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Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW

Das Projekt "Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik.

Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW, Teilvorhaben: Compliance und Enforcement von CBW-Verbotsnormen.

Das Projekt "Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW, Teilvorhaben: Compliance und Enforcement von CBW-Verbotsnormen." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK).

Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW, Teilvorhaben: Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, CBW Terrorismus und die Kontestation und Resilienz von Verbotsnormen.

Das Projekt "Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW, Teilvorhaben: Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, CBW Terrorismus und die Kontestation und Resilienz von Verbotsnormen." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik.

Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW, Teilvorhaben: Multinormativität und Mehrebenensystem.

Das Projekt "Die Normen gegen Chemie- und Biowaffen umfassend stärken: Das Kompetenznetz CBW, Teilvorhaben: Multinormativität und Mehrebenensystem." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich 01 - Rechtswissenschaft - Öffentliches Recht, Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 - Innenministerium zieht Bilanz für das Jahr 2024

Am heutigen Dienstag stellte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vor. Danach ist im vergangenen Jahr die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 5 Prozent gesunken. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Rückgang um 9.626 Fälle auf nun insgesamt 184.183 Straftaten. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das Jahr 2024 war für die Landespolizei allein mit Blick auf die angespannte Sicherheitslage sehr herausfordernd. Es ist erfreulich, dass die Zahl der insgesamt erfassten Straftaten wieder zurückgegangen ist. Gleichwohl ist den Sicherheitsbehörden sehr bewusst, dass sich die Menschen nach der schrecklichen Messerattacke in Wolmirstedt und der furchtbaren Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt zunehmend unsicher fühlen. Dem begegnet die Landespolizei durch sichtbare Präsenz und den tagtäglichen engagierten Einsatz für die Sicherheit in unserem Land“. Die Aufklärungsquote ist mit 55,3 Prozent in etwa auf dem Vorjahresniveau (2023: 55,9 Prozent) geblieben. So wurden vergangenes Jahr 101.923 Fälle von der Polizei aufgeklärt (2023: 108.431). Die PKS weist für das Jahr 2024 insgesamt 67.886 Tatverdächtige aus (2023: 71.066). 79,2 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, 7,0 Prozent Heranwachsende, 8,6 Prozent Jugendliche und 5,2 Prozent Kinder. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist (nach einem deutlichen Anstieg im letzten Jahr) im Jahr 2024 erneut gestiegen und liegt bei 29,6 Prozent (2023: 28,4 Prozent; 2022: 22,6 Prozent). Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße, die von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 23,7 Prozent (2023: 22,3 Prozent). Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen geht es insbesondere um folgende Nationalitäten: Syrien (2.679 Tatverdächtige), Rumänien (1.420 Tatverdächtige), Polen (1.367 Tatverdächtige), Ukraine (1.261 Tatverdächtige) sowie Afghanistan (840 Tatverdächtige). Diese Entwicklung geht mit einem weiter gestiegenen Anteil der durch nichtdeutsche Tatverdächtige verübten Straftaten einher: Der Anteil der von nichtdeutschen Tatverdächtigen verübten Straftaten an den im Jahr 2024 erfassten Gesamtstraftaten lag bei 15,4 Prozent (2023: 14,6 Prozent). Ohne ausländerrechtliche Verstöße ist der Anteil der von nichtdeutschen Tatverdächtigen verübten Straftaten auf 12,5 Prozent (2023: 11,8 Prozent) gestiegen. Von den 20.115 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 13.809 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die Zuwanderer haben einen Anteil von 20,3 Prozent an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2024 (2023: 20,2 Prozent). Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße, die nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der Zuwanderer bei 13,7 Prozent (2023: 13,4 Prozent) aller Tatverdächtigen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Anzahl der Tatverdächtigen, die Zuwanderer sind, hatte sich 2023 mehr als verdoppelt und blieb in 2024 auf diesem hohen Niveau. Auch die Zahl der von Zuwanderern begangenen Straftaten blieb in 2024 auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Sie kann aber nicht allein von der Polizei gelöst werden. Wer in Deutschland Straftaten begeht, verwirkt sein Gastrecht und muss Deutschland wieder verlassen. Künftig muss gelten: Ein Täter verliert regelmäßig sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Eine solche Regelausweisung gilt auch, wenn er zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt wird, egal ob das Urteil auf Freiheitsstrafe lautet oder nicht. Außerdem muss es bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die schwere – insbesondere extremistische oder terroristische – Straftaten begehen, möglich sein, dass ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wird.“ Durch Zuwanderer wurden im Jahr 2024 19.784 Straftaten begangen. Damit liegt der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten einschließlich der ausländerrechtlichen Verstöße in 2024 bei 10,7 Prozent (2023: 10,4 Prozent; 2022: 5,2 Prozent) am Gesamtstraftatenaufkommen. Von den insgesamt 19.784 Straftaten sind 6.021 Fälle ausländerrechtliche Verstöße. Die Hauptdelikte der von Zuwanderern begangenen Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße bildeten Körperverletzungsdelikte (2024: 2.900 Fälle; 2023: 2.649 Fälle), Diebstahlsdelikte insgesamt (2024: 2.825 Fälle; 2023: 3.187 Fälle) und Delikte in Form von Beförderungserschleichungen (2024: 960 Fälle; 2023: 1.311 Fälle). Zu einzelnen Straftatengruppen: Die Diebstahlsdelikte bildeten auch im vergangenen Jahr mit 58.412 Fällen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von 31,7 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der registrierten Diebstahlsdelikte insgesamt leicht um 369 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Die Straftaten im Bereich des Ladendiebstahls und des Wohnungseinbruchsdiebstahls gingen indessen zurück. Beim Ladendiebstahl waren es 11.137 erfasste Straftaten im Jahr 2024 und damit 650 weniger Fälle im Vergleich zum Jahr 2023 (11.787 Fälle); dies ist ein Rückgang um 5,5 Prozent. Auch der Wohnungseinbruchsdiebstahl ging insgesamt um 4 Prozent auf 1.696 Fälle zurück; somit konnte hier erstmalig die Grenze von 1.700 Straftaten unterschritten werden. Ein deutlicher Rückgang ist bei den registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten zu erkennen – 6.381 Fälle weniger (minus 17,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Erfasst wurden 30.897 Fälle, im Jahr 2023 waren es noch 37.278 Fälle. Dafür ist insbesondere die rückläufige Entwicklung (minus 27,2 Prozent) beim Waren- und Warenkreditbetrug verantwortlich (2024: 8.677 Fälle; 2023: 11.915 Fälle). Im vergangenen Jahr wurden 32.703 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 470 Fälle weniger als im Vorjahr (minus 1,4 Prozent). Mit 20.144 Fällen wurden 119 weniger Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2023 erfasst  (minus 0.6 Prozent). Einen weiteren Rückgang gab es bei den Bedrohungen (2024: 8.199; 2023: 8.255; minus 0,7 Prozent); dagegen gab es 39 mehr Raubstraftaten (2024: 1.308; 2023: 1.269; plus 3,1 Prozent). Im Bereich der Jugendkriminalität sinken die Fallzahlen deutlich – von 17.409 Fällen im Jahr 2023 auf 16.333 Fälle im Jahr 2024 (minus 1.076 Fälle; minus 6,2 Prozent). In diesem Zuge ist auch ein signifikanter Rückgang der ermittelten Tatverdächtigen zu verzeichnen. Im Jahr 2024 wurden 10.796 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 648 Tatverdächtige weniger als im Vorjahr (2023: 11.444). Während die Anzahl der Tatverdächtigen im Bereich der Jugendkriminalität im Jahr 2024 insgesamt rückläufig ist (minus 5,7 Prozent), ist demgegenüber die Zahl der nichtdeutschenTatverdächtigen ein weiteres Mal angestiegen (2024: 3.366; 2023: 3.071; 2022: 1.953). Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2024 mithin einen Anstieg um 9,6 Prozent. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen macht im Bereich der Jugendkriminalität 31,2 Prozent aus. Die nichtdeutschen Tatverdächtigen kommen im Bereich der Jugendkriminalität insbesondere aus Syrien (1.182), Afghanistan (345), der Ukraine (287), Rumänien (209) und der Türkei (184). Die Jugendgewaltkriminalität steigt seit 2021 kontinuierlich an. In diesem Bereich wurden 50 Fälle mehr als noch 2023 erfasst (2024: 1.389 Fälle; 2023: 1.339 Fälle; plus 3,7 Prozent). Hieran haben Raubdelikte einen Anteil von fast 22 Prozent (2024: 300 Fälle; 2023: 284 Fälle) und Gefährliche bzw. Schwere Körperverletzung einen Anteil von gut 72 Prozent (2024: 1.003 Fälle; 2023: 984 Fälle). Im Bereich der Jugendgewaltkriminalität liegt die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen (14 bis unter 18 Jahre) mit 964 auch weiterhin über der Zahl der tatverdächtigen Heranwachsenden (570). Während die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen um 8,2 Prozent gestiegen ist, ist sie im Bereich der Heranwachsenden um 2,2 Prozent gesunken. Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist indessen sowohl im jugendlichen als auch im heranwachsenden Alter im Bereich der Jugendgewaltkriminalität deutlich angestiegen: 304 jugendliche Tatverdächtige und 202 heranwachsende Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist in 2024 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um insgesamt 38 Prozent. Nichtdeutsche Tatverdächtige machen einen Anteil von 33 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Jugendgewaltkriminalität aus. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Anstieg der Tatverdächtigen bei nichtdeutschen Jugendlichen und Heranwachsenden im Bereich der Jugendgewaltkriminalität ist ein Alarmsignal. Die von der Landesregierung heute eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe ‚Bekämpfung von Jugendkriminalität in Sachsen-Anhalt‘ wird insbesondere Antworten auf die besorgniserregend steigende Ausländerkriminalität im Bereich der Jugend- und vor allem der Jugendgewaltkriminalität geben müssen. Kriminelle Karrieren müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates geahndet und beendet werden.“ Im Bereich der Häuslichen Gewalt sind die Fallzahlen insgesamt weiter angestiegen (2024: 8.391 Fälle; 2023: 7.928 Fälle; plus 5,8 Prozent). Infolgedessen sind auch die Opferzahlen im Bereich der Partnerschaftsgewalt (2024: 5.720 Fälle; 2023: 5.605 Fälle) und der Familiären Gewalt (2024: 3.015 Fälle; 2023: 2.633 Fälle) leicht gestiegen. Ursächlich hierfür könnte der reformierte polizeiliche Opferschutz sowie die seit dem 2. August 2023 in Kraft gesetzte polizeiliche Handlungskonzeption zum situationsangemessenen Handeln bei Häuslicher Gewalt, Stalking und Kindswohlgefährdung sein. Das Öffentlichmachen von Hilfsangeboten könnte das Anzeigeverhalten der Opfer bestärkt haben. Die registrierten Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität haben im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr signifikant abgenommen. 2024 wurden 5.887 Fälle registriert (2023: 8.652) Dies stellt einen deutlichen Rückgang um 2.765 Fälle (minus 32 Prozent) dar. Allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz waren 2024 vorrangig Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und dessen Zubereitung (2023: 3.834 Fälle; 2024: 1.657 Fälle), gefolgt von Methamphetamin (2023: 1.003 Fälle; 2024: 1.080 Fälle) und Amphetamin (Pulverform oder Tabletten; 2023: 911 Fälle; 2024: 788 Fälle). Die Fallzahlen des unerlaubten Handels bzw. Schmuggels von Betäubungsmitteln waren mit 598 erfassten Fällen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 mit 1.021 registrierten Straftaten ebenso rückläufig. Straftaten des unerlaubten Handels betrafen vorrangig Cannabisprodukte (2023: 544 Fälle; 2024: 76 Fälle) und Metamphetamin (2023: 127 Fälle; 2024: 86). Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig und lassen sich sowohl auf intensivierte polizeiliche Maßnahmen als auch auf Gesetzesänderungen zurückführen. Einen maßgeblichen Einfluss für die aktuelle Entwicklung stellt die Cannabis-Teillegalisierung dar, welche am 1. April 2024 in Kraft trat. Landespolizeidirektor Mario Schwan: „Unsere Landespolizei geht konsequent gegen Drogenkriminalität vor. Die Ermittlungserfolge belegen, dass sie bei ihren Ermittlungen sehr aktiv ist, dranbleibt und Straftäter konsequent verfolgt. So konnte die Polizei insgesamt fast 590 Kilogramm Cannabis im Wert von ca. 5,9 Million Euro, ca. 7,4 Kilogramm Kokain im Wert von knapp 560.000 Euro und knapp über 100,3 Kilogramm Amphetamine (in Pulverform) im Wert von über 1 Million Euro im vergangenen Jahr sicherstellen“. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Wenn die Polizei trotz Teillegalisierung im letzten Jahr 590 Kilogramm Cannabis sicherstellt, ist dies ein klarer Beleg, dass der illegale Drogenmarkt nicht verschwindet. Darauf haben alle Innenministerien im Vorfeld hingewiesen. Daher ist es höchste Zeit, diesen falschen Schritt rückgängig zu machen.“ Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2024

Einleitung Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst. In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten. Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der - Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten, - Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolizeiliche Maßnahmen. 1. Kriminalitätslage 1.1 Straftatenaufkommen Im Vergleich mit dem Jahr 2023 sind im Jahr 2024 die registrierten Fälle im Bereich des Polizeirevieres Anhalt-Bitterfeld gesunken. Mit 10.083 erfassten Fällen wurden 81 Fälle weniger als im Vorjahr erfasst. Das entspricht einer Verringerung von 0,8 Prozent. 1.2 Aufklärungsquote Im Jahr 2024 wurden 55,5 Prozent aller Straftaten aufgeklärt. Damit ist die Aufklärungs-quote um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 1.3 Kriminalitätsbelastung Die Darstellung der Kriminalitätsbelastung hat vergleichbar, nachvollziehbar und frei von subjektiven Einflüssen zu erfolgen. Insbesondere gefühlte Gefahren und Schwerpunkte sind nicht geeignet, die tatsächliche Kriminalitätsbelastung zu beschreiben. Ein Ansatz, vergleichbare Daten zu erhalten, ist die Berechnung der sogenannten Häufigkeitszahl. Diese Zahl beschreibt das Verhältnis der registrierten Straftaten zu den registrierten Ein-wohnern und gibt exakt wieder, wie viele Straftaten pro 100.000 Einwohner erfasst wurden. Touristen und Durchreisende sind nicht erfasst. Auch räumliche Besonderheiten, wie z. B. Bevölkerungsdichte und Bebauung, werden nicht berücksichtigt. Die Häufigkeitszahl im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevieres Anhalt-Bitterfeld lag im Jahr 2024 bei 7.146. Damit liegt dieser Wert deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 8.588 und leicht unter dem Wert des gesamten Zuständigkeitsbereichs der Polizeiin-spektion Dessau-Roßlau von 7.405. 