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In-vitro-Etablierung von Acer pseudoplatanus

Zielsetzung: Entwicklung eines In-vitro-Vermehrungsprotokolls für Acer pseudoplatanus anhand von Pflanzenmaterial aus selektierten Elite-Bäumen. Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) ist in Europa weit verbreitet, da er sowohl als Park- und Alleebaum, als auch in der Forstwirtschaft eine wichtige Bedeutung hat. Wegen der großen Blätter bietet er an Straßen relativ guten Lärmschutz, wobei die Empfindlichkeit gegen Streusalz von Nachteil ist. Als waldbaulich und ökologisch wertvolle Mischbaumart dient der Berg-Ahorn aufgrund seiner aus Verzweigung entstandenen Herzwurzel der Bodenverbesserung. Das qualitativ wertvolle Holz zählt zu den Edellaubhölzern und erzielt bei hochwertigen Stämmen Preise von mehreren tausend Euro. Häufig vermehrt sich der Berg-Ahorn von allein. Er kann aber auch gezielt aus Samen oder Stecklingen herangezogen werden. Zur Erzielung einer höheren Vermehrungsrate wird an der HBLFA für Gartenbau für Acer pseudoplatanus ein In-vitro-Vermehrungsprotokoll entwickelt. Von selektierten Elite-Bäumen wird juveniles Pflanzenmaterial beprobt und in vitro etabliert. Nach erfolgreicher In-vitro-Etablierung erfolgt in weiterer Folge die Methodenentwicklung für die In-vitro-Vermehrung, In-vitro-Bewurzelung und Akklimatisierung im Gewächshaus. Bei erfolgreichem Projektabschluss sind weitere wissenschaftliche Tätigkeiten in Bezug auf Entwicklung eines In-vitro-Protokolls zur Induktion von Salztoleranz (Streusalzempfindlichkeit bei Acer pseudoplatanus sehr hoch) geplant.

Krankheiten und Schädlinge

Bäumen im innerstädtischen Bereich, insbeondere Straßenbäumen, steht in der Regel nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Vor allem der verdichtete und versiegelte Wurzelbereich wirkt sich nachhaltig auf die Vitalität der Bäume aus. Oft kommen mechanische Verletzungen hinzu, die den Eintritt für holzzerstörende Pilze begünstigen. Schäden an Bäumen werden auch durch Streusalz, Erdgas und Hundeurin verursacht. Geschwächte und bereits geschädigte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Aus der Vielzahl der Schaderreger an Berliner Bäumen einige Beispiele: Fast alljährlich werden vor allem Sommer-Linden von Spinnmilben befallen. Heiße und trockene Jahre begünstigen ihre Vermehrung. Befallene Bäume zeigen bereits im Juni ein Vergilben der Blätter im unteren Kronenbereich. Bei starkem Befall kann sich das bis in die Krone hinauf fortsetzen. Es kommt dabei zum fortschreitenden Verbräunen und Vertrocknen der Blätter, was zu frühem Laubfall führt. Blattläuse sind besonders an jungen Blättern und Trieben zu finden. In trockenen und heißen Jahren werden verstärkt Linden von Blattläusen befallen. Die klebrigen Ausscheidungen der Blattläuse, der sog. Honigtau, sind wiederum Nahrungsgrundlage für Rußtaupilze, erkennbar an den geschwärzten Blättern. Verklebte