Werden / Wurden THG-Quoten, die von privaten Haltern von rein E-Fahrzeugen, nicht angemeldet werden, durch die Bundesregierung verkauft. Wie kann ich, als privater rein E-Fahrzeug Halter, verhindern, dass meine THG-Quote durch die Bundesregierung veräußert wird.
Aufstellung der Kosten für die Inanspruchnahme für Beratung/Dienstleistungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) durch Beauftragung Dritter/Externer für die Erstellung des Referenten- und Regierungsentwurfs zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Änderung des BImschG) und der dazu gehörigen untergesetzlichen Verordnungen (38. BImSchV) einschließlich etwaiger Vorarbeiten/Besprechungen/Beratungen des BMU. Bitte die Kosten einzeln aufschlüsseln für die Jahre 2019/2020/2021 und ggf. 2022 und nach Zuwendungsempfänger sowie mit Angabe der konkreten Beratungs- bzw. Dienstleistung.
Wie viel bezahlt die Mineralölwirtschaft in Deutschland für die Erfüllung der THG-Quote in pro Jahr? (Auf welches Jahr sich die Zahl genau bezieht, wäre erstmal nicht so wichtig. Je aktueller, desto besser natürlich.) Vielen Dank!
<p>Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig.</p><p>Unsere Mobilität basiert zurzeit zu großen Teilen auf der Verbrennung flüssiger Kraftstoffe in Verbrennungskraftmaschinen. Da das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsaufkommen#alphabar">Verkehrsaufkommen</a> in Deutschland stetig wächst, stagnieren trotz vorhandener Effizienzgewinne durch den Einsatz von moderneren Motoren und Flugzeugturbinen die absoluten Treibhausgasemissionen des Verkehrs auf einem hohen Niveau.</p><p>Für die notwendige deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs für einen ausreichenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/klimaschutz-im-verkehr">Klimaschutzbeitrag des Verkehrs</a> sind neben weiteren Effizienzverbesserungen bei Motoren und einer weitreichenden Elektrifizierung des Straßenverkehrs auch ein Umstieg auf nachhaltige alternative Kraftstoffe in der Schifffahrt und der Luftfahrt notwendig.</p><p>Konventionelle Kraftstoffe </p><p>Bei konventionellen Kraftstoffen handelt es sich um Mineralölprodukte. Im Jahr 2019 entfielen ca. 94 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor auf diese Kraftstoffe. Die dominierenden Kraftstoffe im deutschen Verkehrssektor sind die im Straßenverkehr eingesetzten Diesel- und Ottokraftstoffe.</p><p>Ottokraftstoff wird unter dem Namen E5 oder E10 vermarktet und bezeichnet Benzin, das einen bestimmten Anteil an Ethanol enthalten darf. Während "E" für Ethanol steht, gibt die Zahl "5", beziehungsweise "10" an, wieviel Prozent Ethanol das Benzin maximal enthalten kann. Bei dem im Benzin typischerweise enthaltenen Ethanol handelt es sich um biogen bereitgestelltes Ethanol – kurz Bioethanol – das hauptsächlich aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen wie Zuckerrohr, Zuckerrübe, Getreide und Mais Pflanzen gewonnen wird. Die Mindestanforderungen für Ottokraftstoffe sind in der <a href="https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nmp/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:273470473">Norm DIN EN 228</a> festgeschrieben. </p><p>Im weiteren Sinne sind alle Kraftstoffe, die in Ottomotoren genutzt werden können, Ottokraftstoffe, also unter anderem auch Flüssiggas (LPG) bzw. Erdgas (CNG). Bei diesen handelt es sich zwar nicht um Mineralölprodukte, jedoch werden sie hauptsächlich fossil hergestellt. Da beide keine typischen Kraftstoffe sind, werden diese oft den „alternativen Kraftstoffen“ zugeordnet.</p><p>Dieselkraftstoff – auch vereinfacht Diesel genannt – wird nach den in der <a href="https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nmp/entwuerfe/wdc-beuth:din21:334813508">Norm DIN EN 590</a> definierten Mindestanforderungen an Tankstellen unter dem Namen B7 geführt und bezeichnet Diesel aus Mineralöl mit einer Beimischung von maximal sieben Prozent Biodiesel. In Deutschland wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl hergestellt. Der Großteil des Biodiesels wird jedoch importiert und aus Abfall- und Reststoffen sowie aus Palmöl sowie Rapsöl hergestellt.