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Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung

<p> <p>Dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p> </p><p>Dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p><p> Zeitliche Entwicklung der Bruttostromerzeugung <p>Die insgesamt produzierte Strommenge wird als <em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a></em> bezeichnet. Sie wird an der Generatorklemme vor der Einspeisung in das Stromnetz gemessen. Zieht man von diesem Wert den Eigenverbrauch der Kraftwerke ab, erhält man die <em>Nettostromerzeugung</em>.</p> <ul> <li>In den Jahren 1990 bis 1993 nahm die Bruttostromerzeugung ab, da nach der deutschen Wiedervereinigung zahlreiche, meist veraltete Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern stillgelegt wurden. </li> <li>Seit 1993 stieg die Stromerzeugung aufgrund des wachsenden Bedarfs wieder an. In der Spitze lag der deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2007 bei 625 Terawattstunden (Milliarden Kilowattstunden). Gegenüber diesem Stand ist der Verbrauch bis heute wieder deutlich gesunken.</li> <li>Im Jahr 2009 gab es einen stärkeren Rückgang in der Stromerzeugung. Ursache dafür war der stärkste konjunkturelle Einbruch der Nachkriegszeit und die folgende geringere wirtschaftliche Leistung (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“). </li> <li>Seit 2017 hat die inländische Stromerzeugung, mit Ausnahme einzelner Jahre, tendenziell abgenommen. Gründe dafür sind ein rückläufiger Stromverbrauch, die Außerbetriebnahme von konventionellen Kraftwerken und mehr Stromimporte.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Bruttostromerzeugung-verbrauch_2026-05-15.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Bruttostromerzeugung-verbrauch_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (66,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung des Stromhandelssaldos <p>Importe und Exporte im europäischen Stromverbund gleichen Differenzen zwischen Stromnachfrage und -Stromangebot in den einzelnen Ländern effizient aus. Die Abbildung „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a>“ zeigt, dass die Bruttostromerzeugung in den Jahren 2003 bis 2022 stets größer war als der Verbrauch. Entsprechend wies Deutschland in diesem Zeitraum beim Stromaußenhandel einen Exportüberschuss auf (siehe Abbildung „Stromimport, Stromexport und Stromhandelssaldo“). Im Jahr 2017 erreichte der Überschuss mit 52,5 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> einen Höchststand, damals wurden 8 Prozent der Stromerzeugung exportiert. In den folgenden Jahren ging der Netto-Export zurück. Seit dem Jahr 2023 ist Deutschland wieder Nettoimporteur - mit einem Nettoimport von etwa 19 TWh wurden im Jahr 2025 etwa 4 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Der Netto-Stromimport ist Ergebnis des europäischen Strombinnenmarktes, der es im Rahmen der vorhandenen Interkonnektor-Kapazitäten erlaubt, einen grenzüberschreitenden Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch herzustellen und insofern nationale Schwankungen abzufedern. Die inländische Erzeugung hätte in bestimmten Bedarfsfällen zu höheren Kosten geführt als der Import von Strom aus unseren Nachbarländern.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Stromimport-export-Saldo_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromimport, Stromexport, Stromhandelssaldo </strong> Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromimport-export-Saldo_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (90,83 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern <p>Die Struktur der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> hat sich seit 1990 deutlich geändert (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung nach Energieträgern“). Im Folgenden werden die nicht-erneuerbaren Energieträger kurz dargestellt. Erneuerbare Energieträger werden im darauffolgenden Abschnitt näher erläutert.&nbsp;</p> <ul> <li>Der Anteil der Energieträger <em>Braunkohle</em>, <em>Steinkohle</em> und <em>Kernenergie</em> an der Bruttostromerzeugung hat stark abgenommen. 2025 hatten die drei Energieträger zusammen nur noch einen Anteil von 20%. Im Jahr 2000 waren es noch 80 %.&nbsp;Die Kosten für CO2-Emissionszertifikate machen den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlicher.</li> <li>Der Einsatz von <em>Steinkohle</em> zur Stromerzeugung ist gegenüber früheren Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 trugen Steinkohlekraftwerke noch etwa 6 % zur gesamten Bruttostromerzeugung bei, im Jahr 2000 waren es noch 25 %.</li> <li>Auch die Stromerzeugung aus <em>Braunkohle</em> verringerte sich in den letzten Jahren deutlich. 2025 lag die Stromerzeugung aus Braunkohle auf dem niedrigsten Wert seit 1990. Mit nur mehr 74 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> halbierte sich die Stromerzeugung aus Braunkohle innerhalb der letzten 10 Jahre. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2025 bei 15 %.</li> <li>Die deutliche Abnahme der <em>Kernenergie</em> seit 2001 erfolgte auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie gemäß Atomgesetz (AtG) in den Fassungen von 2002, 2011 und 2022. Die Stromerzeugung aus Kernenergie betrug 2023 nur noch einen Bruchteil der Erzeugung von Anfang der 2000er Jahre. Im Frühjahr 2023 wurde die Stromerzeugung aus Kernkraft gemäß AtG vollständig eingestellt.</li> <li>Der Anteil von <em>Mineralöl</em> an der Stromerzeugung hat sich nur wenig geändert und bleibt marginal. Er schwankt seit 1990 zwischen 1 % und 2 % der gesamten Stromerzeugung.</li> <li>Die Stromerzeugung auf Basis von <em>Erdgas</em> lag 2025 höher als im Jahr 2000, insbesondere durch den Zubau neuer Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Höhepunkt der Erzeugung wurde im Jahr 2020 erreicht (95 TWh). Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang steigt die Erdgasverstromung seit 2024 wieder an.&nbsp;</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Bruttostromerzeugung-ET_2026-05-15.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung nach Energieträgern </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Bruttostromerzeugung-ET_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (46,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern <p>Der Strommenge, die auf Basis <em>erneuerbarer Energien</em> (Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>, biogener Anteil des Abfalls, Geothermie) erzeugt wurde, hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Im Jahr 2023 machte grüner Strom erstmals mehr als 50 % der insgesamt erzeugten und verbrauchten Strommenge aus. Diese Entwicklung setzte sich in den Folgejahren fort, so dass der Anteil erneuerbaren Stroms am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2025 bei 55,1 % lag.</p> <p>Angestoßen wurde das Wachstum der erneuerbaren Energien maßgeblich durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025“). Das EEG hat ganz wesentlich zum Rückgang der fossilen Stromerzeugung und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen beigetragen (vgl. Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a>“).</p> <p>Die verschiedenen <em>erneuerbaren Energieträger</em> tragen dabei unterschiedlich stark zum Anstieg der Erneuerbaren Strommenge bei.</p> <ul> <li>Die Stromerzeugung aus <em>Wasserkraft</em> war bis etwa zum Jahr 2000 für den größten Anteil der erneuerbaren Stromproduktion verantwortlich. Danach wurde sie von <em>Photovoltaik</em>-, <em>Windkraft</em>- und <em>Biomasseanlagen</em> deutlich überholt. Im Jahr 2025 wurden auf Basis der Wasserkraft nur noch etwa 6 % des erneuerbaren Stroms erzeugt – und ca. 3 % der insgesamt erzeugten Strommenge.</li> <li>In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der <em>Windenergie</em> am schnellsten: Im Jahr 2025 wurde knapp die Hälfte (46 %) des erneuerbaren Stroms und etwa 26 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms durch Windenergieanlagen an Land und auf See bereitgestellt (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“).</li> <li>Bemerkenswert ist wegen des starken Zubaus der letzten Jahre zudem die Entwicklung der Stromerzeugung aus <em>Photovoltaik</em>, die im Jahr 2025 bereits 32 % des erneuerbaren Stroms beisteuerte und inzwischen 18 % der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> ausmacht.</li> </ul> <p>Ausführlicher werden die verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10321">Erneuerbare Energien in Zahlen</a>“ beschrieben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025 </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.png">Bild herunterladen</a> (156,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.png">Bild herunterladen</a> (116,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,55 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Wäschetrockner: Bei Kauf und Nutzung auf Energieeffizienz achten

