Die 110-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Niederhausen ist bereits über 90 Jahre alt. Sie muss erneuert werden. Um die regionale Stromversorgung und die Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien langfristig zu gewährleisten, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nun den Ersatzneubau der Stromtrasse im ersten Teilabschnitt von Idar-Oberstein bis Waldböckelheim genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss sowie weitere Unterlagen sind ab dem 31. März 2025 öffentlich einsehbar. Das genehmigte Vorhaben zwischen Idar-Oberstein und Waldböckelheim hat eine Länge von rund 38 Kilometern und verläuft auf den Gebieten der Stadt Idar-Oberstein sowie der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirner-Land, Nahe-Glan und Rüdesheim/Nahe. Insgesamt werden 147 bestehende Masten entfernt und 122 neue Masten errichtet. Bei dem genehmigten Neubau handelt es sich um den ersten Teilabschnitt eines Bauvorhabens der Westnetz GmbH, bei dem die Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Niederhausen erneuert werden soll. Der zweite, rund 6 Kilometer lange Teilabschnitt zwischen Waldböckelheim und Niederhausen soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren genehmigt werden. Umfassende Prüfung Die SGD Nord ist in ganz Rheinland-Pfalz zuständig für die Genehmigung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennleistung von 110 Kilovolt und mehr. Das aktuelle Vorhaben der Westnetz GmbH wurde in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft. Hierbei wurden zahlreiche Aspekte berücksichtigt, unter anderem aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Geologie, Bergbau, Abfall- und Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst, Denkmalpflege sowie Straße und Verkehr. Auch die Belange der betroffenen Eigentümer sind in die Abwägung einbezogen worden. Der Planfeststellungsbeschluss sowie weitere Unterlagen sind im Zeitraum 31. März 2025 bis 14. April 2025 auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar: www.sgdnord.rlp.de/themen/energie/netzausbau (Seite „Netzausbau“, Rubrik „Laufende Verfahren“).
Um eine natürliche Dynamik in Wildnisgebieten zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass diese Flächen möglichst großräumig und unzerschnitten sind. In unserer vielfältig genutzten Kulturlandschaft gestaltet sich dies jedoch oft als schwierig. Welche Faktoren führen zu einer Zerschneidung? Wann stellen beispielsweise Straßen, Stromtrassen oder Bahnstrecken unüberwindbare Barrieren dar? Diese wichtigen Fragen werden im folgenden gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden erarbeiteten Papier „Bemessung von Zerschneidung und Barrierewirkungen in Wildnisgebieten“ eingehend behandelt.
Die Grundwassertemperatur im Ballungsraum von Berlin ist bzw. wird durch den Menschen nachhaltig verändert. Die Temperaturmessungen im oberflächennahen Grundwasser des Landes Berlin zeigen, dass im zentralen Innenstadtbereich die Durchschnittstemperatur z. T. um mehr als 5° C gegenüber dem dünner besiedelten Umland erhöht ist. Des Weiteren zeigen die Messung, dass sich dieser Temperaturanstieg zunehmend auch in größeren Tiefen mit mehr als 20 m bemerkbar macht. Die Ursachen für die Temperaturerhöhung sind vielfältig und stehen im direkten Zusammenhang mit der fortschreitenden baulichen Entwicklung, den vorhandenen Nutzungen an der Erdoberfläche und den Auswirkungen des Klimawandels. Es lassen sich direkte und indirekte Beeinflussungen der Grundwassertemperatur unterscheiden (s. Abbildung 1): Unter einer direkten Beeinflussung der Grundwassertemperatur werden alle Wärmeeinträge in das Grundwasser durch das Abwasserkanalnetz, Fernwärmeleitungen, Stromtrassen und unterirdische Bauwerke wie Tunnel, U-Bahnschächte, Tiefgaragen etc. verstanden. Sie umfassen auch Wärmeeinträge, die mit der Grundwasserwärmenutzung und -speicherung in Verbindung stehen. Unter einer indirekten Beeinflussung der Grundwassertemperatur werden Prozesse im Zuge der Urbanisierung verstanden, die mit der Veränderung des Wärmehaushalts der bodennahen