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Strahlenmessungen in Tschornobyl 2022

Ein Greenpeace-Team unter deutscher Leitung war in Tschornobyl unterwegs, um die Auswirkungen der militärischen Aktivitäten vor Ort abzuschätzen - und welchen potenziellen Gefahren die Menschen und die Umwelt ausgesetzt waren. Die Einschätzung der Experten vor Ort: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) verharmlost die atomaren Risiken durch die russische Invasion um die AKW-Ruine von Tschornobyl.

Messgeräte zur Bestimmung der Radon-222-Aktivitätskonzentration oder der Radon-222-Exposition - Vergleichsprüfung 2017

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 [1] legt die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung fest. Das neue deutsche Strahlenschutzgesetz [2] tritt schrittweise bis Ende 2018 in Kraft und wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen1. Wie in den bisherigen Regelungen sollen beruflich strahlenexponierte Personen anhand individueller Messungen radiologisch überwacht werden. // European Council Directive 2013/59/EURATOM of 5 December 2013 [1] lays down basic safety standards for protection against the dangers arising from exposure to ionising radiation. The new German radiation protection law [2] will come into force on a step-by-step basis by the end of 2018 and will implement the EU directive in national law3. As in the current regulations, persons exposed occupationally to radiation are to be monitored radiologically by means of individual measurements.

TERENO (Eifel-Rur), Eddy Covariance/Climate station Rollesbroich 1, Germany

TERENO Eifel-Rur Observatory. TERENO (TERrestrial ENvironmental Observatories) spans an Earth observation network across Germany that extends from the North German lowlands to the Bavarian Alps. This unique large-scale project aims to catalogue the longterm ecological, social and economic impact of global change at regional level. The central monitoring site of the TERENO Eifel/Lower Rhine Valley Observatory is the catchment area of the River Rur. It covers a total area of 2354 km² and exhibits a distinct land use gradient: The lowland region in the northern part is characterised by urbanisation and intensive agriculture whereas the low mountain range in the southern part is sparsely populated and includes several drinking water reservoirs. Furthermore, the Eifel National Park is situated in the southern part of the Rur catchment serving as a reference site. Intensive test sites are placed along a transect across the Rur catchments in representative land cover, soil, and geologic settings. The Rollesbroich site is located in the low mountain range “Eifel” near the German-Belgium border and covers the area of the small Kieselbach catchment (40 ha) with altitudes ranging from 474 to 518 m.a.s.l.. The climate is temperate maritime with a mean annual air temperature and precipitation of 7.7 °C and 1033 mm, respectively, for the period from 1981 to 2001. Soils are dominated by (stagnic) Cambisols and Stagnosols on Devonian shales with occasional sandstone inclusions that are covered by a periglacial solifluction clay–silt layer. The mountainous grassland vegetation is dominated by perennial ryegrass (Lolium perenne) and smooth meadow grass (Poa pratensis). The study site is highly instrumented. All components of the water balance (e.g. precipitation, evapotranspiration, runoff, soil water content) are continuously monitored using state-of-the-art instrumentation, including weighable lysimeters, runoff gauges, cosmic-ray soil moisture sensors, a wireless sensor network that monitors soil temperature, and soil moisture at 189 locations in different depths (5, 20 and 50 cm) throughout the study site. Periodically also different chamber measurements were made to access soil or plant gas exchange. This data set contains weekly updated flux-, meteorological and soil measurements of the permanent operating EC/Climate station Rollesbroich 1 (50.621°N, 6.304°E,515 m a.s.l.), which was installed in spring 2011 at the border of two fields of grassland (5.8 and 7.8 ha) within the study site. Management of both fields is typical for the low mountain range of the Eifel region with one fertilizer application and three cuts per year. The area within the fetch of the eddy covariance tower is relatively flat with slopes ranging between 0.35° and 3.12°. The station is equipped with a CSAT3 sonic anemometer and LI7500 gas analyser. Besides flux measurements and typical climate parameters (radiation, air temperature, air humidity, soil moisture, soil temperature etc.) also the plant height and farming activities are recorded. Meteorological and soil data was at least controlled by visual inspection by using common plausibility ranges and cross checks with nearby stations. Afterwards the data was flagged according to it's quality (O.K., suspect, moderate, bad etc.). Flux data was processed and checked according to the TERENO QC scheme (Mauder, M., Cuntz, M., Drüe, C., Graf, A., Rebmann, C., Schmid, HP., Schmidt, M., Steinbrecher, R., 2012. A strategy for quality and uncertainty assessment of long-term eddy-covariance measurements. Agricultural and Forest Meteorology 169, 122-135, 2013).

Monatsbericht März 2021

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im März 2021 (Kalenderwochen 09 bis 13/2021 ) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen verlegen eine PE-Leitung im Ausrichtungsquerschlag auf der dritten Ebene von Schacht Bartensleben. Ziel ist die Versorgung einer Baustoffanlage mit Anmachlösung für die Herstellung von Beton (Sorelbeton), der für den Versuch des geplanten Demonstrationsbauwerks im Anhydrit auf der 3. Sohle benötigt wird. Zur Optimierung der Firstsicherheit führen Bergleute mit einer Teilschnittmaschine einen Nachschnitt im Abbau 1s auf der zweiten Ebene von Schacht Bartensleben durch. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Bergleute führen eine Streckenreinigung im Südfeld der vierten Ebene von Schacht Bartensleben durch. Ein Dienstleistungsunternehmen führt die halbjährliche Wartung von Strahlenschutzmesstechnik der Abluftüberwachung an den Schächten Bartensleben und Schacht Marie durch. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Bergleute führen im Ostquerschlag der vierten Ebene von Schacht Bartensleben routinemäßige Beraubearbeiten durch. Hintergrund ist der Erhalt der Firstsicherheit. An der Fahrbahn im Südfeld über Abbau zwei und Abbau drei auf der vierten Ebene schließen Bergleute Sanierungsarbeiten ab. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Die Mitarbeiter*innen der Infostelle Morsleben führen ihre jährliche Fluchtwegbefahrung durch. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick . Einblick Diesen Nachweis müssen auch die Mitarbeiter*innen der Infostelle jedes Jahr wieder unterschreiben: Die Befahrung des Flucht- und Rettungsweges ist pflichtgemäß durchgeführt worden. Die Befahrung des Rettungsweges beginnt in diesem Jahr auf der dritten Ebene von Schacht Bartensleben, um dann immer den Schildern zu folgen: „Fluchtweg nach Schacht Marie“. Die Strecke misst etwa 2 Kilometer Luftlinie von Süden Richtung Norden. Natürlich sind alle drei Anwesenden voll ausgestattet – mit Sicherheitskleidung, Helm, Geleucht und dem etwa fünf Kilo schweren Sauerstoffselbstretter. Und FFP2-Maske. Es ist eine Abwechslung, mal wieder unter Tage zu sein. Die Befahrungen mit Besucher*innen sind bereits seit über einem Jahr ausgesetzt. Das Bewetterungssystem zur Frischluftversorgung in der Grube könnte die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus erhöhen, daher werden alternativ digitale Befahrungen angeboten. Dennoch darf die Ortskunde unter Tage für die Mitarbeiter*innen natürlich nicht verloren gehen. Also geht es durch die Grube weiter Richtung Norden, hinein in den historischen Altbergbau. Lehrreich ist die Befahrung des Fluchtwegs in vielerlei Hinsicht, denn im Alltag gehen kleine Wissensschätze gerne verloren. Der fachkundige Kollege aus dem Bergbau erläutert darum geduldig noch einmal die Vorteile von Tübbingausbau, zeigt im Vorbeigehen hier eine alte Munitionskiste, dort das „Namenstäfelchen“ einer alten Erkundungsbohrung. Im Vordergrund steht aber immer ein Ziel: Die Sicherheit aller Personen unter Tage zu gewährleisten. Nach knapp zwei Stunden ist Schacht Marie erreicht. Von dort geht es im Auto zurück nach Schacht Bartensleben und von dort nach über Tage, wo die Fluchtwegbefahrung mit einer Unterschrift bestätigt wird. Es ist gut diesen Weg zu kennen, und noch besser, ihn nur einmal im Jahr in einer Übung abzugehen. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick

Monatsbericht April 2021

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im April 2021 (Kalenderwochen 13 bis 17/2021 ) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen führen im Nordfeld auf der 3. Ebene (Sohle) von Schacht Bartensleben vertiefende Versuche mit Sorelbeton durch. Sorelbeton soll als Baustoff im geplanten Demonstrationsbauwerk im Anhydrit verwendet werden. Auftragnehmer errichten ein Zwischenlager für Baustoffe auf der 2. Ebene von Schacht Bartensleben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Das untertägige Brandmeldesystem soll weiter ausgebaut werden. Mitarbeiter*innen bereiten daher die Einrichtung einer Brandmeldeanlage im Abbau 1s auf der 1. Ebene von Schacht Bartensleben vor. Abbau 1s befindet sich in unmittelbarer Nähe des Schachtes und dient als Fahrzeugabstellplatz. Externe Dienstleister führen die halbjährliche Wartung der Strahlenschutzmesstechnik durch. Die Messtechnik wird im Kontrollbereich über und unter Tage sowie für die Umgebungsüberwachung gepflegt. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mitarbeiter*innen erneuern als Modernisierungsmaßnahme die Niederspannungshauptverteilung an der übertägigen Schaltstation auf dem Betriebsgelände von Schacht Bartensleben. Markscheider führen Polygonzugmessungen in der 2. nördlichen Richtstrecke auf der 3. Ebene von Schacht Bartensleben durch. Aufgrund von Nachschneidearbeiten muss der Bereich neu vermessen werden. Die Markscheider unterteilen dabei eine lange und ungerade Strecke mit Hilfe von Fixpunkten in kurze gerade Strecken. Im Ergebnis ist die Summe der kurzen Strecken wesentlich genauer als die Messung der langen Strecke. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Mitarbeiter*innen der Infostelle und des Endlagers beteiligen sich am digitalen Zukunftstag der BGE. Am Standort Morsleben ist die Ausbildung zum/zur Bergbautechnolog*in möglich. Wie die Ausbildung aussieht und warum der Beruf definitiv eine Zukunft hat, erfahren die Schüler*innen direkt vom Ausbilder . Meldepflichtiges Ereignis Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM . Am 29. April 2021 verursacht ein Kurzschluss einen Entstehungsbrand an einem Multicar vom Typ M26. Die anwesenden Personen vor Ort reagieren umgehend: Sie löschen den Brand mit einem Handfeuerlöscher und lösen die Meldekette aus. Ein Grubenwehreinsatz ist aufgrund des schnellen Handelns nicht notwendig. Die Sicherheit aller im Bergwerk befindlichen Personen ist gewährleistet. Das Fahrzeug ist bis auf Weiteres stillgelegt und befindet sich in der Werkstatt auf der 2. Ebene. Das geparkte Fahrzeug befindet sich zum Zeitpunkt der Brandentstehung auf der 3. Ebene von Schacht Bartensleben in einer Verbindungsstrecke zum Nordfeld. Dort befinden sich ebenfalls Elektroleitungen, die sicherheitstechnisch relevante Einrichtungen mit Energie versorgen. Daher ist dieses Ereignis gemäß Meldeordnung des Endlagers Morsleben meldepflichtig. Die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für Geologie und Bergwesen in Sachsen-Anhalt (LAGB) (externer Link) ist informiert. Eine N-Meldung geht per Meldeformular fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link) . Einblick In diesem Bereich wird das Baustoffzwischenlager für das geplante Demonstrationsbauwerk im Anhydrit eingerichtet. Auf der 3. Ebene der Schachtanlage Bartensleben wird der Bau eines Demonstrationsbauwerks im Anhydrit vorbereitet. Dieses ist in Originalgröße geplant, also im Maßstab 1:1. Bevor der Bau beginnt, müssen Vorbereitungen getroffen werden. Im Ausrichtungsquerschlag auf der 2. Ebene von Schacht Bartensleben wird zum Beispiel derzeit das Zwischenlager für die Trockenmischung zur Herstellung von Beton errichtet. Mit Baubeginn wird kontinuierlich eine große Menge an Beton als Baustoffmaterial benötigt, die jederzeit verfügbar sein muss. Damit sich das Baustoffmaterial nicht mit dem Salz des umgebenden Gebirges vermischt, wurde der Streckenabschnitt nachgeschnitten und mit einer Betonfahrbahn ausgestattet. So ist sichergestellt, dass das Mischverhältnis im Beton gleichbleibt. Das Zwischenlager muss noch weitere Anforderungen erfüllen, um sich als betriebssicher zu qualifizieren. Dazu gehört: Die verwendeten Materialien dürfen nicht brennbar sein. Die Einzelteile dürfen eine bestimmte Größe und Gewicht nicht überschreiten, damit sie sicher über den Förderkorb von über Tage zur Baustelle transportiert werden können. Das fertige Konstrukt muss das Gewicht der eingelagerten Materialien halten können. Es muss den Bedingungen unter Tage standhalten können, also dem Salz und dem Betrieb des Fahrladers, wenn der Baustoff eingelagert bzw. entnommen wird. Das Baustoffzwischenlager wird von Bergleuten vor Ort mit Unterstützung eines externen Dienstleisters errichtet. Der Bau des Zwischenlagers läuft fristgerecht: Es wird im Sommer dieses Jahres fertiggestellt. Meldung vom 21. Januar 2021 - Endlager Morsleben: Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben im Jahr 2020 Meldepflichtige Ereignisse nach Atom- und Strahlenschutzrecht Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick

Kalenderwochen 45 und 46/2019

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 45 und 46/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Mitarbeiter einer Servicefirma warten und prüfen halbjährlich die Strahlenschutzmesstechnik des Betriebes. Die Prüfung umfasst die Hand-Fuß-Kleidermonitore im Kontrollbereich und die Tritiumsammler und Kohlenstoff-14-Sammler in der Abluftüberwachung Schacht Bartensleben. Mitarbeiter der Gruppe Einlagerung sanieren Wände und Abmauerungen in Funktionsräumen im Bereich der 4. Ebene (Sohle). Bergleute und Elektriker begleiten die Arbeiten zur jährlichen Inspektion des Hauptgrubenlüfters Schacht Bartensleben. Damit verbunden ist das zeitweise Abschalten der Anlage sowie der nachfolgenden Lüftungstechnik für den Kontrollbereich. Die Inspektion wird durch eine Fachfirma durchgeführt. Ein Sachverständiger einer Fachfirma prüft die übertägige Tankanlage für Dieselkraftstoff auf ihre Betriebssicherheit. Die Prüfung erfolgt jährlich. Mitarbeiter des zuständigen Telefonnetzbetreibers stellen die Anschlüsse der Schachtanlage Bartensleben vom analogen ISDN auf das digitale IP-System um (siehe Einblick). Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Mitarbeiter einer Spezialfirma bauen einen auf dem obertägigen Betriebsgelände aufgestellten Baustellencontainer zurück. Solche Containeranlagen dienen den Firmen mit längerfristigen oder wiederkehrenden Aufträgen zur Lagerung von Material und als Aufenthaltsraum. Der Rückbau des Containers ist erforderlich, um dieses Gelände für zukünftige übertägige Baumaßnahmen frei zu machen. Einblick Aufgenommen im Januar 2020 Für die Sprachkommunikation und die Alarmierung der Belegschaft stellt die Telefonanlage des Endlagers Morsleben das wichtigste Kommunikationsmittel da. Die Anlage besteht aus der übertägigen Telefonzentrale, einer Station unter Tage im Bereich der 2. Ebene (Sohle), einer Station am Schacht Marie über Tage sowie einer Vielzahl von Endgeräten. Insgesamt sind über Tage circa 200 Telefone in Büro- und Funktionsräumen fest installiert. Weitere zehn Mobiltelefone werden in diesem Bereich genutzt. In den beiden Grubenfeldern Bartensleben und Marie sind noch einmal circa 200 Telefone zu finden. Außerdem sind circa zehn Fax-Geräte an die Telefonanlage angeschlossen. Die Telefonzentrale bildet das Herzstück der Anlage. Hier besteht auch die Anbindung an das öffentliche Netz. Es stehen 30 Leitungen für die Kommunikation nach außen zur Verfügung. Diese sind bislang als Analoganschlüsse (ISDN) ausgeführt. Die technische Verknüpfung mit den betrieblichen Geräten erfolgt über die Hauptrangierleiste (siehe Bild). Der Netzbetreiber stellt das öffentliche Netz bis Ende März 2020 auf die digitale IP-Technologie um. Dadurch wurde eine entsprechende Anpassung der Telefonanlage erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde auch die, gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Bundesgesellschaften, vorgeschriebene Firewall im IP-Amtsanschluss installiert. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

