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Umweltbewusstseinsstudie: Mehrheit der Deutschen hält Anpassung an bereits deutlich spürbare Klimakrise für notwendig

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) Umwelt- und Klimaschutz sind trotz vielfältiger Krisen weiterhin wichtig Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV). Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden. Die Folgen der Klimakrise, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind, machen den Menschen in Deutschland große Sorgen. So nehmen 85 Prozent der Befragten bereits sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels in Form von anhaltender Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren wahr. Entsprechend hoch ist der Stellenwert von Anpassungs- und Schutzmaßnahmen: Gut zwei Drittel der Befragten sehen es etwa als sehr wichtig an, Wälder zu Mischwäldern umzubauen, die gegen Trockenheit robust sind. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die ⁠ Klimafolgen ⁠ ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die vergangenen Jahre zeigen sehr deutlich: Die Wetterextreme nehmen zu – mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und auch auf die Gesundheit der Menschen. Das zwingt uns, vorzusorgen und uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen und uns zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung schützen. Mit dem Nationalen Hitzeschutzplan, der Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ gibt es drei weitere Bausteine, die uns helfen, die negativen Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt zu mildern." Bei den umweltpolitischen Handlungsbedarfen steht für die Befragten das Thema Plastikmüll ganz oben auf der Liste: Eine große Mehrheit von 75 Prozent hält die Verringerung von Plastikmülleinträgen in die Natur für eine zentrale Aufgabe der Politik. 72 Prozent der Befragten finden es zudem sehr wichtig, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, also Rohstoffe und Güter stärker wiederzuverwerten und eine lange Produktnutzung zu fördern. Dazu Steffi Lemke: „Gegen die weltweite Plastikvermüllung wollen wir international bis 2024 ein rechtlich verbindliches Abkommen erreichen. National habe ich bereits ein Gesetz vorgestellt, das überflüssige Verpackungen vermeiden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen stärken soll - unter anderem durch verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und ein größeres Mehrwegangebot für To-Go-Verpackungen.“ Beim Schwerpunktthema der Studie, dem umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Befragten dieses Ziel unterstützt. Dazu sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Es ist enorm wichtig, dass eine so deutliche Mehrheit den ökologischen Wirtschaftsumbau grundsätzlich befürwortet. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist unerlässlich, wenn wir die Klimaschutzziele einhalten und unseren Beitrag dazu leisten wollen, einen gefährlichen ⁠ Klimawandel ⁠ jenseits der Zwei-Grad-Grenze zu verhindern." Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ⁠ Unsicherheit ⁠, Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervorruft. So befürchten drei Viertel der Befragten, dass die ökologische Transformation die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland vergrößert. Rund 40 Prozent haben Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus der Wirtschaft. „Der ökologische Wirtschaftsumbau muss sozialverträglich erfolgen, wenn wir die Menschen auf dem Weg dorthin nicht verlieren wollen“, sagt Dirk Messner. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, die ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung durch ein Klimageld sozial auszugestalten oder auch berufliche Perspektiven für Menschen aus unteren Einkommensgruppen und aus strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Wir müssen deutlicher machen, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Job-Maschine werden kann." Die Befragungsergebnisse unterstreichen dies: Jeweils mehr als 80 Prozent der Befragten sind dafür, dass der Staat stark betroffene Regionen beim Umbau zu einer umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaft unterstützt und erforderliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Dirk Messner: „Den Umbau sollte der Staat auch aus ökonomischen Gründen forcieren. Je länger wir die notwendigen Maßnahmen hinauszögern, umso mehr wächst die Gefahr, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten weiter sinkt, etwa bei der Elektromobilität oder bei den erneuerbaren Energien." Die Umweltbewusstseinsstudie erhebt im Auftrag des ⁠ BMUV ⁠ und des UBA seit 1996 alle zwei Jahre repräsentative Daten über umweltbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in Deutschland. Für die aktuelle Studie wurde im Sommer 2022 eine repräsentative Befragung bei 2.073 Bürger*innen ab 14 Jahren online durchgeführt. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor. Mit der Feldarbeit war das forsa Institut beauftragt.

Untersuchungen zum Zusammenwirken umweltbedingter Risikofaktoren mit genetischen und weiteren endogenen Faktoren bei der Entstehung von Leukämie im Kindesalter - Teilvorhaben 4: Pilotstudie zum Vergleich der Inzidenz von Leukämie im Kindesalter in verschiedenen Ländern - Vorhaben 3611S70028

