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Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 7918 Stuttgart-Süd

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Waldumwandlung im Zusammenhang mit dem BImSch-Verfahren "Windpark Königsbronn" der EnBW Windkraftprojekte GmbH

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH ist Verfahrensträger des Windparkvorhabens „Königsbronn“ mit einer geplanten Windenergieanlage. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG für den Windpark „Königsbronn“ wurde am 02.07.2018, Az: 3029-IM/Hs18, vom Landratsamt Heidenheim erteilt. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hat im Rahmen des o.g. BImSch-Verfahrens für den „Windpark Königsbronn“ mit Schreiben vom 19.10.2018 über die untere Forstbehörde Heidenheim einen Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 9 LWaldG für einen ca. 0,8843 ha großen Waldbereich auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 255, 334/1 und 47/2 auf Gemarkung Ochsenberg gestellt. Die im Rahmen des Vorhabens „Windpark Königsbronn“ beantragten Flächen grenzen an den bereits bestehenden Windpark „Ochsenberg“ an, für den im Jahr 2015 eine Waldumwandlung über eine Fläche von 6,11 ha genehmigt und vollzogen wurde. Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald - einer allgemeinen Vorprüfung nach § 10 Abs. 2 (kumulierendes Vorhaben) i.V. mit § 7 Abs.1 UVPG. Genehmigende Behörde ist die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen. Für das Vorhaben wird gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem kumulierenden Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das kumulierende Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das kumulierende Vorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass durch die Inanspruchnahme von ca. 0,8813 ha Wald in Verbindung mit der im Jahr 2015 erfolgten Inanspruchnahme von 6,11 ha Wald im Wasserschutzgebiet (WSG) Zone III, Bodenschutzwald gemäß Waldfunktionenkartierung und im Bereich der Zuwegung im FFH-Gebiet Schutzkriterien gemäß Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und daher besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Das WSG „Fassungen im Brenztal“ und das WSG „WF im Egautal, Dischingen“ sind durch die kumulierenden Vorhaben betroffen. Durch die Waldumwandlung werden die das Grundwasser schützenden Deckschichten teilweise entfernt und der Kahlhieb kann zu einer vermehrten Nitratfreisetzung führen, durch die Versiegelung von Teilflächen wird diese Gefahr für das Grundwasser jedoch wieder kompensiert. Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind keine negativen Auswirkungen durch die geplante Waldumwandlung zu befürchten, sofern eine flächengleiche Waldfläche innerhalb der Wasserschutzzone III mit überwiegenden Laubholzanteilen wiederaufgeforstet wird (vgl. Stellungnahme der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim vom 22.11.2018). Das Vorhaben zieht darüber hinaus den kleinflächigen Verlust von kartiertem Bodenschutzwald nach sich. Angesichts der Kleinflächigkeit und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind keine nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenschutzfunktion zu erwarten. Der Zufahrtsbereich der WEA Königsbronn ragt im Süden in das FFH-Gebiet „Heiden- und Wälder zwischen Aalen und Heidenheim“ hinein, wobei die beanspruchte Fläche von 2.170 m² die Relevanzschwelle von 2.500 m² unterschreitet und sich größtenteils als Überschwenkbereiche im Bereich von Grünstreifen darstellt. Eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen bzw. Lebensräumen von Arten ist nicht zu erwarten (vgl. FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des BImSch-Verfahrens). Naturschutzfachlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Waldumwandlung (vgl. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Heidenheim vom 15.11.2018). Die in Stufe 2 durchgeführte summarische Prüfung hat somit ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht von derartigem Gewicht sind, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. Hinweise auf erhebliche Eingriffe in relevante Schutzgüter haben sich demzufolge nicht gezeigt. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der Nicht-UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Umweltverwaltungsgesetzes im Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 8 Forstdirektion (Dienstgebäude: Im Schloss, 72074 Tübingen eingesehen werden). Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe nach § 5 UVPG.

