Die trockenen und heißen Sommer der vergangenen Jahre mit viel Hitze, hoher Strahlung und großer Trockenheit haben die Berliner Stadtbäume stark in Mitleidenschaft gezogen. Sie brauchen heute mehr Pflege denn je. Hitze und Trockenheit / Wer kümmert sich? Bewässern – Wie ist es richtig? Zuständigkeiten Baumarten der Zukunft Weitere Informationen Innerstädtische Straßenbäume leiden besonders unter dem Klimawandel, denn ihre Standorte sind trockener und heißer als anderswo. Ferner ist der ihnen zur Verfügung stehende Raum oft nicht ausreichend, Verdichtungen und Versiegelungen des Wurzelbereichs wirken sich negativ auf die Vitalität der Bäume aus und mechanische Verletzungen durch Bauarbeiten oder Autounfälle führen zu zusätzlichen Beeinträchtigungen. Starke Schäden an Bäumen werden auch durch das Streusalz des Winterdienstes verursacht. Dazu kommt noch die ätzende Wirkung von Hundeurin. Für die Unterhaltung und Pflege der Bäume auf öffentlichen Flächen sind grundsätzlich die Berliner Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Das beinhaltet auch die Wässerungen der Jungbäume. Diese sind auf eine regelmäßige Wässerung angewiesen. Wässerungen sind mindestens in den ersten 5 Standjahren erforderlich, da die jungen Bäume am neuen Standort noch kein weitläufiges Wurzelsystem zur Versorgung mit Wasser, Sauerstoff und Nährstoffen ausbilden konnten. Die Wässerungen der Bäume auf öffentlichen Flächen erfolgen durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – beziehungsweise durch die von ihnen beauftragten Firmen des Garten- und Landschaftsbaus. In besonders langen Phasen von Hitze und Trockenheit können Anwohnende per Wasserschlauch einen Beitrag zur Wässerung der Stadtbäume leisten. Es wird darum gebeten, die folgenden Hinweise zu beachten, um Schäden am Baum zu verhindern und Wasserverschwendung zu vermeiden. In der Regel wird für die Bewässerung von Straßenbäumen Trinkwasser verwendet. Trinkwasser ist allerdings ein so hohes Gut, dass sein Einsatz wohl überlegt und zielgenau zu erfolgen hat. Wässerungen sind demnach auf das Nötigste zu beschränken und auf die örtliche Situation und den Feuchtegehalt des Bodens abzustimmen. Bäume, die über 10 Jahre am Standort stehen, müssen grundsätzlich selbst in der Lage sein, sich mit Wasser zu versorgen. Altbäume mit kleinen Wassergaben zu gießen, ist Trinkwasserverschwendung, denn diese benötigen 200 bis 400 Liter Wasser pro Tag. Ein Jungbaum, Stammumfang 25 cm, benötigt von April bis August zweimal im Monat rund 100 Liter Wasser. Der Bedarf kann jedoch aufgrund der Größe der Baumscheibe, der Unterpflanzung und der Bodenbeschaffenheit im Einzelfall stark abweichen. Eine effektive Wässerung bei einem neu gepflanzten Baum muss sich gezielt auf den Ballen konzentrieren. Die Eigenarten des jeweiligen Ballensubstrates sind hierbei zu berücksichtigen. Wird zu häufig mit sehr kleinen Wassermengen gegossen, bilden sich die Wurzeln oberflächlich aus und wachsen nicht in die Tiefe. Eine tiefgründige Bewurzelung ist aber wichtig, damit sich der Baum später selbst mit Wasser versorgen kann. Wird zu viel gegossen, vernässt der Standort. In der Folge leiden die Wurzeln unter Sauerstoffmangel und sterben ab. Die Wurzeln dürfen nicht durch einen harten Wasserstrahl freigespült werden. Während anhaltender heißer und trockener Witterung sind insbesondere Jungbaumbestände an innerstädtischen Straßen von zusätzlichen Wassergaben abhängig. Von der Verwendung von Wassersäcken wird zwingend abgeraten. Es ist zu beachten, dass im Falle einer konstanten Feuchte im oberen Bodenbereich die Wurzelentwicklung nicht in die Tiefe gelenkt wird und sich teilweise Pilzbewuchs unter den Säcken bilden kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass oftmals nicht der gesamte Ballen befeuchtet wird. Hinzu kommt, dass die Säcke im Herbst abgeräumt, gesäubert und gelagert werden müssen. Junge Bäume mit einer Standzeit von 5 bis 10 Jahren sollten in Zeiten von hoher Trockenheit, Strahlung und Hitze zusätzlich bewässert werden. Die Wassergaben sollten zwischen 50 und 75 Liter/Monat liegen und zweimal verabreicht werden. Je nach Standort und Witterung können Wässerungen bis zum 10. Standjahr erforderlich werden. Das Ziel sollte es aber sein, Stadtbäume möglichst früh in die Lage zu versetzen, ohne zusätzliche Wassergaben zurechtzukommen. Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Das Wässern von Bäumen auf öffentlichen Flächen ist Aufgabe der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Die Bezirke bekommen für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Straßenbäume Finanzmittel im Rahmen des bezirklichen Globalsummenhaushaltes. Diese Finanzmittel wurden mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 nahezu verdoppelt (derzeit rund 37 Mio. Euro pro Jahr). Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung werden die Berliner Straßen- und Grünflächenämter durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt. Die Senatsverwaltung hat allerdings keine Fachaufsicht, sie stellt den Bezirken aber zweckgebundene Sondermittel zur Verfügung. Pflanzenschutzamt Berlin Seit 2018 stellt das Berliner Pflanzenschutzamt mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes eine Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume bereit. Die „Bodenfeuchteampel“ zeigt am Beispiel der Baumart Winterlinde die Bodenfeuchte bis in eine Tiefe von 85 Zentimeter an. Diese Daten werden jede Woche aktualisiert. Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Die Bäume auf sonstigen öffentlichen Flächen (keine Straßenbäume, keine öffentlichen Grünanlagen) werden von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gepflegt. BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Immer mehr zu wässern, ist auf Dauer keine Lösung wegen des hohen Wasser- und Finanzbedarfs. Deswegen setzt Berlin auf eine bessere Pflege, klimarobuste Arten und mehr Raum für das Stadtgrün. Für die Zukunft werden Baumarten benötigt, die während langanhaltender Hitze und Trockenheit überleben können. Dieses erfordert aber noch langjährige Forschungen. Auch in Berlin werden dazu bereits Straßenbaumtests durchgeführt, unter anderem im Rahmen der Testreihe des Arbeitskreises Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Das Ziel ist es, keine Natur am Tropf zu erhalten, sondern einen resilienten Straßenbaumbestand zu entwickeln, der eigenständig die zunehmende Hitze, Trockenheit und Strahlung übersteht. Durch „Abhärten statt Verwöhnen“ und Verwendung von standortgerechten Baumarten soll dieses Ziel erreicht werden. In Zukunft werden insbesondere für innerstädtische Straßenstandorte immer mehr Baumarten Verwendung finden, die für die Bedingungen im Klimawandel besser geeignet und damit standortgerechter sind. Ferner werden im Hinblick auf die Straßenstandorte gezüchtete Sorten, die widerstandsfähiger gegen Hitze, Strahlung und Trockenheit sowie Schaderreger sind, immer wichtiger. Im Rahmen der Berliner Stadtbaumkampagne wurden bislang über 270 Gattungen und Arten sowie Sorten gepflanzt und damit eine enorme Vielfalt geschaffen. Allerdings ist die natürliche Heimat der Bäume grundsätzlich der Wald. Daher ist keine Baumart – ob heimisch oder nicht – an die extremen Bedingungen eines innerstädtischen Straßenstandortes voll und ganz angepasst, sondern immer nur „mehr oder weniger“. Berliner Pflanzenschutzamt: Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz / Arbeitskreis Stadtbäume: Positionspapier zu Wässerungen des Stadtgrüns Zukunftsbäume für die Stadt – Broschüre von GALK und BdB Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz / Arbeitskreis Stadtbäume