Zusammenfassung (deutsch): Während in entwickelten Länder die Häufigkeit von Leukämie bei Kindern gut beschrieben ist, ist für weniger entwickelte Länder unklar, ob die beobachtete niedrigere Inzidenzrate einen tatsächlichen Unterschied im Vorkommen der Erkrankung widerspiegelt, oder ob dies ein Resultat von Unterdiagnose und Untererfassung in strukturschwachen Regionen ist. Ziel der Studie war der Aufbau eines weltweiten Netzwerkes und der Versuch, Informationen zur Inzidenz und zur Altersverteilung der Neuerkrankungen in verschiedenen Ländern aus unterschiedlichen Kulturkreisen zu erhalten. Die Teilnehmer, v.a. pädiatrische Onkologen aus Kliniken, am 1. Meeting an der International Agency for Research on Cancer (IARC) in Lyon (im Februar 2013) kamen aus 18 Ländern (etwa 2/3 aus Entwicklungsländern) und sahen dies als große Chance bezüglich verbesserter Therapiemöglichkeiten, neuen Kooperationen und neuen Wegen zur Klärung von vermuteten Risikofaktoren. Auf dem Meeting wurde schnell klar, dass es in unterschiedlichen Ländern z.T. zu erheblichen Unterdiagnosen und Untererfassung von Leukämien im Kindesalter kommt und das Ausmaß der Unterschätzung schwer abzuschätzen ist. Das neu aufgebaute internationale Netzwerk GALnet: The Global Acute Leukaemia network (siehe http://galnet.iarc.fr) erlaubt neue Forschungsansätze, die auf nationaler Ebene nicht durchführbar sind. So kann Probenmaterial zu seltenen Subtypen vergleichend ausgewertet werden und durch regionale Unterschiede können neue Hinweise auf genetische und umweltbedingte Risikofaktoren gewonnen werden. Bewertung: Wenn die Inzidenzraten in Entwicklungsländern tatsächlich generell niedriger sind, würde dies für einen Einfluss von westlichen Lebensstilfaktoren auf das Erkrankungsrisiko sprechen. Wenn die Inzidenzraten sich jedoch als ähnlich erweisen, würde dies eher dafür sprechen, dass die Hämatopoese ein sehr stabiler, vom Immunsystem gut überwachter Prozess ist, der von Umwelteinflüssen (inklusive ionisierende und nichtionisierende Strahlung) wenig beeinflusst wird. In diesem Fall wären präleukämische Vorläuferzellen (mit leukämiespezifischen Translokationen) seltene Ereignisse, die dem geschwächten oder auch nicht ausgereiften Immunsystem entkommen und durch eine weitere, spontane oder auch umweltbedingte Mutation zum Ausbruch einer akuten Leukämie führen können. In jedem Fall kommt der „Überwachungsfunktion“ des Immunsystems eine bedeutende Rolle zu. Auch wenn ein Erkenntnisgewinn für den Strahlenschutz nicht unmittelbar zu erkennen ist, wird die Ursachenforschung durch regionale Vergleiche von Inzidenzraten und Subtypenverteilung wesentlich beeinflusst. // Zusammenfass8ung (englisch): This pilot project arose following a meeting initiated by the German Federal Office for Radiation Protection (BfS) in July 2010 to devise a long-term strategic research agenda for childhood leukemia. It was recognised at this meeting that in order to increase our knowledge of disease aetiology and outcome more needed to be known about the descriptive epidemiology of leukemia (both acute lymphoblastic leukemia and acute myeloid leukemia) at a global level. Although it is well documented, for example, that acute lymphoblastic leukaemia (ALL) is the most commonly diagnosed cancer in children under the age of 15 in economically developed countries there is a paucity of reliable data relating to the incidence and mortality of the disease in less economically developed regions of the world. With a view to providing insight into this area, we designed a pilot study and identified the following aims and objectives as being key to taking this initiative forward. 1. To establish an international network for a multi-disciplinary study of childhood ALL 2. To hold a meeting of representatives from the international network to discuss and identify priorities for future research investigations 3. To draft a study protocol based on conclusions from the network meeting of country representatives. Following on from these discussions, and in consultation with the steering group, a protocol was developed to provide the basis for future global investigations of childhood leukaemia. This protocol comprises a series of distinct but inter-related work-packages which we hope will lead to improved knowledge about global variation in childhood leukaemia incidence and the geographical distribution of leukemia subtypes as well as providing the infra-structure and support for the development of refined treatment protocols targeted directly at the specific needs and constraints of each country. In summary, the original aims and objectives of the pilot project have clearly been achieved and we have established a very enthusiastic and dedicated network of partners that can now progress this research further with a view to providing answers to some of the key questions mentioned above. Critical to the success of this project, and also going forward, has been the bringing together, probably for the first time with respect to childhood leukemia, clinicians, epidemiologists and biologists from across over the world.

Szenario (PDF, nicht barrierefrei)

