Das Projekt "Entwicklung eines Qualitaetssystems fuer Energieprodukte: ein Weiterverfolgungs- und Dokumentationssystem für die Umwelteigenschaften von Energieprodukten (Ein EU-Vorschlag zu JOULE 1995) (WU-Forschungsschwerpunkt Qualitaetsmanagement)" wird/wurde ausgeführt durch: Wirtschaftsuniversitaet Wien, Institut fuer Technologie und Warenwirtschaftslehre.Die Bedeutung von Qualitaet und Qualitaetssystemen hat weltweit zunehmende Aufmerksamkeit waehrend der letzten Jahre erlangt. Qualitaetsmanagementsysteme und Qualitaetsstandards wie ISO 9000 (BS 5750) haben sich auf die Qualitaetssicherung von Produktionsprozessen und Produkten konzentriert. Umwelt-Managementsysteme und -Standards wie BS 7750 stellen die neuesten Forschungsansaetze im Bereich Qualitaetsmanagement dar. Qualitaetsmanagementsysteme sollten auf Energie ausgeweitet werden und diese wie jedes andere Produkt oder Dienstleistung abdecken. Es ist jedoch ziemlich schwierig ein vorhersagendes Umwelt-Managementsystem zu schaffen. Der Informationsmangel ist zur Zeit ein grosses Problem, besonders wenn Informationen von ausserhalb des eigenen Unternehmens benoetigt werden. Zum Beispiel haben das SEEP-Projekt (Lebenszyklusdaten der Energieproduktion) und einige andere Umwelt-Informationsprojekte (z.B. OECD, EU) bewiesen, dass Unternehmen nicht genuegend Informationen ueber Energieprodukte haben oder dass sie die verfuegbaren Informationen wegen mangelnder Dokumentation nicht verwenden koennen. Die Entwicklung eines Umwelt-Qualitaetssystems fuer die Energieproduktion wuerde wesentlich dazu beitragen, dieses Problem zu loesen. Eine systematische Dokumentation von Umwelteigenschaften von Energieprodukten sind notwendig, wenn das vorhersagende Umwelt-Managementsystem wirksam angewendet werden soll. Das Endziel des Projektes ist die Schaffung eines Managementsystem-Konzepts fuer Umwelteigenschaften von Energieprodukten, um den Beduerfnissen eines Gesamt-Qualitaetssystems gerecht zu werden und, auf der anderen Seite Umweltstatistiken und Datenerfordernisse fuer Lebenszyklus-Bewertungsprojekte zu schaffen. Das Systemkonzept basiert auf dem operativen Modell, das beim SEEP-Projekt entwickelt wurde. Der unternehmensspezifische Teil des Systems wird entwickelt fuer und angewendet auf die Mitarbeiter des Projekts aus der Industrie. Der statistische Ansatz wird in zwei Partnerlaendern weiterentwickelt und getestet. Das Projekt wird in zwei Phasen durchgefuehrt. Die Durchfuehrungsphase wird sich darauf konzentrieren, den Anwendungsbereich und die Ziele fuer das Dokumentationssystem fuer die tatsaechliche Systementwicklung und die Anwendungsphase zu definieren.
Informationen zu Gewährleistungsrechten häufig unzureichend Nach europäischem Recht müssen Online-Händler Verbraucher*innen über ihre Rechte informieren und dürfen keine irreführenden Werbeversprechen machen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen einer EU-weiten Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC Second-Hand-Plattformen unter die Lupe genommen. Ergebnis: Fast die Hälfte der untersuchten Plattformen informiert Verbraucher*innen nicht ausreichend über ihre Gewährleistungsrechte. UBA -Präsident Dirk Messner sagte: „Den Second-Hand-Trend als Gegenbewegung zum Fast-Fashion-Konsum begrüße ich aus Sicht der Nachhaltigkeit sehr. Die Bestandsaufnahme des CPC-Netzwerks hat jedoch gezeigt, dass auch im Gebrauchtwarensektor durchaus noch Handlungsbedarf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes besteht. Wichtig ist vor allem, dass die Umweltvorteile des Second-Hand-Shoppings realistisch dargestellt und dass Verbraucher*innen über ihre Rechte informiert werden.“ Ein Sweep des Verbraucherschutz-Netzwerks CPC (Consumer Protection Cooperation Network) ist eine EU-weit abgestimmte Untersuchung, um Anhaltspunkte für ggf. nachfolgende Rechtsdurchsetzungsverfahren zu finden. Der Sweep liefert Indizien, stellt Verstöße aber noch nicht rechtsverbindlich fest. In diesem Sweep wurden 356 Second-Hand-Verkaufsplattformen überprüft. Dabei wurde nicht nur der Bekleidungssektor ins Visier genommen, sondern unter anderem auch Plattformen für gebrauchte Elektroartikel, Bücher oder Fahrzeugteile. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten insbesondere wissen, ob die Plattformen ihren durch Europarecht vorgegebenen Informationspflichten nachkommen und ob Werbung mit irreführenden Umweltaussagen (sog. „Greenwashing“) betrieben wird. Ergebnis: Bei rund 45 Prozent der im Rahmen des Sweeps untersuchten Webseiten wurden Hinweise darauf erkannt, dass Verbraucher*innen nicht auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hingewiesen werden, also auf die Rechte, die ihnen zustehen, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Rund 40 Prozent informieren nach dem gewonnenen ersten Eindruck nicht klar genug über das Widerrufsrecht, also das Recht, einen im Internet abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Informationen müssen Online-Händler Verbraucher*innen nach der Verbraucherrechte-Richtlinie in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werben 34 Prozent der überprüften Webseiten mit Umweltaussagen. Nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist die Werbung mit Umweltaussagen verboten, wenn sie irreführend ist, also wenn sie einen in Wahrheit so nicht bestehenden Umweltvorteil suggeriert oder wenn wesentliche Informationen zurückgehalten werden, ohne die Verbraucher*innen die tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt nicht einschätzen können. Positiv fiel auf: Nur rund 20 Prozent aller identifizierten Umweltaussagen wurden im Rahmen des Sweeps als potentiell irreführend eingestuft. Für Deutschland koordinierte das Umweltbundesamt (UBA) die Teilnahme an dem Sweep. Diese erfolgte gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die Untersuchung der beim Sweep erkannten Auffälligkeiten obliegt den national zuständigen Behörden und Stellen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Maßnahmen zur Beseitigung der von ihnen festgestellten Verstöße ergreifen. Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche einzelner Verbraucher*innen durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden. Der Sweep ist keine repräsentative Studie über die gesamte Second-Hand-Branche. Die abgestimmten Ermittlungen tragen vielmehr dazu bei, die europaweite Einhaltung des Verbraucherrechts zu verbessern und Verstöße gegen kollektive Verbraucherinteressen zu identifizieren.