und verschmutzte Flächen unter den Linden, oft auch auf Autos, sind eine weniger beliebte Folgeerscheinung. Die Blattbräune oder Blattnervenkrankheit bei Platanen ist auf einen Pilz ( Apiognomonia veneta ) zurückzuführen, der braune Blattflecken entlang der Blattadern verursacht. Bei Befall kommt es bereits im Frühjahr zum Welken und Vertrocknen der jungen Austriebe, Starkäste werden nicht befallen. Die Kastanien-Miniermotte ( Cameraria ohridella ), ein Insekt, das erst 1985 in Mazedonien entdeckt wurde, ist in Berlin erstmalig 1998 festgestellt worden. Befallen werden vorwiegend weißblühende Rosskastanien. Die Larven der Kastanien-Miniermotte zerstören durch ihre Fraßtätigkeit das Innere der Blätter, was äußerlich an einer hellbraunen Fleckung erkennbar ist. Bei starkem Befall kommt es zum vorzeitigen Blattfall. Jahrelanger Befall führt zur Schwächung des Baumes. Die Wollige Napfschildlaus ( Pulvinaria regalis ), gehört zu den saugenden Schadorganismen, in Berlin wurde sie erstmals im Jahr 2000 festgestellt. Die Larven des Schädlings setzen sich auf Blättern und Zweigen fest und saugen hier den Pflanzensaft. Die Wollige Napfschildlaus bevorzugt insbesondere Linden und Rosskastanien und ist hier durch watteartige, weiße Gebilde am Stamm, die sich bei starkem Befall auch an den Ästen bilden, zu erkennen. Der zu den Schlauchpilzen zählende Schwächeparasit an Platane ( Splanchnonema platani ) verursacht ein rasches Absterben von Ästen. Diese als Massaria bezeichnete Krankheit wurde in Deutschland erstmals 2003 nach einem heißen und besonders trockenen Sommer nachgewiesen. Auch größere Äste mit geringer Vitalität können befallen werden und rasch ganz oder teilweise abgetötet werden. Breite, leicht violett bis hellrötlich verfärbte Rindenbereiche der Astoberseite sind ein Zeichen des Befalls. Später färben dunkle Pilzsporen diese Partien fleckig-schwarz. Es folgt eine rasch voranschreitende Holzfäule im Gewebe der Astoberseite. Da die Astunterseite noch nicht befallen ist, bleibt der Ast weiterhin belaubt. Voll belaubte und dis dahin unauffällige, stärkere Äste können innerhalb einiger Wochen absterben und zu einer Gefahr werden. Die Weiße Mistel (Weißbeerige Mistel, Viscum album ) wächst als immergrüner Halbschmarotzer auf den Ästen bestimmter Wirtsbäume und kann im Laufe der Jahre Büsche von bis zu einem Meter Durchmesser bilden. Die Samen der Mistel werden durch Vögel verbreitet, für die sie einen wichtigen Teil der Winternahrung darstellen. Das Berliner Pflanzenschutzamt hat bei Untersuchungen im Raum Steglitz-Zehlendorf seit 1987 eine Zunahme des Auftretens der Laubholz-Mistel verzeichnet. Die vielfältigen Beeinträchtigungen am Straßenstandort schwächen die Bäume und machen sie anfällig für die Besiedlung mit Misteln. Misteln – Möglichkeiten zur Vitalisierung von Wirtsbäumen Weitere Informationen Pflanzenschutzamt Berlin: Überwachung von Schadorganismen im Berliner Stadtgebiet

