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Europäischer Emissionshandel: Emissionen deutscher Anlagen seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 um 33 Prozent gesunken

Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim ⁠ Klimaschutz ⁠ geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Umweltschädliche Subventionen liegen bei über 52 Milliarden Euro

Kein systematischer Abbau in Deutschland erkennbar Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) beliefen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf über 52 Milliarden Euro im Jahr 2010. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Es ist keine nachhaltige Politik, wenn umweltschädliche Produktions- und Konsumweisen erst mit Milliarden subventioniert werden und dann weitere Milliarden aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen, um Schäden an Umwelt und Gesundheit wieder halbwegs zu kompensieren. Unser Rat kann nur sein, umwelt-schädliche Subventionen systematisch abzubauen.“ Dies würde nicht nur Umwelt und Gesundheit entlasten, sondern auch neue Finanzierungsspielräume schaffen – etwa für den Klimaschutz, die Bildung, die Sanierung von Straßen oder den Ausbau des öffentlichen Bus- und Schienenverkehrs. Mit 24,2 Milliarden Euro entfällt ein Großteil der umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf den Verkehrssektor, dicht gefolgt von der Energiebereitstellung und -nutzung mit weiteren 21,6 Milliarden Euro. Das Bau- und Wohnungswesen schlägt mit 5,9 Milliarden Euro zu Buche, in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei konnte über eine halbe Milliarde Euro an umweltschädlichen Subventionen quantifiziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei besonders schwierig ist – der wahre Umfang der umweltschädlichen Subventionen ist dort tatsächlich deutlich höher. Die neue ⁠ UBA ⁠-Studie analysiert, welche Subventionen den ⁠ Klimawandel ⁠ fördern, die Wasser-, Boden- und Luftqualität beinträchtigen, zu Gesundheitsschäden führen oder die Flächeninanspruchnahme und den Rohstoffverbrauch erhöhen. Außerdem enthält die Studie konkrete Reformvorschläge, etwa für die Entfernungspauschale. Maria Krautzberger: „Die Entfernungspauschale fördert die Zersiedelung der Landschaft und das Verkehrswachstum. Dies belastet unsere Gesundheit durch Luftschadstoffe und Lärm. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale muss allerdings sozial verträglich erfolgen.“ Das UBA schlägt daher vor, Fahrten zur Arbeit nur noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen. Dadurch könnten Personen, die ansonsten unzumutbar belastet würden, ihre Fahrtkosten zur Arbeit weiter steuerlich absetzen. Das Geld, das der Staat durch eine solche Reform spart, könnte er für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden. Auch eine Senkung der Einkommensteuer wäre denkbar. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es auch bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf energieintensive Unternehmen beschränkt werden, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Die Subventionspolitik der vergangenen Jahre zeigt insgesamt eine uneinheitliche Entwicklung: Einige umweltschädliche Subventionen laufen in den nächsten Jahren aus oder wurden abgebaut, etwa die Eigenheimzulage oder die Steinkohleförderung. Zugleich wurden jedoch bestehende umweltschädliche Subventionen ausgeweitet oder neue umweltschädliche Subventionen eingeführt. Ein Beispiel ist die Steuervergütung für Agrardiesel, die dazu führt, dass Landwirte kaum Anreize haben, sparsam zu fahren oder sparsame Landmaschinen zu beschaffen. Ein weiteres Beispiel ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen, die ebenfalls die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum ⁠ Klimaschutz ⁠ verringert. Um den Abbau umweltschädlicher Subventionen systematisch in die Wege zu leiten, empfiehlt das UBA ein umweltbezogenes Subventionscontrolling: „Wir brauchen einen ‚Umweltcheck‘ für Subventionen, der alle Subventionen auf negative Umweltwirkungen untersucht und sie regelmäßig einer Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterzieht. Er wäre auch ein wichtiger Baustein für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen“, so Maria Krautzberger. Die Studie berücksichtigt im Wesentlichen die Subventionen auf Bundesebene, während Subventionen auf Landesebene nur in Einzelfällen erfasst werden. Außerdem sind viele umweltschädliche Subventionen nicht genau quantifizierbar. „Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland liegen in Wirklichkeit noch deutlich höher als die 52 Milliarden Euro in unserer Studie. Dies unterstreicht zusätzlich den Handlungsbedarf“, sagte Krautzberger.