<p> Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen und Ihren Wäschetrockner nutzen <ul> <li>Kaufen Sie einen <strong>Wäscheständer </strong>oder eine <strong>Wäscheleine</strong>: Das ist die energieeffizienteste Methode zum Trocknen von Wäsche und hilft, Stromkosten zu sparen.</li> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die <strong>gemeinschaftliche Nutzung</strong> eines Wäschetrockners an.</li> <li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät möglichst hoher <strong>Energieeffizienzklasse </strong>– idealerweise Klasse A.</li> <li><strong>Auslastung </strong>ist ebenso wichtig: Achten Sie beim Kauf auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße bzw. maximalen Füllmenge. Kleinere Trommeln sind allerdings nicht automatisch sparsamer, wenn sie häufiger laufen müssen. Ein zu großer Trockner, der oft nur halb leer ist, verbraucht mehr Energie pro Kilogramm Wäsche als ein passender, gut gefüllter Trockner.</li> <li><strong>Schleudern </strong>Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl. Höhere Drehzahlen entfernen mehr Restwasser aus der Wäsche, was die Trocknungszeit und den Energieverbrauch des Trockners erheblich reduziert.</li> <li>Sofern möglich, <strong>reparieren </strong>Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li><strong>Entsorgen </strong>Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte: </strong>Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten hängen stark vom Gerätetyp, der Effizienzklasse und der Nutzungshäufigkeit ab. Bei durchschnittlich etwa 160 Trocknungsgängen pro Jahr und einem durchschnittlichen Strompreis von rund 0,30 bis 0,36 Euro pro kWh können die jährlichen Stromkosten zwischen etwa 40 und 200 Euro liegen. Besonders effizient sind Geräte mit Wärmepumpentechnologie. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Wäschetrockner das neue EU-Energielabel mit Effizienzklassen von A bis G. Die sparsamsten Geräte erreichen heute meist die Klassen A oder B, während viele Modelle in Klasse C liegen. Moderne Wärmepumpentrockner verbrauchen etwa 73 bis 97 kWh pro 100 Trocknungszyklen, während ältere Geräte ohne Wärmepumpe rund 340 kWh pro 100 Zyklen benötigen. Dadurch ergeben sich je nach Effizienzklasse und Gerätetyp jährliche Stromkosten von ungefähr 40 Euro bei sehr effizienten Geräten bis zu rund 200 Euro bei älteren, ineffizienten Trocknern.</p> <p><strong>Geräte vergleichen:</strong> Die <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/tumbledryers20232534">EPREL-Datenbank der EU</a> hilft Verbraucher*innen, Haushaltsgeräte besser zu vergleichen. In der Datenbank sind alle in der EU gehandelten Produkte mit Energielabel – etwa Wäschetrockner – registriert. Dort können Nutzer*innen zum Beispiel nachsehen, wie hoch der Stromverbrauch eines Modells ist, welche Energieeffizienzklasse es hat oder wie groß die Trommel ist. So lässt sich vor dem Kauf leichter erkennen, welche Geräte besonders sparsam sind und langfristig weniger Stromkosten verursachen.</p> <p><strong>Die richtigen Handgriffe: </strong>Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p> <p><strong>So lange wie möglich nutzen: </strong>Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">so lange wie möglich zu nutzen</a> und bei Bedarf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">zu reparieren bzw. reparieren zu lassen</a>. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen. Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.<br>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p> <p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.<br>&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Trocknen Sie möglichst ihre Wäsche im Freien oder in unbeheizten und gut belüfteten Räumen. Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie vor allem im Winter ausreichend (kurzes Stoßlüften von jeweils 5-10 Min.). Damit verhindern Sie Schimmelbildung in der Wohnung.</li> <li>Reinigen Sie regelmäßig alle Siebe des Trockners gemäß Bedienungsanleitung, da sonst mit längerer Trocknungsdauer und höherem Energieverbrauch zu rechnen ist.</li> <li>Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes darauf, dass es einen Feuchtigkeitsmesser hat. So schaltet sich der Wäschetrockner ab, wenn der gewünschte Trocknungsgrad erreicht ist.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Propan (R290)).</li> <li>Wie bei der Waschmaschine gilt auch beim Trockner: Gerät voll beladen. Das bringt bei höchster Effizienz den günstigsten Energieverbrauch.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> </ul> Hintergrund <p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die neuen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R2533-20251124">Ökodesign-Vorschriften</a> erlauben im Wesentlichen nur noch Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, weil andere Bauarten (z. B. klassische Abluft- oder einfache Kondensationstrockner mit Heizstab) die aktuellen Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Bei einem Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie kondensiert feuchte Luft an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p> <p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p> <p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p> </p><p> Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen und Ihren Wäschetrockner nutzen <ul> <li>Kaufen Sie einen <strong>Wäscheständer </strong>oder eine <strong>Wäscheleine</strong>: Das ist die energieeffizienteste Methode zum Trocknen von Wäsche und hilft, Stromkosten zu sparen.