Atmosphäre entstehen. Nach Gross (1991) sind als wichtige Größen zu nennen: Die Störung des Wasserhaushalts durch einen hohen Versiegelungsgrad. Die Veränderung der thermischen Oberflächeneigenschaften wie Oberflächenwärmeleitung und -wärmekapazität durch Versiegelung und Anhäufung von Baukörpern. Die Änderung des Strahlungshaushalts durch Veränderungen in der Luftzusammensetzung. Die anthropogene Wärmeerzeugung (Hausbrand, Industrie, Verkehr). Im Vergleich zum Umland wird durch diese Einflussgrößen eine Veränderung im Wärmehaushalt hervorgerufen. Die Stadt heizt sich langsam auf, speichert insgesamt mehr Wärme und gibt diese wieder langsam an die Umgebung ab, d. h., sie kann allgemein als ein riesiger Wärmespeicher betrachtet werden. Langfristig führt dieser Prozess zu einer Erhöhung des langjährigen Mittels der Lufttemperatur (vgl. Karte Langjähriges Mittel der Lufttemperatur 1981-2010, (vgl. Karte Langjähriges Mittel der Lufttemperatur 1981-2010, Karte 04.02 ). Von der langfristigen Erwärmung ist auch das oberflächennahe Grundwasser betroffen. Die physikalischen Eigenschaften, die chemische und biologische Beschaffenheit des Grundwassers ist temperaturabhängig. Die Folge einer Erwärmung können eine Qualitätsverschlechterung des Grundwassers und eine Beeinträchtigung der Grundwasserfauna zur Folge haben. Berlin bezieht sein Trinkwasser aus dem Grundwasser, welches fast ausschließlich im Land Berlin gewonnen wird. Auch ein Großteil des Brauchwassers für industrielle Zwecke wird dem Grundwasser entnommen. Daher ist dem Schutz des Grundwassers vor tiefgreifenden Veränderungen wie z. B. einer deutlichen Grundwassertemperaturerhöhung oder -erniedrigung eine große Bedeutung beizumessen – insbesondere vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Seit 1978 werden zur Bestandsaufnahme und Beobachtung der Veränderungen in tiefen Grundwassermessstellen und Temperaturmessstellen, die über das ganze Stadtgebiet des Landes Berlin verteilt sind, verstärkt Temperaturtiefenprofile aufgezeichnet. Das vorliegende Kartenwerk soll die Fortschreibung der vorliegenden Dokumentation zur zeitlichen Veränderung der Grundwassertemperatur unter dem Stadtgebiet sein, als Genehmigungsgrundlage für Grundwassertemperatur verändernde Maßnahmen dienen und Eingangsdaten für die Planung und Auslegung von Anlagen zur Erdwärmenutzung zur Verfügung stellen. Zusätzlich kann es in Kombination mit anderen thematischen Karten wie z. B. der Geologischen Skizze ( Karte 01.17 ), der Grundwassergleichenkarte ( Karte 02.12 ) oder den geothermischen Potenzialkarten ( Karte 02.18 ) zur Entscheidungsfindung und Vorplanung einer energetischen Bewirtschaftung des Grundwassers herangezogen werden. Die Untergrundtemperatur ist eine wichtige Größe für die Auslegung von Erdwärmesondenanlagen. Grundwassertemperatur und Temperaturjahresgang Die wesentliche Wärmequelle für den oberflächennahen Untergrund bis in ca. 20 m Tiefe ist die Sonneneinstrahlung, die auf die Erdoberfläche trifft. Diese ist maßgeblich für die Oberflächentemperatur verantwortlich. Der oberflächennahe Boden wird durch die eingestrahlte Sonnenenergie erwärmt und dieser gibt die Wärme an die Atmosphäre und den Untergrund ab. Die Jahressumme des Strahlungsanteils der auf eine horizontale Oberfläche auftrifft (die sog. Globalstrahlung) beträgt im Land Berlin im Mittel ca. 1.000 kWh pro m² und Jahr. Sehr viele Einzelparameter an der Grenzfläche Luft/Erde beeinflussen das thermische Lokalklima. Die Farbe, Zusammensetzung, Oberflächenrauigkeit, Bedeckung, der Versiegelungsgrad, der Wasserhaushalt sowie die Ausrichtung zum solaren Strahlungseinfall urbaner Oberflächen entscheiden darüber, wie viel Energie aufgenommen und in der Bausubstanz „gespeichert“ bzw. von dieser an die Atmosphäre bzw. den Untergrund abgegeben wird. Grundsätzlich unterliegen die Temperaturen an der Erdoberfläche und somit auch der Wärmeeintrag bzw. -austrag periodischen Schwankungen mit einem Zyklus von einem Jahr, entsprechend dem Verlauf der Jahreszeiten. Die Oberflächentemperatur dringt mit abnehmender Intensität in