Europäischer Emissionshandel: Treibhausgasemissionen in Deutschland insgesamt konstant

DEHSt-Jahresbericht weist mehr Emissionen durch Kohleverbrennung aus 2022 emittierten die rund 1.730 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 354 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Die Gesamtemissionen veränderten sich 2022 damit im Vergleich zum Vorjahr (355 Millionen Tonnen) nicht wesentlich. In den maßgeblichen Sektoren Energie und Industrie war die Entwicklung gegenläufig: Die Emissionen der Energieanlagen stiegen um drei Prozent, die der Industrie gingen um sechs Prozent zurück. Grund war der Krieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Verwerfungen auf den Energiemärkten, wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠, sagt: „Vor der COVID-19-Pandemie gab es deutliche Emissionsrückgänge bei den deutschen EU-ETS-Anlagen. Dieser Trend ist vorerst gestoppt. Als Folge der Russland-Aggression stagnieren die Emissionen auf dem Vor-Pandemie-Niveau und bei der Kohleverfeuerung beobachten wir sogar einen erneuten Anstieg. Hier müssen wir nun entschieden gegensteuern und weg von den fossilen Energien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien braucht noch mehr Tempo und wir müssen bis 2030 aus der Kohle aussteigen. Der nun reformierte Emissionshandel, mit deutlich abgesenkten Emissionsobergrenzen ab 2024 kann hierfür spürbare Impulse setzen.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA, ergänzt: „Die jüngsten Beschlüsse zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik setzen auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels. Dies stärkt seine Rolle als zentraler Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik. Neben abgesenkten Emissionsobergrenzen wird künftig auch der Anteil kostenloser Emissionsberechtigungen weiter zurückgehen. Gleichzeitig schaffen die aus den Auktionen eingenommen Gelder erhebliche finanzielle Spielräume, um die sozialen Folgen der Dekarbonisierung gerecht abzufedern.“ Energie: Die Emissionen aus der Energieversorgung stiegen um drei Prozent auf 242 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit das zweite Jahr in Folge. Im Energiebereich sank der Erdgaseinsatz in der Stromproduktion wegen der infolge des russischen Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Gaspreise: Trotz der seit Einführung des EU-ETS höchsten Preise von durchschnittlich über 80 Euro pro Emissionsberechtigung waren viele Kohlekraftwerke im Betrieb wirtschaftlicher als Gaskraftwerke. Darum stieg der Einsatz von Braun- und Steinkohle für die Stromproduktion gegenüber 2021 deutlich. Industrie : Die Emissionen der Industrie sanken im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 112 Millionen Tonnen CO 2 -Äq, weil weniger produziert wurde; das ist das niedrigste Niveau seit 2013. In fast alle Branchen gingen die Emissionen deutlich zurück: Am meisten in der chemischen Industrie (18 Prozent), gefolgt von den Nichteisenmetallen (15 Prozent). Lediglich die Emissionen der Raffinerien stiegen um 4 Prozent. Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber lagen 2022 bei etwa 7,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. Dies ist ein Anstieg um rund 55 Prozent. Die Emissionen lagen aber weiterhin unter dem Niveau vor der Covid-19-Pandemie – sie erreichten etwa drei Viertel der Emissionen von 2019. Deutschland und Europa : Auch die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) veränderten sich 2022 nur geringfügig: Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen im Jahr 2022 um 1 Prozent und lagen bei rund 1,32 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Maßgeblich für diese Entwicklung waren – analog zur Situation in Deutschland – ein Anstieg der Kohleverstromung und Rückgänge in der Industrieproduktion. Die Emissionen der Stromerzeugung stiegen um rund 2 Prozent, während die Emissionen der Industrieanlagen um rund 5 Prozent sanken. Gegenüber 2005 – dem Startjahr des EU-ETS – sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 38 Prozent und damit stärker zurückgegangen als in Deutschland (etwa 31 Prozent). Das aktuelle Emissionsniveau liegt damit 24 Prozentpunkte unterhalb der neu beschlossenen Zielvorgabe für 2030 (minus 62 Prozent). In den verbleibenden acht Jahren muss sich die Minderungsgeschwindigkeit damit deutlich erhöhen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Die UBA-⁠ Prognose ⁠ vom März weist für die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den deutschen EU-ETS-Anlagen einen Rückgang von gut 15 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 1,9 Prozent aus. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen und nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem verantwortlich für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