</p><p>Palmöl als Ausgangstoff für hydrierte Pflanzenöle (HVO - Hydrogenated Vegetable Oils) spielt im Bereich des Dieselkraftstoffes zumindest für das Jahr 2020 auch eine entscheidende Rolle. Durch die Überarbeitung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer">Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)</a> ist die Verwendung von Palmöl seit dem 1. Januar Jahr 2022 deutlich beschränkt und ab 2023 beendet, da der Anbau von Ölpalmen einer der Haupttreiber für die Rodung von Regenwald ist.</p><p>Im Flugverkehr wird größtenteils aus Erdöl hergestelltes Kerosin getankt. Kerosin bezeichnet Kraftstoffe, die sich für den Einsatz in Flugturbinen eignen.</p><p>In der Binnenschifffahrt wird schwefelreduzierter Binnenschiffsdiesel verwendet. In der Seeschifffahrt kommen Marinediesel- und Marinegasöle sowie Schweröle mit unterschiedlichem Schwefelgehalt und ggf. notwendigen Abgasnachbehandlungssystemen (Kraftstoffnorm: ISO 8217) zum Einsatz. Sowohl im Binnen- als auch im Seeverkehr werden mehr und mehr Schiffe mit Flüssigerdgas (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LNG#alphabar">LNG</a> – Liquified Natural Gas) oder – in ersten Modellanwendungen – mit LPG (Liquified Petroleum Gas), auch Autogas genannt, Methanol oder Biodiesel betrieben. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite zur Seeschifffahrt.</p><p>Nur durch den Ersatz von mineralölbasierten Kraftstoffen durch klimafreundliche Alternativen kann der Verkehrssektor den notwendigen Beitrag zur Senkung seiner Treibhausgasemissionen leisten. Um diese <strong>Energiewende im Verkehr</strong> zu erreichen, ist die Entwicklung und Innovation bei alternativen Antriebstechnologien von zentraler Bedeutung.</p><p>Perspektivisch sollte Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Energieversorgung im Verkehr direkt genutzt werden, d. h. ohne weitere Umwandlungsschritte zu strombasierten Kraftstoffen, sofern dies, wie etwa im Pkw-Verkehr, technisch möglich ist.</p><p>Alternative Kraftstoffe</p><p>Alternative Kraftstoffe sind entweder bezüglich der Bereitstellung alternativ, also "biogen" oder "synthetisch", oder es handelt sich um andere Kraftstoffe als Alternative zu Benzin oder Diesel. Biogene Kraftstoffe, oder auch Biokraftstoffe, werden vor allem aus Pflanzen, Pflanzenresten und ‑abfällen oder Gülle gewonnen. Synthetische Kraftstoffe unterscheiden sich von konventionellen Kraftstoffen durch ein geändertes Herstellungsverfahren und oft auch durch andere Ausgangsstoffe als Mineralöl.</p><p>Biokraftstoffe wie Bioethanol oder Biodiesel leisten bereits seit vielen Jahren einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors. Biokraftstoffe sind entweder flüssige (zum Beispiel Ethanol und Biodiesel) oder gasförmige (Biomethan) Kraftstoffe, die aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a> hergestellt werden und für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bestimmt sind.</p><p>Man unterscheidet Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation, wobei eine klare Abgrenzung der Kraftstoffe beider Generationen schwierig ist. Bei der Erzeugung von Biokraftstoffen der ersten Generation wird nur die Frucht (Öl, Zucker, Stärke) genutzt, während ein Großteil der Pflanze als Futtermittel Verwendung finden kann.</p><p>Biokraftstoffe der zweiten Generation sind noch in der Entwicklung und werden aus Pflanzenmaterial hergestellt, das nicht als Nahrung verwendet werden kann, zum Beispiel aus Ernteabfällen, Abfällen aus der Landwirtschaft oder Siedlungsmüll. Zu dieser Generation, dessen Vertreter auch „fortgeschrittene Biokraftstoffe“ genannt werden, gehört auch solches Bioethanol, das aus zellulosehaltigen Materialien wie Stroh oder Holz gewonnen wird.</p><p>Generelle Informationen zur energetischen Nutzung von Biomasse und zu den Nachhaltigkeitsanforderungen sind auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/bioenergie">UBA-Themenseite zur Bioenergie</a> zusammengestellt.