Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Kann der Ausbau der Hafeneinfahrten an der deutschen Nord- und Ostseeküste mit dem Trend zu immer größeren Schiffe mithalten? Und wie können etwa Schleusenbauwerke an Flüssen und Kanälen für den Binnenschiffsverkehr mit überlangen Großmotorgüterschiffen fit gemacht werden? Leidet die Sicherheit des Verkehrs, wenn immer größere Schiffe die Wasserstraßen befahren? Mit den beiden Schiffsführungssimulatoren der BAW lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Qualität der Wasserstraßen schon in der Planungsphase überprüfen und Engpässe ihrer Befahrbarkeit analysieren. Der Trend zu immer größeren Schiffen erhöht die Anforderungen an See- ebenso wie an Binnenschifffahrtsstraßen. Kurzum, es wird allenthalben enger. Noch vor wenigen Jahrzehnten reichte es beispielsweise völlig aus, für die Trassenplanung in Binnengewässern die Fahrspurbreite und damit den Flächenbedarf eines Schiffes aus dem zu fahrenden Kurvenradius, den Schiffsabmessungen und dem Driftwinkel, den das Schiff in der Kurvenfahrt einnimmt, zu berechnen. Aber schon im Zuge des Wasserstraßenausbaus nach Berlin zu Beginn der 1990er Jahre zeigten sich deutlich die Grenzen dieses geometrischen Bemessungsverfahrens: Die bis dahin angestrebten Mindestradien von 600 m für 185 m lange Schubverbände und 110 m lange Großmotorgüterschiffe hätten zum Beispiel beim Ausbau der Havel bei Berlin zu gewaltigen Landschaftsveränderungen in einem Naturschutzgebiet geführt.
Im bergseitigen Bereich östlich von Wagneritz kam es in den vergangenen Jahren infolge mehrerer Starkregenereignis-se wiederholt zu kleineren Erdrutschen sowie zu Geschiebeprozessen. Zur Gefahrenabwehr ist laut einem Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vorgesehen, den vernässten Hangbereich mittels Drainagegräben zu entwässern und dadurch zu stabilisieren. Das abgeleitete Wasser soll in den Galetschbach eingeleitet werden. Die geplanten Stand-orte und Trassen der Drainagegräben wurden im Rahmen einer Ortsbegehung am 27.05.2025 festgelegt. Der Antragsteller plant daher zur Stabilisierung eines potenziellen Rutschbereiches an drei Stellen Drainagegräben zu ziehen bzw. Rohrleitungen zu verbauen, um das gesammelte Wasser in den Galetschbach zu leiten. Die offenen Gräben sollen alle abgezäunt werden, sodass keine Schäden durch die Beweidung der angrenzenden Flächen entstehen können. Detaillierte Planung: • 1. Abschnitt: Im oberen, stark vernässten Bereich wird das Wasser über einen 6 m langen Durchlass (DN 400, Stahlbeton) und einen offenen Graben (18 m) bis zu einem bestehenden Graben geführt, der in den Galetschbach entwässert. • 2. Abschnitt: Eine bestehende, beschädigte Verrohrung wird durch eine neue Leitung ersetzt. Zusätzlich wird ein V-förmiger Graben (25 m) angelegt, der das Wasser in ein Kunststoffsickerrohr (36 m, DN 300) leitet und über einen offenen Graben (10 m) in den Galetschbach führt. Entgegen dieser ursprünglichen Planung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Vollverrohrung auf 36 m Länge nicht zulässig. In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde daher festgelegt, dass diese Leitung durch einen offenen Graben ersetzt wird. Eine Verrohrung, als landwirtschaftlich Überfahrt, mit einer maximalen Länge von 6 m ist dennoch möglich. • 3. Abschnitt: Im unteren Hangbereich wird ein offener Graben (30 m) angelegt, um die Entwässerung und Stabilisierung der rutschgefährdeten Fläche zu verbessern.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Mit diesem Web Map Service (WMS) werden ausgewählte Fachdaten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Denkmalschutzrecht, Brunen/Bohrungen, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Lärmschutzzonen) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert. Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst und umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. OGC: WMS Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Darstellung der Umweltgerechtigkeit in Berlin 2013 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Bioklima, Soziale Problematik sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung Umwelt, Integrierten MehrfachbelastungUmwelt und Soziale Problematik sowie der Mehrfachbelastungskarte - thematisch und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
