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Strahlenschutzvorsorge - Die amtliche Messstelle im LANUV

Das vorliegende Faltblatt beschreibt die Aufgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Rahmen der Überwachung der Umweltradioaktivität. Das LANUV ist eine von fünf amtlichen Messstellen in Nordrhein-Westfalen. Es ist zuständig für das Gebiet des Regierungsbezirks Köln. Konkret werden Lebens- und Futtermittel, Trink- und Grundwasser, die oberirdischen Gewässer -ausgenommen der Bundeswasserstraßen -, Klärschlamm und Abwässer sowie Böden und Pflanzen überwacht. Sonderausgabe | LANUV 2024 Sonderausgabe | LANUV 2023 Sonderausgabe | LANUV 2022 Sonderausgabe | LANUV 2020 Sonderausgabe | LANUV 2019

Untersuchungen zur Biokinetik von Zirkon-, Ruthen- und Tellur-Isotopen sowie von Lanthaniden beim Menschen und Folgerungen für die Strahlenschutzvorsorge : Vorhaben 3605S04471

Das Wissen über das biokinetische Verhalten von Radionukliden ist von großer Bedeutung für die Dosisabschätzung nach Inkorporation dieser radioaktiven Stoffe. Für viele Radionuklide liegen jedoch bis heute nur wenige oder unzureichende Informationen zur Biokinetik vor, da diese Daten in vielen Fällen anhand von Tierexperimenten gewonnen wurden und die Übertragbarkeit auf den Menschen damit nicht gesichert ist. Dies gilt im Wesentlichen auch für Zirkonium, Ruthenium und auch für Lanthanide. Radionuklide dieser Elemente können bei kerntechnischen Unfällen signifikant zur Dosis für beruflich Strahlenexponierte und Einzelpersonen der Bevölkerung beitragen. Ziel des Vorhabens war es daher, das Wissen hinsichtlich der biokinetischen Gegebenheiten für diese Elemente direkt am Menschen experimentell zu generieren. Dies konnte durch den Einsatz von stabilen Isotopen ermöglicht werden, die sich aus biokinetischer Sicht von den entsprechenden Radioisotopen nicht unterscheiden. Auf diese Weise war es möglich, Informationen bezüglich des Absorptions-, Retentions- und Ausscheidungsverhaltens der jeweiligen Radionuklide zu gewinnen und daraus verbesserte biokinetische Modelle herzuleiten. Darüber hinaus galt es für das Element Cer aus der Gruppe der Lanthanide den Transfer in die Muttermilch näher zu untersuchen, da hier teilweise widersprüchliche Daten in der Literatur vorlagen. Im Vorfeld von Probandentests mussten die für die Untersuchungen geeigneten stabilen Isotope und deren Verabreichungsmengen ausgewählt werden. Dies wurde sowohl aus toxikologischen sowie aus messtechnischen Gesichtspunkten heraus betrachtet.

E-Mail-Verlauf MSGIV und BGE – Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg (PDF)

