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Bewertung von Einspeisenetzen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren, insbesondere der Ausbau der Windenergieerzeugung, stellt die regionalen 110-kV-Verteilungsnetze und die 220/380-kV-Übertragungsnetze vor große Herausforderungen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen der Netze ist bereits aktuell nicht mehr gewährleistet, dass der EE-Strom zu jeder Zeit vollständig abgenommen und übertragen werden kann. Mit dem weiteren Zubau an Erneuerbaren Energien, die bis 2020 mehr als 35 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr abdecken sollen, werden diese Netzengpässe voraussichtlich weiter zunehmen. Die Planung und Genehmigung von Freileitungstrassen zur Erweiterung der Netzkapazität öffentlicher Netze zur Integration von Erneuerbaren Energie, zu der Netzbetreiber durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet sind, erstreckt sich allerdings häufig über mehrere Jahre. Der Netzausbau kann dadurch in vielen Fällen nicht mit der Dynamik des Zubaus an EE-Leistung mithalten. Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) beauftragte Ecofys mit einer Kurzstudie zu den technischen Rahmenbedingungen von Einspeisenetzen. Die Ergebnisse der Studie stellte der BWE am Rande der Hannover Messe 2012 vor.

2030 Szenario für Deutschland bei verzögertem Netzausbau

Ecofys hat im Auftrag der Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) untersucht, wie sich ein verzögerter Ausbau der Stromübertragungsnetze bei unterschiedlicher geografischer Verteilung Erneuerbarer Energien-Anlagen auswirkt. Wird das Netz nicht optimal ausgebaut, müssen regional mehr Speicher und flexible Kraftwerke eingesetzt, und Erneuerbare Energie Anlagen häufiger abgeregelt werden. Die dadurch verursachten Kosten sinken, wenn die Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energiequellen gleichmäßiger verteilt sind.

Netzausbau im Bereich Lauchhammer, Neubau FGL 307.05, Neubau Verbindungs-leitungen von FGL 215 bzw. FGL 301 zur GDRMA II

Die PLE Pipeline Engineering GmbH beantragte mit Schreiben vom 21.08.2024, für das Vorhaben „Netzausbau im Bereich Lauchhammer, Neubau FGL 307.05, Neubau Verbindungsleitungen von FGL 215 bzw. FGL 301 zur GDRMA II“ der ONTRAS Gastransport GmbH die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) plant in Verbindung mit der Errichtung einer zweiten Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) auf dem betriebseigenen Gelände des Netzknotenpunkts Lauchhammer (GDRMA Lauchhammer II) den Neubau eines Anschlusses an die EUGAL sowie der zugehörigen Verbindungsleitungen zum ONTRAS Netz. Über die GDRMA Lauchhammer II sollen etwa 60 % der künftig über die EUGAL zusätzlich ins ONT-RAS Netz gelangenden Gasmengen zur Gasversorgung von drei bereits in Planung befindlichen Kraftwerken der LEAG in der Lausitz genutzt werden. Rund 40 % der Gasmenge sollen über die bestehenden Ferngasleitungen FGL 301 und 215 ins ONTRAS Netz gespeist und zur Versorgung anderer Anschlussnehmer bereitgestellt werden, um die Gasversorgung der Region nachhaltig zu stärken und zukunftsfest zu machen. Die Anschlussleitung FGL 307.05 führt von Westen nach Osten, beginnend an der EUGAL, der Gasleitung der GASCADE Gastransport GmbH, westlich des Fließgewässers Oberer Lauchgraben, am westlichen Rand der Pommerheide, etwa 1.500 m westlich der Ortschaft Lauchhammer. Sie endet an der geplanten GDRMA II, etwa 500 m westlich von Lauchhammer und etwa 330 m südlich des Unteren Neuteichs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Im Rahmen des Vorhabens sollen drei Leitungen realisiert werden: - Verbindungsleitung EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) - GDRMA II, DN 800, DP 100 mit einer Länge von ca. 1.005 m, verbindet die bestehende Gasleitung EU-GAL mit der geplanten GDRMA. Dem Vorhaben geht der Rückbau der bestehenden Leitung FGL 10 (DN600/500) voraus. - Verbindungsleitung von der bestehenden FGL 301 zur GDMRA, DN 400, DP 84 mit einer Länge von ca. 320 m. - Verbindungsleitung von der bestehenden FGL 215 zur GDMRA auf dem Betriebsge-lände der ONTRAS in zwei Abschnitten:  DN 800, DP 84 mit einer Länge von ca. 342 m von der geplanten GDRMA bis zu einer Abzweig-Armaturengruppe; dieses Leitungsstück wird später be-triebstechnisch der FGL 21 zugeordnet. DN 500, DP 84 von diesem Abzweig zur bestehenden Ferngasleitung FGL 215 mit einer Länge von 80 m.  Für die beiden geplanten Anbindungsleitungen auf dem Netzknotenpunkt (NKP) Lauchhammer wird die bestehende ONTRAS-Leitung FGL 206.01 (DN 200) auf einer Länge von ca.75 m demontiert. Im Rahmen des Vorhabens sind temporäre Wasserhaltungen während der Bauphase vorgesehen. Die maximal zu hebende Wassermenge beträgt für die Leitungen maximal 1,44 Mio. m3 im Umsetzungsjahr. Eine Waldumwandlung aufgrund der Beanspruchung von Waldflächen im Sinne des LWaldG wird auf einer Fläche von ca. 1.12 ha (0,53 ha dauerhaft, 0,59 ha temporär) notwendig. Der Rück- und Neubau der Anlagen soll im Zeitraum März – Dezember 2026 erfolgen, wobei die bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z. B. Gehölzeinhieb im Januar 2026 beginnen sollen.