SZENARI0 Der Landkreis Bergnitz Wir befinden uns im Jahr 2026 im Landkreis Berg- nitz im Bundesland Friesbergen. Der Landkreis ist durch weite Wiesen und Wälder, Felder und kleine Städte und Dörfer mit historischen Ortskernen geprägt. Mit 70.000 Einwohnern ist der Landkreis nur dünn besiedelt. Wirtschaftlich ist Bergnitz stark durch die Landwirtschaft und die Verarbeitung von Ag- rarprodukten geprägt, aber auch kleine und mittelständische Industrie-, Handwerks- und Gewerbebetriebe spielen eine wichtige Rolle. ziel für Spaziergänger/innen und Radfahrer/innen. Eine kleine touristische Infrastruktur (Ausflugsloka- le, Pensionen, geführte Wanderungen etc.) hat sich in den letzten Jahren am Rande der besonderen Naturlandschaft entwickelt. Gleichzeitig behei- matet der Naderer Auwald viele seltene Tierarten, insbesondere einige seltene Vogelarten (u.a. den Biberschwanzrötling). Deshalb wurde der Bereich 2001 zum Naturpark erklärt. Im bundesdeutschen Vergleich zählt der Landkreis zu den strukturschwachen Regionen Deutsch- lands. Die Arbeitslosenquote ist hoch. Insbesondere gut bezahlte Jobs sind Mangelware und auch die wirtschaftlichen Zukunftsprognosen sind wenig rosig. Viele junge Leute verlassen auf der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen die Region. In den vergangenen 30 Jahren ist die Bevölkerung um mehr als 20 % zurückgegangen. Ein Ende dieses Trends ist aktuell nicht absehbar. Die Entwicklung konnte aber in der jüngeren Vergangenheit ge- bremst werden. Perna ist mit knapp 20.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Bergnitz. Sie ist das regionale Zentrum für Industrie, Handwerk und Gewerbe. Trotz leerer städtischer Kassen haben Landkreis und Stadt in den letzten Jahren viele Anstrengun- gen unternommen, um junge Familien am Ort zu halten. So wurden etwa Ausbildungs- und Berufs- möglichkeiten gefördert, indem ein neues Indus- triegebiet ausgewiesen und Unternehmensgrün- dungen unterstützt wurden. Gut erreichbar von Perna aus liegt das Naherho- lungsgebiet Naderer Auwald. Entlang des Flusses Nader erstrecken sich hier Feuchtgebiete, Wälder und Wiesen. Das Gebiet ist ein beliebtes Ausflugs- Landkreis Bergnitz Szenario 1/4 Das Verfahren Debatte im Deutschen Bundestag Im Jahr 2020 hat die Bundesgesellschaft für End- lagerung (BGE) die Gebiete Deutschlands benannt, welche für ein Endlager für hochradioaktive Abfäl- le geeignet erscheinen. Grundlage hierfür war die Sichtung von mehreren 100.000 Datensätzen über den Untergrund. Damit hat in den betroffenen Gebieten die Diskussion zum Thema Endlagerung deutlich an Fahrt aufgenommen. Nach weiteren Untersuchungen hat die BGE in einem mehrstu- figen Auswahlprozess nicht geeignete Regionen und Standorte ausgeschlossen. Die atomrecht- liche Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) , hat diese Ergebnisse jeweils überprüft und der Bun- desregierung vorgelegt. Der Bundestag hat sich im Jahr 2025 anhand aller vorliegenden Bewertungen und nach ausgiebiger Debatte für drei Standorte entschieden, die nun mit Hilfe von Erkundungs- bergwerken weiter untersucht werden sollen: den Landkreis Niederteich im Bundesland Koburgen (Kristallingestein), den Landkreis Tortum im Bun- desland Schleiland (Steinsalz) und den Landkreis Bergnitz im Bundesland Friesbergen (Tongestein). Im Vorfeld haben sich BASE und das Nationale Begleitgremium (NBG) – ein unabhängiges gesell- schaftliches Gremium, in dem sowohl Expert/innen als auch Bürger/innen Mitglied sind – im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages um eine umfassende Beteiligung der Bürger/innen bemüht. Im nächsten Schritt sollen jetzt in allen drei Land- kreisen die infrage kommenden Bauplätze an den Standorten ausführlicher untersucht werden. Da- bei wird die BGE weitere geologische Daten beson- ders aus den tieferen Erdschichten erheben. Neben geologischen Informationen fließen städtebauliche Planungen und umweltschutzrechtliche Vorgaben in die Bewertung der Standorte ein. Mit diesen Erkundungen will die BGE detaillierte Informationen über die möglichen Endlagerstand- orte sammeln. Das BASE soll die Erkenntnisse wiederum prüfen. Nach der Prüfung schlägt das BASE dem Bundestag einen endgültigen Stand- ort vor, der letztendlich über den finalen Standort entscheidet. Laut Gesetz soll bis 2031 ein Endlager gefunden sein. Szenario 2/4 Der Streit um die Endlagerstätte Im Landkreis Bergnitz wurden zwei mögliche Bauplätze für ein Erkundungsbergwerk für das Atomendlager identifiziert. Einer befindet sich in direkter Nähe zur Stadt Perna. Er grenzt an ein neugeschaffenes Industriegebiet an und liegt ca. 10 Autominuten vom Stadtzentrum entfernt. Der andere mögliche Standort liegt ca. 45 Automi- nuten entfernt im Naherholungsgebiet Naderer Auwald. Nach der Bekanntgabe der zwei möglichen Standorte im Landkreis Bergnitz hat sich massi- ver Protest formiert. In einer mehrtägigen Aktion haben Demonstrant/innen u. a. die Erkundungs- bohrungen nahe der Stadt Perna verhindert. Am möglichen Standort im Naderer Auwald blockier- ten Demonstrant/innen tagelang die Zufahrt zum Untersuchungsgelände. Sie ketteten sich dazu an das Eingangstor und den Schutzzaun. Proteste der Bürgerinitiave »Nein zum Endlager« In Perna haben sich Bewohner/innen der Stadt in der Bürgerinitiative „Nein zum Endlager“ zusam- mengeschlossen. Sie befürchten, dass die wahren Risiken der Endlagerung unberechenbar sind. Die Anwohner/innen haben Angst vor gesundheitlichen Auswirkungen und vor einer erneuten Verschlech- terung der Lebensqualität in Perna (u. a. weiterer Wegzug von jungen Menschen, Wertverlust von Grundstücken, keine Neuansiedlung von Betrieben und Verlust von Arbeitsplätzen). Die Bürgeriniti- ative will weder ein Endlager nahe Perna noch im Naderer Auwald. Gegen das Endlager im Naturschutzgebiet Nade- rer Auwald protestiert vor allem die „Organisation der Naturschützer/innen Deutschlands“ (OND). Die OND kritisiert massiv, dass durch ein Endlager im Auwald ein besonders schützenswerter Naturraum zerstört werden könnte. Neben den unberechen- baren Auswirkungen radioaktiver Stoffe weisen die Naturschützer/innen vor allem darauf hin, dass für ein Endlager eine besondere Infrastruktur (u. a. Zufahrtsstraßen für Schwerlastverkehr) geschaffen werden müsste, die den Naderer Auwald für immer verändern würde. Die Gewerkschaft Energie, Bau und Metall (GEBM) sowie der Industrie- und Handelsverband treten vorsichtig für ein Endlager im Landkreis Bergnitz ein. Sie sehen vor allem wirtschaftliche Chancen. Durch den Bau des Endlagers würden neue Jobs geschaffen werden. Der Betrieb und die Überwa- chung würden langfristig qualifizierte Arbeitsstel- len in einer Region schaffen, die immer noch von Bevölkerungsrückgang und erhöhter Arbeitslosig- keit betroffen ist. Der Protest und die Diskussion um ein mögliches Endlager im Landkreis Bergnitz haben Ausmaße angenommen, die die vergleichende Endlager- suche an dem Standort stark gefährden und sich nachteilig auf den gesamten Prozess auswirken könnten. Das Nationale Begleitgremium (NBG) – ein unabhängiges gesellschaftliches Gremium, in dem sowohl Expert/innen als auch Bürger/ innen Mitglied sind – begleitet den Prozess der Endlagersuche von Beginn an und hat sich in der angespannten Situation dazu entschieden, vor Ort einen Runden Tisch einzurichten. Der Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen soll sicher- stellen, dass alle Forderungen und Meinungen gehört werden und ein gesellschaftlicher Kon- sens erzielt werden kann. Die Einschätzungen und Empfehlungen des NBG sind zwar nicht gesetzlich verbindlich. Allerdings haben die an dem Prozess beteiligten Unternehmen, Behörden und Instituti- onen – und insbesondere der Bundestag – großes Interesse an einem größtmöglichen gesamtgesell- schaftlichen Konsens bei der Endlagersuche. Die Empfehlungen des NBG haben daher ein nicht zu unterschätzendes Gewicht bei der Suche nach dem bestmöglichen Standort. Szenario 3/4