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Freitag, 13. Mai 2022 10:01 'atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de' @bge.de) AW: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg Datewnbereitstellung MLUK- BB für Methodenentwicklung planWK Sehr geehrter vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2022 und die damit verbundene Mitteilung über die zentrale Koordinaten der Datenabfragen zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien in Brandenburg. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die bisher erfolgten Rückmeldungen und Datenlieferungen der von uns angefragten Behörden: BLDAM  Datenlieferung über Bodendenkmäler ist am 28.04.2022 bei uns eingegangen. o Wir haben die Daten bisher noch nicht über den Downloadlink abgerufen, da intern geklärt werden muss, wie wir mit der Nutzungsvereinbarung umgehen, die zum Zugriff der Daten notwendig ist. o Diesbezüglich werden wir uns zeitnah an das BLDAM zurückmelden und Sie selbstverständlich im CC informieren.  Wir haben bisher keine Informationen über die Datenabfrage zu Baudenkmälern erhalten. LBGR  Die Datenlieferung des LBGR hat uns am 12.05.2022 postalisch erreicht. LfU Wir haben eine Datenlieferung des LfU am 09.05.2022 erhalten. Das MIL hat uns am 14.04.2022 mitgeteilt, dass es nicht für die Bearbeitung der Datenabfrage zuständig ist und diese entweder an das MLUK oder an das MWAE zu richten sind. Wir haben die Datenabfrage daraufhin an die Landesregierung weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um Klärung, welche Behörde zuständig ist. MIL  MLUK  Wir haben am 09.05.2022 eine Datenlieferung des MLUK erhalten.  Das MLUK hat uns mitgeteilt, dass für die Abfragekennzeichen p04_02a_BB_01 und p04_02b_BB_01 das MIL zuständig ist. Die entsprechende E-Mail haben wir Ihnen angehangen.  Da das MIL uns bereits mitgeteilt hat, nicht zuständig zu sein, bitten wir Sie hier um eine Klärung. Weiterhin können wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Daten aus frei zugänglichen Datenbanken entnommen haben. Alle benötigten Daten werden bei Behörden angefragt. Folgende Bundesbehörden wurden von der BGE angefragt:  Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) o Basis-DLM 5 (1:25.000) – Digitales Landschaftsmodell  Bundesamt für Naturschutz (BfN) o Gebiete nach § 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz 1     Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) o Karte der „Grundwasserleiter nach Art der Hohlräume, Ausdehnung und Ergiebigkeit“ o Karte des Speicher-Katasters Deutschland, die es erlaubt, potenzielle Speicher- und Barrierekomplexe des tieferen Untergrundes räumlich abgegrenzt darzustellen Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) o Karte der Grundwasserkörper (inklusive Angabe des jeweiligen Grundwasserstockwerks sowie aktueller oder geplanter Trinkwassernutzung) o Karten der Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz o Karten der Gebiete nach § 77 Wasserhaushaltsgesetz o Hochwassergefahrenkarten für Ereignisse mittlerer Wahrscheinlichkeit o Hochwassergefahrenkarten für Ereignisse extremer Wahrscheinlichkeit Deutsche UNESCO-Kommission e. V. o UNESCO Welterbe (Grundfläche und Puffer zur Raumwirkung) Leibnitz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) o Geothermische Potenzialkarten, die auch im Geothermischen Informationssystem (GeotIS) o Untersuchungswürdige Gebiete nach GeotIS (CO2-Einlagerung und Geothermie) o Karte mit Standorten tiefer geothermischer Nutzung Das Vorgehen, wie wir mit Überschneidungen der Daten von Landes- und Bundesbehörden umgehen, befindet sich derzeit noch in der Diskussion. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an (05171 43- ). Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn 2 Von: MSGIV, Atomaufsicht <atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de> Gesendet: Dienstag, 10. Mai 2022 17:54 An: bge.de> Betreff: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihren Schreiben vom 1. April 2022 an die Brandenburger Behörden - - - - - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Landesamt für Umwelt (LfU) Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) baten Sie um die Übersendung von Daten für die Methodenentwicklung der in Anlage 12 StandAG aufgeführten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) im Teilgebiet 009. In Ihrer digitalen Informationsveranstaltung am 26. April 2022 wurde außerdem die Benennung eines zentralen Ansprechpartners je Bundesland zu diesem Thema vorgeschlagen. In Brandenburg wurde die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle fachlich zu begleiten, von der Landesregierung dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und darin dem für den Bereich Kerntechnik zuständigen Referat 35 zugewiesen. Auf Fachebene besteht eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von MSGIV, MLUK, LBGR und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE). Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe hat man sich darauf geeinigt, dass das Referat 35 des MSGIV, erreichbar unter atomaufsicht@msgiv.brandenburg.de, auch für das Thema planWK eine koordinierende Funktion übernehmen und als Ansprechpartner für die BGE vorgeschlagen werden soll. Für die laufenden Datenanfragen hat man sich dennoch darauf geeinigt, dass die angeschriebenen Behörden selbstständig an die BGE antworten. Mir liegen die Antworten des LBGR, des LfU und des BLDAM (bezüglich Bodendenkmälern) an das BGE vor. Über den Stand der Beantwortung durch das MLUK und das BLDAM (bezüglich Baudenkmälern) habe ich noch keine Informationen erhalten. Ihre Anfrage an das MIL befindet sich derzeit noch in der Prüfung, ob und wo diese Daten in Brandenburg vorliegen, so dass diesbezüglich leider keine fristgerechte Rückmeldung gegeben werden konnte. Sobald es dazu einen neuen Stand gibt würde ich Sie informieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung zum Stand der Beantwortung durch die Brandenburger Behörden aus Ihrer Sicht geben könnten. Außerdem wäre für das Land Brandenburg noch von Interesse, ob zu den planWK auch Daten aus frei zugänglichen Datenbanken entnommen wurden oder von Bundesbehörden abgefragt wurden (und wenn ja, welche). Für Rückfragen steht Ihnen das Referat 35 des MSGIV gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag _____________________ Referent Referat 35 „Kerntechnik und Strahlenschutzvorsorge, Trink- und Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerqualität“ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 3

