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Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland^Ressortforschungsplan 2020, Teilprojekt: Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Sachsen-Anhalt

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Biozide Wissenswertes

Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen. Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Biozidprodukte sind zulassungspflichtig. Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen. Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2030 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind. Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden. Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Das Ziel ist, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, zu fördern. Die Länder der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) stimmen sich bei der Öffentlichkeitsarbeit für die überregionalen Aspekte ab. So werden gemeinsame Informationsmaterialien und Veranstaltungen umgesetzt und die vorgeschriebenen Anhörungsprozesse für die gesamte Flussgebietseinheit organisiert. Mit den verschiedenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sollen in Berlin Betroffene, gesellschaftliche Interessengruppen und Behörden aktiv in den Diskussions- und Umsetzungsprozess einbezogen werden. Die gesetzlichen Vorgaben sehen ein dreistufiges Anhörungsverfahren für die Aufstellung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten vor. Für jedes Flussgebiet auf nationaler und auf internationaler Ebene müssen die Mitgliedsstaaten dafür folgende Unterlagen zur Anhörung veröffentlichen: Zeitplan und Arbeitsprogramm (spätestens drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums), Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (spätestens zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums), Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm (spätestens ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums). Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen. Wie das erfolgt und an wen die Stellungnahme gerichtet werden soll, wird in den Anhörungsunterlagen genau beschrieben. Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse. Die nationalen Anhörungsunterlagen werden hier veröffentlicht beziehungsweise angekündigt: im Amtsblatt für Berlin , diese Internetseite der Senatsverwaltung von Berlin, Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Die internationalen Anhörungsdokumente werden in nachfolgend benannten Internetangeboten veröffentlicht: Internetseite der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen oder liefen folgende Anhörungen für das Flussgebiet Elbe: Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE): Internationaler Zeitplan und Arbeitsprogramm – 22.12.2024 bis 22.06.2025 FGG Elbe: Zeitplan und Arbeitsprogramm – 22.12.2024 bis 22.06.2025 FGG Elbe: Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung – 22.12.2024 bis 22.06.2025 Sie können sich schriftlich hierzu äußern. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte postalisch oder via E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung II / Referat II B / WRRL-Anhörung Brückenstraße 6 10179 Berlin E-Mail: anhoerung.wasserwirtschaft@senmvku.berlin.de Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Anhörung können Sie in unseren Datenschutzhinweisen einsehen. Abgeschlossene Anhörungsverfahren bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne der FGG Elbe finden Sie auf der folgenden Internetseite: Ergebnisse der durchgeführten Anhörungsverfahren

Eichenprozessionsspinner Landkreis Lüneburg

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Um die Menschen im Landkreis Lüneburg vorbeugend vor den Gefahren des Eichenprozessionsspinners zu schützen, werden bei der Bekämpfung spezielle Fadenwürmer (sog. Nematoden) eingesetzt. Als effektives biologisches Bekämpfungsmittel werden sie vom Boden mitthilfe spezieller Sprühgeräte auf die betroffenen Stellen aufgetragen. Die Nematoden entwickeln sich im Körper der Raupen und töten diese dadurch ab. Für Menschen und Haustiere sind die Würmer ungefährlich. Sie erzeugen keine Nebenwirkungen und fallen weder unter die Biozidverordnung, noch unter das Pflanzenschutzgesetz.

Umweltbewusst leben - Nr.: 9/2024

Willkommen zur neuen Newsletter-Ausgabe "Umweltbewusst leben"! Der Countdown läuft: Am 16. September startet die Europäische Mobilitätswoche mit vielen Mitmach-Aktionen auch in Deutschland. Schauen Sie doch mal auf unsere Aktionskarte , was in Ihrer Nähe so los ist. Wie Sie auch in Ihrem Alltag nachhaltig mobil sein können, zeigen unsere UBA-Umwelttipps. Und kennen Sie schon unsere Website Thru.de, auf der Sie recherchieren können, welche und wie viele Schadstoffe Betriebe in Ihrer Nähe in die Umwelt freisetzen? Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Amtliches Festpunktinformationssystem (AFIS)

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Rahmen der Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungs-wesens (AFIS-ALKIS-ATKIS-Modell = AAA-Modell) werden die amtlichen Nachweise des Raumbezuges im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS®) digital geführt. Der Inhalt und die Struktur des Nachweises der Festpunkte richten sich nach den bundeseinheitlichen Festlegungen des AFIS®. Mit der Einführung am 01.01.2013 werden derzeit die Höhenfestpunkte (HFP) des Aufnahmehöhennetzes nachgewiesen. Die Schwerefestpunkte (SFP), Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) und SAPOS®-Referenzstationspunkte (RSP) sollen folgen. Als Standardausgaben stehen dem Nutzer die Festpunktübersicht, der Einzelpunktnachweis und die Punktliste zur Verfügung.

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