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s/tm2/TMR/gi

Entwicklung Luftqualität - Emissionswerte PM 2008/2009 (Umweltatlas)

Emissionswerte PM10 und PM2,5

Langjährige Entwicklung der Luftqualität - Emissionen 2015 (Umweltatlas)

Darstellung der NOx, PM10 und PM2, 5-Emissionen der Verursachergruppen Industrie, Hausbrand und Kfz-Verkehr, Stand 2015

Langjährige Entwicklung der Luftqualität - Berliner Luftgütemessnetz - Standorte und Messdaten (Umweltatlas)

Darstellung aller Stationen und Messwerte der BLUME-, RUBIS- und Passivsammler-Messnetze seit 1975 sowie ausgewählter langjährig betriebener Berliner Klimastationen

Update of national and international resource use indicators

The study “Update of national and international resource use indicators” contains three main parts. In the first part central resource indicators for Germany such as Domestic Material Consumption (DMC) and ⁠ Total Material Requirement ⁠ (⁠ TMR ⁠) were updated until 2008. The final part of the study identifies further research questions that will need to be addressed in order to improve the quality of selected indicators of material analysis. Veröffentlicht in Texte | 08/2013.

Luftreinhaltepläne

Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Kann diese Einhaltung nicht sichergestellt werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Diese Luftreinhaltepläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Luftreinhaltepläne wurden für die Städte Itzehoe, Ratzeburg und Kiel aufgestellt. In Ratzeburg und Itzehoe konnten sie erfolgreich umgesetzt werden. Der Plan für Kiel wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa konnte die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn - aufgezeigt wurde, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden sollte - in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte maximale Toleranzmarge überschritten wird. Erforderlich war dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Wurden innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände erhoben, galten die Bedingungen als erfüllt. Wurden Einwände erhoben, konnte die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Die Mitteilungen für den Ballungsraum Kiel und die Gebiete Itzehoe und Ratzeburg erfolgten im Jahr 2011. Die Kommission hat gegen die Mitteilungen keine Einwände erhoben. Die Fristverlängerungen galten bis zum 31.12.2014 und sind somit abgelaufen.

Analyse der Wirksamkeit von Umweltzonen in drei deutschen Städten: Berlin, München und Augsburg

Das Vorhaben wurde im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts ACCEPTED (Assessment of changing conditions, environmental policies, time-activities, exposure and disease) durchgeführt, an dem sich insgesamt 11 Partner aus Belgien, Deutschland, Frankreich und Schweden beteiligten. Das Projekt wurde von fünf Organisationen (ADEME und ANSES in Frankreich, BEL-SPO in Belgien, Swedish EPA in Schweden und UBA in Deutschland) im Rahmen des ERA-ENVHEALTH Netzwerks finanziert. ACCEPTED ist ein internationales Forschungsprojekt mit dem Ziel, zukünftige Expositionsszenari-en in Städten und ihren Einfluss auf die menschliche Gesundheit besser zu verstehen. In diesem Projekt wurde untersucht, wie sich zukünftige Änderungen der Lebens- und Umweltbedingungen auf die Luftqualität in Innenräumen und der Außenluft auswirken werden. Berücksichtigt wurden u.a. Änderungen in Stadtplanung und Verkehrspolitik, demographischer Wandel, Klimawandel und Umweltpolitik. In einem zweiten Schritt wurden die Auswirkungen der Luftqualitätsänderun-gen auf die menschliche Gesundheit abgeschätzt. Das Projekt verfolgte einen interdisziplinären Ansatz unter Anwendung von modernsten Klimamodellen sowie Messungen, die Trends und mög-liche Änderungen der Exposition beschreiben, und auf epidemiologische Expositions-Wirkungsfunktionen anwenden. Innerhalb von ACCEPTED arbeitete die Universität Augsburg zusammen mit anderen Partnern hauptsächlich an der Entwicklung von Emissionsszenarien als Bestandteil von Luftqualitätsmo-dellierung für Augsburg sowie an der Wirkungsanalyse von Umweltzonen in die deutschen Städten: Augsburg, München und Berlin. Darüber hinaus wurden ein umfangreicher Datensatz zur individuellen (personenspezifischen) Exposition (personal exposure) analysiert und zur Validie-rung eines Modells für die Abschätzung der personenspezifischen Luftschadstoffkonzentrationen bereitgestellt. Quelle: Forschungsbericht