Fragen und Antworten

Im Endlager Morsleben lagern fast 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Es ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht und unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Zum Endlager Morsleben erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen. Die Antworten sammeln wir auf dieser Seite in einem stetig wachsenden Umfang. Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gerne per E-Mail an dialog(at)bge.de . Wenn Sie Ihre Frage lieber im persönlichen Gespräch an uns richten möchten, laden wir Sie herzlich in unsere Infostelle Morsleben ein – sowie zu unseren Veranstaltungen aus der Reihe „Betrifft: Morsleben“. Expert*innen der BGE berichten dort regelmäßig über den Stand der Arbeiten und stellen sich den Fragen der Teilnehmer*innen. Bereits vergangene Veranstaltungen können Sie sich auf dem YouTube-Kanal der BGE anschauen. Nicht nur zwei Barrieren zu errichten, sondern dabei auch verschiedene Barrieren, entspricht exakt dem Optimierungsgedanken. International spricht man von einem Mehrbarrierenkonzept, also der Kombination von gestaffelten, technischen und natürlichen Barrieren in einem Endlager. Die BGE kommt diesem Anspruch nach, indem sie nicht nur umfassende Verfüllmaßnahmen durchführt und dadurch die geologische Barriere erhält, sondern zusätzlich noch Streckenabdichtbauwerke errichtet. Nach aktuellem Stand sollen 80 Prozent der Grube, rund 4 Millionen Kubikmeter Hohlraum, mit Salzbeton verfüllt werden. Damit wird langfristig die Stabilität des Bergwerks gesichert. Zuletzt werden auch die beiden Schächte, Bartensleben und Marie verfüllt. Damit sind drei verschiedene, bzw. diverse Sicherheitsinstrumente umgesetzt. Stand: Dezember 2021 Die Schutzziele werden aus den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes sowie sinngemäß aus der für Endlager für hochradioaktive Abfälle geltenden Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) (externer Link) abgeleitet. Eins der Schutzziele lautet dort: Die radioaktive Belastung, der Mensch und Umwelt für zu erwartende Entwicklungen durch endgelagerte Abfälle ausgesetzt sind, darf den Wert von 0,01 Millisievert im Jahr für Einzelpersonen der Bevölkerung nicht überschreiten. Zum Vergleich: 0,01 bis 0,1 Millisievert entspricht in etwa der Belastung durch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Die Belastung durch natürliche Radioaktivität beträgt im Jahr 2,20 Millisievert. Für das Endlager Morsleben hat die SSK im Jahr 2010 empfohlen, die potenziellen Strahlenexpositionen in der Nachbetriebsphase sollten eine effektive Individualdosis in Höhe von 0,1 Millisievert im Jahr bei wahrscheinlichen und 1 Millisievert im Jahr bei weniger wahrscheinlichen Entwicklungen nicht überschreiten. Die ESK hat dieses Schutzziel für das Endlager Morsleben im Jahr 2013 bestätigt. Hinweis: Diese Antwort wurde am 6. Januar 2022 aktualisiert. Die Stilllegung des Endlagers Morsleben ist in einem Planfeststellungsverfahren nach § 9b des Atomgesetzes (externer Link) beantragt. Im Atomgesetz (externer Link) ist festgelegt, dass die erforderliche Schadensvorsorge gewährleistet sein muss und dies nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen hat, spezifische Ziele werden nicht genannt. Vor 2010 waren darum die Werte aus der Strahlenschutzverordnung maßgeblich: Die zulässige Strahlenexposition, der ein Bürger gemäß Strahlenschutzverordnung durch eine kerntechnische Anlage ausgesetzt werden durfte, betrug 0,3 Millisievert im Jahr. Stand: Dezember 2021 Streng genommen gehören Bergschäden nicht in die atomrechtliche Fragestellung. Das Atomgesetz beschäftigt sich mit dem Strahlenschutz und den entsprechenden Anforderungen an radioaktives Material. In Deutschland ist daher gesetzlich festgelegt, dass in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren alle weiteren Rechtsgebiete, die nebeneinander eingehalten werden müssen, zusätzlich behandelt werden. In der tiefengeologischen Endlagerung muss damit auch das Bergrecht berücksichtigt werden. Das in der Frage genannte Beispiel zur Beschränkung für Schwermetalle stammt aus dem Wasserrecht. Dieses sieht vor, dass aufgrund der Endlagerung keine Nachteile für vorhandenes Grundwasser eintreten dürfen. Stand: Dezember 2021 Bei den beiden Modellen EMOS und PROSA handelte es sich um Software-Systeme zur Modellierung des Endlagersystems nach seinem Verschluss. Modelliert wurde das gleiche Endlagersystem, mit zwei unterschiedlichen Ansätzen der nummerischen Umsetzung. Diese Form von Berechnungen wird mittlerweile nicht mehr verfolgt. Heute setzen wir auf ein Modell mit der Bezeichnung KAFKA, und stellen sicher, dass parallel für bestimmte Detail-Prozesse auch mit anderen Software-Modellen gerechnet wird. Stand: Dezember 2021 Arbeitet die BGE hier weiter mit zwei verschiedenen Ansätzen, oder wurde sich auf ein Modell geeinigt? Die BGE arbeitet daran, geologische Modelle zusammenzuführen. Die BGE, die BGR (externer Link) und das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) (externer Link) befinden sich dazu über die Auswertungen der Daten aus den unterschiedlichen Modellen im Austausch. So sollen alle Daten neu repräsentiert in einem umfassenden Modell zusammengefasst werden. Stand: Dezember 2021 Das Stilllegungskonzept für das Endlager Morsleben sieht u.a. die Errichtung von horizontalen Streckenabdichtungen vor. Seit 2011 läuft auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben ein Großversuch zu einem Abdichtbauwerk im Steinsalz. Der Versuch soll die Machbarkeit der qualitätsgesicherten Herstellung und Funktionsweise des Bauwerks zeigen. Als Baustoff für das Bauwerk wurde Salzbeton verwendet. Die Auswertung des laufenden Versuchs zeigt, dass die vorgesehene geringe Durchlässigkeit des Bauwerks erreicht wird. Beim Abbinden des Salzbetons hat sich jedoch an der Front der Abdichtung ein feiner horizontaler Riss gebildet. Diese Rissbildung war so nicht erwartet worden. Aus diesem Grund ist eine Wiederholung des Großversuchs unter Anpassung der Bauwerkskonstruktion und des Baustoffs vorgesehen. Als neuer Baustoff kommt ein quellfähiger Magnesiabeton (Sorelbeton) zum Einsatz. Stand: März 2021 Die Errichtung eines Rückholungsschacht ist nicht vorgesehen. Die radioaktiven Abfälle sollen im Zuge der Stilllegungsplanung für das Endlager unter Tage verbleiben. Die Stilllegungsmaßnahmen sind so konzipiert, dass die Abfälle langzeitsicher von der Biosphäre isoliert und mögliche Freisetzungen von radioaktiven Stoffen minimiert werden. Eine planmäßige Rückholung ist deswegen nicht Bestandteil des beantragten Stilllegungskonzepts. Stand: März 2021 Hier geht es um den Begriff der Redundanz – wie doppelte Sicherheit umgesetzt werden kann. Dieses Prinzip wird von uns sowohl bei der betrieblichen Sicherheit, vor und während der Stilllegungsphase, als auch bei der Langzeitsicherheit, nach dem Verschluss des Endlagers, angewendet. In Bezug auf die Betriebssicherheit arbeitet die BGE mit klassischen Sicherheitsinstrumenten. Als Beispiel sei hier die Strahlenschutzmesstechnik über Tage und unter Tage genannt. In sich gestaffelte Sicherheitsinstrumente gibt es aber auch in anderen Bereichen, wie dem Objektschutz. In Bezug auf die Langzeitsicherheit ist die Sicherheitsbewertung komplexer. Abstrakt ausgedrückt: Es reicht nicht, einen Grenzwert zu unterschreiten. Im Gegenteil muss Optimierungsarbeit geleistet werden, um nach Möglichkeit die Werte noch weiter zu senken. Konkret bedeutet dies, bei der Stilllegungsplanung die Barrierefunktionen unterschiedlicher Barrieren bei der Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen. Man spricht hier auch vom Mehrbarrierenkonzept.  Es gibt einerseits die natürliche Barriere des Wirtsgesteins Steinsalz und des Deckgebirges. Beides gewährt bereits einen Schutz. Zusätzlich errichten wir mit den Verfüllmaßnahmen und Abdichtbauwerken technische Barrieren. Jede einzelne Maßnahme lässt sich dann weiterhin noch optimieren. Um diese technischen Barrieren zu optimieren, werden Abdichtbauwerke z.B. in mehreren Segmenten errichtet. Dadurch erhalten wir mehr Barrieren als unbedingt notwendig und erhöhen deren Schutzfunktion. Stand: Dezember 2021 Die BGE ist überzeugt davon, das Endlager Morsleben sicher stilllegen zu können – auch unter Verbleib der im Ostfeld eingelagerten Abfälle. Behördlich festgestellt wird dies offiziell, wenn die Genehmigung zur Stilllegung durch die Genehmigungsbehörde vorliegt. Die Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) (externer Link) . Für die sichere Stilllegung des Ostfeldes wird eine besondere Maßnahme erforderlich, da eine der beiden Strecken, die den Zugang zu diesem Bereich bilden, nicht von Steinsalz umgeben ist, sondern von geklüftetem Anhydrit. Auch für den Bau von Abdichtbauwerken in diesem Bereich sind gute technische Lösungen vorhanden. Für den Beleg der Eigenschaften werden in den nächsten Jahren Demonstrationsbauwerke errichtet, die auch von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden. Stand: Dezember 2021 Nach heutigem Standard würde das Bergwerk Morsleben nicht mehr als Endlager ausgewählt werden. Bis 1998 wurden rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert, die sich weiterhin unter Tage befinden. Nach aktuellem Stand gibt es kein anderes Endlager in Deutschland, in dem diese Abfälle besser untergebracht wären. Es wäre daher nicht zweckmäßig und auch nicht sicherer, die Abfälle zurückzuholen. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt steht immer im Vordergrund. Daher sollen die bereits eingelagerten Abfälle unter Tage verbleiben und das Endlager Morsleben sicher stillgelegt werden. Eine weitere Einlagerung ist nicht vorgesehen. Stand: Dezember 2021 Nach Beendigung der Einlagerung von radioaktivem Abfall in das Endlager Morsleben im Jahr 1998 blieben 10 Großcontainer im obertägigen Kontrollbereich zurück. Die Großcontainer dienten zur Anlieferung der Abfallgebinde. Im Zuge der Umrüstung des Endlagers auf die Offenhaltung soll der übertägige Kontrollbereich zurückgebaut werden. Ein Meilenstein bei diesem Vorhaben ist die uneingeschränkte Freigabe der Großcontainer nach § 35 der Strahlenschutzverordnung. Zur Erreichung der Freigabe müssen Strahlenschützer prüfen, ob es Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen (Kontaminationen) an den Containern gibt. Ergeben die Messungen keine Überschreitungen von Freigabegrenzen, erteilt die Atomaufsicht in der Regel die Freigabe. Erst nach diesem Verfahrensschritt können die Container den Kontrollbereich verlassen und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden. Prüfmessungen an den Großcontainer haben ergeben, dass einige Container teilweise kontaminiert sind – so auch die Böden der letzten beiden im Kontrollbereich befindlichen Großcontainer. Bei ihnen wurde eine Verunreinigung mit dem Nuklid Cäsium-137 festgestellt. Sie sind deswegen nicht freigabefähig. Da die Verunreinigung sich auf die Böden beschränkt, wurden diese vom Rest der Container getrennt. Die sauberen Teile durchliefen ein Freigabeverfahren. Die Böden dagegen verbleiben als betriebliche Eigenabfälle im Endlager. Diese werden im Westfeld auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben endgelagert. Stand: März 2021 Unter den radioaktiven Abfällen im Endlager Morsleben gibt es eine kleine Menge von radioaktiven Abfällen, die die ursprünglichen Annahmebedingungen für die Endlagerung nicht erfüllen. Bei den Abfällen handelt es sich hauptsächlich um umschlossene Strahlenquellen und Radiumpräparate. Sie machen weniger als 0,01 Prozent des Gesamtvolumens der Abfälle, aber rund 60 Prozent der eingelagerten Radioaktivität des Endlagers aus. Die Zwischenlagerung dieser Abfälle ist seitens der zuständigen Genehmigungsbehörden befristet genehmigt. Im Zuge der Stilllegung ist die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle beantragt. Eine Endlagerung der zwischengelagerten radioaktiven Abfälle in Morsleben ist weiterhin möglich. Die Sicherheitsanforderungsverordnung (externer Link) ist verknüpft mit dem Standortauswahlgesetz, das einen Standort, der unter dem Einfluss aktueller und vergangener bergbaulicher Tätigkeiten steht, als nicht geeignet für die Endlagerung betrachtet. Das Standortauswahlgesetzt und die Sicherheitsanforderungsverordnung betrifft jedoch ein künftiges Endlager für hochradioaktive Abfälle. Beim Endlager Morsleben handelt es sich dagegen um ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE prüft dennoch, wie die in der Verordnung formulierten Anforderungen auch für das Endlager Morsleben anwendbar und übertragbar sind. Stand: März 2021 Dieser Begriff „Bewertung“ sollte weiter etabliert werden, da der Begriff „Nachweis“ ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln könnte. Ein Nachweis kann nicht geführt werden. Sollte man darüber hinaus nicht außerdem eher von einer Bewertung des Langzeitrisikos sprechen? Vielen Dank für den Hinweis! Die BGE verwendet allgemein die aktuellen Begrifflichkeiten und damit auch den der „Bewertung von Langzeitsicherheit“. Der Referent hat in seinem Vortrag versehentlich die veraltete Bezeichnung verwendet. Stand: Dezember 2021 Wie wird die BGE mit den zwischengelagerten Abfällen verfahren? Wird die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) von 2020 angesetzt oder die Sicherheitsanforderungen von 1983? Nach Ansicht der BGE unterscheiden ESK (externer Link) und SSK (externer Link) in ihren Formulierungen und Hinweisen für die Stilllegung des Endlagers Morsleben kein spezielles Abfallinventar. Beide Stellungnahmen formulieren ganz allgemeine Hinweise und Empfehlungen an die Stilllegung des Endlagers Morsleben. Diese beziehen die zwischengelagerten Abfälle mit ein. Der Verbleib der zwischengelagerten Abfälle im Endlager Morsleben ist bei der Genehmigungsbehörde beantragt. Stand: Dezember 2021 Einwendungen wurden auf dem Erörterungstermin im Jahr 2011 besprochen . Die vorgebrachten Einwendungen sind dokumentiert und werden bei der Prüfung der Stilllegungsunterlagen berücksichtig. Ein Gutachten fasst die Argumente der Einwendungen zusammen und gruppiert diese thematisch. Jedes Thema wurde in dem Gutachten kurz bewertet und kommentiert. Es bietet einen Zwischenstand bei der Beantwortung der Einwendungen. Das Gutachten kann auf der projektbezogenen Webseite des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden. Stand: März 2021 Nach der neuen oberflächlichen Kartierung des Landes Sachsen-Anhalt interpretiert der geologische Dienst des Landes lokale Störungen in der Geologie anders als die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR). Die BGR ist ein Kooperationspartner der BGE bei der Aktualisierung des geologischen Modells des Standortes. Sie generierte mit diversen Messprojekten wichtige Daten für das Modell. BGR und geologischer Dienst stehen derzeit unter Beteiligung der BGE im Austausch miteinander um offene Fragen und unterschiedliche Auffassungen zur Interpretation der vorliegenden Daten abzugleichen. Stand: März 2021 Die BGE hat dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (Genehmigungsbehörde) und seinen Gutachtern die neue Unterlagen-Struktur vorgestellt und erläutert. Die derzeit in Bearbeitung befindlichen abschließenden Verfahrensunterlagen fassen die Vielzahl der im Laufe der planungs- und begleitenden Begutachtungsverfahrens über mehr als ein Jahrzehnt entstanden Unterlagen zusammen. Das Ziel ist dabei die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu verbessern und gleichzeitig die Konsistenz sicherzustellen. Kern des Verfahrens bleiben die sog. Genehmigungsunterlagen, in denen alle mit der Genehmigung festzuschreibenden Sachverhalte beschrieben werden. Prüfunterlagen dienen der Begründung und Erläuterung, dass die geplanten Stilllegungsmaßnahmen sicher funktionieren und sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Verfahrensunterlagen. In einem nächsten Schritt wurde diese Struktur zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Die neue Struktur war bisher inhaltlicher Bestandteil der aktuellen Status- und Fachgespräche, die zwischen der BGE und dem Landesumweltministerium geführt werden. Die Veröffentlichung der Protokolle dieser Gespräche ist derzeit nicht vorgesehen. Die BGE wird die Unterlagenstruktur aber auf ihrer Homepage veröffentlichen. Stand: März 2021 Die potentiellen Standorte befinden sich im Salz. Derzeit laufen Untersuchungen zur Prüfung der Eignung der Orte für den Bau von Abdichtbauwerken während der Stilllegung. Stand: April 2022 Auch in der ursprünglichen Stilllegungsplanung waren bereits Abdichtungen im Umfeld der Lösungszutrittsstelle Lager H vorgesehen. Diese sollten die Realisierung der Stilllegungsmaßnahmen auch bei einem maßgeblichen Anstieg der Zutrittsrate sicherstellen. Diese Zielstellung existiert nach wie vor. Zusätzlich untersucht die BGE weitere Orte, um im Sinne einer Optimierung den möglichen Zutritt von Lösungen aus dem Lager H in weitere Bereiche des Endlagerbergwerks zu verzögern. Stand: April 2022 Die Erkundung weiterer Standorte dient der Optimierung der ursprünglichen Stilllegungsplanung. Stand: April 2022 Das Lager H ist ein ehemaliger Kalisalzabbau. Seit 1907 gibt es dort einen Lösungszutritt, der vermutlich mit dem Deckgebirge in Verbindung steht. Der Zutritt wurde durch den Bau eines Verschlussbauwerks Anfang des 19. Jahrhunderts stark reduziert. Im Jahr 2021 sind rund 12 Kubikmeter Lösung über das Lager H zugetreten. Die BGE berücksichtigt in ihrem bestehenden Sicherheitskonzept in Bezug auf das Lager H nachfolgende Szenarien: Der Zutritt versiegt, er bleibt bestehen oder wird stärker. Die zusätzlich für den Bereich des Lager H geplanten Streckenabdichtungen dienen der Verzögerung eines Zutritts von Lösungen in weitere Bereiche des Endlagerbergwerks bei einem weiter bestehenden oder sich verstärkenden Lösungszutritt in diesem Bereich. Stand: April 2022 Die Randbedingungen sind an den unterschiedlichen Lokationen anders und damit auch die Funktionen der einzelnen Abdichtungen. Die Abdichtungen beim Lager H müssen aufgrund des bestehenden Lösungszutritts gewährleisten, dass auch im Fall einer zunehmenden Zutrittsrate die Stilllegungsmaßnahmen qualitätsgesichert realisierbar bleiben und somit sehr schnell funktionieren. Sie dienen weiterhin dazu, den Anstieg eines Lösungsdrucks an den anderen Abdichtungslokationen zu verzögern. Die Abdichtungen im Anhydritgestein haben ein anderes Gebirge als Ausgangsgestein und erfordern von daher andere Konstruktionsprinzipien. Die Abdichtungen im Steinsalz zwischen den ehemaligen Abbaukammern Lager B und C können und müssen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre Funktionstüchtigkeit aufbauen. Dafür müssen diese dann aber auch langfristig erhalten bleiben. Stand: April 2022 Das ist richtig. Betriebs- und Langzeitsicherheit sind die beiden funktionalen Anforderungen an die Abdichtungen. Stand: April 2022 Das ist richtig. Der zentrale Baustoff für die neuen Demonstrationsbauwerke ist Magnesiabeton. Stand: April 2022 Im Endlager Morsleben läuft immer noch der Druckversuch zur Überprüfung der Durchlässigkeit des 2011 fertig gestellten Demonstrationsbauwerk für eine Streckenabdichtung im Steinsalz. Parallel dazu laufen keine weiteren Großversuche im Salz. Die BGE bereitet gerade eine Ausschreibung für ein Demonstrationsbauwerk im Steinsalz vor. Das Bauwerk soll außerhalb des Endlagers errichtet werden. Stand: April 2022 Oder können Auftragnehmer*innen die Skizze nach ihrem Wissenstand optimieren? Die Bauwerksskizzen der BGE können durch die Auftragnehmer*innen verändert werden. Die BGE will durch den Forschungsaufruf gezielt auf externes Know-how zurückgreifen, um einen optimierten Bauwerksentwurf zu realisieren. Stand: April 2022 Es sind mehrere Angebote bei der BGE eingegangen. Stand: April 2022 Die beiden Baustoffe unterscheiden sich im Einbringverfahren. Spritzbeton wird lagenweise