Die Stadtreinigung Hamburg führt den Winterdienst für den Radverkehr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf einem ausgewählten Streckennetz durch, das durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende festgelegt wurde. Das Streckennetz besteht aus verschiedenen Radverkehrsanlagen wie z.B. baulich abgesetzte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Protected Bike Lanes sowie Fahrradstraßen. Auf den übrigen Radverkehrsanlagen findet kein regelhafter Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg statt. Die Anliegerinnen und Anlieger sind nicht zum Winterdienst auf ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen zuständig. Die SRH sichert bauliche Radwege gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes mit abstumpfenden Streumitteln, vorrangig feinkörniger Kies. Der Einsatz von Feuchtsalz bzw. Salz kann gemäß der gesetzlichen Regelung nur für Strecken auf Fahrbahnniveau erfolgen, wie z.B. Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen etc. Dies erfolgt überall dort, wo es betrieblich und logistisch möglich ist. Der Winterdienst erfolgt maschinell mit großen und kleinen Streufahrzeugen. Alle Strecken werden zweimalig und (soweit betrieblich möglich) auch durchgängig bearbeitet. Die Bearbeitung startet so frühzeitig, dass der 1. Bearbeitungsdurchgang vor Beginn des Berufsverkehrs bzw. der Hauptnutzungszeit durchgeführt wird. Neben den Radverkehrsanlagen ist die Stadtreinigung Hamburg für den Winterdienst auf Fahrbahnen verantwortlich. Es werden zunächst wichtige Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinienverkehr bearbeitet. Danach werden die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen gesichert.
Temperatur (02.01.2) Die Temperatur ist eine bedeutende Einflussgröße für alle natürlichen Vorgänge in einem Gewässer. Biologische, chemische und physikalische Vorgänge im Wasser sind temperaturabhängig , z.B. Zehrungs- und Produktionsprozesse, desgleichen Adsorption und Löslichkeit für gasförmige, flüssige und feste Substanzen. Dies gilt auch für Wechselwirkungen zwischen Wasser und Untergrund oder Schwebstoffen und Sedimenten sowie zwischen Wasser und Atmosphäre. Die Lebensfähigkeit und Lebensaktivität der Wasserorganismen sind ebenso an bestimmte Temperaturgrenzen oder -optima gebunden wie das Vorkommen unterschiedlich angepasster Organismenarten und Fischbesiedelungen nach Flussregionen in Mitteleuropa. Die Darstellung der Heizkraftwerke in der Karte sowie deren Einfluss auf die Gewässertemperatur sind bei der Betrachtung zu berücksichtigen. Aus der Temperaturverteilungskarte wird deutlich sichtbar, dass die Wärmeeinleitungen in die Berliner Gewässer in den letzten Jahren rückläufig war, vor allem im Bereich der Spreemündung und der Havel. Die kritische Schwelle von 28° C wurde nicht überschritten, die Maxima bzw. 95-Perzentile liegen im Bereich um 25° C. Ende der neunziger Jahre wurden sporadisch noch Temperaturen über 28° C gemessen. Der Rückgang der Wärmefrachten der Berliner Kraftwerke in die Gewässer beträgt seit 1993 ca. 13 Mio. GJ und ist im Wesentlichen auf den Anschluss des Berliner Stromnetzes an das westeuropäische Verbundnetz zurückzuführen. Durch die Liberalisierung des Strommarktes bedingte sinkende Strombeschaffungskosten und damit verbundene geringere Erzeugung in den Berliner Kraftwerken hat zur Stilllegung bzw. Teilstilllegung von Kraftwerken geführt, die zum Teil mit Modernisierungen zur Effizienzsteigerung verbunden waren. Die derzeitige Wärmefracht beträgt ca. 10 Mio. GJ. Sauerstoffgehalt (02.01.1) Der Sauerstoffgehalt des Wassers ist das Ergebnis sauerstoffliefernder und -zehrender Vorgänge . Sauerstoff wird aus der Atmosphäre eingetragen, wobei die Sauerstoffaufnahme vor allem von der Größe der Wasseroberfläche, der Wassertemperatur, dem Sättigungsdefizit, der Wasserturbulenz sowie der Luftbewegung abhängt. Sauerstoff wird auch bei der Photosynthese der Wasserpflanzen freigesetzt, wodurch Sauerstoffübersättigungen auftreten können. Beim natürlichen Abbau organischer Stoffe im Wasser durch Mikroorganismen sowie durch die Atmung von Tieren und Pflanzen wird Sauerstoff verbraucht . Dies kann zu Sauerstoffmangel im Gewässer führen. Der kritische Wert liegt bei 4 mg/l, unterhalb dessen empfindliche Fischarten geschädigt werden können. Sowohl aus den Werten der Messstationen als auch aus den Stichproben ist