Energiemanagementsysteme als Grundlage für Steuerentlastungen

Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen TÜV Thüringen e.V. - Zertifizierungsstelle für System- und Personalzertifizierung Dr. Daniel Buchenhorst; Fachbereichsleiter Energietechnik TÜV Thüringen 3. Energieforum Sachsen-Anhalt Aschersleben, 15.10.2014 Mit Sicherheit in guten Händen! Möglichkeiten zur Entlastung von Abgaben und Steuern auf Energieerzeugnisse • Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Eisenbahnen a §40 EEG • Spitzenausgleich produzierendes Gewerbe a §10 StromStG, §55 EnergieStG • Entlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren a §9a StromStG, §51 EnergieStG • allgemeine Energie- und Stromsteuerentlastung des prod. Gewerbes, Land- und Forstwirtschaft a §9b StromStG, §54 EnergieStG • Steuerentlastung für Stromerzeugung in KWK-Anlagen a §53 EnergieStG • sowie §§26,37,44,47 EnergieStG • atypische Netznutzung a § 19 Abs. 2 StromNEV • Konzessionsabgaben a §2 KAV • CO2-Strompreiskompensation a BMWi-Förderrichtlinie; BAnz AT 06.08.2013 B2 © TÜV Thüringen e. V. Mit Sicherheit in guten Händen! 2 Besondere Ausgleichsregelung nach EEG 2014 • Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung • >16 % (2015) bzw. >17% (ab 2016) für Unternehmen der Liste 1 (6 von 29 Branchen aus dem Bereich Nahrungs-/Futtermittel) • > 20% für Unternehmen der Liste 2 • Stromverbrauch • > 1 GWh/a  mindestens alternatives System nach SpaEfV • > 5 GWh/a  zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 • Härtefallregelung für bisher privilegierte Unternehmen: 20% der EEG-Umlage ab der ersten GWh/a wenn Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung > 14% • Antragsfrist einmalig bis 30. September 2014 verlängert • Anträge für das Begrenzungsjahr 2014 nur auf Basis EEG 2104 © TÜV Thüringen e. V. Mit Sicherheit in guten Händen! 3

Analysen zum direkten und indirekten Carbon-Leakage-Risiko europäischer Industrieunternehmen

Die Ergebnisse des Projekts "Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020 - Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung" sind in diesem Gesamtbericht zusammengeführt. Ziel des Projekts war die methodisch und empirisch fundierte, zeitnahe und politikrelevante wissenschaftliche Analyse verschiedener Aspekten des Themas Carbon Leakage bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020, und insbesondere der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 - 2030) und darüber hinaus. Die Arbeiten wurden vom Ecologic Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim durchgeführt. Im ersten der insgesamt drei Arbeitspakete wurde der Begriff Carbon Leakage genauer geklärt. Insbesondere wurden die wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt, die einen Einfluss auf das Carbon Leakage-Risiko haben. Innerhalb des zweiten Arbeitspakets wurde eine vergleichende Analyse der klimapolitischen Ambitionsniveaus der EU und ihrer größten industriellen Handelspartner-Länder erstellt. Sie liefert ein möglichst aktuelles und möglichst umfassendes Bild des klimabezogenen regulatorischen Rahmens für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Im dritten Arbeitspaket wurden die indirekten CO2-Kosten von Industrieunternehmen näher betrachtet. Unter indirekten CO2-Kosten werden die zusätzlichen Kosten im Rahmen des EU ETS verstanden, die durch eine Überwälzung der in der Stromerzeugung anfallenden CO2-Kosten auf den Strompreis entstehen. Quelle: Forschungsbericht

