Das Projekt "Dioxine und Furane - Schadwirkung und Vorsorge" wird/wurde gefördert durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Entwicklung eines Niedrigtemperatur-Dioxin-Katalysators fuer die Nachruestung des Krematoriums der Stadt Neubrandenburg mit dem Ziel der Senkung der PCDD/PCDF-Emissionen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Reingastechnik Groschwitz und Sommer.
Das Projekt "Modellierung von Transferpfaden" wird/wurde gefördert durch: GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Institut für Umweltsystemforschung.Fuer das Verhalten organischer Schadstoffe im System Boden-Pflanze-Luft wurde ein auf einem Massenbilanzmodell basierendes Transfermodell entwickelt und fuer verschiedene Chemikalien (PCDD/F, Pestizide u.a.) verifiziert. Das Modell hat Eingang in die europaeische Risikorichtlinie, die multimediale Modellierung und die Expositionsanalyse von Altlasten gefunden. Insbesondere konnten die Beitraege von Wurzelaufnahme und atmosphaerischer Deposition zur Kontamination von Pflanzen als Funktion der Stoffeigenschaften geklaert werden. QSAR-Beziehungen zwischen der chemischen Struktur und der oekotoxischer Wirkung von chemischen Substanzen unterschiedlicher Strukturklassen auf Gefaesspflanzen konnten durch multivariate Methoden, u.a. Fuzzy-Clustering, ermittelt werden.
Das Projekt "Analyse von PCBs, polychlorierten Dibenzo-Dioxinen und -Furanen" wird/wurde ausgeführt durch: Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GmbH.Untersuchung der durch Verbrennung von PCBs entstehenden PCDDs und PCDFs mittels GC/ECD und GC/MS.
Das Projekt "Bestimmende Faktoren der Pharmakokinetik und Verteilung lipophiler Stoffe und Umweltverunreinigungen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bern, Pharmakologisches Institut.Gewisse polyhalogenierte Verbindungen sind lipophil und schlecht oder nicht metabolisierbar, zwei Eigenschaften, die zur Anreicherung in der Biosphaere und damit zu Umwelttoxizitaet fuehren koennen. Zu diesen Verbindungen gehoeren diverse Insektizide, sowie insbesondere polychlorierte Biphenyle (PCB), polyhalogenierte Dibenzodioxine (z.B. TCDD) und Dibenzofurane. Unsere Untersuchungen richten sich insbesondere auf die Ursachen der besonderen Pharmakokinetik solcher Verbindungen - ihrer Aufnahme, Verteilung, Bindung, Elimination - im Vergleich zu anderen lipophilen Xenobiotika.
Halle (Saale), 05. Dezember 2016 Neues Dioxinlabor des Landesamtes für Umweltschutz durch Umweltministerin Dalbert eingeweiht Am 05.12.2016 erfolgte durch Frau Prof. Dr. Dalbert (Umweltministerin von Sachsen-Anhalt) die Einweihung des neuen Dioxinlabors des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am Standort Reilstraße 72 in Halle. Damit existiert in Sachsen-Anhalt ein hochmodernes und akkreditiertes Labor, welches in der Lage ist, alle notwendigen Ultra-Spuren-Analysen durchzuführen. Gleichzeitig erhöhte sich die jährliche Untersuchungs-Kapazität auf 700 Proben. Insgesamt wurde knapp eine Millionen Euro in fünf Räumen investiert. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 13/2016 Hintergrund zum Dioxinlabor des LAU Nach schrittweisen Vorbereitungsarbeiten im Laboratorium Reilstraße (Ausbau der Kellerräume) im Sommer und Herbst 2003 erfolgte am 05.12.2003 der Umzug des Dioxinlabors von Wittenberg nach Halle. Damit erfolgte die Aufga- be der Außenstelle Wittenberg des LAU und die Zusammenführung der Spe- zialanalytik am Standort Halle. Hintergrund zu Dioxinuntersuchungen Dioxine (Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und polychlorierte Dibenzofurane - PCDD/F) sind extrem toxisch, sehr persistent und reichern sich in der Nah- rungskette an. Sie können auf natürlichem Wege entstehen, vor allem aber entstehen sie als unerwünschtes Nebenprodukt bei bestimmten chemischen Verfahren und thermischen Prozessen. Dioxinanalytik Da die Dioxine schon in wesentlich kleineren Konzentrationen als die bisher bekannten Umweltgifte biologisch aktiv sind, muss zu ihrer analytischen Be- stimmung im Bereich von Nanogramm pro Kilogramm (1 g in 1.000.000.000 kg) gearbeitet werden. Für biologische Proben und Lebensmittel ist die Nach- weisgrenze noch um den Faktor 1000 kleiner und liegt im Bereich von Piko- gramm pro Kilogramm (1 Gramm in 1.000.000.000.000 Kilogramm). Die Dio- xinanalytik ist somit sehr aufwendig und damit teuer. Dioxine in Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt trat das Erbe einer mehr als hundertjährigen Ent- wicklung im mitteldeutschen Industrierevier an. Eine Folge der intensiven wirt- schaftlichen Nutzung war auch die Kontamination der Umwelt mit Schadstof- fen, darunter Dioxine. Folgerichtig lag und liegt auf dieser Stoffgruppe das besondere Augenmerk der Umwelt- und Gesundheitsbehörden. Behördliche Überwachung E-Mail: Praesident@ Stand in den ersten Jahren die Untersuchung der Umweltmedien im Mittel- lau.mlu.sachsen-anhalt.de punkt, verschob sich der Schwerpunkt später in Richtung amtliche Überwa- für Umweltschutz chung von Futter- und Lebensmitteln. Auch weiterhin sind umfangreiche Un- Landesamt Reideburger Straße 47 tersuchungen der Umweltmatrizes (Boden, Sediment, Emissions- und Immis- 06116 Halle(Saale) sionsproben) notwendig, um die möglichen Eintragspfade der Dioxine in die Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Nahrungskette hinreichend klären zu können. Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige Dioxine und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-Gemisch. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.
Anzahl der Proben: 10 Gemessener Parameter: Summe der Dioxine (PCDD/F), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsobergrenzen: Konzentrationsobergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. Probenart: Eiinhalt Vogeleier eignen sich als Akkumulations- und Wirkungsindikator. Sie spiegeln die Kontamination der brütenden Weibchen wider. Durch die Schale sind die Eiinhalte vor einer Kontamination der Probe geschützt. Probenahmegebiet: Mellum Mellum – eine niedersächsische Vogelinsel
Anzahl der Proben: 10 Gemessener Parameter: Summe der Dioxine (PCDD/F), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsuntergrenzen: Konzentrationsuntergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich Null sind. Probenart: Eiinhalt Vogeleier eignen sich als Akkumulations- und Wirkungsindikator. Sie spiegeln die Kontamination der brütenden Weibchen wider. Durch die Schale sind die Eiinhalte vor einer Kontamination der Probe geschützt. Probenahmegebiet: Mellum Mellum – eine niedersächsische Vogelinsel
Anzahl der Proben: 7 Gemessener Parameter: Summe der Dioxine (PCDD/F), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsobergrenzen: Konzentrationsobergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. Probenart: Eiinhalt Vogeleier eignen sich als Akkumulations- und Wirkungsindikator. Sie spiegeln die Kontamination der brütenden Weibchen wider. Durch die Schale sind die Eiinhalte vor einer Kontamination der Probe geschützt. Probenahmegebiet: Trischen Vogelinsel im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer
Origin | Count |
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Bund | 460 |
Land | 32 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 2 |
Förderprogramm | 266 |
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Text | 88 |
unbekannt | 38 |
License | Count |
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geschlossen | 153 |
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Language | Count |
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Englisch | 110 |
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