</p><p>Synthetische Kraftstoffe sind Kraftstoffe, die durch chemische Verfahren hergestellt werden und bei denen, im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen, die Rohstoffquelle Mineralöl durch andere Energieträger ersetzt wird.</p><p>XtL-Kraftstoffe sind synthetische Kraftstoffe, die ähnliche Eigenschaften und chemische Zusammensetzungen wie konventionelle Kraftstoffe aufweisen. Sie entstehen durch die Umwandlung eines Energieträgers zu einem kohlenstoffhaltigen Kraftstoff, der unter Normalbedingungen flüssig ist. Das "X" wird in dieser Schreibweise durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht. "tL" steht für "to Liquid". Aktuell sind in dieser Schreibweise die Abkürzungen GtL (Gas-to-Liquid) bei der Verwendung von Erdgas beziehungsweise Biogas, BtL (Biomass-to-Liquid) bei der Verwendung von Biomasse und CtL (Coal-to-Liquid) bei der Verwendung von Kohle als Ausgangsenergieträger gebräuchlich.</p><p>Zur Herstellung von Power-to-X (Power-to-Gas/<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PtG#alphabar">PtG</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PtL#alphabar">PtL</a>)-Kraftstoffen wird Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. In einem Folgeschritt kann der gewonnene Wasserstoff in Verbindung mit anderen Komponenten – hier vor allem Kohlenstoffdioxid – zu Methan (PtG-Methan) oder flüssigem Kraftstoff (PtL) verarbeitet werden.</p><p>Der gewonnene Wasserstoff (PtG-Wasserstoff) kann jedoch auch direkt als Energieträger im Verkehr, zum Beispiel in Brennstoffzellen-Fahrzeugen genutzt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den vom UBA beantworteten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/wasserstoff-im-verkehr-haeufig-gestellte-fragen">„Häufig gestellten Fragen zu Wasserstoff im Verkehr“</a>.</p><p>Elektrischer Antrieb: Strom als Energieversorgungsoption</p><p>Energetisch betrachtet, ist der Einsatz von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PtG#alphabar">PtG</a>-Wasserstoff in Brennstoffzellen-Pkw bzw. von PtG-Methan und PtL in Verbrennungsmotoren von Pkw hochgradig ineffizient. Für dieselbe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fahrleistung#alphabar">Fahrleistung</a> muss etwa die drei- beziehungsweise sechsfache Menge an Strom im Vergleich zu einem Elektro-Pkw eingesetzt werden, wie die folgende Abbildung veranschaulicht.</p><p>Da erneuerbarer Strom, beispielsweise aus Wind und Photovoltaik, und die notwendigen Ressourcenbedarfe für die Energieanlagen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, muss auch mit erneuerbaren Energien sparsam umgegangen werden. Am effizientesten ist die direkte Stromnutzung im Verkehr, beispielsweise über Oberleitungen für Bahnen. Ähnlich effizient ist die Stromnutzung über batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Deswegen sollte zur möglichst effizienten Defossilisierung des Straßenverkehrs ein weitgehender Umstieg auf batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge angestrebt werden, wo immer dies technisch möglich ist.</p><p>Vollzugsaufgaben des UBA zur 38. BImSchV</p><p>In Deutschland sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Dies regelt die im seit 1. Januar 2022 gültigen Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote festgeschriebene THG‑Quote. Im Rahmen der THG-Quote hat das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) verschiedene Vollzugsaufgaben. Eine Aufgabe regelt die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>): Das UBA bescheinigt auf Antrag Strommengen, die im Straßenverkehr genutzt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Themenseite zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer">38. BImSchV</a>.</p>
