Bei dem abgeschalteten Reaktor B wurde ein Raum mit zwei Pumpen eines Kühlsystems überflutet, da eine Pumpe defekt war. Auch bei einem nicht laufenden Reaktor ist die Kühlung des Lagerbeckens sehr wichtig, wenn der gesamte Reaktorkern in ihm gelagert wird. Ein Ausfall der Kühlung kann einen Super-Gau nach sich ziehen. (Quelle: Greenpeace)
Am 29. Januar 2016 fuhr Japan sein drittes Atomkraftwerk wieder hoch. Fünf Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima schaltete der Betreiberkonzern Kansai Electric Power den Reaktor Nummer 3 im Atomkraftwerk Takahama in der westlichen Provinz Fukui wieder ein. Es ist das zweite AKW, das die neu eingeführten Sicherheitsvorschriften erfüllt und wieder in Betrieb geht. 2015 waren bereits zwei Reaktoren im Atomkraftwerk Sendai in der südwestlichen Provinz Kagoshima wieder ans Netz gegangen.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht in den Kämpfen in der Ostukraine eine wachsende Gefahr für das Atomkraftwerk Saporoschje in der Region. Die Front verläuft etwa 200 Kilometer vom AKW entfernt. Die Reaktoren stammen aus Sowjetzeiten und sollen nur unzureichend gegen Beschuss geschützt seien. Die Reaktorhülle aus Beton sei nur 1,20 Meter dick und überstehe nur den Absturz kleinerer Flugzeuge. "Es gibt in der Region viele panzerbrechende Waffen, die diese Hülle durchschlagen können", sagte Tobias Münchmeyer, Atomexperte von Greenpeace, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung am 30. August 2014. Auch ein Angriff auf die Stromversorgung oder das Stromnetz könne durch den Ausfall der Kühlung verheerende Folgen haben. Da niemand wisse, ob sich die Kämpfe ausweiten, müssten die Reaktoren möglichst rasch heruntergefahren werden, fordert Münchmeyer.
Über 14 Jahre nach dem Supergau geht in Tschernobyl der letzte Reaktor vom Netz. Es bleiben jedoch zahllose Deponien mit verstrahltem Material und die Frage, wie die maroden Reaktorblöcke selbst eines Tages entsorgt werden sollen.
In einer gemeinsamen Erklärung forderten am 29. März 2011 50 Alternative Nobelpreisträger und weitere Mitglieder des World Future Councils einen weltweiten Austieg aus der Atomkraft. "Wir ziehen aus dem Störfall in Japan die Konsequenz, dass die menschliche Gesellschaft, ob sie nun im Eigeninteresse handelt oder als Treuhänder für zukünftige Generationen, überall auf der Welt eine viel größere Sorgfalt walten lassen muss, wenn es um den Umgang mit einer Technologie geht, die das Potential zur Massenvernichtung hat. Wir sollten solche Technologien auslaufen lassen, sie abschaffen und schlussendlich durch Alternativen ersetzen, die heutige und zukünftige Generationen nicht bedrohen. Dies gilt sowohl für Atomwaffen als auch für Atomkraftwerke."
Am 3. August 2011 gab die Nuclear Decommissioning Authority, abgekürzt NDA, die Behörde für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen im Vereinigten Königreich, ihre Pläne bekannt, die kerntechnische Anlage für Mischoxid-Brennelemente in der englischen Atomanlage Sellafield stillzulegen. Indirekt ist dies die Folge der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011. Japanische Kernkraftwerke sind die einzigen Abnehmer für die MOX-Brennelemente.
