Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Die Publikation gibt einen Überblick über die Treibhausgas-Projektionsdaten 2026 und erklärt die langfristige Emissionsentwicklung in den verschiedenen Sektoren. Ein Schwerpunkt liegt auf den Jahren bis 2030 sowie den Klimazielen in den Jahren 2040 und 2045. Sie zeigt, inwieweit die aktuellen klimapolitischen Instrumente ausreichen, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Neben den sektoralen Entwicklungen gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz und EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden Sensitivitätsanalysen, die zentrale Unsicherheiten wie wirtschaftliche Trends, Infrastrukturentwicklung, Strompreise und Förderbedingungen untersuchen, skizziert. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
<p> Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen und Ihren Wäschetrockner nutzen <ul> <li>Kaufen Sie einen <strong>Wäscheständer </strong>oder eine <strong>Wäscheleine</strong>: Das ist die energieeffizienteste Methode zum Trocknen von Wäsche und hilft, Stromkosten zu sparen.</li> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die <strong>gemeinschaftliche Nutzung</strong> eines Wäschetrockners an.</li> <li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät möglichst hoher <strong>Energieeffizienzklasse </strong>– idealerweise Klasse A.</li> <li><strong>Auslastung </strong>ist ebenso wichtig: Achten Sie beim Kauf auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße bzw. maximalen Füllmenge. Kleinere Trommeln sind allerdings nicht automatisch sparsamer, wenn sie häufiger laufen müssen. Ein zu großer Trockner, der oft nur halb leer ist, verbraucht mehr Energie pro Kilogramm Wäsche als ein passender, gut gefüllter Trockner.</li> <li><strong>Schleudern </strong>Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl. Höhere Drehzahlen entfernen mehr Restwasser aus der Wäsche, was die Trocknungszeit und den Energieverbrauch des Trockners erheblich reduziert.</li> <li>Sofern möglich, <strong>reparieren </strong>Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li><strong>Entsorgen </strong>Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte: </strong>Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten hängen stark vom Gerätetyp, der Effizienzklasse und der Nutzungshäufigkeit ab. Bei durchschnittlich etwa 160 Trocknungsgängen pro Jahr und einem durchschnittlichen Strompreis von rund 0,30 bis 0,36 Euro pro kWh können die jährlichen Stromkosten zwischen etwa 40 und 200 Euro liegen. Besonders effizient sind Geräte mit Wärmepumpentechnologie. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Wäschetrockner das neue EU-Energielabel mit Effizienzklassen von A bis G. Die sparsamsten Geräte erreichen heute meist die Klassen A oder B, während viele Modelle in Klasse C liegen. Moderne Wärmepumpentrockner verbrauchen etwa 73 bis 97 kWh pro 100 Trocknungszyklen, während ältere Geräte ohne Wärmepumpe rund 340 kWh pro 100 Zyklen benötigen. Dadurch ergeben sich je nach Effizienzklasse und Gerätetyp jährliche Stromkosten von ungefähr 40 Euro bei sehr effizienten Geräten bis zu rund 200 Euro bei älteren, ineffizienten Trocknern.</p> <p><strong>Geräte vergleichen:</strong> Die <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/tumbledryers20232534">EPREL-Datenbank der EU</a> hilft Verbraucher*innen, Haushaltsgeräte besser zu vergleichen. In der Datenbank sind alle in der EU gehandelten Produkte mit Energielabel – etwa Wäschetrockner – registriert. Dort können Nutzer*innen zum Beispiel nachsehen, wie hoch der Stromverbrauch eines Modells ist, welche Energieeffizienzklasse es hat oder wie groß die Trommel ist. So lässt sich vor dem Kauf leichter erkennen, welche Geräte besonders sparsam sind und langfristig weniger Stromkosten verursachen.</p> <p><strong>Die richtigen Handgriffe: </strong>Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p> <p><strong>So lange wie möglich nutzen: </strong>Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">so lange wie möglich zu nutzen</a> und bei Bedarf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">zu reparieren bzw. reparieren zu lassen</a>. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen. Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.<br>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p> <p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Trocknen Sie möglichst ihre Wäsche im Freien oder in unbeheizten und gut belüfteten Räumen. Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie vor allem im Winter ausreichend (kurzes Stoßlüften von jeweils 5-10 Min.). Damit verhindern Sie Schimmelbildung in der Wohnung.</li> <li>Reinigen Sie regelmäßig alle Siebe des Trockners gemäß Bedienungsanleitung, da sonst mit längerer Trocknungsdauer und höherem Energieverbrauch zu rechnen ist.</li> <li>Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes darauf, dass es einen Feuchtigkeitsmesser hat. So schaltet sich der Wäschetrockner ab, wenn der gewünschte Trocknungsgrad erreicht ist.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Propan (R290)).</li> <li>Wie bei der Waschmaschine gilt auch beim Trockner: Gerät voll beladen. Das bringt bei höchster Effizienz den günstigsten Energieverbrauch.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> </ul> Hintergrund <p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die neuen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R2533-20251124">Ökodesign-Vorschriften</a> erlauben im Wesentlichen nur noch Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, weil andere Bauarten (z. B. klassische Abluft- oder einfache Kondensationstrockner mit Heizstab) die aktuellen Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Bei einem Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie kondensiert feuchte Luft an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p> <p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p> <p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p> </p><p> Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen und Ihren Wäschetrockner nutzen <ul> <li>Kaufen Sie einen <strong>Wäscheständer </strong>oder eine <strong>Wäscheleine</strong>: Das ist die energieeffizienteste Methode zum Trocknen von Wäsche und hilft, Stromkosten zu sparen.</li> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die <strong>gemeinschaftliche Nutzung</strong> eines Wäschetrockners an.</li> <li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät möglichst hoher <strong>Energieeffizienzklasse </strong>– idealerweise Klasse A.</li> <li><strong>Auslastung </strong>ist ebenso wichtig: Achten Sie beim Kauf auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße bzw. maximalen Füllmenge. Kleinere Trommeln sind allerdings nicht automatisch sparsamer, wenn sie häufiger laufen müssen. Ein zu großer Trockner, der oft nur halb leer ist, verbraucht mehr Energie pro Kilogramm Wäsche als ein passender, gut gefüllter Trockner.</li> <li><strong>Schleudern </strong>Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl. Höhere Drehzahlen entfernen mehr Restwasser aus der Wäsche, was die Trocknungszeit und den Energieverbrauch des Trockners erheblich reduziert.</li> <li>Sofern möglich, <strong>reparieren </strong>Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li><strong>Entsorgen </strong>Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte: </strong>Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten hängen stark vom Gerätetyp, der Effizienzklasse und der Nutzungshäufigkeit ab. Bei durchschnittlich etwa 160 Trocknungsgängen pro Jahr und einem durchschnittlichen Strompreis von rund 0,30 bis 0,36 Euro pro kWh können die jährlichen Stromkosten zwischen etwa 40 und 200 Euro liegen. Besonders effizient sind Geräte mit Wärmepumpentechnologie. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Wäschetrockner das neue EU-Energielabel mit Effizienzklassen von A bis G. Die sparsamsten Geräte erreichen heute meist die Klassen A oder B, während viele Modelle in Klasse C liegen. Moderne Wärmepumpentrockner verbrauchen etwa 73 bis 97 kWh pro 100 Trocknungszyklen, während ältere Geräte ohne Wärmepumpe rund 340 kWh pro 100 Zyklen benötigen. Dadurch ergeben sich je nach Effizienzklasse und Gerätetyp jährliche Stromkosten von ungefähr 40 Euro bei sehr effizienten Geräten bis zu rund 200 Euro bei älteren, ineffizienten Trocknern.</p> <p><strong>Geräte vergleichen:</strong> Die <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/tumbledryers20232534">EPREL-Datenbank der EU</a> hilft Verbraucher*innen, Haushaltsgeräte besser zu vergleichen. In der Datenbank sind alle in der EU gehandelten Produkte mit Energielabel – etwa Wäschetrockner – registriert. Dort können Nutzer*innen zum Beispiel nachsehen, wie hoch der Stromverbrauch eines Modells ist, welche Energieeffizienzklasse es hat oder wie groß die Trommel ist. So lässt sich vor dem Kauf leichter erkennen, welche Geräte besonders sparsam sind und langfristig weniger Stromkosten verursachen.