Dieser Inhalt beschreibt die Pegelmessstelle im Gewässer Sude in Dümmer (Pegelportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Mehr Informationen zur Messstelle sind auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Dieser Inhalt beschreibt die Pegelmessstelle im Gewässer Sude in Garlitz (Pegelportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Mehr Informationen zur Messstelle sind auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Dieser Inhalt beschreibt die Pegelmessstelle im Gewässer Kleine Sude in Hagenow (Pegelportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Mehr Informationen zur Messstelle sind auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Dieser Inhalt beschreibt die Pegelmessstelle im Gewässer Sude in Radelübbe (Pegelportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Mehr Informationen zur Messstelle sind auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Die Nordgrenze des Biosphärenreservates wird von der Elbe und im ehemaligen Amt Neuhaus von den Gewässerläufen der Sude und der Rögnitz gebildet. Im Süden liegt die Grenze zum Teil am Geestrand, zum Teil aber auch in Talsandgebieten und Niederungen. Im Biosphärenreservat sind naturräumlich drei Haupteinheiten mit folgenden fünf Untereinheiten vertreten (nach MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1961, vgl.). Das „Wittenberger Stromland“ mit dem „Wittenberger Elbtal“ und der Geestinsel „Höhbeck“ im Südosten des Untersuchungsgebietes umfasst die Gartower Marsch und nimmt rund 10% des Biosphärenreservates ein. Es wird von der Elbe und ihren Zuflüssen Aland und Seege geprägt. Das „Elbtal zwischen Lenzen und Boizenburg“ mit dem „Dömitz-Boizenburger Talsandund Dünengebiet“, dem „Stromland zwischen Lenzen und Boizenburg“ und dem „Dünenplateau Carrenziener Forst“, nimmt mit rund 56% den überwiegenden Teil der Fläche des Untersuchungsgebietes ein. Das „Lauenburger Elbtal“ mit dem „Scharnebecker Talsand- und Dünengebiet“, dem „Neetze-Sietland“ und der „Artlenburger Elbmarsch“ nimmt im Nordwesten des Untersuchungsgebietes rund 11% der Gesamtfläche ein. Die Lüchower Niederung mit den Einheiten Bruch- und Jeetzelniederung , Langendorfer Geestplatte sowie Gartower Forst ragt mit ihren vorwiegend saaleeiszeitlichen Ablagerungen am südlichen Rand in das Biosphärenreservat hinein. Die Ostheide („Dannenberger Geest“ und „Dahlenburger Becken“) berührt das Untersuchungsgebiet im Südwesten nur randlich. In dieser Naturraumeinheit sind mit Grund- und Endmoränen gänzlich andere Standortbedingungen vorzufinden als in der vom Elbestrom geprägten Aue.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.
Die Internationale Hydrogeologische Karte von Europa im Maßstab 1:1.500.000 (IHME1500) ist ein Kartenwerk hydrogeologischer Übersichtskarten, das aus 25 Kartenblättern mit dazugehörigen Erläuterungen besteht und das den gesamten europäischen Kontinent und Teile des Nahen Ostens abdeckt. Die nationalen Beiträge zu diesem Kartenwerk werden von Hydrogeologen und Spezialisten anderer verwandter Wissenschaftsbereiche unter der Schirmherrschaft der Internationalen Assoziation der Hydrogeologen (IAH) und ihrer Kommission für Hydrogeologische Karten (COHYM) geleistet. Das Kartenprojekt wird von der Kommission für die Geologische Weltkarte (CGMW) unterstützt. Die wissenschaftlich-redaktionelle Arbeit wird finanziell durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) gesponsert. Beide Organisationen sind für die Kartographie, den Druck und die Publikation der Kartenblätter und Erläuterungen verantwortlich. In der IHME1500 werden die hydrogeologischen Gegebenheiten von Europa als Ganzes ohne Berücksichtigung politischer Grenzen dargestellt. Gemeinsam mit den begleitenden Erläuterungsheften kann das Kartenwerk für wissenschaftliche Zielstellungen, für regionale Planungen und als Grundlage für detaillierte hydrogeologische Kartierarbeiten genutzt werden.
Das BfG-GNSS-Messnetzes besteht aus über 50 GNSS-Stationen im Bereich der Nord- und Ostsee. Primärer Zweck ist die Georeferenzierung von Pegeln der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Rohdaten umfassen die kontinuierlichen Beobachtungsdaten der Satellitensysteme GPS, Glonass, Galileo und Beidou. Der Höhenunterschied 'dH1' zwischen dem jeweiligen Referenzpunkt der GNSS-Antenne und den zugehörigen Pegelfestpunkten (PFP) kann dem Sitelog der Permanentstation entnommen werden. Der Sollhöhenunterschied 'dH2' zwischen den Pegelfestpunkten und dem Pegelnullpunkt (PNP) wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geführt.