Am 10. Juli 2023 erfolgte das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte auf Grundlage von Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 7 und Artikel 28 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82; L 311 vom 25.9.2020, S. 11; L 041 vom 22.2.2022, S. 37), die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/759 (ABl. L 139 vom 18.5.2022, S. 1) ergänzt worden ist (Erneuerbare-Energie-Richtlinie – RED II). Dies führt unter anderem zu neuen europäischen Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe führen. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. Das nationale Recht ist daher insofern anzupassen, dass die Regelungen in den beiden genannten delegierten Rechtsakten national umgesetzt werden. Eine weitere notwendige Änderung des nationalen Rechts umfasst die Einführung eines Systems, mit dem die Wirtschaftsteilnehmer nachweisen, dass die Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs erfüllt wurden. Außerdem soll das nationale Recht so geändert werden, dass künftig neben flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs und biogenen Ölen, die in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert worden sind, auch biogener Wasserstoff auf die Treibhausgasquote anrechenbar ist. Die Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 1. September 2023.
<p>Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) stellt erste Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2021 vor. Aufgrund ungünstiger Witterung sank die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern während gleichzeitig auch der Absatz von Biokraftstoffen zurückging. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich stieg jedoch kräftig.</p><p>Die AGEE-Stat ermittelt kontinuierlich Daten zur aktuellen Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Mit dem nun erschienenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erneuerbare-energien-in-deutschland-2021">Hintergrundpapier</a> stehen erste amtliche Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2021 in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zur Verfügung.</p><p>Bereits im Jahr 2020 wurde das im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) verbindlich gesteckte deutsche Ziel von 18 Prozent am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttoendenergieverbrauch#alphabar">Bruttoendenergieverbrauch</a> mit 19,3 Prozent übertroffen. Im Jahr 2021 stieg der Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor weiter an, so dass im Jahr 2021 ein Anteil von 19,7 Prozent erreicht wurde.</p><p>Maßgeblich für diese Entwicklung war insbesondere eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien für <strong>Wärme- und Kältebedarfe</strong>. Insgesamt erhöhte sich der Anteil erneuerbarer Wärme und Kälte deutlich von 15,3 auf 16,5 Prozent im Jahr 2021. Der Wärme- und Kältebereich steht für mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Energieverbrauchs.</p><p>Die <strong>Stromerzeugung </strong>aus erneuerbaren Energien ging aufgrund eines vergleichsweise schlechten Windjahres im vergangenen Jahr um sieben Prozent zurück. Der erneuerbare Anteil am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a> sank entsprechend von 45,2 Prozent im Jahr 2020 auf 41,1 Prozent. Der Stromverbrauch steht für etwa ein Viertel des gesamten deutschen Energieverbrauchs. Für das europäische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a> nach RED wird der reale Rückgang der erneuerbaren Stromerzeugung allerdings durch eine verbindliche Normalisierungsregel für den Ausgleich von Witterungseffekten über mehrere Jahre ausgeglichen.</p><p>Im <strong>Verkehrssektor</strong> sank der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a> von 7,6 Prozent im Vorjahr auf 6,8 Prozent im Jahr 2021. Dieser Rückgang ist im Zusammenhang mit alternativen Erfüllungsoptionen und der Option der Zertifikatsübertragung aus früheren Jahren im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote zu erklären. Der Verkehr ist für gut ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich.</p><p>Diese und viele weitere aktuelle und qualitätsgesicherte Daten sind im heute veröffentlichten Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2021“ der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erschienen. Ergänzt werden die ersten verfügbaren Daten zum Einsatz der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr um Berechnungen zu den damit verbundenen vermiedenen Emissionen und wirtschaftlichen Effekten.</p>