eine Verbesserung des Sauerstoffgehaltes der Berliner Gewässer nur teilweise ablesbar. Kritisch sind nach wie vor die Gewässer, in die Mischwasserüberläufe stattfinden. In der Mischwasserkanalisation werden Regenwasser und Schmutzwasser in einem Kanal gesammelt und über Pumpwerke zu den Klärwerken gefördert. Dieses Entwässerungssystem ist in der gesamten Innenstadt Berlins präsent. (vgl. Karte 02.09) Im Starkregenfall reicht die Aufnahmekapazität der Mischkanalisation nicht aus und das Gemisch aus Regenwasser und unbehandeltem Abwasser tritt in Spree und Havel über. Infolge dessen kann es durch Zehrungsprozesse zu Sauerstoffdefiziten kommen. Besonders extreme Ereignisse lösen in einigen Gewässerabschnitten (v.a. Landwehrkanal und Neuköllner Schifffahrtskanal) sogar Fischsterben aus. Um die Überlaufmengen künftig deutlich zu verringern, werden im Rahmen eines umfassenden Sanierungsprogramms zusätzliche unterirdische Speicherräume aktiviert bzw. neu errichtet. Die kritischen Situationen im Tegel Fließ sind auf nachklingende Rieselfeldeinflüsse bzw. Landwirtschaft zurückzuführen. TOC (02.01.10) und AOX (02.01.7) Die gesamtorganische Belastung in Oberflächengewässern wird mit Hilfe des Leitparameters TOC (total organic carbon) ermittelt. Die Summe der “Adsorbierbaren organisch gebundenen Halogene” wird über die AOX -Bestimmung wiedergegeben. Bei der Bestimmung des Summenparameters AOX werden die Halogene (AOJ, AOCl, AOBr) in einer Vielfalt von Stoffen mit ganz unterschiedlichen Eigenschaften erfasst. Dieser Parameter dient insofern weniger der ökotoxikologischen Gewässerbewertung, sondern vielmehr in der Gewässerüberwachung dem Erfolgsmonitoring von Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags an “Adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen”. Beide Messgrößen lassen prinzipiell keine Rückschlüsse auf Zusammensetzung und Herkunft der organischen Belastung zu. Erhöhte AOX – Befunde in städtischen Ballungsräumen wie Berlin dürften jedoch einem vornehmlich anthropogenen Eintrag über kommunale Kläranlagen zuzuschreiben sein. TOC-Einträge können sowohl anthropogenen Ursprungs als auch natürlichen Ursprungs z.B. durch den Eintrag von Huminstoffen aus dem Einzugsgebiet bedingt sein, was die ökologische Aussagefähigkeit des Parameters teilweise einschränkt. Bewertungsmaßstab ist für beide Messgrößen das 90-Perzentil. Unter Anwendung dieses strengen Maßstabs wird die Zielgröße Güteklasse II für den TOC bereits in den Zuflüssen nach Berlin und im weiteren Fließverlauf durch die Stadt in sämtlichen Haupt- und Nebenfließgewässern überschritten . Für AOX liegen die Messwerte nicht durchgängig für alle Fließabschnitte der Berliner Oberflächengewässer vor. Dennoch lässt sich ableiten, dass lediglich in den Gewässerabschnitten, die unmittelbar den Klärwerkseinleitungen ausgesetzt sind (Neuenhagener Fließ, Wuhle, Teltowkanal, Nordgraben), leicht erhöhte AOX – Messwerte auftreten und die Zielvorgabe knapp überschritten wird (Güteklasse II bis III). Ammonium-Stickstoff (02.01.3), Nitrit-Sickstoff (02.01.5), Nitrat-Stickstoff (02.01.4) Stickstoff tritt im Wasser sowohl molekular als Stickstoff (N 2 ) als auch in anorganischen und organischen Verbindungen auf. Organisch gebunden ist er überwiegend in pflanzlichem und tierischem Material (Biomasse) festgelegt. Anorganisch gebundener Stickstoff kommt vorwiegend als Ammonium (NH 4 ) und Nitrat (NO 3 ) vor. In Wasser, Boden und Luft sowie in technischen Anlagen (z.B. Kläranlagen) finden biochemische (mikrobielle) und physikalisch-chemische Umsetzungen der Stickstoffverbindungen statt (Oxidations- und Reduktionsreaktionen). Eine Besonderheit des Stickstoffeintrages ist die Stickstofffixierung, eine biochemische Stoffwechselleistung von Bakterien und Blaualgen (Cyanobakterien), die molekularen gasförmigen Stickstoff aus der Atmosphäre in den Stoffwechsel einschleusen können. Innerhalb Berlins ist der Eintrag über die Kläranlagen die Hauptbelastungsquelle . Durch die Regenentwässerungssysteme werden sporadisch kritische Ammoniumeinträge verursacht. Ammonium kann in höheren Konzentrationen erheblich zur Belastung des Sauerstoffhaushalts beitragen, da bei der mikrobiellen Oxidation (Nitrifikation) von 1 mg Ammonium-Stickstoff zu Nitrat rd. 4,5 mg Sauerstoff verbraucht werden. Dieser Prozess ist allerdings stark temperaturabhängig. Erhebliche Umsätze erfolgen nur