1.4 Tatverdächtigenstruktur Die Ermittlungen des Polizeirevieres Anhalt-Bitterfeld führten im Jahr 2024 zur Feststellung von 4.044 Tatverdächtigen, davon waren 2.919 männlich und 1.125 weiblich. Im Jahr 2023 wurden 3.985 Tatverdächtige registriert. 1.4.1 Jugendkriminalität Unter den Begriff der Jugendkriminalität fallen alle Straftaten, die durch Personen im Alter von unter 21 Jahren begangen wurden. Der Anteil der Jungtatverdächtigen (Tatverdächtige im Alter unter 21 Jahre) betrug 19,9 Prozent an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen. Zum Vergleich: Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind ca. 15 Prozent der Einwohner unter 21 Jahre alt. Von den 755 Jungtatverdächtigen wurden 192 Kinder (bis 14 Jahre), 326 Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und 237 Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) ermittelt. Im Jahr 2023 waren es 795 Jungtatverdächtige mit einem Anteil von 19,9 Prozent an der Gesamtzahl. Die Anzahl der Mehrfachtäter (bis zu 9 Straftaten) bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren stieg im Jahr 2024 auf 191 (2023: 185 Mehrfachtäter). Die Anzahl der Intensivtäter (Täter mit mehr als neun Straftaten im Jahr) ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Im Jahr 2024 wurden 6 Intensivtäter registriert. (2023: 6 Intensivtäter) Beispielhaft für die Entwicklung der Jugendkriminalität sind Körperverletzungsdelikte (von 200 auf 207) und Diebstahlsdelikte (von 249 auf 201). Eine Senkung ist bei Widerstand gegen die Staatsgewalt (von 41 auf 9) erkennbar. Im Bereich der Sachbeschädigungen (von 102 auf 92) erfolgte eine Reduzierung der ermittelten Jungtatverdächtigen, beim Hausfriedensbruch (von 23 auf 32) und der Rauschgiftkriminalität (von 81 auf 84) erfolgte eine Steigerung. Unter den Jungtatverdächtigen ist die Anzahl der tatverdächtigen Kinder in den letzten Jahren auf 175 gestiegen, während die Anzahl der tatverdächtigen Jugendlichen auf 265 und der Heranwachsenden auf 189 gesunken ist. Die Anzahl aller nicht deutschen Jungtatverdächtigen verzeichnet einen Zuwachs auf 126. Sie bilden damit einen Anteil von 20 Prozent unter allen Jungtatverdächtigen. 1.4.2 Nichtdeutsche Tatverdächtige Im Jahr 2024 wurden 725 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt (2023: 692 Tatverdächtige). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen betrug 17,9 Prozent und ist gegenüber dem Jahr 2023 um 0,5 Prozentpunkte gestiegen. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen sind 339 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Sie bilden damit einen Anteil von 8,4 Prozent an allen Tatverdächtigen. Die anderen nichtdeutschen Tatverdächtigen (386) machen einen Anteil von 9,5 Prozent an allen Tatverdächtigen aus. Hierunter zählen, neben den zur Bevölkerung gehörenden Personen, auch Täter aus dem Ausland, die mit dem Ziel, Straftaten zu begehen in die Bundesrepublik einreisen sowie Touristen und Durchreisende. Der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung im Polizeirevier Anhalt Bitterfeld liegt mit Stand 31.12.2023 bei 6,2 Prozent (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022). 1.4.3 Tatverdächtige Ladendiebstahl Im Deliktsbereich des Ladendiebstahls wurden 434 Tatverdächtige registriert. Darunter 294 deutsche Tatverdächtige sowie 140 nichtdeutsche Tatverdächtige. Nichtdeutsche Tatverdächtige haben damit einen Anteil von 32,3 Prozent an den Tatverdächtigen des Ladendiebstahls. Im Jahr 2023 waren es von 483 Tatverdächtigen 153 nichtdeutsche Tatverdächtige was 31,7 Prozent entsprach. Die Staatsangehörigkeiten Rumänien, Georgien, Polen, Syrien und Ukraine sind unter den Tatverdächtigen besonders häufig vertreten. 2. Deliktsfelder 2.1 Diebstahl Die Anzahl aller Diebstahlsdelikte ist gegenüber dem Jahr 2023 um 143 auf 3.206 gestiegen. Der Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen betrug im Jahr 2024 31,8 Prozent und lag damit um 1,7 Prozent erneut höher als im Jahr davor. Die Anzahl der Diebstahlsdelikte ohne erschwerende Umstände (einfache Wegnahme) ist im Jahr 2024 um 33 Verfahren gestiegen. Das ergibt im Vergleich mit dem Jahr 2023 einen Anstieg um 2,2 Prozent auf 1.540 Fälle. Von den 1.540 registrierten Diebstahlsdelikten ohne erschwerende Umstände sind: 642 Delikte - Diebstahl in/aus Warenhäusern 103 Delikte - Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen 94 Delikte - Diebstahl von Fahrrädern 110 Delikte - Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 50 Delikte - Diebstahl in/ aus Wohnungen. Parallel dazu ist auch im Bereich des Besonders schweren Diebstahls (erschwerte Wegnahme durch z.B. Sicherungseinrichtungen) eine Steigerung der Straftaten festzustellen. Die Fallzahlen stiegen im Jahr 2024 auf 1.666 Fälle, das sind 110 Fälle mehr als im Vorjahr. 2.2 Vermögensdelikte Die Anzahl der erfassten Vermögensdelikte liegt bei 1.730 Fällen im Jahr 2024 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 211 Fälle gesunken. Der Waren- bzw. Warenkredit-betrug stellt hierbei mit 691 Fällen (eine Verringerung von 81 Fällen) weiterhin den Schwerpunkt dar. 2.3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Die Anzahl der Sexualdelikte sank im Jahr 2024 um 12 Straftaten auf 106 Straftaten ab (2023: 118 Straftaten). Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld sank von 86,4% in 2023 um 1,5% auf 84,9% im Jahr 2024 ab. Es wurden 93 Tatverdächtige ermittelt. Von diesem Tatverdächtigen waren dabei insgesamt 27 Tatverdächtige (29,0 Prozent) zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt. 2.4 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Die Anzahl der Rohheitsdelikte stieg im Jahr 2024 um 320 Fälle auf 2.130 erfasste Fälle. Die Aufklärungsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozentpunkt auf 92,5 Prozent. Die Anzahl der Raubstraftaten ist um 14 Fälle auf 49 Fälle gesunken. In diesem Deliktsfeld wurde eine Aufklärungsquote von 77,6 Prozent erzielt, was ein Anstieg von 17,3 im Vergleich zum Vorjahr entspricht Bei den Körperverletzungsdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen. Mit 1.268 Fällen wurden im Jahr 2024 135 Verfahren mehr bearbeitet als im Jahr 2023. Die Aufklärungsquote bei den Körperverletzungsdelikten stieg um 1,0 auf 92,9 Prozent. Bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit stieg die Fallzahl um 199 auf 813 erfasste Fälle. Den Schwerpunkt stellt hier die Bedrohung mit 647 Verfahren (plus 205 Verfahren zum Vorjahr) dar. Des Weiteren wurden 67 Verfahren (minus 9 zum Vorjahr) anlässlich einer Nötigung und 81 Verfahren (plus 13 zum Vorjahr) anlässlich einer Nachstellung bearbeitet. Die Aufklärungsquote in diesem Komplex stieg um 3,0 Prozent auf 92,7 Prozent. Rohheitsdelikte umfassen die Delikte: Raub/räuberische Erpressung, Körperverletzung, Straf-taten gegen die persönliche Freiheit (Freiheitsberaubung, Nötigung. Bedrohung). 2.5 Rauschgiftdelikte Die Anzahl der Rauschgiftdelikte sank im Vergleich zum Jahr 2023 um 208 Verfahren auf 323 erfasste Fälle. Die Aufklärungsquote beträgt 92,0 Prozent und ist damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Rahmen der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wurden 285 Tatverdächtige ermittelt. Davon waren 84 Tatverdächtige unter 21 Jahre alt (29,5 Prozent). Bei den Rauschgiftdelikten handelt es sich in 274 Fällen um sogenannte Konsumentendelikte und in 49 Fällen um Händlerdelikte. Im Jahr 2023 wurden von den insgesamt 531 Rauschgiftdelikten 65 Händlerdelikte registriert. 2.6 Fazit - eine weiterhin deutlich unterdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Vergleich zum Landesdurchschnitt - keine örtlichen Kriminalitätsschwerpunkte erkennbar - Gesamtanzahl der Delikte seit 2018 stabil bei ca. 10.500 Delikten pro Jahr (Tendenz fallend) - der Diebstahl bleibt die am häufigsten begangene Straftat (31,8 Prozent aller begangenen Straftaten im Landkreis). Hier ist die Aufklärungsquote von 34,4% auf 28,0% gesunken. - Starker Rückgang im Bereich der Rauschgiftkriminalität bei einer weiterhin sehr hohen Aufklärungsquote Matthias Król Leiter Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024

