EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Um bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % zu verringern, müssen wir als erstes die Stromversorgung umgestalten. Eine Schlüsselfunktion bei den Treibhausgasemissionen hat der Energiesektor, der derzeit für mehr als 80 % der Emissionen1 in Deutschland verantwortlich ist. Die Stromerzeugung ist heute für über 40 % der energiebedingten CO2 -Emissionen verantwortlich. Die Minderungspotentiale im Stromsektor sind besonders hoch: Mit einer effizienten Stromnutzung, rationellen Energieumwandlung und einer Energieversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, ist es möglich, die Treibhausgasemissionen auf nahezu Null zu senken. Veröffentlicht in Broschüren.
Erste Ergebnisse des Bundeswettbewerbs und Start in die nächste Runde Der im Juni gestartete Wettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” präsentiert Ergebnisse der ersten Runde in einer Sammlung energieeffizienter Techniken. Diese lässt sich ab heute im Internet abrufen. Sie hilft beim Start in die nächste Runde, die sich speziell an Kommunen richtet: Gesucht sind Konzepte zur energieeffizienten Neugestaltung der Stadt- und Gemeindebeleuchtung. Allein der Energieverbrauch für die Beleuchtung von Straßen und Plätzen in Deutschland entspricht dem von rund 1,2 Millionen Haushalten und führt zu einem Kohlendioxidausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Der Energieverbrauch ließe sich mit der verfügbaren Technik halbieren. Kommunen können dabei viel Geld sparen. Das Bundesumweltministerium ( BMU ), die KfW -Bankengruppe und das Umweltbundesamt ( UBA ) haben deshalb den Wettbewerb ins Leben gerufen. Der erste Teil richtete sich an Anbieter der Beleuchtungstechnik. Als Ergebnis liegen Informationen über verfügbare, energieeffiziente und klimafreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung vor. Startschuss für den zweiten Teil ist am 27. Oktober. „Die Informationen helfen nicht nur den Kommunen. Sie lösen mit Sicherheit einen Effizienzwettlauf bei Herstellern und Anbietern von Beleuchtungstechnik aus”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. Der Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” hat das Ziel, innovative Konzepte für eine Erneuerung der Stadtbeleuchtung zu fördern. Die Auswahlkriterien zur Aufnahme von Techniken in die Sammlung haben BMU, KfW und UBA mit einer Fachjury aus Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Kommunen sowie Umweltverbänden abgestimmt. Zahlreiche Anbieter aus der Branche der Beleuchtungstechnik beteiligten sich und stellten detaillierte Angaben bereit. Die besten sind in einer Sammlung zusammengestellt. Diese bietet keine vollständige Marktübersicht, aber einen aktuellen Einblick in moderne, auf dem Markt verfügbare, umweltfreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung. Die dargestellten Beleuchtungstechniken und -systeme zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz und niedrige Betriebskosten aus. Außerdem haben sie eine hohe Qualität hinsichtlich ihrer Lebensdauer und erforderlicher Wartungsintervalle. Städte und Gemeinden sind nun aufgerufen, innovative Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung bis Ende Februar 2009 vorzulegen. Die Kommunen mit den besten Konzepten erhalten eine Auszeichnung und können eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung erhalten. Auch die anderen Teilnehmer am Kommunenwettbewerb profitieren. Denn eine Modernisierung der Stadtbeleuchtung zahlt sich aus, weil sie den Haushalt der Stadt und Gemeinde sowie die Umwelt entlastet. Dies gilt vor allem für den Ersatz der bisher noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen. Diese verbrauchen besonders viel Energie. Die Europäische Union bereitet eine Regelung vor, um die Stromeffizienz der Stadtbeleuchtung zu verbessern. Sie soll zugleich dazu führen, dass Stromfresser in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. „Kommunen sind gut beraten, bereits jetzt auf eine energieeffizientere Stadtbeleuchtung zu setzen. Je eher sie die Stromkosten in ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten sie ihre Haushaltskasse”, so Holzmann. Die Techniksammlung hilft ihnen dabei. Bewerbungsschluss für den Kommunenwettbewerb ist der 27. Februar 2009.
CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom im Jahr 2006 gesunken Jede verbrauchte Kilowattstunde Strom setzte in Deutschland im Jahr 2006 durchschnittlich 596 Gramm Kohlendioxid frei. Das sind 20 Gramm je Kilowattstunde weniger als im Jahr 2005. Die gesunkenen Kohlendioxid-Emissionen pro Kilowattstunde sind in erster Linie auf den steigenden Anteil regenerativ erzeugten Stroms zurückzuführen. Allerdings steigt der Emissionsfaktor nach ersten Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) für 2007 wieder auf über 600 Gramm pro Kilowattstunde. Grund dafür ist, dass die Unternehmen im Jahr 2007 mehr Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung einsetzten. Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor ist ein Indikator für die Klimaverträglichkeit des in Deutschland erzeugten Stroms und gibt die direkten CO 2 -Emissionen je Kilowattstunde Strom an. Er wird maßgeblich vom Anteil fossiler Brennstoffe und erneuerbarer Energiequellen an der Stromerzeugung bestimmt: Je geringer der Anteil von Kohle und anderer fossiler Energieträger und je höher der Anteil CO 2 -neutraler Energieträger (erneuerbare Energien und Kernenergie) an der Stromerzeugung, desto geringer ist auch der CO 2 -Ausstoß pro Kilowattstunde Strom. Der sinkende Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung führte zwar zu einem verstärkten Einsatz von Kohle. Die dadurch gestiegenen spezifischen CO 2 -Emissionen konnten jedoch durch den überproportional gestiegenen Anteil der erneuerbaren Energieträger kompensiert werden. Auch der durchschnittliche Wirkungsgrad der konventionellen Kraftwerke beeinflusst den spezifischen Emissionsfaktor. Ein konventionelles Kraftwerk mit höherem Wirkungsgrad benötigt für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom eine kleinere Menge kohlenstoffhaltiger Brennstoffe. Der Emissionsfaktor berücksichtigt auch die Leitungs- und Übertragungsverluste von etwa elf Prozent – das heißt für jede Kilowattstunde Strom, die in der Steckdose ankommt, müssen die Kraftwerke etwa 1,1 Kilowattstunden Strom erzeugen. Der spezifische Emissionsfaktor für den deutschen Strommix sank in den Jahren 1990 bis 2006 von 727 Gramm auf 596 Gramm pro Kilowattstunde. Das bedeutet eine Reduzierung der Kohlendioxidemissionen um 18 Prozent pro Kilowattstunde Strom. In den 1990er Jahren senkten vor allem Effizienzsteigerungen des Kraftwerkparks durch den Bau neuer, effizienter und die Ertüchtigung oder Stilllegung ineffizienter Kraftwerke den Emissionsfaktor. Ab 2003 ist in erster Linie der steigende Anteil erneuerbarer Energien für eine weitere Senkung verantwortlich. Diesen positiven Effekt überlagert jedoch die Inbetriebnahme neuer fossiler Kraftwerkskapazitäten in den Jahren 1999 bis 2001. Das zeigt einmal mehr den großen Einfluss der Kohleverstromung auf den Emissionsfaktor. Selbst moderne Braunkohlekraftwerke emittieren bei der Erzeugung einer Kilowattstunde Strom fast dreimal soviel Kohlendioxid wie ein modernes Gaskraftwerk. Trotz kontinuierlich sinkender spezifischer Emissionen gingen die absoluten Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromerzeugung seit 1990 nur wenig zurück. Dies liegt vor allem am stetig zunehmenden Stromverbrauch. Um die CO 2 -Emissionen aus der Stromerzeugung weiter zu senken, ist es daher wichtig, den Stromverbrauch durch eine effizientere Stromnutzung (zum Beispiel Minimierung der Leerlaufverluste, Festlegung von Effizienzstandards für elektrische Geräte) zu mindern. Gleichzeitig muss der Anteil der erneuerbaren Energien steigen und sich die Effizienz der Stromerzeugung weiter erhöhen – zum Beispiel durch den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Daten nach #1, S. 296, Reaktionsgleichung: 2HF -> H2 + F2 (Elekrolyse), aus Elekrolyse-Spannung:10V und Stromeffizienz: 90% ergibt sich ein Energiebedarf von: 2*9,65*10E5 J/(0,9*0,038 kg (Fluor)) = 56,4 MJ / kg (Fluor) Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 95% Produkt: Grundstoffe-Chemie
