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Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende

Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.

Verifikation der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der der Kraft-Wärme-Kopplung (2011 - 2012)

Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.

Verifikation der Vereinbarungen zw. Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der dt. Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2010; Wirkungsanalyse und Identifizierung von Maßnahmen

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer, Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer^Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer, Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Energieeffizienz in Unternehmen

<p> Energieaudit <p>Mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen eingeführt. Alle Unternehmen, die nicht unter die Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen, sind demnach verpflichtet erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das EDL-G setzt somit die Energieeffizienzrichtlinie der EU um. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 hat das Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.</p><p>Hierzu erfolgt eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Mit diesem Zwischenergebnis werden in einem weiteren Schritt die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass das Unternehmen auf einen Blick erfassen kann, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum wirtschaftlich darstellen lassen. Auf der Grundlage der gewonnenen Daten aus der Verbrauchserfassung und der eingesetzten Energieträger besteht die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Energieaudits zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Für KMU bietet ein Audit die Grundlagen für eine Investitionsentscheidung in Energieeffizienzmaßnahmen. Darüber hinaus erfordert die Inanspruchnahme bestimmter steuerlicher Vorteile ebenfalls ein Energieaudit als Voraussetzung. Betroffen von der Auditpflicht sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen.</p><p>Unternehmen, die mehr als 249 Personen beschäftigen oder weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme haben, gelten als Nicht-KMU und sind somit nach dem EDL-G von der Auditpflicht betroffen. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Unternehmen, wenn sie bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Neben der Pflichterfüllung nach dem EDL-G ist das Energieaudit als vereinfachtes System vom Gesetzgeber auch als Voraussetzung für die Gewährung des Spitzenausgleichs nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) für KMU des produzierenden Gewerbes oder als Voraussetzung im Antragsverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung des EEG zugelassen.</p> Energieeffizienznetzwerke <p>Energieeffizienznetzwerke bieten Unternehmen die Möglichkeit in einem Prozess mit und von anderen Unternehmen durch einen stetigen Austausch und Kooperationen zu lernen, wie Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen eingeführt und umgesetzt werden können.</p><p>Das Konzept der Energieeffizienz-Netzwerke wurde in der Schweiz bereits in den 1990er Jahren entwickelt. In Deutschland wurde im Jahre 2002 ein erstes Energieeffizienz-Netzwerk vom Fraunhofer Institut ISI in Kooperation mit dem Modell Hohenlohe e.V. gestartet. Der Erfolg dieser ersten Netzwerke führte zu einer Verbreitung dieses methodischen Ansatzes, unterstützt durch verschiedene Förderprogramme des Bundes. In Rheinland-Pfalz wurden daraufhin mehrere dieser Lernenden Energieeffizienz-Netzwerke (LEEN-Netzwerke) in verschiedenen Regionen durchgeführt.</p><p>Die an Energieeffizienz-Netzwerken teilnehmenden Unternehmen realisieren durch ihren regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Durchschnitt mehr Lösungen zur Energieeffizienzsteigerung als andere Betriebe. Deshalb senken sie auch schneller ihre spezifischen Energiekosten. Die Netzwerk-Teilnehmer profitieren von der Initialberatung sowie vom Erfahrungs- und Informationsaustausch in den moderierten Netzwerktreffen. Sie vermindern dadurch auch ihre Such-, Informations- und Entscheidungskosten.</p><p>Die Ergebnisse aus den Initialberatungen werden zu einem gemeinsamen Netzwerkziel hinsichtlich Energieeffizienz und CO2-Minderung zusammengeführt. Mit dem jährlichen Monitoring werden die Erfolge der realisierten Energieeffizienzmaßnahmen des Netzwerkes dokumentiert.