Analysen zum direkten und indirekten Carbon-Leakage-Risiko europäischer Industrieunternehmen

Die Ergebnisse des Projekts "Zuteilung für Industrieanlagen im EU-ETS nach 2020 - Analyse und Weiterentwicklung der direkten und indirekten Carbon-Leakage-Regelung" sind in diesem Gesamtbericht zusammengeführt. Ziel des Projekts war die methodisch und empirisch fundierte, zeitnahe und politikrelevante wissenschaftliche Analyse verschiedener Aspekten des Themas Carbon Leakage bei der anstehenden Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020, und insbesondere der Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Regelungen für die vierte Handelsperiode (2020 - 2030) und darüber hinaus. Die Arbeiten wurden vom Ecologic Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) Mannheim durchgeführt. Im ersten der insgesamt drei Arbeitspakete wurde der Begriff Carbon Leakage genauer geklärt. Insbesondere wurden die wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt, die einen Einfluss auf das Carbon Leakage-Risiko haben. Innerhalb des zweiten Arbeitspakets wurde eine vergleichende Analyse der klimapolitischen Ambitionsniveaus der EU und ihrer größten industriellen Handelspartner-Länder erstellt. Sie liefert ein möglichst aktuelles und möglichst umfassendes Bild des klimabezogenen regulatorischen Rahmens für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Im dritten Arbeitspaket wurden die indirekten CO2-Kosten von Industrieunternehmen näher betrachtet. Unter indirekten CO2-Kosten werden die zusätzlichen Kosten im Rahmen des EU ETS verstanden, die durch eine Überwälzung der in der Stromerzeugung anfallenden CO2-Kosten auf den Strompreis entstehen. Quelle: Forschungsbericht

Strompreiskompensation: Auswertungsbericht 2020 online

Strompreiskompensation: Auswertungsbericht 2020 online Im Jahr 2020 haben 325 deutsche Unternehmen rund 833 Millionen Euro Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten des EU-Emissionshandels erhalten. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA zur so genannten Strompreiskompensation hervor. Auswertungsbericht 2020 Für das Abrechnungsjahr 2020 gingen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt von 326 Unternehmen Anträge auf Beihilfen für indirekte CO 2 -Kosten des Emissionshandels ein. Nach deren Prüfung erhielten 325 Unternehmen mit 893 Anlagen rund 833 Millionen Euro zur Strompreiskompensation. Der für die Berechnung der Beihilfe anzusetzende Preis für die Zertifikate (EU-Allowances) betrug 25,20 Euro. Damit übersteigt die bewilligte Beihilfesumme für 2020 die für das Abrechnungsjahr 2019 ausgezahlte Beihilfe in Höhe von 546 Millionen Euro erneut deutlich. Zweck der Strompreiskompensation Indirekte CO 2 -Kosten entstehen dadurch, dass Stromerzeuger die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Mit den Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation) soll für Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind, ein Teil dieser Kosten kompensiert werden. Ziel dabei ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gegenüber Wettbewerbern mit Standorten außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie (EHRL), die keine derartigen Kosten tragen, zu erhalten. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb des EU-Emissionshandelssystems und damit die Verlagerung von CO 2 -Emissionen (sogenanntes „Carbon Leakage“) sollen damit verhindert werden.