Planspiel Endlagersuche

Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle prallen viele Sichtweisen und Meinungen aufeinander. Sie allesamt zu berücksichtigen, ist für die Suche nach dem bestmöglichen Standort wichtig – und gleichzeitig eine riesige Herausforderung. Hier knüpft das digitale Planspiel zur Endlagersuche der BGE an. Die Teilnehmer*innen schlüpfen in unterschiedliche Rollen und diskutieren aus dem Blickwinkel der jeweils anderen. Die Rollen umfassen das Nationale Begleitgremium (NBG), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), eine Bürgerinitiative, Landwirt*innen, den Tourismusverband und viele mehr. In Kleingruppen werden Argumente und Strategien beraten und dann gemeinsam am Runden Tisch ausgetauscht. Das Ziel: eine tragfähige Lösung für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das fiktive Szenario des BGE-Planspiels spielt in der Zukunft im erfundenen Landkreis Bergnitz im Bundesland Friesbergen. Mit 70.000 Einwohnern ist Bergnitz dünn besiedelt und zählt zu den strukturschwachen Regionen Deutschlands. Wirtschaftlich ist der Landkreis stark durch die Landwirtschaft und die Verarbeitung von Agrarprodukten geprägt. In Bergnitz wurden zwei mögliche Endlagerstandorte zur Erkundung ausgewählt - einer in direkter Nähe einer Stadt, der andere in einem Naherholungsgebiet. Gegen beide Standorte gibt es Proteste, aber auch Zuspruch. Es gibt also viel zu diskutieren! Zahl der Teilnehmenden: 15 bis 30 Geeignet für Jugendliche ab Klasse 10 sowie Erwachsene Vorwissen: nicht erforderlich Veranstaltungsdauer: 3 bis 4 Stunden (Kurz- und Langversion) Räume: 1 bis 2 Räume; mindestens ein Raum, in dem alle Teilnehmenden Platz haben Materialien: Computer mit MS Office oder Open Office für die Einführungspräsentation, Beamer, Leinwand, ausgedruckte Spielmaterialien, Namensschilder, Tischschilder In der Stadt oder im Naturschutzgebiet? Zwei Orte für ein Endlager stehen im BGE-Planspiel zur Wahl. 16 Schüler*innen aus Gifhorn haben es nun gespielt – und konnten sich auf einen Standort einigen. Zum Erlebnisbericht Handreichung zur Durchführung des Planspiels (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 0,66MB) Das Szenario (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 2,5MB) Rollenprofile für die kurze Spielvariante (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 0,86MB) Rollenprofile für die lange Spielvariante (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 0,87MB) Namensschilder (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 0,66MB) Tischkarten (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 0,65MB) Einführungspräsentation (PDF) (PDF, 3,77MB) Einführungspräsentation mit Notizen (PDF, nicht barrierefrei) (PDF, 4,12MB) Gerne senden wir Ihnen das Planspiel auch als Komplett-Paket zu. Bei Interesse schreiben Sie uns an dialog(at)bge.de . Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bietet ebenfalls ein Planspiel zur Endlagersuche an - mit dem Fokus Beteiligung. Zum Planspiel des BASE (externer Link)

BGE informierte auf BfE-Regionalworkshops

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat bei vier Veranstaltungen auf Einladung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) vor kommunalen Verwaltungen und Bürgermeistern den Stand der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle referiert. Die Kommunen sind als erste Ansprechpartner vor Ort ganz besonders auf Informationen aus erster Hand angewiesen. Das zeigten die Termine in Leipzig, Hamburg, Frankfurt am Main und Ulm. Die kommunalen Spitzenverbände haben das BfE bei den Regionalveranstaltungen unterstützt und auch die Einladungen an die Kommunen versendet. Dr. Torsten Mertins vom Deutschen Landkreistag sagte bei der ersten der Konferenz in Leipzig über die Zusammenarbeit mit dem BfE: "Es gibt den Willen, es besser zu machen als in der Vergangenheit." Darin waren sich viele der über die vier Veranstaltungen hinweg etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch ziemlich einig. Sie lobten, frühzeitig angesprochen worden zu sein, wünschen sich aber auch einen Informationsvorsprung, wenn die BGE Mitte 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Der Präsident des BfE, Wolfram König, wies darauf hin, wie wichtig die frühzeitige Information der Kommunen sei. Die Herausforderung dabei bestehe im "Beteiligungsparadox", dass nämlich zu der Zeit, in der noch Einfluss auf das Verfahren genommen werden könne, nur wenig Interesse bestehe, weil es noch keine regionale Betroffenheit gebe. Erst wenn die möglichen Teilgebiete feststünden, gehe das Interesse auf einen Schlag nach oben. Die Abteilungsleiterin Standortauswahl und Bürgerbeteiligung des BfE, Christine Weiss, informierte die Kommunalvertreter über ihre Möglichkeiten, sich in das Auswahlverfahren einzubringen. Wenn die sogenannten Standortregionen benannt sein werden, wird das BfE Regionalkonferenzen einberufen. Standortregionen sind die Regionen, die seitens der BGE als besonders geeignet angesehen werden, diese näher zu untersuchen. Auf den Regionalkonferenzen werden die kommunalen Interessenvertreter dann eine bedeutsame Rolle spielen, und auch die Vertreter von Gemeinden, in denen es aktuell schon Zwischenlager gibt. Sie werden im Rat der Regionen, der aus diesen Regionalkonferenzen gebildet wird, eine eigene Rolle spielen können. Dass sie tatsächlich Einfluss auf das Verfahren nehmen können, war den meisten Kommunalvertretern jedenfalls wichtig. Bei allen vier Veranstaltungen spielte die Diskussion darüber, was genau gesucht wird, warum es nicht ein gemeinsames Endlager in Europa geben soll, und ob es nicht auch noch andere, womöglich bessere Methoden geben könnte, mit dem Atommüll umzugehen, eine wichtige Rolle. Steffen Kanitz, stellvertretender Vorsitzender der BGE-Geschäftsführung und dort für die Standortauswahl zuständig, wies mehrfach darauf hin, dass bei einer europäischen Lösung Deutschland als Standort "gute Chancen hätte, denn im Gegensatz zu den anderen europäischen Staaten gibt es hier alle drei möglichen Wirtsgesteine für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle". Gemeint sind Salz, Ton und Kristallin wie beispielsweise Granit. Außerdem sollte für Stoffe, die "über einen so langen Zeitraum Schaden für die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt anrichten können, jedes Land auch selbst die Verantwortung übernehmen", sagte er. BfE-Präsident Wolfram König verwies bei der Veranstaltung in Ulm auf die Diskussionen in der Endlagerkommission, die sich mit möglichen technischen Alternativen intensiv befasst hatte. Die Kommission hat diese Optionen, die Halbwertszeit, also die Zeit, in der die radioaktiven Stoffe zerfallen, zu vermindern, um weniger gefährliche Stoffe zu erhalten, jedoch vorläufig alle verworfen. Dennoch empfahl die Kommission, an entsprechenden Technologien weiter zu forschen. Steffen Kanitz ergänzte, dass im Standortauswahlgesetz (StandAG) ausdrücklich gefordert werde, dass im Verlauf des Verfahrens auch dazu gelernt werden soll. Das kann unter Umständen bedeuten, dass es Rücksprünge im Verfahren geben muss, wenn es beispielsweise rasante technische Fortschritte geben sollte, die die tiefengeologische Lagerung als bestmöglichen Umgang mit dem Atommüll ablösen könnten. Für die Kommunalvertreter war es besonders wichtig, einfache Zugänge zu den vielfältigen Informationen zu finden. Für die meisten war es schwer verständlich, warum die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien in der ersten Phase der Standortauswahl noch keine Rolle spielen. Doch wenn das Ziel der Standortsuche das Finden des "bestmöglichen Standorts mit einer Sicherheit über eine Million Jahre" sein soll, dann kann die Frage der Siedlungsdichte oder nach vorhandenen Kulturdenkmälern nicht an erster Stelle stehen, betonte Steffen Kanitz. Die Geologie solle der Garant für die Sicherheit sein, deshalb kommen planungswissenschaftliche Abwägungen erst dann zum Zug, wenn der erste Schritt der Bürgerbeteiligung, die Teilgebietekonferenz, abgeschlossen ist, und die Ergebnisse dieser Konferenz in den Bericht eingehen werden. Viele Kommunalvertreter sehen die im Gesetz vorgegebenen Zeitpläne – bis 2031 soll ein Standort gefunden sein, bis 2050 soll das Endlager zur Verfügung stehen – kritisch. Denn ihre Erfahrung aus der Vergangenheit sei, auch mit Blick auf das Endlager Konrad in Salzgitter, in dem schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden sollen, dass "alle Zeitpläne immer gerissen worden sind". Das Vertrauen in die Umsetzbarkeit dieser Vorgaben ist auf kommunaler Ebene eher gering. Und noch etwas wird kritisch gesehen: Wenn es darum geht, eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, befürchten Bürgermeister in strukturschwachen Regionen und insbesondere in Ostdeutschland, eher "in Haftung genommen zu werden" als diejenigen aus wachsenden westdeutschen Metropolenregionen. Das StandAG ist auf diesem Auge aber blind. Alle Regionen werden vor dem Gesetz gleich behandelt. Darauf hat auch der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung, Stefan Studt, in Hamburg hingewiesen. Er bot den Kommunalvertretern an, vor Ort über den Stand der Suche zu berichten, wenn es gewünscht werde. Ein Angebot, von dem vor allem die Bürgermeister schon bald Gebrauch machen wollen, die sich schon vor der Veröffentlichung offizieller Karten im Focus der Standortdebatte sehen. Die Vorträge der BGE-Geschäftsführer Stefan Studt und Steffen Kanitz, sowie des Bereichsleiters Standortauswahl, Dr. Jörg Tietze, unterscheiden sich inhaltlich nicht, jedoch sind sie von Veranstaltung zu Veranstaltung immer wieder leicht angepasst worden.

