Bild: alekseynikolayew / Depositphotos.com Grundlagen ionisierender Strahlung und Strahlenschutz Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Bereichen genutzt, können jedoch auch gesundheitsschädlich sein. In Deutschland gibt es daher Strahlenschutzvorschriften, um die Risiken für die menschliche Gesundheit zu minimieren. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Prozesse in der Umwelt Es gibt wenige grundlegende Prozesse in der Umwelt, die zur Exposition von Menschen mit radioaktiven Stoffen führen. Ein Grundverständnis dieser Prozesse hilft dabei, sich richtig zu verhalten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Glossar Im Glossar sind die wichtigsten Fachbegriffe aus der Kerntechnik und im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen zusammengestellt und erläutert. Weitere Informationen
Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert. Eine Strahlenexposition von 0,2 Mikrosievert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr weltweit etablierte Kontrolle von Gepäckstücken erfolgt mittels sogenannter Röntgenscanner. Diese Röntgengeräte sind so hergestellt, dass von der im Inneren zur Durchleuchtung des Handgepäcks eingesetzten Röntgenstrahlung außen nur ein sehr geringfügiger Anteil messbar ist. Sowohl bei den Betreibern von Flughäfen als auch bei den zuständigen amtlichen Stellen besteht Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch deren Einsatz erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner. Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen mit Röntgengeräten (Röntgenscanner) auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), das die Verordnung 300/2008 in Verbindung mit 185/2010 der Europäischen Union ( EU ) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in nationales Recht umsetzt. Bezüglich des Strahlenschutzes gelten für Passagiere und Beschäftigte die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung . Vergleichbare rechtliche Vorkehrungen für den Strahlenschutz existieren in allen Staaten der Europäischen Union, da jeder Mitgliedsstaat auch die EU -Richtlinien zum Strahlenschutz in rechtsverbindliche nationale Regelwerke umzusetzen hat. Staaten außerhalb der EU orientieren ihre strahlenschutzrechtlichen Regelwerke an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ). Landesbehörden kontrollieren den Betrieb der Röntgenscanner für Handgepäck in Deutschland Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die eingesetzten Röntgengeräte werden regelmäßig von behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz geprüft. Die Prüfergebnisse müssen belegen, dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv , Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Strahlenschutzbereichs nicht erforderlich. Deshalb gelten die mit Gepäckkontrollen Beschäftigten auch nicht als beruflich strahlenexponierte Personen und müssen daher kein Dosimeter tragen. Strahlendosis bei Gepäckkontrollen ist selbst für Vielflieger unproblematisch Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert (μSv). Diese Strahlenexposition ist selbst bei Personen, die häufig fliegen, weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich während einer Schicht permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist während des Fluges ständig der natürlich bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. So entspricht eine Strahlenexposition von 0,2 μSv in etwa der Dosis , die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Somit beträgt der Anteil der bei der Gepäckkontrolle entstandenen Dosis an der gesamten bei einem Transatlantikflug erhaltenen Strahlendosis maximal einige Promille. Stand: 25.03.2025
sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von IFG-Anfragen im Bundesamt für Strahlenschutz sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen
a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.
Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.
Für die Ziele des Strahlenschutzes sind die Vorschriften des Atomgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung durch Normen zu untermauern, um eine zielgerichtete, bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Daneben sind bestehende, für den Vollzug wichtige Normen neuen Entwicklungen, die sich beispielsweise aus der Informationsverarbeitung und der Einführung digitaler Techniken ergeben, anzupassen. Die Normen präzisieren die durch Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien vorgegebenen Regeln und geben Ausführungshinweise dazu. Ziel des Vorhabens ist es, Normen für die Überwachung von Einrichtungen der medizinischen Radiologie hinsichtlich technischer Eigenschaften, Qualität und Strahlenschutz zu erstellen. Das Vorhaben soll auch die Arbeiten zur Einflussnahme auf die europäische und internationale Normung im Bereich der Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung erheblich verbessern. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben frühzeitig eingebracht und durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung dieser übernationalen Normung (ISO1), IEC2), CEN3), CENELEC4)) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen.
