister Zur bundeseinheitlichen Erfassung und Auswertung von bedeutsamen Vorkommnissen hat das BfS ein webbasiertes IT -System " BeVoMed " (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet. Ob es sich bei einem Ereignis um ein meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis handelt, ist durch die in Anlage 14 der StrlSchV aufgeführten anwendungsspezifischen Meldekriterien geregelt. Fragen zur richtigen Anwendung der Kriterien der Anlage 14 StrlSchV werden mittels dieser FAQ-Liste auf der Homepage des BfS beantwortet. Stand: 05.12.2024

Klärung rechtswissenschaftlicher Einzelfragen bei der Anwendung und Fortschreibung des Rechts der ionisierenden Strahlung, des Notfallschutzes und der nichtionisierenden Strahlung

Das Projekt "Klärung rechtswissenschaftlicher Einzelfragen bei der Anwendung und Fortschreibung des Rechts der ionisierenden Strahlung, des Notfallschutzes und der nichtionisierenden Strahlung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Erstellung und Überarbeitung von technischen Normen für den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung in der medizinischen Radiologie

Das Projekt "Erstellung und Überarbeitung von technischen Normen für den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung in der medizinischen Radiologie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: DIN Deutsches Institut für Normung e.V..

Atom- und Strahlenschutzrecht Zuständig­keiten im Atom- und Strahlen­schutz­recht Aufgaben des Minis­teriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Haupt­aufgabe der atom­recht­lichen Ge­neh­migungs-, Plan­fest­stel­lungs- und Auf­sichts­be­hörden ist der Schutz von Leben, Gesund­heit und Sach­gütern vor den Ge­fahren der Kern­ener­gie und der schäd­lichen Wir­kung ionsierender Strahlen. Die Grund­lage hier­für bilden das Atom­ge­setz mit seinen Rechtsverordnungen sowie unter­ge­setz­liche Regel­werke. Die wichtigsten natio­nalen Rechts­quel­len sind: Gesetz über die fried­liche Ver­wen­dung der Kern­ener­gie und den Schutz gegen ihre Ge­fahren ( Atom­gesetz ) Es bildet die Grund­lage des Atom- und Strahlen­schutz­rechts. Es enthält die wesent­lichen Vorschrif­ten, die bei der Nutzung der Kern­ener­gie ein­zu­halten sind und be­in­hal­tet inter­nationale Ver­pflichtungen der Bundes­re­publik Deutsch­land auf dem Gebiet der Kern­ener­gie und des Strahlen­schutzes. Gesetz zum vor­sor­gen­den Schutz der Be­völ­kerung gegen Strahlen­be­lastung ( Strahlen­schutz­vorsorge­gesetz ) Es regelt die Art und Weise der durch Bund und Länder vor­zu­nehmen­den Mes­sungen der Radio­akti­vität in allen wichtigen Umwelt­medien und in der Nah­rungs­ket­te. Ver­ord­nung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlen­schutz­ver­ordnung ) Sie enthält Rege­lungen zum Schutz so­wohl von Per­sonen, die beruf­lich mit radio­akti­ven Stof­fen um­gehen, als auch der Be­völ­kerung vor der schädigen­den Wir­kung der Strahlung. Ver­ord­nung über den Schutz vor Schäden durch Rönt­gen­strahlen ( Rönt­gen­ver­ord­nung ) Sie regelt den Strahlen­schutz beim Betrieb von Rönt­gen­ein­rich­tungen. Dem Bund steht gemäß Grund­gesetz die Gesetz­ge­bung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlen­schutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atom­gesetz und weiteren Rechts­vorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundes­auf­trags­ver­wal­tung aus. Dem Bund stehen damit weit­gehende Auf­sichts­rechte zu. Im Einzel­fall kann er den Ländern Wei­sungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt als oberste Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Die Aufsicht erstreckt sich allerdings nicht auf das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Hier übt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die atomrechtliche Aufsicht aus.“ Im Rahmen der Strahlen­schutz­vor­sorge erledigt das Landes­amt für Um­welt­schutz Mess­auf­gaben. Es betreibt die Landes­mess­stelle. Zu den Haupt­auf­gaben der Landes­mess­stelle zählen die Über­wachung der Umwelt­radioakti­vität und die Über­gabe der Daten in das Inte­grierte Mess- und In­for­mations­sys­tem (IMIS) des Bundes. Die jeweilige Zu­ständig­keit der Landes­behörden ist in der Zu­stän­dig­keits­ver­ord­nung für das Atom- und Strahlen­schutz­recht (At-ZustVO) geregelt. Das Minis­terium erfüllt im Bereich des Atom- und Strahlen­schutz­rechts folgende Aufgaben: Mitarbeit in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht sowie der Endlagersuche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren, Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen, Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe , Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ). Das Minis­terium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat dabei im Hin­blick auf das End­lager für radio­aktive Abfälle Mors­leben eine be­son­dere Aufgabe zu erfüllen. Bundes­weit erst­malig wird hier ein atomrechtliches Plan­fest­stellungs­verfahren zur Still­legung eines End­lagers geführt.