Amt Neuhaus - Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat den Hochwasserschutz in der Sudeniederung modernisiert. Nachdem im Jahr 2023 zuerst der Durchlass hergestellt wurde, folgte 2024 der Abriss des alten und maroden Schöpfwerks. Nach letzten Restarbeiten konnten die Bauarbeiten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat den Hochwasserschutz in der Sudeniederung modernisiert. Nachdem im Jahr 2023 zuerst der Durchlass hergestellt wurde, folgte 2024 der Abriss des alten und maroden Schöpfwerks. Nach letzten Restarbeiten konnten die Bauarbeiten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. „Der neue Durchlass ermöglicht eine flexible und effiziente Steuerung zwischen Fluss und Polder, wodurch bei Hochwasserereignissen die Flutung des Polders Sückau-West gezielt geregelt werden kann.“, erläutert Merle Sandkühler, die zuständige Projektingenieurin vom NLWKN. Entlang der Sude befinden sich zahlreiche Polderflächen – teils auf niedersächsischem und teils auf mecklenburgischem Gebiet. Diese sind durch Verwallungen vor kleineren Hochwasserereignissen geschützt. Bei einem größeren Hochwasser – vor allem wenn die Sude bei hohen Elbewasserständen nicht normal abfließen kann – werden diese Flächen planmäßig geflutet, um so Überschwemmungen außerhalb der Polder zu verhindern. Hierbei ist klar festgelegt, welcher Polder bei welchem Wasserstand zu fluten ist. In der Vergangenheit wurden zur raschen Entwässerung der Polderflächen nach einem Hochwasser Schöpfwerke eingesetzt, um die Flächen möglichst schnell wieder landwirtschaftlich nutzen zu können. Inzwischen gehören die Flächen im Polder Sückau-West der Naturschutzstiftung „The Stork Foundation“, die sich für den Schutz der Störche und damit auch für den Erhalt sowie die Entstehung von Feuchtlebensräumen einsetzt. Dadurch wird die aktive Entwässerung der Flächen überflüssig. Der Bau streckte sich über mehrere Bauphasen. „Da dieses Bauprojekt in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue umgesetzt wurde, konnten die mehrjährigen Arbeiten jeweils frühestens im August starten.“, erklärt Sandkühler. So begann der Neubau des Durchlasses im August 2023. Es folgte eine planmäßige Unterbrechung durch das nasse Winterhalbjahr, ehe es dann im August 2024 weiterging. Vor dem erfolgreichen Bauabschluss mussten noch letzte Schäden am Geländer repariert sowie Außen- und Binnenpegel angebracht werden, bevor die Endabnahme des Projekts am 18. Juli 2025 stattfand. Das Projekt ist Teil des Aktionsprogramms „Niedersächsische Gewässerlandschaften“, mit dem die landesweiten Bemühungen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der heimischen Bach- und Flusslandschaften deutlich verstärkt werden. Mit der Abnahme, wird der Durchlass vom NLWKN an den zuständigen Unterhaltungsverband übergeben. Abschließend muss noch die entsprechende Eigentumsübertragung erfolgen. Insgesamt war auch bei diesem vergleichsweise kleinen Bauprojekt entscheidend, dass alle Akteure – von Wasserwirtschaft und Naturschutz, über die Storck Foundation und private Anlieger bis hin zum Planungsbüro und der ausführenden Baufirma – an einem Strang gezogen haben. So konnte durch gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe ein Projekt umgesetzt werden, von dem sowohl der Natur- als auch der Hochwasserschutz profitieren werden. Bildzeilen Bildzeilen Bild 1: Eine Drohnenaufnahme des Polders Sückau-West zum Abschluss der Bauarbeiten (Foto: Jan Oberdiek/NLWKN) Bild 2: Im Rahmen der Abnahme des Bauwerks wird das Öffnen und Schließen des Schützes vorgeführt. (Foto: Merle Sandkühler/NLWKN)
This product shows the snow cover duration for a hydrological year. Its beginning differs from the calendar year, since some of the precipitation that falls in late autumn and winter falls as snow and only drains away when the snow melts in the following spring or summer. The meteorological seasons are used for subdivision and the hydrological year begins in autumn and ends in summer. The snow cover duration is made available for three time periods: the snow cover duration for the entire hydrological year (SCD), the early snow cover duration (SCDE), which extends from autumn to midwinter (), and the late snow cover duration (SCDL), which in turn extends over the period from mid-winter to the end of summer. For the northern hemisphere SCD lasts from September 1st to August 31st, for the southern hemisphere it lasts from March 1st to February 28th/29th. The SCDE lasts from September 1st to January 14th in the northern hemisphere and from March 1st to July 14th in the southern hemisphere. The SCDL lasts from January 15th to August 31st in the northern hemisphere and from July 15th to February 28th/29th in the southern hemisphere. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130
Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV), Bahnhofstraße 38, 19723 Neuhaus/Elbe, hat die Planfeststellung für den Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke; Lückenschluss zwischen dem rechten Krainkedeich einschl. Höherlegung der Kreisstraße 55 in der Gemarkung Preten (Südvariante) gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Das jetzt beantragte Verfahren resultiert aus dem ursprünglichen Verfahren über den Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke in den Gemarkungen Dellien, Niendorf und Preten aus dem Jahr 2009. Nach dem Beteiligungsverfahren, in dem die Planunterlagen auch öffentlich ausgelegen haben, fand am 13.01.2010 der Erörterungstermin statt. In der Folgezeit gab es noch einen Änderungsantrag sowie mehrere vorzeitige Maßnahmenbeginne für unkritische Deichabschnitte, die bereits realisiert wurden. Es stellte sich zudem heraus, dass der zunächst in der Planung enthaltene Bereich „Karhau/Rade“ (sog. Südvariante) aus naturschutzfachlichen Gründen umgeplant werden soll, um Retentionsraum durch eine Rückdeichung in diesem Bereich zu schaffen. Aus diesem Grund hat der NDUV bereits 2012 den ursprünglichen Planfeststellungsantrag für diesen Bereich zurückgezogen. Zur Bewältigung der Planänderung wurde im Februar 2011 der sog. „Runde Tisch“ einberufen, um gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten der komplexen Probleme der Umplanung zu erarbeiten. Der „Runde Tisch“ dauerte bis zum März 2018 an. Ein Ergebnis des „Runden Tisches“ war, dass für den umgeplanten Bereich „Karhau/Rade“ ein gesondertes Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden wird. Dieses Verfahren wurde nunmehr mit der Vorlage des o. g. Antrags eingeleitet. Durch den Neubau des linken Sudedeiches (nachfolgend als Sudedeich bezeichnet) von Deich-km 2+400 bis 2+932 und den Neubau des rechten Krainkedeiches von Deich-km 2+470 bis 2+508 in der Gemarkung Preten bis zum Anschluss an den Sudedeich einschließlich der Höherlegung der Kreisstraße 55 von Str.-km 5,427 bis Str.-km 6,965 kommt der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband im Rahmen seiner Verbandsaufgabe der Verpflichtung nach, den Hochwasserschutz in diesem Bereich zu vollenden. Der Neubau der Deiche ist notwendig, um die bestehende Lücke im Hochwasserschutzsystem für die Ortschaft Preten zu schließen und die Höherlegung der Kreisstraße 55 ist erforderlich, um bei einem Extremhochwasser die Deichverteidigung und im Bedarfsfall eine Evakuierung zu ermöglichen. Auf einem Teilabschnitt von Deich-km 2+777 bis 2+932 verlaufen der Sudedeich und die Kreisstraße 55 in gemeinsamer Trasse. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus/Elbe im Landkreis Lüneburg aus. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Amt Neuhaus ausgelegen haben sowie die Beteiligung der in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt ist, wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in Vorbereitung auf den normalerweise anzuberaumenden Erörterungstermin ausgewertet. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damaligen Beschränkungen wurde vom 19.01.2022 bis 09.02.2022 eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt hat. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation wurden noch Umplanungen der Kompensationsmaßnahmen vorgenommen. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde am 19.09.2022 gestellt. Nach dem Abschluss dieses Änderungsverfahrens wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aufgrund der COVID-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 09.12.2022 bis zum 22.12.2022 (einschließlich) hier auf dieser Seite eingesehen werden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie nachstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 09.12.2022 bis einschließlich 22.12.2022 bei der Gemeinde Amt Neuhaus aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei der Gemeinde Amt Neuhaus erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung durch die Gemeinde Amt Neuhaus. Den Text der Bekanntmachung, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls nachstehend.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 82 |
| Kommune | 2 |
| Land | 46 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 28 |
| Umweltprüfung | 8 |
| WRRL-Maßnahme | 69 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 46 |
| Offen | 82 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 127 |
| Englisch | 70 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 12 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 77 |
| Webseite | 23 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 38 |
| Lebewesen und Lebensräume | 127 |
| Luft | 29 |
| Mensch und Umwelt | 85 |
| Wasser | 64 |
| Weitere | 119 |