Kraftstoffe und Antriebe Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig. Unsere Mobilität basiert zurzeit zu großen Teilen auf der Verbrennung flüssiger Kraftstoffe in Verbrennungskraftmaschinen. Da das Verkehrsaufkommen in Deutschland stetig wächst, stagnieren trotz vorhandener Effizienzgewinne durch den Einsatz von moderneren Motoren und Flugzeugturbinen die absoluten Treibhausgasemissionen des Verkehrs auf einem hohen Niveau. Für die notwendige deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs für einen ausreichenden Klimaschutzbeitrag des Verkehrs sind neben weiteren Effizienzverbesserungen bei Motoren und einer weitreichenden Elektrifizierung des Straßenverkehrs auch ein Umstieg auf nachhaltige alternative Kraftstoffe in der Schifffahrt und der Luftfahrt notwendig. Konventionelle Kraftstoffe Bei konventionellen Kraftstoffen handelt es sich um Mineralölprodukte. Im Jahr 2019 entfielen ca. 94 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor auf diese Kraftstoffe. Die dominierenden Kraftstoffe im deutschen Verkehrssektor sind die im Straßenverkehr eingesetzten Diesel- und Ottokraftstoffe. Ottokraftstoff wird unter dem Namen E5 oder E10 vermarktet und bezeichnet Benzin, das einen bestimmten Anteil an Ethanol enthalten darf. Während "E" für Ethanol steht, gibt die Zahl "5", beziehungsweise "10" an, wieviel Prozent Ethanol das Benzin maximal enthalten kann. Bei dem im Benzin typischerweise enthaltenen Ethanol handelt es sich um biogen bereitgestelltes Ethanol – kurz Bioethanol – das hauptsächlich aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen wie Zuckerrohr, Zuckerrübe, Getreide und Mais Pflanzen gewonnen wird. Die Mindestanforderungen für Ottokraftstoffe sind in der Norm DIN EN 228 festgeschrieben. Im weiteren Sinne sind alle Kraftstoffe, die in Ottomotoren genutzt werden können, Ottokraftstoffe, also unter anderem auch Flüssiggas (LPG) bzw. Erdgas (CNG). Bei diesen handelt es sich zwar nicht um Mineralölprodukte, jedoch werden sie hauptsächlich fossil hergestellt. Da beide keine typischen Kraftstoffe sind, werden diese oft den „alternativen Kraftstoffen“ zugeordnet. Dieselkraftstoff – auch vereinfacht Diesel genannt – wird nach den in der Norm DIN EN 590 definierten Mindestanforderungen an Tankstellen unter dem Namen B7 geführt und bezeichnet Diesel aus Mineralöl mit einer Beimischung von maximal sieben Prozent Biodiesel. In Deutschland wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl hergestellt. Der Großteil des Biodiesels wird jedoch importiert und aus Abfall- und Reststoffen sowie aus Palmöl sowie Rapsöl hergestellt. Palmöl als Ausgangstoff für hydrierte Pflanzenöle (HVO - Hydrogenated Vegetable Oils) spielt im Bereich des Dieselkraftstoffes zumindest für das Jahr 2020 auch eine entscheidende Rolle. Durch die Überarbeitung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist die Verwendung von Palmöl seit dem 1. Januar Jahr 2022 deutlich beschränkt und ab 2023 beendet, da der Anbau von Ölpalmen einer der Haupttreiber für die Rodung von Regenwald ist. Im Flugverkehr wird größtenteils aus Erdöl hergestelltes Kerosin getankt. Kerosin bezeichnet Kraftstoffe, die sich für den Einsatz in