in der warmen Jahreszeit . Bisweilen überschreitet die Sauerstoffzehrung durch Nitrifikationsvorgänge die durch den Abbau von Kohlenstoffverbindungen erheblich. Toxikologische Bedeutung kann das Ammonium bei Verschiebung des pH-Wertes in den alkalischen Bereichen erlangen, wenn in Gewässern mit hohen Ammoniumgehalten das fischtoxische Ammoniak freigesetzt wird. Nitrit-Stickstoff tritt als Zwischenstufe bei der mikrobiellen Oxidation von Ammonium zu Nitrat ( Nitrifikation ) auf. Nitrit hat eine vergleichsweise geringere ökotoxikologische Bedeutung. Mit zunehmender Chloridkonzentration verringert sich die Nitrit-Toxizität bei gleichem pH-Wert. Während für die Spree, Dahme und Havel im Zulauf nach Berlin die LAWA – Qualitätsziele (Güteklasse II) für NH 4 -N eingehalten werden, werden die Ziele überall dort überschritten, wo Gewässer dem Ablauf kommunaler Kläranlagen und Misch- und Regenwassereinleitungen ausgesetzt sind. Die Ertüchtigung der Nitrifikationsleistungen in den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe seit der Wende führte stadtweit zu einer signifikanten Entlastung der Gewässer mit Gütesprüngen um drei bis vier Klassen . Viele Gewässerabschnitte konnten den Sprung in die Güteklasse II schaffen. Die Werte für die Wuhle und in Teilen für die Vorstadtspree sind für den jetzigen Zustand nicht mehr repräsentativ, da mit der Stilllegung des Klärwerkes Falkenberg im Frühjahr 2003 eine signifikante Belastungsquelle abgestellt wurde. Mit der Stillegung des Klärwerkes Marienfelde (Teltowkanal, 1998) und der Ertüchtigung von Wassmansdorf konnte die hohe Belastung des Teltowkanals ebenfalls deutlich reduziert werden. Das Neuenhagener Mühlenfließ ist nach wie vor sehr hoch belastet. Hier besteht Handlungsbedarf beim Klärwerk Münchehofe . Die Stadtspree (von Köpenick bis zur Mündung in die Havel) weist durchgängig die Güteklasse II bis III auf und verfehlt damit die LAWA – Zielvorgabe ebenso wie die Unterhavel , der Teltowkanal und die mischwasserbeeinflussten innerstädtischen Kanäle . In 2001 ist eine Überschreitung der LAWA – Zielvorgabe für Nitrit-Stickstoff (90-Perzentil) in klärwerksbeeinflussten Abschnitten von Neuenhagener Fließ und Wuhle (s. Anmerkung oben) sowie in drei Abschnitten des Teltowkanals zu verzeichnen. Die Nitratwerte der Berliner Gewässer sind durchgehend unkritisch. Chlorid (02.01.8) In den Berliner Gewässern liegt der natürliche Chloridgehalt unter 60 mg/l. Anthropogene Anstiege der Chloridkonzentration erfolgen durch häusliche und industrielle Abwässer sowie auch durch Streusalz des Straßenwinterdienstes. Einem typischen Jahresverlauf unterliegt das Chlorid durch den sommerlichen Rückgang des Spreewasserzuflusses und der damit verbundenen Aufkonzentrierung in der Stadt. Bei Chloridwerten über 200 mg/l können für die Trinkwasserversorgung Probleme auftauchen. Die Chloridwerte der Berliner Gewässer stellen kein gewässerökologisches Problem dar. Sulfat (02.01.9) Der Beginn anthropogener Beeinträchtigungen im Berliner Raum wird mit etwa 120 mg/l angegeben. Die Güteklasse II (< 100 mg/l) kann somit für unsere Region nicht Zielgröße sein. Die Bedeutung des Parameters Sulfat liegt im Spree-Havel-Raum weniger in seiner ökotoxikologischen Relevanz, als vielmehr in der Bedeutung für die Trinkwasserversorgung. Der Trinkwassergrenzwert liegt bei 240 mg/l (v.a. Schutz der Nieren von Säuglingen vor zu hoher Salzfracht). Die Zuläufe nach Berlin weisen Konzentrationen von 150 bis 180 mg/l auf. Hier ist in Zukunft mit einer Zunahme der Sulfatfracht aus den Bergbauregionen der Lausitz zu rechnen. Folgende Einträge in die Gewässer sind im Spreeraum von Relevanz: Eintrag über Sümpfungswässer aus Tagebauen Direkter Eintrag aus Tagebaurestseen, die zur Wasserspeicherung genutzt werden indirekter Eintrag über Grundwässer aus Tagebaugebieten Einträge des aktiven Bergbaus Atmosphärischer Schwefeleintrag (Verbrennung fossiler Brennstoffe) Diffuse und direkte Einträge (Kläranlageneinleitungen, Abschwemmungen, Landwirtschaft) In gewässerökologischer Hinsicht können erhöhte Sulfatkonzentrationen eutrophierungsfördernd sein. Sulfat kann zur Mobilisierung von im Sediment festgelegten Phosphor führen. Gesamt-Phosphor (02.01.6) Phosphor ist ein Nährstoffelement, das unter bestimmten Bedingungen Algenmassenentwicklungen in Oberflächengewässern verursachen kann (nähere Erläuterungen siehe Karte 02.03). Unbelastete