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s/suig/UIG/gi

Informationen zu Etzel-Wardenburg-Drohne Pipeline - Strecke Wardenburg-Drohne (WAD)

Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu der Etzel-Wardenburg-Drohne Pipeline - Strecke Wardenburg-Drohne (WAD) (vgl. https://oge.net/de/pressemitteilungen/2025/baustart-fuer-neue-erdgasleitung) 1) Informationen zu Emissionen a) die den den Bau der Pipeline verursachten Treibhausgasemissionen b) die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ermittelten betriebsbedingten Treibhausgasemissionen, einschließlich etwaiger Methan-Leackages und -Ablassungen c) Informationen zu den Emissionen aus Flächeninsanspruchnahme (LULUCF) d) das Ergebnis der Prüfung der Vereinbarkeit der Emissionen des Vorhabens mit dem Klimazielen gemäß § 13 Abs. 1 KSG. 2) Umstellung auf Wasserstoff a) der vom Vorhabenträger angegebene oder von der Genehmigungsbehörde festgesetzten Zeitpunkt der Umstellung des Betriebs auf Wasserstoff b) Umstellungskonzept bei späterer Umwidmung auf H₂, inkl. Wiederholungsprüfungen nach § 43l Abs. 4 EnWG Bei den Informationen handelt es sich offensichtlich um Umweltinformationen, teilweise auch um Informationen über Emissionen i.S.d. UIG. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen der Abwasser-Selbstüberwachung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG An: << Antragsteller:in >> Guten Tag, ich bitte gem. UIG NRW um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat Ihr Ministerium eine Rechtsverordnung nach § 60 Abs. 4 LWG NRW erlassen, die den Inhalt, die Aufbewahrung und die Vorlage von Unterlagen, Nachweisen und Prüfbescheinigungen regelt? 2. Wenn ja, welche Rechtsverordnung ist das? 3. Handelt es sich hierbei um eine Rechtsverordnung, die zugleich § 61 Abs. 3 WHG umsetzt? 4. Wenn die vorigen Fragen verneint wurden, wo ist dann für industrielle Abwasserableiter geregelt, für welchen Zeitraum Abwassereinleiter Aufzeichnungen über das eingeleitete Abwasser aufbewahren müssen, welchen Umfang diese Aufzeichnungen haben müssen und unter welchen Voraussetzungen diese Aufzeichnungen von der zuständigen Behörde eingesehen werden können? 5. Inwiefern unterscheiden sich die Daten, die von industriellen Abwassereinleitern im Rahmen der Selbstüberwachung erhoben werden von denen, die bereits unter ELWAS-WEB zugänglich sind? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Verbrauch der Schlachtindustrie: Schnitzel statt Trinkwasser

<p><p>Schlachtkonzerne verbrauchen so viel Wasser wie eine mittelgroße Stadt. Doch genaue Zahlen dazu verweigern Wasserversorger und Behörden. Deshalb klagen wir.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze<ul><li>In Deutschland wird das Wasser knapper.</li><li>Industrielle Schlachtkonzerne wie Tönnies, Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind enorme Wasserverbraucher.</li><li>Mindestens 11 Milliarden Liter pro Jahr verbrauchen die 45 größten Schlachtanlagen. Das haben wir erstmals erfasst.&nbsp;</li><li>Oft zahlen Schlachtkonzerne wenig für das Grundwasser.</li><li>Weil viele Behörden und Wasserversorger mauern, haben wir geklagt.</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p>Es dröhnt und rauscht. Hunderte tote Schweine hängen dicht an dicht, die Hinterbeine nach oben, den Kopf nach unten. Langsam fahren die Tierkörper an den Arbeiter*innen vorbei, die sie mit Sägen und Messern zerlegen. In Deutschland werden täglich rund 120.000 Schweine, 8.000 Rinder und 1,7 Millionen Masthühner geschlachtet. Die meisten davon in riesigen, industriellen Schlachtanlagen.