NABU klagt gegen Offshore-Windpark

Der NABU legte am 17. April 2014 nach dem Umweltschadensgesetz gegen den Bau des Offshore-Windparks Butendiek Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Grund für die Klage ist, dass der Umweltverband durch den Windpark Schäden bei streng geschützten Meeresvögeln und Schweinswalen befürchtet. Butendiek liegt 32 Kilometer westlich von Sylt, inmitten des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Sylter Außenriff“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“. Das Gebiet ist die Kinderstube des Schweinswals in der südlichen Nordsee. Das Sylter Außenriff ist für die seltenen Stern- und Prachttaucher ein wichtiger Ort, weil sie vor allem hier rasten und auch überwintern. Die Tiere sind äußerst störanfällig und meiden Windparks. Durch den geplanten Offshore-Park verlieren sie also dauerhaft ihren Lebensraum, mitten in einem EU-Vogelschutzgebiet. Erst im Februar 2014 hatte ein Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen im Auftrag des NABU festgestellt, dass der Genehmigungsbescheid für den Windpark Butendiek zahlreiche Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht aufweist.

Wegbereiter für den Umweltschutz in Deutschland

Personalie: Gründungspräsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Heinrich Freiherr von Lersner, wird 80 Sein Wirken ist eng mit der Idee der Ökologie verknüpft. Heinrich Freiherr von Lersner gehört zu den Männern der ersten Stunde der deutschen Umweltpolitik. Der promovierte Verwaltungsjurist übernahm 1970 in der neugeschaffenen Abteilung Umweltschutz im Bundesinnenministerium die Unterabteilung „Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft“, um dann vier Jahre später zum ersten Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) ernannt zu werden. In dieser Funktion hat er über einen langen Zeitraum, von 1974 bis 1995, das UBA aufgebaut, zu einer angesehenen wissenschaftlichen Behörde gemacht und die Umweltpolitik an maßgeblicher Stelle mitgestaltet. Heute wird Heinrich von Lersner 80 Jahre alt. „Heinrich von Lersner wurde zu einem Glücksfall für das ⁠ UBA ⁠ und für die deutsche Umweltpolitik. Mit schwäbischer Beharrlichkeit und seiner unbestrittenen fachlichen Kompetenz vertrat er streitbar häufig emotionalisierte Themen wie Tempolimit auf Autobahnen, Ozonloch, Waldschäden oder Dioxin und trug so dazu bei, dass Umweltschutz heute zu den zentralen Politikfeldern gehört“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Meilensteine der deutschen Umweltpolitik, wie die Großfeuerungsanlagenverordnung, das Katalysatorenkonzept oder die Veränderungen in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, wären ohne die wissenschaftlichen Vorarbeiten des UBA und die Führungsstärke von Lersners nicht zu erreichen gewesen. Das Amt wurde durch das Errichtungsgesetz am 22. Juli 1974 im damaligen West-Berlin gegründet. „Heinrich von Lersner hat die schwierige Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik, die in der Doppelfunktion des UBA als Behörde und wissenschaftliche Einrichtung begründet liegt, mit Umsicht und Mut gemeistert. Exzellenz und Kompetenz bilden die Kombination, die von Lersner auszeichnen und die ihn zum erfolgreichen Präsidenten des UBA gemacht haben“, so Flasbarth. Dabei legte er besonderen Wert auf die fachübergreifende Zusammenarbeit vieler Disziplinen. Von Lersner erkannte früh, dass Umweltschutz eine Querschnittsaufgabe ist. Ihm war es immer wichtig, dass der Biologe im selben Haus arbeitet wie der Ingenieur, der Jurist oder der Ökonom. Als Chef hat er stets das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes gesucht, verlangte ihnen ein hohes Maß an Motivation und Engagement ab und ließ sich von guten Argumenten überzeugen. „Umweltpolitik ist das Bohren von dicken Brettern. Man darf nicht aufhören, wenn der Bohrer beim ersten Ansatz nicht gleich durchkommt“, sagte von Lersner frei nach Max Weber Ende der 80er Jahre in einem Interview. Heinrich von Lersner wurde am 14. Juli 1930 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel. 1957 absolvierte er die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, zwei Jahre später promovierte er bei Günter Dürig, einem renommierten Rechtswissenschaftler, in Tübingen. Von 1959 bis 1961 arbeitete er als Verwaltungsjurist in der Innenverwaltung Baden-Württembergs. Während seiner Zeit als Beamter des Bundesinnenministeriums in den Jahren von 1961 bis 1974 arbeitete er mit am ersten Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Abfallrecht gehört nach wie vor zu seinen wissenschaftlichen Steckenpferden, das er als Herausgeber und Kommentator pflegt. Dem Jubilar widmet das UBA als Reverenz eine wissenschaftliche Abhandlung zu einem aktuellen abfallrechtlichen Thema: „Maßnahmen gegen Elektroschrott-Exporte“, die im Herbst in der Fachzeitschrift „AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ erscheinen wird.