ID: 5204 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) Luttmersen der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung erforderlich. Für den Zweck von Geländefahrübungen sollen sechs Trassen mit einer Gesamtlänge von ca. 3500 m durch Wald- und Offenlandbiotope angelegt werden. Diese werden entweder entlang von bestehenden Schneisen oder Forstwegen geplant oder neu angelegt. Für das Vorhaben werden 3,925 ha Wald in Anspruch genommen, daher wurde ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz durchgeführt. Der Eingriff wird durch Ersatzaufforstungen eingriffsnah in der Region sowohl waldrechtlich als auch naturschutzrechtlich vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war. Nach § 7 Abs. 2 UVPG war nach der standortbezogenen Vorprüfung darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da durch die Lage im FFH-Gebiet „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ sowie im Naturschutzgebiet „Hohe Heide“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich Bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Ort des Vorhabens: Standortübungsplatz Luttmersen, Region Hannover Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 08.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls StOÜbPl Luttmersen
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegtenTagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.08.1998 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Im Zuge der Restlochflutung durch Eigenaufgehen (Grundwasserzufluss), d. h. ohne Einleitung von Flutungswasser aus dem aktiven Bergbau bzw. von Flussläufen, entsanden bis Ende 2005 der 1,7 km² große Bockwitzer See, der ca. 0,3 km² große Restsee Südkippe und der ca. 0,2 km² große Restsee Hauptwasserhaltung. Der ca. 0,1 km² große Restsee Feuchtbiotop entsteht durch Ansammlung von Oberflächenwasser in einer Geländesenke im Kippenmassiv. Der ca. 0,8 km² große, im Tagebaubereich Borna-Ost gelegene Harthsee war bereits Ende 1995 endgeflutet (Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Bockwitz bzw. Eigenflutung durch Grundwasserzufluss). Die Vorflutgestaltung schließt im Tagebaubereich Bockwitz den Verbund der Restseen mit Anbindung an die Eula und im Tagebaubereich Borna-Ost die Anbindung des Harthsees an den Harthbach zur Regulierung der Endwasserstände ein. * Die in den Kippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen vorrangig auf Kippenflächen) sowie im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände (Kippenflächen Bereich Borna-Ost). * Für Natur und Landschaft bestehen durch das Vorhandensein differenzierter Landschaftsstrukturen (Trocken- und Feuchtstandorte, Steilböschungsbereiche und Abbruchkanten, Wasserflächen, Wald, Offenland) vielfältige Entwicklungsbedingungen. Bedeutsame Landschaftselemente bilden Fließ- und Stillgewässer (Bürschgraben, Schenkenteiche, Restsee Feuchtbiotop, Blauer See, Grüner See), naturnahe Areale und Sukzessionsbereiche (Restsee Hauptwasserhaltung, Restsee Südkippe, Südbereich des Bockwitzer Sees und des Harthsees, Bereich der ehemaligen Kompostieranlage, Kippenflächen Bereich Südkippe und Südbereich Bockwitzer See, Bereich Feuchtbiotop, ehemelige Innenkippenzufahrt) und markante Oberflächenformen (Lerchenberg, Ringwall, Ostböschung des Bockwitzer Sees). Im August 2003 wurden wesentliche Teile der entstandenen Bergbaufolgelandschaft als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. * Freizeit und Erholung konzentrieren sich sowohl beim Bockwitzer See als auch beim Harthsee auf den Norduferbereich. Während am Harthsee bereits seit 1995 wassergebundene Erholungsnutzung (Badebetrieb) etabliert ist, bestehen am Bockwitzer See die Voraussetzungen dazu mit Erreichen der konzipierten Einstauhöhe von + 146 m NN (' Badestrand, Bootsanlegestelle). Es sollen Erholungsnutzungen eingeordnet werden, die den Charakter der Naturverbundenheit berücksichtigen. * Die Verkehrserschließung (Anschluss an B 176, K 7933) wird künftig durch die Ortsumgehung Borna der B 95 zwischen Zedtlitz und Kesselshain und die vorgesehene Trasse der A 72 deutlich verbessert. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur weiteren Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Das Sanierungsgebiet wird durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen.
Das Vorhaben soll sedimentologische, diagenetische, Umlagerungs- und Formungs-Prozesse der z.T. mächtigen Lößbedeckung des Pleiser Hügellandes unter wechselnden Umweltbedingungen in verschiedenen Zeitscheiben des letzten Glazials rekonstruieren. Materialherkunft und äolische Formung einerseits und erosiv-dendative Überformung andererseits, sowie deren zeitliche Einordnung stehen im Vordergrund; hingegen wird die Modellierung von aktuellen und subrezenten Stoffumsätzen in Teilprojekten des SFB 350 (B13, B15) bearbeitet. Geomorphologische, boden- und sedimentologische, isotopengeochemische und feinstratigraphische Untersuchungen sowie Lumineszenz-Datierungen (TL,OSL) stellen das methodische Inventar. Die Profilaufnahmen und Probennahmen sind abhängig von der erwarteten einzigartigen Aufschlußsituation entlang der ICE-Trasse Köln-Frankfurt. Die Untersuchung soll auch anthropogeographische und geoarchäologische Aspekte der Relief- und Sedimentbildung einbeziehen.
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