</p><p>In fast jedem Produktionsschritt wird Wasser eingesetzt. Jeder Tiertransporter wird nach dem Abladen ausgespült. Die Sägen und Messer werden nach jedem Kontakt mit einem neuen Tierkörper gereinigt. 16 Stunden am Tag wird in den größten Betrieben geschlachtet. Die Nachtschicht macht acht Stunden lang sauber. Für all das wird Wasser benötigt.&nbsp;</p><p>Wir haben gemeinsam mit <em>Correctiv</em> erstmals systematisch den Wasserverbrauch der zwölf größten Schlachtkonzerne in insgesamt 45 Schlachtanlagen in Deutschland erfasst. Bei der Auswahl der Anlagen hat uns der Verein<a href="https://faba-konzepte.de/"> Faba Konzepte</a> unterstützt, der sich für eine pflanzenbasierte Ernährungsweise einsetzt. Wir haben die zuständigen Behörden und Wasserversorger auf Basis des Presserechts und der Umweltinformationsgesetze gefragt: Wie viel Wasser verbrauchen die Schlachtbetriebe jährlich – und wie viel Geld zahlen sie dafür?</p><p>Unsere Zahlen zeigen: Industrielle Schlachter wie Tönnies, die PHW-Gruppe mit ihrer Marke Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind große Wasserschlucker. Sie nutzen enorme Mengen an Grundwasser – und zahlen dafür oft wenig Geld.</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenSo viel Wasser wie 250.000 Menschen<p>Die 45 industriellen Schlachtbetriebe nutzen laut unserer Recherche jährlich mindestens 11,6 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht dem Wasserverbrauch von rund 250.000 Menschen – oder der Einwohner*innenzahl von Kiel.</p><p>Das meiste Wasser nutzt der Tönnies-Betrieb am Standort Rheda-Wiedenbrück – rund zwei Milliarden Liter pro Jahr. Das ist etwa so viel wie alle Haushalte im Ort Rheda-Wiedenbrück zusammen. Sechs der größten deutschen Schlachthöfe verbrauchen jeweils mehr Wasser als die Tesla-Gigafactory in Grünheide, die immer wieder wegen ihres hohen Wasserverbrauchs in der Kritik steht.</p><p>Und das ist nur das Wasser, das für das Schlachten der Tiere verbraucht wird. Für die gesamte Fleischproduktion wird noch mehr Wasser benötigt, etwa für das Mästen oder die Herstellung von Futtermitteln.</p><p>Unsere Ergebnisse haben wir Claudia Pahl-Wostl gezeigt, Professorin für Ressourcenmanagement an der Universität Osnabrück. „Der Wasserverbrauch industrieller Schlachtbetriebe ist erheblich“, sagt sie. Besonders problematisch sei die räumliche Ballung der Schlachthöfe. „Da kann es regional zu Wassernutzungskonflikten kommen.“</p><p>&nbsp;</p>Filter−Lade...Wassernutzung:Beide QuellenNur eigene BrunnenNur TrinkwasserAllePreisinformationen:AlleAuskunft verweigertLegende−🏭SchlachtbetriebeGrundwasserstressKein Grundwasserstressℹ️Struktureller Grundwasserstressℹ️Akuter Grundwasserstressℹ️Akuter UND struktureller Grundwasserstressℹ️WassernutzungNur eigene GrundwasserbrunnenNur öffentliche TrinkwasserversorgungBeide Quellen<p>Geodaten: <a href="https://gdz.bkg.bund.de/">Geodatenzentrum</a> © GeoBasis-DE / BKG 2018 (VG250 31.12., Daten verändert)</p><strong>Lade Daten...</strong><br>Bitte warten<strong>Fehler beim Laden der Daten</strong><br><a href="https://fragdenstaat.de"></a>ℹ️Hinweis×<p>Es gibt keine wissenschaftlich belegbare Kausalität zwischen den Wasserentnahmen von Schlachtbetrieben und dem Grundwasserstress in einem Landkreis. Grundwassersysteme sind komplex, neben großen Entnahmen spielen etwa Niederschläge oder die Bodenversiegelung wichtige Rollen. Die Karte soll verdeutlichen, dass Schlachtbetriebe mit großem Wasserverbrauch auch in Landkreisen angesiedelt sind, in denen jetzt schon Wasserstress herrscht. Mehr Infos in der <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/grundwasser-in-gefahr-bund-legt-studie-zur-wasserknappheit-vor/">Grundwasserstress-Studie des BUND</a></p>Standortdetails×<p>Klicken Sie auf einen Schlachtbetrieb, um Details anzuzeigen.