Geochemistry of sediment core BDP-1-A (BDP93-1)

Abstract

Differenzierung der Feinstaubexposition in Deutschland nach sozioökonomischem Status

Luftverschmutzung ist ein bedeutender Risikofaktor für die Gesundheit. Im vorliegenden Gutachten wurde untersucht, ob eine Differenzierung der Feinstaubexposition der Bevölkerung in Deutschland nach sozioökonomischem Status möglich ist. Zur Abschätzung der Feinstaubexposition wurde eine flächendeckende Darstellung der PM2.5 Hintergrundbelastung in räumlicher Auflösung von 2 x 2 km2 genutzt, ergänzt um höher aufgelöste Datensätze für die Städte Hamburg (Gesamtbelastung, 100 x 100 m2) und Berlin (Hintergrundbelastung, 500 x 500 m2) für zusätzliche lokale Analysen. Als flächendeckende Indikatoren für den sozioökonomischen Status (SES) der Wohnbevölkerung wurden das jährliche Haushaltsnettoeinkommen (1 x 1 km2) sowie Miet- und Kaufspiegel in âą /m2 (Baublockebene) verwendet. Nach verschiedenen Schritten der Datenaufbereitung (Baublockflächenkorrektur, Bevölkerungsgewichtung, räumliche Aggregation, SES-Standardisierung auf Gemeindeebene) wurden die jeweiligen Variablen für die drei Untersuchungsräume verschnitten und anhand von räumlichen Regressionsmodellen sowie varianzanalytischen Verfahren (ANOVA) auf statistische Zusammenhänge untersucht. In einigen Fällen wa-ren signifikante Zusammenhänge zwischen Feinstaub- und SES-Variablen festzustellen, allerdings waren diese eher schwach ausgeprägt und nicht konsistent in den verschiedenen Untersuchungsräumen. Letztlich ließen die Daten somit keine belastbaren Aussagen zur Differenzierung der Feinstaubexposition zu, denn die flächendeckend verfügbaren Variablen für den SES der Bevölkerung waren nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Variable Haushaltseinkommen wurde zwar als inhaltlich gut geeigneter SES-Indikator bewertet, war räumlich aber zu grob aufgelöst um kleinräumige Unterschiede abzubilden. Miet- und Kaufspiegel wiederum boten zwar eine geeignete räumliche Auflösung, geben den sozioökonomischen Status der Bevölkerung jedoch inhaltlich nur eingeschränkt wieder. Für eine bundesweite Differenzierung der Exposition gegenüber Feinstaub nach SES bräuchten zukünftige Studien vor allem flächendeckende Datensätze in präziserer räumlicher Auflösung. Quelle: Forschungsbericht

Karte "Gewässertypen“ der Bundeswasserstraßen

Die Karte zeigt die an den Bundeswasserstraßen vorkommenden "Gewässertypen“. Quelle: Quick, I.; König, F.; Sauer, T.; Gintz, D.; Lütz,, M.; Kranz, S.; Borgsmüller, C.; Schriever, S.; Wick, S. (2019): Hydromorphologisches Monitoring zur Gewässerentwicklung bei Maßnahmen in und an Bundeswasserstraßen. BfG-Bericht 1911. Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz. Daten: WasserBLIcK/BfG & zuständige Behörden der Länder, Stand 2019 (Quick & Kranz 2019). http://doi.bafg.de/BfG/2019/BfG-1911.pdf

