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Fluglärmschutzbereich BER

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen

Lärmkartierung Schienenverkehr Gesamter Tag der Stadt Bremerhaven

Lärmkartierung Bremerhaven - 3. Stufe: Strategische Lärmkarte Schienenverkehr Im Schallimmissionsplan wird der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) dargestellt. Die graphische Darstellung erfolgt in Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB und den Farben nach DIN 18005 Teil 2. Untersucht wurde das Schienennetz der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Lärmpegel MRoad L_Den 2022 im Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 55 dB(A) LDEN 60 dB(A), 60 dB(A) LDEN 65 dB(A), 65 dB(A) LDEN 70 dB(A), 70 dB(A) LDEN 75 dB(A) sowie 75 dB(A) LDEN. Die Lärmkarten müssen überprüft und bei Bedarf alle fünf Jahre überarbeitet werden. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Lärmpegel MRoad L_Night 2022 im Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LNight in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 45 dB(A) LNight 50 dB(A), 50 dB(A) LNight 55 dB(A), 55 dB(A) LNight 60 dB(A), 60 dB(A) LNight 65 dB(A), 65 dB(A) LNight 70 dB(A) sowie 70 dB(A) LNight. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Lärmpegel L_Night 2012 im Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2012 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LNight in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 45 dB(A) LNight 50 dB(A), 50 dB(A) LNight 55 dB(A), 55 dB(A) LNight 60 dB(A), 60 dB(A) LNight 65 dB(A), 65 dB(A) LNight 70 dB(A) sowie 70 dB(A) LNight. Die Lärmkarten müssen überprüft und bei Bedarf alle fünf Jahre überarbeitet werden. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus einem DataURL Link eines WMS Layers generiert

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Lärmpegel L_Den 2012 im Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2012 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 55 dB(A) LDEN 60 dB(A), 60 dB(A) LDEN 65 dB(A), 65 dB(A) LDEN 70 dB(A), 70 dB(A) LDEN 75 dB(A) sowie 75 dB(A) LDEN. Die Lärmkarten müssen überprüft und bei Bedarf alle fünf Jahre überarbeitet werden. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus einem DataURL Link eines WMS Layers generiert

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften

Strategische Lärmkarten 2022

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.1 Strategische Lärmkarte L DEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.2 Strategische Lärmkarte L N (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn- und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.3 Strategische Lärmkarte L DEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßen- und oberirdische U-Bahn Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn- und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.4 Strategische Lärmkarte L N (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßen- und oberirdische U-Bahn Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.7 Strategische Lärmkarte L DEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.8 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.9 Strategische Lärmkarte L DEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) IED-Anlagen (Kraftwerke) Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.10 Strategische Lärmkarte L N (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) IED-Anlagen (Kraftwerke) Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt. 07.05.11 Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm L DEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.13 Fassadenpegel Gesamtlärm LN (Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.14 Strategische Lärmkarte L DEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtverkehr (Straße, Schiene, Luft) Raster Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.15 Strategische Lärmkarte L N (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Gesamtverkehr (Straße, Schiene, Luft) Raster Weitere Informationen Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms. Die Karte zeigt farbig markiert die Fassaden, an denen die Lärmbelastungen die Schwellenwerte des Schallschutzfensterprogramms überschreiten. 07.05.16 Schallschutzfensterprogramm 2024-2025 Weitere Informationen

Strategische Lärmkarten 2007

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.1 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.2 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn-und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.3 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn-und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.4 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Eisenbahn- und S-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.5 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Eisenbahn- / S-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht -Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Eisenbahn- und S-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.6 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Eisenbahn- / S-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.7 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.8 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.9 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.10 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt. 07.05.11 Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.13 Fassadenpegel Gesamtlärm LN (Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.14 Rasterkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen

Strategische Lärmkarten 2017

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.1 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.2 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn- und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.3 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn- und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.4 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.7 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.8 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.9 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.10 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt. 07.05.11 Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.13 Fassadenpegel Gesamtlärm LN (Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.14 Rasterkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen

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