Neuer Newsletterservice zum Emissionshandel

Neuer Newsletterservice zum Emissionshandel Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt stellt um: vom elektronischen Serienbrief zum smarten Newsletter. Im DEHSt-Newsletter erhalten Sie Neuigkeiten zu allen wichtigen Themen, die den Emissionshandel betreffen – beispielsweise regelmäßige Berichte über Auktionen, die Entwicklung des Emissionshandels sowie Veranstaltungseinladungen. Melden Sie sich jetzt an. Ab sofort bietet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Newsletter an, über den sich teilnehmende Unternehmen und Organisationen, aber auch alle anderen Interessierten über den Emissionshandel in Deutschland und Europa sowie den internationalen Kohlenstoffmarkt auf dem Laufenden halten können. Die einzelnen Themen sind: Europäischer Emissionshandel für stationäre Anlagen Europäischer Emissionshandel im Luftverkehr und ⁠ CORSIA ⁠ Strompreiskompensation Nationaler Emissionshandel Internationale Berichte, Forschungsergebnisse, Aktivitäten Der Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen und ersetzt die bisherigen Mailings. Aus Gründen des Datenschutzes können wir die bisher bei uns für die Mailings gespeicherten Daten nicht für den Newsletter-Versand übernehmen. Wenn Sie weiterhin die neusten Informationen der DEHSt erhalten wollen, melden Sie sich bitte für den Newsletter an: https://www.dehst.de/Newsletter-Anmeldung .

Willingmann begrüßt geplantes Strompreispaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich heute auf ein Strompreispaket geeinigt, mit dem sie Unternehmen in den kommenden fünf Jahren entlasten will. Geplant ist unter anderem eine Absenkung der Stromsteuer von aktuell 2,05 Cent je Kilowattstunde auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent für die Jahre 2024 und 2025 sowie eine Ausweitung der Hilfen für rund 350 besonders energieintensive Unternehmen. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßte am Donnerstag das geplante Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft. „Die anhaltend hohen Energiepreise haben in den vergangenen Monaten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und damit viele Arbeitsplätze bedroht. Ich begrüße es daher sehr, dass die Bundesregierung jetzt den Weg eingeschlagen hat, staatlich induzierte Strompreisbestandteile wie die Stromsteuer spürbar abzusenken“, erklärte Willingmann. „Gerade die überfällige Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß zählt zu den Maßnahmen, für die ich in den vergangenen Monaten intensiv – insbesondere auch in der Energieministerkonferenz – geworben habe. In Kombination mit den anderen Maßnahmen der Bundesregierung – wie die Abschaffung der EEG-Umlage, die Strompreiskompensation und der Spitzenausgleich – ist hier ein Paket geschnürt worden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft deutlich stärkt. Angesichts der erfreulichen Entwicklung könnte man auch sagen: Steter Tropfen höhlt den Stein.“ Aktuell sind bereits einige energieintensive Branchen von der Stromsteuer befreit, andere Unternehmen – bundesweit etwa 9.000 – profitieren vom Spitzenausgleich, der Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. Die Spitzenausgleichsunternehmen profitieren jetzt aber ebenso von der Senkung der Stromsteuer wie Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die bislang nicht vollständig von der Stromsteuer befreit waren. Für große Konzerne plant die Regierung eine Erweiterung der Strompreiskompensation. Bereits heute erhalten 350 energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, vom Bund Geld für den Kauf von CO2-Zertifikaten. Bislang mussten sie allerdings die Kosten für die erste Gigawattstunde Strom selbst tragen; dieser Selbstbehalt soll nun wegfallen. Für eine noch kleinere Gruppe von 90 besonders energieintensiven Konzernen soll es eine weitere Hilfe namens „Super-Cap“ geben. Das Maßnahmenbündel soll für die Unternehmen Strompreise von weniger als sechs Cent je Kilowattstunde ermöglichen. „Wir werden die vorgeschlagenen Maßnahmen zunächst genau auswerten – auch in ihren Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zweifellos sind Maßnahmen von Vorteil, die kurzfristig zu realisieren und mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu vereinbaren sind“, erklärte Willingmann. „Angesichts des überschaubaren Kreises der Unternehmen, die von den Maßnahmen profitieren sollen, werden wir über weitere Entlastungen sprechen müssen. Für kleine und mittlere Betriebe mit hohem Energieverbrauch wird die Senkung der Stromsteuer allein nur eine überschaubare Entlastung darstellen. Gleichwohl unternimmt die Bundesregierung jetzt einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft und zur Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Emissionshandel: Deutsche Anlagen mindern 2017 um 3,4 Prozent