</li> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die <strong>gemeinschaftliche Nutzung</strong> eines Wäschetrockners an.</li> <li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät möglichst hoher <strong>Energieeffizienzklasse </strong>– idealerweise Klasse A.</li> <li><strong>Auslastung </strong>ist ebenso wichtig: Achten Sie beim Kauf auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße bzw. maximalen Füllmenge. Kleinere Trommeln sind allerdings nicht automatisch sparsamer, wenn sie häufiger laufen müssen. Ein zu großer Trockner, der oft nur halb leer ist, verbraucht mehr Energie pro Kilogramm Wäsche als ein passender, gut gefüllter Trockner.</li> <li><strong>Schleudern </strong>Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl. Höhere Drehzahlen entfernen mehr Restwasser aus der Wäsche, was die Trocknungszeit und den Energieverbrauch des Trockners erheblich reduziert.</li> <li>Sofern möglich, <strong>reparieren </strong>Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li><strong>Entsorgen </strong>Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte: </strong>Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten hängen stark vom Gerätetyp, der Effizienzklasse und der Nutzungshäufigkeit ab. Bei durchschnittlich etwa 160 Trocknungsgängen pro Jahr und einem durchschnittlichen Strompreis von rund 0,30 bis 0,36 Euro pro kWh können die jährlichen Stromkosten zwischen etwa 40 und 200 Euro liegen. Besonders effizient sind Geräte mit Wärmepumpentechnologie. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Wäschetrockner das neue EU-Energielabel mit Effizienzklassen von A bis G. Die sparsamsten Geräte erreichen heute meist die Klassen A oder B, während viele Modelle in Klasse C liegen. Moderne Wärmepumpentrockner verbrauchen etwa 73 bis 97 kWh pro 100 Trocknungszyklen, während ältere Geräte ohne Wärmepumpe rund 340 kWh pro 100 Zyklen benötigen. Dadurch ergeben sich je nach Effizienzklasse und Gerätetyp jährliche Stromkosten von ungefähr 40 Euro bei sehr effizienten Geräten bis zu rund 200 Euro bei älteren, ineffizienten Trocknern.</p> <p><strong>Geräte vergleichen:</strong> Die <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/tumbledryers20232534">EPREL-Datenbank der EU</a> hilft Verbraucher*innen, Haushaltsgeräte besser zu vergleichen. In der Datenbank sind alle in der EU gehandelten Produkte mit Energielabel – etwa Wäschetrockner – registriert. Dort können Nutzer*innen zum Beispiel nachsehen, wie hoch der Stromverbrauch eines Modells ist, welche Energieeffizienzklasse es hat oder wie groß die Trommel ist. So lässt sich vor dem Kauf leichter erkennen, welche Geräte besonders sparsam sind und langfristig weniger Stromkosten verursachen.</p> <p><strong>Die richtigen Handgriffe: </strong>Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p> <p><strong>So lange wie möglich nutzen: </strong>Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">so lange wie möglich zu nutzen</a> und bei Bedarf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">zu reparieren bzw. reparieren zu lassen</a>. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen. Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.<br>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p> <p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.<br>&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Trocknen Sie möglichst ihre Wäsche im Freien oder in unbeheizten und gut belüfteten Räumen. Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie vor allem im Winter ausreichend (kurzes Stoßlüften von jeweils 5-10 Min.). Damit verhindern Sie Schimmelbildung in der Wohnung.</li> <li>Reinigen Sie regelmäßig alle Siebe des Trockners gemäß Bedienungsanleitung, da sonst mit längerer Trocknungsdauer und höherem Energieverbrauch zu rechnen ist.</li> <li>Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes darauf, dass es einen Feuchtigkeitsmesser hat. So schaltet sich der Wäschetrockner ab, wenn der gewünschte Trocknungsgrad erreicht ist.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Propan (R290)).</li> <li>Wie bei der Waschmaschine gilt auch beim Trockner: Gerät voll beladen. Das bringt bei höchster Effizienz den günstigsten Energieverbrauch.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die neuen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R2533-20251124">Ökodesign-Vorschriften</a> erlauben im Wesentlichen nur noch Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, weil andere Bauarten (z. B. klassische Abluft- oder einfache Kondensationstrockner mit Heizstab) die aktuellen Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Bei einem Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie kondensiert feuchte Luft an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p> <p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p> <p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Drohen in Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich höhere Strompreise wegen verfehlter Energiewende?