Das Augenmerk des Vorhabens 3611S60006 lag auf der Fortschreibung des von der GRS in einem Vorläufervorhaben erarbeiteten Szenarienkataloges für behördliche Notfallschutzübungen. Zwei in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählte Szenarien wurden als Übung vorbereitet und durchgeführt. Eine Tabletop-Übung wurde im Februar 2014 mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt, als Szenario wurde ein Transportunfall mit anschließendem Brand und daraus resultierender Freisetzung radioaktiver Stoffe geübt. Die zweite Übung war die Stabsrahmenübung CORE 2014, an der die Lagezentren des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die Stäbe des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit Unterstützung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und die bayerischen Referenzanlage sowie das GRS-Notfallzentrum beteiligt waren. Ziel dieser Übung war die Anwendung des von der GRS entwickelten Quelltermprognosetools QPRO bei einem auslegungsüberschreitendem Ereignis und die Erstellung von Prognosen mit diesem Tool zur weiteren Verwendung im Entscheidungshilfesystem RODOS. //Abstract// Aim of the project 3611S60006 was the further development of the catalogue of scenarios for emergency preparedness exercises of competent authorities, which was developed in a previous project by GRS. Two of these scenarios were used in exercises after approval by the consignor. A table-top exercise for the Federal Radiation Protection Office (BfS) using the transport accident scenario (a railway accident with fire afterwards and release of radioactive material) was held in February 2014. A second exercise named CORE 2014 was executed in June 2014. At this exercise took part the assessment centres of the Federal Office for Radiation Protection (BfS), the emergency centre of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety (BMUB) with assistance by the Bavarian Environment Agency (LfU) and the operator of the reference nuclear power plant as well as the GRS Emergency Centre. Within this exercise the source term prediction tool QPRO, which was developed by GRS, should be used within a beyond-design accident scenario and the prognostic source terms of this tool were used for calculations by the decision support system RODOS.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Störfallvorsorge fur die Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass infolge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösungen radiologische Auswirkungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse auftreten können (ISTec 2009a) Aus der Abschätzung der potentiellen radiologischen Konsequenzen wird deutlich, dass die radiologischen Schutzziele beim auslegungsuberschreitenden Zutritt von Deckgebirgslösung ohne geeignete Stilllegungsmaßnahmen nicht eingehalten werden können GRS (2009) Im vorliegenden Bericht wurde gepruft, ob und in welchem Umfang grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts in die Schachtanlage Asse II während des Offenhaltungsbetriebes zu nehmen.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Störfallvorsorge fur die Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass infolge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösungen radiologische Auswirkungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse auftreten können (ISTec 2009a) Aus der Abschätzung der potentiellen radiologischen Konsequenzen wird deutlich, dass die radiologischen Schutzziele beim auslegungsuberschreitenden Zutritt von Deckgebirgslösung ohne geeignete Stilllegungsmaßnahmen nicht eingehalten werden können GRS (2009) Im vorliegenden Bericht wurde gepruft, ob und in welchem Umfang grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts in die Schachtanlage Asse II während des Offenhaltungsbetriebes zu nehmen.
Auf 145 Seiten erklärt die BGE, wie die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ablaufen soll. Der Rückholplan (PDF, 7,35 MB) beantwortet viele Fragen. Die wichtigsten haben wir hier noch einmal zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse . Bei Bedarf stellen diese auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Wie soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gelingen? Welche technischen Anlagen werden für die Rückholung benötigt? Wo werden die Abfälle analysiert und verpackt? Wo soll das Zwischenlager errichtet werden? Warum hat die BGE jetzt auch eine Entscheidung für einen Zwischenlagerstandort getroffen? Welche Gefahren gehen vom Zwischenlager für die Bevölkerung aus? Warum hat die BGE den Rückholplan nicht, wie versprochen, Ende 2019 veröffentlicht? Warum sollen die Abfälle überhaupt