Minderung gegenläufig zum EU-weiten Anstieg der Treibhausgasemissionen Im Jahr 2017 emittierten die rund 1.830 stationären Anlagen in Deutschland im Emissionshandel (ETS, Emission Trading System) rund 438 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 3,4 Prozent weniger als 2016. Damit fällt der Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, welche auch andere Sektoren (z.B. Verkehr, Haushalte) umfassen. Die kürzlich veröffentlichte Nahzeitschätzung des UBA hatte für diese eine Minderung von 0,5 Prozent ermittelt. Die deutschen ETS-Emissionen entwickelten sich damit gegenläufig zum EU-weiten Durchschnitt. Den Emissionsanstieg des gesamten EU-ETS schätzen unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 0,6 bis 1,0 Prozent. Dieser Anstieg ist maßgeblich durch wirtschaftliches Wachstum getrieben. Auch die deutsche Wirtschaft wächst, der Anstieg der Industrieemissionen um 2,1 Prozent wird jedoch durch den starken Rückgang der Emissionen der Energieanlagen um 5,4 Prozent mehr als ausgeglichen. Der Preis für Emissionsberechtigungen (EUA - European ⁠ Emission ⁠ Allowances) von durchschnittlich 5,88 Euro im Jahr 2017 war zu gering, um Anreize für emissionsmindernde Investitionen im Industriebereich zu setzen. Seit Anfang des Jahres hat sich der Preis allerdings mehr als verdoppelt und liegt nun auf einem Niveau wie zuletzt im Jahre 2011. „Auch die Industrie muss ihren Teil dazu beitragen, die deutschen Emissionen zu mindern. Um dies zu erreichen braucht es einen starken Emissionshandel mit ambitionierten Minderungszielen und einem daraus resultierenden sichtbaren Preissignal. Die beachtliche aktuelle Preisentwicklung sollte klar machen, dass die Zeiten der vernachlässigbaren ⁠ CO2 ⁠-Kosten für viele in der Industrie schneller vorbei sein können, als mancher erwartet haben mag“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent auf 126 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit erfolgt erstmals seit 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, ein Anstieg der Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen. Der Anstieg der Emissionen der Industrieanlagen ist insbesondere auf die Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie und der Zementklinkerherstellung zurückzuführen, die im Vergleich zum Jahr 2016 starke Emissionszuwächse um 4,0 und 5,8 Prozent zu verzeichnen hatten. Auch die Emissionen der ETS-Anlagen der Papier- und Nichteisenmetallindustrie nahmen zu, wenngleich der Anstieg dort mit 1,0 und 0,6 Prozent moderater ausfiel. Leichte Emissionsrückgänge verzeichneten die Anlagen der Chemischen Industrie und die Raffinerien mit minus 1,0 und minus 0,5 Prozent. Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 5,4 Prozent auf 312 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dieser relativ starke Rückgang ist auf abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen zurückzuführen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 17 Prozent ab, die Braunkohleemissionen um moderate 0,7 Prozent. Die Zunahme der Erdgasemissionen um 2,4 Prozent fällt demgegenüber in absoluten Emissionen gemessen kaum ins Gewicht. Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2018 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2017 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2017 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 30. Mai 2018 veröffentlichen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2017 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2017 werden am 15. Januar 2019 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.

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