Den demografischen Wandel als Chance nutzen

Den demografischen Wandel als Chance nutzen Die Gesellschaft in Deutschland wird immer älter, gleichzeitig schrumpft die Bevölkerung generell, während sie in einigen Gebieten zunimmt. Eine aktuelle UBA-Studie untersucht, wie Kommunen und ganze Regionen diesen Herausforderungen nachhaltig begegnen können und zeigt zahlreiche Praxisbeispiele mit innovativen Ansätzen. Den Wandel als Chance begreifen Die Publikation zeigt anhand von Beispielen, wie Kommunen und ganze Regionen den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen können, um für verschiedene Bevölkerungsgruppen, junge und ältere Menschen, für Familien, für Ortsansässige wie für Neubürger, aber auch Unternehmen attraktiv zu sein und die Daseinsvorsorge zu sichern. Der Fokus der Beispiele richtet sich auf integrierte Ansätze an der Schnittstelle der Siedlungsentwicklung zum ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz, die im Schwerpunkt die Themen Energie, Mobilität, Abwasserentsorgung sowie Innenentwicklung und Rückbau in den Blick nehmen. Die ausgewählten Praktiken zeigen sowohl bewährte als auch innovative Ansätze zur Abmilderung und Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels auf. Die Dorfgemeinschaft in Ascha beispielsweise hat ein Konzept zur autarken Energieversorgung umgesetzt und durch die Kombination mit Verbesserung der sozialen Infrastrukturen dazu beigetragen, dass sich die Bevölkerungszahlen der Gemeinde stabilisiert haben. Der Verringerung des ökonomischen Fußabdrucks hingegen widmet sich das Ökodorf „Sieben Linden“, das zur Gemeinde Beetzendorf in der Altmark gehört. Dieses Konzept spricht insbesondere Menschen mit alternativen Lebenskonzepten an und trägt zu einem Bevölkerungszuwachs bei. Aus der Zusammenschau wurden abschließend Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen für den Bund, die Länder und die Kommunen abgeleitet. So sollten Bund und Länder unter anderem ressortübergreifend vergleichbare Erarbeitungsstandards und vergleichbare Förderbedingungen bei der Einforderung integrierter Entwicklungskonzepte abstimmen und idealerweise in Abstimmung oder Kooperation Wettbewerbsformate entwickeln, die Innovationen im Sinne von Reallaboren ermöglichen. Die Kommunen sind beispielsweise gefordert, systematisch über Anreizmechanismen für innovative Konzepte nachzudenken und diese auch als Bestandteil ihrer Strategien (weiter) zu entwickeln. Strukturschwache Teilräume in Deutschland Regionale Unterschiede in Deutschland nehmen zu. Auch die Prozesse des demografischen Wandels verlaufen aus räumlicher Perspektive gegenläufig, mit Wachstums- als auch Schrumpfungsregionen. Die jüngste Zuwanderung aus dem Ausland hat die räumlich gegensätzliche Dynamik in kurzfristiger Perspektive abgemildert. In vielen kleineren Kommunen erfolgte dadurch vorläufig ein Vorzeichenwechsel von einer rückläufigen zu einer wachsenden Bevölkerungszahl. Dennoch geht in den peripheren, strukturschwachen Mittel- und Kleinstädten und im ländlichen Raum die Bevölkerungszahl absehbar weiter zurück. Bedingt durch einen Mangel an Perspektiven vor Ort, die Abwanderung jüngerer Bevölkerungsgruppen und den demografischen Wandel sinkt das Angebot der Daseinsvorsorge und mangelt es an Leben im öffentlichen Raum. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in sogenannten abgehängten Regionen und strukturschwachen Teilräume ist ein übergeordnetes Ziel der aktuellen Bundesregierung.