Das Vorhaben soll anhand der Erfahrungen aus bisherigen Systemen sowie von vorliegenden wissenschaftlichen Analysen die Vorteile und Schwächen der Nutzung von Emissionsgutschriften (Offsetting) für ausgewählte Sektoren bewerten. Offset-Ansätze sind seit dem Kyoto-Protokoll fester Bestandteil der internationalen Klimaschutzpolitik und werden auch im Übereinkommen von Paris (ÜvP) als Möglichkeit für teilnehmende Staaten benannt, ihre jeweiligen national festgelegten Klimaschutzbeiträge zu erreichen. Auch im internationalen Flugverkehr wird ein Offset-Mechanismus, Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA), implementiert, um die Wachstumsemissionen ab dem Jahr 2020 zu kompensieren. Während im europäischen Emissionshandel nach 2020 derzeit keine weitere Offset-Nutzung vorgesehen ist, kennt die europäische und nationale Klimapolitik andere Offset-Ansätze, so etwa in der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV), mit der die europäische Richtlinie (EU) 2015/652 umgesetzt wird. Ziel der Forschung ist es, die Geeignetheit von Offset-Ansätzen in bestimmten Sektoren für einen erfolgsversprechenden Einsatz in der Zeit nach 2020 herauszuarbeiten. Geeignet ist ein Offset-Ansatz dabei nur dann, wenn er den Anforderungen des Art. 6 ÜvP genügt, also vor allem zur Ambitionssteigerung der national festgelegten Beiträge (NDC) und zu einer allgemeinen Minderung der weltweiten Emissionen unter dem ÜvP beiträgt. Als Erfolgsbedingungen für geeignete Offset-Ansätze werden hier sowohl äußere Rahmenbedingungen wie auch die Konzeption des Ansatzes selbst verstanden. Auszuwerten sind dabei auch die Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen eines Offsetting.
Klimaschutzministerin Anne Spiegel fordert in ihrer heutigen Rede im Bundesrat mehr Anstrengungen bei der Minderung von Treibhausgasen. In der heutigen Sitzung des Bundesrates hat sich Klimaschutzministerin Anne Spiegel zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote positioniert. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie für Erneuerbare Energien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Sie dient der längst überfälligen Reduzierung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Mit jährlich rund 164 Megatonnen CO2 trägt der Verkehrssektor in Deutschland zu rund 20 Prozent zur Treibhausgas-Emissionsbilanz bei. Dabei begrüßte die Ministerin ausdrücklich das vorgelegte Gesetz der Bundesregierung: „Es freut mich sehr, dass die Bundesregierung aufgrund zahlreicher Länderinitiativen und auf Empfehlung des Bundesrates ihren ersten Gesetzentwurf aus dem Frühjahr deutlich nachgebessert hat.“ Die Ministerin hob hervor, dass auch mit Unterstützung von Rheinland-Pfalz der Pfad zur Minderung von Treibhausgasen nun früher startet und stärker ansteigt als ursprünglich geplant. Ernüchtert zeigte sich Spiegel darüber, dass Deutschland beim Klimaschutz insgesamt nicht mutiger vorangeht und EU-Vorgaben oft nur hinterherhinkt. Auf EU-Ebene liegen mit dem Fit for 55-Paket bereits neue Vorschläge auf dem Tisch. „Es ist also bereits vorprogrammiert, dass Deutschland den Vorgaben der EU wieder nur verspätet nachkommen wird,“ so Ministerin Spiegel weiter. Rheinland-Pfalz hingegen hat beschlossen, mit seinem ambitionierten Ziel der Klimaneutralität zwischen 2035 und 2040 auch im Vergleich der Bundesländer voranzugehen. Um die Klimaziele zu erreichen, muss auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz zielgerichtet novelliert werden. „Es muss jetzt endlich Schluss sein mit den mutlosen Reparaturen am EEG im Halbjahresrhythmus. Wir brauchen vielmehr belastbare Ausbaupfade auf Basis der von der Wissenschaft lange ermittelten tatsächlichen Strombedarfe“, forderte die Ministerin abschließend.