Werbung oft nicht ausreichend gekennzeichnet Nach europäischem Recht müssen kommerzielle Inhalte in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden. Nach europäischem Recht müssen kommerzielle Inhalte in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich hierzu an einer EU-weiten Untersuchung beteiligt. Ergebnis: Nur bei etwa 20 Prozent der untersuchten Influencer-Profile wurde Werbung konsequent als solche gekennzeichnet. UBA -Präsident Dirk Messner: „In den letzten Jahren hat sich das Influencermarketing zu einer der lukrativsten Methoden der Werbebranche entwickelt. Reichweitenstarke Influencer*innen haben die Macht, das Konsumverhalten ihrer Followerschaft durch Produktplatzierungen zu beeinflussen. Wird die Kennzeichnungspflicht von Werbung nicht eingehalten, birgt dies erhebliche Risiken für den Verbraucherschutz. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden die Relevanz dieser Problematik erkannt haben und sich aktiv für ein höheres Verbraucherschutzniveau in den sozialen Medien einsetzen.“ In der EU-weit abgestimmten Untersuchung, einem sogenannten Sweep, hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) Social-Media-Profile von Influencer*innen überprüft. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob Influencer-Werbung in sozialen Medien ausreichend als solche gekennzeichnet wird. Insgesamt hat das Verbraucherschutz-Netzwerk 576 Influencer*innen untersucht. Die Prüfung umfasste dabei Profile auf den großen Plattformen Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch. Von den untersuchten Influencer*innen hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100.000 und einer Million Followern und 73 zwischen 5.000 und 100.000 Followern. Thematisch sind die überprüften Influencer*innen hauptsächlich in den Bereichen Mode, Lifestyle, Schönheit, Ernährung und Lebensmittel, Sport sowie Gaming aktiv. Fast alle (97 Prozent) der im Rahmen des Sweeps untersuchten Influencer*innen veröffentlichen regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund auf ihren Profilen. Doch nur etwa 20 Prozent von ihnen kennzeichnen diese konsequent als Werbung. Den geschäftlichen Zweck einer Handlung zu verheimlichen, gilt nach der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken als Irreführung. Auch bei der verpflichtenden Angabe von Kontaktdaten gibt es Nachholbedarf: In 173 der überprüften Profile war kein ausreichendes Impressum vorhanden. Für Deutschland koordinierte das UBA die Teilnahme an dem Sweep. Diese erfolgte gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die hierbei festgestellten Verstöße werden nun juristisch weiterverfolgt: Gegenüber inländischen Influencer*innen werden vzbv und Wettbewerbszentrale in Form von Abmahnungen und Unterlassungsklagen tätig. Bei Influencer*innen mit Sitz im EU-Ausland richtet das UBA über das CPC-Netzwerk Amtshilfeersuchen an die zuständigen Mitgliedstaaten. Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche einzelner Verbraucher*innen durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden. Der Sweep ist keine repräsentative Studie über die gesamte Influencer-Branche. Die abgestimmten Ermittlungen tragen vielmehr dazu bei, die europaweite Einhaltung des Verbraucherrechts zu verbessern und Verstöße gegen kollektive Verbraucherinteressen zu identifizieren.
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk hat unter erstmaliger Beteiligung des Umweltbundesamtes in 148 von insgesamt 399 überprüften Onlineshops manipulative Webseitengestaltungen gefunden. In einer EU-weiten Untersuchung, einem sogenannten Sweep, hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) mögliche „Dark Patterns“ auf Internetseiten überprüft. Dark Patterns sind irreführende Webseitengestaltungen, die Verbraucher*innen zu geschäftlichen Handlungen verleiten sollen, die sie ansonsten nicht getroffen hätten. Insgesamt wurden von dem Verbraucherschutz-Netzwerk 399 Webseiten überprüft. Dies waren unter anderem Online-Händler für Bekleidung, Elektronik- und Haushaltswaren sowie Kosmetikprodukte. 148 Webseiten enthielten mindestens einen der 3 untersuchten Dark Pattern: Falsche Countdown-Angebote, die manipulative Hervorhebung von händlerseits lukrativen Optionen oder versteckte verbraucherrelevante Informationen. Im nächsten Schritt werden sich die nationalen Stellen mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit weiteren Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_418 . Für Deutschland koordinierte nach dem Wechsel des Verbraucherschutzressorts ins Bundesumweltministerium zum ersten Mal das Umweltbundesamt ( UBA ) die Teilnahme an dem Sweep. Diese erfolgte gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) . Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche von einzelnen Verbraucher*innen durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden.