Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel des Vorhabens war die Entwicklung eines hochwärmegedämmten, neuartigen Fenstersystems, in den gebräuchlichen Ausführungen, wie Dreh-Kipp-Beschlag, Stulp- und T-Sprossen-Fenstern mit ent-sprechend wärmeisoliertem Blendrahmen. Dieses neue, komplette Fenstersystem sollte mit einen Wärmedurchgangskoeffizienten kF R 0,8 W/m2 K den Wärmeverlust der heute gebräuchlichen Fenster mehr als halbieren. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Folgende Arbeitsschritte waren notwendig, um das Projektziel zu erreichen: - Entwicklungsplanung, - PC-Simulationsprogramm 'WinISO', - Festlegung der Materialien und Konstruktionsdaten, - Festlegung der Fensterausführung, - Technische Übertragung der ermittelten Fensterausführungen, - Technische Übertragung der Blendrahmenausführungen, - Statik von Fenster und Blendrahmen, - Komplettierung der Fenstersysteme, - Entwicklung der Beschlagaufnahmeprofile (BAP) und der Beschläge, - Entwicklung und Herstellung der Einzelteile für Prototypen, - Montage und Prüfung der Prototypen, - Herstellung von kompletten Prüffenstern mit Blendrahmen, - Prüfungen und Baumusterzulassung. Im Verlauf der Entwicklung wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern untersucht. Erprobt wurden evakuierte Glasscheiben in Größe 1x1 m; evakuierte Hohlräume in den Blendrahmen, Ausfüllen der Blendrahmen mit evakuierten Wärmedämmpaneelen sowie Vorsetzen von Vakuumpaneelen vor Fenster- und Blendrahmen. Fazit: Mit dem Entwicklungsvorhaben konnte gezeigt werden, dass die Wärmedämmung von Verglasungen im kritischen Verglasungsrand- und im Rahmenbereich durch den Einsatz von Vakuumpaneelen erheblich verbessert werden kann. Dabei bleibt das gewohnte Aussehen der Fenster, insbesondere die Rahmenbreite, erhalten. Die Wärmedämmung des kompletten Fenster ist mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten kF = 0,79 W/m2 K so hoch, das es sogar durch das Passi-Haus Institut Dr. W. Feist Darmstadt als 'Passi-Haus geeignete Komponente' zertifiziert wurde. Um die hohe Wärmedämmung des Fenstersystems durch den Einbau nicht zu verschlechtern, müssen detaillierte Einbauhinweise für die verschiedenen Einbausituationen vorgegeben werden. Die Entwicklungsarbeiten konnten somit erfolgreich abgeschlossen werden. Für das Fenstersystem liegen inzwischen zahlreiche Anfragen vor. Drei Neubauten werden z.Zt. mit dem neuen Fenstersystem ausgerüstet. Lizenzverhandlungen mit einem großen Fensterhersteller stehen an.
Trotz Verbots noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2022 um 675.000 Tonnen auf 19 Millionen Tonnen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pro Kopf wurden damit knapp 10 Kilogramm weniger Verpackungen verbraucht. Trotz des Rückgangs zeigen die Zahlen den zweithöchsten bisher ermittelten Wert und einen Anstieg um 18,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg um 0,6 Prozentpunkte und erreichte einen Wert von 68,5 Prozent, wie das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau mitteilte. 2022 sank der Verpackungsverbrauch bei den Materialien Holz, Kunststoff, Glas, Eisenmetalle und Papier. Vor allem bei Aluminium stieg er an. Der insgesamte Rückgang des Verpackungsverbrauchs ist neben konjunkturellen Faktoren und mäßigen Ernten, die zu geringeren Konservenabfüllungen führten, unter anderem auf eine Normalisierung des Palettenzukaufs – nach dem starken Anstieg in 2021 – und eine Abnahme der Einzelgewichte von Verpackungen zurückzuführen. Im Jahr 2022 wurden mehr als zwei Drittel aller Verpackungen (68,5 Prozent) recycelt. Das ist ein leichter Anstieg von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere bei Papier, Kunststoff, Aluminium und Weißblech stiegen die Recyclingquoten. Rückgänge gab es hingegen bei Verpackungsabfällen aus Holz und Glas. „Der aktuelle Bericht zeigt, dass wir beim Recycling von Verpackungsabfällen auf einem guten Weg sind. 2022 hat Deutschland bereits alle Zielvorgaben der Verpackungsrichtlinie für das Jahr 2025 erfüllt“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Bis 2030 müssen wir allerdings noch weitere Anstrengungen unternehmen. Insbesondere bei Kunststoffverpackungen muss die Recyclingquote weiter ausgebaut werden.“ Laut EU-Richtlinie ist in diesem Bereich eine Steigerung um 3,9 Prozentpunkte nötig. Seit 1. Januar 2022 ist die Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner 50 Mikrometern bis auf Ausnahmen verboten. Auch wenn es insgesamt wieder einen Rückgang auf 2,9 Milliarden leichte Kunststofftragetaschen gab, wurden laut Bericht 2022 dennoch 389 Millionen Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 bis unter 50 Mikrometern abgegeben, für die es keine Ausnahmen gibt. Die Abgabe dieser Taschen erfolgte vor allem in den Vertriebslinien Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und -fachhandel, Impulshandel sowie sonstiger Lebensmittel- und Kleinsthandel. Als mögliche Gründe hierfür nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) folgende: Abgabe von Restbeständen auch als Folge der Corona-Pandemie Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (zu weite Auslegung der Bestimmungen, unter denen eine Abgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen weiterhin erlaubt ist) Einsatz von vermeintlichen „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten ist Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot Für die Zukunft erwartet das Umweltbundesamt eine weiter sinkende Zahl in Verkehr gebrachter Kunststofftragetaschen, wenn Restbestände aufgebraucht sind. Eine Durchsetzung des Verbots fällt in den Aufgabenbereich der für den Vollzug zuständigen Behörden in den Bundesländern. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Informationen zur Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die Recyclingquote zur Berichterstattung an die EU bezieht sich auf den Anteil der dem jeweiligen Recyclingprozess im letzten Recyclingschritt zugeführten Verpackungsabfallmenge im Verhältnis zum Verpackungsverbrauch. Die Recyclingzuführungsmenge ist im Vergleich zu den Verpackungsverbrauchsmengen niedriger, da hier die Verluste berücksichtigt werden, die zum Beispiel durch Aussortierung der nicht recycelbaren Mengen entstehen, die nicht in einem Recyclingprozess landen, sondern energetisch verwertet werden. Die Recyclingquote bildet somit nicht die Menge der recycelten Materialien (Output aus dem Recycling) ab, sondern die Zuführung zum letzten Recyclingschritt.