Die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle in Berlin überwacht eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung von gefährlichen Schadorganismen und Krankheiten an Pflanzen und hilft damit maßgeblich den Schutz der Berliner Pflanzen vor neuen unbekannten oder unberechenbaren Gefahren sicherzustellen. Auf Grundlage regelmäßig wiederholter statistisch basierter Erhebungen priorisierter und mit besonderer Verordnungen geregelter Schädlinge sowie weiterhin planmäßig durchgeführten Erhebungen sonstiger Unionsquarantäneschädlinge und Auswertungen der beim Pflanzenschutzamt eingegangener Meldungen aus Wissenschaft und Bevölkerung wird amtlich festgestellt: Berlin ist ein befallsfreies Gebiet in Bezug auf die in der VO (EU) 2019/2072 aufgeführten Schädlinge sowie in Bezug auf die in weiteren Verordnungen pflanzengesundheitlich geregelten Schädlinge entsprechend den einschlägigen internationalen Regelungen. Besondere Anforderungen der einschlägigen Vorschriften für nicht beifallsfreie Gebiete sind in Bezug auf eine Pflanzenpassausstellung in Berlin aktuell nicht zu beachten! Überprüfung und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, um ‘sogenannte’ Quarantäneschadorganismen aufzuspüren oder den Gesundheitszustand der Waren diesbezüglich zu zertifizieren (Ausstellen von Pflanzengesundheitszeugnissen). Registrierung, Ermächtigung und Kontrolle von Unternehmerpflichten und Pflanzenbeständen, die (pflanzenpasspflichtige) Pflanzen erzeugen oder handeln. Erhebung des Auftretens und Verbreitungsstatus sowie Tilgung von Pflanzenschädlingen durch fortlaufende regelmäßige Sicht- und Fallenkontrollen in Berlin und Anordnung von gezielten Maßnahmen bei Verdachtsfällen. Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen, insbesondere der EU-Verordnung 2016/2031 sowie dem Pflanzenschutz- (PflSchG) und Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG). Eine Beratung der Berliner Freizeitgärtner wird von den Mitarbeitenden der Pflanzengesundheitskontrolle nicht angeboten! Auskunft und Beratung finden hier: Service zum Pflanzenschutz Registrierungspflicht für Holzhändler Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen. Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen (Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ im Bereich „Anträge und Formulare“ ) Berlin ist ein Handelszentrum und Touristenmagnet. Handel und die Globalisierung führen dazu, dass Pflanzen und Erzeugnisse aus aller Welt importiert werden – dies erhöht, ohne amtliche Kontrolle, das Risiko neuer Schädlings- oder Krankheitsausbrüche. Viele dieser neuen Schadorganismen haben in Deutschland keine natürlichen Feinde und können ungehindert massive Schäden anrichten. Eine unkontrollierte Ausbreitung neuer Schadorganismen schadet damit dem vielfältigen Berliner Stadtgrün, wie den zahlreichen Straßenbäumen, Parkanlagen und Grünflächen, den bedeutenden Institutionen wie dem Tierpark, dem Zoo und dem Botanischen Garten, den Berliner Wäldern, dem Berliner Gartenbau und seinen Baumschulen und den landwirtschaftlichen Unternehmern. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch den in Berlin deutlich spürbareren Klimawandel mit Hitzetagen, Wärmeinseln und Trockenphasen und weiteren Faktoren wie Streusalz und Bodenverdichtungen, sind neue Schädlinge nochmals weitere Stressoren für das Berliner Stadtgrün, die unersetzliche Verluste zufügen. Amtliche Maßnahmen der Pflanzengesundheitskontrolle dienen daher der Regulation von Schadorganismen und maßgeblich dem Erhalt des Stadtgrüns von Berlin. Die Sicherstellung der Pflanzengesundheit schützt damit nicht nur die Berliner Pflanzen, sondern dient auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes Berlins. Rechtliche Bedeutung für Unternehmen Unternehmer, die Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse produzieren oder handeln (importieren und exportieren) müssen sich im Pflanzengesundheitsregister erfassen lassen und unterliegen regelmäßigen amtlichen Kontrollen. Zusammengefasst leistet die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle einen wesentlichen Beitrag für die Artenvielfalt und für die ökonomische Stabilität der ‘grünen’ Unternehmen der Stadt und ist damit ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin. Bild: Heiko Schmalstieg Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen Weitere Merkblätter zur Pflanzengesundheit Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.