- Rückgang der Fallzahlen insgesamt; - Geringerer Anteil von Jungtatverdächtigen; - Anstieg beim Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen; - Anstieg bei Raubstraftaten insgesamt; - hingegen Rückgang der Raubstraftaten im öffentlichen Raum; - Deutlicher Rückgang bei Messerangriffen Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist territorial für die kreisfreie Stadt Halle (Saale), den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig. Die folgende Betrachtung zur Polizeilichen Kriminalstatistik bezieht sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich. Anzahl der Fälle Im Jahr 2024 hat die Polizeiinspektion Halle (Saale) insgesamt 60.637 Straftaten bearbeitet. Das sind 5.043 Fälle weniger als 2023, was Rückgang von 7,7 Prozent bedeutet. Aufklärung Die Aufklärungsquote lag bei 50,4 Prozent. Insgesamt konnten 30.559 Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahr 2023 lag die Quote bei 52,2 Prozent mit 34.263 aufgeklärten Fällen. Tatverdächtige Personen Zu den 30.559 geklärten Straftaten wurden insgesamt 20.020 Tatverdächtige ermittelt. Unter diesen waren 4.910 Nichtdeutsche. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag demnach bei 24,5 Prozent (2023: 24,2 Prozent). Wenn die ausländerrechtlichen Verstöße herausgerechnet werden, liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 24,3 % (2023: 23,8 %).  Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen geht es insbesondere um folgende Nationalitäten: Syrien (885 Tatverdächtige), Rumänien (611 Tatverdächtige), Ukraine (407 Tatverdächtige), Polen (405 Tatverdächtige) sowie Afghanistan (258 Tatverdächtige). Von den 4.910 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 3.024 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, welche sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Im Jahr 2023 waren 3.459 Zuwanderer als Straftäter zu verzeichnen. Dies stellt ein Rückgang um 12,57 % dar. Werden die ausländerrechtlichen Verstöße herausgerechnet, sind 2.964 Zuwanderer als Tatverdächtige ermittelt worden. Durch Zuwanderer wurden insgesamt 4.766 Straftaten begangen (4.684 Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße). Im Jahr 2024 sind bei den Zuwanderern am meisten Syrer (873), Ukrainer (392), Afghanen (255) sowie Georgier (114) strafrechtlich aufgefallen. Die Anzahl der Jungtatverdächtigen betrug 4.192. Diese Zahl umfasst alle ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Das bedeutet im Vergleich zu 2023 einen Rückgang um über 12 % (2023: 4.771). Die meisten fielen wegen Körperverletzungen (1.198), Ladendiebstahls (681), Beleidigungen (468) oder wegen Sachbeschädigung (451) auf. Es wurden insgesamt 1.093 Kinder, 1.868 Jugendliche und 1.231 Heranwachsende als Tatverdächtige erfasst. Von den 4.192 Jungtatverdächtigen sind 1.072 als nichtdeutsche Tatverdächtige registriert (25,57 %). Im Jahr 2023 lag deren Anteil noch bei 21,49 %. Von den Jungtatverdächtigen wurden 52 zu den Intensivtätern gezählt (1,24 %). Das sind die Tatverdächtigen, denen 736 Straftaten zugeordnet werden konnten. Sie haben einen Anteil von 12,6 % aller erfassten Straftaten von Tatverdächtigen, welche unter 21 Jahre alt waren. Bei den Erwachsenen galten 214 Personen als Intensivtäter (1,35 %). Deren Anteil an allen durch Erwachsene begangene Straftaten betrug knapp 15,0 %. Betroffene einer Straftat Als Opfer einer Straftat werden alle Betroffenen registriert, zu deren Nachteil Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Rohheitsdelikte oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit begangen worden sind. Insgesamt wurden 14.034 Menschen als Opfer einer solchen Straftat registriert. Davon waren 8.196 männlich und 5.838 weiblich.  Von diesen Betroffenen waren 10.045 Erwachsene, 970 Heranwachsende, 1.559 Jugendliche und 1.460 Kinder. Betrachtung ausgewählter Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben Diese Straftaten nehmen einen geringen Anteil an der Gesamtkriminalität ein (0,1%). Im Jahr 2024 wurden insgesamt 35 Fälle erfasst, wovon 20 aufgeklärt werden konnten. In fünf Fällen kamen Menschen durch eine vorsätzliche Tat ums Leben. Beispiele für Ermittlungserfolge in diesem Bereich: Am 12.05.2024 verstarb ein 2-jähriges Kind in der elterlichen Wohnung in Halle (Saale). Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass das Kind zuvor durch den 36-jährigen Vater in der Badewanne großflächig mit heißem Wasser verbrannt wurde. Trotz der schweren Verletzungen suchten die Eltern und die betreuende Oma keinen Arzt auf, sondern behandelten das Kind lediglich mit alten Hausmitteln. Das Kind verstarb daraufhin an den Brandverletzungen. Der Vater wurde festgenommen, gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl verkündet und schließlich vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Haftstrafe von 3 Jahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Gegen die Mutter und Oma des verstorbenen Kindes gab es Bewährungsstrafen. Ein 33-jähriger Serbe aus Grimma steht im Verdacht, am 19.06.2024 mehrere Schüsse auf einem Tankstellengelände in Merseburg auf einen 43-jährigen Deutschen aus Halberstadt abgegeben zu haben. Ermittelt wurde zunächst wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Der Geschädigte erlitt Schussverletzungen, die Ärzte retteten sein Leben. Der 33-Jähirge wurde im Rahmen der Ermittlungen festgenommen und anschließend eine Untersuchungshaft erlassen. Gestern lautete der Urteilsspruch des Landgerichts Halle: Haftstrafe von sechs Jahren und frei Monaten unter anderem wegen Gefährlicher Körperverletzung. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Mit 1.138 erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 167 Fälle mehr registriert. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 1,9 %. Es konnten 969 Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei 85,1 %. Von den 1.138 Fällen wurden 109 als Vergewaltigung einklassifiziert. 194 Delikte wurden dem sexuellen Missbrauch von Kindern zugeordnet. Viele Fällen beinhalten das Verbreiten von pornografischer Schriften (513). Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit In dieser Straftatengruppe sind insgesamt 11.165 Fälle erfasst worden. Damit registrierte die Polizei 585 Delikte weniger als im Jahr 2023 (-5,0 %). Es wurde in diesem Deliktfeld eine Aufklärungsquote von 84,6 % erzielt. Im Deliktfeld der Körperverletzungen wurden 6.939 Fälle erfasst und somit 331 weniger als im Jahr 2023. Die Aufklärungsquote betrug hier 86,0 %. Es wurden 2024 im Zuständigkeitsbereich insgesamt 303 Messerangriffe registriert (2023: 352). Die Aufklärungsquote bei diesen Taten lag 2024 bei 81,2 %. Der Anteil von Tatverdächtigen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, betrug bei diesen Angriffen 34,6 %. Ein weiterer Rückgang ergab sich bei den Nötigungen (2024: 635 Fälle, 2023: 703 Fälle) und auch bei den Bedrohungen (2024: 2.629 Fälle, 2023: 2.908 Fälle). Bei den Raubdelikten ist ein Anstieg feststellbar. Im Jahr 2024 wurden 558 Fälle erfasst (2023: 522). Die Aufklärungsquote lag 2024 bei 61,3 %. Von den 558 benannten Fällen ereigneten sich 206 Straftaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 9 Fälle rückläufig. Beispiele für Ermittlungserfolge im Bereich der Raubstraftaten: Ein 14-Jähriger aus Leipzig und ein 16-Jähriger aus Berlin stehen im Verdacht, in den Morgenstunden des 11.02.2024 den Verkaufsraum einer Tankstelle in Leuna/ Günthersdorf betreten und unter Vorhalt eines Messers von einer Angestellten Geld gefordert zu haben. Die Frau übergab daraufhin Bargeld im mittleren dreistelligem Bereich. Die beiden Tatverdächtigen entfernten sich vom Tatort. Im Rahmen der Tatortbereichsfahndung wurden Beide in einem Parkhaus im Nahbereich gestellt und vorläufig festgenommen. Im Rahmen der Durchsuchungen konnte bei ihnen das Raubgut aufgefunden und sichergestellt werden. Zudem räumten beide Tatverdächtige die Tat ein. Das Messer konnte ebenfalls aufgefunden werden. Am 01.08.2024 zeigte eine Frau aus Halle (Saale) bei der Polizei an, dass sie sich über eine Dating Seite im Internet mit einer unbekannten männlichen Person in ihrer Wohnung verabredete. In der Wohnung der Geschädigten griff der bis dato unbekannte Täter die Geschädigte unter Verwendung einer Waffe körperlich an und forderte Bargeld. Nachdem die Geschädigte dem Täter Geld übergab, kündigte er an, am Folgetag weiteres Geld abzufordern und verließ die Wohnung. Im Zuge einer fingierten Geldübergabe am 02.08.2024 in Halle (Saale) wurde ein 20-jähriger Deutsch-Türke aus Halle (Saale) durch die Polizei festgenommen. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Häusliche Gewalt Im Zuständigkeitsbereich wurden 2.760 Fälle als „Häusliche Gewalt“ klassifiziert (2023: 2.682). Das beinhaltet Fälle von Partnerschaftsgewalt und von familiärer Gewalt. Von den 2.207 erfassten Tatverdächtigen sind 1.659 männlich und 548 weilblich. Insgesamt wurden 2.888 Opfer erfasst, wovon 1.892 von partnerschaftlicher Gewalt und 996 von familiärer Gewalt betroffen waren. Diebstahlsdelikte Mit 35,0% stellen die Diebstahlsdelikte einen Großteil der Gesamtkriminalität dar. Die registrierten Fälle gehen in diesem Bereich nach einem Anstieg in 2023 nunmehr wieder zurück. Demnach wurden 2024 insgesamt 21.204 Fälle gezählt (405 weniger als 2023). Es konnten 5.808 Fälle aufgeklärt werden, was einer Quote von 27,4% beträgt. Analog hierzu verläuft die Entwicklung bei den Delikten des Diebstahls im besonders schweren Fall. Die Statistik verzeichnet einen leichten Rückgang auf 11.071 Fälle. Im Vergleich zu 2023 sind das 88 Straftaten weniger (-0,8%). Die Aufklärungsquote betrug 11,1 %. Fallentwicklungen im Vergleich zu 2023 aus dem Bereich des besonders schweren Diebstahls: Beim Diebstahl von Kraftfahrzeugen ist eine deutliche Zunahme der Aufklärungsquote zu verzeichnen. Nachdem im Vorjahr 32 % der Fälle aufgeklärt wurden, konnte die Quote im letztem Jahr auf 44,9 % gesteigert werden. Beispiel für einen größeren Verfahrenskomplex wegen Kfz-Diebstahls Im Zuge der Ermittlungen gegen eine polnische Tätergruppierung wurden im Zusammenwirken mit Kräften der Polizeiinspektion Halle (Saale) und der Polizeidirektion Leipzig am 26.04.2024 ein 41-jähriger und 25-jähriger Pole nach einem fußläufigen Fluchtversuch festgenommen. Die Tatverdächtigen konnten zuvor dabei beobachtet werden, wie sie sich einem in Naumburg entwendeten und auf dem Parkplatz in Zeitz abgestellten Toyota näherten und diesen öffneten. In der Nähe befand sich ein weiteres zuvor in Leuna gestohlenes Fahrzeug (Ford Kuga). Bei diesem Auto versuchten die Tatverdächtigen, die Originalkennzeichen abzumontieren. Die anschließenden Durchsuchungen führte unter anderem zum Auffinden eines sogenannten Schlüsselprogrammierers, Werkzeug und Kommunikationstechnik. Gegen die Beschuldigten wurde schließlich ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Nach Auswertung der Spurenlage, der sichergestellten Beweismittel und Mobiltelefone sowie der ermittelten Vorgehensweise werden den Beschuldigten mindestens 14 weitere Autodiebstähle vorgeworfen. Als besonders sensibler Bereich für die Betroffenen gilt der Wohnungseinbruchdiebstahl . Wie bereits im Vorjahr registrierte die Polizeiinspektion Halle (Saale) auch 2024 einen Rückgang beim Wohnungseinbruchsdiebstall. Im Zuständigkeitsbereich erfasste die Polizei insgesamt 507 Fälle, das sind 95 Fälle weniger als 2023. Der langjährig zu verzeichnende rückläufige Trend in diesem Kriminalitätsbereich hält an. Davon handelt es sich bei 243 Fällen um Einbruchsversuche, die Täter waren also in 47,9% der Fälle grundsätzlich nicht erfolgreich. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Einbrüchen stellen nach wie vor mechanische Sicherheitsvorrichtungen dar. Die Polizei bietet hierfür objektive, neutrale und gebührenfreie Beratungsangebote an. Die Experten in den Polizeilichen Beratungsstellen führen u. a. Schwachstellenanalysen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie bei kommunalen, privaten und gewerblichen Objekten durch. Die Beratung umfasst den kompletten Einbruchsschutz und bietet sich zudem für die Planungsphase bei Neubauten an. Auch zum Schutz von Wertbehältnissen, Fahrzeugen und Fahrrädern beraten wir Sie gern. Sprechen Sie dazu Ihre örtliche Polizeidienststelle an! Vermögens- und Fälschungsdelikte Nachdem in den Vorjahren bei dieser Deliktgruppe in der Gesamtbetrachtung überwiegend Anstiege registriert wurden, weist die PKS für das letzte Jahr insgesamt 9.695 Fälle aus (2023: 12.332, -21,4 %). In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 44,8 % (4.344 Fälle). Der Anteil an der Gesamtkriminalität betrug 16,0 %. Im Bereich des Waren- und Kreditbetrugs wurden 2024 insgesamt 2.594 Fälle erfasst. Tatmittel „Internet“ Im Jahr 2024 wurde bei 6.521 Straftaten das Internet als Tatmittel genutzt. Von den 6.521 Straftaten fallen 3.880 Fälle in den Deliktsbereich des Betrugs, was 59,5 % der Straftaten im Internet ausmacht. Insgesamt wurden 459 Nötigungen oder Bedrohungen über das Internet erfasst. Insgesamt fallen 1.763 Fälle auf den Bereich Cybercrime. Die Aufklärung ist in diesem Bereich eine große Herausforderung an die Ermittlerinnen und Ermittler. Die Aufklärungsquote konnte auf 20,7 % gesteigert werden (2023: 19,3 %). Beispiele für Taten über das Internet: In der Nacht zum 17.09.2024 ging im Sekretariat einer Gesamtschule in Halle (Saale) eine E-Mail mit einer Bombendrohung ein. Der Absender forderte eine sechsstellige Geldsumme und drohte ansonsten mit der Zündung eines Sprengsatzes in der Schule. Im Rahmen des daraufhin ausgelösten Polizeieinsatzes wurde die Schule evakuiert. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb und führte zu einer großen Beunruhigung in der Schüler- und Elternschaft sowie bei den Lehrkräften. Bereits im Verlaufe des Tages konnte über umfangreiche Ermittlungen der Account-Inhaber zu dieser E-Mail namentlich bekannt gemacht werden. Der 15-jährige Schüler räumte die Tat in seiner Vernehmung ein. Nach bisherigen Erkenntnissen hat eine unbekannte Täterschaft auf bisher nicht näher bekannte Art und Weise im November 2024 den E-Mail-Verkehr zwischen einer Firma aus dem Saalekreis und deren Vertragsfirma aus Schleswig-Holstein manipuliert (CEO-FRAUD-Masche). Daraus resultierend erfolgte eine Rechnungslegung in Höhe von mehreren Millionen Euro. In dem Glauben, die Rechnungen der Vertragsfirma im Auftrag des Geschäftsführers zu begleichen, überwies die geschädigte Firma zwei Zahlungen auf das Konto der Betrüger. Dies fiel erst auf, als sich eine tatsächliche Mitarbeiterin der Vertragsfirma meldete und sich nach der ausbleibenden Zahlung erkundigte. Die Firma reagierte absolut richtig und informierte unverzüglich die zuständige Meldestelle der Polizei. Im Rahmen der dann eingesetzten Ermittlungen wurden durch das zuständige Fachkommissariat in Rücksprache mit den Sicherheitsabteilungen der betreffenden Banken unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Buchgelder eingeleitet, sodass die zweite Zahlung vollständig und die erste Zahlung teilweise gesichert werden konnte. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an. Sonstige Straftatbestände Unter den „Sonstigen Straftatbeständen“ werden in der PKS Deliktgruppen, wie beispielsweise Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch oder die ehrverletzenden Delikte erfasst. Im Jahr 2024 wurden dazu 14.235 Fälle registriert. Dies stellt einen Rückgang um 440 Delikte zu 2023 dar. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 23,5 %. Nachfolgend sollen ausgewählte Straftatbestände betrachtet werden: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei diesem Delikt wurden im Jahr 2024 insgesamt 289 Fälle im Zuständigkeitsbereich gezählt. Das sind 29 Fälle weniger als im Vorjahr, somit ein Rückgang um 9,1 %. Insgesamt wurden 2024 bei 618 Straftaten Polizeibeamte, in 45 Fällen Rettungsdienstmitarbeiter und in 2 Fällen Feuerwehrkräfte als Opfer gezählt. Sachbeschädigung durch Graffiti / Vandalismus Im Jahr 2024 erfasste die Polizeiinspektion Halle (Saale) 6.715 Sachbeschädigungen. Das sind 87 weniger als 2023. Von diesen 6.715 Fällen ereigneten sich 1.753 auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Ein Schwerpunkt bildet hierbei weiterhin die Sachbeschädigung durch Graffiti. Wenngleich 2024 insgesamt 50 Fälle weniger angezeigt wurden (2024: 1.243 Fälle, 2023: 1.293 Fälle), bleibt die Zahl hoch. Bei den Sachbeschädigungen insgesamt lag die Aufklärungsquote bei 24,7 %. Rauschgiftdelikte In diesem Bereich liegt die Zahl der erfassten Fälle bei 2.324. Dies bedeutet einen Rückgang um 28,5 % zum Vorjahr. Dieser Rückgang könnte mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 und der damit verbundenen Teillegalisierung des Cannabis zu erklären sein. Die Aufklärungsquote lag bei 88,9 %. Die allgemeinen Verstöße gegen das BtMG, die sogenannten „Konsumentendelikte“, bildeten mit 1.643 erfassten Straftaten auch im Jahr 2024 in diesem Deliktsbereich den größten Anteil. In 275 Fällen wurde wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ermittelt, wovon 233 Taten (84,7 %) aufgeklärt werden konnten. Während im Jahr 2023 insgesamt 1.469 allgemeine Verstöße mit Cannabis erfasst wurden, betrug die Zahl im Jahr 2024 nur noch 546 Fälle. Ein Anstieg ist bei den allgemeinen Verstößen mit Metamphetaminen (z. B. Chrystal) zu verzeichnen. Im Jahr 2023 wurden 518 und im Jahr 2024 insgesamt 593 derartige Verstöße registriert. Beim unerlaubten Handel/Schmuggel mit Metamphetaminen wurden 2024 insgesamt 52 Verstöße erfasst und somit 8 weniger (- 13,3 %) als im Jahr 2023 (60 Verstöße). Betrachtet man den Anteil der gesamten Delikte nach Drogenarten, so fallen im Jahr 2024 insgesamt 700 Fälle auf Cannabisprodukte (30,1 %) und 687 Fälle auf Metamphetamine     (29,6 %), davon 609 Fälle auf Crystal (26,2 %). Kokain (73 Fälle) und Heroin (106 Fälle) spielen bei den bekanntgewordenen Delikten eine eher untergeordnete Rolle. Beispiele für Ermittlungserfolge in diesem Zusammenhang Im Rahmen der Ermittlungen wegen des unerlaubten Handels mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge konnte am 18.09.2024 ein 55-Jähriger aus Halle (Saale) bei der Übernahme eines Transportfahrzeuges, welches zuvor durch einen Lieferanten mit Cannabis bestückt und bereitgestellt wurde, auf frischer Tat festgenommen werden. Im Ergebnis der Durchsuchungen wurden ca. 23,3 kg Marihuana, 31.850 Euro Bargeld und andere verfahrensrelevante Gegenstände sichergestellt. Gegen den Beschuldigten wurde Untersuchungshaft erlassen. Im Zuge der Ermittlungen in einem Komplexverfahren wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge von Cannabis erließ das Amtsgericht Halle (Saale) mehrere Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle, welche am 11.09.2024 vollstreckt wurden. Im Rahmen von Observationsmaßnahmen wurde ein Treffen zwischen einem 40-Jährigen aus Teutschenthal und einem 30-Jährigen aus Hamburg auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofes Halle (Saale) beobachtet. Bei der Übergabe eines mit 7 kg Marihuana gefüllten Koffers erfolgte der Zugriff durch Spezialeinheiten des LKA. Im Ergebnis der anschließenden Durchsuchungen wurden u. a. ca. 18.500 € Bargeld, weitere Betäubungsmittel sowie Verpackungsmaterialien beschlagnahmt. Der PKW des 40-Jährigen wurde im Zuge der Vollstreckung eines Vermögensarrestes ebenso sichergestellt. Die Beschuldigten befinden sich in Haft. Im Anhang erhalten Sie statistische Darstellungen zur Bilanz der Polizeiinspektion Halle (Saale). Diese dürfen im Rahmen der Berichterstattung verwendet werden. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Meldungen aus der PI Halle (Saale): Polizeirevier Halle (Saale) Haftbefehl erlassen Die beiden am Dienstag festgenommenen Männer im Alter von 39 und 42 Jahren (siehe Polizeimeldung 236/2024) wurden nach Anordnung der Untersuchungshaft des Haftrichters -am Mittwoch im Amtsgericht Halle (Saale)- einer Justizvollzugsanstalt in Halle (Saale) zugeführt. Schwere Brandstiftung in Mehrfamilienhaus im Aalweg - Schäden und Evakuierung der Bewohner Am Mittwochabend, gegen 21.40 Uhr, kam es im Aalweg zu einer schweren Brandstiftung, bei der abgestellte Umzugskartons in einem Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt wurden. Durch schnelles Handeln konnte eine Familie, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wohnung aufhielt, das Gebäude selbstständig und unverletzt verlassen. Die Brandentwicklung führte zu erheblichen Rußablagerungen im gesamten Treppenhaus. Die Räumlichkeiten des Mehrfamilienhauses sind aufgrund der Rauch- und Löschwasserschäden vorerst unbewohnbar. Ein Vertreter der zuständigen Hausverwaltung traf unmittelbar nach dem Vorfall am Brandort ein und organisierte die vorübergehende Unterbringung der betroffenen Mieter in Hotels in Halle (Saale). Die Polizei hat umgehend Ermittlungen wegen einer schwerer Brandstiftung eingeleitet. Der Brandort wurde gesichert, zudem versiegelt, und die weitere Brandortuntersuchung ist zeitnah avisiert. Die Berufsfeuerwehr war zur Brandbekämpfung und zur Nachkontrolle vor Ort. Die entstandenen Sachschäden können noch nicht beziffert werden. Hinweis der Polizei: Brandstiftungen bringen Menschenleben in Gefahr und können gravierende Schäden anrichten. Schon ein kleinerer Brand kann sich schnell unkontrolliert ausbreiten und zu erheblichen Gebäudeschäden sowie zur Zerstörung von Wohnungen führen. Neben dem materiellen Schaden steht vor allem die Gefahr für Leib und Leben der Bewohner im Vordergrund. Die Polizei appelliert an die Öffentlichkeit, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen sofort zu melden. Wer zur Aufklärung des Falls beitragen kann, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei Halle (Saale) zu melden. Hinweise können unter 0345 224 2000 erfolgen. Gefährliche Körperverletzung in Halle (Saale) - Zeugen gesucht Mittwochabend, gegen 21.20 Uhr kam es in der Großen Ulrichstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei dem drei junge Menschen im Alter von 16 bis 19 Jahren, aus Halle (Saale) und Syrien, angegriffen wurden. Nach aktuellem Erkenntnisstand wurden sie von fünf Tatverdächtigen im Alter von 20 bis 40 Jahren, aus der Türkei und dem Kosovo stammend, angegriffen. Noch unbekannte Täter kamen während des Geschehens hinzu und unterstützten die Angreifer. Die Ermittlungen zu der Auseinandersetzung dauern weiter an. Der 19-Jährige wurde bei der Tat mit einem Messer am Bein verletzt und musste ambulant -in einer Klinik- medizinisch behandelt und versorgt werden. Für die beiden Jüngeren blieb eine medizinische Behandlung vor Ort ausreichend. Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise zur Tat und zur Identität sowie zum Aufenthaltsort der noch unbekannten Täter unter 0345 224 2000. Strafanzeige und Platzverweis gegen 28-Jährigen Am Mittwochabend, 22.40 Uhr, meldeten Zeugen der Polizei in der Magdeburger Chaussee in Halle (Saale) eine Straftat. Ein 28-jähriger Mann aus dem Saalekreis soll innerhalb einer sechsköpfigen Personengruppe den Hitlergruß gezeigt haben. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen gegen den namentlich bekannten Tatverdächtigen ein. Als unmittelbare Maßnahme wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Der 28-Jährige hat nun mit einer Strafanzeige zu rechnen. Polizeirevier Burgenlandkreis Polizeieinsatz in Weißenfels: Streit unter Alkoholisierten Donnerstagnacht, 0.40 Uhr, wurde die Polizei zu einem Einsatz in Weißenfels, Promenade, gerufen. Den ersten Erkenntnissen zufolge konsumierten vier männliche Personen, im Alter zwischen 22 und 24 Jahren, gemeinsam alkoholische Getränke in einer Wohnung. Im Verlauf des Abends kam es zu einem Zwischenfall mit einem 25-jährigen Beteiligten, der zunächst aus der Wohnung verwiesen wurde, später jedoch zurückkehrte und einen Streit provoziert haben soll. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 25-Jährige ein Taschenmesser gezogen haben. Die anderen Beteiligten konnten den Mann unter Kontrolle bringen und bis zum Eintreffen der informierten Polizei fixieren. In einer Klinik wurde er ambulant behandelt. Das Messer konnte bei der anschließenden Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Die Polizei ermittelt in dem Fall. Alle Beteiligten waren zum Zeitpunkt des Vorfalls erheblich alkoholisiert. Alkoholisiert am Steuer Erforderlich wurde die Entnahme einer Blutprobe bei einem E-Bike Fahrer, der am Donnerstag, 0.55 Uhr, in Naumburg, Wasserstraße, gesehen wurde. Da er in Schlängellinien fuhr und nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen, wurde der 56-jährige kontrolliert. Wie sich währenddessen herausstellte, war der Mann erheblich alkoholisiert. Wegen Trunkenheit im Verkehr wird gegen ihn ermittelt. Zu einem Verkehrsunfall, an dem ein 25-jähriger Autofahrer beteiligt war, kam es am Mittwoch gegen 23.50 Uhr. Ersten Erkenntnissen zufolge, befuhr er die Kreisstraße 2217 aus Richtung Großpörthen in Richtung Zeitz. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Wie sich während der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte, war der Mann stark alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Vorerst darf der Mann keine Kraftfahrzeuge führen. Die entstandenen Sachschäden an dem Fahrzeug und an Leitpfosten können noch nicht beziffert werden. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. An der Unfallstelle kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Promille-Pedale Da ein Fahrradfahrer in Schlangenlinien am Donnerstag, gegen 1.10 Uhr, in Kelbra, Jochstraße fuhr, wurde er angehalten und kontrolliert. Wie sich herausstellte, war der Mann alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe, wurde sodann angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Wegen Trunkenheit im Verkehr wird nun ermittelt. Alkoholisierter Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort - Ermittlungen eingeleitet Am Mittwochnachmittag verursachte -Zeugenaussagen zufolge- ein 63-Jähriger Autofahrer während eines Parkmanövers in Hettstedt, Johannisstraße, einen Verkehrsunfall. Statt an der Unfallstelle zu verbleiben, fuhr der Mann in Richtung seiner Wohnanschrift davon. Zeugen beobachteten den Vorfall und meldeten ihn der Polizei, die den Fahrer später zu Hause antraf. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Daraufhin wurde eine Blutprobe in einer Klinik entnommen, und der Führerschein beschlagnahmt. Der durch den Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 7.000 Euro. Gegen den Fahrer wird nun wegen mehrerer Delikte ermittelt. Hinweise der Polizei zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr: Die Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer, stets verantwortungsbewusst und umsichtig im Straßenverkehr zu handeln, um sich und andere zu schützen. Polizeirevier Saalekreis Fahrer ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz in Barnstädt erwischt Am Mittwoch, 16.50 Uhr, wurde ein 16-Jähriger in der Steigraer Straße in Barnstädt von der Polizei angehalten, während er ohne Fahrerlaubnis und ohne notwendigen Versicherungsschutz ein Kleinkraftrad fuhr. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug und ließ es in der Folge abschleppen. Gegen den Jugendlichen wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ohne Versicherung unterwegs Polizeibeamte haben am Donnerstag, gegen 2.00 Uhr in Landsberg, Zöberitz Weg, einen 20-jährigen Autofahrer angehalten und kontrolliert, der aus Richtung Braschwitz kam. An dem Fahrzeug waren keine amtlichen Kennzeichentafeln angebracht. Zudem sind verschiedene Schäden sichtbar gewesen. Das Auto ist bereits behördlich außer Betrieb gesetzt worden. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Wagen ist am Fahrbahnrand abgestellt worden. Gegen den Tatverdächtigen wird nun ermittelt. Wie die Schäden an dem Fahrzeug zustande kamen, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen. Motorrad in Teutschenthal entwendet - Polizei sucht Zeugen Ein Mann meldete am Donnerstag der Polizei, dass sein Motorrad in der Zeit von Mittwochabend, 19.00 Uhr, bis Donnerstagfrüh, 3.10 Uhr, in der Leninstraße entwendet wurde. Das Leichtkraftrad, ein schwarz-weißes Modell im Enduro-Stil, war ordnungsgemäß gesichert und abgestellt. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die Hinweise zu dem Diebstahl geben können. Tipps der Polizei zur Motorradsicherung: Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Forderungen Sachsen-Anhalts an den Bund