Deutsche Strukturpolitik

Deutsche Strukturpolitik Verschiedene Regionen unterscheiden sich nicht allein durch geographische Gegebenheiten, sondern auch durch ihre Wirtschaftsstruktur. Strukturpolitik zielt darauf ab, überall in Deutschland gute wirtschaftliche Bedingungen und gleiche Entwicklungschancen für alle zu schaffen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sollten strukturpolitische Maßnahmen allerdings auch verstärkt Umwelt- und Klimaaspek Wirtschaftliche Merkmale einer Region prägen deren Charakter und das Leben ihrer Einwohner*innen. So gibt es Regionen mit einer Konzentration auf eine Branche (z. B. Chemieindustrie in Ludwigshafen, Automobilindustrie in Schwaben), während in anderen Regionen eine Vielzahl von Branchen und Unternehmenstypen angesiedelt ist. Auch die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, für die Arbeitnehmer*innen gesucht werden, die Abdeckung mit schnellem Internet, die Entfernung zu medizinischer Versorgung oder die Luft- und Wasserqualität haben Einfluss auf die Lebensqualität in den einzelnen Regionen. Zentrales Leitbild der deutschen Raumordnungspolitik ist laut Raumordnungsgesetz die "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" . Dieser Anspruch lässt sich aus dem Grundgesetz ( Artikel 72 Absatz 2 GG ) herleiten. Das bedeutet aber nicht, dass die bestehenden Lebensverhältnisse überall gleich sein müssen. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erstmals in Deutschland erfasst Im Sommer 2024 veröffentlichte die Bundesregierung ihren ersten Gleichwertigkeitsbericht . Der Bericht stellt die regional unterschiedlichen Lebensumstände in Deutschland dar und wertet verschiedene Indikatoren aus, die Aspekte der Lebensqualität messen, wie etwa die Arbeitslosenquote oder die Lebenserwartung. Zudem wurden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Menschen befragt, wie sie ihre persönliche Lebenssituation einschätzen. Die deutsche Strukturpolitik versucht mit Hilfe politischer Maßnahmen, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen. Das Ziel ist, überall in Deutschland gute wirtschaftliche Bedingungen und gleiche Entwicklungschancen für alle Bürger*innen zu schaffen. Eine wichtige politische Maßnahme ist das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) , das rund 20 einzelne Förderprogramme bündelt. Der Fokus liegt hierbei auf strukturschwachen Regionen, die mithilfe von Indikatoren für ihrer Wirtschaftssituation und existierende Infrastruktur identifiziert werden. Mehr Förderung für ⁠ Klimaschutz ⁠ und ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ Im Jahr 2022 wurde die GRW reformiert und die Förderung erweitert. Vor der Reform stand die Schaffung von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt. Mit der Reform sind zusätzliche Kriterien wie die Nachhaltigkeitstransformation und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen hinzugekommen. Nun können im Rahmen der Strukturförderung auch Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz, wie die Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien oder die Umgestaltung bereits genutzter statt der Erschließung unbebauter Flächen, gefördert werden. Unternehmen, die in Umwelt- und Klimaschutz investieren, können seit der Reform mehr Förderung erhalten ohne zwingend neue Arbeitsplätze zu schaffen. Des Weiteren kann über die reformierte GRW die regionale Daseinsvorsorge gefördert werden, wenn sie zur regionalen Wirtschaftsstruktur beiträgt. Somit können zum Beispiel ländliche Regionen sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitskräfte attraktiver werden. Strukturförderung sollte künftig ökologische Aspekte einbeziehen Eines der wichtigsten Programme in der GFS ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) . Der GRW kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie auch im Grundgesetz ( Artikel 91a Absatz 1 GG ) verankert ist als Aufgabe, bei der der Bund die Länder unterstützen soll. Das Ziel der GRW ist es, Unternehmen zu fördern und Infrastruktur, die wirtschaftlich genutzt wird, auszubauen, um so Anreize für Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen. Mit diesen Anreizen sollen Regionen attraktiv für Unternehmen werden, die wiederum Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen. Bislang orientiert sich Strukturpolitik in Deutschland an Indikatoren, die Entwicklungen in der Vergangenheit beschreiben. Zum Beispiel werden für die Identifizierung von strukturschwachen Regionen Indikatoren verwendet, die zeigen, wie sich die Arbeitsplatzsituation in den letzten Jahren entwickelt hat. Gleichzeitig wissen wir, dass in Zukunft große Veränderungen auf uns zukommen: Zum einen spüren wir bereits jetzt die Auswirkungen des Klimawandels und einer immer älter werdenden Gesellschaft. Zum anderen werden wir uns und unsere Lebensweise verändern müssen, wenn wir den drei großen ökologischen Krisen (Verschmutzung, ⁠ Klimawandel ⁠, und Artenverlust) begegnen wollen. Es stellt sich daher die Frage, wie eine Strukturpolitik aussehen müsste, um diese Veränderungen aktiv anzugehen. Ein solcher Ansatz wird vorausschauende Strukturpolitik genannt. In einem Vorhaben am Umweltbundesamt wird zurzeit erarbeitet, wie genau eine vorausschauende Strukturpolitik in Deutschland aussehen könnte.

Sondererlaubnis für zwei Schiffsüberführungen erteilt

Oldenburg – Für die Überführung von zwei Schiffen der Meyer-Werft jeweils in der zweiten Septemberhälfte 2012 und 2014 hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am Mittwoch die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Der Antrag des Landkreises Emsland zielte darauf ab, innerhalb des genehmigten Winterstaus Nebenbestimmungen zu Salz- und Sauerstoffwerten für diese beiden Überführungen auszusetzen. „Der Antrag hat einen vorsorglichen Charakter und möglicherweise muss die Erlaubnis gar nicht in Anspruch genommen werden“, erklärte Franz-Josef Sickelmann von der zuständigen Genehmigungsstelle des NLWKN. „Wenn die Ems im Überführungszeitraum genügend Wasser führt und das Wetter mitspielt, werden die Grenzwerte für Sauerstoff und Salz ohnehin eingehalten. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kommt es nach eingehender Prüfung der Genehmigungsbehörde nur zu geringfügigen und vorübergehenden Nachteilen für die Umwelt“, ergänzte Sickelmann. Dem gegenüber stünden gravierende wirtschaftliche Schäden für die strukturschwache Region, wenn die Schiffe nicht termingerecht überführt werden könnten. „Eine Verschiebung der Passagen wäre daher nicht zu verantworten“, betonte Sickelmann abschließend. Die jetzt getroffene Entscheidung steht am Ende eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens, das mit dem Antrag des Landkreises Emsland im März begonnen hatte. Privatpersonen, Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände hatten im Rahmen dieses Verfahrens die Gelegenheit, Bedenken schriftlich zu äußern und während eines Erörterungstermins am 10. Juli mündlich darzulegen. Insgesamt machten 16 Privatpersonen und vier Naturschutzverbände Einwendungen geltend. Zudem haben 35 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Nach Abschluss des Verfahrens haben Interessierte nunmehr die Gelegenheit, die Erlaubnis des NLWKN einzusehen. Der Erlaubnisbescheid und die genehmigten Antragsunterlagen liegen vom 10. bis einschließlich 23. August 2012 bei der Samtgemeinde Dörpen, den Gemeinden Rhede, Jemgum, Westoverledingen und Moormerland sowie den Städten Emden, Papenburg, Leer und Weener aus. Nähere Angaben zur Auslegung und Zustellung des Erlaubnisbescheides können der ortsüblichen Bekanntmachung der vorgenannten Kommunen wie auch der öffentlichen Bekanntmachung des NLWKN entnommen werden. Ferner sind der Erlaubnisbescheid und die öffentliche Bekanntmachung des NLWKN auch im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de hinterlegt.