den Untergrund ein. Die Eindringtiefe und die Geschwindigkeit, mit der die Wärme transportiert wird, ist unter anderem abhängig von der Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes. Beim Wärmetransport im Untergrund kann zwischen einem konduktiven und konvektiven Wärmetransport unterschieden werden. Während beim konvektiven Wärmetransport die Wärme durch Materie wie z. B. Grund- und Sickerwasser erfolgt, wird beim konduktiven Wärmetransport Energie ohne Materialbewegung im Gestein weitergeleitet. Im Gegensatz zur Sonneneinstrahlung als Hauptwärmequelle des oberflächennahen Bereichs besitzt der aus dem Erdinnern zur Oberfläche gerichtete Erdwärmestrom , der seinen Ursprung in der Wärmeentwicklung beim Zerfall radioaktiver Isotope hat, nur eine untergeordnete Bedeutung. In der kontinentalen Erdkruste ist die Wärmestromdichte – definiert als Wärmestrom pro Flächeneinheit senkrecht zur Einheitsfläche – regional verschieden. Nach Hurtig & Oelsner (1979) und Honarmand & Völker (1999) beträgt die mittlere Wärmestromdichte im Land Berlin zwischen ca. 80 und 90 mW/m². Daraus berechnet sich als Jahressumme eine Energiemenge zwischen ca. 0,7 und 0,8 kWh pro m² und Jahr und ist somit also ca. 1/1.000 geringer als die Globalstrahlung. Die Temperatur des oberflächennahen Grundwassers wird im Wesentlichen durch den Energieaustausch zwischen Sonne, Erdoberfläche und Atmosphäre, untergeordnet durch den aus dem Erdinneren zur Oberfläche gerichteten Wärmestrom bestimmt. Das langjährige Mittel der Lufttemperaturen 1981-2010 liegt in Berlin im Jahresmittel je nach Ort zwischen 9,3 °C und 10,4 °C (SenStadtWohn (2021)). Während die täglichen Schwankungen nur eine Tiefe von max. 1 m erfassen, reichen die jahreszeitlichen Schwankungen bis in eine Tiefe zwischen ca. 15 und 20 m. Ab dieser Tiefe, in der jahreszeitliche Einflüsse nicht mehr zu registrieren sind, – der sog. neutralen Zone -, steigt die Temperatur in Abhängigkeit von der Wärmeleitfähigkeit der Gesteine und der regionalen Wärmestromdichte an (Abb. 2). Im Berliner Raum beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg im Bereich bis ca. 300 m Tiefe 2,5 bis 3 °C / 100 m. Oberflächengestalt und Grundwassersituation Das in nahezu ostwestlicher Richtung verlaufende Warschau-Berliner Urstromtal trennt die Barnim-Hochfläche im Norden von der Teltow-Hochfläche und der Nauener Platte im Süden der Stadt (Abb. 3). Die Geländehöhen des Urstromtales betragen 30 bis 40 m über NHN, während die Hochflächen durchschnittlich 40 bis 60 m über NHN liegen. Einzelne Höhen erheben sich bis über 100 m über das Meeresniveau. In Berlin ist der Porenraum der überwiegend sandig und kiesigen Sedimente der oberen 150 bis 200 m vollständig bis nahe an die Oberfläche mit Grundwasser erfüllt, das zur Trinkwasserversorgung der Stadt genutzt wird. Der Abstand vom Grundwasser bis zur Geländeoberkante (Grundwasserflurabstand) schwankt je nach Morphologie und Geologie zwischen 0 m und wenigen Metern im Urstromtal sowie 5 bis über 30 m auf den Hochflächen (vgl. Karte Flurabstand des Grundwassers, Karte 02.07 ). Die Grundwasserentnahmen zur Trink- und Brauchwassergewinnung haben zur Ausbildung von weit gespannten Absenktrichtern der Grundwasseroberfläche geführt, die die natürlichen Grundwasserflurabstände und -fließgeschwindigkeiten erhöhen sowie die natürlichen Grundwasserfließrichtungen verändern. Dadurch sind in den Bereichen, in denen Brunnengalerien in der Nähe von Flüssen und Seen Grundwasser fördern, influente Verhältnisse entstanden, d. h. das Oberflächenwasser infiltriert als Uferfiltrat in das Grundwasser. Da das Oberflächenwasser aber durch vielfache Kühlwassereinleitungen von Heizkraftwerken ganzjährig erwärmt ist (wie z. B. im Bereich der Spree), führt diese Infiltration im Einzugsbereich des Oberflächengewässers zwangsläufig zu einer Erwärmung des Grundwassers. Besiedlungsstruktur und klimatische Verhältnisse Das Land Berlin besitzt eine polyzentrale Besiedlungsstruktur, die durch das Vorhandensein zweier Hauptzentren, mehrerer kleinerer Stadtzentren sowie einem dichten Nebeneinander