E-Mail-Verlauf zwischen BGE und MSGIV – Datenabfrage planWK04 an das MIL (PDF)

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Freitag, 1. Juli 2022 12:35 'MSGIV, Atomaufsicht' AW: Datenabfrage planWK04 an das MIL Sehr geehrter vielen Dank für Ihren Verweis auf Ihr Schreiben vom 03. Juni 2022. Die von Ihnen dort mitgeteilten Informationen zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz sind in der Tat vom zuständigen Mitarbeiter übersehen worden. Unsere Anfrage dazu ist demnach bereits ausreichend beantwortet. Wir bitten Sie dieses Missverständnis und den dadurch bei Ihnen verursachten Mehraufwand zu entschuldigen und danken Ihnen für ihr Verständnis und ihre Zusammenarbeit. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Von: MSGIV, Atomaufsicht <atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de> Gesendet: Freitag, 24. Juni 2022 21:24 An: @bge.de> Cc: @MIL.Brandenburg.de> Betreff: AW: Datenabfrage planWK04 an das MIL Sehr geehrte 1 vielen Dank für die Weiterleitung Ihrer an das MIL gerichtete Datenabfrage. Aus der erneuten Abfrage geht nicht klar hervor, ob bzw. wie die zu den Abfragekennzeichen p04_02a_BB_01 & p04_02b_BB_01 bereits übermittelten Informationen des MIL (siehe meine E-Mail an die BGE vom 3. Juni 2022 im Anhang) von Ihnen aufgenommen wurden. Der von Ihnen erwähnte Hinweis des MLUK zur Zuständigkeit des MIL wurde durch das MSGIV dem MIL bereits am 16. Mai 2022 mitgeteilt und vom MIL in deren Antwort berücksichtigt. Ich bitte Sie zunächst zu prüfen, ob die Informationen des MIL bzgl. Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zum Hochwasserschutz übersehen wurden und falls nicht, um Erläuterung, was die BGE darüber hinaus für Daten benötigen würde. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag _____________________ Referent Referat 35 „Kerntechnik und Strahlenschutzvorsorge, Trink- und Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerqualität“ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Dienstort: Lindenstraße 34a, 14467 Potsdam Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam Tel.: 0331 866- Fax: 0331 27548- E-Mail: @MSGIV.Brandenburg.de Internet: https://msgiv.brandenburg.de Von: @bge.de> Gesendet: Freitag, 24. Juni 2022 15:39 An: MSGIV, Atomaufsicht <atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de> Betreff: Datenabfrage planWK04 an das MIL Sehr geehrter zu Ihrer Information leite ich Ihnen die neue Datenabfrage weiter, die heute an das MIL übermittelt wurde. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl 2 Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn 3

Strahlenschutzvorsorge [StrVG] - Landesweite Überwachung

Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.

Atomaufsicht und Strahlenschutz

Bild: HZB Atomrechtliche Aufsichtsbehörde Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Weitere Informationen Bild: HZB Stilllegung des Forschungsreaktors BER II Ende 2019 wurde der Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) von der Betreiberin, der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB), abgeschaltet. Das Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors wird von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde der Senatsverwaltung durchgeführt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Strahlenschutz­ Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe werden in vielen Anwendungsbereichen gezielt genutzt. Der Film gibt für Berlin einen Überblick über wichtige alltägliche Einsatzbereiche in Forschung und Entwicklung, in Industrie und Technik und in der Medizin. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr / Stab K Katastrophenschutzplan für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II Im Katastrophenschutzplan sind Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen berücksichtigt worden. Er beschreibt die Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Weitere Informationen Bild: pandionhiatus3 / Depositphotos.com Strahlenschutzvorsorge Die Senatsverwaltung hat 2016 die Zuständigkeit für die Strahlenschutzvorsorge übernommen. Sie ist damit zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen kommt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen

Strahlenschutzvorsorge

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat 2016 die Zuständigkeit für das Thema „Strahlenschutzvorsorge“ übernommen. Sie ist damit auch zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt kommt. In der näheren Umgebung einer havarierten kerntechnischen Anlage besteht immer eine sehr ernsthafte akute Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung, und dies ist je nach den Wind- und Wetterverhältnissen auch für die weitere Umgebung bis etwa 100 km Entfernung zu erwarten. Zum Schutz der Bevölkerung können die zuständigen Behörden in diesen hochbetroffenen Gebieten eine oder mehrere der drei Maßnahmen des Katastrophenschutzes ergreifen: Anordnung zum Verbleiben im Haus, Empfehlung zur Einnahme von Iodtabletten und Evakuierung. Die Erhöhung der Umweltradioaktivität nimmt mit zunehmender Entfernung vom Schadensort ab, eine deutliche Erhöhung der Umweltradioaktivität ist aber im Umkreis von hunderten von Kilometern möglich. Es muss jedoch auch in weniger betroffenen Gebieten das Ziel sein, dass die zusätzliche Belastung durch ionisierende Strahlung für die dort lebenden Menschen möglichst gering bleibt. Damit dies gelingt müssen die zuständigen Behörden die Situation fortlaufend beobachten, bewerten und die Bevölkerung informieren, so dass die Menschen die daraus abgeleiteten Verhaltensempfehlungen für sich umsetzen können. Diesem Ansatz ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bei der Überarbeitung der Planung gefolgt, die nun einprägsam als „Strahlenschutzvorsorgeplan“ bezeichnet wird: Dieser Plan präsentiert sich in der Textfassung nun nicht mehr als rein behördliche Notfallplanung, sondern es wurde zusätzlich eine leicht verständliche Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen erklärenden Grafiken geschrieben. Denn gut verständliche Informationen ermöglichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Notfall bestmöglich schützen können. Der Strahlenschutzvorsorgeplan beschreibt das zugrunde gelegte Szenario. gibt grundlegende Informationen zur Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre und zu den Belastungspfaden für Menschen. erläutert, wie mit Modellrechnungen und Messungen die radiologische Lage ermittelt und vorhergesagt wird. beschreibt das System des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland, in dem Bund und Länder eng zusammenarbeiten. stellt dar, wie die Behörden im Ereignisfall arbeiten und gibt Rat, wie jede und jeder selbst die Aufnahme radioaktiver Substanzen vermeiden oder zumindest möglichst stark verringern kann.

Landesmessstelle für Radioaktivität in Halle (Saale) wurde rekonstruiert Aeikens: Überwachung dient dem Schutz der Bevölkerung

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 130/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 130/08 Magdeburg, den 23. Oktober 2008 Landesmessstelle für Radioaktivität in Halle (Saale) wurde rekonstruiert Aeikens: Überwachung dient dem Schutz der Bevölkerung Die Rekonstruktion der Landesmessstelle Süd des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) ist abgeschlossen. Bei der heute in Halle (Saale) stattgefundenen Inbetriebnahme hat Dr. Herman Onko Aeikens, Staatsekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die Bedeutung der Einrichtung für die Strahlenschutzvorsorge unterstrichen. Aeikens: ¿Zum Schutz der Bevölkerung wird die Radioaktivität in der Umwelt routinemäßig überwacht.¿ Mit den Labors in Halle (Saale) und Osterburg erfülle Sachsen-Anhalt die den Ländern vom Bund übertragenen gesetzlichen Aufgaben für ein bundesweit abgestimmtes Messprogramm. Er verwies darauf, dass der Aufbau des Integrierten Mess- und Informationssystems des Bundes zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, kurz IMIS genannt, in der Bundesrepublik nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl (1986) erfolgte. Dazu wurde in den alten Bundesländern das vorhandene Messstellennetz genutzt. In Sachsen-Anhalt musste dagegen nach 1990 ein Neuaufbau der Messstellen erfolgen. Das 1991 beim LAU in Halle (Saale) errichtete Provisorium habe sich über die Jahre als arbeitsfähig erwiesen. Dennoch sei mit der Rekonstruktion nunmehr ein modernes Speziallaboratorium geschaffen worden, so Aeikens. Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Messergebnisse zeigten, dass die Umweltradioaktivität als natürlicher Hintergrund weit unter der durchschnittlichen Belastung durch Röntgenuntersuchungen bleibt, so Aeikens. Die Kosten für die Rekonstruktion bezifferte der Staatssekretär mit über 900.000 Euro. Weitere Informationen siehe im Internet unter www.mu.sachsen-anhalt.de . Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Labor Analytik Notifizierung Radiochemische Analytik: Radiochemische Untersuchungen