Planungen zur Angleichung der Netzentgelte, Süd-Nord-Gefälle bei Strompreisen, Auswirkung der Planungen auf Stromkosten, Stand der Verhandlungen, Reform der Netzentgelte; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe

Belastung von Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe durch hohe Stromkosten, Gefahr der Überschuldung Stromsperre und Wohnungsverlust; Berichterstattung der Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss

Methoden für die koordinierte Optimierung von Wasserversorgungssystemen in zukünftigen Energiesystemen unter tiefen klimatischen Unsicherheiten

Der Klimawandel verschärft die Probleme der Verfügbarkeit von Trinkwasserressourcen, die bereits für 80% der Weltbevölkerung bedroht sind. Es ist von daher wichtig, Systeme sorgfältig zu konzipieren, die Wasser mit hoher Zuverlässigkeit, langfristiger Nachhaltigkeit und niedrigere Kosten bereitstellen können. Außerdem erzeugt die Energiewende in der nahen Zukunft stark schwankende Strompreise was sich auf die Gestaltung, den Betrieb und die Kosten von Wasserversorgungssystemen auswirken wird. In der Literatur sind erste koordinierte Planungsansätze für Wasser- und Energiesysteme aufgetaucht. Diese jedoch begrenzen sich hauptsächlich auf die Bewertung einzelner Wasseranlagen. Das Verständnis komplexerer (z.B. aus mehreren Quellen bestehender) Wassersysteme, die langfristige Investitionsplanung von gekoppelten Wasser-Energie-Systemen und die langfristige Nachhaltigkeit unter dem Einfluss des Klimawandels sind entscheidende Aspekte, die mehr Forschung erfordern. Unser übergreifendes Ziel ist die Verbesserung des Planungsprozesses der Infrastruktur und des Betriebs von Wasserversorgungssystemen, wobei der Schwerpunkt auf der Wasserentnahme und -produktion aus verschiedenen Quellen liegt. Diese Methoden zur Entscheidungsfindung werden auf die Ressourcenknappheit, die Klimaunsicherheit und die fortschreitende Energiewende zugeschnitten und gleichzeitig die Komplexität von Wassersystemen mit mehreren Quellen berücksichtigen. Unser Vorhaben ist in drei Arbeitspakete strukturiert. Im ersten werden wir Methoden zur Planung des kurzfristigen (Wochen) Betriebs komplexer Systeme der lokalen Wasserversorgung vorantreiben. Dafür werden wir neuartige multikriterielle Optimierungsmodelle (Wasserqualität, Kosten) für Wasserversorgungssysteme mit mehreren Quellen entwickeln, die in intelligente Energiemärkte eingebunden sind. Maschinelles Lernen zur Vorhersage des Wasserbedarfs und der Stromkosten für die Wasserproduktion wird in dieses Optimierungsproblem eingebettet. Im zweiten Arbeitspaket werden wir Optimierungsmodelle für eine koordinierte Investitionsplanung für die Infrastruktur von Wasser-Energie-Systemen entwickeln. Diese werden so konzipiert sein, dass sie gegen Dürren unterschiedlicher Intensität und Dauer abgesichert sind, wie die Megadürren, die vielen Ländern in jüngster Zeit widerfahren sind. Im dritten Arbeitspaket werden wir unsere Methoden erweitern, um mit tiefen (d.h. schwer quantifizierbaren) Unsicherheiten umzugehen, die das langfristige (Jahrzehnte) Wassermanagement prägen. Unsere dazu entwickelten Methoden werden sich auf adaptive Investitionsstrategien konzentrieren. Die Ergebnisse unserer Grundlagenforschung werden Konzepte und Methoden für ein nachhaltiges und kosteneffizientes Wassermanagement sein, einschließlich der Betriebs- und Infrastrukturplanung. Die Weiterentwicklung dieser Planungsmethoden wird dazu beitragen, die Wasserversorgungssysteme auf den Klimawandel und auf die Gefährdung der Versorgungssicherheit vorzubereiten.