Mehr Klimaschutz durch Treibhausgasquote beim Biokraftstoff Um die Klimabilanz von Biokraftstoffen zu verbessern, wurde zum 1.Januar 2015 die Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote umgestellt. Die Umstellung hatte der Bundestag bereits im Jahr 2009 beschlossen. Das am 09. Oktober 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zwölfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BGBl. I Seite 1740) dient der Umsetzung dieses Zieles. Bereits seit dem Jahr 2007 werden Biokraftstoffe in der Bundesrepublik Deutschland über eine Biokraftstoffquote gefördert. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind demnach verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen abzusetzen. Das Gesetz sieht vor, dass die Quote in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht von drei auf 3,5 Prozent leicht angehoben wird. Im Gegenzug wurden die Quoten ab dem Jahr 2017 von 4,5 auf vier Prozent und ab dem Jahr 2020 von sieben auf sechs Prozent abgesenkt. Diese Quoten von vier und sechs Prozent entsprechen den EU-rechtlichen Vorgaben der Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Das Gesetz enthält daneben verschiedene Anpassungen zur Umstellung auf die Treibhausgasquote, mit denen insbesondere ein ordnungsgemäßer Vollzug der Treibhausgasquote sichergestellt werden soll. Darüber hinaus hat sich auch an anderen Stellen des Quotenrechts im Laufe der Jahre Änderungs- und Klarstellungsbedarf ergeben. So hat sich etwa herausgestellt, dass das Quotenrecht an verschiedenen Stellen übersichtlicher gestaltet werden sollte, insbesondere die Regelungen in den Paragrafeb 37a und 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die im Rahmen der Änderung neu strukturiert wurden. Außerdem wurde der Katalog der Ermächtigungsgrundlagen grundlegend überarbeitet, unter anderem, damit verschiedene – in näherer Zukunft zu erwartende – europarechtliche Vorgaben zügig und effektiv in nationales Recht umgesetzt werden können. Luftreinhaltung Verkehr
<p>Anteil am Bruttostromverbrauch weiter gestiegen</p><p>Beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zeigt sich ein differenziertes Bild. Wie die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt (UBA) heute mitteilte, werden im Jahr 2024 voraussichtlich gut vier Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt als im Vorjahr. Bei der Wärmeversorgung stieg der Einsatz erneuerbarer Energien leicht an. Im Verkehrssektor wurde wegen veränderter gesetzlicher Regelungen weniger Biokraftstoff eingesetzt als im Vorjahr.</p><p>„Trotz einer positiven Entwicklung bei der Stromerzeugung müssen wir insgesamt noch mehr tun“, sagt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Präsident Dirk Messner. „Bis 2030 sollen 80 Prozent unseres Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Da jedoch durch die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors und des Verkehrs der Strombedarf steigen wird, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren weiter beschleunigt werden, um dieses Ziel zu erreichen.“</p><p>2024 wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromerzeugung#alphabar">Bruttostromerzeugung</a> aus erneuerbaren Energien mit voraussichtlich etwa 285 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>) gut 4 Prozent über der Erzeugung des Vorjahres liegen. Der <strong>Anteil erneuerbarer Energien </strong>am wieder zunehmenden <strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a></strong> steigt damit auf <strong>rund 54 Prozent</strong>. In den letzten Jahren lag dieser Anteil noch bei 46,3 Prozent (2022) und 52,5 Prozent (2023). Erneuerbare Energiequellen sind damit mittlerweile die wichtigsten Energiequellen im gesamten Strombereich.</p><p>Hauptpfeiler der erneuerbaren Stromproduktion sind auch im Jahr 2024 die Windenergie und die Photovoltaik. Zusammen sorgen beide Technologien für mehr als drei Viertel des erneuerbaren Stroms in Deutschland.