Strahlenschutz Verantwortung des Ministeriums Radioaktivität und Strahlung Atom- und Strahlenschutzrecht Rechtsquellen Zuständig­keiten im Atom- und Strahlen­schutz­recht

Das Ministerium arbeitet in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht mit. Es trägt Verantwortung bei der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Es ist verantwortlich für die Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen und für die Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe . Weiterhin muss die Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden gewährleistet sein. Die Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ) ist ein weiteres Aufgabengebiet. Radioaktivität ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Radioaktive Stoffe sind zum einen natürlichen Ursprungs - natürliche Radionuklide sind in der Erdkruste vorhanden -, zum anderen wird Radioaktivität künstlich erzeugt und freigesetzt, zum Beispiel durch oberirdische Kernwaffenversuche oder den Betrieb von Kernkraftwerken. Ferner können radioaktive Stoffe durch Anwendung in Medizin, Forschung und Technik in die Umwelt gelangen. Neben den natürlichen Strahlenquellen - vor allem Radon und dessen Folgeprodukte - bilden vor allem die künstlichen Strahlenquellen aus dem Bereich der Medizin die Ursache für die Strahlenbelastung des Menschen. Die mittlere jährliche Strahlenexposition durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe liegt bei etwa 1,9 Millisievert (mSv) pro Jahr, das ist die gleiche Größenordnung wie die natürliche Strahlenexposition. Der Hauptanteil wird dabei durch die Röntgendiagnostik verursacht. Die weiteren Beiträge zur zivilisatorischen Strahlenbelastung sind gering. Um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergienutzung und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen, gibt es in Deutschland ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Hauptaufgabe des Atomgesetzes ist die sichere und geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zu gewerblichen Zwecken und der Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Das Strahlenschutzrecht trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung radioaktiver Strahlung bei bestimmten, im Gesetz näher beschriebenen Freisetzungsszenarien. Gesetz über die fried­liche Ver­wen­dung der Kern­ener­gie und den Schutz gegen ihre Ge­fahren ( Atom­gesetz ) In Sachsen-Anhalt gibt es zwar keine kerntechnischen Anlagen, allerdings fallen Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betreffend unter das AtG. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz – StrlSchG ) Das StrlSchG enthält insbesondere Regelungen für den Umgang mit Strahlenquellen, z. B. Röntgengeräten, für den Einsatz radioaktiver Stoffe, für den Schutz vor natürlicher Radioaktivität sowie für das Notfallmanagement im Falle eines radiologischen Störfalls. Ver­ord­nung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlen­schutz­ver­ordnung - StrlSchV) Die StrlSchV enthält nähere Anwendungsvorschriften im Umgang mit dem Strahlenschutzgesetz. Dem Bund steht gemäß Grund­gesetz die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz und weiteren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundesauftragsverwaltung aus. Dem Bund stehen damit weitgehende Aufsichtsrechte zu. Im Einzelfall kann er den Ländern Weisungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) als oberster Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Da es sich beim ERAM jedoch nicht um eine kerntechnische Anlage handelt, hat das MWU hier keine Aufsichtsbefugnis, die Aufsicht wird vielmehr vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrgenommen. Das MWU ist jedoch Planfeststellungsbehörde für förmliche Verwaltungsverfahren beim ERAM, hier insbesondere für die Genehmigung zur Stilllegung des ERAM. Die Zuständigkeiten für den Strahlenschutz sind zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und dem MWU aufgeteilt. Das Landesamt für Verbraucherschutz ist für Genehmigungen im Umgang mit Geräten und radioaktiven Stoffen im Bereich des Verbraucher-- und Arbeitsschutzes zuständig, das MWU für die Mitarbeit im bundesweiten Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS). Die Messaufgaben im IMIS erledigt dabei das Landesamt für Umweltschutz. Die jeweilige Zuständigkeit der Landesbehörden ist in der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht ( At-ZustVO ) geregelt.

Verhalten von Cäsium und Strontium als Kontaminant bei der thermischen Behandlung von Abfällen, der anschließenden Reifung der dabei entstehenden Schlacken und das Auslaugverhalten im Sickerwasserregime

Das Projekt "Verhalten von Cäsium und Strontium als Kontaminant bei der thermischen Behandlung von Abfällen, der anschließenden Reifung der dabei entstehenden Schlacken und das Auslaugverhalten im Sickerwasserregime" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.

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