Langjährige Entwicklung der Luftqualität 2022

Für die detaillierte und lückenlose Darstellung der langfristigen Entwicklung der Luftbelastung in Berlin werden in zahlreichen Einzelkarten sowohl die Erhebungen der Emissionskataster seit 1989 (1×1 km Raster) ausgewertet, als auch für ausgewählte Stoffe sämtliche seit Messbeginn 1975 verfügbaren Messwerte des Berliner Luftgüte-Messnetzes BLUME (Jahresmittelwerte, bzw. Grenz- oder Zielwertüberschreitungen) dargestellt. Dies umfasst sowohl die Daten der automatischen Stationen als auch die Messwerte der später in Betrieb genommenen kleinen Probensammler (Ruß- und Benzol-Immissionssammler (RUBIS) bzw. Passivsammler). Das Luftgütearchiv umfasst somit für einzelne Stoffe und Stationen einen mehr als 45-jährigen Erhebungszeitraum. Mit der Erstellung der Emissionskataster Industrie, Hausbrand und Verkehr 2015 wurde die bis dahin gesonderte Darstellung der einzelnen Verursachergruppen auf eine gemeinsame Kartenpräsentation im Geoportal unter dem Titel „Emissionen 2015“ umgestellt (vgl. Kartenansicht ). Zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen geeignet sind. Die Maßnahmen sind entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionsgrenzwerte beitragen. Hierfür ist eine detaillierte Kenntnis aller Berliner Emissionen erforderlich. § 46 BImSchG sieht deshalb das Führen eines Emissionskatasters vor. Auf der Grundlage dieser Kataster können mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen die Anteile bestimmt werden, die die einzelnen Quellgruppen an der gemessenen Luftverunreinigung verursachen. Die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe Stickoxide (NO x ) und Partikel (PM 10 , PM 2,5 ) werden für die folgenden Verursachergruppen in einem Erhebungszeitraum von 1989-2015 dargestellt: Genehmigungsbedürftige Anlagen ( Industrie ), Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen ( Hausbrand, Kleingewerbe ), Kfz- Verkehr Die vorliegenden Karten veranschaulichen auf der Basis der für alle Verursachergruppen vergleichbar zur Verfügung stehenden Emissionsdaten für die beiden Luftparameter Stickoxide (NO x ) und Partikel (PM 10 , PM 2,5 ) die Entwicklung seit 1989. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wurden seit den Emissions-Erhebungsjahren 2008/2009 folgende Änderungen berücksichtigt: zum einen werden Schwefeldioxid (SO 2 ) -Emissionen nicht mehr dargestellt, da SO 2 seit Jahren auf niedrigem Niveau stagniert und seine lufthygienische Bedeutung verloren hat, zum anderen wird mit PM 10 sowie PM 2,5 hinsichtlich der Emissionen eine neue Beobachtungsreihe im Umweltatlas begonnen. Hierfür sprechen die große Gesundheitsrelevanz und die Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten. Die Daten des Emissionskatasters 2015 sind darüber hinaus Grundlage für die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans , der die zusätzlichen Maßnahmen beschreibt, um die Luftqualität weiter zu verbessern und den Zeitraum und das Ausmaß der Überschreitung der Grenzwerte so weit wie möglich zu reduzieren. Auch für den Bereich der Immissionen spielen die Europäischen Richtlinien zur Luftqualität eine große Rolle. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen, die auf Grund der vermehrten anthropogenen Produktion die Luft besonders belasten. EU-weit gilt es, diese weiträumige Verbreitung zu überwachen und zu vermindern und so die daraus folgenden Umweltschäden zu begrenzen. Die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG beinhaltet festgelegte Immissionswerte als Grenz- und Schwellenwerte sowie Zielwerte, die innerhalb einer bestimmten Frist einzuhalten sind. Sie orientieren sich an denen der WHO (Weltgesundheitsorganisation), um eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Menschen und Tiere zu begrenzen sowie Flora und Fauna vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (vgl. Tabelle 2). Die Luftqualitätsrichtlinie wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (39.BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Danach ist Berlin gemäß der §§ 44 bis 46 a des BImSchG verpflichtet, Luftparameter, die für Mensch und Natur eine Gefahr darstellen, zu erheben und die ermittelten Messwerte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu gehören: Partikel (PM 10 und PM 2,5 , Stickstoffdioxid (NO 2 ), Stickoxide (NO x ), Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O 3 ). Für den Großteil dieser Luftparameter gibt es Grenzwerte und ergänzend Toleranzmargen (gleitende Annäherung in Jahresstufen zum Grenzwert), die bei einer Überschreitung Maßnahmen zur Reduktion der Immissionskonzentration erzwingen. Dazu gehört insbesondere die bereits genannte Aufstellung der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans , in dem die erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. Ein besonderes Augenmerk ist allen Emittenten und Emissionen zu widmen, die zum Überschreiten der Immissionswerte (maßgeblich) beitragen. Zusammenfassend dient die Ermittlung von Immissionswerten der Berliner Luft folgenden Zielen: der Berechnung von Kennwerten der Luftverschmutzung zur Beurteilung der Luftqualität anhand von Grenz- und Zielwerten, der Ermittlung der Schadstoffbelastung für Genehmigungsverfahren (nach TA Luft), der Ursachenermittlung der Luftverunreinigung, der Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der Information der Öffentlichkeit.

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