Definition Im Radiochemischen Labor wird das Auftreten von künstlichen und natürlichen radioaktiven Stoffen in der Umwelt untersucht. Durch die Anwendung von radiochemischen Trennverfahren und Kernstrahlungsmesstechniken ist das Labor in der Lage, den Gehalt an radioaktiven Stoffen in beliebigen Materialien zu ermitteln. Dies ist gleichbedeutend mit der Messung von sogenannten „Aktivitäten“, die oft für einzelne Radionuklide wie Iod‑131, Cäsium‑137 oder Blei‑210 ermittelt werden. Das Radiochemische Labor ist Teil der Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen in Niedersachsen. Darüber hinaus unterstützt es analytisch die Sachverständige Stelle Strahlenschutz im NLWKN, die ihrerseits die Gewerbeaufsichtsverwaltung berät und unterstützt. . Aufgaben Aufgaben Nach dem „Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung“ (Strahlenschutzvorsorgegesetz; StrVG) hat das Labor die Aufgabe, die Radioaktivität in der Umwelt durch einen kontinuierlichen Messbetrieb zu überwachen. Diese Aufgabe wird bei „Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen“ z.B. bei Freisetzungen von radioaktiven Stoffen, durch einen sogenannten „Intensivbetrieb“ forciert. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz ist eine Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl und bezieht sich auf alle denkbaren Freisetzungen. Darüber hinaus werden die mit dem StrVG verbundenen Laboraufgaben auch im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr durchgeführt. Die Überwachung kerntechnischer Anlagen erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie der Emissions- und Immissionsüberwachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Laboraufgaben im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr werden durch Strahlenschutzsachverständige des NLWKN angefordert. . Leistungsumfang des Radiochemischen Labors Leistungsumfang des Radiochemischen Labors Die große Herausforderung für das Radiochemische Labor besteht darin, minimale Änderungen der ohnehin extrem niedrigen Aktivitäten in der Umwelt genauso sicher zu erfassen, wie hohe Aktivitäten bei Stör- und Unfällen. Um diese Leistung erbringen zu können bedarf es der Kombination der hochempfindlichen analytischen Verfahren der Strahlenschutzvorsorge in den Umweltlaboren mit dem besonderen Strahlenschutz im Radionuklidlabor, der einen Umgang mit hohen Aktivitäten überhaupt erst rmöglicht. In einem Radionuklidlabor der höchsten Schutzklasse können hohe Aktivitäten analytisch so aufbereitet werden, dass sie für die Analytik der Umweltlabore zugänglich werden. Die Messungen im radiochemischen Labor erfolgen in Geräten, die gegenüber der Umgebungsstrahlung in hohem Maße abgeschirmt sind. Die Verfahren erfüllen durch die Abschirmungen den Standard von Low-Level-Messverfahren. Neben Messgeräten zur Erfassung von Summenparametern stehen hochselektive spektrometrische Analysemethoden für die Identifizierung und Quantifizierung einzelner Radionuklide zur Verfügung. Komplettiert wird das analytische Methodeninventar durch hochnuklidselektive, radiochemische Trennverfahren. Die oben beschriebenen Verfahren unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 und sind weitestgehend akkreditiert. Der Akkreditierungsbereich kann bei http://www.dakks.de/node/338 unter der „Regnr“ D-PL-14356-01-00 eingesehen werden. Mobiles Labor: Störfall-Fahrzeug Mobiles Labor: Störfall-Fahrzeug Bei „Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen“, z.B. bei Freisetzungen von radioaktiven Stoffen, ist es erforderlich, in der direkten Umgebung der Unfallstelle schnell Umweltradioaktivitäten mit Hilfe von nuklidselektiver Messtechnik, der Gammaspektrometrie abschätzen zu können. Bei besonderer Dringlichkeit ist der Weg von der Störfallstelle in das Hildesheimer Labor zu lang und zeitaufwändig. Aus diesem Grunde wurde ein mobiles Labor erprobt und bis zur Einsatzfähigkeit entwickelt. Ein mobiles Labor zur Ermittlung von Radioaktivität in der Umwelt muss in der Lage sein, radiochemische Proben entgegenzunehmen, sie für die Messung vorzubereiten, zu messen und die Ergebnisse auf elektronischem Wege weiterzureichen. Bei Messungen von Umweltproben muss die Messung in einer Bleiabschirmung erfolgen, welche die Umgebungsstrahlung fernhält, denn im Normalfall ist die Menge an Umgebungsstrahlung in der „Laborumgebung“ höher als die Eigenstrahlung der Probe. Nur mit einer wirkungsvollen Abschirmung können radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs neben radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs zuverlässig erfasst werden. Diese nicht ganz alltäglichen, methodischen Herausforderungen hat der NLWKN mit einem mobilen Labor gelöst, dass auf einem Kleintransporter installiert ist. Der eigentliche Proben- und Messraum im Fahrzeug ist über ein Vorzelt zu erreichen. In dem Vorzelt befindet sich der Probeneingang, in dem Proben entgegengenommen und auf ontamination geprüft werden und in dem sich Kommunikationseinrichtungen befinden. Das Fahrzeug verfügt im hinteren Teil über einen Proben-Logistik-Raum, der zum Messraum hin durch eine Wand mit Probendurchreiche abgetrennt ist. Diese Trennung hat Schleusenfunktion und soll verhindern, dass der eigentliche Messraum durch außen an den Proben anhaftende Radionuklide kontaminiert wird. Der Messraum ist mit zwei Messkammern ausgestattet, deren Abschirmung aus jeweils einem 5 cm dicken Bleimantel besteht. Die Messung der Gammastrahlung erfolgt mit zwei Reinstgermanium-Detektoren. Anhand der Energien der Strahlung können die in den Umweltproben enthaltenen Nuklide ermittelt werden. Der Einsatz dieses Fahrzeuges ist an nahezu beliebigen Orten möglich, da der Kleintransporter über Allradantrieb, einen eigenen Stromgenerator und hydraulisch nivellierbare Bodenständer verfügt. Selbst der Vorrat an flüssigem Stickstoff zur Kühlung der Detektoren reicht für mehrere Tage.