</p> <p><strong>Die richtigen Handgriffe: </strong>Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p> <p><strong>So lange wie möglich nutzen: </strong>Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">so lange wie möglich zu nutzen</a> und bei Bedarf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">zu reparieren bzw. reparieren zu lassen</a>. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen. Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.<br>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p> <p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Trocknen Sie möglichst ihre Wäsche im Freien oder in unbeheizten und gut belüfteten Räumen. Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie vor allem im Winter ausreichend (kurzes Stoßlüften von jeweils 5-10 Min.). Damit verhindern Sie Schimmelbildung in der Wohnung.</li> <li>Reinigen Sie regelmäßig alle Siebe des Trockners gemäß Bedienungsanleitung, da sonst mit längerer Trocknungsdauer und höherem Energieverbrauch zu rechnen ist.</li> <li>Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes darauf, dass es einen Feuchtigkeitsmesser hat. So schaltet sich der Wäschetrockner ab, wenn der gewünschte Trocknungsgrad erreicht ist.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Propan (R290)).</li> <li>Wie bei der Waschmaschine gilt auch beim Trockner: Gerät voll beladen. Das bringt bei höchster Effizienz den günstigsten Energieverbrauch.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die neuen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R2533-20251124">Ökodesign-Vorschriften</a> erlauben im Wesentlichen nur noch Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, weil andere Bauarten (z. B. klassische Abluft- oder einfache Kondensationstrockner mit Heizstab) die aktuellen Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Bei einem Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie kondensiert feuchte Luft an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p> <p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p> <p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p> </p><p>Informationen für...</p>
In einem überregionalen Projekt wurden in enger Kooperation mit dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer Steiermark (WIFI) Energieverbrauchs- und Lastganganalysen in speziell ausgewählten typischen Gewerbe- und Industriebetrieben durchgeführt. Dabei sollen verschiedene Möglichkeiten des effizient(er)en Einsatzes von Strom durch Istzustandanalysen, Erarbeitung von Energie-konzepten und Lastmanagementmodellen in verschiedenen Gewerbe- und Industiesparten untersucht werden. Zur Klärung dieser Fragen war es erforderlich, die Lastganglinien der Betriebe zu erfassen. Deren Messung erfolgt mittels optischer Sensoren durch Zählung der Zählerscheibenumdrehungen. Bei genaueren Lastganganalysen werden bei wichtigen Verbrauchern mit Hilfe von Stromwandlern detaillierte Messungen mit dem am Institut entwickelten Leistungs- und Energiemeßsystem ergänzend durchgeführt. Im Zuge des Meßprogramms wurden mehrere Bäckereien, Kaufhäuser, Sägewerke, eine Fleischhauerei, eine Konditorei, mehrere Tischlereien und Hotelbetriebe hinsichtlich Lastmanagement und Energie- und Leistungssparmöglichkeiten untersucht.
Im Juni 2011 legte die Europäische Kommission eine neue Richtlinie für Energieeffizienz vor. Diese soll Maßnahmen zur weiteren Energieeinsparung vorschlagen, um das 20 Prozent Energieeinsparziel bis 2020 zu erreichen. Nach heutigem Politikstand wäre allerdings nur die Hälfte dieses Einsparziels für die EU erreichbar. Nettoeinsparungen für Europas Wirtschaft und Verbraucher sollen sich auf 107 Milliarden Euro im Jahr 2020 belaufen, falls alle kosteneffizienten Effizienzmaßnahmen auch wirklich umgesetzt werden. Diese Zahl bezieht sich jedoch nur auf die vermiedenen Energiekosten - d.h. den Effekt von weniger Energieeinkauf durch Wirtschaft und Verbraucher. Hierzu müssen aber die indirekten Ersparnisse hinzugerechnet werden, welche Gegenstand der vorliegenden Studie sind. Die Studie untersucht die zugehörigen Mechanismen, die einen positiven Einfluss auf die Preisentwicklung haben: - Die verringerte Nachfrage senkt den Preis von fossilen Energiequellen - Strompreise auf dem Spotmarkt fallen niedriger aus - Es muss weniger in die Energieinfrastruktur investiert werden. Diese Ecofys Studie wurde im Auftrag von Friends of the Earth Europe und Climate Action Network Europe erstellt.