Vierzehnter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2018 bis 2019; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, Netzausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Flexibilisierung des Energieversorgungssystems, Mobilitätswende, Energieforschung, Förderprogramme, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der energiebedingten Emissionen von Schwefeldioxid und NOx, Anhang zum Bericht

Stromnetze sind das Rückgrat einer gelingenden Energiewende - Ist Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg?

Notwendiger Ausbau der Stromnetze sowie der Speicherinfrastruktur, Verteilnetzstudie der Landesregierung, aktueller Stand des Netzausbaus, Herausforderungen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Probleme beim Netzanschluss in Rheinland-Pfalz?

Anschlussanträge für Photovoltaik, Windkraft, Energiespeicher und sonstige Anlagen, Verzögerung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien aufgrund von Netzanschluss-Problemen, Länder- und Bundesinitiativen zum Netzausbau und Knotenpunkten; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Energieoptimiertes Reallabor Jena mittels in Echtzeit skalierbarer Energiespeicher, Teilvorhaben: Konzeption und Erprobung virtueller Kraftwerksstrukturen am Beispiel der Stadt Jena

JenErgieReal versteht sich als 'Blaupause' für die zukünftig ganzheitliche Versorgung mit elektrischer und thermischer Energie sowie der Integration der Mobilität als Bindeglied. Dabei werden die Haupttreiber des Energieverbrauchs Verkehr, Industrie, Gewerbe und Wohnen sektorenübergreifend betrachtet. JenErgieReal wird als Reallabor der Energiewende die für die deutsche Energiepolitik wesentlichen systemischen Herausforderungen in einem klar umrissenen Großvorhaben exemplarisch angehen und die Rolle der Infrastrukturbetreiber im Energiewendeprozess verdeutlichen. JenErgieReal hat Pioniercharakter für die Transformation des Energiesystems und widmet sich Forschungsfragestellungen, die eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende einnehmen. Die Demonstration der Ergebnisse erfolgt als Reallabor in der Stadt Jena. Das Teilziel des TP 8 ist dabei die wissenschaftliche Betreuung des in der Verbundvorhabenbeschreibung gestellten Gesamtziels. Die zentralen Themen des Projektes JenErgieReal fokussieren die Netzdienlichkeit und zielen auf die Netzstabilisierung ohne Netzausbau ab. Als Beispiele seien die Lastspitzenglättung, die Lastensteuerung, auch aus dem vorgelagerten Netz, und die verringerte Rückeinspeisung erwähnt. In den verschiedenen Arbeitsthemen werden Lösungen für zukünftige Quartiere vom Endverbraucher bis zum Erzeugerentwickelt und realisiert. Das regulatorische Lernen nimmt dabei eine wichtige Rolle ein.