</p>Hotspots: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen&nbsp;<p>Jahrzehntelang gab es in Mitteleuropa scheinbar unbegrenzt Wasser. Doch das hat sich geändert. Europas Gewässer und das Grundwasser seien unter Druck wie nie zuvor, warnt <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">die Umweltagentur der EU</a>. Laut dem kanadischen Water Security Institute ist die <a href="https://www.daserste.de/unterhaltung/film/unser-wasser/deutschlands-wasser-verschwindet-daten-satellitenmission-grace100.html">Lage in Deutschland besonders bedrohlich</a>: In den vergangenen zwanzig Jahren sei Wasser in der Dimension des Bodensees verloren gegangen. Deutschland ist damit eines der Länder mit dem weltweit größten Wasserverlust.</p><p>Einige der größten Schlachtbetriebe Deutschlands liegen in Regionen, in denen es jetzt schon immer weniger Wasser gibt – wie im sogenannten Schweinegürtel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Herzen der deutschen Fleischproduktion leben mehr Masttiere als Menschen und die Schlachtbetriebe liegen dicht beieinander. Die PHW-Gruppe etwa schlachtet in Lohne täglich rund 180.000 Masthähnchen, unter anderem für die Marke Wiesenhof. Knapp hundert Kilometer weiter südlich werden in der Tönnies-Schlachtanlage in Rheda-Wiedenbrück täglich bis zu 30.000 Schweine getötet.</p><p><a href="http://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-in-deutschland-sinkt/">Eine Studie der Naturschutzorganisation BUND</a> zeigt, dass viele Grundwasserpegel in der Region rund um den sogenannten Schweinegürtel in den vergangenen Jahren signifikant gesunken sind. Dieser akute Wasserstress herrscht etwa in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Diepholz, wo insgesamt sechs große Schlachtanlagen stehen.</p><p>Grundwassersysteme sind komplex, dass allein die Schlachthöfe schuld an der Wasserknappheit sind, kann man so nicht sagen. Eine wichtige Rolle spielen auch Niederschläge, die Bodenversiegelung oder die Entnahmen der Landwirtschaft. Die von uns recherchierten Daten zeigen jedoch, wo die Situation besonders angespannt ist. Und an einigen Orten wächst auch der Widerstand.</p><p>In Lohne etwa klagt die <a href="https://www.atmo-magazin.de/artikel/billiges-wasser-fuer-billiges-fleisch">Naturschutzorganisation Nabu</a>, weil sie durch die Wasserentnahmen des Geflügelschlachtbetriebs der PHW-Gruppe die Artenvielfalt in der Region bedroht sieht. In Kellinghusen nördlich von Hamburg fordern Bürger*innen, dass der Schlachtbetrieb von Tönnies mehr Geld für die Abwasserreinigung in der örtlichen Kläranlage zahlt. In Königs Wusterhausen in Brandenburg <a href="https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen">versucht eine Bürgerinitiative aktuell zu verhindern, dass ein weiteres Wiesenhof-Schlachtwerk die Produktion erhöht.</a></p>Grundwasser gratis&nbsp;<p>Rund die Hälfte der Schlachtbetriebe sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie ein Privathaushalt. Dafür zahlen sie Gebühren an den lokalen Wasserversorger, der das Grundwasser fördert, aufbereitet und über Rohre verteilt. Andere Schlachtbetriebe fördern selbst Grundwasser in eigenen Brunnen und bereiten es auf. Für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen wird in den meisten Bundesländern ein Entgelt fällig, das im Vergleich zu den Gebühren des Wasserversorgers viel geringer ist. Meist sind es wenige Cent pro Kubikmeter. In <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/Wasserentnahmeentgelte-Laender-Bericht-BUND-2025.pdf">Bayern, Hessen und Thüringen </a>dürfen Brunnenbesitzer*innen sogar umsonst Trinkwasser fördern.