ELCALC - Tabellenkalkulation für nachhaltige Stromversorgung

Das Modellinstrument ELCALC erlaubt die Definition, Quantifizierung und Nachverfolgung verschiedener Indikatoren, mit denen der Versuch unternommen werden kann, das Modell einer nationalen bzw. regionalen Stromversorgung in Richtung Nachhaltigkeit zu verändern. Auf diese Weise ist es möglich, durch Modellexperimente zu lernen, wie nicht-nachhaltige Elemente der Stromversorgung sukzessiv abgebaut und nachhaltigkeitsfördernde Elemente aufgebaut werden können. ELCALC kann zur Erstellung und Plausibilitätsprüfung von Szenarien für die Stromversorgung eines Landes oder einer Region eingesetzt werden. Das Modell erlaubt die Veränderung der installierten Leistung verschiedener Technologieoptionen und liefert dem Nutzer eine direkte Rückmeldung über die Auswirkung jeder Veränderung hinsichtlich Kosten, Umweltwirkungen und Energieerträgen des eingestellten Strom-Mix. Auf diese Weise ist es möglich, iterativ verschiedene Szenarien im Hinblick auf bestimmte Zielfunktionen, z.B. möglichst geringe Gesamtkosten, Flächenverbrauch, Treibhausgasemissionen, Importabhängigkeit oder Kombinationen mehrerer Kriterien zu erstellen. Die eingegebenen Parameter werden für eine stündliche Zeitschrittsimulation des gesamten Strom Mix zur Erfüllung einer durch eine jährliche Lastkurve vorgegebenen Versorgungsaufgabe verwendet. Das Modell ELCALC arbeitet mit festen Modelljahren, z.B. 2015, 2020, 2030, 2040, usw., Zwischenschritte können nicht berechnet werden. Das Modell verwendet einen vereinfachten 'Grüne Wiese' Ansatz, d.h. der gesamte vorgegebene Kraftwerkspark wird unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Infrastrukturen in dem jeweiligen Modelljahr gebaut und betrieben werden.

Energie einsparen: Europas Energiepreise senken

Im Juni 2011 legte die Europäische Kommission eine neue Richtlinie für Energieeffizienz vor. Diese soll Maßnahmen zur weiteren Energieeinsparung vorschlagen, um das 20 Prozent Energieeinsparziel bis 2020 zu erreichen. Nach heutigem Politikstand wäre allerdings nur die Hälfte dieses Einsparziels für die EU erreichbar. Nettoeinsparungen für Europas Wirtschaft und Verbraucher sollen sich auf 107 Milliarden Euro im Jahr 2020 belaufen, falls alle kosteneffizienten Effizienzmaßnahmen auch wirklich umgesetzt werden. Diese Zahl bezieht sich jedoch nur auf die vermiedenen Energiekosten - d.h. den Effekt von weniger Energieeinkauf durch Wirtschaft und Verbraucher. Hierzu müssen aber die indirekten Ersparnisse hinzugerechnet werden, welche Gegenstand der vorliegenden Studie sind. Die Studie untersucht die zugehörigen Mechanismen, die einen positiven Einfluss auf die Preisentwicklung haben: - Die verringerte Nachfrage senkt den Preis von fossilen Energiequellen - Strompreise auf dem Spotmarkt fallen niedriger aus - Es muss weniger in die Energieinfrastruktur investiert werden. Diese Ecofys Studie wurde im Auftrag von Friends of the Earth Europe und Climate Action Network Europe erstellt.