in einer Stärke von 10 cm gegen die Wand betoniert. Der Massebaustoff wird über eine Bohrung von oben frisch in frisch in das Bauwerk gelassen. Der Spritzbeton hat gegenüber dem Massebeton den Vorteil, dass er beim Abbinden nicht die hohen Temperaturen von über 100 °C entwickelt. Dagegen ist die Herstellung eines Bauwerks aus Spritzbeton deutlich langwieriger. Stand: April 2022 Zum Bau des Demonstrationsbauwerks beim Forschungsvorhaben ist die Verwendung von Massebeton nicht vorgesehen. Das Bauwerk soll aus einer Kombination aus Spritzbeton und Bitumen/Asphalt bestehen. Die BGE klärt noch, ob zur Bestimmung der Eigenschaften dieser beiden Elemente der Bau von einem oder zwei Bauwerken erforderlich ist. Bevor sie eine Entscheidung trifft, wird sie sich noch mit der zukünftigen Auftragnehmer*in für das Demonstrationsbauwerk austauschen. Stand: April 2022 Die BGE ist in der glücklichen Situation, dass sie das am Markt verfügbare Know-how nutzen kann. Von diesen Marktakteuren wurden für den Forschungsaufruf auch die Angebote abgegeben. Stand: April 2022 Am Ende des Projekts wird die BGE alle Rechte an der Realisierung einer Abdichtung haben. Es wird sich am Ende niemand eine goldene Nase daran verdienen, dass die BGE dessen Konzept oder Methode anwendet. Stand: April 2022 Das Demonstrationsbauwerk für die Abdichtung im Anhydrit besteht aus mehreren Segmenten. In einer von der BGE entwickelten Skizze bestehen die äußeren Segmente aus einer Abdichtung aus Magnesiamassebeton. Diese werden von danebenliegenden Bauwerkssegmenten aus Spritzbeton und sogenannten Bitumenschotts ergänzt. Die endgültige Anordnung der Segmente ist noch nicht entschieden. Sie ist abhängig von der geologischen Situation des Bauwerkstandorts. Ein Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zum Demonstrationsbauwerk im Anhydrit ist es, Erkenntnisse über die optimale Positionierung der einzelnen Segmente in der Streckenabdichtung im Anhydrit auf dem Ostquerschlag auf der 4. Sohle des Endlagers Morsleben zu erhalten. Stand: April 2022 Die BGE hat durch einen Großversuch die Erkenntnis gewonnen, dass das Konzept eines Abdichtbauwerks gegen langfristigen Quelldruck nicht funktioniert. Daher ist nun klar, dass die Streckenabdichtung im Anhydrit im Ostquerschlag auf der 4. Sohle im Endlager Morsleben aus mehreren Komponenten bestehen muss. Diese gewährleisten, dass die geringe Durchlässigkeit der Abdichtung auch unter den erschwerten Randbedingungen im Anhydrit gegeben ist. Stand: April 2022 Die BGE setzt Spritzbeton bei dem Bau einer Abdichtung im Anhydrit ein. Anhydrit ist chemisch gesehen „Gips ohne Wasser“. Die Kombination aus Anhydrit und Wasser führt dazu, dass sich spröde Strukturen bilden. Wie garantiert die BGE, dass beim Abbinden des Spritzbetons kein Wasser austritt und dieses dann anschließend mit dem Anhydrit reagiert und Gips bildet? Der Spritzbeton wird im sogenannten Trockenspritzverfahren eingebracht. Dadurch ist keine Überschusslösung zu erwarten. Beim Abbinden des Massebaustoffs bildet sich ein Film an Lösung auf der Betonoberfläche. Diese Lösung wird jedoch beim Verfestigen des Baustoffs verbraucht. Es gibt dementsprechend auch hier keine Überschusslösung, die irgendwo hinfließen kann. Stand: April 2022 Welche Prozesse beim Bau einer Streckenabdichtung aus Magnesiamassebeton auftreten, wird die BGE durch die Umsetzung des Demonstrationsbauwerks im Endlager Morsleben herausfinden und analysieren. Aufgrund des Salzgehalts in der Lösung wird keine Vergipsung erwartet. Die BGE erwartet, dass eine Kontaktfestigkeit zwischen dem Anhydrit und dem Magnesiabeton erreicht wird. Stand: April 2022 Der für die Abdichtungen vorgesehene Magnesiabeton ist ein Salzbeton. Das heißt, dass der Beton unter anderem mit Salz angemischt wird. Eine Überschusslösung besteht dadurch immer aus hochkonzentrierter Salzlösung und ist kein Wasser im klassischen Sinne. Aus der Geologie und auch aus der Chemie ist bekannt, dass bei hochkonzentrierten Salzlösungen eine Umwandlung von Anhydrit zu Gips so gut wie gar nicht vorkommt. Die BGE betrachtet bei den Demonstrationsbauwerken ganz genau, ob es überhaupt zu einer Gipsbildung kommt. Stand: April 2022 Die Problematik eine Streckenabdichtung im Anhydritgestein zu errichten, ist erst durch die Entscheidung der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung das Ostfeld für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sowie dem zwischengelagerten Radiumfass zu nutzen, entstanden. Was passiert, wenn sich die Ansätze für eine Streckenabdichtung im Anhydrit als nicht tauglich erweisen? Wird dann der Einlagerungsbereich Ostfeld geräumt oder macht man eine neue Entwicklungsrunde? Die BGE geht auf der Basis der vorliegenden Planungen und Erkenntnisse davon aus, dass sich diese Frage nicht stellen wird. Die BGE wird mit den Demonstrationsbauwerken die Eigenschaften der Bauwerke ermitteln. Anhand dieser Eigenschaften prüft sie welche Auswirkungen auf die Langzeitsicherheitsanalysen zu erwarten sind. Stand: April 2022 Wir (die BGE) müssen Sicherheiten für sehr lange Zeiträume gewährleisten. Wir können für diese Zeiträume keine vollständigen Statistiken erstellen. Um sichere Prognosen erstellen zu können, müssen wir uns daher mit der Frage beschäftigen, wie Ungewissheiten behandelt werden können. Dabei ist das Wort „Ungewissheit“ nicht mit „Unsicherheit“ zu verwechseln. Unsicherheiten sind aber nicht die Folge fehlender Statistiken, sondern zunächst nur Ungewissheiten. Stand: Dezember 2021 Die Analyse der zukünftigen Entwicklungen ist ein gutes Instrument zur Risikoeinschätzung. Diese Analyse wird von der BGE umfassend ausgeführt. Dabei werden sämtliche Ereignisse, die eintreten können – beispielsweise Eiszeit, Gasbildung, Meteoriteneinschlag – aufgelistet und bewertet. So werden mögliche Risiken ermittelt. Zusätzlich werden die geplanten Sicherheitsmaßnahmen ständig nach dem Stand der Technik optimiert – auch wenn das vorgegebene Schutzziel bereits unterschritten wurde. Damit erreicht die BGE einen Puffer: Selbst, wenn eine Barriere ganz oder teilweise versagen sollte, ist dadurch die Langzeitsicherheit des Endlagers insgesamt nicht gefährdet. Zur Ausführung dieser Aufgaben und Analysen sind Personal- und Kompetenzressourcen vorhanden und weiterhin eingeplant. Damit kann die BGE auf mögliche neue Sachverhalte während der Planung stets bedarfsgerecht reagieren. Das Fachwissen der BGE-Expert*innen kommt darüber hinaus projektübergreifend zum Tragen: So werden beispielsweise Erfahrungen, die auf der Asse im ehemaligen Umgang mit Baustoff für Verfüllmaßnahmen gesammelt wurden, auch im Projekt Morsleben berücksichtigt. Stand: Dezember 2021 Die BGE ist mit ihren IT-Sicherheitssystemen sehr gut aufgestellt und verfolgt das Prinzip der Trennung von Systemen. Die BGE hat hohe Anforderungen, die ständig umgesetzt werden. Stand: Dezember 2021 Ja, Vortragsfolien zu den Veranstaltungen werden nach den Veranstaltungen auf der Seite "Wesentliche Unterlagen - Vorträge" zeitnah veröffentlicht. Stand: August 2024 Wir haben in der BGE einen großen Bereich „Technik“ (TEK). Die Kolleg*innen in dieser Abteilung befassen sich mit Sicherheitsanalysen, sowohl im Bereich der Betriebssicherheit und Strahlenschutz, als auch mit der Bewertung der Langzeitsicherheit. Über diese Querschnittsfunktion sind wir projektübergreifend vernetzt und tauschen uns regelmäßig aus. Stand: Dezember 2021 Bei der Beurteilung eines Standorts für ein Endlager für radioaktive Abfälle steht die Sicherheit im Vordergrund. In Bezug auf die in Deutschland vorhandenen bzw. im Bau befindlichen Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bedeutet das: Sofern die Sicherheit und Praktikabilität gewährleistet ist, kann ein solcher Standort nicht ausgeschlossen sein. Einen Unterschied gibt es dazu in Bezug auf die hochradioaktiven Abfälle. Hier ist die Standortauswahl im Standortauswahlgesetz (StandAG) (externer Link) geregelt: Die Auswahl erfolgt in Deutschland auf einer „weißen Landkarte“, um eine Vorauswahl zu vermeiden. Und ganz konkret auf die Frage bezogen: Unter §22 des StandAG (externer Link) sind Ausschlusskriterien vorgegeben. § 22 (3.3) legt fest: Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit sind ein Ausschlusskriterium. Auch alte Bohrungen sind unter Umständen ein Ausschlusskriterium, sofern diese die natürlichen Barrieren eines Standortes, also das Wirtsgestein oder das Hutgestein, beeinträchtigen. Stand: Dezember 2021 Im Südfeld auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben wurden von 1981 bis 1998 in zwei Abbaukammern radioaktive Abfälle verstürzt. Gemäß der Dauerbetriebsgenehmigung ist nach Abschluss der Einlagerung das Resthohlraumvolumen der betreffenden Einlagerungskammer zu verfüllen, diese zu verschließen und abschließend abzudichten. Die Einlagerungskammern im Südfeld wurden mit Braunkohlefilterasche verfüllt. Die Verfüllung dient der Abdeckung der Abfälle mit dem Ziel des Brandschutzes. Die puderartige Asche verhält sich beim Einbringen wie eine Flüssigkeit und dringt in jeden Hohlraum vor. Dabei wird der Sauerstoff von der Asche verdrängt. Die Verfüllung des Resthohlraumvolumens sowie der Verschluss der Einlagerungskammern mit Spezialbeton wurde im Jahr 2019 abgeschlossen. Dazugehörige Meldung: Meldung - 09. Juli 2019: Endlager Morsleben - Letzte Verbindungen zu den Einlagerungskammern im Südfeld verschlossen Stand: März 2021 Die im Endlager gewonnenen geologischen Daten sind lokal auf den Standort Morsleben begrenzt. Die Daten bieten keine weitreichenden geologischen Neuerungen, die das Standortauswahlverfahren maßgeblich beeinflussen könnten. Sie werden genutzt um Ungewissheiten sowie Konservativitäten bei der Stilllegungsplanung abzubauen. Das Gebiet um das Endlager wird zudem bei der Standortauswahl nicht berücksichtigt. Die vergangenen bergbaulichen Tätigkeiten in Morsleben sind ein klares Ausschlusskriterium für den Standort. Stand: März 2021