Radiochemische Analytik: Radiochemische Untersuchungen

Definition Im Radiochemischen Labor wird das Auftreten von künstlichen und natürlichen radioaktiven Stoffen in der Umwelt untersucht. Durch die Anwendung von radiochemischen Trennverfahren und Kernstrahlungsmesstechniken ist das Labor in der Lage, den Gehalt an radioaktiven Stoffen in beliebigen Materialien zu ermitteln. Dies ist gleichbedeutend mit der Messung von sogenannten „Aktivitäten“, die oft für einzelne Radionuklide wie Iod‑131, Cäsium‑137 oder Blei‑210 ermittelt werden. Das Radiochemische Labor ist Teil der Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen in Niedersachsen. Darüber hinaus unterstützt es analytisch die Sachverständige Stelle Strahlenschutz im NLWKN, die ihrerseits die Gewerbeaufsichtsverwaltung berät und unterstützt. . Aufgaben Aufgaben Nach dem „Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung“ (Strahlenschutzvorsorgegesetz; StrVG) hat das Labor die Aufgabe, die Radioaktivität in der Umwelt durch einen kontinuierlichen Messbetrieb zu überwachen. Diese Aufgabe wird bei „Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen“ z.B. bei Freisetzungen von radioaktiven Stoffen, durch einen sogenannten „Intensivbetrieb“ forciert. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz ist eine Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl und bezieht sich auf alle denkbaren Freisetzungen. Darüber hinaus werden die mit dem StrVG verbundenen Laboraufgaben auch im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr durchgeführt. Die Überwachung kerntechnischer Anlagen erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie der Emissions- und Immissionsüberwachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Laboraufgaben im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr werden durch Strahlenschutzsachverständige des NLWKN angefordert. . Leistungsumfang des Radiochemischen Labors Leistungsumfang des Radiochemischen Labors Die große Herausforderung für das Radiochemische Labor besteht darin, minimale Änderungen der ohnehin extrem niedrigen Aktivitäten in der Umwelt genauso sicher zu erfassen, wie hohe Aktivitäten bei Stör- und Unfällen. Um diese Leistung erbringen zu können bedarf es der Kombination der hochempfindlichen analytischen Verfahren der Strahlenschutzvorsorge in den Umweltlaboren mit dem besonderen Strahlenschutz im Radionuklidlabor, der einen Umgang mit hohen Aktivitäten überhaupt erst rmöglicht. In einem Radionuklidlabor der höchsten Schutzklasse können hohe Aktivitäten analytisch so aufbereitet werden, dass sie für die Analytik der Umweltlabore zugänglich werden. Die Messungen im radiochemischen Labor erfolgen in Geräten, die gegenüber der Umgebungsstrahlung in hohem Maße abgeschirmt sind. Die Verfahren erfüllen durch die Abschirmungen den Standard von Low-Level-Messverfahren. Neben Messgeräten zur Erfassung von Summenparametern stehen hochselektive spektrometrische Analysemethoden für die Identifizierung und