Quellbäche weisen Gesamt-Phosphorkonzentrationen von weniger als 1 bis 10 µg/l P, anthropogen nicht belastete Gewässeroberläufe in Einzugsgebieten mit Laubwaldbeständen 20-50 µg/l P auf. Die geogenen Hintergrundkonzentrationen für die untere Spree und Havel liegen in einem Bereich um 60 bis 90 µg/l P. Auf Grund der weitgehenden Verwendung phosphatfreier Waschmittel und vor allem auch der fortschreitenden Phosphatelimination bei der Abwasserbehandlung ist der Phosphat-Eintrag über kommunale Kläranlagen seit 1990 deutlich gesunken , vor allem in den Jahren bis 1995. Der Eintrag über landwirtschaftliche Flächen ist ebenfalls rückgängig. Die Phosphorbelastung der Berliner Gewässer beträgt für den Zeitraum 1995-1997: Zuflüsse nach Berlin 188 t/a Summe Kläranlagen 109 t/a Misch- und Trennkanalisation 38 t/a Summe Zuflüsse und Einleitungen 336 t/a Summe Abfluss 283 t/a In den Zuflüssen nach Berlin überwiegen die diffusen Einträge mit ca. 60 %. Der Grundwasserpfad ist mit ca.50 % der dominante Eintragspfad (diffuser Eintrag 100 %). Beim Gesamtphosphor wird der Mittelwert der entsprechenden Jahre zugrundegelegt. Deutlich wird die erhöhte P-Belastung der Berliner Gewässer etwa um den Faktor 2 bis 3 über den Hintergrundwerten. Eine Ausnahme bildet der Tegeler See . Der Zufluss zum Hauptbecken des Tegeler Sees wird über eine P-Eliminationsanlage geführt und somit der Nährstoffeintrag in den See um ca. 20 t/a entlastet.
Umweltbundesamt will noch umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht heute seine EMAS-Umwelterklärung 2011 mit anspruchsvollen Zielen für den Umweltschutz im eigenen Haus. „Als wissenschaftliche Umweltbehörde kann das Umweltbundesamt nur dann glaubwürdig für mehr Umweltschutz werben, wenn wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es geht“, begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die selbstgesteckten Umweltziele für die nächsten Jahre. Er räumt aber ein: „Auch bei uns finden sich nach über zehn Jahren Umweltmanagement ab und an Dinge, die wir optimieren können.“ Bis 2014 möchte das UBA seinen Gesamtenergieverbrauch um fünf Prozent senken sowie zwei Drittel mehr erneuerbare Energie erzeugen. Konkret sollen Dienstreisen zunehmend durch Videokonferenzen ersetzt und die CO 2 -Emissionen der verbliebenen Dienstwagen um zehn Prozent reduziert werden. Insgesamt sollen auch mehr Beschäftigte umweltverträglich mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Ziel ist die Quote auf über zwei Drittel zu erhöhen. Auch seine Vertragspartner möchte das Amt für den Umweltschutz sensibilisieren: Bis Ende 2012 sollen alle Verträge mit dem UBA Verpflichtungen zu umweltverträglichem Verhalten enthalten. Bereits heute sind Lieferanten von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen verpflichtet, auf Papier zu drucken, dass das Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Auch der Pächter der UBA-Kantine und die Reinigungsfirma müssen zahlreiche Umweltanforderungen einhalten, z.B. ein breites Angebot vegetarischer Speisen mit regionalen und saisonalen Zutaten oder den Verzicht auf Reinigungsmittel mit umweltbelastenden Inhaltsstoffen. Das wichtigste Instrument, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Umweltmanagement-system nach der Europäischen EMAS -Verordnung. EMAS steht für E co- M anagement and A udit S cheme. Es stellt sicher, dass Umweltaspekte von vornherein in alle Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten integriert werden - von der Gebäudebewirtschaftung über den Einkauf bis zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben Verbesserungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Beschaffung setzt das UBA auch auf Flächennutzung und Artenvielfalt. So werden bei der Gestaltung und Pflege der Außenanlagen ökologische Aspekte berücksichtigt, indem möglichst wenig Fläche versiegelt wird und die Niederschläge vorrangig vor Ort versickern. Ebenso beschränkt das Amt den Einsatz motorbetriebener Geräte wie Laubbläser und Rasentraktoren und verzichtet im Winter weitgehend auf Streusalz. Die Grünflächen der UBA-Liegenschaften stellen Biotope für heimische und standortangepasste Pflanzen sowie Lebensraum für viele Tiere dar. Nist- und Bruthilfen für Vögel, Aufstellen von Bienenstöcken sowie der Einsatz seltener Hausschafrassen als biologische Rasenmäher tragen darüber hinaus zur Aufwertung städtischer Räume