Kalenderwochen 25 und 26/2018

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 25 und 26/2018 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Im Westfeld im Kontrollbereich werden sperrige Gegenstände endgelagert. Die Gegenstände stammen aus der Sanierung einer Sammelanlage (Pumpensumpf) für flüssige radioaktive Abfälle im Südfeld auf der 4. Ebene (Sohle). Bauteile aus dem Rückbau von Ganzkörpermonitoren (Messinstrumente, die den menschlichen Körper auf äußerlich anhaftende radioaktive Stoffe überprüfen) wurden nach § 29 Strahlenschutzverordnung uneingeschränkt freigegeben. Der Strahlenschutzbeauftragte prüft zusammen mit dem Objektschutzbeauftragten das Vorhandensein von umschlossenen Strahlenquellen, Prüfstrahlern und Referenzlösungen im ober- und untertägigen Bereich des Endlagers. Die Prüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Seilfahrtanlage Schacht Bartensleben wird einer umfassenden Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser jährlich stattfindenden Prüfung werden neben einer Sichtkontrolle auch diverse Funktionstests (z. B. Bremsen bei voller Beladung des Förderkorbs) durchgeführt, um die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage nachzuweisen. Die Strahlenschutzmesstechnik zur Raumluftüberwachung im untertägigen Kontrollbereich sowie an der Abluftüberwachung am Schacht Bartensleben und am Schacht Marie wird gewartet. Die Wartung der Technik wird zwei Mal im Jahr durchgeführt. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Es finden vorbereitende Arbeiten zur Erneuerung der Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) in der zentralen Warte des Endlagers statt. Öffentlichkeitsarbeit Die Mitarbeiter der BGE stehen im Dialog mit der Bevölkerung und anderen Gruppen um die Inhalte des Projektes zu vermitteln. Die Öffentlichkeitsarbeit öffnet am Sonntag, den 24. Juni die Infostelle Morsleben. Die Sonderöffnung bildet den Abschluss der Themenwochen „Vom Salzbergbau zum Endlager für radioaktive Abfälle”, die während der Salzigen Tour angeboten werden. Einblick Aufgenommen im November 2017 Nach Beendigung der Annahme von radioaktiven Abfällen im Jahr 1998 entstehen durch den Betrieb des Endlagers bis zur geplanten Stilllegung weiterhin kleinere Mengen radioaktiver Abfälle. Durch Sanierungs- und Reparaturarbeiten sowie dem Rückbau von einlagerungsspezifischer Infrastruktur fallen Reststoffe an, für die es in der Regel keine weitere Verwendung gibt. Falls diese Stoffe eine Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen (Kontamination) aufweisen und die Anforderungen nach der Strahlenschutzverordnung für eine schadlose Verwertung nicht erfüllbar sind, werden sie als betriebliche radioaktive Abfälle im Endlager Morsleben endgelagert. Die Konditionierung und Verpackung der radioaktiven Abfälle erfolgt vorrangig in 200 l-Stahlfässern und wird in einem Strahlenschutzbereich durchgeführt. Die Endlagerung der Abfälle erfolgt im Westfeld (siehe Bild) auf der 4. Ebene. Sperrige Gegenstände werden ggf. unverpackt oder in einer Folienumhüllung endgelagert. Die Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe im Endlager Morsleben wird durch die betrieblichen radioaktiven Abfälle nicht erhöht. Die heute als Verunreinigung vorliegende Aktivität ist bereits in der Gesamtaktivität der bis 1998 angelieferten radioaktiven Abfälle enthalten. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