Heinrich Freiherr von Lersner gestorben

Gründungspräsident des Umweltbundesamtes stand von 1974 bis 1995 an der Spitze der Behörde Der erste Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Heinrich Freiherr von Lersner ist am Dienstag, 26. August 2014 in Berlin verstorben. Der am 14. Juli 1930 in Stuttgart geborene von Lersner leitete das UBA 21 Jahre. Sein Nachfolger Andreas Troge, UBA-Präsident von 1995 bis 2009, würdigte von Lersner als einen herausragenden Visionär des Umweltschutzes: „Herr von Lersner wirkte maßgeblich daran mit, Visionen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen mit wissenschaftlich fundierten und praktisch wirksamen Maßnahmen zu verwirklichen. Seine hohe Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen, insbesondere uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seine Weitsicht hinsichtlich zukünftiger Umweltprobleme und sein Beharren auf wissenschaftlicher Unabhängigkeit des Umweltbundesamtes prägen das Amt nach wie vor.“ Die amtierende UBA-Präsidentin Maria Krautzberger ergänzt: „Das Umweltbundesamt, welches Herr von Lersner als ‚Amt neuen Stils‘ gründen half, verdankt ihm sein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft; schon kurze Zeit nach der Gründung und bis zum heutigen Tag.“ Nach dem Abitur 1950 studierte von Lersner zunächst Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel, absolvierte die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und legte 1959 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Im gleichen Jahr wurde er von dem Tübinger Staatsrechtler Günter Dürig über Fragen der Haftung für legislatives Unrecht promoviert. Anschließend trat er im Südbadischen seine Assessorenlaufbahn bei verschiedenen Landratsämtern an. Nach nur zwei Jahren wechselte von Lersner in den Bundesdienst. Im Bundesministerium des Innern war er seit 1961 zunächst in der Abteilung für Soziales, schließlich in der Abteilung für öffentliche Sicherheit eingesetzt. Erst 1970 kam er in die kurz zuvor aus dem Bundesgesundheitsministerium umgezogene Abteilung für Umweltschutz und wurde dort Unterabteilungsleiter für Wasser- und Abfallwirtschaft. Im Jahr 1973 wurde der Ministerialdirigent von Innenminister Hans-Dietrich Genscher zum Leiter der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, der Vorläufereinrichtung des ⁠ UBA ⁠ ernannt. Das 1974 errichtete UBA leitete von Lersner 21 Jahre bis zu seiner Pensionierung 1995. Als Jurist war von Lersner vor allem Generalist, zum Umweltschutz kam er „wie die Jungfrau zum Kind“ – so formulierte er es in einem Interview 1983 einmal selbst. Doch es war ein Kind, das von Lersner lieb gewann, dies zeigt bereits seine ungeheure Produktivität auf dem Gebiet des Umweltrechts: Zwischen 1970 und 1990 veröffentlichte er über 50 wissenschaftliche Beiträge zu Fragen des Abfall- und Wasserrechts und sonstigen Fragen des Umweltschutzes. Sein Führungsstil war für einen Amtsleiter in den 1970er und 1980er Jahren eher ungewöhnlich. Der dem linken Flügel der FDP zuzurechnende von Lersner war stets für die Freiheitsrechte des Individuums eingetreten. Das UBA war für ihn ein „Amt neuen Stils“ und das war mehr als eine Floskel. Er bemühte sich, hierarchische Schranken abzubauen, etwa indem er Rücksprachen nicht nur mit den Vorgesetzten, sondern auch mit den fachlich verantwortlichen Mitarbeitern selbst führte – seinerzeit ein absolutes Novum. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kantine zu essen, war für ihn selbstverständlich. Er hatte für viele ein offenes Ohr. Es war von Lersners zentrales Anliegen, das UBA zu einer unabhängigen Behörde aufzubauen, die auch vor politischen Kurswechseln sicher ist. Die Geschichte, er habe im Bundesministerium des Innern (BMI) erreicht, dass der UBA-Präsident lediglich in Besoldungsstufe B8 eingruppiert wird und damit nicht mehr als politischer Beamter gilt, der im Zuge eines Regierungswechsels ausgetauscht werden kann, wird bis heute erzählt. Vehement verteidigte er seine Mitarbeiter immer wieder gegen Kritik – etwa wenn sich das vorgesetzte BMI über den „unbotmäßigen Kleidungsstil“ im UBA beklagte oder wenn die fachlich für richtig erachteten Stellungnahmen von UBA-Mitarbeitenden nicht mit den politischen Erwartungen in den Ministerien übereinstimmten. Als Privatmann zeichnete ihn ein starkes Interesse an Geschichte und Kunst aus. Im UBA etablierte von Lersner die Tradition regelmäßiger Kunstausstellungen.