von Wohnen, Grünflächen, Gewerbe und Industrie charakterisiert ist. Größere Gewerbegebiete und Industrieansiedlungen liegen bevorzugt an den vom Stadtkern radial zum Stadtrand gerichteten Siedlungs- und Entwicklungsachsen sowie an kanalisierten Oberflächengewässern. Vereinfacht lassen sich folgende Unterscheidungen treffen (vgl. Abb. 4): Grün- und Freiflächen Bebaute Flächen Bei der Betrachtung der lokalklimatischen Verhältnisse in Berlin zeigt vor allem die baulich hochverdichtete Innenstadt tiefgreifende Temperaturveränderungen gegenüber dem Umland. So beträgt das langjährige Mittel der Lufttemperatur zwischen 1981 und 2010 (vgl. Karte Langjähriges Mittel der Lufttemperatur 1981-2010 ( Karte 04.02 ) beispielsweise am nordöstlichen Stadtrand in Buch 9,5 °C, im Innenstadtbereich wird dagegen ein langjähriges Mittel von bis zu 10,4 °C gemessen.
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat mit Schreiben vom 28.11.2018 die Planfeststellung für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen der Regierungsbezirksgrenze zu Oberfranken im Markt Konnersreuth und dem Umspannwerk Etzenricht bei der Regierung der Oberpfalz beantragt. Das Vorhaben ist nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) planfeststellungspflichtig. Für das Verfahren gilt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Ostbayernring ist eine insgesamt rund 185 Kilometer lange Stromtrasse, die vom Umspannwerk Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über die Umspannwerke Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in die Oberpfalz führt. Die Leitung wurde in den 1970er Jahren in Betrieb genommen und ist mit einem 220 kV- und einem 380 kV-Stromkreis bestückt. Der geplante Ersatzneubau wird zwei 380 kV-Stromkreise tragen und zudem überwiegend 110 kV-Leitungen der Bayernwerk Netz GmbH im Gestänge mitführen. Der Ostbayernring ist als reine Freileitung geplant. Der vorliegende etwa 52,2 km lange Planungsabschnitt B-Süd führt von der Regierungsbezirksgrenze zu Oberfranken im Markt Konnersreuth bis zum Umspannwerk Etzenricht und verläuft dabei überwiegend parallel in enger Anlehnung an die Bestandstrasse oder die Bundesautobahn A 93. Insgesamt werden in diesem Abschnitt 149 Maste neu errichtet, die zwischen 28 und 89 m hoch sind. Die Bestandsleitung wird nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus vollständig zurückgebaut werden. Der Rückbau der alten Fundamente der 122 Maste soll nach den Unterlagen bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von typischerweise 1,20 m unter Erdoberkante erfolgen.
Um eine natürliche Dynamik in Wildnisgebieten zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass diese Flächen möglichst großräumig und unzerschnitten sind. In unserer vielfältig genutzten Kulturlandschaft gestaltet sich dies jedoch oft als schwierig. Welche Faktoren führen zu einer Zerschneidung? Wann stellen beispielsweise Straßen, Stromtrassen oder Bahnstrecken unüberwindbare Barrieren dar? Diese wichtigen Fragen werden im folgenden gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden erarbeiteten Papier „Bemessung von Zerschneidung und Barrierewirkungen in Wildnisgebieten“ eingehend behandelt.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wirkt sich auf Arten, Lebensräume und Landschaften aus: Stromtrassen, Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und andere Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien benötigen Platz und ihr Ausbau stellt einen Eingriff in Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten und in das Landschaftsbild dar. Ein naturverträglicher Ausbau zielt daher darauf ab, den Energiebedarf der Gesellschaft mit möglichst geringen Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt zu decken und mit den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes in Einklang zu bringen. Hierfür bedarf es eines Ansatzes, welcher die Naturverträglichkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele und der Ziele der Energiewende sowie der Bedürfnisse und des Schutzes von Tieren, Menschen und Pflanzen umfassend abbildet.