Monatsbericht April 2023

Aktuelle Arbeiten – Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im April (Kalenderwochen 13 bis 17/2023) Auch in diesem Jahr beteiligte sich die BGE mit allen Projektstandorten am bundesweiten Zukunftstag. Erstmals seit 2019 wurde dieser wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Mitarbeiter*innen der Infostelle Morsleben begrüßten vor Ort mehr als zwanzig Schüler*innen und begleiteten sie durch den Tag. Neben einem allgemeinen Überblick über die beruflichen Perspektiven bei der BGE durch die Morslebener Ausbildungsbeauftragte Andrea Ebeling, gab es dabei Einblicke in den Arbeitsalltag der Azubis. Unter Tage wurden die Ausbildungsbereiche der Elektrotechniker und Schlosser besucht und die Schüler*innen konnten Markscheider zu ihren Aufgabengebieten befragen. Über Tage berichteten Mitarbeiter*innen von Strahlenschutz, Grubenwehr sowie die Werkfeuerwehr von ihrem Arbeitsalltag in Morsleben. Weiterhin konnten die Teilnehmer*innen konkrete Fragen zu den Ausbildungsmöglichkeiten bei der BGE stellen, an einer Rallye durch die Ausstellungsräume der Infostelle teilnehmen und das Bergwerk mit einer VR-Brille auf digitalem Wege erkunden. Mitarbeiter*innen der Infostelle Morsleben begleiten Schüler*innen durch den Tag. Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Bergleute erstellen eine Rampe am Standort Demonstrationsbauwerk Anhydrit. Diese ist erforderlich, damit die Teilschnittmaschine trotz begrenzter Schneidhöhe einen Polierschnitt an der Decke (Firste) des Standorts vornehmen kann. Die Wände (Stöße) des Standorts sind bereits poliert. Der Polierschnitt glättet die raue Oberfläche des Anhydrits und ermöglicht eine vollkommene Anbindung des Baustoffs an das umliegende Gebirge. Dienstleister*innen führen Arbeiten an der semimobilen Baustoffanlage durch. Die Baustoffanlage startet zeitnah in den Probebetrieb. Vorab sind letzte Feinjustierungen an der Anlage erforderlich. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Die Frischluftversorgung (Bewetterung) des Endlagerbergwerks wird vom Normalbetrieb auf die „Große Variante“ umgestellt. Da für die Berechnung des benötigten Frischluftvolumens innerhalb der Grube gesetzliche Vorgaben gelten, muss der Bedarf regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Für die Berechnung wird dabei nicht nur die Anzahl der Personen unter Tage berücksichtigt, sondern auch die Anzahl der Maschinen und Fahrzeuge. Da mit den Vorbereitungen für den Probebetrieb der semimobilen Baustoffanlage verstärkt Arbeiten unter Tage stattfinden, wird eine erhöhte Wettermenge benötigt. Bei eingeschränktem Bergwerksbetrieb wird die Bewetterung entsprechend reduziert . Der Hauptgrubenlüfter der Schachtanlage Bartensleben befindet sich im Mehrzweckgebäude. Im Maximalbetrieb kann er 5.500 Kubikmeter Frischwetter pro Minute in den Schacht einziehen. Zum Vergleich: Das entspricht in etwa 2.200.000 durchschnittlichen Luftballons. Dienstleister*innen prüfen die eingesetzte Strahlenschutzmesstechnik im Kontrollbereich unter Tage, über Tage und der Umgebungsüberwachung. Die Überprüfung der Messtechnik ist eine Routineaufgabe und wird zwei Mal im Jahr durchgeführt. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Die Arbeiten am neuen Verwaltungsgebäude schreiten weiter voran. Im April stehen Elektroinstallationen, die Montage von Heizungs- und Sanitäranlagen, Estricharbeiten sowie die Montage von Wärmeverbundsystemen und Fassadenarbeiten auf der Agenda. Das neue Verwaltungsgebäude soll bis zum Herbst dieses Jahres fertiggestellt sein. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Mitarbeiter*innen der Infostelle organisieren die Teilnahme der BGE am Zukunftstag für den Projektstandort Morsleben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Einblick. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick

BW-526-00-Roe-Ergaenzung-4b1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassungen BW/526/00/Rö; 4.Ergänzung, BfS 05/06 V RöV; 1.Ergänzung, BfS 11/07 V RöV; 2.Ergänzung, BfS 12/07 V RöV; 2.Ergänzung, BfS 14/07 V RöV; 1.Ergänzung, BfS 15/07 V RöV; 1.Ergänzung, BfS 03/10 V RöV; 1.Ergänzung und BfS 04/10 V RöV; 1.Ergänzung Vom 12. Mai 2011 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 Nummer 3 der Röntgenverordnung (RöV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) werden die Bauarten der folgenden Vorrichtungen ergänzt: Bezeichnung der Vorrichtungen: Vollschutzgeräte (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typen/Firmenbezeichnungen: Fischerscope X-RAY XDAL-2 (BfS 12/07 V RöV) Fischerscope X-RAY XDV (BfS 05/06 V RöV) Fischerscope X-RAY XULM (BfS 04/10 V RöV) Fischerscope X-RAY XUL (BfS 03/10 V RöV) Fischerscope X-RAY XAN und XAN-DPP-XYm-BC (BW/526/00/Rö) Fischerscope X-RAY XDL (BfS 11/07 V RöV) Fischerscope X-RAY XDVM (BfS 14/07 V RöV) Fischerscope X-RAY XDVM-µ (BfS 15/07 V RöV) Inhaber der Zulassungen/Hersteller der Vorrichtungen: Firma Helmut Fischer GmbH Institut für Elektronik und Messtechnik Industriestraße 21 71069 Sindelfingen Die Zulassungen werden wie folgt geändert: Wahlweise zu den bisher zugelassenen Röntgenröhren kann die Röntgenröhre vom Röhrentyp TOSHIBA E7664-W mit einem Anodenmaterial aus Wolfram verwendet werden. Bei dem Röntgenröhrentyp E7664-W ist das Strahlenaustrittsfenster aus Beryllium und hat eine Stärke von 127 µm. Die maximale Röhrenleistung der Rönt- geneinrichtung Fischerscope X-RAY XDAL-2 wird bei gleicher Röhrenspannung (50 kV) von 40 W auf 50 W erhöht. Salzgitter, den 12. Mai 2011 57502/2-307 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Häusler

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