Validierung einer Gründungsverstärkung für das Repowering von Offshore-Windenergieanlagen

Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) wurden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Bereits vorhandene OWEA in der Deutschen Bucht entsprechen in dieser Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik. Hier bietet sich für den Betreiber die Möglichkeit des Repowerings und damit die Option, mehr Strom pro Anlage zu geringeren Kosten (OPEX) zu produzieren. Durch das Repowering steigt die Energieeffizienz schneller an als beim konservativen Ansatz (Betrieb der Altanlagen bis zum Lebensdauerende, Abriss und Neubau): Neben der Möglichkeit, vorzeitig auf größere und im Betrieb kostengünstigere, wenigere Anlagen umzusteigen, reduziert sich die Stillstandzeit des Parks, die aus durch Abschalten des alten Windparks bis zur Inbetriebnahme des Nachfolgers entsteht, deutlich. Da vorhandene Fundamente nicht ausreichend tragfähig für die Lasten einer größeren Windturbine sind, sollen diese für das Repowering verstärkt werden. Das Fraunhofer IWES (FhG-IWES) hat in Eigenforschung und im BMWK-Forschungsvorhaben InGROW eine Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Monopiles für das Offshore-Repowering entwickelt und patentiert. Das Konzept des FhG-IWES; das als 'InGROW-Gründungskonzept' bezeichnet wird, soll die Schaffung einer hybriden, standsicheren Gründung für das Repowering mit Erhöhung der Turbinenleistung ermöglichen. Mit dem hier beantragten Vorhaben soll dieses Verfahren weiter entwickelt werden mit dem Ziel, die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Konzepts zu validieren und den zugehörigen Technologischen Reifegrad (TRL) auf 5 zu erhöhen. Die Validierung des InGROW-Gründungskonzepts erfolgt durch die Umsetzung eines großmaßstäblichen Demonstrators zum Nachweis der Herstellbarkeit und Funktionsweise sowie durch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Genehmigungsfähigkeit des Konzepts. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für den künftigen Eintritt in die Anwendungsphase geschaffen.

Entwicklung offenporiger monolithischer Perowskitstrukturen als hybride thermische Speicher, Teilvorhaben: Keramikherstellung mittels 3D-Druck und Charakterisierung

Regelbare Kraftwerke, welche Strom je nach Bedarf liefern können, indem sie ihre Leistung anpassen und kurzfristig ein- und ausgeschaltet werden können, gewinnen im Kontext der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Bei der direkten Stromgewinnung, z.B. mittels Photovoltaik oder Windkraft, muss die gewonnene elektrische Energie sofort in das Netz eingespeist werden, oder in großen Batteriespeichersystem gespeichert werden. Dafür benötigte Speichersysteme mit langfristiger Betriebszuverlässigkeit und wettbewerbsfähigen Kosten sind noch nicht kommerziell verfügbar. Wärme kann hingegen zu wesentlich geringeren Kosten als Strom gespeichert und bei Bedarf zur Stromerzeugung genutzt werden. So kann aus überschüssigem Strom erzeugte Wärme in großem Umfang und über lange Zeiträume gespeichert werden, aber auch einem CSP (Concentrated Solar Power)-Kraftwerk die notwendige Flexibilität verleihen, Wärme und Strom dann zu liefern, wenn eine große Nachfrage besteht. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die weitere kommerzielle Nutzung von CSP. Durch leistungsfähige Wärmespeicher kann der Stromgewinnungsprozess weitestgehend von der Wärmegewinnung entkoppelt werden und so das Potential der Regelbarkeit und Flexibilität optimal genutzt werden. Kommerziell verfügbar sind im Bereich von Temperaturen über 700°C aktuell lediglich Wärmespeichersysteme, welche auf dem Prinzip der sensiblen, also nicht reaktiven, Wärmespeicherung basieren. Ein Einsatz von redoxaktiven Materialien birgt das Potential, die Speicherkapazität und Effizienz von Wärmespeichersystem bedeutend zu steigern. Bei der zyklischen Reduktion und Oxidation solcher redoxaktiver Materialien kann zusätzliche Wärme gespeichert (Reduktion) und wieder entnommen werden (Oxidation). Im Projekt Porotherm-Solar werden Speichermodule aus redoxaktivem Perowskit entwickelt und unter Realbedingungen in einem Demonstrator erprobt.

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