<p> Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen <ul> <li>Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee.</li> <li>Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).</li> </ul> Gewusst wie <p>Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.</p> <p><strong>Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen:</strong> Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/schneeschippen_juergen_faelchle_fotolia_75290560_m.jpg"> </a> <strong> Beste Lösung: frisch gefallenen Schnee sofort wegschippen. </strong> Quelle: Jürgen Fälchle / Fotolia.com <p><strong>Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden:</strong> Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/streumittel">Blauen Engel für salzfreie Streumittel</a>. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder.</li> <li>Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Streumittel </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.</p> <p>Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.</p> <p>Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.</p> <p><strong>Quelle: </strong><br>Öko-Institut (2004): <a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/oekobilanz-des-winterdienstes-in-den-staedten-muenchen-und-nuernberg/">Ökobilanz des Winterdienstes</a> in den Städten München und Nürnberg.</p> </p><p> Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen <ul> <li>Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee.</li> <li>Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.</p> <p><strong>Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen:</strong> Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/schneeschippen_juergen_faelchle_fotolia_75290560_m.jpg"> </a> <strong> Beste Lösung: frisch gefallenen Schnee sofort wegschippen. </strong> Quelle: Jürgen Fälchle / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden:</strong> Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/streumittel">Blauen Engel für salzfreie Streumittel</a>. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder.</li> <li>Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Streumittel </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.</p> <p>Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.</p> <p>Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.</p> <p><strong>Quelle: </strong><br>Öko-Institut (2004): <a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/oekobilanz-des-winterdienstes-in-den-staedten-muenchen-und-nuernberg/">Ökobilanz des Winterdienstes</a> in den Städten München und Nürnberg.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Methode CIR Straßenbaum-Zustandsbericht 2025 Ursachen der Straßenbaumschäden Straßenbaum-Zustandsberichte 2025, 2020, 2015, 2010 Unsere Straßenbäume sind vielfältigen Schadfaktoren ausgesetzt, die in Kombination auftreten und sich teilweise durch Wechselwirkungen verstärken. Um Erkenntnisse über den Zustand der Straßenbäume in der Berliner Innenstadt zu erhalten, wird seit fast 50 Jahren turnusmäßig alle 5 Jahre die Bewertung anhand von Colorinfrarot (CIR) – Luftbildaufnahmen von dem Berliner Senat beauftragt. Die Ergebnisse werden im „Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt“ zusammengefasst. Dieser Bericht stellt den Zustand der Straßenbäume nach den untersuchten innerstädtischen Bereichen sowie nach den Baumgattungen Linde, Ahorn und Platane (bis 2020 auch Rosskastanie) dar. Ferner enthält der Bericht einen Vergleich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Auswertungen. Nun liegt die Auswertung der Befliegung im Sommer 2025 vor. Der Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte von 2020 und 2025 offenbart hinsichtlich der Kronenvitalität der Innenstadt-Straßenbäume einen deutlichen Trend zur Zustandsstabilisierung. Genaue Aussagen über die Ursachen der Schädigungen und über die Verkehrssicherheit von Bäumen können mit der Methode der Color-Infrarot-Luftbildauswertung allerdings nicht gewonnen werden. Die Methode, den Zustand der