rückgeholt werden? Wann beginnt die Rückholung? Wann wird sie abgeschlossen sein? Wird es während der Rückholung zu erhöhter Strahlung im Umkreis der Asse kommen? Kann sich an der vorliegenden Rückholplanung nochmal etwas ändern? Wie soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gelingen? Der Rückholplan beschreibt alle Prozesse, die für das Gelingen der Rückholung erforderlich sind. Dies beinhaltet sämtliche unter- und übertägigen Handlungen, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen betreffen, beginnend bei den Tätigkeiten zur Bergung der radioaktiven Abfälle bis hin zur Abfallbehandlung und Zwischenlagerung. In einem ersten Schritt müssen die Abfälle aus den Einlagerungskammern geborgen und für den innerbetrieblichen Transport umverpackt werden. Nach dem Transport nach über Tage muss untersucht werden, welche Zusammensetzung und Eigenschaften die geborgenen Abfälle besitzen (Charakterisierung). Im Anschluss müssen die Abfälle so verpackt werden (Konditionierung), dass sie solange sicher gelagert werden können, bis sie in ein Endlager abtransportiert werden können. Zwischen den Arbeitsschritten, die in einer Abfallbehandlungsanlage stattfinden, muss es eine Pufferlagerung geben. Diese ist notwendig, damit die Rückholung und die Abfallbehandlung kontinuierlich erfolgen können. Nach der Abfallbehandlung werden die Abfälle in einem Zwischenlager gelagert bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Darüber hinaus ist die Umsetzung der in der Notfallplanung beschriebenen Vorsorgemaßnahmen notwendige Voraussetzung für die Rückholung, da nur nach deren Verwirklichung der langfristige Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II für die Rückholung möglich ist. Hierzu gehören einerseits alle Maßnahmen, die umgesetzt werden, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines technisch nicht mehr beherrschbaren Salzwasserzuflusses (Lösungszutritt) zu verringern sowie andererseits alle Vorbereitungen für Maßnahmen, die ergriffen würden, sollte ein solcher Notfall eintreten. Welche technischen Anlagen werden für die Rückholung benötigt? Unter Tage werden Maschinen zur Bergung der Abfälle, Schleusensysteme, Verpackungsstationen, Transportsysteme, Belüftungsanlagen, Filteranlagen sowie verschiedene Infrastrukturräume benötigt. Der bestehende Schacht Asse 2 ist nicht für die Rückholung der Abfälle qualifiziert. Das heißt, dass dieser Schacht nicht für den Transport von radioaktiven Stoffen gerüstet und nicht für die bei der Rückholung erwarteten Masse- und Volumenströme ausgelegt ist. Daher muss ein neuer Schacht errichtet werden, über den die radioaktiven Abfälle an die Tagesoberfläche geholt werden können, der Schacht Asse 5. Über Tage sind Entsorgungseinrichtungen am Standort notwendig, die eine Abfallbehandlungsanlage sowie ein Zwischenlager umfassen. In der Abfallbehandlungsanlage finden die Pufferlagerung, die Charakterisierung der Abfälle sowie die Konditionierung statt. Im Zwischenlager, das im gleichen Gebäude wie die Abfallbehandlungsanlage errichtet werden soll, verbleiben die Abfälle so lange, bis diese an ein Endlager abgegeben werden können. Wo werden die Abfälle analysiert und verpackt? Die Einrichtungen zur Abfallbehandlung sind für die Pufferung, Charakterisierung und Konditionierung der rückgeholten Abfälle notwendig und müssen unmittelbar an das Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II angrenzen. Nur hierdurch ist sichergestellt, dass die geborgenen und umverpackten Abfälle ausschließlich auf dem Betriebsgelände transportiert werden. Eine Beförderung der geborgenen radioaktiven Abfälle über öffentliche Verkehrswege ist ausgeschlossen, da die erforderlichen Genehmigungen ohne Charakterisierung der Abfälle nicht erlangt werden können. Eine Abfallbehandlung unter Tage würde die Sicherheit im Umgang mit den Stoffen verschlechtern und würde den Rückholprozess beispielsweise bei einem Brand erschweren oder gar unmöglich machen. Wo soll das Zwischenlager errichtet werden? Das Zwischenlager soll in einem Gebäude mit den Einrichtungen zur Abfallbehandlung unmittelbar nördlich der Schachtanlage Asse II entstehen. Am Ende eines intensiven Abwägungsprozesses wurde entschieden, dass die Anlagen nicht zuletzt aus Gründen des Strahlenschutzes standortnah errichtet werden. Ziel des Strahlenschutzes ist es, auch unterhalb der Grenzwerte jegliche radioaktive Strahlung zu minimieren Der Bereich nördlich des bestehenden Betriebsgeländes ist der bestmögliche Standort von verschiedenen Möglichkeiten im Umfeld der Schachtanlage Asse II. Warum hat die BGE jetzt auch eine Entscheidung für einen Zwischenlagerstandort getroffen? Sowohl