Zustand der Straßenbäume (Vitalität)

Methode CIR Straßenbaum-Zustandsbericht 2020 Ursachen der Straßenbaumschäden Straßenbaum-Zustandsberichte 2020, 2015, 2010 Unsere Straßenbäume sind vielfältigen Schadfaktoren ausgesetzt, die in Kombination auftreten und sich teilweise durch Wechselwirkungen verstärken. Um Erkenntnisse über den Zustand der Straßenbäume in der Berliner Innenstadt zu erhalten, wird seit über 40 Jahren turnusmäßig alle 5 Jahre die Bewertung anhand von Colorinfrarot (CIR) – Luftbildaufnahmen von dem Berliner Senat beauftragt. Die Ergebnisse werden im „Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt“ zusammengefasst. Dieser Bericht stellt den Zustand der Straßenbäume nach den untersuchten innerstädtischen Bereichen sowie nach den Baumgattungen Linde, Ahorn, Rosskastanie und Platane dar. Ferner enthält der Bericht einen Vergleich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Auswertungen. Nun liegt die Auswertung der Befliegung im Sommer 2020 vor. Der Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte von 2015 und 2020 offenbart hinsichtlich der Kronenvitalität der Innenstadt-Straßenbäume einen deutlichen Trend zur Verschlechterung. Genaue Aussagen über die Ursachen der Schädigungen und über die Verkehrssicherheit von Bäumen können mit der Methode der Color-Infrarot-Luftbildauswertung allerdings nicht gewonnen werden. Die Methode, den Zustand der Straßenbäume anhand von Colorinfrarot-Luftbildern zu erfassen und zu bewerten, basiert darauf, dass die Bilder den jeweiligen Vitalitätszustand der Kronen durch Reflexionsunterschiede abbilden. Die unterschiedlichen Reflexionen werden beispielsweise durch Laubschädigungen und Laubverluste hervorgerufen. Um die Vitalität der Bäume anhand eines Luftbildes bewerten zu können, ist der Vergleich von Laubfarbe, Blattmasse, Kronenform und Verzweigung mit sogenannten Referenzbäumen notwendig. Diese Referenzbäume werden zum Zeitpunkt der Befliegung vor Ort vom Boden aus auf ihren Kronenzustand hin untersucht und im Hinblick auf Schadenssymptome und Besonderheiten beschrieben. Dieser sogenannte Interpretationsschlüssel dient dem folgenden Abgleich des vor Ort festgestellten Erscheinungsbildes mit dem des Luftbildes. Nur mit Hilfe dieses Abgleiches kann der Vitalitätszustand der Bäume anhand des CIR-Luftbildes bewertet werden. Für die CIR- Methode werden Stichproben-Bäume der Hauptbaumgattungen Linde, Ahorn, Rosskastanie und Platane in Stichprobengebieten bewertet und die Ergebnisse anschließend auf den Gesamtbestand aller bis zum Jahr 1990 gepflanzten Straßenbäume der Berliner Innenstadt statistisch hochgerechnet. Die Bewertung des Zustands der Bäume nimmt eine Einteilung in Kronenvitalitätsstufen vor. Die untersuchten Hauptbaumgattungen bilden zusammen mehr als 3/4 des Innenstadt-Straßenbaumbestandes. Weitere Gattungen konnten aufgrund ihrer geringen Bestandsanteile nicht berücksichtigt werden. Als Berliner Innenstadt gilt hierbei das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes, erweitert um die geschlossenen bebauten Bereiche der Alt-Bezirke Steglitz, Weißensee, Pankow und den kompletten Alt-Bezirk Wedding. Im Ergebnis der Zustandserfassung der Befliegung des Jahres 2020 ist bei den Straßenbäumen in fast allen Berliner Bezirken eine bedeutende Zustandsverschlechterung im Vergleich zu 2015 nachzuweisen. Damit ist leider festzustellen, dass sich der schon mit dem Straßenbaum-Zustandsbericht des Jahres 2015 aufgezeigte negative Trend fortgesetzt hat. Während im Jahre 2015 insgesamt rd. 52 % der untersuchten Bäume als nicht geschädigt eingestuft wurden, sind es für 2020 noch rd. 44 %. Im Einzelnen zeigen die Linden mit einem Anteil von rund 56 % nicht geschädigter Bäume wieder die beste Kronenvitalität (2015: rd. 60 %). Die Platane folgt mit einem Anteil von 30 % nicht geschädigter Bäume (2015: rd. 50 %). Die Rosskastanie weist rd. 11 % nicht geschädigte Stichprobenbäume auf (2015: 47 %) und der Ahorn rd. 29 % (2015: rd. 38 %). Damit gibt es insbesondere bei der Rosskastanie im Vergleich zu 2015 einen sehr deutlichen Trend zur Verschlechterung. Die jeweiligen Ursachen der Straßenbaumschäden sind durch das Luftbild nicht zu ermitteln. Ferner wirken verschiedene Schadfaktoren zusammen, so dass eine eindeutige Ursache ohne eine vorherige genaue Analyse nicht festgestellt werden kann. Die Verschlechterung des Kronenzustandes der innerstädtischen Berliner Straßenbäume zeigt aber, dass zumindest die Summe der schädigenden Einflüsse zugenommen hat. Diese dürften eine Mischung sein aus den Hauptfaktoren Stadtklima mit erhöhter Hitze, Trockenheit und Strahlung, verstärkt durch die Auswirkungen des Klimawandels, mechanische Schäden durch Bauarbeiten im Wurzelbereich und durch allgemeine Bautätigkeiten, Schädigungen durch Tausalz Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung und -verdichtung, Schäden durch Verkehrsunfälle und Verätzungen durch Hunde-Urin. Die Wetterextreme der letzten Jahre haben insbesondere durch die trocken-heiße Witterung mit zunehmender Strahlung die Bäume sehr gestresst und die sonstigen negativen Einflüsse verstärkt. Auch das Tausalz ist ein bedeutender Schadfaktor für die Straßenbäume der Berliner Innenstadt. Zwar wird nur bei bestimmten Wetterlagen Feuchtsalz auf bestimmten Straßen ausgebracht, doch dieses lagert sich im Boden an. Auch von privater Seite wird auf Gehwegen Tausalz gestreut, obwohl dieses verboten ist. Als Folge werden in den letzten Jahren – und besonders in den Sommern seit 2010 – wieder vermehrt tausalzbedingte Blattschadens-Symptome beobachtet, auch an jüngeren Straßenbäumen. Das Tausalz entfaltet seine negative Wirkung auf die Straßenbäume insbesondere bei hohem Wassermangel im Sommer, was wiederum durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt wird.