Quantifizierung einzelner Radionuklide zur Verfügung. Komplettiert wird das analytische Methodeninventar durch hochnuklidselektive, radiochemische Trennverfahren. Die oben beschriebenen Verfahren unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025 und sind weitestgehend akkreditiert. Der Akkreditierungsbereich kann bei http://www.dakks.de/node/338 unter der „Regnr“ D-PL-14356-01-00 eingesehen werden. Mobiles Labor: Störfall-Fahrzeug Mobiles Labor: Störfall-Fahrzeug Bei „Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen“, z.B. bei Freisetzungen von radioaktiven Stoffen, ist es erforderlich, in der direkten Umgebung der Unfallstelle schnell Umweltradioaktivitäten mit Hilfe von nuklidselektiver Messtechnik, der Gammaspektrometrie abschätzen zu können. Bei besonderer Dringlichkeit ist der Weg von der Störfallstelle in das Hildesheimer Labor zu lang und zeitaufwändig. Aus diesem Grunde wurde ein mobiles Labor erprobt und bis zur Einsatzfähigkeit entwickelt. Ein mobiles Labor zur Ermittlung von Radioaktivität in der Umwelt muss in der Lage sein, radiochemische Proben entgegenzunehmen, sie für die Messung vorzubereiten, zu messen und die Ergebnisse auf elektronischem Wege weiterzureichen. Bei Messungen von Umweltproben muss die Messung in einer Bleiabschirmung erfolgen, welche die Umgebungsstrahlung fernhält, denn im Normalfall ist die Menge an Umgebungsstrahlung in der „Laborumgebung“ höher als die Eigenstrahlung der Probe. Nur mit einer wirkungsvollen Abschirmung können radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs neben radioaktiven Stoffen natürlichen Ursprungs zuverlässig erfasst werden. Diese nicht ganz alltäglichen, methodischen Herausforderungen hat der NLWKN mit einem mobilen Labor gelöst, dass auf einem Kleintransporter installiert ist. Der eigentliche Proben- und Messraum im Fahrzeug ist über ein Vorzelt zu erreichen. In dem Vorzelt befindet sich der Probeneingang, in dem Proben entgegengenommen und auf ontamination geprüft werden und in dem sich Kommunikationseinrichtungen befinden. Das Fahrzeug verfügt im hinteren Teil über einen Proben-Logistik-Raum, der zum Messraum hin durch eine Wand mit Probendurchreiche abgetrennt ist. Diese Trennung hat Schleusenfunktion und soll verhindern, dass der eigentliche Messraum durch außen an den Proben anhaftende Radionuklide kontaminiert wird. Der Messraum ist mit zwei Messkammern ausgestattet, deren Abschirmung aus jeweils einem 5 cm dicken Bleimantel besteht. Die Messung der Gammastrahlung erfolgt mit zwei Reinstgermanium-Detektoren. Anhand der Energien der Strahlung können die in den Umweltproben enthaltenen Nuklide ermittelt werden. Der Einsatz dieses Fahrzeuges ist an nahezu beliebigen Orten möglich, da der Kleintransporter über Allradantrieb, einen eigenen Stromgenerator und hydraulisch nivellierbare Bodenständer verfügt. Selbst der Vorrat an flüssigem Stickstoff zur Kühlung der Detektoren reicht für mehrere Tage.

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