Flugturbinen eignen. In der Binnenschifffahrt wird schwefelreduzierter Binnenschiffsdiesel verwendet. In der Seeschifffahrt kommen Marinediesel- und Marinegasöle sowie Schweröle mit unterschiedlichem Schwefelgehalt und ggf. notwendigen Abgasnachbehandlungssystemen (Kraftstoffnorm: ISO 8217) zum Einsatz. Sowohl im Binnen- als auch im Seeverkehr werden mehr und mehr Schiffe mit Flüssigerdgas ( LNG – Liquified Natural Gas) oder – in ersten Modellanwendungen – mit LPG (Liquified Petroleum Gas), auch Autogas genannt, Methanol oder Biodiesel betrieben. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite zur Seeschifffahrt. Nur durch den Ersatz von mineralölbasierten Kraftstoffen durch klimafreundliche Alternativen kann der Verkehrssektor den notwendigen Beitrag zur Senkung seiner Treibhausgasemissionen leisten. Um diese Energiewende im Verkehr zu erreichen, ist die Entwicklung und Innovation bei alternativen Antriebstechnologien von zentraler Bedeutung. Perspektivisch sollte Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Energieversorgung im Verkehr direkt genutzt werden, d. h. ohne weitere Umwandlungsschritte zu strombasierten Kraftstoffen, sofern dies, wie etwa im Pkw-Verkehr, technisch möglich ist. Alternative Kraftstoffe Alternative Kraftstoffe sind entweder bezüglich der Bereitstellung alternativ, also "biogen" oder "synthetisch", oder es handelt sich um andere Kraftstoffe als Alternative zu Benzin oder Diesel. Biogene Kraftstoffe, oder auch Biokraftstoffe, werden vor allem aus Pflanzen, Pflanzenresten und ‑abfällen oder Gülle gewonnen. Synthetische Kraftstoffe unterscheiden sich von konventionellen Kraftstoffen durch ein geändertes Herstellungsverfahren und oft auch durch andere Ausgangsstoffe als Mineralöl. Biokraftstoffe wie Bioethanol oder Biodiesel leisten bereits seit vielen Jahren einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors. Biokraftstoffe sind entweder flüssige (zum Beispiel Ethanol und Biodiesel) oder gasförmige (Biomethan) Kraftstoffe, die aus Biomasse hergestellt werden und für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bestimmt sind. Man unterscheidet Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation, wobei eine klare Abgrenzung der Kraftstoffe beider Generationen schwierig ist. Bei der Erzeugung von Biokraftstoffen der ersten Generation wird nur die Frucht (Öl, Zucker, Stärke) genutzt, während ein Großteil der Pflanze als Futtermittel Verwendung finden kann. Biokraftstoffe der zweiten Generation sind noch in der Entwicklung und werden aus Pflanzenmaterial hergestellt, das nicht als Nahrung verwendet werden kann, zum Beispiel aus Ernteabfällen, Abfällen aus der Landwirtschaft oder Siedlungsmüll. Zu dieser Generation, dessen Vertreter auch „fortgeschrittene Biokraftstoffe“ genannt werden, gehört auch solches Bioethanol, das aus zellulosehaltigen Materialien wie Stroh oder Holz gewonnen wird. Generelle Informationen zur energetischen Nutzung von Biomasse und zu den Nachhaltigkeitsanforderungen sind auf unserer UBA-Themenseite zur Bioenergie zusammengestellt. Synthetische Kraftstoffe sind Kraftstoffe, die durch chemische Verfahren hergestellt werden und bei denen, im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen, die Rohstoffquelle Mineralöl durch andere Energieträger ersetzt wird. XtL-Kraftstoffe sind synthetische Kraftstoffe, die ähnliche Eigenschaften und chemische Zusammensetzungen wie konventionelle Kraftstoffe aufweisen. Sie entstehen durch die Umwandlung eines Energieträgers zu einem kohlenstoffhaltigen Kraftstoff, der unter Normalbedingungen flüssig ist. Das "X" wird in dieser Schreibweise durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht. "tL" steht für "to Liquid". Aktuell sind in dieser Schreibweise die Abkürzungen GtL (Gas-to-Liquid) bei der Verwendung von Erdgas beziehungsweise Biogas, BtL (Biomass-to-Liquid) bei der Verwendung von Biomasse und CtL (Coal-to-Liquid) bei der Verwendung von Kohle als Ausgangsenergieträger gebräuchlich. Zur Herstellung von Power-to-X (Power-to-Gas/ PtG oder PtL )-Kraftstoffen wird Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. In einem Folgeschritt kann der gewonnene Wasserstoff in Verbindung mit anderen Komponenten – hier vor allem Kohlenstoffdioxid – zu Methan (PtG-Methan) oder flüssigem Kraftstoff (PtL) verarbeitet werden. Der gewonnene Wasserstoff (PtG-Wasserstoff) kann jedoch auch direkt als Energieträger im Verkehr, zum Beispiel in Brennstoffzellen-Fahrzeugen genutzt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den vom UBA beantworteten „Häufig gestellten Fragen zu Wasserstoff im Verkehr“ . Elektrischer Antrieb: Strom als Energieversorgungsoption Energetisch betrachtet, ist der Einsatz von PtG -Wasserstoff in Brennstoffzellen-Pkw bzw. von PtG-Methan und PtL in Verbrennungsmotoren von Pkw hochgradig ineffizient. Für dieselbe Fahrleistung muss etwa die drei- beziehungsweise sechsfache Menge an Strom im Vergleich zu einem Elektro-Pkw eingesetzt werden, wie die folgende Abbildung veranschaulicht. Da erneuerbarer Strom, beispielsweise aus Wind und Photovoltaik, und die notwendigen Ressourcenbedarfe für die Energieanlagen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, muss auch mit erneuerbaren Energien sparsam umgegangen werden. Am effizientesten ist die direkte Stromnutzung im Verkehr, beispielsweise über Oberleitungen für Bahnen. Ähnlich effizient ist die Stromnutzung über batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Deswegen sollte zur möglichst effizienten Defossilisierung des Straßenverkehrs ein weitgehender Umstieg auf batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge angestrebt werden, wo immer dies technisch möglich ist. Vollzugsaufgaben des UBA zur 38. BImSchV In Deutschland sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Dies regelt die im seit 1. Januar 2022 gültigen Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote festgeschriebene THG‑Quote. Im Rahmen der THG-Quote hat das Umweltbundesamt ( UBA ) verschiedene Vollzugsaufgaben. Eine Aufgabe regelt die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV ): Das UBA bescheinigt auf Antrag Strommengen, die im Straßenverkehr genutzt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Themenseite zur 38. BImSchV .
Das Projekt "Energy Savings 2020: How to triple the impact of energy saving policies in Europe?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Studie 'Energy Savings 2020': Die EU muss ihre Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie verdreifachen, wenn sie wie geplant in den nächsten zehn Jahren den Energiebedarf um 20 Prozent reduzieren will. Mit einem besseren Nutzungsgrad kann Europa bis 2020 jedes Jahr 78 Mrd. Euro sparen, so die Studie von Ecofys und des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung. Zurzeit liegt die Europäische Union bei ihren Zielen zur Effizienz zurück. Erhöhte Energieeinsparung soll zu einer CO2-Reduzierung um 20 Prozent bis 2020 erzielen, im selben Zeitraum soll der Anteil Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent steigen. Die Studie wurde im Auftrag der European Climate Foundation (ECF) und des Regulatroy Assistance Projects (RAP) durchgeführt.
Das Projekt "Super high efficiency Cu(In,Ga)Se2 thin-film solar cells approaching 25% (Sharc25)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg durchgeführt. Prime objective of the Sharc25 project is to develop super-high efficiency Cu(In,Ga)Se2 (CIGS) solar cells for next generation of cost-beneficial solar module technology with the world leading expertise establishing the new benchmarks of global excellence. The project partners ZSW and EMPA hold the current CIGS solar cell efficiency world records of 21.7% on glass and 20.4% on polymer film, achieved by using high (approximately 650 centigrade) and low (approximately 450 centigrade) temperature CIGS deposition, respectively. Both have developed new processing concepts which open new prospects for further breakthroughs leading to paradigm shift for increased performance of solar cells approaching to the practically achievable theoretical limits. In this way the costs for industrial solar module production less than 0.35 Euro/Wp and installed systems less than 0.60 Euro/Wp can be achieved, along with a reduced Capex less than 0.75 Euro/Wp for factories of greater than 100 MW production capacity, with further scopes for cost reductions through production ramp-up. In this project the performance of single junction CIGS solar cells will be pushed from approximately 21% towards 25% by a consortium with multidisciplinary expertise. The key limiting factors in state-of-the-art CIGS solar cells are the non-radiative recombination and light absorption losses. Novel concepts will overcome major recombination losses: combinations of increased carrier life time in CIGS with emitter point contacts, engineered grain boundaries for active carrier collection, shift of absorber energy bandgap, and bandgap grading for increased tolerance of potential fluctuations. Innovative approaches will be applied for light management to increase the optical path length in the CIGS absorber and combine novel emitter, front contact, and anti-reflection concepts for higher photon injection into the absorber. Concepts of enhanced cell efficiency will be applied for achieving sub-module efficiencies of greater than 20% and industrial implementation strategies will be proposed for the benefit of European industries.
Das Projekt "Modulare und skalierbare Anschwemmzellen für die Elektrokonversion von wenig löslichem L-Cystin - Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Department Chemie durchgeführt. In MOSAIC sollen hoch modulare Anschwemmzellen entworfen, gebaut und für die Anwendung skaliert werden. Das Hauptaugenmerkmal liegt auf der Elektrolyse von wenig löslichem L-Cystin unter Einsparung von starken Elektrolyten. Die Umsetzung in Anschwemmzellen bietet daher Vorteile bei der Aufarbeitung und Stromeffizienz und umgeht die bisherigen Beschränkungen und Limitierungen in präparativen Elektrosynthesen.
Das Projekt "Instrumente und Methoden zur Stromeffizienz - Praxistests" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PRISMA CONSULT GMBH durchgeführt. Das Vorhaben 'Instrumente und Methoden zur Stromeffizienz - Praxis-tests' zielt darauf ab, Erkenntnisse für die systematische Realisierung von wirtschaftlichen Einsparpotenzialen in KMU zu gewinnen. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung von Einsparpotenzialen. Zum sinnvollen Einsatz von erneuerbaren Energien, der über das Marktanreizprogramm gefördert wird, ist die Absenkung des Energieverbrauchs eine entscheidende Voraussetzung. Die Ergebnisse sollen in neue Ansätze zur Steigerung der Energieeffizienz im europäischen und deutschen Zusammenhang einfließen und werden der Öffentlichkeit entsprechend zur Kenntnis gebracht. Entwicklung eines detaillierten Konzepts zur Umsetzung des Praxistests in Abstimmung mit dem Projektkonsortium und dem BMU sowie Ausarbeitung eines Kommunikationskonzepts. Durchführung eines zeitlich befristeten Praxistests in bis zu fünf Modellregionen, wobei eine davon durch die EnergieAgentur.NRW bearbeitet wird. In der begleitenden Evaluation wird eine Auswertung der vorgenommenen Beratungen und der umgesetzten Effizienzmaßnahmen vorgenommen. Daraus werden Handlungsfelder zur Bildung von Standards bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz abgeleitet.
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