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Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1

Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner.Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).

Nationalrechtliche Fragen bei Erneuerbaren Energien

Das Projekt "Nationalrechtliche Fragen bei Erneuerbaren Energien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner.Das Vorhaben soll in unmittelbarer Weiterfuehrung des Vorhabens FKZ 20018148 ('Regenerativer Strom - rechtliche Fragen') nationale Rechtsentwicklungen im Hinblick auf den optimalen Ausbau erneuerbarer Energien begleiten. Dies betrifft Themen wie das EEG und Weiterentwicklungen der untergesetzlichen Regelungen, Zertifizierung von Strom aus erneuerbaren Energien/gruenem Strom, Stromboersen und Foerderprogramme. Ziel ist - wie im 1. Vorhaben - die Prozessbegleitung der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2001. Das Vorhaben soll - entsprechend der Aufteilung des 1. Vorhabens in nationales und EG-Recht- in zwei getrennten Vorhaben weitergefuehrt werden.

Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 2

Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Doerte Fouquet Rechtsanwältin.Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).

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