Straßenbäume anhand von Colorinfrarot-Luftbildern zu erfassen und zu bewerten, basiert darauf, dass die Bilder den jeweiligen Vitalitätszustand der Kronen durch Reflexionsunterschiede abbilden. Die unterschiedlichen Reflexionen werden beispielsweise durch Laubschädigungen und Laubverluste hervorgerufen. Um die Vitalität der Bäume anhand eines Luftbildes bewerten zu können, ist der Vergleich von Laubfarbe, Blattmasse, Kronenform und Verzweigung mit sogenannten Referenzbäumen notwendig. Diese Referenzbäume werden zum Zeitpunkt der Befliegung vor Ort vom Boden aus auf ihren Kronenzustand hin untersucht und im Hinblick auf Schadenssymptome und Besonderheiten beschrieben. Dieser sogenannte Interpretationsschlüssel dient dem folgenden Abgleich des vor Ort festgestellten Erscheinungsbildes mit dem des Luftbildes. Nur mit Hilfe dieses Abgleiches kann der Vitalitätszustand der Bäume anhand des CIR-Luftbildes bewertet werden. Für die CIR- Methode werden Stichproben-Bäume der Hauptbaumgattungen Linde, Ahorn und Platane (bis 2020 auch Rosskastanie) in Stichprobengebieten bewertet und die Ergebnisse anschließend auf den Gesamtbestand aller bis zum Jahr 1990 gepflanzten Straßenbäume der Berliner Innenstadt statistisch hochgerechnet. Die Bewertung des Zustands der Bäume nimmt eine Einteilung in Kronenvitalitätsstufen vor. Die untersuchten Hauptbaumgattungen bilden zusammen den überwiegenden Teil des Innenstadt-Straßenbaumbestandes. Weitere Gattungen konnten aufgrund ihrer geringen Bestandsanteile nicht berücksichtigt werden. Als Berliner Innenstadt gilt hierbei das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes, erweitert um die geschlossenen bebauten Bereiche der Alt-Bezirke Steglitz, Weißensee, Pankow und den kompletten Alt-Bezirk Wedding. Im Ergebnis der Auswertung der Befliegung des Jahres 2025 ist bei den Straßenbäumen eine durchschnittliche Stabilisierung des Zustandes im Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte 2015 und 2020 nachzuweisen. Damit ist festzustellen, dass sich der schon mit dem Straßenbaum-Zustandsbericht des Jahres 2015 aufgezeigte negative Trend überraschenderweise nicht fortgesetzt hat. Während im Jahre 2020 insgesamt rund 44% der untersuchten Bäume als nicht geschädigt eingestuft wurden, sind es für 2025 rund 47%. Im Einzelnen zeigen die Linden mit einem Anteil von rund 54% nicht geschädigter Bäume wieder die beste Kronenvitalität (2020: rund 56%). Die Platane folgt mit einem Anteil von 40% nicht geschädigter Bäume (2020: rund 30%), was auf einen wesentlich verbesserten Zustand hinweist. Der Zustand des Ahornbestandes hat sich ebenfalls mit rund 33% nicht geschädigter Exemplare im Vergleich zu 2020 mit rund 29% verbessert. Die Bewertung der Rosskastanie ist entfallen, da die Blatt-Schäden durch die Kastanien-Miniermotte das Ergebnis der CIR-Luftbildauswertung verfälscht hätten. Diese Schädigungen sind nämlich nicht dauerhaft, da sich die Bäume wieder regenerieren. Die jeweiligen Ursachen der Straßenbaumschäden sind durch das Luftbild nicht zu ermitteln. Ferner wirken verschiedene Schadfaktoren zusammen, so dass eine eindeutige Ursache ohne eine vorherige genaue Analyse nicht festgestellt werden kann. Die Stabilisierung des Kronenzustandes der innerstädtischen Berliner Straßenbäume zeigt aber, dass zumindest die Summe der schädigenden Einflüsse nicht zugenommen hat. Das Niveau der Schädigungen ist aber immer noch hoch. Die Ursachen der Schädigungen dürften eine Mischung sein aus den Hauptfaktoren Stadtklima mit erhöhter Hitze, Trockenheit und Strahlung, verstärkt durch die Auswirkungen des Klimawandels, mechanische Schäden durch Bauarbeiten im Wurzelbereich und durch allgemeine Bautätigkeiten, Schädigungen durch Tausalz Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung und -verdichtung, Schäden durch Verkehrsunfälle und Verätzungen durch Hunde-Urin. Die Wetterextreme der letzten Jahre haben zwar insbesondere durch die trocken-heiße Witterung mit zunehmender Strahlung die Bäume sehr gestresst und die sonstigen negativen