Gut gewappnet für den Winter – die wichtigsten Infos zum Winterdienst

Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen, auf Fahrradstraßen, auf Fahrradwegen, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, an Haltestellen des ÖPNVs, auf Gehwegen, wo kein Anlieger vorhanden ist, sowie besonderen Fußgängerzonen und Plätzen durch. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Auftaumittel wie Streusalz sind aus Umweltschutzgründen auf Gehwegen verboten. Daher ist der Einsatz von Auftaumitteln auf Gehwegen bußgeldbewehrt. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C (nicht oder ungenügend ausgebaut) aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr der Schneefall oder die Glättebildung eintritt, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR sind bereits umfangreich zuständig. Bei dem mehr als 5.000 Kilometer langen Berliner Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine deutliche Steigerung der Kosten durch höheren Bedarf an Personal und Maschinen bedeuten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur schnelleren Gefahrenabwehr wurde den Anliegern bewusst und explizit der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann hier der Winterdienst zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es diese frei erworben werden können, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) kann das Gesetz heruntergeladen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR ( BSR-Winterdienst ; Winterdienstpflichten ) kann zum Winterdienst nachgelesen werden.

Leistungsfähigkeit (zweischichtiger) Betonpflastersteine mit klinkereffizienten Zementen unter besonderer Berücksichtigung des Frost-Tausalzwiderstandes (Klinkereffiziente Betonwaren)

Untersuchung ueber den Einfluss des Mikroklimas an Bauwerksoberflaechen und dadurch bedingten Feuchtigkeitstransport in anorganischen, poroesen, insbesondere inhomogenen Baustoffen im Hinblick auf Korrosion

Die Bestaendigkeit poroeser Baustoffe, die der Witterung und Atmosphaere sowie anderen korrosiven Einfluessen, wie z.B. bei Stahlbetonbruecken dem Einfluss von Streusalzen, ausgesetzt sind, wird massgebend von der Struktur des Stoffes und der Feuchtigkeitsaufnahme bzw. -abgabe bestimmt. Das Eindringen aggressiver Stoffe haengt nicht nur vom momentanen Feuchtigkeitsgehalt in den Poren des Baustoffs ab, sondern offenbar auch von instationaerem Wassertransport, der durch Aenderungen, vor allem der Feuchtigkeit in der Umgebung der Bauteiloberflaechen hervorgerufen wird. Bei Baustoffen, die hinsichtlich Diffusionswiderstand und thermodynamischem Verhalten aus unterschiedlichen Stoffen aufgebaut sind (Beispiel: Beton, Stahl- und Spannbeton, mit Kunststoffen beschichtete poroese Stoffe), ist eine theoretische Betrachtung dieser Vorgaenge im Mikrogefuege kaum moeglich. Mit der Mikrowellenmesstechnik sollen die Wassergehaltsaenderungen und damit der Wassertransport bei Einwirkung verschiedener Umgebungsbedingungen untersucht werden, um die Ablaeufe bei Korrosionsvorgaengen genauer verstehen bzw. Massnahmen fuer besseren Korrosionsschutz ableiten zu koennen.

Auftausalze und ihre Wirkung auf Boden, Vegetation, insbesondere Baeume

Zonierung der Vegetation am Strassenrand, Oekotypenbildung, Aenderung der Bodeneigenschaften, Holzzuwachs bei Baeumen, Jahresringchronologie von schaedlichen Umwelteinfluessen.

Holzanatomische Untersuchungen zur Reaktion von Baeumen gegen anthropogene Umweltveraenderungen

Die Lebensbedingungen der Baumvegetation in industriellen Ballungsgebieten sowie an Stadt- und Fernstrassen werden zunehmend unguenstiger. Eine natuerliche und zuverlaessige Informationsquelle fuer oekologische Veraenderungen stellen die Jahresringe der Baeume dar, die die Umwelteinfluesse in Form ihrer Struktur, Breite oder chemischen Zusammensetzung jahrgenau dokumentieren. Mit Hilfe dieses Konzeptes werden die Einwirkungen von Emissionen, Streusalz, Grundwasserabsenkungen usw. auf die Vitalitaet der Baeume rekonstruiert und beurteilt.

Forschung zur Erfassung der Auswirkung eines alternativen Streusalzes (Kaliumkarbonat) auf Pflanzen und Boden

Die Auswirkung von Kaliumkarbonat in verschiedenen Aufwandmengen, verglichen mit Natriumchlorid, auf das Wachstum von Tilia cordata-Baeumen wird in einem mehrjaehrigen Freiland-Gefaessversuch getestet. Es werden Biomasse-Produktion, Blattflaeche und Wurzelwachstum der Baeume gemessen und das Topfsubstrat analysiert. In einer weiteren Monitoring-Studie werden Blattflaeche und Schaedigungsgrad der Blaetter von Baeumen einer Monitoringsflaeche, die mit verschiedenen Streukonzentrationen behandelt wurden, untersucht.