</p><p>Unsere Recherche zeigt: Schlachtbetriebe zahlen oft günstige Preise für ihr Wasser: Die PHW-Gruppe hat im niedersächsischen Lohne eigene Brunnen und zahlt rund 5 Cent pro Kubikmeter. Wie hoch die Kosten für die Förderung und Aufbereitung sind, darüber schweigt PHW. Zum Vergleich: Die Bürger*innen in der Region, die ihr Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger beziehen, zahlen 1,56 Euro pro Kubikmeter – mehr als das Dreißigfache.</p><p>Die Betriebe, die an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen sind, zahlen in vielen Fällen dieselben Preise wie Privathaushalte. Es gibt jedoch Ausnahmen. In mindestens drei Fällen haben Schlachtbetriebe Sonderverträge mit dem örtlichen Wasserversorger geschlossen, das zeigt unsere Recherche. Über den genauen Preis geben jedoch weder die Schlachtbetriebe noch die Wasserversorger Auskunft.</p>So gehst du vor, wenn du herausfinden willst, wie viel Wasser Unternehmen bei dir vor Ort verbrauchen<ol><li><strong>Trinkwasser oder Grundwasser?</strong><br> Einige Unternehmen sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie Privathaushalte. Andere zapfen mit eigenen Brunnen das Grundwasser an oder entnehmen Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zahlen kannst du am Ende addieren.<br> &nbsp;</li><li><strong>Trinkwasser: Wasserversorger finden</strong><br> Frag bei deinem zuständigen Wasserversorger nach dem Verbrauch und den gezahlten Preisen des Betriebs. Der Wasserversorger ist in der Regel nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig. Journalist*innen können sich auch auf das Presserecht berufen. Am einfachsten stellst du Anfragen über <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">FragDenStaat.de</a>. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Umweltinformationsanfragen kannst du dich gerne an den <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">FragDenStaat Climate Helpdesk</a>&nbsp;wenden.<br> &nbsp;</li><li><strong>Grundwasser: Zuständige Aufsichtsbehörde finden </strong><br> Die Bundesländer überwachen die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser&nbsp;und geben Auskunft über die maximalen und tatsächlichen Entnahmemengen großer Betriebe und die dafür fälligen Entgelte. Meist sind die Umweltministerien zuständig, doch es gibt Ausnahmen. In Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Auskunft von den Kreisverwaltungen bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn du unsicher bist: Die Umweltministerien müssen deine Anfrage weiterleiten, wenn sie nicht zuständig sind, oder dir sagen, wer zuständig ist. Auch hier kannst du <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">Anfragen über FragDenStaat.de stellen</a>.<br> &nbsp;</li><li><strong>Widerspruch formulieren und klagen&nbsp;</strong><br> Behörden haben laut Umweltinformationsgesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/">UIG</a>) einen Monat Zeit, um deine Anfrage zu beantworten. In einem Bescheid steht, ob sie die erfragten Informationen zusenden oder auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Auskunft verweigern. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Der <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">Climate Helpdesk von FragDenStaat</a> berät auch bei rechtlichen Fragen.