Einflüsse verstärkt, das Niveau der Schädigung hat sich aber stabilisiert. Das darf aber kein Grund sein, um die Bemühungen um unseren Straßenbaumbestand einzuschränken. Ein Schädigungsgrad von fast 50% ist nicht zufriedenstellend. Auch das Tausalz ist ein bedeutender Schadfaktor für die Straßenbäume der Berliner Innenstadt. Zwar wird nur bei bestimmten Wetterlagen Feuchtsalz auf bestimmten Straßen ausgebracht, doch dieses lagert sich im Boden an. Auch von privater Seite wird auf Gehwegen Tausalz gestreut, obwohl dieses verboten ist. Als Folge werden in den letzten Jahren – und besonders in den Sommern seit 2010 – wieder vermehrt tausalzbedingte Blattschadens-Symptome beobachtet, auch an jüngeren Straßenbäumen. Das Tausalz entfaltet seine negative Wirkung auf die Straßenbäume insbesondere bei hohem Wassermangel im Sommer, was wiederum durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt wird. Die Schäden durch die kurzzeitige Ausbringung von Salz durch Private im letzten Winter werden vermutlich in den nächsten Jahren sichtbar sein.
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr Klimaschutz und Umwelt: „Die Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner liegt mir stets am Herzen, gerade auch in der Winterzeit bei Schnee und Eis. Deswegen nehme ich die aktuelle Situation, insbesondere auf unseren Gehwegen, zum Anlass, das Parlament zu bitten, schnellstmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass wir in Fällen von extremer Glätte ausnahmsweise die Verwendung von Tausalz ermöglichen können.“ Diese für derartige Ausnahmesituationen angedachte Ermächtigungsgrundlage der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt soll es Hauseigentümern im Rahmen ihrer nach wie vor bestehenden Winterdienstpflicht zukünftig ermöglichen, der Glätte auch durch Tausalz zeitlich begrenzt zu begegnen. Damit soll sichergestellt werden, dass gerade auch Ältere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Winterglätte sicher durch die Stadt kommen. Bei einer Entscheidung über einen möglichen Einsatz von Tausalz muss gründlich abgewogen werden: Der Schutz und die Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im öffentlichen Raum muss gewährleistet sein. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen von Tausalz auf die Umwelt, insbesondere die Straßenbäume, die Vegetation im Allgemeinen und der Reinhaltung des Grundwassers im Blick zu halten.
Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man sich informieren, ob für dieses Grundstück der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung vorliegt (z.B. eine Altlast). Diese Auskunft erteilt das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes mit Hilfe des Bodenbelastungskatasters. Liegt ein solcher Verdacht vor, so sollte durch eine Ersterkundung festgestellt werden, ob dieser Verdacht begründet ist. Für die Ersterkundung kann ein Sachverständiger (zu finden im Branchenbuch; Liste vereidigter Sachverständiger bei der IHK oder im Recherchesystem der Bundesländer für die in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen – ReSyMeSa beauftragt werden. Erhärtet sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist die zuständige Behörde (siehe Merkblatt ). zu informieren; geht von dieser schädlichen Bodenveränderung eine Gefahr aus, so wird durch die zuständige Behörde die erforderliche Sanierungsmaßnahme festgelegt. Die Behörde steht auch bei den durchzuführenden Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen beratend zur Seite. Wesentliche Altlasten oder Altablagerungen können Bauvorhaben schwerwiegend durch lange Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen blockieren und die Kostenplanung für das Vorhaben in die Höhe treiben; von daher sollten immer rechtzeitig im Voraus Altlastenauskünfte eingeholt werden. Gem. § 2 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz vom 24.06.2004 besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bei der zuständigen Behörde. Die jeweils zuständige Behörde gibt auch Vorgaben und Hilfestellungen zur weiteren Vorgehensweise, wenn ein Schadensfall entdeckt bzw. aufgedeckt wurde. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Verursacher, dem Grundstückseigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt durchzuführen. Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der zuständigen Behörde und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden (siehe Merkblatt ) Zur Gesundheitsvorsorge und zum Grundwasserschutz ist ein sofortiges Handeln geboten. Dadurch lassen sich bei akuten Schadensfällen die Kosten für eine Sanierung minimieren, da es zu noch keiner Verschleppung der Verunreinigung gekommen ist. Bodenaushub kann im Rahmen von Baumaßnahmen anfallen (z.B. beim Ausheben einer Baugrube, bei Straßenbauarbeiten, etc.). Da der ausgehobene Boden mit Schadstoffen belastet sein kann, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten der Entsorgung: die Verwertung nicht oder gering belasteten Bodens die Beseitigung des Bodenaushubs bei erheblicher Belastung auf einer dazu zugelassenen Deponie oder dessen Behandlung. Nähere Informationen hierzu sind den Technischen Regeln „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu entnehmen. Eine Verwertung ist bei hoher Schadstoffbelastung in der Regel nicht möglich. Bei der Kostenplanung ist zu beachten, dass hohe Entsorgungskosten entstehen, wenn der Boden nicht verwertet werden kann. Auskünfte über Fragen zur Entsorgung erteilen die zuständigen Ordnungsbehörden (siehe auch Merkblatt ) Kleingartenanlagen befinden sich oft auf ehemaligen Industriestandorten, Altablagerungen (Deponien), Rieselfeldern, an Autobahnen, Bahnanlagen oder in Einflugschneisen von Flughäfen. Sie können daher überdurchschnittlich hoch mit Schadstoffen und durch Immissionen betroffen sein, die oft erheblich höher sein können als in ländlichen Gebieten. An vielen Standorten in Berlin wurden bereits Bodenproben genommen, um mögliche Bodenbelastungen festzustellen und eventuell Nutzungsbeschränkungen auszusprechen. Dabei können höhere Gehalte an Schwermetallen, Arsen und organischen Schadstoffen in Gartenböden, im Vergleich zu landwirtschaftlichen Flächen, nicht ausgeschlossen werden. Zu empfehlen ist daher, zunächst eine Informationseinholung vor einem beabsichtigten gartenbaulichen Anbau von zum Verzehr bestimmten Produkten auf Kleingartenböden. Dies kann beim jeweiligen Kleingartenverein bzw. Verband oder dem zuständigen Umweltamt des jeweiligen Stadtbezirkes erfolgen. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) hat diesbezüglich die nachstehende Informationsbroschüre herausgebracht: Weitere Informationen unter: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Platanenallee 37 14050 Berlin Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Gerade auch der Gartenbesitzer sollte sich bewusst werden, dass Boden schützenswert ist und entsprechend schonend behandelt werden sollte. Es ist wichtig, Schäden am und im Boden wie z.B. Bodenverdichtung zu vermeiden und eine Schadstoffbelastung soweit wie möglich zu verhindern. Tipps für den Gärtner gibt es viele: Der Boden sollte mit Pflanzenwuchs bedeckt werden, um eine Verhärtung des Bodens durch Regentropfen und eine zu intensive Sonneneinstrahlung zu verhindern. Alternativ kann man den Boden auch mit Mulch abdecken. Der Boden sollte im Frühling nur gelockert, nicht umgegraben werden. Zur Bearbeitung des Bodens sollte dieser weder zu trocken noch zu nass sein (mittlere Feuchtigkeit). Verwendung von Dünger und – falls überhaupt nötig – Pflanzenschutzmitteln nach dem Motto: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ (Gartenkompost ist unbedenklich) Kompostierung der Gartenabfälle im Garten spart Entsorgungskosten und verbessert dauerhaft den Boden durch Humusanreicherung. Verzicht auf Torf und torfhaltige Erden: der Torf entstammt Moorgebieten, die nicht nur wegen ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch wegen ihrer Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt erhalten bleiben sollten. Verzicht