Zur besseren Begrenzung des Zuzugs aus Syrien und Afghanistan und zur Ermöglichung von Rückführungen in beide Länder bitten der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, und Innenministerin Dr. Tamara Zieschang den Bund, mit einem Sofortprogramm folgende Maßnahmen kurzfristig und konsequent umzusetzen: Der Bund muss Wege eröffnen, wie Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen hochsicherheitsrelevanter Personen nach Afghanistan und Syrien praktisch durchgeführt werden können. Zum Schutz der eigenen Bevölkerung – das ist der vorrangige Auftrag deutscher Behörden – sind alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um insbesondere schwere Straf­täter und Gefährder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Allein in Sachsen-Anhalt ist für gut 2.450 afghanische und gut 450 syrische Staatsangehörige, die eigentlich ausreisepflichtig wären, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgestellt worden. Sämtliche Abschiebungsverbote müssen im Hinblick auf die mittlerweile veränderte Situation in Afghanistan und Syrien überprüft werden. Priorität muss dabei die Überprüfung von Abschiebungsverboten für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder haben. Hierzu hat Sachsen-Anhalt dem BAMF bereits Anfang Juli 2024 eine erste Liste mit der Bitte um Prüfung übersandt. Nach § 36a Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz können derzeit 1.000 Visa im Monat für den Familiennachzug (Kernfamilie) zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus erteilt werden. Nach der Asylgeschäftsstatistik des BAMFwurde allein im Jahr 2023 bundesweit 1.115 afgha­nischen Staatsangehörigen und 67.044 syrischen Staatsangehörigen subsidiärer Schutz gewährt. Deren nachzugswillige Familienangehörige können Anträge auf Familiennachzug bei der für ihren aktuellen Aufenthaltsort zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Das im Dezember 2022 vom Bund beschlossene Bundes­aufnahmeprogramm Afghanistan für besonders gefährdete afghanische Staats­angehörige (welches also nicht die Aufnahme von Ortskräften, die in Afghanistan für Deutschland tätig waren und denen dort deshalb Verfolgung oder Repressionen drohen, betrifft) sollte vom Bund umgehend eingestellt werden. Dringend erforderlich ist eine Neubewertung der Lage in Afghanistan und Syrien durch den Bund. Lageberichte des Bundes müssen sachlich nüchtern und differenziert ohne pauschale Vorfestlegungen die Lage vor Ort analysieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist nicht mehr anzunehmen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (VG Magdeburg, Urteil vom 08.04.2024 – 1 A 3/24 MD, S. 33 f.). Rückführungen von gesunden männlichen afghanischen Staatsangehörigen sind insofern grundsätzlich möglich. Dies gilt ebenso für die Neubewertung der Lage in Syrien. Hierzu hat das OVG Münster sich aktuell mit Urteil vom 16. Juli 2024 (14 A 2847/19.A) mit dem Lagebericht des Auswärtigen Amts auseinandergesetzt und diesem widersprechend ausgeführt, dass einem Syrer, der keinen Wehrdienst geleistet hat, in Syrien keine Verfolgung und kein ernsthafter Schaden drohe. Ebenso belegen Fälle, nach denen Personen, die hier Schutz erhalten haben, in ihr Herkunftsland zurückkehren, um dort Familienangehörige zu besuchen, dass von der pauschalen Annahme einer Gefährdungs- oder Verfolgungslage in Afghanistan und Syrien nicht mehr ausgegangen werden kann. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Der Bund hat es nach wie vor in der Hand, den Zuzug aus Syrien und Afghanistan zu begrenzen. Wenn ein ernsthafter Wille vorhanden ist, können der Ankündigung, Straftäter und Gefährder nach Syrien und Afghanistan abzuschieben, auch kurzfristig Taten folgen. Das Land Sachsen-Anhalt wird seinen Teil dazu beitragen.“ Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „ Die Lage in Syrien eine andere ist als vor zehn Jahren. Daher bezweifle ich, dass es noch generell den subsidiären Schutzgrund für alle Regionen Syriens gibt. Und wenn Menschen in Syrien in einigen Regionen kein schwerwiegender Schaden mehr zu befürchten haben, gibt es auch keinen Grund mehr, diese bei uns aufzunehmen. Und spätestens wenn Afghanen in den Heimaturlaub reisen können, spricht einiges dafür, dass es keinen allgemeinen oder pauschalen Schutzgrund für Afghanistan mehr geben kann.“ Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

14 Sportlerinnen und Sportler gehen für Sachsen Anhalt an den Start

Am 17. Juni 2023 werden die Special Olympics World Games (SOWG) in Berlin feierlich eröffnet. Bei dem weltweit größten Sportevent für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen nehmen vom 17. bis 25. Juni mehr als 7.000 Sportlerinnen und Sportler aus 190 Ländern teil – 14 davon kommen aus Sachsen-Anhalt. Unterstützt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch sieben Trainerinnen und Trainer. Die sachsen-anhaltischen Athletinnen und Athleten treten in acht von insgesamt 26 Sportarten an. Sie kämpfen in den Disziplinen Boccia, Hockey, Leichtathletik, Radsport, Reiten, Rollerskating, Schwimmen und Tischtennis um olympisches Edelmetall. Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Bei den Special Olympics World Games messen sich unsere Athletinnen und Athleten im sportlichen Wettkampf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus aller Welt. Dafür drücke ich ihnen fest die Daumen. Mit viel Ausdauer und Disziplin haben sie alle bereits im Vorfeld gezeigt, welches Leistungsvermögen in ihnen steckt. Besonders freue ich mich, dass die größte internationale inklusive Sportveranstaltung eine solche Aufmerksamkeit erfährt. Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und unserer Sportlandschaft. Sie zeigen uns, wie vermeintlich Aussichtsloses mit Willenskraft und Durchhaltevermögen doch erreicht werden kann – damit sind sie Vorbilder für uns alle.“ Die Sportlerinnen und Sportler sowie die Trainerinnen und Trainer aus Sachsen-Anhalt stammen unter anderem aus dem Cöthener Hockeyclub, der Evangelischen Stiftung Neinstedt, der Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg, der Lebenshilfe Ostfalen, den Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg und von Turbine Halle. Vorstandsvorsitzender des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt (LSB), Tobias Knoch: „Dass die Special Olympics World Games erstmal in Deutschland stattfinden ist einfach großartig! Das gibt den Vereinen und Verbänden, die sich hierzulande für den Sport von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung engagieren, einen großen Schub! Der LSB Sachsen-Anhalt ist stolz auf die zehn Städte, Gemeinden und Regionen in Sachsen-Anhalt, die derzeit als Host Towns Teilnehmer*innen der Special Olympics World Games aus vielen Nationen beherbergen. Den 14 Athletinnen und Athleten sowie den sieben Trainer*innen aus Sachsen-Anhalt, die es in das Team Deutschland geschafft haben, drücken wir die Daumen für erfolgreiche Wettbewerbe in Berlin und wünschen tolle Erlebnisse sowie jede Menge Spaß beim größten Multisportevent in Deutschland seit den Olympischen Spielen 1972 in München.“ Sachsen-Anhalt war in den vergangenen Tagen mit den Städten Arendsee (Altmark), Halberstadt, Halle (Saale), Haldensleben, Quedlinburg, Sangerhausen und Thale sowie den Landkreisen Börde, dem Burgenlandkreis und dem Landkreis Mansfeld-Südharz Gastgeber für die Nationen Syrien, Singapur, Bonaire, Kamerun, Madagaskar, Suriname, Tansania, Albanien und Ghana. Sportministerin Dr. Tamara Zieschang abschließend: „Bedanken möchte ich besonders bei den Kommunen, die als sogenannte Host Towns den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Ankommen in Deutschland erleichterten, sie willkommen hießen und ihnen das vielfältige, weltoffene und inklusive Land Sachsen-Anhalt vorstellten. Mit unterschiedlichsten Programmpunkten wurden die Sportlerinnen und Sportler auf die spannenden Wettkampftage eingestimmt.“ Die Eröffnungsfeier der SOWG findet am 17. Juni im Olympiastadion Berlin statt. Zum Abschluss der Spiele gibt es am 25. Juni ein großes Fest am Brandenburger Tor. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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