bei. Der Zeitpunkt, den Umweltschutz im eigenen Haus weiter auszubauen, ist denkbar günstig: In den nächsten Jahren stehen einige Neu- und Umbauten im UBA an. „Wenn wir Baumaßnahmen mit hohen Umweltanforderungen verknüpfen, verringern wir nicht nur unsere Umweltbelastungen, sondern sparen auch deutlich Kosten etwa für Heizenergie“, erläutert Flasbarth. Dass diese Ziele und die Anforderungen nach EMAS auch tatsächlich eingehalten werden, überprüft jährlich ein unabhängiger Umweltgutachter. Nicht nur die Vorbildfunktion wird dadurch gestärkt, auch die fachliche Arbeit profitiert vom Engagement im Umweltmanagement, weiß Flasbarth. „Das Einhalten anspruchsvoller Umweltanforderungen im eigenen Haus schärft den Blick für die Probleme der Praxis und erhöht unser Verständnis für die Adressaten der Umweltpolitik.“
null Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ Beim heutigen Pressegespräch in Stuttgart hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass es in der Zeit vom 12. April bis zum 9. Mai 2018 an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ zu keiner Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für den Tagesmittelwert für Feinstaub PM 10 gekommen ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUBW hatten Ende Mai bei routinemäßigen Auswertungen der Feinstaubwerte Auffälligkeiten an der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ für die Werte der gravimetrischen Messung von Feinstaub PM 10 und PM 2,5 festgestellt. Daraufhin hat die LUBW die bereits veröffentlichten Daten der gravimetrischen Feinstaubmessung ab dem 01.04.2018 zurückgezogen, um den Sachverhalt näher zu untersuchen. Der Zeitraum der Störung konnte auf die Tage vom 12. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 eingegrenzt werden. Ursache für die Unregelmäßigkeiten war der in diesem Frühjahr landesweit aufgetretene ungewöhnlich starke Pollenflug. Die in diesem Zeitraum mit dem gravimetrischen Messverfahren ermittelten Messwerte werden daher ersetzt. Die Datenreihe wurde nun durch die Messwerte des parallel an dieser Messstelle durchgeführten kontinuierlichen Streulichtverfahrens ergänzt. Dafür musste ein auch in anderen Bundesländern übliches Kalibrierungsverfahrens berücksichtigt werden. Damit steht nun fest, dass es im betroffenen Zeitraum keine Überschreitungen der Grenzwerte gegeben hat. Die Messwerte für PM 10 der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ stehen auf der folgenden Webseite zur Verfügung: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/feinstaub-stuttgart?stationId=DEBW118 Hintergrundinformation Feinstaubmessungen an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ Neben dem gravimetrischen Referenzverfahren zur Messung der Feinstaubkonzentration wird an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ seit 2015 parallel auch ein kontinuierliches Messverfahren auf der Basis eines optischen Streulichtverfahrens eingesetzt. Dieses dient vor allem der zeitnahen Information der Öffentlichkeit, zum Beispiel im Rahmen des Feinstaubalarms. Die Werte aus diesen beiden Messerverfahren unterscheiden sich systembedingt teilweise um wenige Mikrogramm. Entscheidend für die Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg sind die Ergebnisse, die auf dem gravimetrischen Referenzverfahren beruhen. (Details zu den unterschiedlichen Messverfahren siehe: Presseservice, FAQ, Nr. 7 ) Kontrollen und Analysen der Werte Die unverhältnismäßig hohe Konzentrationen für verschiedene Staubinhaltsstoffen der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ wurden bei den routinemässigen Auswertungen der Messergebnisse für Feinstaub PM 10 und PM 2,5 , das ein internes Qualitätssicherungsverfahren einschliesst, festgestellt. Insbesondere die Werte für Feinstaub PM 2,5 waren auffällig. Die vor Ort eingesetzten Messgeräte werden online überwacht. Sie zeigten keine Anhaltspunkte für Betriebsstörungen in dem betroffenen Zeitraum. Erst eine nähere Untersuchung der Abscheidevorrichtungen der Staubprobensammler vor Ort zeigte ungewöhnlich starke Ablagerungen unbekannter Herkunft auf den sogenannten Prallplatten. In Folge dieser Ablagerungen war die aerodynamische Abscheidung von großen Partikeln auf den Prallplatten nicht mehr ordnungsgemäß gegeben. Die Abscheidung ist die Grundlage für eine regelkonforme Staubprobennahme. Die Ablagerungen auf den Prallplatten wurden mikroskopisch untersucht. Es handelt sich im Wesentlichen um biologisches Material, für das der im Frühjahr 2018 landesweit aufgetretene starke Pollenflug ursächlich war. Die Analyse der Messergebnisse ergab, dass der Zeitraum der Störung auf den Bereich vom 12. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 eingegrenzt werden kann. In diesem Zeitraum sieht die LUBW die Probenahme so stark beeinflusst, dass nicht von einem regelkonformen Betrieb der gravimetrischen Probenahme an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ ausgegangen werden kann. Die in diesem Zeitraum mit dem gravimetrischen Messverfahren ermittelten Messwerte wurden zurückgezogen ; dies gilt für beide Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 und die Inhaltsstoffe. Ergänzung der Datenreihe durch Werte der kontinuierlichen Messung Das an der Messstelle parallel eingesetzte kontinuierliche Messgerät ist eignungsgeprüft und wird systembedingt nicht durch Pollenflug beeinträchtigt. Die sich durch das Zurückziehen der gravimetrischen Messwerte vom 12. April bis 9. Mai 2018 ergebende Messlücke konnte somit mit den Messwerten des kontinuierlichen Streulichtverfahrens nach einem auch in anderen Bundesländern üblichen Kalibrierungsverfahren ergänzt werden. Die Messdaten ergeben, dass die Grenzwerte in diesem Zeitraum nicht überschritten wurden. Die oben beschriebene Prozedur der Datenplausibilisierung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen des Qualitätsmanagements nach DIN EN 17025, das in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Akkreditierung externen Gutachtern vorgestellt wird. Messtechnik - Bedeutung Prallplatten: Bei der Feinstaubmessung von PM 10 bzw. PM 2,5 müssen Partikel größer als 10 µm (Mikrometer) bzw. größer 2,5 µm vorher aus dem angesaugten Luftstrom abgeschieden werden. Dies erfolgt aerodynamisch, indem die Luft angesaugt und der Luftstrom so geführt wird, dass an einer mit Silikonfett beschichteten Prallplatte Partikel größer 10 µm bzw. größer 2,5 µm haften bleiben. Im Mai 2018 ergab die Überprüfung der Probenahme an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“, dass das Silikonfett auf den Prallplatten stark mit organischem Material belegt war. Dadurch war bei der Feinstaubmessung von PM 10 bzw. PM 2,5 die aerodynamische Abscheidung von großen Partikeln nicht mehr regelkonform gegeben. Wird das Silikonfett z. B. durch große Mengen von Pollen oder anderem organischem Material zugesetzt, so wird die Wirkung des Vorabscheiders stark gemindert. Durch diesen Effekt gelangen auch größere Teilchen, die normalerweise zurückgehalten werden, auf die Filter, sodass es dort zu einer deutlichen Mehrbeaufschlagung kommt. Beiträge von Streusalz zu den Partikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg Die routinemäßigen Auswertungen von Streusalzbeiträgen der LUBW haben ergeben, dass die am 19. März 2018 festgestellte Überschreitung des Tagesmittelwertes an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ auf die Ausbringung von Streusalz zurückzuführen ist. Gemäß der 39. BImSchV [1] ist es zulässig, dass Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für Partikel PM10, die auf Beiträge aus natürlichen Quellen (z. B. Vulkanausbrüche, Partikel aus Trockengebieten) oder die Ausbringung von Streusalz auf Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, unberücksichtigt bleiben können. Das wurde in den vergangenen Jahren dementsprechend gehandhabt. Unter Berücksichtigung des Streusalzbeitrages am 19. März 2018 und der Pollenproblematik traten in 2018 bisher 16 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für Partikel PM10 an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ auf. [1] Siehe §§ 24 und 25 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I Nr. 48, S. 2244) in Kraft getreten am 31. Dezember 2016
Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür! Allerorten werden die Geschenke eingepackt, das Lametta vom Dachboden geholt und viele von uns fiebern Silvester entgegen, um es mal wieder richtig krachen zu lassen oder Blei zu gießen. Alles alte Traditionen, die dazu gehören, wie die Kerzen am Christbaum. Wer bei all dem Weihnachtstrubel dennoch genug Muße hat, um an die Umwelt zu denken, dem dankt das Umweltbundesamt sehr herzlich. Und vielleicht finden Sie einige unserer Tipps für einen gesunden und ökologischen Jahreswechsel ja ganz hilfreich!
Liebe Leserin, Lieber Leser, der Winter zeigt sich nun doch noch von seiner frostigen Seite. Für viele heißt es da: räumen und streuen, damit das Gehen vor dem Haus nicht zur Rutschpartie wird. Warum Sie dabei kein Streusalz verwenden sollten und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in unserem aktuellen Newsletter. Auch eine neue Broschüre möchten wir Ihnen vorstellen. Sie beleuchtet, wie unser Konsumverhalten bei Ernährung, Mobilität und Wohnen die Umwelt belastet. Wir hoffen, Sie hatten nur im übertragenden Sinne einen guten Rutsch ins neue Jahr und wünschen Ihnen für 2016 alles Gute! Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bäumen im innerstädtischen Bereich, insbeondere Straßenbäumen, steht in der Regel nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Vor allem der verdichtete und versiegelte Wurzelbereich wirkt sich nachhaltig auf die Vitalität der Bäume aus. Oft kommen mechanische Verletzungen hinzu, die den Eintritt für holzzerstörende Pilze begünstigen. Schäden an Bäumen werden auch durch Streusalz, Erdgas und Hundeurin verursacht. Geschwächte und bereits geschädigte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Aus der Vielzahl der Schaderreger an Berliner Bäumen einige Beispiele: Fast alljährlich werden vor allem Sommer-Linden von Spinnmilben befallen. Heiße und trockene Jahre begünstigen ihre Vermehrung. Befallene Bäume zeigen bereits im Juni ein Vergilben der Blätter im unteren Kronenbereich. Bei starkem Befall kann sich das bis in die Krone hinauf fortsetzen. Es kommt dabei zum fortschreitenden Verbräunen und Vertrocknen der Blätter, was zu frühem Laubfall führt. Blattläuse sind besonders an jungen Blättern und Trieben zu finden. In trockenen und heißen Jahren werden verstärkt Linden von Blattläusen befallen. Die klebrigen Ausscheidungen der Blattläuse, der sog. Honigtau, sind wiederum Nahrungsgrundlage für Rußtaupilze, erkennbar an den geschwärzten Blättern. Verklebte und verschmutzte Flächen unter den Linden, oft auch auf Autos, sind eine weniger beliebte Folgeerscheinung. Die Blattbräune oder Blattnervenkrankheit bei Platanen ist auf einen Pilz __(Apiognomonia veneta)__ zurückzuführen, der braune Blattflecken entlang der Blattadern verursacht. Bei Befall kommt es bereits im Frühjahr zum Welken und Vertrocknen der jungen Austriebe, Starkäste werden nicht befallen. Die Kastanien-Miniermotte __(Cameraria ohridella)__, ein Insekt, das erst 1985 in Mazedonien entdeckt wurde, ist in Berlin erstmalig 1998 festgestellt worden. Befallen werden vorwiegend weißblühende Rosskastanien. Die Larven der Kastanien-Miniermotte zerstören durch ihre Fraßtätigkeit das Innere der Blätter, was äußerlich an einer hellbraunen Fleckung erkennbar ist. Bei starkem Befall kommt es zum vorzeitigen Blattfall. Jahrelanger Befall führt zur Schwächung des Baumes. Die Wollige Napfschildlaus __(Pulvinaria regalis)__, gehört zu den saugenden Schadorganismen, in Berlin wurde sie erstmals im Jahr 2000 festgestellt. Die Larven des Schädlings setzen sich auf Blättern und Zweigen fest und saugen hier den Pflanzensaft. Die Wollige Napfschildlaus bevorzugt insbesondere Linden und Rosskastanien und ist hier durch watteartige, weiße Gebilde am Stamm, die sich bei starkem Befall auch an den Ästen bilden, zu erkennen. Der zu den Schlauchpilzen zählende Schwächeparasit an Platane __(Splanchnonema platani)__ verursacht ein rasches Absterben von Ästen. Diese als Massaria bezeichnete Krankheit wurde in Deutschland erstmals 2003 nach einem heißen und besonders trockenen Sommer nachgewiesen. Auch größere Äste mit geringer Vitalität können befallen werden und rasch ganz oder teilweise abgetötet werden. Breite, leicht violett bis hellrötlich verfärbte Rindenbereiche der Astoberseite sind ein Zeichen des Befalls. Später färben dunkle Pilzsporen diese Partien fleckig-schwarz. Es folgt eine rasch voranschreitende Holzfäule im Gewebe der Astoberseite. Da die Astunterseite noch nicht befallen ist, bleibt der Ast weiterhin belaubt. Voll belaubte und dis dahin unauffällige, stärkere Äste können innerhalb einiger Wochen absterben und zu einer Gefahr werden. Die Weiße Mistel (Weißbeerige Mistel, __Viscum album__) wächst als immergrüner Halbschmarotzer auf den Ästen bestimmter Wirtsbäume und kann im Laufe der Jahre Büsche von bis zu einem Meter Durchmesser bilden. Die Samen der Mistel werden durch Vögel verbreitet, für die sie einen wichtigen Teil der Winternahrung darstellen. Das Berliner Pflanzenschutzamt hat bei Untersuchungen im Raum Steglitz-Zehlendorf seit 1987 eine Zunahme des Auftretens der Laubholz-Mistel verzeichnet. Die vielfältigen Beeinträchtigungen am Straßenstandort schwächen die Bäume und machen sie anfällig für die Besiedlung mit Misteln. Misteln – Möglichkeiten zur Vitalisierung von Wirtsbäumen Weitere Informationen Pflanzenschutzamt Berlin: Überwachung von Schadorganismen im Berliner Stadtgebiet