</li></ol>Wir klagen gegen einen großen Wasserverband<p>Und nicht nur diese drei Wasserwerke mauern. Mehr als ein Dutzend Behörden und Wasserversorger wollen auch nach zahlreichen E-Mails keine Auskunft über Verbräuche oder Preise geben. Der tatsächliche Wasserverbrauch der Schlachtindustrie liegt also vermutlich noch höher als die von uns berechneten 11,6 Milliarden Liter jährlich.&nbsp;</p><p>Wasser ist ein Allgemeingut und für uns alle lebensnotwendig. Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die großen Wassernutzer in Deutschland sind. Deshalb haben wir gegen den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband geklagt, der im Schweinegürtel das Zentrum der deutschen Fleischindustrie mit Wasser versorgt.</p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/272668-klage-oowv-geschwaerzt/">→ Zur Klage&nbsp;</a></p><p><a href="https://correctiv.org/?p=231271">→ Zur Recherche von Correctiv&nbsp;</a>&nbsp;</p><p><em>Die Recherche wurde unterstützt durch das Olin-Stipendium von Netzwerk Recherche e.V.</em></p><p>&nbsp;</p></p>

Antrag auf Informationszugang: Rechtliche Grundlagen, Herdenschutzprüfung und Einhaltung von EU-Recht beim Wolfsabschuss im Landkreis Wittenberg (April 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) in Verbindung mit dem Bundesumweltinformationsgesetz (UIG) sowie hilfsweise nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) beantrage ich den Zugang zu den behördlichen Unterlagen bezüglich des Wolfsabschusses im Landkreis Wittenberg im April 2026. Da der Wolf nach Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union sowie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem strengsten Artenschutz unterliegt, ist eine Entnahme an extrem hohe rechtliche Hürden geknüpft. Eine Missachtung dieser Hürden berührt potenziell unionsrechtliche Vertragspflichten und stellt den Tatbestand einer Straftat dar. Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Bereitstellung folgender amtlicher Dokumente und Informationen: 1. Der vollständige Text der Ausnahmegenehmigung (Entnahmeanordnung) zur Tötung des Wolfes im Landkreis Wittenberg inklusive der behördlichen Begründung. 2. Die behördliche Dokumentation zur Einhaltung des Elterntierschutzes (§ 22 Abs. 4 BJagdG i.V.m. artenschutzrechtlichen Vorgaben). Ich bitte um Herausgabe der Nachweise, wie im Vorfeld des Abschusses im April (Beginn der Welpenaufzucht/Elternzeit) rechtssicher ausgeschlossen wurde, dass ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier getötet wird. 3. Die fachlichen Prüfprotokolle und Gutachten des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) bezüglich der betroffenen Nutztierbestände im Vorfeld der Genehmigung. Hierbei interessiert insbesondere der Nachweis, ob und inwiefern die gesetzlich vorgeschriebenen, zumutbaren Alternativen – wie die Errichtung und Optimierung von Zäunen und aktiven Herdenschutzmaßnahmen – nachweislich ausgeschöpft waren. 4. Die behördlichen Vorgaben und Identifikationskriterien, die den beauftragten Jägern zur zweifelsfreien Identifikation des freigegebenen Einzeltieres vor dem Schuss auferlegt wurden, um Fehlabschüsse zu verhindern. Zum Schutz personenbezogener Daten bin ich mit einer Schwärzung von Namen (z. B. von Jägern oder Sachbearbeitern) einverstanden, sofern dies die Herausgabe der sachlichen und rechtlichen Inhalte nicht behindert. Kostenregelung: Falls diese Anfrage Kosten verursacht, erteile ich hiermit eine Kostenzusage bis zu einer maximalen Höhe von 10,00 Euro. Sollten die voraussichtlichen Gebühren diesen Betrag übersteigen, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenaufstellung. Eine Gebührenerhebung für einfache elektronische Auskünfte lehne ich ab.