NABU: Gutachten offenbart Verstöße bei Genehmigung von Offshore-Windparks

Ein Rechtsgutachten vom 31. Januar 2014 im Auftrag des NABU sieht grobe Verstöße bei der Genehmigung von vier Offshore-Projekten in der deutschen Nordsee. Rechtsexperten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen haben sich im Auftrag des NABU am Beispiel der vier genehmigten Parks Butendiek, Dan Tysk, Amrumbank West und Borkum Riffgrund II mit der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) befasst. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass alle Genehmigungsbescheide schwerwiegende Versäumnisse in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht aufweisen und in der vorliegenden Form nicht hätten erteilt werden dürfen. Des weiteren wird kritisiert, dass die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in den Genehmigungsbescheiden nur unzureichend berücksichtigt wurden, Artenschutz- und gebietsschutzrechtliche Bestimmungen umgangen sowie bestehende Wissenslücken stets pro Windparkbau interpretiert wurden. Den Windpark Butendiek westlich von Sylt ist naturschutzfachlich besonders umstritten. Das Baugebiet liegt inmitten zweier Natura-2000-Gebiete, dem FFH-Gebiet Sylter Außenriff und dem Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht.

Im Tandem zu neuen Erkenntnissen Richtung Nachhaltigkeit

Umweltbundesamt vergibt Stipendien zu künstlerischer Forschung Wie können wir durch das Zusammenspiel von Kunst und Wissenschaft aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen artikulieren? Wie Transformationsprozesse kritisch begleiten und wie den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen? Mit diesen Fragen hatte das Umweltbundesamt (UBA) Kunstschaffende eingeladen, sich in einem Tandem-Stipendium für eine Zusammenarbeit mit Fachleuten des UBA zu bewerben. Unter den knapp 90 Einreichungen wählte eine Jury vier junge Kunstschaffenden aus, die ab Herbst zu konkreten Fragen gemeinsam mit ihrem wissenschaftlichen Part aus dem Amt arbeiten werden. Das Stipendium ist Bestandteil des dreijährigen Forschungsprojekts Neue Ansichten. Mit diesem Projekt will das ⁠ UBA ⁠ einen Dialog zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik anstoßen. Künstlerische Forschung soll als Beitrag zur Entwicklung einer Kultur der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠, die neue Perspektiven für die Lebensformen und Denkweisen einer zukunftsfähigen Gesellschaft entwirft, gefördert werden. Kunstschaffende konnten sich konkret für die Zusammenarbeit mit einem nominierten Wissenschaftler oder mit einem der fachlichen Experten-Teams des UBA bewerben. Das vierwöchige Stipendium ist mit 2.000 Euro dotiert. Folgende Bewerber wurden von einer Jury, bestehend aus dem Konzeptkünstler Julius von Bismarck, der Professorin für Designtheorie Anke Haarmann und der Künstlerin und Professorin für Bildende Kunst Susanne Lorenz, ausgewählt: Clara Wieck wird mit einer Nutztierwissenschaftlerin des Fachgebiets „Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, und Internationaler Bodenschutz“ an der Frage arbeiten, welche Haltung wir zu Nutztieren haben. Nina Kuttler wird sich mit einem Biologen des Fachgebiets „Binnengewässer – Umweltprobenbank“ mit der Zukunft der Umweltprobenbank des Bundes beschäftigen. Veronika Aumann wird sich gemeinsam mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker der Fachgebiete „Informationssysteme Chemikaliensicherheit und Wassergefährdende Stoffe – Ökotoxikologielabor“ fragen, ob Wassergefährdungsklassen ein gesellschaftlich relevantes Thema sind. Julian Sagert wird sich mit einem Experten-Team, bestehend aus einem Soziologen, einer Psychologin, einer Geografin und einem Nachhaltigkeitsforscher, rund um Umweltfragen und Nachhaltigkeitsstrategien mit „Postwachstum“ und „Suffizienz“ beschäftigen. Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit liegen derzeit noch geringe theoretische und praktische Ansätze vor. Mit dem Forschungsprojekt Neue Ansichten will das UBA einen Dialog anstoßen zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik. Ziel des Vorhabens ist es, neue Kommunikationsformate zur Kultur der Nachhaltigkeit im Sinne der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der von den Vereinten Nationen beschlossenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu entwickeln und Anknüpfungspunkte kultureller Diskurse und künstlerischer Praxis an die Nachhaltigkeitspolitik aufzuzeigen. Jurystatements zu den Stipendiaten Susanne Lorenz über Clara Wieck „Clara Wieck ist Ethnologin und Filmemacherin und untersucht in Form einer Filmcollage den Weg des Steppenschafs Karakul, dessen Pelz seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Persianermänteln zu prestigereicher Anwendung kam. Sie folgt dem Tier von Zentralasien über den Haustiergarten des landwirtschaftlichen Instituts Halle (Saale) in die ehemalige deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute: Namibia) und zeichnet an seinem Beispiel die deutsche Wirtschafts- und Kolonialgeschichte nach. Das Karakul ist für Wieck beispielhaft für ‚Machtbeziehungen zwischen Menschen und Nutztieren, Männern und Frauen, Modemachern und Fashion Victims‘. Im Tandem mit der Nutztierwissenschaftlerin des Umweltbundesamts in Dessau plant Wieck, die Geschichte des Karakuls in Beziehung zu gegenwärtigen Haltesystemen zu setzen und das gemeinsame Reflektieren in der Videoarbeit zum Ausdruck zu bringen. Die Jury erwartet eine qualitativ hochwertige Trias aus ethnologischer Recherche, künstlerischer Arbeitsweise und wissenschaftlichem Blick zu der ethischen Frage: Welche Haltung haben wir zu Nutztieren? Anke Haarmann über Nina Kuttler „Nina Kuttler hat Philosophie und Bildende Kunst studiert. Wenn verschiedene Fachbereiche und unterschiedliche Blickwinkel zusammenkommen, wird es für sie spannend. Die Umweltprobenbank des Bundes im Hochsauerland, mit der Kuttler zusammenarbeiten will, fordert ihre künstlerische Neugier und Widerrede heraus. Die Umweltprobenbank ist ein Spiegel des Anthropozän, indem dort seit 30 Jahren Umweltproben aus ganz Deutschland gesammelt und konserviert werden. Kuttler aber fragt sich und die Wissenschaftler des UBA eine ebenso theoretisch wie ästhetisch reizvolle Frage: Wie würde eine Umweltprobenbank aus der Perspektive des Blasentangs aussehen? Was passiert, wenn wir die anthropozentrische Sichtweise umwenden? Die filmische und installative Arbeitsweise von Kuttler, die sich immer wieder an der Grenze von künstlerischer und wissenschaftlicher Perspektive aufhält, prädestiniert sie für ein Tandem-Stipendium des UBA.“ Anke Haarmann über Veronika Aumann „Zusammen mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker am Versuchsfeld des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde wird die Textildesignerin und künstlerische Forscherin Veronika Aumann der Fiktion nachgehen, das Unsichtbare sichtbar zu machen: Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein! Aber was wäre, wenn Stoffe und Gemische sich im Wasser entsprechend ihrer Gefährdungsstufen durch eine materielle Veränderung des Wassers selbst anzeigen würden? Aumann ist erfahren im ästhetisch-experimentellen Umgang mit analogen wie digitalen Materialien, flüssigen Stoffen und zähflüssigen Gelen. Bei ihren bisherigen Arbeiten zu textilen Bildschirmen oder responsiven Stoffen hat sie mit Fraunhofer-Instituten, der Stiftung Bauhaus Dessau und den Technischen Sammlungen Dresden zusammengearbeitet. Ihre experimentelle Gestaltungsweise verspricht neue Impulse zu setzen.