Ausschreibung Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027

Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2027 Bekanntmachung des MULE vom 18.08.2020 Am 18.08.2020 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossen, das Bewerbungsverfahren für die Durchführung einer Landesgartenschau im Jahr 2027 zu eröffnen. Interessierte Städte und Gemeinden können ihre Bewerbungen über die Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis/Landesverwaltungsamt) bis 31. März 2021 beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen- Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg einreichen. In der Bewerbung hat die Kommunalaufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerberin sowohl für die Investitionen als auch für die Durchführungskosten und die Nachnutzung zu bestätigen und die strukturpolitischen Auswirkungen der Landesgartenschau einzuschätzen. Bei der Bewerbung sind die Grundsätze für die Durchführung von Landesgartenschauen in Sachsen-Anhalt zu beachten. Auch strukturschwache Regionen sollen in ihrer Entwicklung unterstützt werden und können sich um die Ausrichtung der Landesgartenschau bewerben, wenn sie die Voraussetzungen und Ziele gemäß den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Sachsen-Anhalt erfüllen. Einer strukturschwachen Kommune kann der Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau nur dann erteilt werden, wenn diese auch die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit aufweist. Im Bewerbungskonzept ist darzustellen, wie der Gartenbau Sachsen-Anhalts und die Landesverbände des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten, des Gartenbaus, der Floristen, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, der Baumschulwirtschaft und der Kleingärtner bei der Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2027 berücksichtigt werden sollen. Ansprechpartner sind der Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt e.V. und der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen- Anhalt e.V. 1 von 3 Außerdem wird empfohlen, bereits bei der Erarbeitung der Bewerbung die Träger öffentlicher Belange sowie Verbände einzubeziehen und mögliche Konflikte insbesondere zwischen Denkmalschutz, Archäologie, Natur- und Artenschutz, der Erhaltung historischer Gärten und bedeutender Landschaften und der Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept darzustellen. Eine Verknüpfung der Landesgartenschau 2027 mit landesbedeutsamen touristischen Themen (Markensäulen und Schwerpunktthemen nach Landestourismuskonzeption) fließt positiv in die Bewertung ein. Aus städtebaulicher Sicht sollten Flächen mit hohem Umgestaltungsbedarf einbezogen und entwickelt werden. Im Konzept ist nachzuweisen, dass die Entwicklung der Flächen in den Stadtentwicklungskonzepten verankert ist oder den Zielen nicht entgegensteht. Unterstützt wird die Stärkung der Attraktivität der Städte durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, die Wiederbelebung von Stadtzentren und die Neugestaltung von Brachen. Außerdem können Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung, der Lärmbekämpfung, des Klimaschutzes, der Verbesserung des Stadtklimas und der Anpassung an den Klimawandel, des Naturschutzes sowie der Erhaltung der Biodiversität unterstützt werden. Auch die Schaffung von modernen innerstädtischen Parkanlagen zum Beispiel in Verbindung mit dem Umbau von Friedhöfen bzw. Kleingärten oder städtischer Wohn- und Industriebebauung ist möglich. Auch im ländlichen Raum ist eine dezentrale Landesgartenschau vorstellbar. Die Landesregierung legt bei der Gestaltung der Landesgartenschauanlage besonderen Wert auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen, was im Bewerbungskonzept dargestellt werden muss. Kommunen, die sich bewerben, müssen in der Lage sein, die Finanzierung der Investitions-, Durchführungs-, Folge- und Nachnutzungskosten im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung des geplanten Sockelbetrages haushaltsmäßig abzusichern. Um der veranstaltenden Kommune Planungssicherheit zu geben, stellt das Ministerium für die „Maßnahmen des grünen Bereichs“ sechs Millionen Euro als Sockelbetrag, vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen zur zukünftigen mittelfristigen Finanzplanung und zu den Haushaltsplänen 2025 - 2027, bereit. Magdeburg, den 18.08.2020 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert 2 von 3 An die Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt den Städte- und Gemeindebund den Landkreistag das Landesverwaltungsamt und die Verbände des Gartenbaus 3 von 3