</p><p>Mit dem <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.html">Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)</a> hat die Bundesregierung 2014 ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem die Ziele im Bereich der Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende umfänglich beschrieben werden. Durch die definierten Maßnahmen soll der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent gesenkt und bis 2050 halbiert werden. Die zweitgrößte Sofortmaßnahme im NAPE ist die flächendeckende Einführung und Durchführung von Energieeffizienznetzwerken in Unternehmen.</p><p>Ziel der Initiative von Bundesregierung, Verbänden und Organisationen der Wirtschaft ist es, dass bis 2020 rund 500 Netzwerke in Deutschland etabliert werden. Durch die Definition von individuellen ambitionierten Einsparzeilen je Unternehmen nach einer Energieberatung wird das Ziel des Netzwerkes bestimmt. Insgesamt sollen die umgesetzten Maßnahmen in einem Monitoring erfasst werden, um die Zielerreichung im NAPE zu dokumentieren.</p><p>Weitergehende Informationen finden sich unter:&nbsp;<a href="https://www.effizienznetzwerke.org/">www.effizienznetzwerke.org</a></p> Energiemanagement <p>Im Industrie-, Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungsbereich gibt es noch enorme ungenutzte Einsparpotentiale, insbesondere in Produktionsprozessen und bei der Anwendung von Querschnittstechnologien. Ein Endenergieanteil von<br> 43 Prozent im Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungsbereich weist auf große Einsparpotentiale hin. Neben den verhaltensbedingten Einsparpotentialen bestehen umfangreiche Optimierungsmöglichkeiten in Produktionsprozessen und Querschnittstechnologien. Ein zentrales Instrument, um in Industrie- und Gewerbebetrieben Energieeinsparpotenziale erkennen und heben zu können, sind Energiemanagementsysteme.</p><p>In der DIN EN ISO 50001 sind die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem beschrieben. Durch diesen systematischen Ansatz werden Unternehmen in die Lage versetzt ihren Energie- und Kostenpotentiale kontinuierlich weiter zu entwickeln. Nebenbei werden gesetzliche Anforderungen und andere Verpflichtungen für das Unternehmen durch das Managementsystem berücksichtigt. Insbesondere die im Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossene Änderung des Spitzenausgleichs ist an die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder alternativ an ein Umweltmanagementsystem nach EMAS geknüpft. Aber auch Unternehmen, die nach dem EEG eine Reduzierung der EEG-Umlage geltend machen wollen, müssen nachweisen, dass sie ein Energiemanagementsystem eingeführt haben.</p><p>Zu Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems muss das Unternehmen eine ausführliche Bestandsanalyse durchführen und aus den gewonnenen Daten Kennzahlen für das Unternehmen ableiten. Die anschließende Analyse der Daten führt zur Definition von Energieeffizienzmaßnahmen. Das eigentliche Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 folgt anschließend nach dem PDCA-Zyklus (plan-do-check-act) und führ zu einer ständigen Optimierung des Systems und damit zu einer Steigerung der Energieeffizienz.</p><p>Mit dem PDCA-Kreislauf wird der Rahmen für kontinuierliche Verbesserungen von Prozessen oder Systemen gebildet. Durch den dynamischen Ansatz – die Ergebnisse eines Durchlaufs bilden die Ausgangsbasis für den nächsten Durchlauf – wird der aktuelle Energieverbrauch immer wieder neu bewertet, optimiert und somit schrittweise die Kosten gesenkt.</p> Abwärmenutzung <p>Die Abwärmenutzung ist eine Wärmerückgewinnung und somit eine Mehrfachnutzung von Wärmeenergie. Rund drei Viertel des Endenergiebedarfs im Industriesektor entfallen auf die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Insbesondere in den Produktionsprozessen ist die Freisetzung von Abwärme aus physikalischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zu vermeiden. Dennoch kann ein Teil der Energie, die größtenteils in diffuser oder gebündelter Form auftritt, meistens in anderen Prozessen im Unternehmen genutzt werden. Die Wissenschaft geht davon aus, dass derzeit nur ein geringer Teil dieser Potentiale genutzt wird.</p><p>Ziel muss es sein diese industrielle Abwärme, die in Industrieprozessen als Nebenprodukt anfällt und derzeit ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird, künftig sinnvoll für weitere Zwecke zu nutzen. In welchem Umfang die Abwärme genutzt werden kann hängt von den Parametern der anfallenden Abwärme, wie Temperatur, Menge, Zusammensetzung oder zeitliche Verfügbarkeit, und den Voraussetzungen der weiteren Nutzung ab.</p></p>

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