General Information: When components are replaced as a result of repair, modernization or closure of nuclear plants, large quantities of more or less contaminated steel scrap are produced. This scrap is partially contaminated. About 30 to 40 per cent could be released for general use. At the beginning of 1988, the Commission on Radiological Protection submitted a recommendation for the treatment of nuclear scrap. This recommendation addresses questions of re-use with and without a permit under nuclear regulations and the pertinent upper limits for specific activity and surface contamination. The probability of radioactive charge materials reaching steelworks is very slight for various reasons, especially because of the statutory provisions. Nonetheless, it seems necessary to investigate quantitative methods and to develop a sensitive and reliable measurement technique for scrap inspection, which must be suitable for automatic operation. In a previous project British Steel built and tested a laboratory version of a scintillation counter. Following on from this work, British Steel and BFI propose to undertake the following tasks: - further development of radiation measurement to the point of industrial applicability; - testing of the prototype (or perhaps other instruments available on the market) under realistic conditions, the investigations at British Steel being conducted mainly with sealed radiation sources and those at BFI with open sources; - identification of sources of radioactive scrap and assessment of the potential hazard they represent. Once the metrological problems have been solved a strategy will have to be developed for application of the findings to inspection of incoming material and/or laboratory testing, if such action proves to be necessary. Testing in the laboratory can be carried out with commercially available instruments. Achievements: The monitoring of scrap and finished products for radioactivity can be ensured only with measuring systems and equipment arrangements featuring a high detection sensitivity and capable of meeting all the application-conditioned requirements. For the determination only of the activity (i.e. counting rate metering), two-detector arrangements with plastic scintillators have major advantages over all the other measuring systems. Following parameters have been determined in extensive tests with punctiform and areal radiation sources: local sensitivity profile of the two-detector arrangement; change of the background level; effect of geometry and shielding material on the counting rate. An extended series of tests with different measuring systems has made it clear that a single-detector arrangement over the scrap load fails to meet all the requirements, and that subject to the provision of enough sensitive detectors, the problem adapted signal evaluation and display is an important selection criterion. It has been established that measuring systems using large-area scintillators feature a high ...
In einigen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland ist die Radonemanation aus dem Erdreich so hoch, dass aus gesundheitlichen Gruenden bauliche Schutzmassnahmen erforderlich sind. Sowohl im Neubau, aber auch im Altbau sind die konstruktiven Schutzmassnahmen dabei sehr stark von der lokalen Radonbelastung und der baulichen Situation abhaengig. Durch eine Literaturrecherche wurden die Beurteilungsgrundsaetze fuer die Radonbelastung in vergleichbaren Nachbarlaendern der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt und daraus ein Beurteilungskonzept fuer die Situation deutscher radonbelasteter Gebiete abgeleitet. Dazu wurde neben einem standardisierten Messverfahren fuer die Radonbelastung auch ein dazugehoeriges Bewertungsschema fuer unterschiedliche Schutzniveaus aufgezeigt. Ein baukonstruktiver Massnahmenkatalog in Abhaengigkeit von dem jeweiligen Schutzniveau ermoeglicht eine situationsgerechte Planung im Neubaufall und eine Sanierungsstrategie in belasteten Gebaeuden. Durch die Zusammenfassung der Ergebnisse der Literaturrecherche, der Methodik der Radongehaltsbestimmung vor Ort und moeglicher Sanierungsstrategien konnte der Entwurf einer Radonrichtlinie fuer Deutschland vorgelegt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Land | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 10 |
| Text | 19 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 9 |
| offen | 24 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 32 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 17 |
| Keine | 12 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 5 |
| Lebewesen und Lebensräume | 23 |
| Luft | 8 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
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| Weitere | 18 |