Flächensparen durch Flächenhandel

Trotz Bevölkerungsrückgang werden jeden Tag in Deutschland fast 80 Hektar neue Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen - mit den entsprechenden negativen Folgen. Das vorhandene Instrumentarium des Flächenmanagements scheint also nicht ausreichend zu sein. Gegensteuern könnte ein überregionaler Handel mit Flächenzertifikaten. So funktioniert der Flächenhandel: Insgesamt darf nur so viel Fläche im Außenbereich neu bebaut werden, wie zur Einhaltung des 30-ha-Zieles der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zulässig ist. Diese Menge wird in Form von "Zertifikaten" verbrieft und auf die Kommunen verteilt Wenn eine Kommune bisher ungenutzte Flächen im Außenbereich zu Bauland machen will, muss sie die entsprechende Menge an Zertifikaten dafür aufbringen. Für die Bebauung im Innenbereich sind keine Zertifikate erforderlich. Die Zertifikate sind zwischen den Kommunen frei handelbar. Ungenutzte Zertifikate können an Kommunen verkauft werden, die mehr Zertifikate benötigen als ihnen zugeteilt wurden. Die Einnahmen aus Zertifikatsverkäufen können z.B. für die Innenentwicklung verwendet werden. Die Zertifikate werden zu Beginn jedes Jahres auf die Kommunen verteilt. Sie können von den Kommunen für spätere Aktivitäten angespart werden. Durch die Rücknahme bestehender Baurechte können die Kommunen zusätzliche Zertifikate generieren (weiße Zertifikate). Regelungen des Raumordnungs- und Naturschutzrechts bleiben unverändert. Praxistest: "Planspiel Flächenhandel" Ob die Einführung handelbarer Flächenzertifikate ein Instrument ist, das den Städten und Gemeinden hilft, den Flächenneuverbrauch zu vermindern und die Innenentwicklung zu stärken, wird vom Umweltbundesamt mit Modellkommunen in einem Planspiel realitätsnah geprüft. Für diesen Praxistest konnten bundesweit über 80 Kommunen aus allen Flächenbundesländern gewonnen werden. Es wurden Kommunen unterschiedlicher Größenklassen sowohl aus Wachstums-, als auch aus Schrumpfungsregionen einbezogen und mehrere regionale Cluster gebildet. Der bundesweite Modellversuch besteht aus zwei Bausteinen: In kommunalen Fallstudien wurden im Jahr 2014 die Ausgangsbedingungen, Zielsetzungen und kommunalen Entscheidungsprozesse bei Flächenausweisungen beleuchtet. Auf Workshops in den Kommunen diskutierten Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Kämmerer und Vertreter aus den Planungs- und Umweltämtern mit dem Projektteam anhand von einzelnen Fallbeispielen, wie sich ein Handelssystem konkret auf die Entscheidungsprozesse in einer Kommune auswirken würde. In einem sogenannten kontrollierten Feldexperiment fand im Jahr 2015 eine Simulation des Flächenhandels statt. Im Zeitraffer wurden alle Flächenausweisungen der kommenden 15 Jahre sowie der damit verbundene Kauf und Verkauf von Flächenzertifikaten durch Vertreterinnen und Vertreter der Modellkommunen durchgeführt. Dabei wurde die Funktions- und Leistungsfähigkeit eines Flächenhandelssystems überprüft. Zur Vorbereitung der Fallstudien sowie der Handelstage wurden in den Modellkommunen umfangreiche Bestandsaufnahmen durchgeführt, die alle zentralen Themen eines nachhaltigen Flächenmanagements abdecken: In allen Kommunen wurden die Innenentwicklungspotenziale abgeschätzt, die Innenentwicklungsbereiche abgegrenzt sowie die geplanten Flächenentwicklungen erhoben und ihr potenzieller Wert für den Kommunalhaushalt ermittelt. Die Bestandsaufnahmen stellen auch unabhängig vom Planspiel Flächenhandel ein Hilfsangebot für die kommunale Strategieentwicklung der Modellkommunen dar. Erste Ergebnisse Die Simulation des Flächenhandels ergab u.a. folgende (vorläufige) Ergebnisse: Es stellten sich ein Preis von 80-90 Euro pro Quadratmeter Bruttobauland ein. Etwa 50 Prozent der ursprünglich von den Modellkommunen geplanten Ausweisungen wurden vermieden. Die Kommunen haben nach einer soliden Abwägung von Bedarf und Fiskalwert ihre Handelsentscheidungen und Flächenentwicklungen entschieden, denn es wurden überwiegend Planungen vermieden, deren Entwicklung einen negativen Einfluss auf den kommunalen Haushalt gehabt hätten. Bezüglich der fiskalischen Bewertung der Flächen bestanden starke Differenzen zwischen den Fiskalwerten. Ein Drittel der Planungen hatte einen negativen Fiskalwert. Daraus lassen sich folgende übergreifenden Schlussfolgerungen ableiten: Ein Handelssystem mit einer knappen Gesamtmenge an Flächenzertifikaten reduziert effektiv die Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die Ergebnisse zeigen aber auch, wie unterschiedlich sich die wirtschaftlichen und demografischen Situationen in den einzelnen Kommunen darstellen – und damit auch die Wirkungen eines möglichen bundesweiten Handelssystems. Ein Flächenhandel sollte mit neuen Instrumenten der Innenentwicklung flankiert werden. Hintergrund sind die unzureichenden rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten der Kommunen auf Flächen im Innenbereich. Ein bundesweites Flächenhandelssystem setzt auch zwischen Regionen und Kommunen mit unterschiedlichen finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen die richtigen Anreize. Allerdings bestehen bei Teilen der Modellkommunen Befürchtungen, dass ein bundesweiter Markt zu einem „Ausverkauf strukturschwacher Regionen“ führen könnte. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, die auch finanzschwachen Kommunen eine „Eigenentwicklung“ ermöglicht oder den Verzicht auf Siedlungsentwicklung im Außenbereich bei einem Verkauf der Zertifikate durch zusätzliche Einnahmen belohnt, kann zu einem Lastenausgleich zwischen Wachstums- und Schrumpfungsregionen führen. Ein Flächenhandel führt in Kommunen zu einer vertieften Auseinandersetzung mit den fiskalischen Folgen der Ausweisungen für den kommunalen Haushalt. Diesen Prozess können fiskalische Wirkungsanalyen unterstützen, in denen die (langfristigen) Ein- und Ausgaben durch die Realisierung eines Baugebietes quantifiziert werden. "Neue Sichtweise auf Potenziale im Innenbereich" - Stimmen zum Flächenhandel "Wir werden durch den Modellversuch einen notwendigen Dialog über Infrastrukturkosten, Leerstand und den Wert von Freiflächen in Gang setzen, der zu einem schonenderen Umgang mit der Ressource Fläche führt." Dr. Ralph Henger, Projektleiter Institut der deutschen Wirtschaft,  Köln "Es reizt uns sehr, uns am Planspiel zu beteiligen und wir erhoffen uns dabei weitere Erkenntnisse im Ausloten neuer Instrumente und der monetären Bewertung verschiedener Maßnahmen." Daniel Fluhrer, Stadtbaudirektor, Esslingen am Neckar "Die Mitwirkung am Planspiel Flächenhandel ermöglicht uns eine neue Sichtweise auf die vorhandenen Potenziale im Innenbereich - und auf Möglichkeiten zu ihrer Realisierung." Christof Nolda, Stadtbaurat documenta-Stadt Kassel Weitere Informationen Das Planspiel Flächenhandel finden Sie im Internet unter www.flaechenhandel.de . Ansprechpartner Institut der deutschen Wirtschaft Dr. Ralph Henger E-Mail: henger@iwkoeln.de ... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Mit gezielter Innenentwicklung schont man die Umwelt, steigert die Lebensqualität der Menschen und spart Kosten. Davon haben alle was - Kommunen und Bevölkerung. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar.

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