Pflanzengesundheitskontrolle

Die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle in Berlin überwacht eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung von gefährlichen Schadorganismen und Krankheiten an Pflanzen und hilft damit maßgeblich den Schutz der Berliner Pflanzen vor neuen unbekannten oder unberechenbaren Gefahren sicherzustellen. Auf Grundlage regelmäßig wiederholter statistisch basierter Erhebungen priorisierter und mit besonderer Verordnungen geregelter Schädlinge sowie weiterhin planmäßig durchgeführten Erhebungen sonstiger Unionsquarantäneschädlinge und Auswertungen der beim Pflanzenschutzamt eingegangener Meldungen aus Wissenschaft und Bevölkerung wird amtlich festgestellt: Berlin ist ein befallsfreies Gebiet in Bezug auf die in der VO (EU) 2019/2072 aufgeführten Schädlinge sowie in Bezug auf die in weiteren Verordnungen pflanzengesundheitlich geregelten Schädlinge entsprechend den einschlägigen internationalen Regelungen. Besondere Anforderungen der einschlägigen Vorschriften für nicht beifallsfreie Gebiete sind in Bezug auf eine Pflanzenpassausstellung in Berlin aktuell nicht zu beachten! Überprüfung und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, um ‘sogenannte’ Quarantäneschadorganismen aufzuspüren oder den Gesundheitszustand der Waren diesbezüglich zu zertifizieren (Ausstellen von Pflanzengesundheitszeugnissen). Registrierung, Ermächtigung und Kontrolle von Unternehmerpflichten und Pflanzenbeständen, die (pflanzenpasspflichtige) Pflanzen erzeugen oder handeln. Erhebung des Auftretens und Verbreitungsstatus sowie Tilgung von Pflanzenschädlingen durch fortlaufende regelmäßige Sicht- und Fallenkontrollen in Berlin und Anordnung von gezielten Maßnahmen bei Verdachtsfällen. Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen, insbesondere der EU-Verordnung 2016/2031 sowie dem Pflanzenschutz- (PflSchG) und Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG). Eine Beratung der Berliner Freizeitgärtner wird von den Mitarbeitenden der Pflanzengesundheitskontrolle nicht angeboten! Auskunft und Beratung finden hier: Service zum Pflanzenschutz Registrierungspflicht für Holzhändler Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen. Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen (Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ im Bereich „Anträge und Formulare“ ) Berlin ist ein Handelszentrum und Touristenmagnet. Handel und die Globalisierung führen dazu, dass Pflanzen und Erzeugnisse aus aller Welt importiert werden – dies erhöht, ohne amtliche Kontrolle, das Risiko neuer Schädlings- oder Krankheitsausbrüche. Viele dieser neuen Schadorganismen haben in Deutschland keine natürlichen Feinde und können ungehindert massive Schäden anrichten. Eine unkontrollierte Ausbreitung neuer Schadorganismen schadet damit dem vielfältigen Berliner Stadtgrün, wie den zahlreichen Straßenbäumen, Parkanlagen und Grünflächen, den bedeutenden Institutionen wie dem Tierpark, dem Zoo und dem Botanischen Garten, den Berliner Wäldern, dem Berliner Gartenbau und seinen Baumschulen und den landwirtschaftlichen Unternehmern. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch den in Berlin deutlich spürbareren Klimawandel mit Hitzetagen, Wärmeinseln und Trockenphasen und weiteren Faktoren wie Streusalz und Bodenverdichtungen, sind neue Schädlinge nochmals weitere Stressoren für das Berliner Stadtgrün, die unersetzliche Verluste zufügen. Amtliche Maßnahmen der Pflanzengesundheitskontrolle dienen daher der Regulation von Schadorganismen und maßgeblich dem Erhalt des Stadtgrüns von Berlin. Die Sicherstellung der Pflanzengesundheit schützt damit nicht nur die Berliner Pflanzen, sondern dient auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes Berlins. Rechtliche Bedeutung für Unternehmen Unternehmer, die Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse produzieren oder handeln (importieren und exportieren) müssen sich im Pflanzengesundheitsregister erfassen lassen und unterliegen regelmäßigen amtlichen Kontrollen. Zusammengefasst leistet die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle einen wesentlichen Beitrag für die Artenvielfalt und für die ökonomische Stabilität der ‘grünen’ Unternehmen der Stadt und ist damit ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin. Bild: Heiko Schmalstieg Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen Weitere Merkblätter zur Pflanzengesundheit Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften

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