“ Susanne Lorenz über Julian Sagert „Der ausgewählte Stipendiat Julian Sagert absolviert ein Doppelstudium Bildende Kunst und Psychologie (Schwerpunkt Umweltpsychologie) und steht in beiden Studiengängen kurz vor dem Abschluss. Sein Interesse gilt der Wirkung von Kunsterfahrung im Hinblick auf nachhaltiges Verhalten. Charakteristisch für seinen Ansatz ist die Sichtbarmachung von subtilen Prozessen, die von ökologischer Bedeutsamkeit sind. Eine Kraft der Kunst sieht Sagert darin, dass sie ökologisch relevantes Geschehen sinnlich und emotional in der Gegenwart erfahrbar machen könne. Im Austausch und in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des UBA leiten Sagert die Fragen: Wie können Postwachstum und ⁠ Suffizienz ⁠ neue Wirksamkeit entfalten? Wie lassen sich die Folgen von Konsum auf eine Weise erfahrbar machen, die subtil irritiert und eigenes Fragen auslöst? Auf welcher Haltung zur Natur könnte ein suffizienter Lebensstil basieren? Die Jury sieht die spannende Herausforderung im Rahmen des Tandem-Stipendiums darin, bereits angewendete Strategien multiperspektivisch zu betrachten und aus der fundierten Kenntnis künstlerischer und wissenschaftlicher Prozesse gemeinsam an neuen, wirkungsvolleren Ansätzen zu arbeiten.“ Kurzbiografien Stipendiaten Clara Wieck *1982, lebt und arbeitet als Medienkünstlerin und Filmemacherin in Leipzig, 2003–2010 Studium der Ethnologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Kommunikations- und Medienwissenschaften und Indologie in Tübingen und Leipzig, 2014 Arbeitsstipendium der Kulturstiftung Sachsen. Nina Kuttler *1993, lebt und arbeitet in Hamburg, 2013–2018 Studium der Bildenden Kunst an der HfBK Hamburg, Studium der Philosophie, Auslandssemester China Academy of the Arts, Hangzhou, Residenzen in Lettland und Litauen. Veronika Aumann *1985, lebt und arbeitet in Berlin, 2007–2013 Studium Textil- und Flächendesign an der Weißensee Kunsthochschule Berlin, Auslandssemester am Chelsea College of Art & Design London, Mitarbeit am Design Research Lab und Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut. Julian Sagert *1983, lebt und studiert in Berlin, seit 2015 Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Umweltpsychologie in Potsdam, seit 2012 Meisterschüler Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin, Auslandssemester am Central Saint Martins London. Kurzbiografien Jury Julius von Bismarck ist ein deutscher Künstler, er lebt und arbeitet in Berlin. Von Bismarck hat an der Universität der Künste Berlin und dem Hunter College in New York studiert. Seine Arbeiten, die sich zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie ansiedeln lassen, sind insbesondere Auseinandersetzungen mit der Wahrnehmung, Manipulation und Dokumentation des urbanen Raums. Anke Haarmann ist Professorin für Designtheorie und Designforschung an der HAW Hamburg. In ihrer theoretischen wie ästhetischen Praxis arbeitet Haarmann zur künstlerischen Forschung sowie Designforschung und hat zahlreiche Publikationen hierzu veröffentlicht. Haarmann hat Philosophie und Kunst in Hamburg, Berlin und Maastricht studiert, an der Universität Potsdam promoviert, u.a. an der Universität Lüneburg unterrichtet bevor sie an die HAW kam, wo sie derzeit das „Zentrum für Designforschung“ aufbaut. Susanne Lorenz ist Bildende Künstlerin und seit 2010 Professorin für Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin. Dort leitet sie die Grundlehre für Studierende der Bildenden Kunst und die Lehramtsstudiengänge mit dem Kernfach Bildende Kunst. Von 2006 bis 2010 war Susanne Lorenz Professorin an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg, weitere Lehrtätigkeiten führten sie u. a. als Visiting Artist an die School of the Art Institute of Chicago, USA und an das Goethe-Institut in Taschkent, Usbekistan. Die künstlerischen Arbeiten von Susanne Lorenz zeugen von einem raumbezogenen und interdisziplinären Ansatz.

Luftdaten der Station Tübingen (DEBW107) in Tübingen

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Cadmium im Feinstaub (Cd), Kohlenmonoxid (CO), Blei im Feinstaub (Pb), Feinstaub (PM₁₀). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Luftdaten der Station Tübingen Mühlstraße (DEBW136) in Tübingen

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Kohlenmonoxid (CO), Blei im Feinstaub (Pb), Feinstaub (PM₁₀). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

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