Aktualisierung von Grenzwertempfehlungen im nichtionisierenden Bereich - Unterstützung der Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)

Optimierte Q-U-Regelung durch intelligente Steuerung von regelbaren Ortsnetztransformatoren und steuerbaren Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtungen in Mittel- und Niederspannungsnetzen, Teilvorhaben: Analyse der optimierten Q-U-Regelung sowie Verbände- und Gremiendialog

Im optiQU-Teilvorhaben 'Analyse der optimierten Q-U-Regelung sowie Verbände- und Gremiendialog' der Thüga Aktiengesellschaft soll eine Bewertung erfolgen, wie effektiv innovative Betriebsmittel - insbesondere, sofern diese durch ein Netzmanagementsystem koordiniert gesteuert werden, wie es im Projekt 'OptiQU' umgesetzt wird - in realen Verteilnetzen zum Spannungs- und Blindleistungsmanagement eingesetzt werden können. Fraglich ist dabei, ob sie eine Alternative bzw. Ergänzung zum konventionellen Netzausbau in der Mittel- und Niederspannung darstellen können, wobei selbst eine temporäre Verschiebung des Ausbaubedarfs die Netzbetreiber bei der schnellen und effektiven Umsetzung der Energiewende unterstützen kann. Das Teilvorhaben soll daher insbesondere die von den anderen Projektpartnern entwickelten technischen Lösungen dahingehend bewerten, ob diese technoökonomisch zielführend sind. Hierbei gilt zu beachten, dass die Entscheidungen von Netzbetreibern als regulierte Unternehmen insbesondere auch vom rechtlich-regulatorischen Rahmen beeinflusst werden. Dieser ist daher zwingend zu berücksichtigen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sodann auch ein notwendiger Weiterentwicklungsbedarf dieser Rahmenbedingungen identifiziert wird. Entsprechende Empfehlungen sollen entwickelt und mit der Branche sowie den relevanten Akteuren diskutiert werden. An einzelnen Stellen im Gesamtprojekt 'OptiQU' bringt sich die Thüga Aktiengesellschaft des Weiteren auch bei der technischen Entwicklung und Standardisierung von Lösungen ein. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Messtechnik in Ortsnetzstationen als auch bezüglich der Systemarchitektur für das zukünftige Netzmanagement in der Mittel- und Niederspannung.

Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen

Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen Durch den Stromnetzausbau bekommen statische und niederfrequente elektrische Felder eine größere Bedeutung für den Strahlenschutz . Solche Felder können wahrgenommen werden, doch erhebliche Belästigungen sollen vermieden werden. Dafür ist es wichtig, die Schwelle zu kennen, ab der Menschen die Felder wahrnehmen können. Diese sogenannte Wahrnehmungsschwelle variiert nach bisherigen Studienergebnissen stark zwischen den Menschen. In der Studie werden Wahrnehmungsschwellen sowohl von Personen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen, als auch von anderen Personen untersucht. Worum geht es? Beim Betrieb von Hochspannungsfreileitungen entstehen elektrische Felder . Sie können wahrgenommen werden, wenn sie stark genug sind, beispielsweise über ein Kribbeln auf der Haut. Im Forschungsvorhaben wird untersucht, wo die Wahrnehmungsschwelle für diese Felder liegt. Die Wahrnehmungsschwelle ist der Punkt, ab dem Menschen einen speziellen Reiz – hier: das elektrische Feld – bewusst wahrnehmen können. Dabei wird ein möglicher Zusammenhang mit der sogenannten Elektrohypersensibilität (EHS) untersucht. Einige Menschen beschreiben sich selbst als elektrohypersensibel oder elektrosensibel (siehe: Elektrosensibilität ). Damit schreiben sie sich eine besondere Empfindlichkeit gegenüber niederfrequenten und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu. Die betroffenen Menschen werden als EHS-Betroffene bezeichnet. Sie führen verschiedene Befindlichkeitsstörungen – wie etwa Kopf- und Gliederschmerzen oder Schlaflosigkeit – auf elektromagnetische Felder zurück. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den unspezifischen Symptomen und den elektromagnetischen Feldern ist bislang nicht belegt. Beispiele für Anwendungen, bei denen elektromagnetische Felder entstehen. Vor diesem Hintergrund untersucht das beauftragte Forschungszentrum für elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen in dem Forschungsvorhaben die Wahrnehmungsschwellen von elektrischen Feldern von zwei Gruppen: Menschen, die sich als EHS-Betroffene bezeichnen Menschen, die sich nicht so bezeichnen ( Kontrollgruppe ) Die Teilnehmenden werden zudem einer umfassenden umweltmedizinischen Diagnostik unterzogen, bei der sie u.a. zu möglichen Vorerkrankungen und zu belastenden Erfahrungen befragt werden. Wie ist die Ausgangssituation? Momentan wird in Deutschland das Stromnetz ausgebaut. Dabei werden auch Freileitungen errichtet zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ), zur Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ) sowie Hybridleitungen , die beide Übertragungstechniken in einer Trasse vereinen ( z.B. Ultranet). Diese Leitungsarten erzeugen statische und niederfrequente elektrische Felder . Durch den Ausbau ist damit zu rechnen, dass es Veränderungen gibt beim Ausgesetztsein der Menschen ( Exposition ) gegenüber diesen Feldern. Für niederfrequente elektrische Felder , wie sie unter anderem von Hochspannungs-Wechselstromtrassen ausgehen, gelten Grenzwerte . Durch ihre Einhaltung wird sichergestellt, dass es zu keinen gesundheitsrelevanten Wirkungen dieser Felder kommt. Für statische elektrische Felder gelten keine Grenzwerte, da es keine Hinweise auf relevante gesundheitsschädliche Wirkungen gibt. Statische und niederfrequente elektrische Felder können allerdings wahrgenommen werden, beispielsweise als Gefühl eines Kribbelns auf der Hautoberfläche. Hochspannungsleitung Quelle: Michael Rosskothen/stock.adobe.com Laut der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) sind erhebliche Belästigungen durch solche Felder zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kenntnis der Wahrnehmungsschwellen wichtig. Untersuchungen der RWTH Aachen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Felder von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ist. Personen, die sehr schwache Felder wahrnehmen konnten, identifizierten sich nicht als elektrohypersensibel und erlebten keine Belastungen durch diese Wahrnehmungen. Elektrohypersensibilität ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) nicht als medizinische Diagnose anerkannt. Dennoch können die auf elektromagnetische Felder zurückgeführten Symptome erheblichen Leidensdruck verursachen. Über davon Betroffene, ihre möglichen Begleiterkrankungen oder persönliche und soziale Umstände ist wenig bekannt. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Das Ziel dieser Studie ist, relevante Erkenntnisse zu Wahrnehmungsschwelle von statischen, niederfrequenten und hybriden elektrischen Feldern zu erzielen. Dabei wird die Forschung auf die bisher nicht betrachtete Gruppe der Betroffenen von Elektrohypersensibilität erweitert. Außerdem geht es darum, ein besseres Verständnis für die Eigenschaften dieser Menschen zu entwickeln. Dadurch sollen Betroffene sicherer identifiziert und wissenschaftlich fundiert angesprochen werden können. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die Wahrnehmungsschwellen von EHS-Betroffenen bestimmt, mit den Schwellen einer nicht betroffenen Kontrollgruppe verglichen und die Ergebnisse in Bezug zu umweltmedizinischen Daten wie Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und sozioökonomischen Faktoren der Betroffenen gesetzt. Aktuell sucht das femu der Uniklinik RWTH Aachen noch Teilnehmende für die Studie. Kontaktinformationen: Uniklinik RWTH Aachen Dr. Michael Kursawe E-Mail: ehs-perz@ukaachen.de Telefon: 0241-8088544 Stand: 02.07.2026

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