Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Fauna-Flora-Habitate Lebensraumtypen nach Anhang I, Fauna-Flora-Arthabitate-Habitaten nach Anhang II, Biotope Offenland, Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope (zukünftig) sowie Daten über die Biotope aus der selektiven Waldbiotopkartierung.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Festsetzungen der Streuobstwiesen im Landschaftsplan Dortmund. Rechtskräftig seit 07.11.2020. Die textlichen Erläuterungen zu den dargestellten Entwicklungszielen sind dem Landschaftsplan Dortmund, Band I, Kapitel II, zu entnehmen.Die zur Festsetzungskarte gehörenden rechtsverbindlichen textlichen Festsetzungen sind im Landschaftsplan Dortmund, Band I, Kapitel III, aufgeführt.Der Landschaftsplan Dortmund ist abrufbar unter https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/umwelt/umweltamt/natur_landschaft/landschaftsplanung/index.html.
Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den farbenprächtigen Grünspecht (Picus viridis) zum Vogel des Jahres 2014 gekürt. Wegen seines markanten Rufs, der wie ein gellendes Lachen klingt, erhielt er diesen Beinamen "Lachvogel". Er ist nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart Deutschlands. Aufmerksame Beobachter können ihn in halboffenen Waldlandschaften, Gärten und Parks oder auf Streuobstwiesen und Brachen finden – überall dort, wo Grünland mit alten Bäumen vorkommt.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben den Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) zum Vogel des Jahres 2011 gekürt. Der früher weit verbreitete und recht häufige Singvogel ist heute in vielen Regionen selten geworden. Gartenrotschwänze brauchen Nisthöhlen, wie sie vor allem in alten Obstbäumen zu finden sind. Streuobstwiesen zählen daher zu den typischen Lebensräumen.
Am 31. Mai 2017 stellten das Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz die neue Rote Liste gefährdeter Biotoptypen in Berlin vor. Zum dritten Mal nach 1994 und 2006 veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Sie zeigt die aktuelle Gefährdungssituation der in Deutschland vorkommenden Biotoptypen. Zum ersten Mal werden neben der langfristigen Gefährdung auch die und die Seltenheit eines jeden Biotoptyps zu einem „Rote Liste Status“ zusammengeführt, der das Verlustrisiko abbildet. Nach wie vor sind knapp zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden Biotope gefährdet, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Besonders dramatisch ist die Situation beim Grünland. Hier hat sich die Situation seit der letzten Fassung der Roten Liste von 2006 noch einmal deutlich verschlechtert. Aber auch bei vielen anderen Biotoptypen der Kulturlandschaft, wie etwa Streuobstwiesen, hat sich die Lage verschlechtert. Positive Entwicklungen gibt es bei den Biotoptypen der Küsten sowie der Fließgewässer. Flüsse und Bäche weisen positive Entwicklungen auf. Das ist ein Erfolg der Anstrengungen zur Renaturierung sowie immer besserer Kläranlagen. Dieser positive Befund trifft aufgrund der Stickstoffbelastung jedoch nicht auf das Grundwasser sowie viele stehende Gewässertypen zu. Stabilisiert hat sich die Entwicklung bei vielen Waldbiotopen. Das hängt unter anderem mit einer nachhaltigeren Bewirtschaftung insbesondere in den öffentlichen Wäldern zusammen. Mit der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands wird für die Naturschutzpraxis in Deutschland ein umfassendes Handbuch bereit gestellt, das über die Biotoptypen und ihre Gefährdungen Auskunft gibt sowie eine Grundlage für alle raumrelevanten Planungen darstellt. So wurden z.B. die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie den Lebensraumtypen der FFH -Richtlinie aktualisiert. Grundlegend überarbeitet wurde die Zuordnung der Biotoptypen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz, wobei erstmalig auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer dargestellt wurden.
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