auf Asche oder Klärschlamm als Dünger, da diese besonders schwermetallhaltig sein können (Asche von unbehandeltem Holz ist unbedenklich). Zwischen August und dem Frühling sollte nicht gedüngt werden. Artenvielfalt der Pflanzen verhindert Bodenmüdigkeit und hat auch tierische Artenvielfalt zur Folge. Weitere Tipps u.a. zur Kompostierung und Düngung finden Sie unter folgenden Links: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. Diese Frage wird in § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) beantwortet; die möglichen Verantwortlichen sind nachfolgend unterstrichen. § 4 BBodSchG: Pflichten zur Gefahrenabwehr (Auszug) ….. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass …… Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt. ….. ….. Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, dass schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist. Streusalz ist ein Mittel zur Herabsetzung der Gefriertemperatur von Wasser zur Vermeidung von Straßenglätte. Obwohl es meist auf versiegelten Flächen angewandt wird, kann das Salz mit dem Spritzwasser, mit seitlich abfließendem Schmelzwasser, mit dem von den Verkehrsflächen geräumten Schnee und durch Verluste beim Lagern und Anwenden des Salzes auf den Boden gelangen. Dort versickert es mit dem Schmelzwasser und führt zu Schäden an den dort wurzelnden Bäumen und Sträuchern, belastet Boden und Grundwasser und begünstigt Korrosion (z.B. an Autos und Brücken). Wegen dieser Schäden beschränkt Berlin im Straßenreinigungs- und im Naturschutzgesetz den Einsatz von Streusalz auf einige Abschnitte wichtiger Fahrbahnen. Auf Gehwegen und in Gärten ist der Einsatz generell verboten. Alternativen dazu sind abstumpfende Mittel.
Zonierung der Vegetation am Strassenrand, Oekotypenbildung, Aenderung der Bodeneigenschaften, Holzzuwachs bei Baeumen, Jahresringchronologie von schaedlichen Umwelteinfluessen.
Zielsetzung: Entwicklung eines In-vitro-Vermehrungsprotokolls für Acer pseudoplatanus anhand von Pflanzenmaterial aus selektierten Elite-Bäumen. Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) ist in Europa weit verbreitet, da er sowohl als Park- und Alleebaum, als auch in der Forstwirtschaft eine wichtige Bedeutung hat. Wegen der großen Blätter bietet er an Straßen relativ guten Lärmschutz, wobei die Empfindlichkeit gegen Streusalz von Nachteil ist. Als waldbaulich und ökologisch wertvolle Mischbaumart dient der Berg-Ahorn aufgrund seiner aus Verzweigung entstandenen Herzwurzel der Bodenverbesserung. Das qualitativ wertvolle Holz zählt zu den Edellaubhölzern und erzielt bei hochwertigen Stämmen Preise von mehreren tausend Euro. Häufig vermehrt sich der Berg-Ahorn von allein. Er kann aber auch gezielt aus Samen oder Stecklingen herangezogen werden. Zur Erzielung einer höheren Vermehrungsrate wird an der HBLFA für Gartenbau für Acer pseudoplatanus ein In-vitro-Vermehrungsprotokoll entwickelt. Von selektierten Elite-Bäumen wird juveniles Pflanzenmaterial beprobt und in vitro etabliert. Nach erfolgreicher In-vitro-Etablierung erfolgt in weiterer Folge die Methodenentwicklung für die In-vitro-Vermehrung, In-vitro-Bewurzelung und Akklimatisierung im Gewächshaus. Bei erfolgreichem Projektabschluss sind weitere wissenschaftliche Tätigkeiten in Bezug auf Entwicklung eines In-vitro-Protokolls zur Induktion von Salztoleranz (Streusalzempfindlichkeit bei Acer pseudoplatanus sehr hoch) geplant.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 94 |
| Kommune | 4 |
| Land | 36 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 83 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 31 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 30 |
| Offen | 87 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 120 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 7 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 86 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 96 |
| Lebewesen und Lebensräume | 113 |
| Luft | 91 |
| Mensch und Umwelt | 121 |
| Wasser | 88 |
| Weitere | 121 |