Strompreis an der Energiebörse bei Strommangel, Gründe, Import von Energie aus dem Ausland, Auswirkungen von Dunkelheit und Flaute auf Importabhängigkeit, Auswirkungen auf energieintensive Industrie; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Für die Bundesnetzagentur erstellte Ecofys gemeinsam mit EnCT und der Sozietät Becker Büttner Held im Jahr 2009 dieses Gutachten, welches gemeinsam mit dem Gutachten 'Ökonomische und technische Aspekte eines flächendeckenden Rollouts intelligenter Zähler' und 'Einführung von lastvariablen und zeitvariablen Tarifen' als Basis für den Bericht der Bundesnetzagentur zu den Entwicklungen und Handlungsoptionen für Smart Meter und variable Tarife dient.
About 40% of final energy consumption in Germany will take place in and around buildings. Heating, cooling, hot water and the operation of electric devices are doing the most important areas - in the future probably also increasingly electric vehicles. The Open Gateway Energy Management Alliance (OGEMA) is an open software platform for energy management in this area. This connects energy consumers and producers to the customer with control centers of energy supply and binds a display for user interaction to. Thus, end-users should be able to automatically observe the future variable price of electricity and energy consumption to times. All participating developers to turn their ideas for automated energy can be used more efficiently to implement in appropriate software.
Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067 . Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten. Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.
<p> <p>Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2024 gegenüber 2008 um 4,7 %. Vor allem durch europäische Ökodesign-Regelungen konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen.</p> </p><p>Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2024 gegenüber 2008 um 4,7 %. Vor allem durch europäische Ökodesign-Regelungen konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen.</p><p> Stromverbrauch der Haushalte <p>Der Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug im Jahr 2024 rund 133 Milliarden Kilowattstunden oder 133 Terawattstunden. Dies entspricht 28,8 % des gesamten Stromverbrauchs. Allerdings ist der Verbrauch seit 2008 trotz Effizienzsteigerung der Geräte auf etwa konstantem Niveau, was auf eine steigende Gerätezahl und -größe, aber auch auf eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/80335">steigende Pro-Kopf-Wohnfläche</a>und eine gestiegene Bevölkerungszahl zurückgeführt wird. </p> <p>Große Geräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen machen nach wie vor einen sehr hohen Anteil aus. Besonders relevant sind <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prozesswaerme">Prozesswärme</a>/Kochen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prozesskaelte">Prozesskälte</a> und IKT-Geräte (siehe Abb. „Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwber-2024_2026-05-05.png"> </a> <strong> Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgmeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwber-2024_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (2,83 MB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwber-2024_2026-05-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (37,43 kB)</a></li> </ul> </p><p> Effizientere Produkte <p>Neue Geschirrspülmaschinen werden seit 2021 nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnung auf einer Skala von A bis G bewertet. Der Stromverbrauch wird dabei in kWh pro 100 Eco-Programmdurchläufe angegeben. Dadurch lassen sich aktuelle Geräte direkt und nachvollziehbar miteinander vergleichen.</p> <p>Ein Beispiel zeigt die Spannweite: Ein sehr effizientes Gerät der Klasse A kann etwa 54 kWh pro 100 Eco-Zyklen verbrauchen, während ein weniger effizientes Gerät der Klasse G etwa 95 kWh pro 100 Eco-Zyklen benötigt. Das entspricht einer potenziellen Einsparung von rund 43 % bei der Wahl des effizienteren Geräts. Bei 220 Spülgängen pro Jahr ergibt sich daraus eine Stromkostendifferenz von rund 33 Euro pro Jahr, gerechnet mit einem aktuellen Strompreis von rund 37,0 ct/kWh.</p> <p>Die Abbildung „Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen“ zeigt die Effizienzverbesserung der einzelnen Anwendungsbereiche über den Zeitraum von 2008 bis 2024. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Daten auch Änderungen im Gerätebestand enthalten sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwendungsber_2026-05-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgmeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwendungsber_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (342,67 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwendungsber_2026-05-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Maßnahmen der Politik: Ökodesign <p>Maßgeblich zu der oben beschriebenen Entwicklung haben die unter der bisherigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-richtlinie#textpart-2">Ökodesign-Richtlinie</a> erlassenen Effizienzanforderungen beigetragen. Mit der seit Juli 2024 geltenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-verordnung#berblick-kodesign-verordnung">Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)</a> wurde der Rahmen erweitert: die bestehenden produktbezogenen Anforderungen werden fortgeführt und weiterentwickelt. Einige Beispiele:</p> <ul> <li>Büro- und Haushaltsgeräte dürfen seit dem 7. Januar 2013 im Bereitschafts- oder Auszustand nicht mehr als eine halbe Wattstunde oder bei Informations- oder Statusanzeige nicht mehr als eine Wattstunde verbrauchen.</li> <li>Auch für Fernsehgeräte, Computer, Haushaltslampen, Motoren und Heizungsumwälzpumpen gibt es Effizienzanforderungen.</li> <li>Alle Heizgeräte, welche feste Brennstoffe, Gas, Öl oder Strom für Ihren Betrieb benötigen, werden ebenfalls durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Die Verordnungen werden im Schnitt alle fünf Jahre überprüft und an die technischen Entwicklungen angepasst. Dabei werden schnelllebige Produktgruppen in kürzeren Abständen überarbeitet, während die Produktgruppen, in welchen keine Technologiesprünge zu erwarten sind, in größeren Intervallen überarbeitet werden.</li> </ul> </p><p> Das EU-Energielabel <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3201">EU-Energielabel</a> bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung als Orientierungshilfe beim Einkauf nutzen. Die Europäische Union (EU) hat diese Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den 90-er Jahren eingeführt und immer wieder um neue Produktgruppen erweitert. Die Kennzeichnung informiert über den Energieverbrauch der Produkte anhand der Energieeffizienzklassen. Seit 2021 werden die früheren Skalen mit Klassen wie A+++ schrittweise durch eine einfachere Skala von A bis G ersetzt: Der jeweilige Umsetzungszeitraum ist dabei produktabhängig.</p> <p>Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2020 gibt es sie für 17 Produktgruppen:</p> <ul> <li>Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, gewerbliche Kühllagerschränke,</li> <li>Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben,</li> <li>Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten,</li> <li>Lampen,</li> <li>Fernsehgeräte und Displays,</li> <li>Heizkessel und Warmwasserbereiter, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte,</li> <li>PKW und -Reifen.</li> </ul> </p><p> Auch der Blaue Engel hilft <p>Eine Entscheidungshilfe beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte bietet auch der Blaue Engel. Er zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebenswegbezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauen Engel</a> sind auch besonders energiesparende und klimafreundliche Produkte gekennzeichnet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern auch hier eine <a href="http://www.oekotop100.de/">gute Orientierung beim Kauf</a> zu liefern.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 372 |
| Kommune | 1 |
| Land | 22 |
| Weitere | 12 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 73 |
| Zivilgesellschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 322 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 61 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 65 |
| Offen | 330 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 376 |
| Englisch | 73 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 11 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 38 |
| Keine | 220 |
| Webseite | 160 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 194 |
| Lebewesen und Lebensräume | 273 |
| Luft | 178 |
| Mensch und Umwelt | 396 |
| Wasser | 104 |
| Weitere | 389 |