Liebe Leser*innen, kerzengerade Möhren mit frisch-grünen Blättern, makellose Äpfel, Brokkoli-Köpfe, die alle dieselbe Größe haben – was im Supermarkt hübsch aussieht, ist für die Umwelt und teils auch für uns Verbraucher*innen von Nachteil. Warum, erklären wir in dieser Ausgabe von „UBA aktuell“. Außerdem erfahren Sie, wie die Position des UBA zur kontroversen Diskussion um die Aufnahme von Atomkraft und fossilem Gas in die EU-Taxonomie zur Definition nachhaltiger Investitionen aussieht. Für das vergangene Jahr haben wir einige interessante Zahlen für Sie und für das neue Jahr Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen und Terminen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Obst & Gemüse: Vorgaben des Handels belasten Umwelt und Klima unnötig Perfekte Möhren, einheitliche Kohlköpfe – Vorgaben des Handels übertreffen gesetzliche Vorgaben Quelle: Alexander Spatari / Moment / Getty Images Zu klein geratene Brokkoli-Köpfe werden Landwirt*innen häufig nicht abgenommen, da der Handel strenge Vorgaben zu Gewicht und Größe hat. Auch Äpfel, die zwar gesund und lecker sind, aber nicht makellos aussehen, gelangen wegen Vorgaben für die Optik meist nicht in den Handel. Kohlrabi, Radieschen und Möhren werden mit frisch-grünen Blättern im Supermarkt angeboten, obwohl dies das Gemüse schneller welken lässt und die Blätter meist noch im Geschäft entsorgt werden. Solche Vorgaben des Handels zu Aussehen und Größe von Obst und Gemüse gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und belasten Umwelt und Klima unnötig: Es müssen häufig mehr Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden und das nicht den Anforderungen entsprechende Obst und Gemüse wird im besten Fall einer Zweitverwertung zugeführt, häufig jedoch untergepflügt oder anderweitig entsorgt. „Die gesetzlichen Vorgaben genügen für hochwertige Lebensmittel. Der Handel muss nicht noch unnötig nachlegen.“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Zusammen mit den Verbraucherzentralen hat das UBA Vorschläge vorgelegt, was sich an den Vorgaben des Handels zu Obst und Gemüse ändern sollte. Zum Beispiel sollte Obst und Gemüse grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft werden. Auf über die gesetzlichen Vermarktungsnormen hinausgehende Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen kann verzichtet werden. Hiervon würden nicht nur Umwelt und Klima profitieren, sondern auch die Erzeuger*innen, die einen höheren Anteil ihrer Ernte vermarkten und durch einen geringeren Dünger- und Pestizideinsatz Kosten sparen könnten. Für Verbraucher*innen ist es von Vorteil, wenn etwa ohne Blätter angebotene Möhren und Kohlrabis länger frisch bleiben und – zum Beispiel für den Singlehaushalt – auch kleinere Kohlköpfe zur Auswahl stehen. Begleitend sollte in Supermärkten oder Kundenmagazinen darüber informiert werden, warum Obst und Gemüse, welches nicht ideal aussieht, trotzdem lecker und gesund ist und der Kauf einen Beitrag dazu leistet, Ressourcenverbrauch und Lebensmittelverschwendung zu verringern. UBA-Präsident Dirk Messner im Gespräch bei "Jung & Naiv" UBA-Präsident Dirk Messner sprach mit "Jung & Naiv" über Umweltthemen und darüber, wie er persönlich zum Thema Umweltschutz kam. Umgang mit Gemüse: Umweltbundesamt kritisiert Handelsketten UBA-Präsident Dirk Messner im SWR-"Interview der Woche" Umweltbundesamt: Gemüse lieber ohne Grünzeug dran kaufen UBA-Expertin Anne Biewald auf Deutschlandfunk Nova UBA-Zahl des Monats 1/2022 Quelle: UBA Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke sehr schädlich. Die Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.
Liebe Leserin, lieber Leser, die Winterferien stehen vor der Tür und für viele geht es sicher ab in den Winterurlaub! In diesem Jahr vielleicht auf einer der neuen Fernbuslinien. Die erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Grund genug, die Fernbusse genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie steht es um ihre Umwelteigenschaften im Vergleich zur Bahn oder dem Auto? Wir stellen fest: Fernbusse sind längst nicht so umweltfreundlich wie es oft dargestellt wird. Die Fakten finden Sie in dieser Ausgabe des Verbraucher-Newsletters „Umweltbewusst leben“. Genau hinzuschauen, lohnt sich auch bei Streusalz und Enteisungs-Sprays. Wir empfehlen Ihnen gute, umweltfreundliche Alternativen. Viel Spaß beim Lesen! Stephan Gabriel Haufe Pressesprecher für das Umweltbundesamt PS: Unser Artikel zu Fernbussen hat bereits zu einer Gegenreaktion des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen geführt. Wir werden in dieser Woche noch darauf antworten, in einem Offenen Brief auf unserer Website www.uba.de. Schauen Sie mal vorbei!
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