Die Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim ist in die Jahre gekommen: Vor über 60 Jahren gebaut, besteht inzwischen bei 55 Masten die Gefahr, dass der Stahl altersbedingt spröde wird. Hinzu kommt: Der Strombedarf der Region ist stark gestiegen, weshalb die Kapazität nicht mehr ausreicht. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat daher den geplanten Ersatzneubau der 110-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung innerhalb der vorhandenen Stromtrasse genehmigt, bei dem unter anderem die 55 Masten ersetzt und die Kapazitäten der Leitung erhöht werden sollen. Der Antrag der Pfalzwerke AG für den rund 31,4 Kilometer langen Ersatzneubau ist durch die SGD Nord in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft worden. Die sich nun an die Genehmigung anschließende Offenlage der Unterlagen profitiert von einer neuen Gesetzesregelung des Bundes, welche Planungsverfahren beschleunigen soll. Konkret heißt das: Die Unterlagen werden nicht mehr in Papierform in den betroffenen Kommunen ausgelegt, sondern stattdessen im Internet veröffentlicht. „Durch das neue Vorgehen bleiben Infrastrukturvorhaben transparent für die Öffentlichkeit, sie werden jedoch leichter zugänglich und merklich vereinfacht. Das spart Zeit und große Mengen Papier“, erklärt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Der geplante Ersatzneubau verläuft auf dem Gebiet der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Grünstadt, der Gemeinde Mutterstadt, sowie der Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Leiningerland, Eisenberg und Göllheim. Um die Übertragungskapazität zu erhöhen, sollen im ersten Bauabschnitt (Mutterstadt bis Lambsheim, circa 12,8 Kilometer) Hochtemperaturleiterseile und im zweiten (Lambsheim bis Grünstadt, circa 9 Kilometer) sowie dritten Bauabschnitt (Grünstadt bis Kerzenheim, circa 9,6 Kilometer) Mehrfachseile (2er-Bündelleiter) aufgelegt werden. Um den gesetzlichen Mindestabstand der Leiterseile zum Boden zu gewährleisten, sind die geplanten neuen Strommasten höher als die bisherigen. Die im Rahmen des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zu den Aspekten Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange sind in die Entscheidung eingeflossen. Die Belange der betroffenen Eigentümer wurden in die Abwägung einbezogen, wobei das öffentliche Interesse an einer sicheren Stromversorgung diese Eingriffe rechtfertigt. Die SGD Nord ist im gesamten Rheinland-Pfalz zuständig für die Genehmigung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr. Die Entscheidung sowie die Planunterlagen zum Ersatzneubau der Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim sind im Zeitraum 29. Januar bis 12. Februar 2024 einsehbar unter https://sgdnord.rlp.de/themen/energie/netzausbau
Das Leitungsbauvorhaben ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a.d.Rodach und Schwandorf, welche auch als "Ostbayernring" bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a.d.Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen. Die Trasse des etwa 37 km langen Planabschnitts führt durch die Gebiete der Städte, Märkte und Gemeinden Münchberg, Weißdorf, Sparneck, Schwarzenbach a.d. Saale, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Wunsiedel, Thiersheim, Arzberg und Marktredwitz. Es sind die zwei Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge betroffen. Im planfestgestellten Abschnitt werden insgesamt 94 Masten mit einer Höhe von 44 bis 90 Meter neu errichtet. 23 Masten werden im Landkreis Hof und 71 im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge neu errichtet. Für den Ersatzneubau des Ostbayernrings in diesem Abschnitt ist zudem zwischen den Neubaumasten Nrn. 76 und 77 die Neuerrichtung des Mastes Nr. 24 der 110-kV-Leitung Arzberg – Wölsau – Wunsiedel (Leitungsnummer E93) der Bayernwerk Netz GmbH erforderlich. Eine Mitführung von 110-kV-Stromkreisen findet in diesem Planabschnitt nicht statt. Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 380-kV-Höchstpannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen dem Umspannwerk Mechlenreuth und der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken / Oberpfalz (Leitungsnummer B160) als Ersatz für die bestehende 380/220-kV-Höchstspannungsleitung einschließlich deren Rückbau (Leitungsnummer B111) am 24.07.2023 erlassen.
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