das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als früherer Betreiber, als auch die BGE haben in der Vergangenheit über die Planungen für einen Zwischenlagerstandort informiert. Ausdruck dessen ist nicht zuletzt ein Kriterienkatalog, nach dem mögliche Zwischenlagerstandorte bewertet wurden. Veröffentlichte Untersuchungen des BfS haben gezeigt, dass aus strahlenschutzfachlicher Sicht ein Zwischenlagerstandort in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage Asse II zu bevorzugen ist. Die BGE hat sich dieser Bewertung angeschlossen und sieht jetzt im Rückholplan einen konkreten Standort nördlich des Betriebsgeländes vor. Die BGE ist überzeugt, dass dies der bestmögliche Standort für das Zwischenlager ist. Die BGE wird ergänzend einen ausführlichen Bericht zur Standortauswahl veröffentlichen, in dem die vollständige Anwendung des im Begleitprozess abgestimmten Kriterienkataloges dargestellt wird. Welche Gefahren gehen vom Zwischenlager für die Bevölkerung aus? In einer Parameterstudie hat das BfS untersucht, welche Strahlenbelastung bei der Bevölkerung durch Direktstrahlung des Zwischenlagers entstehen kann. Schon ab einer Entfernung von 170 Metern erreicht die Strahlenbelastung die Geringfügigkeitsschwelle von kleiner als 10 Mikrosievert pro Jahr. Bei einem Abstand von 500 Metern beträgt die Strahlenexposition durch Direktstrahlung etwa 0,2 Mikrosievert pro Jahr. In einer weiteren Parameterstudie wurden verschiedene Freisetzungsszenarien bei einem auslegungsüberschreitenden Ereignis – Flugzeugabsturz auf das Zwischenlager – untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass bei keinem der betrachteten Freisetzungsszenarien eine Überschreitung auftritt, die spezielle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nötig machen würden. Warum hat die BGE den Rückholplan nicht, wie versprochen, Ende 2019 veröffentlicht? Die Rückholung ist ein komplexes und anspruchsvolles Projekt. Entsprechend umfangreich sind die Planungen und Abstimmungen. Vor diesem Hintergrund konnte die BGE ihre Ankündigung, den Rückholplan bis Ende 2019 zu veröffentlichen nicht einhalten. Gleichzeitig wurden große Teile des jetzt vorgelegten Rückholplans in der Vergangenheit bereits der Öffentlichkeit in der Asse-2-Begleitgruppe vorgestellt. Der Rückholplan fasst nun alle Schwerpunkte des Vorhabens zusammen und stellt die Vorgehensweise insgesamt vor. Der Rückholplan wird fortgeschrieben und an den jeweils aktuellen Stand der Planungen angepasst. Warum sollen die Abfälle überhaupt rückgeholt werden? Der Entscheidung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle ging ein vom BfS durchgeführter Optionenvergleich voraus, in welchem die Stilllegung der Schachtanlage Asse II unter Verbleib der radioaktiven Abfälle, die Umlagerung in tiefere Salzschichten am Standort und die Rückholung miteinander verglichen wurden. Die erforderliche Langzeitsicherheit der Anlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nur mit der Rückholung nachzuweisen. Die Rückholung ist deshalb seit 2013 gesetzlicher Auftrag und in § 57b des Atomgesetzes verankert. Wann beginnt die Rückholung? Entsprechend dem aktuellen Rahmenterminplan wird die Rückholung voraussichtlich im Jahr 2033 beginnen. Dieser Termin beruht derzeit noch auf etlichen Annahmen und wird sich im Laufe des Projekts weiter konkretisieren. Wann wird sie abgeschlossen sein? Bisherige Abschätzungen gehen davon aus, dass die Rückholung mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird. Wird es während der Rückholung zu erhöhter Strahlung im Umkreis der Asse kommen? Die Grenzwerte für die zulässige Strahlenexposition für die Beschäftigten und für die Bevölkerung sind im Strahlenschutzrecht festgelegt. Diese sind sowohl heute als auch zukünftig bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle einzuhalten. Durch die Tätigkeiten bei der Rückholung werden zusätzlich Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft auftreten. Diese werden über gesonderte Filter und über neue Ableitungsbauwerke an die Umwelt abgegeben. Die Ableitungsbauwerke werden so dimensioniert, dass die zulässigen Grenzwerte sicher eingehalten werden. Kann sich an der vorliegenden Rückholplanung nochmal etwas ändern? Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist ein weltweit einzigartiges Vorhaben. Deshalb kann sich im Verlauf der Arbeit an den Detailplanungen immer wieder etwas verändern. Auch werden Gespräche mit den Genehmigungsbehörden zeigen, ob aus ihrer Sicht Änderungen erforderlich sind.
Origin | Count |
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Bund | 74 |
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