</p><p>Die Stromerzeugung aus <strong>Windenergie</strong> lag im Jahr 2024 mit ca. 141 TWh in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mit einem Zubau von etwa drei Gigawatt (GW) wurde etwas weniger Windenergieleistung zugebaut als im Vorjahr (3,3 GW). Die insgesamt installierte Leistung stieg damit um vier Prozent auf 72 GW. Sie soll sich laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zum Jahr 2030 auf 115 GW (Wind an Land) und 30 GW (Wind auf See) mehr als verdoppeln. Hohe Genehmigungszahlen für den Zubau von Windanlagen an Land sowie beträchtliche Auktionszuschläge für Windanlagen auf See lassen hier einen starken Ausbau in den kommenden Jahren erwarten.</p><p>Trotz weniger sonnigem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wetter#alphabar">Wetter</a> stieg die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen voraussichtlich deutlich um 16 Prozent auf 74 TWh. Maßgeblich ist hier der <strong>starke PV-Anlagenzubau</strong>. So wuchs nach derzeitigem Datenstand die insgesamt installierte Leistung um fast 16 GW auf nunmehr insgesamt gut 98 GW. Jährlich werden derzeit deutlich über eine Million neue PV-Anlagen an das Netz angeschlossen. Diese Zahl beinhaltet sowohl große Freiflächenanlagen als auch kleine Balkonsolarsysteme.</p><p>Neben Sonne und Wind lieferten auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen erneuerbaren Strom. Die Stromerzeugung dieser Anlagen stieg im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr im Ganzen um etwa zwei Prozent. Der Beitrag dieser Energieträger zusammen lag bei etwa einem Viertel des erneuerbaren Stroms.</p><p>Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen neben dem Stromsektor auch die Bereiche Wärmeversorgung und Verkehr auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Die Herausforderungen in diesen Sektoren sind nach wie vor groß: Nach derzeitigem Datenstand stieg der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich nur leicht an (weniger als ein Prozent). Bemerkenswert ist der weitere Zubau von Wärmepumpen, mit denen mehr Erd- und Umweltwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung nutzbar gemacht wurde. In Summe ist jedoch in 2024 nur mit einer geringen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger im Wärmesektor zu rechnen.</p><p>Im Verkehrssektor wird die Umstellung auf erneuerbare Energien mittelfristig ganz wesentlich über die Elektrifizierung der Antriebe erfolgen. Darüber hinaus tragen klimafreundliche Kraftstoffe zur Energiewende bei. Unter anderem in Folge einer Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>) wurden 2024 insgesamt deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach der zeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch in 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten.</p><p>Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurde rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Insgesamt ist daher im Jahr 2024 temporär von einem Rückgang des Anteils Erneuerbarer Energien im Verkehrssektors auszugehen.</p><p>Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWK#alphabar">BMWK</a>) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten eine erste Schätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2024 erstellt. In den Bereichen Wärme und Verkehr sind die bisher vorliegenden Daten aber noch mit Unsicherheiten behaftet. Im März 2025 wird das jährliche AGEE-Stat-Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2024“ erscheinen. Mit dem Hintergrundpapier werden konsolidierte Daten für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr veröffentlicht und vertiefende Einschätzungen zur Entwicklung gegeben.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
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|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
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| geschlossen | 4 |
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| Deutsch | 10 |
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