Auskunft zu Baumfällungen, Artenschutz und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes in Magdeburg (Zeitraum 2025/2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Monaten kam es im Stadtgebiet Magdeburg zu umfangreichen Gehölzentfernungen durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Magdeburger Volksstimme (u. a. vom 10.02.26, 12.02.26 und 28.02.26) sowie eigene Beobachtungen im Bereich Cracau (Leuschnerstraße bis Strombrückenzug) und im Raniser Weg, ergeben sich für unseren Verein Otto pflanzt! e. V. Fragen zur Kompensation dieser Eingriffe. Uns ist bewusst, dass die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen und die Gewässerunterhaltung fachlich notwendige Maßnahmen sind. Dennoch führt der Umfang der Fällungen – allein 74 Bäume für die Deichsanierung Cracau sowie Rodungen an Grabensystemen – zu erheblicher Unruhe in der Bürgerschaft. Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG LSA) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Berechnungsgrundlage der Ersatzpflanzungen (Deichsanierung Cracau) Für die Deichsanierung wurden 89 Ersatzpflanzungen für 74 Fällungen angekündigt. • Auf welcher fachlichen Grundlage wurde dieser Schlüssel ermittelt? • Wurde hierbei die Matrix der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg angewandt? • Ich bitte um Einsicht in die entsprechenden Bilanzierungsgrundlagen bzw. den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für diesen Abschnitt. 2. Transparenz der Ausgleichsmaßnahmen (Grabensysteme) Bezüglich der Sanierung der Gräben (ca. 1.000 m² Rodung, ca. 45 Fällungen) hieß es seitens der Verwaltung, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen seien bereits umgesetzt worden. • Wo genau (Ort/Flurstück) und wann wurden diese Maßnahmen durchgeführt? • Handelt es sich um Neupflanzungen oder um die Aufwertung bestehender Flächen? 3. Vermeidung von Doppelbelegungen Wie wird sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen eindeutig einer spezifischen Baumaßnahme zugeordnet sind? • Ist eine transparente Zuordnung gegeben, die ausschließt, dass dieselben Kompensationsflächen für verschiedene Eingriffe (z.B. Deichbau vs. Grabenpflege) mehrfach angerechnet werden? 4. Dokumentation und Kontrolle Falls die Zuordnung für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar einsehbar ist: • Führt das LHW oder die zuständige Naturschutzbehörde ein Kataster (Eingriffs-Ausgleichs-Verzeichnis), in dem diese Maßnahmen dauerhaft dokumentiert und auf ihren Anwuchserfolg kontrolliert werden? Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen um Transparenz.

Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß UIG MV – Maßnahmen zur Rettung des gestrandeten Wals in Wismar (März/April 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Walstrandung in Wismar Ende März/Anfang April 2026: Gutachten und Expertisen: Kopien aller schriftlichen Stellungnahmen, Gutachten oder fachlichen Einschätzungen (insbesondere des ITAW und anderer herangezogener Experten), auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde, dass eine aktive Rettung oder ein Herausgeleiten des Tieres „biologisch nicht sinnvoll“ oder „technisch unmöglich“ sei. Protokolle der Entscheidungsfindung: Einsicht in die Einsatzprotokolle und Vermerke der Krisenstäbe bzw. der zuständigen Fachabteilungen im Zeitraum der Strandung. Umgang mit Dritt-Hilfe: Dokumentation über die Ablehnung angebotener Hilfeleistungen durch private Unternehmen (z. B. Baggerfirmen) und Experten (z. B. Robert Marc Lehmann) sowie die Begründung für den zeitweisen Abbruchbefehl der privat initiierten Rettungsmaßnahmen. Kommunikation mit NGOs: Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und Organisationen wie Greenpeace e.V. bezüglich der Koordination der Rettungsmaßnahmen.

Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.

Unterlagen zur Ressortabstimmung zum Klimaschutzprogramm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Beamte in Besoldungsstufe B11 (Staatssekretäre)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, derzeit schlägt die Bundesregierung eine Anpassung der Besoldung von Beamten vor mit Mehrkosten von ca. 3,5 Mrd pro Jahr. Enthalten ist offenbar trotz knapper Kassenlage auch, der Besoldungsstufe B11 (ausschließlich Staatssekretäre?) eine Steigerung von knapp 20% auf 19.831 Euro pro Monat zu gewähren. Bitte senden Sie mir vor diesem Hintergrund folgendes digital zu: - Anzahl Beamte in Besoldungsstufe B11 (oder vertraglich daran orientiert) in Ihrem Haus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Betriebliche Regelungen zum Strahlenschutz

Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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